Daten
Kommune
Aldenhoven
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11 kB
Erstellt
31.07.10, 13:37
Aktualisiert
31.07.10, 13:37
Stichworte
Inhalt der Datei
SITZUNGSVORLAGE
Nr. 183/2001
03.12.2001
BESCHLUSS-VORLAGE
Federführendes
Sachgebiet: 60
öffentliche Sitzung
Dezernat:
II
X
nichtöffentliche Sitzung
Kosten in €
H.H.Stelle
Kenntnis
genommen:
Mittel stehen nicht
Mittel stehen mit
zur Verfügung
Beratungsfolge
Termin
Gemeinderat
13.12.2001
Bürgermeister
€ zur Verfügung
Bemerkungen
Betreff:
7. Änderungssatzung der Satzung über die Gebührenordnung für die Benutzung der Friedhöfe in
der Gemeinde Aldenhoven
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Aldenhoven beschließt die beigefügte 7. Änderung der Gebührenordnung für
die Benutzung der Friedhöfe der Gemeinde Aldenhoven (Anlage 1) und die als Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Friedhofsgebühren durchgeführte Gebührenbedarfsberechnung
(Anlage 2).
Die Satzungsänderung ist öffentlich bekannt zu machen.
Sachdarstellung:
Die derzeit geltende 6. Änderung der Gebührenordnung für die Benutzung der Friedhöfe wurde am
16.12.1998 beschlossen und mithin in den vergangenen drei Jahren ohne Anpassung der Gebührensätze angewandt. Aufgrund der Kostenentwicklung – insbesondere im Bereich der Bauhofleistungen – ist nunmehr eine Neukalkulation der Gebühren unvermeidlich.
Die als Anlage 2 beigefügte Kalkulation weist durch Gebühren abzudeckende Ausgaben in Höhe
von 186.726 Euro (nachrichtlich: 365.200 DM) auf. Anzumerken ist hierbei, dass bei fast allen
Ausgaben im Bereich des Bestattungswesens auf Kostenerhöhungen verzichtet wurde, so dass die
genannte Kostensteigerung ( Aufwand bei der letzten Kalkulation = 282.500,00 DM) wie erwähnt
auf die Kostenrechnung des Bauhofes zurückzuführen ist.
Der ermittelte gebührenpflichtige Aufwand (siehe I der Gebührenbedarfsberechnung) ist durch Umlegung der Ausgaben auf die Gebührenstellen der gemeindlichen Satzung zu decken (siehe II der
Kalkulation). Zur Erzielung der entsprechenden Einnahmen sind die unter III der Kalkulation genannten Gebühren je Kostenstelle anzuwenden.
Bei der Festlegung der einzelnen Gebührensätze wurde neben der geschilderten Kostensteigerung
berücksichtigt, dass die sich abzeichnende Unterdeckung des Jahres 2001 durch die rückläufige
Zahl der herkömmlichen Bestattungen und die zunehmende Zahl der Urnenbeisetzungen entsteht.
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Diesen Tatsachen tragen die Gebührensätze Rechnung, wobei die vorgeschlagenen Gebühren im
Mittel der Sätze der als Vergleich herangezogenen Kommunen Inden, Langerwehe, Linnich, Niederzier, Kreuzau und Titz liegen. Im Sinne der Vergleichbarkeit und der noch besseren Übersicht
sind unter III der Kalkulation neben den bisher geltenden Sätzen die Erhöhungsbeträge sowie die
vorgeschlagenen DM- und Eurobeträge wiedergegeben.
Nach Ermittlung der Unterdeckung des Jahres 2001 im Zuge des Haushaltsabschlusses wird im
Sinne der zwingend kostendeckenden Gebührenerhebung eine erneute Anhebung zum Ausgleich
der Mindereinnahmen im Jahr 2003 möglicherweise unvermeidbar sein.
Im Hinblick auf die Notwendigkeit der kostendeckenden Gebührenerhebung schlägt die Verwaltung vor, die Kalkulation und den beigefügten Satzungsentwurf zu beschließen.
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