Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (7. Änderungssatzung der Satzung über die Gebührenordnung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Aldenhoven)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
11 kB
Erstellt
31.07.10, 13:37
Aktualisiert
31.07.10, 13:37
Beschlussvorlage (7. Änderungssatzung der Satzung über die Gebührenordnung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Aldenhoven) Beschlussvorlage (7. Änderungssatzung der Satzung über die Gebührenordnung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Aldenhoven)

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

SITZUNGSVORLAGE Nr. 183/2001 03.12.2001 BESCHLUSS-VORLAGE Federführendes Sachgebiet: 60 öffentliche Sitzung Dezernat: II X nichtöffentliche Sitzung Kosten in € H.H.Stelle Kenntnis genommen: Mittel stehen nicht Mittel stehen mit zur Verfügung Beratungsfolge Termin Gemeinderat 13.12.2001 Bürgermeister € zur Verfügung Bemerkungen Betreff: 7. Änderungssatzung der Satzung über die Gebührenordnung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Aldenhoven Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Aldenhoven beschließt die beigefügte 7. Änderung der Gebührenordnung für die Benutzung der Friedhöfe der Gemeinde Aldenhoven (Anlage 1) und die als Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Friedhofsgebühren durchgeführte Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2). Die Satzungsänderung ist öffentlich bekannt zu machen. Sachdarstellung: Die derzeit geltende 6. Änderung der Gebührenordnung für die Benutzung der Friedhöfe wurde am 16.12.1998 beschlossen und mithin in den vergangenen drei Jahren ohne Anpassung der Gebührensätze angewandt. Aufgrund der Kostenentwicklung – insbesondere im Bereich der Bauhofleistungen – ist nunmehr eine Neukalkulation der Gebühren unvermeidlich. Die als Anlage 2 beigefügte Kalkulation weist durch Gebühren abzudeckende Ausgaben in Höhe von 186.726 Euro (nachrichtlich: 365.200 DM) auf. Anzumerken ist hierbei, dass bei fast allen Ausgaben im Bereich des Bestattungswesens auf Kostenerhöhungen verzichtet wurde, so dass die genannte Kostensteigerung ( Aufwand bei der letzten Kalkulation = 282.500,00 DM) wie erwähnt auf die Kostenrechnung des Bauhofes zurückzuführen ist. Der ermittelte gebührenpflichtige Aufwand (siehe I der Gebührenbedarfsberechnung) ist durch Umlegung der Ausgaben auf die Gebührenstellen der gemeindlichen Satzung zu decken (siehe II der Kalkulation). Zur Erzielung der entsprechenden Einnahmen sind die unter III der Kalkulation genannten Gebühren je Kostenstelle anzuwenden. Bei der Festlegung der einzelnen Gebührensätze wurde neben der geschilderten Kostensteigerung berücksichtigt, dass die sich abzeichnende Unterdeckung des Jahres 2001 durch die rückläufige Zahl der herkömmlichen Bestattungen und die zunehmende Zahl der Urnenbeisetzungen entsteht. 1/2 Diesen Tatsachen tragen die Gebührensätze Rechnung, wobei die vorgeschlagenen Gebühren im Mittel der Sätze der als Vergleich herangezogenen Kommunen Inden, Langerwehe, Linnich, Niederzier, Kreuzau und Titz liegen. Im Sinne der Vergleichbarkeit und der noch besseren Übersicht sind unter III der Kalkulation neben den bisher geltenden Sätzen die Erhöhungsbeträge sowie die vorgeschlagenen DM- und Eurobeträge wiedergegeben. Nach Ermittlung der Unterdeckung des Jahres 2001 im Zuge des Haushaltsabschlusses wird im Sinne der zwingend kostendeckenden Gebührenerhebung eine erneute Anhebung zum Ausgleich der Mindereinnahmen im Jahr 2003 möglicherweise unvermeidbar sein. Im Hinblick auf die Notwendigkeit der kostendeckenden Gebührenerhebung schlägt die Verwaltung vor, die Kalkulation und den beigefügten Satzungsentwurf zu beschließen. 2/2