Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Umsetzung der Planung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich Bezug: V 8 I 0263 und V 8 I 0380)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,8 MB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az..: -51-Bt. öffentlich V 810~/I" Amt: - 40-1-51 - An den BeschIAusf.: - 40-1-51- Rat Datum: 13.04.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; • zur Vorberatung über den Jugendhilfeausschuss Schulausschuss Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Umsetzung der Planung der Offenen Ganztagsschule Primarbereich Bezug: V 8 I 0263 und V 8 I 0380 Finanzielle im Auswirkungen: Siehe Vorlage Unterschriftdes BUdgetverantwortlic~ Erftstadt,den 13.04.2005 • (" ? r JA Beschlussentwurf: 1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. 2. Die drei städtischen Hortgruppen werden zum 31.07.2006 geschlossen. 3. Die städtische Kindertagesstätte im Reiherweg geht zum 01.08.2006 in die Kita Theodor-Heuss-Straße über. 4. Zum 01.08.2006 wird in den freiwerdenden Räumen im Reiherweg als Pilotprojekt für zunächst zwei Jahre eine neue qualifizierte Gruppe als Hortersatzgruppe eingerichtet, die in enger Abstimmung mit den offenen Ganztagsschulen im Primarbereich arbeitet und deren Fachberatung übernimmt. 5. Die Maßnahme ..betreuter Mittagstisch" im Jugendzentrum Köttingen wird zum 31.7.2006 eingestellt. 6. Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der ..offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt wird beschlossen. 7. Für Krankheitsvertretungen der Kooperationspartner der offenen Ganztagsschule im Primarbereich werden keine Ausfallbürgschaften übernommen. P:\sz\VORLAGENWorlageUmsetzungsplanungOGATA.doc - 2 - Begründung: Mit Antrag vom 6.2.2004 (Ergänzung zu A 7 1 3227) beantragt die CDU-Fraktion die Erstellung eines Konzeptes im Hinblick auf die mögliche Umwandlung einer Erftstädter Grundschule in eine offene Ganztagsgrundschule (OGATA) nach vorheriger Bedarfsprüfung. Mit Antrag vom gleichen Tag beantragt auch die SPD-Fraktion, Gespräche mit den Erftstädter Grundschulen zu führen, um die Bereitschaft abzuklären, so bald wie möglich auch in Erftstadt mit der Einrichtung der offenen Ganztagsschule zu beginnen. In diesen Gesprächen sollten den Schulen die Vorteile und die finanziellen Fördermöglichkeiten gerade im investiven Bereich deutlich gemacht werden. • Mit V 8 1 0263 hat der Rat am 11.1.2005 die Absicht erklärt, die OGATA spätestens zum Schuljahresbeginn 2007/2008 einzuführen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, den Antrag hinsichtlich der Investitionsmittel zu stellen . Das Investitionsvolumen beträgt für 19 Gruppen 2.623.000 €, wovon 2.185.000 € aus Bundesmitteln stammen. Die Bezirksregierung hat mit Zuwendungsbescheid vom 1.4.2005 die beantragten Bundesmittel bereits gewährt. Die Einführung der OGATA ist möglich, wenn sich die städtischen Kosten für Erftstadt als HSK-Gemeinde im städtischen Haushalt kostenneutral darstellen. Das Land NRW kalkuliert die Betriebskosten der OGATA mit 1.230 € pro Grund- bzw. 1.455 € pro Sonderschüler, wobei davon ausgegangen wird, dass die Schulräume kostenlos zur Verfügung stehen. 820 € bzw. 1.045 € zahlt das Land, 410 € die Kommune. Diese 410 € kann die Kommune auch über Elternbeiträge finanzieren, wobei der Höchstbeitrag von 100 € nicht überschritten werden darf. Parallel zur Einführung der OGATA ist erklärter Wille des Landes, die Bezuschussung der bisherigen Maßnahmen zur Betreuung von Grundschulkindern wie Horte, Schulkinderhäuser, SIT und 13 + spätestens zum 31.7.2007 einzustellen. Lediglich das Programm "Schule von 8.00 bis 13.00 Uhr" läuft weiter. Die Verwaltung begrüßt die flächendeckende Einführung der OGATA in Erftstadt. Sie wird einer Umfrage der Verwaltung zufolge auch dem vorhandenen Bedarf gerecht. Gleichwohl kann die OGATA nicht den pädagogischen Standard sicherstellen, den der Hort bietet. Bei der Kostengegenüberstellung wird dies deutlich. Während ein Hartplatz ca. 5000 € kostet, wird ein Platz in derOGATA mit 1.230€ bzw. 1.455 € kalkuliert. Daraus folgert aber auch, je mehr Finanzmittel (auch durch höhere Elternbeiträge) über den Landeszuschuss hinaus für einen Platz in der OGATA ausgegeben werden, desto besser dürfte der pädagogische Standard sein. Die Verwaltung geht davon aus, dass für eine kleine Anzahl von Kindern auch weiterhin ein "Hort" zur Verfügung stehen muss, da unter den gegebenen Bedingungen bestimmte Kinder in der OGATA nicht gefördert werden können. Der § 24 des SGB VIII hat sich in dieser Diktion auch nicht geändert. Er besagt. dass fOr Kinder im schulpflichtigen Alter Plätze nach Bedarf in Kindertageseinrichtungen vorzuhalten sind. Die Planung der Verwaltung sieht dies vor. Nicht zuletzt deshalb, weil andernfalls die Kosten für Kinder, die der Förderung in Tagesgruppen bedOrfen (Rechtsanspruch nach § 32 SGB VIII mit Kosten von 25.000 € pro Platz/Jahr) erheblich steigen dOrften. P:\Sz\VORLAGEN\vORLAGEUMSETZUNGSPLANUNGOGATA.DOC - • • 3 - Die Planung beinhaltet • die Schließung der bisherigen drei städtischen Hortgruppen in Lech.