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Vorlage (Schulentwicklungsplanung der Stadt Brühl Hier: Zusammenlegung der KGS Brühl-Vochem mit der GGS Melanchthon Bez: Schulausschuss vom 22.11.2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
228 kB
Datum
12.12.2016
Erstellt
06.12.16, 16:55
Aktualisiert
06.12.16, 16:55
Vorlage (Schulentwicklungsplanung der Stadt Brühl
Hier: Zusammenlegung der KGS Brühl-Vochem mit der GGS Melanchthon
Bez: Schulausschuss vom 22.11.2016) Vorlage (Schulentwicklungsplanung der Stadt Brühl
Hier: Zusammenlegung der KGS Brühl-Vochem mit der GGS Melanchthon
Bez: Schulausschuss vom 22.11.2016)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40 Weiskopf 40 05.12.2016 553/2016 (509/2016) Betreff Schulentwicklungsplanung der Stadt Brühl Hier: Zusammenlegung der KGS Brühl-Vochem mit der GGS Melanchthon Bez: Schulausschuss vom 22.11.2016 Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Weiskopf Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die Zusammenlegung der Katholischen Grundschule Brühl-Vochem sowie der Gemeinschaftsgrundschule Melanchthon zum 01.08.2019. Die hieraus neu errichtete Schule wird mit ihrem Hauptstandort an der ehemaligen Gemeinschaftsgrundschule Melanchthon und mit einem Teilstandort an der ehemaligen Katholischen Grundschule Brühl-Vochem geführt Erläuterungen: Mit Ratsbeschluss vom 14.12.2015 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, „durch welche schulorganisatorischen Maßnahmen der Standort der Grundschule Vochem erhalten und der Schulraum in den drei Grundschulen in Kierberg und Vochem sinnvoll und wirtschaftlich genutzt werden kann. Dabei ist auch die mögliche Umwandlung von Konfessions- in Gemeinschaftsgrundschulen mit den beteiligten Schulen zu erörtern.“ Die Verwaltung hatte ihr Prüfergebnis mittels Vorlage 509/2016 den Mitgliedern des Schulausschusses in ihrer Sitzung am 22.11.2016 zur Kenntnisnahme vorgelegt und dabei folgende Inhalte herausgestellt: 1) Die zweizügige Katholische Grundschule Brühl-Vochem ist aufgrund sinkender Schülerzahlen nur noch einzügig und verfügt somit über einen Raumüberhang von einem Zug, während die benachbarte zweizügige Gemeinschaftsgrundschule Melanchthon im Ortsteil Brühl-Kierberg aufgrund einer starken Nachfrage an die Grenzen ihrer räumlichen Kapazitäten stößt, was sich insbesondere auch im Bereich des Offenen Ganztagbetriebes zeigt. 2) Zur Lösung dieses Problems hatte bereits Schulentwicklungsplanes folgende Empfehlung erteilt: der Gutachter des Drucksache 553/2016 Seite - 2 – „Mit einem Schulverbund mit der Melanchthon-Schule könnte es der Grundschule Vochem gelingen, wieder mehr der im Stadtteil Vochem wohnansässigen Kinder zu binden und damit auch wieder eine bessere Mischung der Schülerzusammensetzung zu erreichen und zugleich das Problem der Klassenbildung mit zu niedriger Klassenfrequenz und Lehrerstellenbemessung zu lösen. Alternativ könnte der Schulträger die Problematische Schulversorgung im Norden der Stadt Brühl auch dahin gehend lösen, dass er hier das Überangebot von drei Grundschulen auf zwei Grundschulangebote reduziert: Sowohl das Schüleraufkommen im Stadtteil Kierberg als auch das im Stadtteil Vochem (Grundschule Vochem in Prognosen stabil einzügig) benötigt jeweils nur ein zweizügiges Schulangebot, beide Schulraumkapazitäten sind vorhanden.“ Der Prüfauftrag des Rates vom 14.12.2015 umfasst den Erhalt der Katholischen Grundschule Brühl-Vochem bei gleichzeitig sinnvoller und wirtschaftlicher Schulraumnutzung an den drei Grundschulen in den Stadtteilen Brühl-Kierberg und BrühlVochem. Zur Umsetzung dieser beiden Vorgaben kommt nach § 81 Abs. 2 SchulG NRW eine Zusammenlegung der KGS Brühl-Vochem mit der GGS Melanchthon in Betracht. Aus dieser Zusammenlegung ergibt sich eine neu errichtete Schule mit einem Hauptstandort an der dann ehemaligen Gemeinschaftsgrundschule Melanchthon sowie einem Teilstandort an der dann ebenfalls ehemaligen Katholischen Grundschule Brühl-Vochem. Im Zuge dieser schulorganisatorischen Maßnahme ist ein Schulartbestimmungsverfahren gemäß § 27 SchulG NRW durchzuführen. Die Mitglieder des Schulausschusses haben das Prüfergebnis der Verwaltung in ihrer Sitzung am 22.11.2016 zur Kenntnis genommen und einstimmig den Antrag gestellt, dem Rat zu empfehlen, die Verwaltung mit der Umsetzung des in der Vorlage 509/2016 vorgestellten Verfahrens zu beauftragen. Die Schulverwaltung hatte die Schulleitungen der KGS Brühl-Vochem und der GGS Melanchthon bereits vor der am 22.11.2016 stattgefundenen Schulausschuss-Sitzung über die mögliche schulorganisatorische Maßnahme in Kenntnis gesetzt. Im Anschluss an die Sitzung des Schulausschusses besuchte die Schuldezernentin die Lehrerkonferenzen beider Schulen und informierte über den Sachstand. Gemäß § 81 Abs. 3 SchulG NRW bedarf der Beschluss des Schulträgers der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Köln). Sollte der Rat dem Votum des Schulausschusses folgen, würde die Verwaltung entsprechend verfahren und nach erteilter Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde mit den Vorbereitungen zur Umsetzung dieser schulorganisatorischen Maßnahme beginnen. Die neu zu errichtende Grundschule würde ihren Betrieb zum Schuljahr 2019/20 aufnehmen.