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Vorlage (Offene Ganztagsschule im Primarbereich hier: Qualitätskriterien Bezug: Ratsbeschluss vom 31.10.2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
162 kB
Datum
12.12.2016
Erstellt
15.11.16, 15:19
Aktualisiert
15.11.16, 15:19
Vorlage (Offene Ganztagsschule im Primarbereich
hier: Qualitätskriterien 
Bezug: Ratsbeschluss vom 31.10.2016) Vorlage (Offene Ganztagsschule im Primarbereich
hier: Qualitätskriterien 
Bezug: Ratsbeschluss vom 31.10.2016) Vorlage (Offene Ganztagsschule im Primarbereich
hier: Qualitätskriterien 
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Bezug: Ratsbeschluss vom 31.10.2016)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40 Krämer 40 10.11.2016 506/2016 (389/2016) Betreff Offene Ganztagsschule im Primarbereich hier: Qualitätskriterien Bezug: Ratsbeschluss vom 31.10.2016 Beratungsfolge Schulausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Weiskopf Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Rat nimmt die Ergebnisse der Vertragsnachverhandlungen mit den Trägern der Offenen Ganztagsschulen im Hinblick auf die in der VL 389/2016 genannten Verbesserungsmöglichkeiten zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Qualitätsverbesserungen wie beschrieben umzusetzen bzw. weiter zu verfolgen. Erläuterungen: Die in der Vorlage Nr. 389/2016 dargestellten Befragungsergebnisse sowie der Bürgerantrag Schwarz vom 24.05.2016 machten deutlich, dass sowohl die Elternschaft als auch die Schulleitungen mit den Trägern der OGSen in Brühl sehr zufrieden sind. Deshalb wird Kontinuität der Trägerschaften und die Vermeidnung einer Neuausschreibung gewünscht. Gleichwohl haben die umfangreichen Befragungen Verbesserungsbedarf aufgezeigt. Der Rat beauftragte die Verwaltung mit Beschluss vom 31.10.2016, Vertragsnachverhandlungen mit den Trägern der Offenen Ganztagsschulen bzgl. der aufgezeigten Verbesserungsmöglichkeiten zu führen. Verbesserungsbedarf aus Sicht der Schulleitungen: - besserer Personalschlüssel kleinere Hausaufgabengruppen größeres Zeitkontingent für Austausch zw. Träger und Schulleitung gemeinsame Verantwortung von Schule und Kinder- und Jugendhilfe für OGS (Verbesserungshinweis in den Qualitätskriterien) Drucksache 506/2016 Seite - 2 – Verbesserungsbedarf aus Sicht der Elternvertretungen: - mehr Flexibilität in der Abholzeit oder Befreiung für einzelne Tage in der Woche Öffnung der OGS bereits am Montag (wenn Ferienende Mitte der Woche) mehr Personal und kleinere Gruppen bei der Hausaufgaben- und Lernzeitbetreuung durchgehende Ferienbetreuung Einbindung der Elternschaft in die Entwicklung der Offenen Ganztagschulen Alle vorgenannten Aspekte wurden in den Nachverhandlungen mit den OGS-Trägern thematisiert: Personal (besserer Personalschlüssel, mehr Personal und kleinere Gruppen bei der Hausaufgaben- und Lernzeitbetreuung): Die OGS-Träger legten dar, dass es vielfach zu Ausfällen von Lehrkräften im Rahmen ihrer regelmäßigen wöchentlichen Pflichtstunden kommt. Gem. Nr. 10.6 des Erlasses „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ stellt die Schule durch geeignete Vertretungskonzepte sicher, dass Angebote im Ganztag und in der pädagogischen Übermittagsbetreuung, die von Lehrkräften im Rahmen ihrer regelmäßigen wöchentlichen Pflichtstunden durchgeführt werden, nicht ausfallen. Die Anzahl der durch Erlass geregelten Lehrerstunden beträgt 2,8 mal die Gruppenzahl. Diese Vorgaben des Erlasses werden nach Aussage der Träger nicht an allen Schulen gleich beachtet: Es sei abhängig von der Schule, in wieweit Sorge dafür getragen wird, dass LaN Stunden, also die Stunden in denen die Lehrer mit in Lernzeiten und Hausaufgaben, Förderangeboten etc. im Ganztag eingebunden sind, im Krankheitsfall vertreten werden („Das Thema Stundenausfall und Vertretungskonzepte ist an vielen Schulen leider ein ständiger Begleiter.