-Nord und in der Kita Theodor-HeussStr. zum 31.7.2006 mit einem reibunglosen Übergang der Kinder, die in die OGATA wechseln werden; • die voraussichtliche Schließung der Hortgruppe in St. Kilian spätestens zum 31.7.2007, da die Landesmittel nicht weiter fließen und eine Kita-Gruppe nach Vorgaben des Erzbistums spätestens zum 31.7.2008 im Gemeindebezirk Lechenich/Ahrem/Konradsheim geschlossen werden muss; • den Wechsel der Kita Reiherweg in die Kita Theodor-Heuss-Str. zum 1.8.2006, da dort die Horträume frei werden; • die Einrichtung einer neuen Gruppe mit 15 Kindern und drei Erzieherinnen im Reiherweg für Kinder, die in der OGATA nicht ausreichend gefördert werden können. Diese Gruppe arbeitet integrativ mit den OGATAs zusammen in der Form, dass bei potentiellen Kindern eine Fachkraft in der Schule im Unterricht und am Nachmittag hospitiert, das Kind beobachtet, einen Förderplan erstellt und die Schule berät, ob und wie ein Verbleib des Kindes in der OGATA möglich ist oder ob eine Aufnahme im Reiherweg notwendig erscheint mit der Option einer schnellstmöglichen Rückkehr. Die Kinder bleiben Teilnehmer der OGATA. Von dieser Gruppe ausgehend sollen Qualitätszirkel mit den OGATAs eingerichtet werden. Diese .Hort'-qruppe wird zunächst auf zwei Jahre projektiert. Nach einem Jahr erfolgt ein Zwischenbericht. Vor Ablauf von zwei Jahren wird entschieden, ob dieses Modell weitergeführt wird. Erste informelle Vorgespräche mit dem Landesjugendamt haben ein hohes Maß an Interesse für dieses Modell erkennen lassen. Für die vier Hortgruppen wurden bisher jährlich 213.000 € netto aufgebracht. Die Weiterführung der konzipierten .Hcrtt-qruppe mit Fachberatung für die OGATAs kostet netto 138.500 €. Sie wird mit drei Fachkräften geführt, da sie ebenfalls die fachliche Beratung der OGATAs mit übernimmt. Sach- und Betriebskosten Personalkosten Leitung 38,5 Std./Woche 2. Kraft 38,5 Std./Woche 3. Kraft 30,0 Std./Woche Reinigung 47.150€ 40.000€ 38.000 € 30.000 € 5.400 € 160.550 € .l, Elternbeiträge .t.Landeszuschuss 9.750 € 12.300 € 138.500 € Die Investitionsmaßnahmen werden durch den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft durchgeführt. Die für den Bau, die Unterhaltung und die Reinigung der neuen Räume an den Eigenbetrieb zu zahlende Miete beläuft sich, nach dem bisherigen Planungsstand, auf 75.000,- € pro Jahr. Die Betriebskosten werden jährlich 12.000,- € betragen. P:ISZlVORLAGENIVORLAGEUMSETZUNGSPLANUNGOGATA.DOC - • 4 - Einer Ersparnis durch Aufgabe dreier Hortgruppen in Höhe von 74.500 € steht also eine Ausgabe in Höhe von 87.000 € gegenüber. Weitere 3.500 € decken sich über die Einstellung des betreuten Mittagstischs im Jugendzentrum Köttingen (Maßnahme im Rahmen des 13 +Programms des Landes) und die Einstellung der sogenannten Ausfallbürgschaften für die Elternvereine der Grundschulen, die für die bisherigen 13 + Programme gezahlt wurden. Diese beiden Summen machen ca. 2.750 € (Jugendzentrum) und 750 € (Ausfallbürgschaften) aus. Insofern verursacht der Betrieb der OGATAs gegenüber den heutigen Hortgruppen Mehrkosten in Höhe von 9.000,- € pro Jahr. Alle Ausgaben werden in voller Höhe erst ab dem Haushaltsjahr 2007 kassenwirksam. Im Rahmen dieser Haushaltsplanberatungen werde ich einen Vorschlag unterbreiten, wie die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden können. Hinsichtlich der Elternbeiträge habe ich mit V 8/ 0380 bereits erste Überlegungen mitgeteilt. Diese Überlegungen orientierten sich an einem geringfügig unter dem bisherigen Hortbeitrag liegenden Betrag. Einem koordinierenden Gespräch mit den Schulleitungen und den interessierten Kooperationspartnern, die die OGATADurchführung übernehmen wollen, am 5.4.2005 zufolge, sei der Elternbeitrag zu gering kalkuliert. Ich habe von daher in einer neuen Kalkulation einen neuen Wert zu Grunde gelegt, der insbesondere berücksichtigt, dass ein höherer Elternbeitrag die Qualität der Arbeit steigern kann. Von daher schlage ich in der zu beschließenden Satzung nun einen einkommensabhängigen Beitrag in den Stufen 10,- € /30,- € /60,- € /80,- € /100,- € /100,- € vor. • Bei Geschwisterkindern wird der Beitrag verringert. Einen O-Beitrag für die erste Einkommensstufe wie im Kindergartenbereich habe ich nicht vorgesehen. Mit diesen Zahlen errechnet sich ein durchschnittlicher Elternbeitrag aufgrund der Nutzer der jetzigen Hortgruppen in Höhe von 54,20 € im Monat oder 650 € im Jahr, was mit dem Landeszuschuss von 820 € bzw. 1.045 € einen Pro-Platz-Zuschuss der Stadt in Höhe von 1.470 € bzw. 1.695 € ausmacht. Zum Vergleich sind hier die jetzigen Hortbeiträge dargestellt: 0,- € /26,08 € /57,78 € /83,85 € /115,04 € /151,34 €. Die Personalkosten der Verwaltung im Bereich des Schulverwaltungs- und des Jugendamtes für den Einzug der Elternbeiträge sind in den Gesamtkosten nicht enthalten. Die Vorlage berücksichtigt nicht die mit der Einführung der "Offenen Ganztagsschule" möglicherweise verbundenen Fahrkosten. Dies sind einerseits die Kosten der Rückfahrt für die Fahrschüler nach Beendigung des Ganztagsbetriebs, für die eine gesetzliche Verpflichtung zur Übemahme durch den Schulträger nicht vorgesehen