Daten
Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
15.11.16, 15:19
Aktualisiert
15.11.16, 15:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
66
Gansen
Ga 66/1
24.10.2016
468/2016
Betreff
Erschließung Bebauungsplan 01.16, Teil II "Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie
18
Beratungsfolge
Ausschuss für Bauen und Umwelt
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Abt. 66/3
Freytag
Schiffer
Noethen
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt beschließt die Planung zur Durchführung des
Kanal- und Straßenbaus für die Erschließungsmaßnahme Bebauungsplan 01.16, Teil II
zwischen „Bonnstraße Südfriedhof, Schulzentrum und Linie 18“ aufgrund der vorgelegten
Planungsunterlagen.
Erläuterungen:
Die Erschließung des Bebauungsgebietes zwischen „Bonnstraße, Südfriedhof,
Schulzentrum und der Trasse der Linie 18 soll einem privaten Investor auf der Grundlage
eines rechtskräftigen Bebauungsplanes übertragen werden.
Es ist vorgesehen mit der Gesellschaft Lichius Immobilien GmbH aus Neuss, einen
Erschließungsvertrag zu erarbeiten, in dem sämtliche tiefbautechische Einzelheiten
detailliert formuliert werden. Diesem Vertrag entsprechend sollen die gesamten
Erschließungskosten des 8,5 ha großen Areals durch den Erschließungsträger
übernommen werden.
Versickerungsversuche in Bebauungsgebiet haben ergeben, dass die Versickerung des
Regenwassers dort aufgrund des geringen Durchlässigkeitsbeiwertes nicht möglich ist.
Deshalb muss das anfallende Schmutz- und Regenwasser in den Sammler der Otto-WelsStraße eingeleitet werden. Wegen der starken Auslastung des vorhandenen
Mischwasserkanals ist nur eine gedrosselte Einleitung mit vorgeschalteten
Rückhaltekanälen DN 2200 und DN 1400 auf einer Gesamtlänge von 650 m möglich. Die
Kanäle im Wohngebiet bestehen aus wandverstärkten Steinzeugrohren DN 300 bis DN
500, die eine Länge von 1330 m ergeben.
Drucksache 468/2016
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Die befahrbaren Verkehrsflächen sind mit einem bituminösen Aufbau vorgesehen,
während die Geh- und Radwege, sowie die als Parkflächen ausgewiesenen Bereiche eine
Pflasterung erhalten sollen.
Zudem soll der bestehende Beachvolleyballplatz, auf dem gegenüberliegenden Gelände
des Schulzentrums, aus Lärmschutzgründen weiter von der geplanten Bebauung entfernt
verlegt und zusätzlich mit Lärmschutzmaßnahmen versehen werden.
Die
Kosten
für
den
Straßenund
Kanalbau
einschließlich
Grundstücksanschlussleitungen werden auf etwa 5.540.000 Euro geschätzt.
Weitere Erläuterungen werden bei Bedarf in der Sitzung gegeben.
der