Daten
Kommune
Brühl
Größe
228 kB
Datum
12.12.2016
Erstellt
06.12.16, 16:55
Aktualisiert
06.12.16, 16:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
40
Weiskopf
40
05.12.2016
553/2016
(509/2016)
Betreff
Schulentwicklungsplanung der Stadt Brühl
Hier: Zusammenlegung der KGS Brühl-Vochem mit der GGS Melanchthon
Bez: Schulausschuss vom 22.11.2016
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Burkhardt
Weiskopf
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Zusammenlegung der Katholischen Grundschule Brühl-Vochem
sowie der Gemeinschaftsgrundschule Melanchthon zum 01.08.2019. Die hieraus neu
errichtete Schule wird mit ihrem Hauptstandort an der ehemaligen
Gemeinschaftsgrundschule Melanchthon und mit einem Teilstandort an der ehemaligen
Katholischen Grundschule Brühl-Vochem geführt
Erläuterungen:
Mit Ratsbeschluss vom 14.12.2015 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen,
„durch welche schulorganisatorischen Maßnahmen der Standort der Grundschule Vochem
erhalten und der Schulraum in den drei Grundschulen in Kierberg und Vochem sinnvoll
und wirtschaftlich genutzt werden kann. Dabei ist auch die mögliche Umwandlung von
Konfessions- in Gemeinschaftsgrundschulen mit den beteiligten Schulen zu erörtern.“
Die Verwaltung hatte ihr Prüfergebnis mittels Vorlage 509/2016 den Mitgliedern des
Schulausschusses in ihrer Sitzung am 22.11.2016 zur Kenntnisnahme vorgelegt und dabei
folgende Inhalte herausgestellt:
1) Die zweizügige Katholische Grundschule Brühl-Vochem ist aufgrund sinkender
Schülerzahlen nur noch einzügig und verfügt somit über einen Raumüberhang von
einem Zug, während die benachbarte zweizügige Gemeinschaftsgrundschule
Melanchthon im Ortsteil Brühl-Kierberg aufgrund einer starken Nachfrage an die
Grenzen ihrer räumlichen Kapazitäten stößt, was sich insbesondere auch im
Bereich des Offenen Ganztagbetriebes zeigt.
2) Zur
Lösung
dieses
Problems
hatte
bereits
Schulentwicklungsplanes folgende Empfehlung erteilt:
der
Gutachter
des
Drucksache 553/2016
Seite - 2 –
„Mit einem Schulverbund mit der Melanchthon-Schule könnte es der Grundschule
Vochem gelingen, wieder mehr der im Stadtteil Vochem wohnansässigen Kinder zu
binden
und
damit
auch
wieder
eine
bessere
Mischung
der
Schülerzusammensetzung zu erreichen und zugleich das Problem der
Klassenbildung mit zu niedriger Klassenfrequenz und Lehrerstellenbemessung zu
lösen.
Alternativ könnte der Schulträger die Problematische Schulversorgung im Norden
der Stadt Brühl auch dahin gehend lösen, dass er hier das Überangebot von drei
Grundschulen
auf
zwei
Grundschulangebote
reduziert:
Sowohl
das
Schüleraufkommen im Stadtteil Kierberg als auch das im Stadtteil Vochem
(Grundschule Vochem in Prognosen stabil einzügig) benötigt jeweils nur ein
zweizügiges Schulangebot, beide Schulraumkapazitäten sind vorhanden.“
Der Prüfauftrag des Rates vom 14.12.2015 umfasst den Erhalt der Katholischen
Grundschule
Brühl-Vochem
bei
gleichzeitig
sinnvoller
und
wirtschaftlicher
Schulraumnutzung an den drei Grundschulen in den Stadtteilen Brühl-Kierberg und BrühlVochem. Zur Umsetzung dieser beiden Vorgaben kommt nach § 81 Abs. 2 SchulG NRW
eine Zusammenlegung der KGS Brühl-Vochem mit der GGS Melanchthon in Betracht. Aus
dieser Zusammenlegung ergibt sich eine neu errichtete Schule mit einem Hauptstandort
an der dann ehemaligen Gemeinschaftsgrundschule Melanchthon sowie einem
Teilstandort an der dann ebenfalls ehemaligen Katholischen Grundschule Brühl-Vochem.
Im Zuge dieser schulorganisatorischen Maßnahme ist ein Schulartbestimmungsverfahren
gemäß § 27 SchulG NRW durchzuführen. Die Mitglieder des Schulausschusses haben
das Prüfergebnis der Verwaltung in ihrer Sitzung am 22.11.2016 zur Kenntnis genommen
und einstimmig den Antrag gestellt, dem Rat zu empfehlen, die Verwaltung mit der
Umsetzung des in der Vorlage 509/2016 vorgestellten Verfahrens zu beauftragen.
Die Schulverwaltung hatte die Schulleitungen der KGS Brühl-Vochem und der GGS
Melanchthon bereits vor der am 22.11.2016 stattgefundenen Schulausschuss-Sitzung
über die mögliche schulorganisatorische Maßnahme in Kenntnis gesetzt. Im Anschluss an
die Sitzung des Schulausschusses besuchte die Schuldezernentin die Lehrerkonferenzen
beider Schulen und informierte über den Sachstand.
Gemäß § 81 Abs. 3 SchulG NRW bedarf der Beschluss des Schulträgers der
Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Köln). Sollte der
Rat dem Votum des Schulausschusses folgen, würde die Verwaltung entsprechend
verfahren und nach erteilter Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde mit den
Vorbereitungen zur Umsetzung dieser schulorganisatorischen Maßnahme beginnen. Die
neu zu errichtende Grundschule würde ihren Betrieb zum Schuljahr 2019/20 aufnehmen.