ist. Insofern wäre dies eine zusätzliche freiwillige Leistung, die sicherlich die Akzeptanz der "Offenen Ganztagsschule" erhöhen würde. Andererseits sind dies auch die Beförderungskosten der Kinder außerhalb von Liblar, die die Einrichtung im Reiherweg besuchen. P:ISz\VORLAGENIVORLAGEUMSETZUNGSPLANUNGOGATA.DOC - 5 - Diese Kosten sind abhängig vom Wohnort der Schülerinnen und Schüler und bedürfen jeweils einer individuellen Absprache zwischen Eltem und Schule und der Einrichtung im Reiherweg. Deren Organisation und die dabei entstehenden Kosten sind zweifelsohne von der Stadt zu übernehmen. Die Kooperationsvereinbarung "Offene Ganztagsschule" zwischen den Schulen, den Kooperationspartnern und dem Bürgermeister wird unter den Beteiligten zur Zeit abgestimmt. Der Satzungsentwurf über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der "Offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt ist der Anlage beigefügt. • n Vertretung \ Anlagen: Satzungsentwurf Vorlage V 8 / 0263 Vorlage V 8 / 0380 P:ISZ\vORLAGEN\vORLAGEUMSETZUNGSPLANUNGOGATA.DOC r:---,-.------_ An~ügc· J SATZUNG Vt1;s,O'-J Biott -4- über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der "offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt • • Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordmein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.11.2004 (GV NW S. 644) sowie des Runderlasses des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen vom 12.02.2003 (AbI. NRW. Nr. 2/03), Änderung 02.02.2004 hat der Rat der Stadt Erftstadt in seiner Sitzung am .... folgende Satzung über die Emebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindem an der .offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt beschlossen: §1 Offene Ganztagsschule 1) Die Stadt Erftstadt richtet ab dem Schuljahr 2005/2006 an ausgewählten schulen so genannte .offene Ganztagsschulen im Primarbereich" ein. 2) Die .offene Ganztagsschule" bietet an Unterrichtstagen, disponiblen Ferientagen und unterrichtsfreien Zeiten (außer Samstag u. an Feiertagen) zusätzlich Angebote vor und nach dem Schulunterricht an. Die Teilnahme ist freiwillig. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Besuch der .offenen Ganztagsschule". 3) Art und Umfang der Inanspruchnahme der .offenen Ganztagsschule" werden durch die Schulleitung im Einvernehmen mit dem für die Durchführung beauftragten Träger festgelegt. 4) Die Aufnahme der Kinder erfolgt ausschließlich im Rahmen der bestehenden Kapazitäten. Ein Anspruch auf Aufnahme darüber hinaus besteht nicht. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung mit dem Kooperationspartner. Anmeldung, Abmeldung, §2 Ausschlussgründe, zu Grund- Beitragszeitraum 1) Die Anmeldung des Kindes zur .offenen Ganztagsschule" hat schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular zu erfolgen. Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmer diese Satzung und den hierin festgelegten Elternbeitrag an. 2) Die Anmeldung ist verbindlich für die Dauer eines Schuljahres (01.08. bis 31.07.) und verlängert sich autornatiscn, wenn das Kind nicht biszum 15.04. des laufenden Schuljahres schriftlich abgemeldet wird. 3) Es sind 12 Beiträge für ein Jahr zu entrichten. Die Beitragspflicht Schließungszeiten der .offenen Ganztagsschule" nicht berührt. wird durch - 2- • 4) An- und Abmeldungen im laufenden Schuljahr sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich (z. B. Wohnortwechsel, Wechsel der Schule, Änderungen hinsichtlich der Personensorge). 5) Ein Kind kann von der Teilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten der .offenen Ganztagsschule" aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden, wenn z. B. das Verhalten des Kindes ein weiteres Verbleiben nicht zulässt, das Kind das Angebot nicht regelmäßig wahrnimmt, den Beitragszahlungen nicht nachgekommen wird oder die Angaben, die zur Aufnahme geführt haben, unrichtig waren bzw. sind. Über den Ausschluss entscheiden Schulleitung, Kooperationspartner und Schulträger gemeinsam. 6) Wird ein Kind im Laufe des Schuljahres aufgenommen oder scheidet aus, wird der Elternbeitrag anteilig erhoben . 7) Kann ein Kind wegen Erkrankung, Abwesenheit vom Schulort, der Teilnahme an einer anderen schulischen Veranstaltung (z. B. Klassenfahrt) oder aus anderen Gründen, die nicht von der Schule zu vertreten sind, nicht an den Angeboten der .offenen Ganztagsschule" teilnehmen, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des entsprechenden Elternbeitrags. §3 Höhe der Elternbeiträge 1) Die Eltern haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einen sozial gestaffelten Elternbeitrag in Anlehnung an die Bestimmungen des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-Westfalen zu entrichten. Der Beitrag ist als Jahresbetrag festgesetzt und in monatlichen Teilbeträgen fällig. Die Höhe des Beitrages ergibt sich gemäß § 4. Er darf 100,00 € pro Monat und Kind, ohne Verpflegungskosten, nicht übersteigen. Lebt das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, so tritt dieser an die Stelle der Eltern. Wird bei Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII den Pflegeeltern ein Kinderfreibetrag nach §. 