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Vorlage (Anträge auf Baumfällungen Bezug: Baumfällanträge und Umweltkommission vom 26.10.2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
114 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
15.11.16, 15:19
Aktualisiert
15.11.16, 15:19
Vorlage (Anträge auf Baumfällungen
Bezug: Baumfällanträge und Umweltkommission vom 26.10.2016) Vorlage (Anträge auf Baumfällungen
Bezug: Baumfällanträge und Umweltkommission vom 26.10.2016) Vorlage (Anträge auf Baumfällungen
Bezug: Baumfällanträge und Umweltkommission vom 26.10.2016)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Ohlmeyer 613810 29.09.2016 417/2016 Betreff Anträge auf Baumfällungen Bezug: Baumfällanträge und Umweltkommission vom 26.10.2016 Beratungsfolge Ausschuss für Bauen und Umwelt Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Schaaf Kämmerer RPA Beschlussentwurf: 1. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und stimmt den Fällungen zu den Punkten 2 und 5 - 10 zu und lehnt die Fällungen zu den Punkten 1 und 3 ab. 2. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt die bereits durchgeführte Fällung zum Punkt 4 zur Kenntnis. Erläuterungen: Die Bäume zu den Punkten 1 - 2 wurden von der Umweltkommission am 26.10.2016 begutachtet. Die Bäume zu den Punkten 4 - 10 wurden vom Stadtservicebetrieb Brühl AöR begutachtet. Es wird empfohlen, den Fällungen zu den Punkten 2 und 5 - 10 zuzustimmen und die Fällungen zu den Punkten 1 und 3 abzulehnen. Die vorab durchgeführte Fällung zum Punkt 4 wird dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben. Niederschrift zum Ortstermin der Umweltkommission am 26.10.2016 Teilnehmer: Herr Rupp (CDU), Herr Winkelmann-Strack (Die Grünen), Herr Hupp (Die Linke & Piraten), Herr Harks (Stadtservicebetrieb Brühl AöR), Frau Neuer (Stadtservicebetrieb Brühl AöR) Die folgenden Anträge zu den Punkten 1 - 2 werden dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt: Punkt 1) Friedhof Süd, Feld 108 Punkt 2) Friedhof Süd, Feld 130-140 Punkt 3) Kierberger Bahnhofspark 1 Kiefer 1Blauglockenbaum,25 Kugelrobinien 2 Ahorne Drucksache 417/2016 Seite - 2 – Zu 1) Friedhof Süd, Feld 108 1 Kiefer Die Kiefer befindet sich im Rahmengrün unweit des Grabes des Nutzungsberechtigten. Der Nutzungsberechtigte führt an, dass die Kiefer bzw. der Nadelfall eine Bepflanzung des Grabes fast unmöglich macht. Auch wäre das Rahmengrün selber sehr ungepflegt und sollte zurück geschnitten werden. Die Umweltkommission stellt fest, dass eine Bepflanzung durchaus möglich wäre. Sie regt an, das Rahmengrün in diesem Winter zu schneiden. Seitens des Stadtservicebetriebes wird erklärt, dass in diesem Bereich eine Pflege / Rückschnitt des Rahmengrüns ab November 2016 bereits eingeplant war. Die Umweltkommission empfiehlt, die Fällung abzulehnen. -einstimmigZu 2) Friedhof Süd, Feld 130-140 1 Blauglockenbaum, 25 Kugelrobinien Der Blauglockenbaum weist Pilzbefall in rund 3m Stammhöhe auf. Mehrere Äste sind bei einem Sturmereignis aus der Krone ausgebrochen. Es besteht Gefahr weiterer Astbrüche. Die Umweltkommission empfiehlt, der Fällung zuzustimmen. -einstimmigDa in dem Stamm kurz unterhalb des Kronenansatzes Spechtlöcher vorhanden sind, wird angeregt, den Stamm für den Vogel- und Artenschutz nach der Fällung stehen zu lassen. Die Kugelrobinien weisen Faulstellen und Morschungen im Kronenansatz auf. Wiederholt sind Äste ausgebrochen. Die Umweltkommission empfiehlt, die Kugelrobinien sukzessive zu fällen und