Daten
Kommune
Brühl
Größe
114 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
15.11.16, 15:19
Aktualisiert
15.11.16, 15:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Ohlmeyer
613810
29.09.2016
417/2016
Betreff
Anträge auf Baumfällungen
Bezug: Baumfällanträge und Umweltkommission vom 26.10.2016
Beratungsfolge
Ausschuss für Bauen und Umwelt
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Schaaf
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur
Kenntnis und stimmt den Fällungen zu den Punkten 2 und 5 - 10 zu und lehnt die
Fällungen zu den Punkten 1 und 3 ab.
2. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt die bereits durchgeführte Fällung zum
Punkt 4 zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Die Bäume zu den Punkten 1 - 2 wurden von der Umweltkommission am 26.10.2016
begutachtet. Die Bäume zu den Punkten 4 - 10 wurden vom Stadtservicebetrieb Brühl
AöR begutachtet. Es wird empfohlen, den Fällungen zu den Punkten 2 und 5 - 10
zuzustimmen und die Fällungen zu den Punkten 1 und 3 abzulehnen. Die vorab
durchgeführte Fällung zum Punkt 4 wird dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben.
Niederschrift zum Ortstermin der Umweltkommission am 26.10.2016
Teilnehmer:
Herr Rupp (CDU), Herr Winkelmann-Strack (Die Grünen), Herr Hupp (Die Linke &
Piraten), Herr Harks (Stadtservicebetrieb Brühl AöR), Frau Neuer (Stadtservicebetrieb
Brühl AöR)
Die folgenden Anträge zu den Punkten 1 - 2 werden dem Ausschuss zur Entscheidung
vorgelegt:
Punkt 1) Friedhof Süd, Feld 108
Punkt 2) Friedhof Süd, Feld 130-140
Punkt 3) Kierberger Bahnhofspark
1 Kiefer
1Blauglockenbaum,25 Kugelrobinien
2 Ahorne
Drucksache 417/2016
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Zu 1) Friedhof Süd, Feld 108
1 Kiefer
Die Kiefer befindet sich im Rahmengrün unweit des Grabes des Nutzungsberechtigten.
Der Nutzungsberechtigte führt an, dass die Kiefer bzw. der Nadelfall eine Bepflanzung des
Grabes fast unmöglich macht. Auch wäre das Rahmengrün selber sehr ungepflegt und
sollte zurück geschnitten werden.
Die Umweltkommission stellt fest, dass eine Bepflanzung durchaus möglich wäre. Sie regt
an, das Rahmengrün in diesem Winter zu schneiden. Seitens des Stadtservicebetriebes
wird erklärt, dass in diesem Bereich eine Pflege / Rückschnitt des Rahmengrüns ab
November 2016 bereits eingeplant war.
Die Umweltkommission empfiehlt, die Fällung abzulehnen. -einstimmigZu 2) Friedhof Süd, Feld 130-140
1 Blauglockenbaum, 25 Kugelrobinien
Der Blauglockenbaum weist Pilzbefall in rund 3m Stammhöhe auf. Mehrere Äste sind bei
einem Sturmereignis aus der Krone ausgebrochen. Es besteht Gefahr weiterer Astbrüche.
Die Umweltkommission empfiehlt, der Fällung zuzustimmen. -einstimmigDa in dem Stamm kurz unterhalb des Kronenansatzes Spechtlöcher vorhanden sind, wird
angeregt, den Stamm für den Vogel- und Artenschutz nach der Fällung stehen zu lassen.
Die Kugelrobinien weisen Faulstellen und Morschungen im Kronenansatz auf. Wiederholt
sind Äste ausgebrochen. Die Umweltkommission empfiehlt, die Kugelrobinien sukzessive
zu fällen und gemäß Friedhofsentwicklungsplan zu ersetzen. -einstimmigZu 3) Kierberger Bahnhofspark, Fällantrag des Nachbarn
2 Ahorne
Der Nachbar führt an, dass sein Grundstück durch die beiden Ahorne stark beschattet
wird. Die Ahorne befinden sich rund 2 m von der Grundstücksgrenze entfernt. Eine
Beschattung liegt vor. Die Situation wird jedoch durch eine Fällung der beiden Ahorne
nicht grundlegend verändert, da die gesamte Grundstücksgrenze des Parks mit Bäumen
bestanden ist.