32 Einkommensteuergesetz gewährt oder Kindergeld gezahlt, treten die Personen, die diese Leistung erhalten, an die Stelle der Eltern. Beitragszeitraum ist das Schuljahr (01.08. bis 31.07.). Die Beitragspflicht wird durch die Schließzeiten der .offenen Ganztagsschule" nicht berührt. Mit dem Beitrag sind alle Angebote entsprechend der Kooperationsvereinbarung im Rahmen der .offenen Ganztagsschule" abgegolten. Die Mittagsverpflegung ist nicht eingeschlossen und gesondert zu zahlen. 2) Die Elternbeiträge werden von der Stadt Erftstadt als Schulträger durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und erhoben. Bei Aufnahme und danach auf Verlangen haben die Eltern schriftlich anzugeben und nachzuweisen, welche Einkommensgruppe ihren Elternbeiträgen zugrunde zu legen ist. 3) Unrichtige und unvollständige Angaben können als Ordnungswidrigkeit Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden. • mit einer -3- §4 Beitragstabelle 1) Einkommensgruppe 1 2 3 4 5 • -€- bis bis bis bis über 12.271,00 24.542,00 36.813,00 49.084,00 49.084,00 monatlicher Eltembeitrag 1. Kind monatlicher Eltembeitrag 2. Kind monatlicher Eltembeitrag 3. Kind 10,00 € 30,OO€ 60,OO€ 5,OO€ 15,00 € 30,OO€ 40,OO€ 50,OO€ 2,50€ 7,50€ 15,00 € 20,OO€ 25,OO€ 80,OO€ 100,00 € monatlicher Eltembeitrag ab 4. Kind u. weitere O,OO€ O,OO€ O,OO€ O,OO€ O,OO€ 2) Die erhobenen Beiträge werden nicht bei der Berechnung Kindertagesstätten gem. § 17 Abs. 2 GTK berücksichtigt. der Beiträge für 3) In begründeten Einzelfällen kann der Beitrag durch das Jugendamt übernommen werden. §5 Fälligkeit • 1) Die Elternbeiträge nach dieser Satzung werden durch schriftlichen Bescheid der Stadt Erftstadt festgesetzt und sind zum Ersten jeden Monats im Voraus fällig. 2) Alle Zahlungen sind an die Stadtkasse der Stadt Erftstadt unter Angabe des auf dem Beitragsbescheid angegebenen Kassenzeichens zu überweisen. 3) Rückständige Elternbeiträge werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. Maßgebend hierfür sind die Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW in der jeweils geltenden Fassung . §6 In-Kraft- Treten 1) Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft in Kraft. d II f1 j1 0 0'1. ;,-./ ct. Ill? j. 0'1. STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 40 21-00 flo-;/- /11. 0) -;,d rlVcLy -:;- Amt: Rat {J ßI"II-1/ - 40- BeschlA Oat ;00 :J- tiD"!'" ( - V 8/ ev. Vg/ 0-; 17- An den . .: - 40 - / : 11.01.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung •e Betrifft: Einführung der "Offenen im Primarbereich Finanzielle Ganztagsschule" Erftstadt. den 11.01.2005 Schulen Auswirkungen: Mittel müssen zurVerfügung Unterschrift des Budgetverantwortlichen an Erftstädter gestellt werden d a~, ).t~C4vVJ Beschlussentwurf: 1. Unter Verzicht auf die Vorberatung im Schulausschuss erklärt die Stadt Erftstadt als Schulträger die Absicht, die "Offene Ganztagsschule" im Primarbereich spätestens zum Schuljahresbeginn 2007/08 einzuführen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Antrag auf Bezuschussung der notwendigen Investitionen und Ausstattungen für "Offene Ganztagsschulen" im Primarbereich aus Bundesmitteln bis zum 31.01.2005 für die sieben Erftstädter Grundschulen und die Don-Bosco-Sonderschule zu stellen Begründung: Die Einführung der "Offenen Ganztagsschule" im Primarbereich wird durch das Investitionsprogramm des Bundes "Zukunft, Bildung und Betreuung" unterstützt. In den Jahren 2003 bis 2007 stehen Nordrhein-Westfalen insgesamt 914 Mio. Euro Bundesmittel zur Verfügung, die das Land für Investitionen zum Auf- und Ausbau von "Offenen Ganztagsschulen" im Primarbereich verwendet. Zu den Investitionen gehören insbesondere erforderliche Umbau-, Ausbau-, Neubauoder Renovierungsmaßnahmen und Ausstattungsinvestitionen. Gefördert werden Maßnahmen an Schulen. die im Zeitraum zwischen dem 01.03.2003 und dem 31.07.2007 in "Offenen Ganztagsschulen" umgewandelt werden. Je betreuter Gruppe von mindestens 25 Grundschülerinnen und Grundschülern (mindestens 12 Sonderschülerlinnen) werden für die nachfolgenden Maßnahmen Festbeträge gewährt: 1. bis zu 80.000,00 € für bauliche Investitionen von geeigneten Räumen für Unterrichts-, Spiel-, Sport-, Aufenthalts- und Verpflegungszwecke 2. bis zu 25.000,00 € für die Ersteinrichtung nebst Ausstattung mit Lehrund Lernmitteln der o. g. Räume 3. bis zu 10.000,00 € für die Renovierung von geeigneten Räumen sowie Herrichtung und Ausstattung des Schulgrundstücks. Der Schulträger hat für die Durchführung der geförderten Projekte einen Eigenanteil i. H. v. 10% der Gesamtkosten zu erbringen. Förderanträge aus dem Investitionsprogramm des Bundes können bis zum 31. 