Daten
Kommune
Brühl
Größe
8,7 kB
Datum
12.12.2016
Erstellt
22.11.16, 15:03
Aktualisiert
22.11.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage FW 01.16 TB II Text
Dieses Teilsatzungsgebiet entspricht in seinen Grenzen dem Plangebiet des
Bebauungsplanes 01.16 II "Bonnstraße / Südriedhof / Schulzentrum / Linie 18 " Das
Satzungsgebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 1 und 2, umfasst in der Flur 1 die
Flurstücke: 8 - 13 und 110; und in der Flur 2 die Flurstücke: 146/2, 147/2, 354 356, 322, 323, 229 - 231, 208, 209 und teilweise die Flurstücke 1, 104, 105, 210,
366, 207 und 410, und ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden
im Osten
im Süden
im Westen
von der nördlichen Grenze des Flurstücks 8 und in seiner östlichen
Verlängerung bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des
Flurstücks 498, entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 104 bis
Grenzpunkt der Flurstücke 189, 322 und 104, entlang der nördlichen
Grenze des Flurstücks 322 und der östlichen Grenze der Flurstücke
322 und 323 sowie der nördlichen Grenze des Flurstücks 231,
durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 231 und 230 bis zum
Fußpunkt 10,00m vor dem Grenzpunkt der Flurstücke 210, 209, 229
und 230, dann rechtwinklig bis zum Schnittpunkt mit der westlichen
Grenze des Flurstücks 23 und 40,15m entlang der westlichen Grenzen
der Flurstücke 23 und 24 (konstruierter Punkt X),
vom konstruierten Punkt X rechtwinklig auf den Schnittpunkt mit der
östlichen Grenze des Flurstücks 410, dann 10,00m entlang (in
nördliche Richtung) der östlichen Grenze des Flurstücks 410, und
weiter in nordwestlicher Richtung unter 45° bis zum Schnittpunkt mit
der Parallelen, welche 8,00m südlich der südlichen Grenze des Flurstücks 229 verläuft, dieser in westliche Richtung folgend bis zum
Schnittpunkt
mit
der
östlichen
Nutzungsartengrenze
der
Wohnbaufläche (Wohngebäude Bonnstraße 200 a), nach Norden der
Nutzungsartengrenze folgend bis zum Schnitt mit der nördlichen
Grenze des Flurstücks 410, weiter entlang der südlichen Grenzen der
Flurstücke 229 und 110,
entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 110 und 13 - 8.