Daten
Kommune
Brühl
Größe
47 kB
Datum
12.12.2016
Erstellt
22.11.16, 15:03
Aktualisiert
22.11.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
30
Dartsch
10 20 81/03
17.11.2016
523/2016
Betreff
Satzung der Stadt Brühl über den Anschluss und die Benutzung
der Fernwärmeversorgung in Neubaugebieten im Brühler Süden
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Dez. III
Freytag
Schiffer
Schaaf
Brandt
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte:
Satzung der Stadt Brühl über den Anschluss und die Benutzung
der Fernwärmeversorgung in Neubaugebieten im Brühler Süden
Erläuterungen:
In den zur Erschließung anstehenden Neubaugebieten im Brühler Süden Bebauungsplan
06.02 Pehler Feldchen, 01.16 Teilbereich II Südfriedhof und 06.15 südlich Otto-WelsStraße soll die Wärmeversorgung aus Gründen der Luftreinhaltung, der rationellen
Primärenergieverwendung und somit des Klimaschutzes mittels Fernwärme erfolgen.
Im Interesse eines wirtschaftlichen Betriebs des zu errichtenden Fernwärmenetzes ist die
Begründung eines Anschluss- und Benutzungszwanges für die in den drei Baugebieten
vorgesehenen Neubauten erforderlich, wozu der Erlass der vorgeschlagenen Satzung
dient. Mangels einer Mustersatzung wurde sich dabei an aktuellen Fernwärmesatzungen
Nordrhein-Westfälischer
Kommunen
orientiert.
Auf
die
Begründung
eines
Anschlusszwanges für Bestandsbauten wurde bewusst verzichtet.
Anlage(n):
(1) FW 01 16 TB II Plan
(2) FW 01.16 TB II Text.
(3) FW 06.02 Text
(4) FW 06.02 Plan
(5) FW 06.15 Text
(6) FW 06.15 Plan
(7) Fernwärmesatzung