01. oder zum 30.04 des jeweiligen Jahres bei der Bezirksregierung eingereicht werden. • I~. V Nach einer aktuellen Rundverfügung der Bezirksregierung Köln bestehen auch bei Kommunen mit einem Haushaltssicherungskonzept aus kommunalaufsichtlicher Hinsicht keine Bedenken gegen die Teilnahme am Projekt "Offene Ganztagsschule", wenn diese für den städtischen Haushalt kostenneutral durchgeführt wird. Dies gilt sowohl für den Eigenanteil zu Betriebskosten wie auch für den investiven Bereich. Die Problematik der Umgestaltung Erftstädter Schulen des Primarbereichs zu "Offenen Ganztagsschulen" wurde in den letzten Monaten ausführlich in mehreren Sitzungen der Projektgruppe "Offene Ganztagsschule" mit Schulund Verwaltungsvertretern diskutiert. Um Daten für die Bedarfsplanung zu erhalten, wurden im Dezember 2004 Eltern der Kinder in den Klassen 1 bis 3 der Grundschulen sowie die Eltern der zukünftigen Schulneulinge zur Einführung der "Offenen Ganztagsschule" befragt. Auch unter Zugrundelegung der Umfrageergebnisse haben sich alle Grundschulen für die Einführung der "Offenen Ganztagsschule" ausgesprochen. Die Don-BoscoSonderschule beabsichtigt ebenfalls bis spätestens zum Schuljahr 2007/08 die "Offene Ganztagsschule" mit mindestens einer Gruppe einzurichten. Ein entsprechender Schulkonferenzbeschluss steht noch aus. :: "-..:1 Durch Schulkonferenzbeschluss haben sich folgende Schulen bereits für eine Umwandlung zur "Offenen Ganztagsschule zum Schuljahr 2005/06 entschieden: 1. 2. 3. 4. Janusz-Korczak-Grundschule Grundschule Lechenich-Süd Grundschule Lechenich-Nord Grundschule Gymnich Die St.-Barbara-Concordia-Grundschule beabsichtigt ebenfalls I die "Offene Ganztagsschule"zum kommenden Schuljahr einzuführen. Die Schulkonferenz wird sich jedoch erst am 24.01.2005 mit dieser Thematik befassen. Die Schulkonferenz der Donatus-Grundschule wird über die konkrete Einführung der "Offenen Ganztagsschule" bis spätestens zum Schuljahr 2006/07 erst am 20.01.2005 beraten. Erst nach Umsetzung des erforderlichen Raumkonzeptes hat sich die Schulkonferenz der ErichKästner-Grundschule für eine Umwandlung zur "Offenen Ganztagsschule" ausgesprochen. Dies soll zum Schuljahr 2006/07 erfolgen. Vertretung ee Schule GGS LechenichSüd Interessenten It. Elternbefragung Versorgung mit Ganztagsplätzen Zum Schuljahr 2007!08 (angestrebt 25%) 69 82 """e \.§ Anzahl OGATAGruppen (25 Kinder! pro Gruppe) 3 Summe GGS Lechenich Nord 50 Max. Förderung je Gruppe a) Bau bis zu 80.000 € a) Einrichtung bis zu 25.000 € b) Renovierung!Außenanl. bis zu 10.000 € 240.000 € a) 75.000 € b) 30.000 € ci 345.000 € 2 a) b) ci 160.000 50.000 20.000 230.000 € € € € 2 a) b) c) 160.000 50.000 20.000 230.000 € € € € 52 Summe GGS Gymnich 52 67 Summe Kostenschätzung: wird z. Zt. ermittelt I '"\-.J -.,.., F ~ ~ "~.-......... "'"t::.~ "'" \ GGS St..B.-Concordia 48 82 2 a) b) c) Summe GGS Donatus 134 120 5 Summe a) b) ci 160.000 50.000 20.000 230.000 € € € € 400.000 125.000 50.000 575.000 € € € € "-.l \ VI ..... "" ...... ~ -.» ß ~ 6- ~ 15 I~ I~r.~ i \ '.\"'" ,....., I;, T~ i "I L..L::-:.::.':.~ ~e GGS E.-Kästner 60 0e 65 2 a) b) cl 160.000 50.000 20.000 230.000 € € € € a) b) c) 160.000 50.000 20.000 230.000 80.000 25.000 10.000 115.000 € € € € € Summe GGS J ..Korczak- 51 81 2 Summe Don-BoscoSchule Summe Gesamtsumme 1 (12 Kinder) a) b) c) € € € 2.185.000 € JtI il /l,jJ' ] f/f/ {JJ'17 Bkll-1- 27. O~.0 s fcLI/l u.». 05 STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister '1" öffentlich V 8/ Az.: -51- Bt. Amt: An den 03'0/ - 51 - 7 BeschIAu/:- Schulausschuss .: 40-/-51 - 16.02.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; I Betrifft: Einführung der Offenen Ganztagsschule Erftstadt -Sachstandsbericht Bezug: im Primarbereich in zu den HP-Beratungen 2005- V 8 / 0263 Finanzielle Auswirkungen: Mittel müssen im Rahmen der HP-Beratungen bereitgestellt HHJ: 2005 und HHJ: 2006 (siehe Vorlage) werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 03.02.2005 Beschlussentwurf: Der Sachstandsbericht zur Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule (OGATA) in Erftstadt wird zur Kenntnis genommen. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden bis zur Finanzausschusssitzung am 10.3.2005 ermittelt. Der Rat wird gebeten, die Mittel im Haushaltsplan und im Wirtschaftsplan "I m mobilienwirtschaft" bereitzustellen. Begründung: Die nachfolgenden Schulen sollen zum Schuljahr 2005/06 in Offene Ganztagsschulen umgewandelt werden: • • • • • Grundschule Lechenich-Süd Grundschule Lechenich-Nord Grundschule Gymnich St.-Barbara-Concordia-Grundschule Janusz-Korczak-Grundschule Folgende Schulen sollen zum Schuljahr 2006/07 in Offene Ganztagsschulen umgewandelt werden: P:\AL\VORLACE OGATA SCHULAMT.DOC • • • Erich-Kästner-Grundschule Donatus-Grundschule Don-Bosco-Sonderschule Umfangreiche UmbaumaBnahmen an den Schulen sind erforderlich. Auf die V 8/0263, die der Rat wegen der Dringlichkeit der Beantragung der entsprechenden Fördermittel bei der Bezirksregierung am 11.01.2005 beschlossen hat (ergänzt um die aktualisierte Kostenaufstellung), wird verwiesen. In Abstimmung mit den Schulen wird die Verwaltung auch weiterhin sowohl die organisatorischen wie auch die inhaltlichen noch zu klärenden Fragen angehen. Dabei bereitet die Verwaltung vor • @ • • • • • • • (9 • den Übergang von zwei städtischen Hortgruppen in die Offene Ganztagsgrundschule zum 1.8.2006, die Unterstützung der Kirchengemeinde St. Kilian beim Übergang des dortigen Hortes in die Offene Ganztagsgrundschule spätestens zum 1.8.2007, den Erhalt einer Hortgruppe in der Kita