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Vorlage (FW 01.16 TB II Text.)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
8,7 kB
Datum
12.12.2016
Erstellt
22.11.16, 15:03
Aktualisiert
22.11.16, 15:03
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Inhalt der Datei

Anlage FW 01.16 TB II Text Dieses Teilsatzungsgebiet entspricht in seinen Grenzen dem Plangebiet des Bebauungsplanes 01.16 II "Bonnstraße / Südriedhof / Schulzentrum / Linie 18 " Das Satzungsgebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 1 und 2, umfasst in der Flur 1 die Flurstücke: 8 - 13 und 110; und in der Flur 2 die Flurstücke: 146/2, 147/2, 354 356, 322, 323, 229 - 231, 208, 209 und teilweise die Flurstücke 1, 104, 105, 210, 366, 207 und 410, und ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden im Osten im Süden im Westen von der nördlichen Grenze des Flurstücks 8 und in seiner östlichen Verlängerung bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 498, entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 104 bis Grenzpunkt der Flurstücke 189, 322 und 104, entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 322 und der östlichen Grenze der Flurstücke 322 und 323 sowie der nördlichen Grenze des Flurstücks 231, durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 231 und 230 bis zum Fußpunkt 10,00m vor dem Grenzpunkt der Flurstücke 210, 209, 229 und 230, dann rechtwinklig bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 23 und 40,15m entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 23 und 24 (konstruierter Punkt X), vom konstruierten Punkt X rechtwinklig auf den Schnittpunkt mit der östlichen Grenze des Flurstücks 410, dann 10,00m entlang (in nördliche Richtung) der östlichen Grenze des Flurstücks 410, und weiter in nordwestlicher Richtung unter 45° bis zum Schnittpunkt mit der Parallelen, welche 8,00m südlich der südlichen Grenze des Flurstücks 229 verläuft, dieser in westliche Richtung folgend bis zum Schnittpunkt mit der östlichen Nutzungsartengrenze der Wohnbaufläche (Wohngebäude Bonnstraße 200 a), nach Norden der Nutzungsartengrenze folgend bis zum Schnitt mit der nördlichen Grenze des Flurstücks 410, weiter entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 229 und 110, entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 110 und 13 - 8.