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Vorlage (überplanmäßige Auszahlungsermächtigung hier: Ausgleich von Verbindlichkeiten gegenüber dem Stadtservicebetrieb Brühl -AöR- (AöR))

Daten

Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
12.12.2016
Erstellt
22.11.16, 15:03
Aktualisiert
22.11.16, 15:03
Vorlage (überplanmäßige Auszahlungsermächtigung
hier: Ausgleich von Verbindlichkeiten gegenüber dem Stadtservicebetrieb Brühl -AöR- (AöR)) Vorlage (überplanmäßige Auszahlungsermächtigung
hier: Ausgleich von Verbindlichkeiten gegenüber dem Stadtservicebetrieb Brühl -AöR- (AöR))

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 25 Hilger Aktenzeichen Datum 25'/Gebäudemanagement 18.11.2016 Vorlagen-Nr. 526/2016 Betreff überplanmäßige Auszahlungsermächtigung hier: Ausgleich von Verbindlichkeiten gegenüber dem Stadtservicebetrieb Brühl -AöR(AöR) Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle 739120 / 57040000 BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer FB 20/1 Freytag Schiffer Hilger Radermacher Jülich Beschlussentwurf: Der Rat beschließt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung bei folgendem Sachkonto 739120 Auszahlung Verbindlichkeiten gg.über AÖR (NR Gräber) / Kostenstelle 57040000: Deckung: Mehreinzahlungen bei KKK 6101000/601300 Einzahlungen Gewerbesteuer Erläuterungen: Für die Finanzierung der notwendigen und im Wirtschaftsplan der AöR festgelegten Investitionen ist es erforderlich, dass die AöR sich die dafür notwendigen Finanzmittel beschafft. Im Wirtschaftsplan der AöR ist dafür eine Kreditermächtigung vorgesehen. Entsprechende Kredite könnten auf dem Kreditmarkt oder auch bei der Stadt bezogen werden. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, dass die Stadt Brühl noch aus der Gründung der AöR bestehende Verbindlichkeiten gegenüber der AöR -teilweise- ausgleicht. Die Verbindlichkeit beträgt insgesamt ca. 4,7 Mio. €. Die Verbindlichkeit ist im Rahmen der Aufgabenübertragung Friedhof entstanden. Die bis zum 31.12.2015 als passive Rechnungsabgrenzungsposten verbuchten Friedhofsgebühren sind nicht direkt mit zur AöR übergegangen und stellen in der Bilanz der Stadt Brühl eine Verbindlichkeit dar. Drucksache 526/2016 Seite - 2 – Der Ausgleich der Forderung bedeutet für die Stadt Brühl keinen Aufwand. Es ist nunmehr vorgesehen 1.000.000 € von diesen Verbindlichkeiten an die AöR auszugleichen.