gemäß Friedhofsentwicklungsplan zu ersetzen. -einstimmigZu 3) Kierberger Bahnhofspark, Fällantrag des Nachbarn 2 Ahorne Der Nachbar führt an, dass sein Grundstück durch die beiden Ahorne stark beschattet wird. Die Ahorne befinden sich rund 2 m von der Grundstücksgrenze entfernt. Eine Beschattung liegt vor. Die Situation wird jedoch durch eine Fällung der beiden Ahorne nicht grundlegend verändert, da die gesamte Grundstücksgrenze des Parks mit Bäumen bestanden ist. Der Kierberger Bahnhofspark ist ein geschützter Landschaftsbestandteil (Landschaftsplan 8 des Rhein-Erft-Kreises). Eine Fällung ist daher nicht möglich. Aus vorliegenden Gründen wurde auf eine Besichtigung verzichtet. Die Fällungen werden abgelehnt. Die Anträge zu den Punkten 5 - 10 wurden vom Stadtservicebetrieb Brühl AöR begutachtet und werden dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt: Punkt 5) Auguste-Viktoria-Straße 20 Punkt 6) Zur Gabjei 113 Punkt 7) Zum Rodderbruch 1 Punkt 8) Langenackerstraße 51 Punkt 9) Rondorfer Straße 14 Punkt 10) Weiherhofstraße 2a 1 Zeder 1 Eiche 1 Lebensbaum 1 Haselnuss, 1 Vogelbeere 1 Lärche, 1 Lebensbaum 1 Linde Zu 5) Auguste-Viktoria-Straße 20 1 Zeder Die Zeder weist große Mengen Totholz und einen Druckzwiesel auf. Es besteht Gefahr des Auseinanderbrechens. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 6) Zur Gabjei 113 1 Eiche Die Eiche beschattet Haus und Garten des Antragstellers. Aufgrund des nahen Standorts zum Gebäude kommt es zu Beschädigungen des Daches und der Kellerfundamente. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Seite - 3 – Drucksache 417/2016 Zu 7) Zum Rodderbruch 1 1 Lebensbaum Der Lebensbaum befindet sich nur rund 1,5m vom Haus des Antragstellers entfernt. Die Krone berührt bereits das Dach. Aufgrund des nahen Standorts zum Gebäude kommt es zu Beschädigungen des Daches und der Kellerfundamente. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 8) Langenackerstraße 51 1 Haselnuss, 1 Vogelbeere Die wildgewachsene Haselnuss beschattet die unteren Wohnungen des Nachbarhauses ganz erheblich. Die Vogelbeere ist gagelig und abgängig. Es wird empfohlen, den Fällungen zuzustimmen. Zu 9) Rondorfer Straße 14 1 Lärche, 1 Lebensbaum Die Lärche weist große Mengen Totholz auf, welche wiederholt in das Nachbargrundstück gestürzt sind. Es besteht die Gefahr weiterer Astbrüche. Der Lebensbaum steht rund 3m vom Gebäude entfernt. Entlang des Gebäudes muss das Fundament bzw. die Kelleraussenwand trocken gelegt werden. Bei den dazu notwendigen Schachtarbeiten würde ein Großteil der Wurzeln gerodet werden müssen. Die Standsicherheit wäre nicht mehr gegeben. Es wird empfohlen, den Fällungen zuzustimmen. Zu 10) Weiherhofstraße 2a 1 Linde Die Linde befindet sich weniger als 2m vom Haus des Antragstellers entfernt. Äste der Krone liegen zum Teil auf dem Dach auf. Schäden im Kellerbereich bzw. an den Fundamenten sind auf Dauer nicht auszuschließen. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Die Fällgenehmigung zum Punkt 4 wurde vom Stadtservicebetrieb Brühl AöR erteilt und wird dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben: Punkt 4) Oelbergstraße 5 1 Wallnuss Zu 4) Oelbergstraße 5 1 Wallnuss (zur Kenntnis) Der Walnussbaum wies große Mengen Totholz auf, welche über den Gehweg Liblarer Straße hingen. Der Baum neigte sich ab 1m Höhe vom Erdboden aus stark in Richtung Straße. Im Kronenbereich waren mehrere Faulstellen sichtbar. Aufgrund der besonderen Gefahrenlage wurde eine Sofortgenehmigung erteilt.