Daten
Kommune
Brühl
Größe
108 kB
Datum
12.12.2016
Erstellt
22.11.16, 15:03
Aktualisiert
22.11.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
10/2
Zavelberg
11 11 41
09.11.2016
502/2016
Betreff
überplanmäßige Mehraufwendungen / Mehrausgaben im Bereich Personalkosten für das
Jahr 2016
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
im Bereich der 50er Sachkonten, bei Sachkonto 514100 und bei Sachkonto 512100
BGM
Zust. Dez.
Freytag
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Team Haushalt
Pohl-Theisen Radermacher Jülich
Rampe
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt
einen überplanmäßigen Mehraufwand in Höhe von 10.773 € bei
KKK 11080000 / 501210 Zuführung Rückstellung Altersteilzeit
in Höhe von 10.773 €
und überplanmäßige Mehrausgaben in Höhe von 362.640 € bei
verschiedenen Kostenstellen und den Sachkonten:
501200 Entgelte AN 1
in Höhe von 80.000 €
502200 ZVK AN 1
in Höhe von 30.000 €
503200 SV AN 1
in Höhe von 51.000 €
501201 Entgelte AN 2
in Höhe von 25.000 €
502201 ZVK AN 2
in Höhe von 3.000 €
503201 SV AN 2
n Höhe von 8.000 €
503100 SV Beamte
in Höhe von 1.600 €
KKK 11080000 / 504100 Beihilfe Beamte
KKK 11080000 / 514100 Beihilfe Versorgungsempfänger
KKK 11080000 / 512100 Versorgungskasse Beamte
i.H.v. 41.000 €
i.H.v. 41.000 €
i.H.v. 82.040 €
Deckung:
Minderausgaben bei verschiedenen Kostenstellen und den Sachkonten
Drucksache 502/2016
Seite - 2 –
501100 Bezüge
in Höhe von 33.525 €
501900 Aufwand sonstige Beschäftigte in Höhe von 55.149 €
Überplanmäßige Mehreinnahme bei
KKK 31500600 / 448100 Erstattung Personalkosten Notunterkunft des Landes in
Höhe von 284.739 € (erzielte Mehreinnahme insgesamt 487.458,39 €)
Erläuterungen:
KKK 11080000 / 501210 Zuführung Rückstellung Altersteilzeit
Nach dem das Land Nordrhein-Westfalen mit dem Dienstrechtsmodernisierungsgesetz die
Möglichkeit der Altersteilzeit für Beamte über den 31.12.2015 hinaus geschaffen hat, sind
mehrere Anträge gestellt und genehmigt worden. Dementsprechend ist bereits für das
Jahr 2016 eine Erhöhung der Zuführung zur Rückstellung in Höhe von 10.773 €
notwendig.
verschiedene Kostenstellen / Sachkonten 501200 Entgelte AN 1, 502200 ZVK AN 1,
503200 SV AN 1
Die Mehrausgaben im Bereich der Entgelte für Angestellte und damit verbunden eine
Erhöhung der ZVK- und SV-Beiträge sind im Wesentlichen auf die Ergebnisse der
Tarifverhandlungen im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes im Jahr 2015
zurückzuführen. Zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2016 waren die
neuen Entgelttabellen mit ihren Beträgen im Sozial- und Erziehungsdienst noch nicht
vereinbart. Tatsächlich sind in 9 von 17 Entgeltgruppen die Tabellenentgelte gestiegen.
Zudem waren für Beschäftigte Eingruppierungen in höhere Entgeltgruppen vorzunehmen.
Allein für den Zeitraum 01.07.2015 – 28.02.2016 mussten 176.000 € nachgezahlt werden.
Das im Rahmen der Flüchtlingshilfe zusätzlich eingestellte Personal wäre ohne den
Sondereffekt der neuen Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst durch
Einsparungen im Jahresverlauf finanziert worden.
verschiedene Kostenstellen / Sachkonten 501201 Entgelte AN 2, 502201 ZVK AN 2,
503201 SV AN 2
Im Bereich der Arbeiter lassen sich die Mehrausgaben im Wesentlichen auf die
Auszahlung von Überstunden an die Hausmeister in den Flüchtlingsunterkünften
zurückführen. Zudem wurde eine zusätzliche Hausmeisterstelle eingerichtet.
verschiedene Kostenstellen / Sachkonto 503100 SV Beamte
Während der Elternzeit werden Beamtinnen und Beamten die Beiträge für die gesetzliche
Krankenversicherung i.H.v. monatlich 31,- € erstattet, wenn die Besoldung im Monat vor
Beginn der Elternzeit ein Zwölftel der allgemeinen Versicherungspflichtgrenze in der
gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschritten hat (in 2016: 50.850 €). Bis
einschließlich der Besoldungsgruppe A8 werden die Beiträge für die Kranken- und
Pflegeversicherung in voller Höhe erstattet (aktuell 2 Fälle)
verschiedene Kostenstellen / Sachkonto 504100 Beihilfe Beamte, 514100 Beihilfe
Versorgungsempfänger
Die Höhe der über die Rheinischen Versorgungskassen ausgezahlten Beihilfekosten ist im
Grunde genommen unkalkulierbar. Im 1. Quartal kam es bei Aktiven und
Versorgungsempfängern einschließlich Verwaltungskostenbeiträge insgesamt zu einer
Auszahlung in Höhe von 270.397 €. Im 2. Quartal sank die Beihilfeauszahlung auf 246.183
Drucksache 502/2016
Seite - 3 –
€, während sie im 3. Quartal wieder auf 294.807 € anstieg. Als Haushaltsansatz wurden
für das Haushaltsjahr 2016 insgesamt 1.030.000 € eingeplant. Ausgehend davon, dass
der Beihilfeaufwand im 4. Quartal ähnlich hoch ist wie im 3. Quartal werden ca. 82.000 €
Mehrausgaben erwartet.
KKK 11080000 / 512100 Versorgungskasse Beamte
Der Bescheid der Rheinischen Versorgungskasse setzt für das Jahr 2016 eine zu
zahlenden Umlage in Höhe von 2.267.040 € gegenüber dem Haushaltsansatz von
2.185.000 € fest.