Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Datenblatt TEP 5380)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
49 kB
Datum
28.11.2016
Erstellt
22.11.16, 15:03
Aktualisiert
22.11.16, 15:03
Vorlage (Datenblatt TEP 5380) Vorlage (Datenblatt TEP 5380) Vorlage (Datenblatt TEP 5380)

öffnen download melden Dateigröße: 49 kB

Inhalt der Datei

Datenblatt TEP 53 80 Produktbereich: Produktgruppe (gleich TEP) Anlage 5 53 Ver- und Entsorgung 53 80 Abwasserbeseitigung 1. Allgemeine Vorbemerkung Der TEP 5380 bildet die konsumtiven und investiven haushalterischen Vorgänge ab, die im Rahmen der öffentlichen Abwasserentsorgung (Kanalisation und Kläranlage) als Pflichtaufgabe der Stadt Brühl wahrgenommen werden müssen. Hierunter fallen die Sanierung und der Neubau von • Abwasserkanälen (Schmutz-, Regen- und Mischwasser), • Sonderbauwerke der Stadtentwässerung (Rückhaltebecken, Versickerungsmulden, etc.), • Anlagenteile der Kläranlage der Stadt Brühl. 2. Unterteilung des TEP Kst. 53800000 53800100 53800119 53800120 Bezeichn. Abwasserbeseitigung I: Kanalhausanschlüsse I: Betriebs- u. Geschäftsausstatt. Kanalnetz I: Betriebs- u. Geschäftsausstatt. Kläranlage I: Badorfer Str. (1. BA - Euskirchener Str./ 53800143 Bendgespfad) 53801100 Kläranlage allgemein 53801200 EDV Steuerungstechnik 53801300 Zulauf 53801400 Mechanische Reinigungsstufe 53801500 Chem. Reinigungsstufe 53801600 Biologische Reinigungsstufe 53801700 Schlammbehandlung 53801800 Heiz- und Stromzentrale 53801900 Ablauf, Biofilter, sonstige Anlagenteile 53802000 Sonderbauwerke 53802100 Reststoffe 53802200 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 53803000 Kanalreinigung/TV-Kanalinspektion 53803100 Vermessung Kanal 53803200 Hausanschlussuntersuchung 53803300 Abwasseruntersuchung/Indirekteinleiter 53803400 Kanalsanierung offen/geschlossen 53803500 Hausanschlusssanierung offen/geschlossen Überschuss-/Zuschussbedarf TEP Überschuss/ Überschuss/ Zuschuss 16 Zuschuss 17 Erträge Aufwand 6.327.753 5.377.455 10.869.671 4.541.918 -1.080 -1.080 400 1.480 -1.000 -1.000 0 1.000 -1.000 -1.000 0 1.000 0 0 0 0 0 0 0 0 6.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 10.876.071 0 462.964 17.342 17.500 50.820 7.000 57.596 46.000 33.753 9.000 123.759 265.500 374.700 68.000 13.500 50.000 15.000 300.000 10.000 6.467.832 0 -462.964 -17.342 -17.500 -50.820 -7.000 -57.596 -46.000 -27.753 -9.000 -123.759 -265.500 -374.700 -68.000 -13.500 -50.000 -15.000 -300.000 -10.000 4.408.239 11.393 -445.314 -20.532 -17.500 -51.320 -11.500 -66.747 -61.000 -41.953 -9.000 -135.199 -325.500 -439.700 -77.000 -13.500 -75.000 -16.000 -500.000 -10.000 3.069.003 3. Vorschläge des GPA zu Konsolidierungsüberlegungen auf der Aufwandsseite des Produktbereich Produktgruppe 5380 Abwasserbeseitigung – Reduzierung von Aufwendungen Rückkauf von Entwässerungsanlagen Alle Entwässerungsanlagen der Stadt Brühl befinden sich im Eigentum der Stadt Brühl. Eigenerfassung der Flächen für die Oberflächenentwässerung Das Stadtgebiet wurde im Feb. 2015 beflogen. Z. Zt. läuft die Anschaffung einer entsprechenden Software um eine entsprechende Auswertung der privaten befestigten Flächen vornehmen zu können, um dann entsprechende Erhebungsbögen an alle Grundstückeigentümer mit Vorgaben der befestigten Fläche zu versenden. Schließung öffentlicher WC-Anlagen Die öffentlichen WC-Anlagen werden über das städtische Gebäudemanagement verwaltet, unterhalten und instandgesetzt. Streckung Reinigungsintervall Regenwasserkanal Die Regenwasserkanäle werden in einem 2 Jahres-Intervall gereinigt. Die