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Vorlage (Änderung der Geschäftskreise der Beigeordneten der Dezernate I und II)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
12.12.2016
Erstellt
06.12.16, 16:55
Aktualisiert
06.12.16, 16:55
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 10/1 Erken 10 40 01 05.12.2016 552/2016 Betreff Änderung der Geschäftskreise der Beigeordneten der Dezernate I und II Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Dez. I / Dez. II Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Burkhardt Rampe Kämmerer RPA Beschlussentwurf: In Abänderung des Beschlusses vom 08.09.2014 beschließt der Rat, die Geschäftskreise der Beigeordneten der Dezernate I und II neu zu verteilen (§ 73 Abs. 1 GO NRW). Erläuterungen: In der praktischen Arbeit hat sich die Zuordnung des Fachbereiches ÖPNV, Mobilität und Verkehr (FB 80) zum Sozialdezernat (Dezernat II) als ungünstig erwiesen. Die Arbeit des FB 80 ist in ganz hohem Maße auf die enge Zusammenarbeit mit den Fachbereichen Bauen und Umwelt (FB 61) sowie Abwasser und Tiefbau (FB 66), die beide dem Dezernat I zugeordnet sind, angewiesen. Da der Dienstweg über die Dezernenten führt, ist die vorgenannte Kooperation regelmäßig mit dem Umweg über die Dezernate II und I verbunden. Das ist für alle Beteiligten mit erheblichem Mehraufwand verbunden und führt zu Zeitverlusten im Bearbeitungsverlauf. Es gibt im Sozialdezernat kaum Berührungspunkte mit dem originär technischen Bereich des Mobilitätsbeauftragten. Die Aufgaben des FB 80 sind fachlich-inhaltlich dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität (AfVM) zuzuordnen, dessen zuständiger Dezernent der Technische Beigeordnete ist. Im Ergebnis müssen auch die Ratsvorlagen im Durchlauf über zwei Dezernententische, was Mehrarbeit und eine Verlängerung der Durchlaufzeit bedeutet. Nicht umsonst waren die Aufgaben des FB 80 vor Einrichtung des Fachbereichs mehrheitlich im Dezernat I angesiedelt, wo auch heute noch viele eng verwandte Aufgaben bearbeitet werden. Da die Aufgabenbereiche mehrheitlich im Bereich der Kernkompetenz des technischen Dezernates liegen, sollen die bisher dem Dezernat II zugewiesenen Aufgaben des FB 80 „ÖPNV, Mobilität und Verkehr“ ab sofort dem Dezernat I zugeordnet werden. Seite - 2 – Drucksache 552/2016 Der zukünftige beigefügt. Verwaltungsgliederungs- und Dezernatsverteilungsplan ist als Anlage Anlage(n): (1) Verwaltungsgliederungsplan_2016_12_05