Daten
Kommune
Brühl
Größe
9,7 kB
Datum
12.12.2016
Erstellt
22.11.16, 15:03
Aktualisiert
22.11.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage FW 06.15 Text
Dieses Teilsatzungsgebiet entspricht in seinen Grenzen dem Plangebiet des
Bebauungsplanes 06.15 "Alte Bonnstraße / südlich Otto-Wels-Straße" bis auf die
Flurstücke in der Flur 1: 1148, 888 und 1179.
Es liegt in der Gemarkung Badorf in der, Flur 1, 3 und 11. Es umfasst die Flurstücke
in der Flur 1: 688, 735, 689, 736, 738 - 740, 749 - 757, 344, 346, 28/2, 28/3, 161,
1147, 875, 149, 1187, 1188, 25, 914, 915, 116 und tlw. 909,
in der Flur 3: 149 -151, 32 - 41, 237 - 240, 88/31, 30, 152 und tlw. 73/2,
und in der Flur 11: 5819, 5821, 5822 und 5833 (alle tlw).
Es ist folgendermaßen, unter Ausschluss der Flurstücke in der Flur 1: 1148, 888 und
1179, begrenzt:
Im Norden
im Osten
im Süden
im Westen
entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 688 (Flur 1), verlängert
nach Westen entlang der gemeinsamen Grenze mit Flurstück 690 bis
zu seinem westlichsten Punkt, von der nördlichen Grenze dieses
Flurstücks 690 geradlinig nach Westen verlängert bis zur Schnittlinie
mit der östlichen Grenze des Flurstücks 5684 (Flur 11) sowie entlang
der östlichen Grenze von Flurstück 688 und nördliche Grenze von
Flurstück 738 (Flur 1)
entlang der östlichen Grenze von Flurstück 738, danach in südlicher
Richtung entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 748 (Flur 1),
weiter entlang westlicher Grenze von Flurstück 70 (Flur 3) bis zum
Schnittpunkt mit der nördlichen Grenze von Flurstück 153 (Flur 3)
entlang der nördlichen Grenze von Flurstück 153 und 148 nach
Westen, vom nördlichsten Punkt des Flurstücks 148 rechtwinklig auf die
westliche Grenze des Flurstücks 73/2
entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 5821 (Flur 11) nach
Norden bis zur geradlinigen Verlängerung der nördlichen Flurstücksgrenze 28/3 in westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der
westlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 5819 (Flur 11), entlang der
westlichen Grenze des Flurstücks 5819 in nördlicher Richtung bis zum
Schnittpunkt der geradlinigen Verlängerung der nördlichen Grenze von
Flurstück 690 nach Westen.