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Vorlage (FW 06.02 Text)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
8,2 kB
Datum
12.12.2016
Erstellt
22.11.16, 15:03
Aktualisiert
22.11.16, 15:03
Vorlage (FW 06.02 Text)

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Inhalt der Datei

Anlage FW 06.02. Text Dieses Teilsatzungsgebiet zum Fernwärmanschluss liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 10 und umfasst die Fläche des Bebauungsplanes 06.02, welche im Innenbereich der Straßen Pehler Hülle, Badorfer-, Taunus-, Eifel- und Vorgebirgsstraße liegen und die gemäß Bebauungsplan 06.02 erschlossen werden. Die durch die Satzung betroffene Innenbereichsfläche wird durch Grundstücksteilung neue Flurstücksnummern erhalten. Das Satzungsgebiet wird mit Hilfe der umgrenzenden Flurstücke (bestehen bleibende Flurstücke) oder durch die Lagebezeichnung (bei zu teilenden Grundstücken) beschrieben und ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden entlang der südlichen und östlichen Grenze des Flurstücks 840 beginnend am Grenzpunkt A (Schnittpunkt der südlichen Grenze des Flurstücke 840 mit der Linie der Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung des Bebauungsplanes 06.02 für das Flurstück 801 (Badorfer Straße 55)), weiter entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 639, 640, 604,832, 833, 834 und 733, im Osten entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 733, 735, 819, 818, 817, 815, der südlichen Grenze des Flurstücks 815, der westlichen und südlichen Grenzen des Flurstücks 814, weiter entlang der Linie der Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung des Bebauungsplanes 06.02 bei den Flurstücken 846 (Vorgebirgsstraße 36a), - quer rüber durch das neue Straßenflurstück (ehem. Vorgebirgsstraße 38) - , 858 (Vorgebirgsstraße 40), 822 (Vorgebirgsstraße 40a), 823 (Vorgebirgsstraße 42), 825 (Alte Bonnstraße 62) und 826 (Alte Bonnstraße 64), im Süden entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 869, 870, 871, 760, 763, 999 und der Linie der Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung des Bebauungsplanes 06.02 bei den Flurstücken 758 (Pehler Hülle 18), 759 (Pehler Hülle 20), 762 (Pehler Hülle 24), 767 (nördlich Pehler Hülle 28), 772 ( nördlich Pehler Hülle 30, 32), 771 (Pehler Hülle 34) und 996 Badorfer Straße (77/79), im Westen entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 778, 779, 780, 781, 786, 794 (nördliches Drittel), 799 und der Linie der Abgrenzung unterchiedlicher Nutzung des Bebauungsplanes 06.02 bei den Flurstücken 794, 803, 797 (Badorfer Straße 61, 59) und 801 (Badorfer Straße 55) bis zum Grenzpunkt A (siehe im Norden).