Daten
Kommune
Brühl
Größe
49 kB
Datum
28.11.2016
Erstellt
22.11.16, 15:03
Aktualisiert
22.11.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Datenblatt TEP 53 80
Produktbereich:
Produktgruppe (gleich TEP)
Anlage 5
53 Ver- und Entsorgung
53 80 Abwasserbeseitigung
1. Allgemeine Vorbemerkung
Der TEP 5380 bildet die konsumtiven und investiven haushalterischen Vorgänge ab, die im Rahmen der öffentlichen
Abwasserentsorgung (Kanalisation und Kläranlage) als Pflichtaufgabe der Stadt Brühl wahrgenommen werden
müssen.
Hierunter fallen die Sanierung und der Neubau von
• Abwasserkanälen (Schmutz-, Regen- und Mischwasser),
• Sonderbauwerke der Stadtentwässerung (Rückhaltebecken, Versickerungsmulden, etc.),
• Anlagenteile der Kläranlage der Stadt Brühl.
2. Unterteilung des TEP
Kst.
53800000
53800100
53800119
53800120
Bezeichn.
Abwasserbeseitigung
I: Kanalhausanschlüsse
I: Betriebs- u. Geschäftsausstatt. Kanalnetz
I: Betriebs- u. Geschäftsausstatt. Kläranlage
I: Badorfer Str. (1. BA - Euskirchener Str./
53800143 Bendgespfad)
53801100 Kläranlage allgemein
53801200 EDV Steuerungstechnik
53801300 Zulauf
53801400 Mechanische Reinigungsstufe
53801500 Chem. Reinigungsstufe
53801600 Biologische Reinigungsstufe
53801700 Schlammbehandlung
53801800 Heiz- und Stromzentrale
53801900 Ablauf, Biofilter, sonstige Anlagenteile
53802000 Sonderbauwerke
53802100 Reststoffe
53802200 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
53803000 Kanalreinigung/TV-Kanalinspektion
53803100 Vermessung Kanal
53803200 Hausanschlussuntersuchung
53803300 Abwasseruntersuchung/Indirekteinleiter
53803400 Kanalsanierung offen/geschlossen
53803500 Hausanschlusssanierung offen/geschlossen
Überschuss-/Zuschussbedarf TEP
Überschuss/ Überschuss/
Zuschuss 16 Zuschuss 17
Erträge
Aufwand
6.327.753
5.377.455
10.869.671
4.541.918
-1.080
-1.080
400
1.480
-1.000
-1.000
0
1.000
-1.000
-1.000
0
1.000
0
0
0
0
0
0
0
0
6.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
10.876.071
0
462.964
17.342
17.500
50.820
7.000
57.596
46.000
33.753
9.000
123.759
265.500
374.700
68.000
13.500
50.000
15.000
300.000
10.000
6.467.832
0
-462.964
-17.342
-17.500
-50.820
-7.000
-57.596
-46.000
-27.753
-9.000
-123.759
-265.500
-374.700
-68.000
-13.500
-50.000
-15.000
-300.000
-10.000
4.408.239
11.393
-445.314
-20.532
-17.500
-51.320
-11.500
-66.747
-61.000
-41.953
-9.000
-135.199
-325.500
-439.700
-77.000
-13.500
-75.000
-16.000
-500.000
-10.000
3.069.003
3. Vorschläge des GPA zu Konsolidierungsüberlegungen auf der Aufwandsseite des
Produktbereich Produktgruppe 5380 Abwasserbeseitigung – Reduzierung von Aufwendungen
Rückkauf von Entwässerungsanlagen
Alle Entwässerungsanlagen der Stadt Brühl befinden sich im Eigentum der Stadt Brühl.
Eigenerfassung der Flächen für die Oberflächenentwässerung
Das Stadtgebiet wurde im Feb. 2015 beflogen. Z. Zt. läuft die Anschaffung einer entsprechenden
Software um eine entsprechende Auswertung der privaten befestigten Flächen vornehmen zu können,
um dann entsprechende Erhebungsbögen an alle Grundstückeigentümer mit Vorgaben der befestigten
Fläche zu versenden.
Schließung öffentlicher WC-Anlagen
Die öffentlichen WC-Anlagen werden über das städtische Gebäudemanagement verwaltet,
unterhalten und instandgesetzt.
