Daten
Kommune
Pulheim
Größe
186 kB
Datum
01.07.2014
Erstellt
24.06.14, 18:45
Aktualisiert
24.06.14, 18:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
233/2014
Erstellt am:
12.06.2014
Aktenzeichen:
II 510
Verfasser/in:
Frau Tatas
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
01.07.2014
Betreff
Bestellung von Trägervertretungen für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Pulheim bestellt entsprechend den Vorschlägen aus den Fraktionen folgende Trägervertretungen:
Vorlage Nr.: 233/2014 . Seite 2 / 3
Einrichtung
Anemonenweg
Gustav-HeinemannStr.
Sinnersdorfer Str. 70
Görreshofstr.
Kesselsgasse
Erfurter Str.
Vochemsgasse
Am Fronhof 12
Karl-Zörgiebel-Str. 40
Zu den Fußfällen 28 a
Nelkenweg 8
von-Harff-Str. 1
Name, Vorname und Anschrift
Vorschlagsrecht
Vorlage Nr.: 233/2014 . Seite 3 / 3
Erläuterungen
Nach der Kommunalwahl am 25.05.2014 ist eine Neubestellung der Trägervertretungen in den Räten der städtischen
Tageseinrichtungen für Kinder erforderlich.
Der Rat der Kindertageseinrichtung besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates. Aufgaben sind insbesondere die Beratung der Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit, die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung sowie die Vereinbarung von Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die
Einrichtung.
Dem Träger ist es grundsätzlich freigestellt, wie viele Vertretungen er in die Einrichtung entsendet. Da aus jeder Kindergartengruppe ein Elternteil Mitglied des Elternrates wird, sollte sich die Zahl der Trägervertretungen an der Zahl der
Gruppen der Einrichtung orientieren.
Hinsichtlich des Verfahrens zur Bestellung von Trägervertretungen exisitieren zwei Möglichkeiten:
1. Wie bei der Bildung von Ausschüssen erhalten die im Rat vertretenen Fraktionen das Zugriffsrecht im Verhältnis zu
ihrer Fraktionsstärke nach dem Hare-Niemeyer Verfahren. Somit wäre das Vorschlagsrecht entsprechend der im
Beschlussentwurf befindlichen Darstellung aufzuteilen:
Verteilung bei
2 Trägervertreter/-innen
CDU
SPD
3 Trägervertreter/-innen
CDU
SPD
Bündnis 90
4 Trägervertreter/-innen
CDU
CDU
SPD
Bündnis 90
5 Trägervertreter/-innen
CDU
CDU
SPD
SPD
Bündnis 90
2. Es besteht auch grundsätzlich die Möglichkeit, dass sich alle im Rat vertretenen Fraktionen auf eine einheitliche Liste
verständigen. Soweit diese Liste zustande kommt, reicht ein einfacher Beschluss des Rates über die Gesamtliste aus.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Trägervertretungen nicht zwingend einer politischen Gruppierung angehören müssen.
Eine Liste der bislang bestellten Trägervertretungen ist zur Information beigefügt. Die Anzahl der Trägervertretungen bei
den Kindertagesstätten Erfurter Str. und Karl-Zörgiebel-Str. ist um eine Person zu erhöhen, da beide Kindertagesstätten
um jeweils 1 Gruppe erweitert wurden.