Daten
Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
12.12.2016
Erstellt
22.11.16, 15:03
Aktualisiert
22.11.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
25
Hilger
Aktenzeichen
Datum
25'/Gebäudemanagement 18.11.2016
Vorlagen-Nr.
526/2016
Betreff
überplanmäßige Auszahlungsermächtigung
hier: Ausgleich von Verbindlichkeiten gegenüber dem Stadtservicebetrieb Brühl -AöR(AöR)
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
x
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle 739120 / 57040000
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
FB 20/1
Freytag
Schiffer
Hilger
Radermacher Jülich
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung bei folgendem
Sachkonto 739120 Auszahlung Verbindlichkeiten gg.über AÖR (NR Gräber) /
Kostenstelle 57040000:
Deckung:
Mehreinzahlungen bei KKK 6101000/601300 Einzahlungen Gewerbesteuer
Erläuterungen:
Für die Finanzierung der notwendigen und im Wirtschaftsplan der AöR festgelegten
Investitionen ist es erforderlich, dass die AöR sich die dafür notwendigen Finanzmittel
beschafft. Im Wirtschaftsplan der AöR ist dafür eine Kreditermächtigung vorgesehen.
Entsprechende Kredite könnten auf dem Kreditmarkt oder auch bei der Stadt bezogen
werden.
Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, dass die Stadt Brühl noch aus der Gründung der
AöR bestehende Verbindlichkeiten gegenüber der AöR -teilweise- ausgleicht. Die
Verbindlichkeit beträgt insgesamt ca. 4,7 Mio. €.
Die Verbindlichkeit ist im Rahmen der Aufgabenübertragung Friedhof entstanden. Die bis
zum
31.12.2015
als
passive
Rechnungsabgrenzungsposten
verbuchten
Friedhofsgebühren sind nicht direkt mit zur AöR übergegangen und stellen in der Bilanz
der Stadt Brühl eine Verbindlichkeit dar.
Drucksache 526/2016
Seite - 2 –
Der Ausgleich der Forderung bedeutet für die Stadt Brühl keinen Aufwand.
Es ist nunmehr vorgesehen 1.000.000 € von diesen Verbindlichkeiten an die AöR
auszugleichen.