Daten
Kommune
Brühl
Größe
180 kB
Datum
12.12.2016
Erstellt
06.12.16, 16:55
Aktualisiert
06.12.16, 16:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
25
Hilger
25/Gute Schule
25.11.2016
538/2016
Betreff
„Gute Schule 2020“
Mittelverwendung und Maßnahmenplanung
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
x
x Ja
Nein
Dez. II
FB 40
Mittel werden im HH-Plan 2017 eingeplant
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle Kämmerer
Freytag
Schiffer
Hilger
Team Haushalt
Radermacher Jülich
Burkhardt Weiskopf
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Brühl nimmt den Bericht des Bürgermeisters über die geplante
Mittelverwendung und vorgesehene Maßnahmenplanung bezüglich des Förderprogramms
„Gute Schule 2020“ zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Bereits im Sommer dieses Jahres hatte die Ministerpräsidentin ein Investitionsprogramm
des Landes mit der Bezeichnung „Gute Schule 2020“ mit einem Gesamtvolumen von 2
Milliarden Euro für die Jahre 2017-2020 angekündigt. Bei dem Programm handelt es sich
um eine Gemeinschaftsaktion der NRW.BANK mit dem Land Nordrhein-Westfalen.
Im Rahmen des Programms werden über vier Jahre jeweils 500 Millionen Euro
bereitgestellt, wobei es sich formal um Kredite handelt, die von der NRW.Bank den
Kommunen gewährt werden. Die Gesamtlaufzeit der Kredite beträgt 20 Jahre, wobei das
erste Jahr tilgungsfrei bleibt.
Das Land wird in der folgenden Zeit für die Kommunen alle Tilgungsleistungen und auch
die Zinszahlungen übernehmen. Das Risiko von Zinsänderungen trägt nach der
Konzeption des mittlerweile vorliegenden Gesetzentwurfs für ein „Gesetz zur Stärkung der
Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020)“ das Land.
Gefördert
werden
grundsätzlich
Investitionen
inklusive
Sanierungs-und
Modernisierungsaufwand auf kommunalen Schulgeländen (mit den dazugehörigen
Sportanlagen). Weitergehende Hinweise sind zu finden auf der Homepage der NRW.Bank
(www.nrwbank.de).
Drucksache 538/2016
Seite - 2 –
Für die Stadt Brühl beträgt die Förderung in den nächsten vier Jahren jeweils ca. 755.000
€.
Bei der Stadt Brühl befasst sich eine interne fachbereichs- und dezernatsübergreifende
Arbeitsgruppe mit der Thematik und möglichen Maßnahmen, die über die Förderung „Gute
Schule 2020“ abgewickelt werden könnten.
Leider sind die Rahmenbedingungen und konkreten Fördermöglichkeiten bzw.
Fördergrenzen noch nicht kommuniziert, so dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine
Maßnahmenliste vorgelegt werden kann.
Haushaltstechnisch ist vorgesehen, die Mittel sowohl auf der Einnahmenseite als auch auf
der Ausgabenseite im TEP 2104 -Zentrale Leistungen Schüler und Beteiligte- zu
veranschlagen und dann zu Beginn des kommenden Jahres eine Liste mit
Maßnahmenvorschlägen für 2017 dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
Dabei wird dann auch eine Berücksichtigung der parallel laufenden Förderungen aus dem
Kommunalinvestitionsfördergesetz und der Innenstadtsanierung „Brühl 2.0“ erfolgen.
Seitens der weiterführenden Schulen wurde eine Liste mit Maßnahmenvorschlägen
eingereicht. Diese Vorschläge sowie Maßnahmenüberlegungen im Bereich der
Grundschulen werden bei der Erstellung der Liste zur Verwendung der Fördermittel mit
einbezogen.
Aus Sicht der Arbeitsgruppe sind die ausreichende Internetversorgung
weiterführenden Schulen bzw. die dortige allgemeine IT-Ausstattung ebenfalls
berücksichtigende Themen.
der
zu
Von einer weitergehenden Maßnahmenplanung für die Jahre 2018 – 2020 wird aktuell
abgesehen, um ggf. die Entwicklung beim Thema „Inklusion“ und daraus entstehende
bauliche Notwendigkeiten abzuwarten.