Streckung Reinigungsintervall Regenwasserkanal
Die Regenwasserkanäle werden in einem 2 Jahres-Intervall gereinigt. Die Reinigung erfolgt immer
gleichzeitig mit dem paralell verlaufenden Schmutzwasserkanal. Eine Verlängerung der
Reinigungsintervalle der Regenwasserkanäle hätte zur Folge, dass die Kanäle einer Straße in den
unterschiedlichen Reinigungsintervallen mehrfach angefahren werden müssten und sich die Kosten für
die Regenwasserkanalreinigung erhöht. Der Reinigungsintervall für die Schmutzwasserkanäle ist mit 2
Jahren ausgereizt. Eine Verlängerung der Reinigungsintervalle für die Schmutzwasserkanäle hat eine
sogenannte "Saure Faulung" im Kanal zur Folge die einen erhöhten Aufwand auf der Kläranlage im
Bereich der Klärschlammentwässerung auslöst.
Prüfung der Kündigung der OD-Vereinbarungen (Oberflächenentwässerung)
Die OD-Vereinbarungen mit dem Rhein-Erft-Kreis wurde 2014 vom REK gekündigt und seit 2015 wird
eine Oberflächenwassergebühr mittels Bescheid erhoben. Mit dem Land gab es keine Vereinbarung, hier
wird
nach
Änderung
der
Rechtslage
rückwirkend
bis
2008
eine
entsprechende
Oberflächenwassergebühr erhoben und seit 2013 jährlich eine Oberflächenwassergebühr mittels
Bescheid erhoben.
Vorschläge des GPA zu Konsolidierungsüberlegungen auf der Ertragsseite der Produktgruppe
5380 Abwasserbeseitigung– Steigerung von Erträgen
Erhöhung kalkulatorische Zinsen
Entscheidung obliegt dem FB 20
Rechtlich zulässig aktuell 6,5 %, angewendet werden z. Zt. 6 %.
Im Rahmen der Gebührenkalkulation obliegt diese Entscheidung dem BGM.
Gebühr Kleinkläranlagen
Für die Entleerung der Kleinkläranlage werden laut Gebührensatzung Gebühren erhoben.
Für die Abwasserbescheinigung von Kleinkläranlagen werden ebenfalls Gebühren erhoben.
Eigenkapitalverzinsung Abwasserwerk
Entscheidung obliegt dem FB 20
Optimierung der Gebührenkalkulation im Abwassersektor und Leistung eines Konsolidierungsbeitrages an
den Kernhaushalt
Grundsätzlich werden die Gebühren kostendeckend kalkuliert, die entscheidung ob eine Unterdeckung
kalkuliert wird, obliegt dem BGM.
Beteiligung überörtlicher Träger an Kosten der Straßenentwässerung
Wird schon seit Jahren so praktiziert mit dem Straßenbaulastträgern der Kreis- und Landstraßen.
Einführung einer Gebühr für Entwässerungsgenehmigungen
Es wird schon seit Jahren eine Gebühr für die Genehmigung der Entwässerung erhoben.
(Paralell mit Baugenehmigung)
Einführung einer Gebühr für Grundwassereinleitungen
Aktuell gibt es keine rechtliche Grundlage für solch eine Gebühr.
Gebührensatzung Gewässerunterhaltung im Außenbereich
Die Gewässerunterhaltung obliegt aktuell den Bachverbänden (PBV und DBV). Eine Gebührensatzung
für Gewässerunterhaltung im Aussenbereich gibt es aktuell nicht. Hier müssten Gespräche mit den
Verbänden geführt werden, ob eine solche Gebührensatzung eingeführt und umsetzbar ist um den
städtischen Anteil an den Verbänden zu senken.
Wegfall der Entschlammung der Weiher in einem Park
Es handelt sich im Einzelmaßnahmen mit einem Turnus von ca. 15 Jahren.
Aus Umweltsicht handelt es sich um sinnvolle Maßnahmen, könnten auch durch Aufsichtbehörden
angeordnet werden.
Reduzierung kommunaler Anteil Abwasserbeseitigung
Rechtlich nicht umsetzbar (LWG NRW). LWG sieht aktuell sogar die Überwachung der privaten
Kanalnetze durch die Kommunen vor, somit entsteht hier sogar eine Kostenerhöhung.
Erhebung von Niederschlagswassergebühren
Wird seit 1971 erhoben.
Gebührenerhebung für Akten- und Katasterauskünfte
Wurde von 1985 - 2011 durchgeführt. Durch den Wegfall einer Stelle im FB 66 musste diese Leistung
eingestellt werden. Seit Sommer 2016 wird wieder eine Gebühr erhoben.
4. Eigene Konsolidierungsvorschläge
keine