Daten
Kommune
Brühl
Größe
8,2 kB
Datum
12.12.2016
Erstellt
22.11.16, 15:03
Aktualisiert
22.11.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage FW 06.02. Text
Dieses Teilsatzungsgebiet zum Fernwärmanschluss liegt in der Gemarkung Badorf,
Flur 10 und umfasst die Fläche des Bebauungsplanes 06.02, welche im Innenbereich
der Straßen Pehler Hülle, Badorfer-, Taunus-, Eifel- und Vorgebirgsstraße liegen und
die gemäß Bebauungsplan 06.02 erschlossen werden. Die durch die Satzung
betroffene Innenbereichsfläche wird durch Grundstücksteilung neue Flurstücksnummern erhalten. Das Satzungsgebiet wird mit Hilfe der umgrenzenden Flurstücke
(bestehen bleibende Flurstücke) oder durch die Lagebezeichnung (bei zu teilenden
Grundstücken) beschrieben und ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden
entlang der südlichen und östlichen Grenze des Flurstücks 840
beginnend am Grenzpunkt A (Schnittpunkt der südlichen Grenze des
Flurstücke 840 mit der Linie der Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung
des Bebauungsplanes 06.02 für das Flurstück 801 (Badorfer Straße
55)), weiter entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 639, 640,
604,832, 833, 834 und 733,
im Osten
entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 733, 735, 819, 818, 817,
815, der südlichen Grenze des Flurstücks 815, der westlichen und
südlichen Grenzen des Flurstücks 814, weiter entlang der Linie der
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung des Bebauungsplanes 06.02 bei
den Flurstücken 846 (Vorgebirgsstraße 36a), - quer rüber durch das
neue Straßenflurstück (ehem. Vorgebirgsstraße 38) - , 858 (Vorgebirgsstraße 40), 822 (Vorgebirgsstraße 40a), 823 (Vorgebirgsstraße
42), 825 (Alte Bonnstraße 62) und 826 (Alte Bonnstraße 64),
im Süden
entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 869, 870, 871, 760, 763,
999 und der Linie der Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung des
Bebauungsplanes 06.02 bei den Flurstücken 758 (Pehler Hülle 18), 759
(Pehler Hülle 20), 762 (Pehler Hülle 24), 767 (nördlich Pehler Hülle 28),
772 ( nördlich Pehler Hülle 30, 32), 771 (Pehler Hülle 34) und 996
Badorfer Straße (77/79),
im Westen
entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 778, 779, 780, 781, 786,
794 (nördliches Drittel), 799 und der Linie der Abgrenzung unterchiedlicher Nutzung des Bebauungsplanes 06.02 bei den Flurstücken
794, 803, 797 (Badorfer Straße 61, 59) und 801 (Badorfer Straße 55)
bis zum Grenzpunkt A (siehe im Norden).