Daten
Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
12.12.2016
Erstellt
06.12.16, 16:55
Aktualisiert
06.12.16, 16:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
10/1
Erken
10 40 01
05.12.2016
552/2016
Betreff
Änderung der Geschäftskreise der Beigeordneten der Dezernate I und II
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Dez. I / Dez. II
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Burkhardt
Rampe
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
In Abänderung des Beschlusses vom 08.09.2014 beschließt der Rat, die Geschäftskreise
der Beigeordneten der Dezernate I und II neu zu verteilen (§ 73 Abs. 1 GO NRW).
Erläuterungen:
In der praktischen Arbeit hat sich die Zuordnung des Fachbereiches ÖPNV, Mobilität und
Verkehr (FB 80) zum Sozialdezernat (Dezernat II) als ungünstig erwiesen.
Die Arbeit des FB 80 ist in ganz hohem Maße auf die enge Zusammenarbeit mit den
Fachbereichen Bauen und Umwelt (FB 61) sowie Abwasser und Tiefbau (FB 66), die
beide dem Dezernat I zugeordnet sind, angewiesen. Da der Dienstweg über die
Dezernenten führt, ist die vorgenannte Kooperation regelmäßig mit dem Umweg über die
Dezernate II und I verbunden. Das ist für alle Beteiligten mit erheblichem Mehraufwand
verbunden und führt zu Zeitverlusten im Bearbeitungsverlauf. Es gibt im Sozialdezernat
kaum Berührungspunkte mit dem originär technischen Bereich des Mobilitätsbeauftragten.
Die Aufgaben des FB 80 sind fachlich-inhaltlich dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität
(AfVM) zuzuordnen, dessen zuständiger Dezernent der Technische Beigeordnete ist. Im
Ergebnis müssen auch die Ratsvorlagen im Durchlauf über zwei Dezernententische, was
Mehrarbeit und eine Verlängerung der Durchlaufzeit bedeutet. Nicht umsonst waren die
Aufgaben des FB 80 vor Einrichtung des Fachbereichs mehrheitlich im Dezernat I
angesiedelt, wo auch heute noch viele eng verwandte Aufgaben bearbeitet werden.
Da die Aufgabenbereiche mehrheitlich im Bereich der Kernkompetenz des technischen
Dezernates liegen, sollen die bisher dem Dezernat II zugewiesenen Aufgaben des FB 80
„ÖPNV, Mobilität und Verkehr“ ab sofort dem Dezernat I zugeordnet werden.
Seite - 2 –
Drucksache 552/2016
Der zukünftige
beigefügt.
Verwaltungsgliederungs- und Dezernatsverteilungsplan ist als Anlage
Anlage(n):
(1) Verwaltungsgliederungsplan_2016_12_05