Der Kierberger Bahnhofspark ist ein geschützter Landschaftsbestandteil (Landschaftsplan
8 des Rhein-Erft-Kreises). Eine Fällung ist daher nicht möglich. Aus vorliegenden Gründen
wurde auf eine Besichtigung verzichtet. Die Fällungen werden abgelehnt.
Die Anträge zu den Punkten 5 - 10 wurden vom Stadtservicebetrieb Brühl AöR
begutachtet und werden dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt:
Punkt 5) Auguste-Viktoria-Straße 20
Punkt 6) Zur Gabjei 113
Punkt 7) Zum Rodderbruch 1
Punkt 8) Langenackerstraße 51
Punkt 9) Rondorfer Straße 14
Punkt 10) Weiherhofstraße 2a
1 Zeder
1 Eiche
1 Lebensbaum
1 Haselnuss, 1 Vogelbeere
1 Lärche, 1 Lebensbaum
1 Linde
Zu 5) Auguste-Viktoria-Straße 20
1 Zeder
Die Zeder weist große Mengen Totholz und einen Druckzwiesel auf. Es besteht Gefahr
des Auseinanderbrechens. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen.
Zu 6) Zur Gabjei 113
1 Eiche
Die Eiche beschattet Haus und Garten des Antragstellers. Aufgrund des nahen Standorts
zum Gebäude kommt es zu Beschädigungen des Daches und der Kellerfundamente. Es
wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen.
Seite - 3 –
Drucksache 417/2016
Zu 7) Zum Rodderbruch 1
1 Lebensbaum
Der Lebensbaum befindet sich nur rund 1,5m vom Haus des Antragstellers entfernt. Die
Krone berührt bereits das Dach. Aufgrund des nahen Standorts zum Gebäude kommt es
zu Beschädigungen des Daches und der Kellerfundamente. Es wird empfohlen, der
Fällung zuzustimmen.
Zu 8) Langenackerstraße 51
1 Haselnuss, 1 Vogelbeere
Die wildgewachsene Haselnuss beschattet die unteren Wohnungen des Nachbarhauses
ganz erheblich.
Die Vogelbeere ist gagelig und abgängig.
Es wird empfohlen, den Fällungen zuzustimmen.
Zu 9) Rondorfer Straße 14
1 Lärche, 1 Lebensbaum
Die Lärche weist große Mengen Totholz auf, welche wiederholt in das Nachbargrundstück
gestürzt sind. Es besteht die Gefahr weiterer Astbrüche.
Der Lebensbaum steht rund 3m vom Gebäude entfernt. Entlang des Gebäudes muss das
Fundament bzw. die Kelleraussenwand trocken gelegt werden. Bei den dazu notwendigen
Schachtarbeiten würde ein Großteil der Wurzeln gerodet werden müssen. Die
Standsicherheit wäre nicht mehr gegeben.
Es wird empfohlen, den Fällungen zuzustimmen.
Zu 10) Weiherhofstraße 2a
1 Linde
Die Linde befindet sich weniger als 2m vom Haus des Antragstellers entfernt. Äste der
Krone liegen zum Teil auf dem Dach auf. Schäden im Kellerbereich bzw. an den
Fundamenten sind auf Dauer nicht auszuschließen. Es wird empfohlen, der Fällung
zuzustimmen.
Die Fällgenehmigung zum Punkt 4 wurde vom Stadtservicebetrieb Brühl AöR erteilt und
wird dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben:
Punkt 4) Oelbergstraße 5
1 Wallnuss
Zu 4) Oelbergstraße 5
1 Wallnuss (zur Kenntnis)
Der Walnussbaum wies große Mengen Totholz auf, welche über den Gehweg Liblarer
Straße hingen. Der Baum neigte sich ab 1m Höhe vom Erdboden aus stark in Richtung
Straße. Im Kronenbereich waren mehrere Faulstellen sichtbar. Aufgrund der besonderen
Gefahrenlage wurde eine Sofortgenehmigung erteilt.