Daten
Kommune
Brühl
Größe
162 kB
Datum
12.12.2016
Erstellt
15.11.16, 15:19
Aktualisiert
15.11.16, 15:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
40
Krämer
40
10.11.2016
506/2016
(389/2016)
Betreff
Offene Ganztagsschule im Primarbereich
hier: Qualitätskriterien
Bezug: Ratsbeschluss vom 31.10.2016
Beratungsfolge
Schulausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Burkhardt
Weiskopf
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt die Ergebnisse der Vertragsnachverhandlungen mit den Trägern der
Offenen Ganztagsschulen im Hinblick auf die in der VL 389/2016 genannten
Verbesserungsmöglichkeiten zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die
Qualitätsverbesserungen wie beschrieben umzusetzen bzw. weiter zu verfolgen.
Erläuterungen:
Die in der Vorlage Nr. 389/2016 dargestellten Befragungsergebnisse sowie der
Bürgerantrag Schwarz vom 24.05.2016 machten deutlich, dass sowohl die Elternschaft als
auch die Schulleitungen mit den Trägern der OGSen in Brühl sehr zufrieden sind. Deshalb
wird Kontinuität der Trägerschaften und die Vermeidnung einer Neuausschreibung
gewünscht. Gleichwohl haben die umfangreichen Befragungen Verbesserungsbedarf
aufgezeigt. Der Rat beauftragte die Verwaltung mit Beschluss vom 31.10.2016,
Vertragsnachverhandlungen mit den Trägern der Offenen Ganztagsschulen bzgl. der
aufgezeigten Verbesserungsmöglichkeiten zu führen.
Verbesserungsbedarf aus Sicht der Schulleitungen:
-
besserer Personalschlüssel
kleinere Hausaufgabengruppen
größeres Zeitkontingent für Austausch zw. Träger und Schulleitung
gemeinsame Verantwortung von Schule und Kinder- und Jugendhilfe für OGS
(Verbesserungshinweis in den Qualitätskriterien)
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Verbesserungsbedarf aus Sicht der Elternvertretungen:
-
mehr Flexibilität in der Abholzeit oder Befreiung für einzelne Tage in der Woche
Öffnung der OGS bereits am Montag (wenn Ferienende Mitte der Woche)
mehr Personal und kleinere Gruppen bei der Hausaufgaben- und Lernzeitbetreuung
durchgehende Ferienbetreuung
Einbindung der Elternschaft in die Entwicklung der Offenen Ganztagschulen
Alle vorgenannten Aspekte wurden in den Nachverhandlungen mit den OGS-Trägern
thematisiert:
Personal (besserer Personalschlüssel, mehr Personal und kleinere Gruppen bei der
Hausaufgaben- und Lernzeitbetreuung):
Die OGS-Träger legten dar, dass es vielfach zu Ausfällen von Lehrkräften im Rahmen
ihrer regelmäßigen wöchentlichen Pflichtstunden kommt. Gem. Nr. 10.6 des Erlasses
„Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und
Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ stellt die Schule durch
geeignete Vertretungskonzepte sicher, dass Angebote im Ganztag und in der
pädagogischen Übermittagsbetreuung, die von Lehrkräften im Rahmen ihrer regelmäßigen
wöchentlichen Pflichtstunden durchgeführt werden, nicht ausfallen. Die Anzahl der durch
Erlass geregelten Lehrerstunden beträgt 2,8 mal die Gruppenzahl.
Diese Vorgaben des Erlasses werden nach Aussage der Träger nicht an allen Schulen
gleich beachtet: Es sei abhängig von der Schule, in wieweit Sorge dafür getragen wird,
dass LaN Stunden, also die Stunden in denen die Lehrer mit in Lernzeiten und
Hausaufgaben, Förderangeboten etc. im Ganztag eingebunden sind, im Krankheitsfall
vertreten werden („Das Thema Stundenausfall und Vertretungskonzepte ist an vielen
Schulen leider ein ständiger Begleiter.“). Insbesondere bei Dauererkrankungen ist es
wichtig, dass Schule und OGS gemeinsam gute Lösungen erarbeiten, damit ein
dauerhafter Ausfall der LaN Stunden im Lehrerkollegium aufgefangen werden kann.
Andernfalls führt dies beim OGS-Träger zu einem Mehraufwand an Personalstunden auf
Grund erhöhter Einsatzzeiten und in der Folge zu größeren Lerngruppen und Wegfall von
Kleinförderangeboten im Rahmen der Lernzeiten.
Da dies an den OGS-Schulen unterschiedlich gehandhabt wird, wird es Aufgabe sein,
bevor weitere Personalstunden mit dem Ziel einer intensiveren Hausaufgaben- und
Lernzeitbetreuung finanziert werden, die Beachtung des OGS-Grundlagenerlasses zu
thematisieren.
