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Vorlage (Haushaltssatzung 2017 hier: Stellenplan und Stellenübersicht nach der Haushaltsgliederung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
12.12.2016
Erstellt
22.11.16, 15:03
Aktualisiert
22.11.16, 15:03
Vorlage (Haushaltssatzung 2017
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 10/1 Schmutzer 10 42 00 17.11.2016 522/2016 Betreff Haushaltssatzung 2017 hier: Stellenplan und Stellenübersicht nach der Haushaltsgliederung Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Freytag Beschlussentwurf: Der Rat beschließt den als Anlage beigefügten Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 mit Stellenübersicht. Erläuterungen: Der Stellenplan stellt die Grundlage für die Personalwirtschaft der Gemeinde dar. Er ist gem. § 79 Gemeindeordnung NRW Anlage zum Haushaltsplan und hat sämtliche Stellen, unabhängig von ihrer Besetzung, auszuweisen. Der Stellenplan hat nach § 8 der Gemeindehaushaltsverordnung die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeiter auszuweisen. Durch die Ergänzung um eine Stellenübersicht wird die Zuordnung der Stellen auf die Aufgabenbereiche bzw. Produktbereiche ersichtlich und der dort bestehende Personalbedarf erkennbar. Für die Gliederung der Stellen und die Stellenübersichten werden in der Anlage die ´Muster für den Stellenplan` verwendet, die im Runderlass des Innenministers vom 24.2.2005 zur Anwendung empfohlen werden. Durch den Wegfall der Stellenobergrenzenverordnung bestehen keinerlei Vorgaben mehr, wie viele Stellen mit welcher Wertigkeit ausgewiesen werden müssen. Die Ausweisung der Stellen muss einer sachgerechten Bewertung der Dienstposten sowie einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung entsprechen. Drucksache 522/2016 Seite - 2 – Der Stellenplan ist mit dem Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragten ausführlich erörtert worden. Das Stellenplanabschlussgespräch steht zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch aus. Die vorgeschriebene Anhörung gem. § 75 Abs. 1 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) und § 18 Abs. 2 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) ist somit erfolgt. Gegebenenfalls sich noch ergebene Änderungen werden zur Sitzung des Rates am 12.12.2016 vorgelegt. Anlage(n): (1) Stellenplan und Stellenübersichten 2017