Reiherweg in Liblor, um dort Kinder der OGATA schulübergreifend zu betreuen, die einen besonderen Förderbedarf haben, von dieser Hortgruppe ausgehend die intensive Unterstützung und Beratung der OGATAS bei der Integration der Kinder mit besonderem Förderbedarf, die Zentralisierung des Elternbeitragsverfahrens über das Jugendamt. um die Träger der OGATA und die Schulen von dieser Verwaltungsorbeit zu entlasten und einen einheitlichen Elternbeitrag in Erftstadt zu gewährleisten, die Verabschiedung einer Satzung über die Elternbeiträge durch den Rat. Einkommensabhängig sollen dabei analog zum Verfahren im Kindergarten und im Hort Sätze von monatlich 10,- über 25,-, 45,-, 65,-, 85,- bis zum Höchstsatz von 100,-€ erhoben werden. Esist jedoch nicht doran gedacht. in der untersten Einkommensstufe einen O-Beitrag festzusetzen. Die ErmäBigung für Geschwisterkinder soll ebenfalls gestaffelt werden: 50 % für das 2. Kind, 75 %für das 3. Kind und 100 % ab dem 4. Kind. Die bisherigen Regelungen für Erfstadt-Cord-Inhaber bleiben unbenommen. In begründeten Einzelfällen kann der Beitrag auch das Jugendamt übernommen werden; die feste und damit verlässliche Bezuschussung eines besetzten Platzes in der OGATA an die entsprechenden Träger. Nach der jetzigen überschlägigen Berechnung könnte der Betrag 1.450 € pro Kind und Jahr betragen. Dieser Satz liegt mit 220 € über dem kalkulatorischen Landesbetrag. Ersetzt sich zusammen aus dem Landeszuschuss in Höhe von 820 €, dem auf der vorgenannten Basisermittelten durchschnittlichen Elternbeitrag von 564 € und einem städtischen Zuschuss in Höhe von mindestens 66 €, der durch den Wegfall dreier Hortgruppen an die OGATAS kostenneutral gezahlt werden könnte. P:\AL\VORLAGE OGATA SCHULAMT.DOC Hv.&;r 3c<- Vt/rYS17 Oi.!! -:< ~ Die vorgenannten Punkte werden in den weiteren Abstimmungen ausformuliert und in Kürze dem Jugendhilfeausschuss, dem Schulausschuss und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Dabei ist die Kostenkalkulation von großer Bedeutung, da über einen adäquaten Elternbeitrag und einen ergänzenden städtischen Zuschuss die Qualität der OGATA gesteuert werden kann. Die Verwaltung ist jedenfalls weiterhin bemüht, eine hervorragende Qualität sicherzustellen. Vertretung •o • @1 P:\AL\VORLAGE OGATA SCHULAMT.DOC ff:~. ~;~ Schule Schulkonferenzbeschluss vom Umwandlung in OGATA zum Scnufjanr GGS Lechenich Süd 24.06.04 2005/06 Anzahl OGATAGruppen (25 Kinder pro Gruppe) 3 02.12.04 2005/06 2 16.12.04 2005/06 2 24.01.05 2005/06 2 Summe GGS Gymnich Summe GGS St.B.Concordia Summe GGS Donatus Summe 20.01.05 2006/07 5 <3). , Tabelle zum Zuwendungsantrag Investitionsmaßnahmen im Zusammenhang "Offenen Ganztagsschule" an allen Erftstädter Schulen im Primarbereich Summe GGS Lechenich Nord ~ mit der Einführung der Max. Förderung je Gruppe a) Bau bis zu 80.000 € b) Einrichtung bis zu 25.000€ c) Renovierung/Außenanl. bis zu 10.000 € a) 240.000€ b) 75.000 € c) 30.000 € 345.000 € a) 160.000€ b) 50.000€ c) 20.000 € 230.000 € a) 160.000 € b) 50.000 € cl 20.000 € 230.000€ a) 160000€ b) 50.000€ c) 20.000€ 230.000 € a) 400.000 € b) 125.000€ c) 50.000€ 575.000 € Kostenschätzung a) Bau b) Einrichtung/Ausstattung c) Renovierung/Außenanl. a) 118.000€ b) 83.000 € c) 35000€ 236.000 € a) 280.000 € b) 55.000 € c) 25.000€ 360000€ a) 165000€ b) 55.000 € 24.000€ cl 244.000€ a) 367.000€ b) 55.000 € 25.000€ cl 447.000 € a) 640.000 € b) 138.000€ c) 60.000€ 838.000 € I~~R,_I "".r.:;::-;;;;=::-t - ~ \. ( . <:t:. ~ .....s-----~ l:§l V-..J (0 ( ?" ~'l !I,c-.'O=:)i:!, ""t::.~ -'--~'~-', -l. . t c....;,, ~'" ""~ I 0 , "-.J • GGS E.-Kästner 20.01.05 2006/07 2 Summe GGS J.-Korczak 04.1104 2005/06 2 13.01.05 frühestens 1 (12 Kinder) Summe Don-BoscoSchule Summe Gesamtsumme 2006/07 ~. a) 160000€ b) 50.000 € cl 20.000€ 230.000 € a) 160.000€ b) 50.000 € ci 20000€ 230.000 € a) 80000€ b) 25.000 € ci 10000 € 115.000 € 2.185.000€ a) 150.000 € b) 55.000 € cl 25.000€ 230.000 € a) 150.000€ b) 55.000€ c) 35000€ 240.000 € a) b) 28.000 € c) 28.000 € 2.623.000 € Anlag~ 'f , An Herrn Bürgermeister Ernst Bösche Stadtverwaltung Erftstadt .Am Holzdamm 50374 Erftstadt W/fJf17 .-. Jili!TliilIuDIiI 10 '0 1 • p~'/~'C "'''~I.',r--- .... rU·"",j"~r. 2 O.APr{{OO 5 Jif'! lin BQ 40 D rp oqQr 8rmoi~ler 43 44. Elternrat der Kita Theodor-Heuss-Str Blatt --1c/o Anke Sikora Elternratsvorsitzende 70 m Vogelsang 32 65 0374 Erftstadt 83 et. 4 55 11 61 s, Betreuungssituation unserer Kinder ab dem Jahr 2006 Geplante Hortschließung der Kita Theodor-Heuss-Straße Sehr geehrter Herr Bösche, • über Presseberichte waren wir informiert, dass die Finanzierung der städt. Horte im Jahr 2007 ausläuft. Am 23.02.05 fand ein Elternabend. zu diesem Thema mit Frau Zierke-Kaiser (Jugendamt) statt. Frau Zierke-Kaiser teilte uns an diesem Abend mit, dass die Hortgruppen- bereits im Sommer 2006 übergangslos geschlossen werden. Wir sind geschockt und empört! Wir sind davon ausgegangen, dass die Betreuung unserer Kinder bis zur Vollendung des 14ten Lebensjahr gesichertist. Nicht einmal in der Benutzerordnung der Horteinrichtung für die Stadt Erftstadt ist eine Beendigung des Betreuungsverhältnisses