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Vorlage („Gute Schule 2020“ Mittelverwendung und Maßnahmenplanung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
180 kB
Datum
12.12.2016
Erstellt
06.12.16, 16:55
Aktualisiert
06.12.16, 16:55
Vorlage („Gute Schule 2020“
Mittelverwendung und Maßnahmenplanung) Vorlage („Gute Schule 2020“
Mittelverwendung und Maßnahmenplanung)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 25 Hilger 25/Gute Schule 25.11.2016 538/2016 Betreff „Gute Schule 2020“ Mittelverwendung und Maßnahmenplanung Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Dez. II FB 40 Mittel werden im HH-Plan 2017 eingeplant Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Freytag Schiffer Hilger Team Haushalt Radermacher Jülich Burkhardt Weiskopf Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Brühl nimmt den Bericht des Bürgermeisters über die geplante Mittelverwendung und vorgesehene Maßnahmenplanung bezüglich des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ zur Kenntnis. Erläuterungen: Bereits im Sommer dieses Jahres hatte die Ministerpräsidentin ein Investitionsprogramm des Landes mit der Bezeichnung „Gute Schule 2020“ mit einem Gesamtvolumen von 2 Milliarden Euro für die Jahre 2017-2020 angekündigt. Bei dem Programm handelt es sich um eine Gemeinschaftsaktion der NRW.BANK mit dem Land Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen des Programms werden über vier Jahre jeweils 500 Millionen Euro bereitgestellt, wobei es sich formal um Kredite handelt, die von der NRW.Bank den Kommunen gewährt werden. Die Gesamtlaufzeit der Kredite beträgt 20 Jahre, wobei das erste Jahr tilgungsfrei bleibt. Das Land wird in der folgenden Zeit für die Kommunen alle Tilgungsleistungen und auch die Zinszahlungen übernehmen. Das Risiko von Zinsänderungen trägt nach der Konzeption des mittlerweile vorliegenden Gesetzentwurfs für ein „Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020)“ das Land. Gefördert werden grundsätzlich Investitionen inklusive Sanierungs-und Modernisierungsaufwand auf kommunalen Schulgeländen (mit den dazugehörigen Sportanlagen). Weitergehende Hinweise sind zu finden auf der Homepage der NRW.Bank (www.nrwbank.de). Drucksache 538/2016 Seite - 2 – Für die Stadt Brühl beträgt die Förderung in den nächsten vier Jahren jeweils ca. 755.000 €. Bei der Stadt Brühl befasst sich eine interne fachbereichs- und dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe mit der Thematik und möglichen Maßnahmen, die über die Förderung „Gute Schule 2020“ abgewickelt werden könnten. Leider sind die Rahmenbedingungen und konkreten Fördermöglichkeiten bzw. Fördergrenzen noch nicht kommuniziert, so dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Maßnahmenliste vorgelegt werden kann. Haushaltstechnisch ist vorgesehen, die Mittel sowohl auf der Einnahmenseite als auch auf der Ausgabenseite im TEP 2104 -Zentrale Leistungen Schüler und Beteiligte- zu veranschlagen und dann zu Beginn des kommenden Jahres eine Liste mit Maßnahmenvorschlägen für 2017 dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Dabei wird dann auch eine Berücksichtigung der parallel laufenden Förderungen aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz und der Innenstadtsanierung „Brühl 2.0“ erfolgen. Seitens der weiterführenden Schulen wurde eine Liste mit Maßnahmenvorschlägen eingereicht. Diese Vorschläge sowie Maßnahmenüberlegungen im Bereich der Grundschulen werden bei der Erstellung der Liste zur Verwendung der Fördermittel mit einbezogen. Aus Sicht der Arbeitsgruppe sind die ausreichende Internetversorgung weiterführenden Schulen bzw. die dortige allgemeine IT-Ausstattung ebenfalls berücksichtigende Themen. der zu Von einer weitergehenden Maßnahmenplanung für die Jahre 2018 – 2020 wird aktuell abgesehen, um ggf. die Entwicklung beim Thema „Inklusion“ und daraus entstehende bauliche Notwendigkeiten abzuwarten.