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Vorlage (FW 06.15 Text)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
9,7 kB
Datum
12.12.2016
Erstellt
22.11.16, 15:03
Aktualisiert
22.11.16, 15:03
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Inhalt der Datei

Anlage FW 06.15 Text Dieses Teilsatzungsgebiet entspricht in seinen Grenzen dem Plangebiet des Bebauungsplanes 06.15 "Alte Bonnstraße / südlich Otto-Wels-Straße" bis auf die Flurstücke in der Flur 1: 1148, 888 und 1179. Es liegt in der Gemarkung Badorf in der, Flur 1, 3 und 11. Es umfasst die Flurstücke in der Flur 1: 688, 735, 689, 736, 738 - 740, 749 - 757, 344, 346, 28/2, 28/3, 161, 1147, 875, 149, 1187, 1188, 25, 914, 915, 116 und tlw. 909, in der Flur 3: 149 -151, 32 - 41, 237 - 240, 88/31, 30, 152 und tlw. 73/2, und in der Flur 11: 5819, 5821, 5822 und 5833 (alle tlw). Es ist folgendermaßen, unter Ausschluss der Flurstücke in der Flur 1: 1148, 888 und 1179, begrenzt: Im Norden im Osten im Süden im Westen entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 688 (Flur 1), verlängert nach Westen entlang der gemeinsamen Grenze mit Flurstück 690 bis zu seinem westlichsten Punkt, von der nördlichen Grenze dieses Flurstücks 690 geradlinig nach Westen verlängert bis zur Schnittlinie mit der östlichen Grenze des Flurstücks 5684 (Flur 11) sowie entlang der östlichen Grenze von Flurstück 688 und nördliche Grenze von Flurstück 738 (Flur 1) entlang der östlichen Grenze von Flurstück 738, danach in südlicher Richtung entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 748 (Flur 1), weiter entlang westlicher Grenze von Flurstück 70 (Flur 3) bis zum Schnittpunkt mit der nördlichen Grenze von Flurstück 153 (Flur 3) entlang der nördlichen Grenze von Flurstück 153 und 148 nach Westen, vom nördlichsten Punkt des Flurstücks 148 rechtwinklig auf die westliche Grenze des Flurstücks 73/2 entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 5821 (Flur 11) nach Norden bis zur geradlinigen Verlängerung der nördlichen Flurstücksgrenze 28/3 in westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 5819 (Flur 11), entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 5819 in nördlicher Richtung bis zum Schnittpunkt der geradlinigen Verlängerung der nördlichen Grenze von Flurstück 690 nach Westen.