aufgrund Schließung vorgesehen. Ferner befremdet es uns sehr, dassbis heute weder die betroffenen Eltern noch der Elternrat schriftlich informiert wurden. • Frau Zierke-Kaiser stellte uns zwei OGATAs als Modelle vor. Sie konnte uns allerdings- keine Auskunft geben über ein konkretes Konzept an der DonatusGrundschule. Uns wurde seitens-des Jugendamtes angeraten,.uns bei der neuen Konzeption zu beteiligen und planend einzubringen. Bis jetzt konnten wir uns nicht einbringen!!! Wie, wo und wann kann dies geschehen? Die Zeit drängt! Unseres Erachtens ist die Zeit zu kurz, um bis .Sommer 2006 tragfähige Planungen zu erstellen und umzusetzen. Auch die Betreuung der Kinder in der Sekundarstufe 1 ist für uns völlig ungewiss. Im Rahmen eines Elternratstreffen teilte Frau Modes (Leitung Kita) uns mit, dass. im Jahr 2006 16 Kinder der Einrichtung in der Sek. 1 sind. Auf unsere Frage, wie denn diese Kinder ab Sommer 2006 betreutwerden sollen, verwies Frau Zierke-Kaiser lediglich an die Schul ell. Auch da appellierte sie an die Eigeninitiative der Eltern. Interessierte Elternhaben sich nach diesem Abend bei betroffenen Schulen informiert. Zu unserem großen Erstaunen waren weder Herr Stenger zu (Schulleiter Ville-Gymnasium) noch Frau Reingen (1. Vorsitzende des SchWergartens e.V.) offiziell über den Schließungstermin des Hortes informiert. Wird. sich über die Betreuung der Kinder in der Sek. 1 Gedanken gemacht? Die momentanen Betreuungsbedingungen in der Sek. 1 sind unseres Erachtens völlig unzulänglich. In der jetzigen Hortsituation haben wir Eltern die Gewissheit,. dass in Ferienzeiten bzw. schulfreien Tagen unsere Kinder gut betreut werden. Auch die tägliche Betreuungszeit bis 17.00 Uhr ist füe viele Eltern zwingend notwendig. An den Schulen sind diese Bedingungen bis jetzt nicht gegeben. Ferner werden dort keine Kinder der 7. und 8. Klasse betreut. • • Wie kann es sein, dass eine hortähnliche Betreuung der Kinder ab der Sek. 1 überhaupt.nicht mehr vorgesehen ist? Lautweiterführenden Schulen soll es keinen Bedarf für die o. g. Punkte geben. Wir wünschen uns eine aussagekräftige Bedarfsermittlung, um ein vernünftiges Konzept erstellen zu können. Nach unserem Kenntnisstand sind im Sommer 2006 immerhin 16 Kinder aus unserem Hort in der Sek. 1, für die die Zukunft völlig ungewiss ist. Der Hort ist für uns weit mehr als nur Betreuung unserer Kinder. Er bietet uns.eren Kindern Lebensraum, um sich in der unterrichtsfreien Zeit des Tages ihren Fähigkeiten entsprechend entfalten zu können und emotionale Sicherheit zu erfahren. Da unsere Kinder oft sehen ab dem dritten Lebensjahr die Einrichtung besuchen, haben sich daraus stabile Sozialkontakte entwickelt, die für sie ihrzweites Standbein.neben der Familie sind. Warum muss gerade in der Zeit des. Schulwechsels die stabilen Gruppen im Hort zerstörtwerden? Damit wird unseren Kindern ihr soziales Netz genommen. Wir wünschen uns einen natürlichen Auslauf der Hortgruppen. Darunter verstehen wir, das frei werdende Plätze nicht mehr besetzt, aber die bestehenden Verträge erfülltwerden. Sollte die Kinderzahl sich so.reduzieren, __ dass es zuwenig Kinder für eine Gruppe sind, könnte eine altersgemischte Gruppe gebildet werden. Wir hoffen sehr, dass Sie unserem Wunsch entsprechen können. Anbei erhalten Sie einen Fragenkatalog, den Sie bitte mit den entsprechenden Stellen besprechen. Wir erwarten Ihre Stellungnahme in Kürze. Mit freundliehen Grüßen Der Elternrat Wir bitten um Weiterleitung an : BeigeordnetenHerr Erner Jugendamtsleiter Herr Brost Wir haben Kopien diese Schreibens versendet an : Edith Abel-Huhn ( Frauenbeirat ), Alfred Zerres ( CDU )', Bernd Bohlen ( SPD), Dr. Hans-Eduard Hille ( FOP ), Adi Bitten ( Grüne ), Werner Stump ( Landrat) Besonders beschäftigen uns folgende Fragen Wie sieht das konkrete Konzept an der Donatus-Grundschule der Planungsstand? aus bzw. wie ist Wird den Kindern, die in der Kita einen Ganztagesplatz haben, ein Platz" in der OGATA garantiert? Inwieweit sind die Mindeststandards für die OGATA erstellt vom Jugendamt im November 2004 rechtsbindend? Wie sieht die Ferienbetreuung in der OGATA aus? Wie ist die konkrete Planung für die Sek. 1 bzw. wie ist der Planungsstand? • Wie sieht die Ferienbetreuung in der Sek 1 aus? Gibt es Standards für die Betreuung in der Sekundarstufe 1? Sind Zuschüsse für Sek. 1 geplant? Ist eine einkommensabhängige der Beiträge geplant? Kann uns für unsere Kinder in der Sek. 1 ein Betreuungsplatz werden? Staffelung garantiert Werden die Schließzeiten der Betreuung den jetzigen Hortzeiten angepasst? Wird es eigene Räumlichkeiten geben, um den Kindern ähnliche Möglichkeiten der kreativen Entfaltung zu ermöglichen? • Werden unsere Kinder in den Sommerferien 2006 wie bisher 3 Wochen im Hort betreut? • STADTWERKE ERFTSTADT ~ 561 1", 18 NR.109 V Stadtwerke Erftstadt zH Herrn Klinkhammer 50374 Eritstadt • 01.04.05 Sanierung der Fugen im Freibad Lechenich hier: Antrag auf Sonderzahlung zu den Betriebskosten Weiterleitung an den Werksausschuß mit der Bitte um Sehr geehrter Herr Klinkhammer, wir beziehen uns aufihrSchreiben vorn 23.3..2005 und widersprechen ausdrücklich Ihrer Vermutung. daß die Sanierung des Beckenbodens und.,womöglich auch der Seitenwände, unsere Aufgabe sei. Damit das Bad aber zum Saisonbeginn wieder betriebsbereit ist, haben wir dennoch die Abwicklung der Sanierung übernommen, Ja übernehmen müssen. Die Gründe hierfür sind hinlänglich bekannt. . • Wir beantragen hiermit eine Sonderzahlung zu den Betriebskosten in Höhe von , 45.000.