Ferienbetreuung (durchgehende Ferienbetreuung, Öffnung der OGS bereits am
Montag wenn Ferienende Mitte der Woche):
In der VL 390/2016 wurde bereits mitgeteilt, dass sowohl Rapunzel Kinderhaus e.V., der
Brühler Turnverein 1879 e.V., Schülergarten Rheinland e.V. sowie der Caritasverband für
den Rhein-Erft-Kreis e.V. bereit sind, gegen zusätzliches Entgelt die Betreuung auf die
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zweite Ferienhälfte auszudehnen und die Ferienbetreuung auch für Kinder, die nicht in der
OGS angemeldet sind, anzubieten.
Aktuell laufen Gespräche zwischen dem Träger Rapunzel und dem Jugendamt, um ggfs.
bereits zu den Sommerferien 2017 ein entsprechendes Angebot anbieten zu können.
Elternpartizipation und Qualitätsentwicklung (Einbindung der Elternschaft in die
Entwicklung der Offenen Ganztagschule):
Die Einbindung der Elternschaft in die Entwicklung der Offenen Ganztagschule wurde als
Rückmeldung aus der Befragung der Elternschaft genannt. Nach dieser umfangreichen
Befragung
und
Einbindung
der
Elternschaft
bat
die
damalige
Schulpflegschaftsvorsitzende, Frau Lüdtke-Glock, darum, in der Schulausschuss-Sitzung
am 04.10.2016 folgendes zu verlesen: „…an der SchA-Sitzung am 04.10.16 kann leider
keine Vertreterin der Stadtschulpflegschaft teilnehmen. Wir bedauern dies. Bei der
Diskussion und Erarbeitung der Qualitätskriterien der OGS hat es im Vorfeld eine rege
Elternbeteiligung gegeben. Eine engagierte Elterngruppe wurde durch die Verwaltung
gehört und deren Überlegungen und Anregungen in die Diskussion aufgenommen. Dies
haben wir sehr geschätzt!“
Sobald die OGS-Trägerschaften für das neue Schuljahr 2017/18 feststehen, wird
antragskonform (SPD-Antrag vom 24.04.2015, VL 163/2015) verwaltungsseitig ein
Qualitätszirkel zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualitätsstandards in den Brühler
OGSen eingerichtet werden, an dem die Elternvertretungen mitwirken und in dem die
Anliegen der Eltern beraten werden.
Öffnungszeiten und Befreiung (mehr Flexibilität in den Öffnungszeiten und
Befreiung für einzelne Tage in der Woche):
Im Rahmen der Nachverhandlungen haben die Träger „Rapunzel Kinderhaus e.V.“ und
„Brühler Turnverein 1879 e.V.“ einer Verlängerung der OGS-Öffnungszeiten bis
schultäglich 16:30 Uhr zugestimmt. Die Träger sagten zu, den konkreten Bedarf ab sofort
schuljahresbezogen bei den Eltern abzufragen, um verlässlich den Personaleinsatz für die
verlängerte Öffnungszeit planen zu können. Sollte sich ein darüber hinausgehender
Bedarf an längeren Öffnungszeiten herausstellen, wird mit den Trägern nochmals
verhandelt.
Der OGS-Grundlagenerlass (BASS 12-63 Nr.2) sieht unter Nr. 1.2 vor, dass in einer
offenen Ganztagsschule im Primarbereich ein Teil der Schülerinnen und Schüler der
Schule an den außerunterrichtlichen Angeboten teilnimmt. Die Anmeldung bindet für die
Dauer eines Schuljahres und verpflichtet in der Regel zur regelmäßigen und täglichen
Teilnahme an diesen Angeboten.
Der Zeitrahmen offener Ganztagsschulen im Primarbereich (§ 9 Absatz 3 SchulG)
erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel an allen
Unterrichtstagen von spätestens 8 Uhr bis 16 Uhr, bei Bedarf auch länger, mindestens
aber bis 15 Uhr.
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Die OGS-Träger stimmen darin überein, dass aus pädagogischen Gründen eine
Teilnahmeverpflichtung bis 15:00 Uhr gegeben ist. Gleichwohl werden sie in begründeten
Ausnahmefällen eine Befreiung für einzelne Tage in der OGS zulassen, wobei „die
Ausnahme von der Regel unterscheidbar sein muss“.
Einbindung der Jugendhilfe (gemeinsame Verantwortung von Schule und Kinderund Jugendhilfe für OGS):
An dem o.g. Qualitätszirkel zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualitätsstandards in
den Brühler OGSen wird auch die Jugendhilfe teilnehmen. Hier wird zu besprechen sein,
wie eine intensivere Zusammenarbeit, die über die Teilnahme an den
Konferenzen/Runden Tischen der OGSen und der Zusammenarbeit mit der
Schulsozialarbeit hinausgeht, konkret aussehen sollte.
Austausch zwischen Träger und Schulleitung (größeres Zeitkontingent für
Austausch zw. Träger und Schulleitung):
Dieser von den Schulleitungen genannte Bedarf ist noch in Gesprächen zwischen
Schulleitungen und OGS-Trägern zu konkretisieren. Die Träger haben bereits Bereitschaft
für eine Verbesserung signalisiert.