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Beschlussvorlage (Bestellung von Trägervertretungen für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
186 kB
Datum
01.07.2014
Erstellt
24.06.14, 18:45
Aktualisiert
24.06.14, 18:45
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Vorlage Nr.: 233/2014 Erstellt am: 12.06.2014 Aktenzeichen: II 510 Verfasser/in: Frau Tatas Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 01.07.2014 Betreff Bestellung von Trägervertretungen für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Pulheim bestellt entsprechend den Vorschlägen aus den Fraktionen folgende Trägervertretungen: Vorlage Nr.: 233/2014 . Seite 2 / 3 Einrichtung Anemonenweg Gustav-HeinemannStr. Sinnersdorfer Str. 70 Görreshofstr. Kesselsgasse Erfurter Str. Vochemsgasse Am Fronhof 12 Karl-Zörgiebel-Str. 40 Zu den Fußfällen 28 a Nelkenweg 8 von-Harff-Str. 1 Name, Vorname und Anschrift Vorschlagsrecht Vorlage Nr.: 233/2014 . Seite 3 / 3 Erläuterungen Nach der Kommunalwahl am 25.05.2014 ist eine Neubestellung der Trägervertretungen in den Räten der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder erforderlich. Der Rat der Kindertageseinrichtung besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates. Aufgaben sind insbesondere die Beratung der Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit, die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung sowie die Vereinbarung von Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung. Dem Träger ist es grundsätzlich freigestellt, wie viele Vertretungen er in die Einrichtung entsendet. Da aus jeder Kindergartengruppe ein Elternteil Mitglied des Elternrates wird, sollte sich die Zahl der Trägervertretungen an der Zahl der Gruppen der Einrichtung orientieren. Hinsichtlich des Verfahrens zur Bestellung von Trägervertretungen exisitieren zwei Möglichkeiten: 1. Wie bei der Bildung von Ausschüssen erhalten die im Rat vertretenen Fraktionen das Zugriffsrecht im Verhältnis zu ihrer Fraktionsstärke nach dem Hare-Niemeyer Verfahren. Somit wäre das Vorschlagsrecht entsprechend der im Beschlussentwurf befindlichen Darstellung aufzuteilen: Verteilung bei 2 Trägervertreter/-innen CDU SPD 3 Trägervertreter/-innen CDU SPD Bündnis 90 4 Trägervertreter/-innen CDU CDU SPD Bündnis 90 5 Trägervertreter/-innen CDU CDU SPD SPD Bündnis 90 2. Es besteht auch grundsätzlich die Möglichkeit, dass sich alle im Rat vertretenen Fraktionen auf eine einheitliche Liste verständigen. Soweit diese Liste zustande kommt, reicht ein einfacher Beschluss des Rates über die Gesamtliste aus. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Trägervertretungen nicht zwingend einer politischen Gruppierung angehören müssen. Eine Liste der bislang bestellten Trägervertretungen ist zur Information beigefügt. Die Anzahl der Trägervertretungen bei den Kindertagesstätten Erfurter Str. und Karl-Zörgiebel-Str. ist um eine Person zu erhöhen, da beide Kindertagesstätten um jeweils 1 Gruppe erweitert wurden.