“). Insbesondere bei Dauererkrankungen ist es wichtig, dass Schule und OGS gemeinsam gute Lösungen erarbeiten, damit ein dauerhafter Ausfall der LaN Stunden im Lehrerkollegium aufgefangen werden kann. Andernfalls führt dies beim OGS-Träger zu einem Mehraufwand an Personalstunden auf Grund erhöhter Einsatzzeiten und in der Folge zu größeren Lerngruppen und Wegfall von Kleinförderangeboten im Rahmen der Lernzeiten. Da dies an den OGS-Schulen unterschiedlich gehandhabt wird, wird es Aufgabe sein, bevor weitere Personalstunden mit dem Ziel einer intensiveren Hausaufgaben- und Lernzeitbetreuung finanziert werden, die Beachtung des OGS-Grundlagenerlasses zu thematisieren. Ferienbetreuung (durchgehende Ferienbetreuung, Öffnung der OGS bereits am Montag wenn Ferienende Mitte der Woche): In der VL 390/2016 wurde bereits mitgeteilt, dass sowohl Rapunzel Kinderhaus e.V., der Brühler Turnverein 1879 e.V., Schülergarten Rheinland e.V. sowie der Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V. bereit sind, gegen zusätzliches Entgelt die Betreuung auf die Drucksache 506/2016 Seite - 3 – zweite Ferienhälfte auszudehnen und die Ferienbetreuung auch für Kinder, die nicht in der OGS angemeldet sind, anzubieten. Aktuell laufen Gespräche zwischen dem Träger Rapunzel und dem Jugendamt, um ggfs. bereits zu den Sommerferien 2017 ein entsprechendes Angebot anbieten zu können. Elternpartizipation und Qualitätsentwicklung (Einbindung der Elternschaft in die Entwicklung der Offenen Ganztagschule): Die Einbindung der Elternschaft in die Entwicklung der Offenen Ganztagschule wurde als Rückmeldung aus der Befragung der Elternschaft genannt. Nach dieser umfangreichen Befragung und Einbindung der Elternschaft bat die damalige Schulpflegschaftsvorsitzende, Frau Lüdtke-Glock, darum, in der Schulausschuss-Sitzung am 04.10.2016 folgendes zu verlesen: „…an der SchA-Sitzung am 04.10.16 kann leider keine Vertreterin der Stadtschulpflegschaft teilnehmen. Wir bedauern dies. Bei der Diskussion und Erarbeitung der Qualitätskriterien der OGS hat es im Vorfeld eine rege Elternbeteiligung gegeben. Eine engagierte Elterngruppe wurde durch die Verwaltung gehört und deren Überlegungen und Anregungen in die Diskussion aufgenommen. Dies haben wir sehr geschätzt!“ Sobald die OGS-Trägerschaften für das neue Schuljahr 2017/18 feststehen, wird antragskonform (SPD-Antrag vom 24.04.2015, VL 163/2015) verwaltungsseitig ein Qualitätszirkel zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualitätsstandards in den Brühler OGSen eingerichtet werden, an dem die Elternvertretungen mitwirken und in dem die Anliegen der Eltern beraten werden. Öffnungszeiten und Befreiung (mehr Flexibilität in den Öffnungszeiten und Befreiung für einzelne Tage in der Woche): Im Rahmen der Nachverhandlungen haben die Träger „Rapunzel Kinderhaus e.V.“ und „Brühler Turnverein 1879 e.V.“ einer Verlängerung der OGS-Öffnungszeiten bis schultäglich 16:30 Uhr zugestimmt. Die Träger sagten zu, den konkreten Bedarf ab sofort schuljahresbezogen bei den Eltern abzufragen, um verlässlich den Personaleinsatz für die verlängerte Öffnungszeit planen zu können. Sollte sich ein darüber hinausgehender Bedarf an längeren Öffnungszeiten herausstellen, wird mit den Trägern nochmals verhandelt. Der OGS-Grundlagenerlass (BASS 12-63 Nr.2) sieht unter Nr. 1.2 vor, dass in einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich ein Teil der Schülerinnen und Schüler der Schule an den außerunterrichtlichen Angeboten teilnimmt. Die Anmeldung bindet für die Dauer eines Schuljahres und verpflichtet in der Regel zur regelmäßigen und täglichen Teilnahme an diesen Angeboten. Der Zeitrahmen offener Ganztagsschulen im Primarbereich (§ 9 Absatz 3 SchulG) erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel an allen Unterrichtstagen von spätestens 8 Uhr bis 16 Uhr, bei Bedarf auch länger, mindestens aber bis 15 Uhr. Drucksache 506/2016 Seite - 4 – Die OGS-Träger stimmen darin überein, dass aus pädagogischen Gründen eine Teilnahmeverpflichtung bis 15:00 Uhr gegeben ist. Gleichwohl werden sie in begründeten Ausnahmefällen eine Befreiung für einzelne Tage in der OGS zulassen, wobei „die Ausnahme von der Regel unterscheidbar sein muss“. Einbindung der Jugendhilfe (gemeinsame Verantwortung von Schule und Kinderund Jugendhilfe für OGS): An dem o.g. Qualitätszirkel zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualitätsstandards in den Brühler OGSen wird auch die Jugendhilfe teilnehmen. Hier wird zu besprechen sein, wie eine intensivere Zusammenarbeit, die über die Teilnahme an den Konferenzen/Runden Tischen der OGSen und der Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit hinausgeht, konkret aussehen sollte. Austausch zwischen Träger und Schulleitung (größeres Zeitkontingent für Austausch zw. Träger und Schulleitung): Dieser von den Schulleitungen genannte Bedarf ist noch in Gesprächen zwischen Schulleitungen und OGS-Trägern zu konkretisieren. Die Träger haben bereits Bereitschaft für eine Verbesserung signalisiert.