Reinigung erfolgt immer gleichzeitig mit dem paralell verlaufenden Schmutzwasserkanal. Eine Verlängerung der Reinigungsintervalle der Regenwasserkanäle hätte zur Folge, dass die Kanäle einer Straße in den unterschiedlichen Reinigungsintervallen mehrfach angefahren werden müssten und sich die Kosten für die Regenwasserkanalreinigung erhöht. Der Reinigungsintervall für die Schmutzwasserkanäle ist mit 2 Jahren ausgereizt. Eine Verlängerung der Reinigungsintervalle für die Schmutzwasserkanäle hat eine sogenannte "Saure Faulung" im Kanal zur Folge die einen erhöhten Aufwand auf der Kläranlage im Bereich der Klärschlammentwässerung auslöst. Prüfung der Kündigung der OD-Vereinbarungen (Oberflächenentwässerung) Die OD-Vereinbarungen mit dem Rhein-Erft-Kreis wurde 2014 vom REK gekündigt und seit 2015 wird eine Oberflächenwassergebühr mittels Bescheid erhoben. Mit dem Land gab es keine Vereinbarung, hier wird nach Änderung der Rechtslage rückwirkend bis 2008 eine entsprechende Oberflächenwassergebühr erhoben und seit 2013 jährlich eine Oberflächenwassergebühr mittels Bescheid erhoben. Vorschläge des GPA zu Konsolidierungsüberlegungen auf der Ertragsseite der Produktgruppe 5380 Abwasserbeseitigung– Steigerung von Erträgen Erhöhung kalkulatorische Zinsen Entscheidung obliegt dem FB 20 Rechtlich zulässig aktuell 6,5 %, angewendet werden z. Zt. 6 %. Im Rahmen der Gebührenkalkulation obliegt diese Entscheidung dem BGM. Gebühr Kleinkläranlagen Für die Entleerung der Kleinkläranlage werden laut Gebührensatzung Gebühren erhoben. Für die Abwasserbescheinigung von Kleinkläranlagen werden ebenfalls Gebühren erhoben. Eigenkapitalverzinsung Abwasserwerk Entscheidung obliegt dem FB 20 Optimierung der Gebührenkalkulation im Abwassersektor und Leistung eines Konsolidierungsbeitrages an den Kernhaushalt Grundsätzlich werden die Gebühren kostendeckend kalkuliert, die entscheidung ob eine Unterdeckung kalkuliert wird, obliegt dem BGM. Beteiligung überörtlicher Träger an Kosten der Straßenentwässerung Wird schon seit Jahren so praktiziert mit dem Straßenbaulastträgern der Kreis- und Landstraßen. Einführung einer Gebühr für Entwässerungsgenehmigungen Es wird schon seit Jahren eine Gebühr für die Genehmigung der Entwässerung erhoben. (Paralell mit Baugenehmigung) Einführung einer Gebühr für Grundwassereinleitungen Aktuell gibt es keine rechtliche Grundlage für solch eine Gebühr. Gebührensatzung Gewässerunterhaltung im Außenbereich Die Gewässerunterhaltung obliegt aktuell den Bachverbänden (PBV und DBV). Eine Gebührensatzung für Gewässerunterhaltung im Aussenbereich gibt es aktuell nicht. Hier müssten Gespräche mit den Verbänden geführt werden, ob eine solche Gebührensatzung eingeführt und umsetzbar ist um den städtischen Anteil an den Verbänden zu senken. Wegfall der Entschlammung der Weiher in einem Park Es handelt sich im Einzelmaßnahmen mit einem Turnus von ca. 15 Jahren. Aus Umweltsicht handelt es sich um sinnvolle Maßnahmen, könnten auch durch Aufsichtbehörden angeordnet werden. Reduzierung kommunaler Anteil Abwasserbeseitigung Rechtlich nicht umsetzbar (LWG NRW). LWG sieht aktuell sogar die Überwachung der privaten Kanalnetze durch die Kommunen vor, somit entsteht hier sogar eine Kostenerhöhung. Erhebung von Niederschlagswassergebühren Wird seit 1971 erhoben. Gebührenerhebung für Akten- und Katasterauskünfte Wurde von 1985 - 2011 durchgeführt. Durch den Wegfall einer Stelle im FB 66 musste diese Leistung eingestellt werden. Seit Sommer 2016 wird wieder eine Gebühr erhoben. 4. Eigene Konsolidierungsvorschläge keine