·· e, die sich wie folgt zusammensetzen: Entfernen der defekten Wartungsfugen (Sekundärfugen), Sauberung der Betonfugen, Untersuchung der Primärdi::htung an deren Unterseite und Überprüfung der Dichtigkeit ( Wasserprobe). Ergebnis: Alle Fugen sind undicht und verlieren Wasser. Seite 2 SCriWIMMEN 'SONNEN SPASSSa.V.. Henne.·W.I.weller~We9 2, 50314 Erftstadt . g022S5171830 ~02235167951 Konto: 1012504019, au: 371 612 B9,VR·Bank Rhalri·Erlt 0<0 -Elngetr ..gener Verein 2004- 02/05/2005 10: 18 STRDTWERKE ERFTSTRDT ~ 551 t,R.109 II SCHWIMMEN ~~ Ftelltad Seite 2 des Antrages SONNENSPASS EI1Ist<Idt·teenenleh vom 26.3. 2005 an die Stadtwerke Erftstadt Kosten gemäß Kostenrahmen der Firma Stöcker • 34.420.·- e Nachdem alle Fugen des Beckenbodens undicht ( wasserdurchlässig) sind, muß hier eine komplett neue Abdichtung erfolgen ca. Kosten hierf0r 7.000.-- € Reparaturen im FHesenbereich, weil bei der Überprüfung von die nicht fachgerecht angelegt sind, größere Auforüche erforderlich waren: Fliesen, Unlerbau.Überlaufrinne, obere Abdeckung, teilweiser Neuanstrich dsr sanierten Bodenflächen mit Chlorkautschukdrei Oehnungsiugen, farbe ca. 3.500.--E Kosten hierfür • Wir bitten um baldige Auszahlung an uns, weil wir die ausführenden Firmen ja-auch fristgerecht auszahlen müssen . Mit freundlichen Grüßen <lin e<0:'~ ..., Vorsitzender Anlage: U1ser Schreiben vcm 7.2. 2005 an den Herm Bürgermeister SCHWIMMEN SONNEN ·SPASSS e.v., Hennes-Welaweller-Weg 2, 60314 Erttstadt '/ll 02285/718 SO i!. 0 22 3516 79 51 Konto: 101 2504019, BU: 871 612119, VR-6.nk Rheln-trft eG -Eingetragener Ver.ln 20Cl4- -' {;>02 121:16 STADTWERKE ERFTSTADT ~ 561 NR. St\'lWimmen-Sonnen-spass ~03 _ _--- ·~~L .. ~.- ies ~..-- ~...-.,."--. E.V. C/o Hennes·Weisweiler-Weg 50375 • 2 Ertstadt ];[qä.nzung zur Kosjen@rminly.ng vom lS.03.0S gern. Vorgabe des Leistungsumfanges und re!efonist\'le AUftregserweiterung It. Schreiben St\'lwlmmen·Sonnen-Spass vom 23.03.05 BetT.: Freibad Erftstadt Auftrag: Fugeninstandsetzung, durch vom 09.03.05 Herrn Acl<er. Lec:henic:h BetoninstBndsetzun9 Tellabdlchtung Einzelpreis EURO 4.2.1. 265,81 rn gemäß Pos. 3.1. gareInigte PE- Trennfugenstrl!lrsn hochwertIgem • GESiimtpreis EURO Fugen einlegen und mit SilikOnelastikdichtStoff vertiIrft versiegeln. Fugenbreite Trennl~ge Fugentiefe : BiS 25 mm PE- Folienstreifen IM 15mm Primer 1 K Art Pr1m;;rfugen"bdlchtung PE- Einlage Fugenabdicht\lng 1,50£ Z5,SO£ 27,00 ( Angebotssumme c 1.148,30 c netto 7.176,87 bruttv 8.325.17 € ugl. 160J0MWSt. Angebotssumme 7.176,87 ( Seile 1 von 1 STRDTWERKE ERFTSTRDT 1lJ: 18 4 551 NR.109 ~IPL.ING. H. HEINR. STÖCKER GMBH , Bautenschutz-Spezialbetrieb :)5-37 . S016~ t<b'pon- T(Jmch Tol,*,,(02l!~7} 9 7370-0 falinax (O:il2:m g n 10~18 SOnnen Spasss """k""ll"'bhO!·OIIllno.d. C)rpl.~ln9.H, H!lil"t". $10ol<.er~mbH . Indusbi~Oblqr: I AJlrt:d~l·S"aBit SChwimmen ,-1<,11: E.V. _.~.,.,b/1.d. US'-ulN'.: /)/! '21 ea.! 8,. "/11 Hennes-Weisweiler-Weg 2 St.-Nr.203/5735/02ll]' 50375 ilftStadt 15.03 ..05 • Ku!lden-Nr. 12801 fjjILl ·f.relllacU;I'~ Auftrilg: l.ed1nic:h FUlleftlnstandselZUng Be~"'dallllset%1mII ni!i>lMIldlto'III1 K~""itthlftllll_' VCr1l8l1e deS Lel5tungsumf'ange$ It, Sdlrelben SdnrImmetl SolI...,. SpallSll Y. (lil.tJ3.:IOOS Kurztext PGs. 1.0. • ikldenclehnungifugen Mas5en EH EP Gesamt 1m BetOB 47,70*2+44,80+14,4D*3+11.50"'2 l1,10·2+?,~O+11,75+3,30 206,40 ~ 252,05 m ttl m lletDl150dceIfUgen 2,52"3+0,9·a-t-(l,7[)+0.tlS*2+0.60~2 0,55"2+0,50·2 U:t;OS ...U,76 11,66 m U.Il In 13,?6 m 2&5,81 m FClrUistunglln und Uefe~~t~ ~1\1T"l'f\loli all e:rWl;~9$Ort Ilfld 1(a~1\ a!sGe,.;~t$$.\afid HAB 41712 AG I<l)In G_chlltsfOhrw Dr. n. c. Ciatmar K1J~.r Bankkonto,. Krel5$parka.SS8 Köln Zwgst. 'Yiirnk;h..ae1'w.M.use:o. KtO,-Nr. C16t1i001. 176 (BU 370 eea S9) .--.... ~e4· la: 18 STADTWERKE ERFTSTADT ~ S61 NR.109 DIPL.-ING. H. HE.NR. STÖCKER GMBH BalJtenschutz-Spezialbetriab Oi;I ...1T\i. )oj. HelrY'. Stöck:u GmbH, "~re<j-NoccloQ .. Bt 55·S? - 501fi11l<e",.,-TQrnloh lf1dvstrtagecle! I EP Kutzteldo POS_ www.stoI!!CkAr-.gmti1.d& USHa~r.: oe 121853814 1.1. bis 2S mm breite II1I!Itl'lagige Fug_ clidltslOffe uod JnIatts' 8ilStrennl.'Il • 1.2. 265,81 m 20.00 53:1,62 m 8,50 Fugenllanl<Bn t!urt:t! a/lrr391111 lIOn DIdlt. stol\'restlln, PrI"",~, und- haftmlndalTlllen 2ementschmel« SlDlFen oerreien setonrugen 4.518." e • Far Lei"tun5l'en ur.d Ueferu~ ~n TOrnlct'lll'" ~rfOlll.oI'1g'''t1 uno Kerpen 815Gerictrl3st!.'d ~RQ 41712 AG Köln Geaal1Sf1sf(:luer po. ft. C. D1Qtma/ K\JlZ8r BlI1kkonto: Krelssparlcal.H Köin 2wgst rOrnlch.S.'alkll:&o.lsen Kto .• l\lr. 01660011'6 (eU no5ll'2 9~) [;I0S 10: is STADTWERKE =RFTSTADT 7 SEi NR.109 Gi06 DIPL ....ING. H. HEJNR. STÖCKER GMBH Bautensohutz·Spezlalbetrleb Olpt .• I~. H, t-Ie;,!, Stöc1t:ar QmbJ.I • Indl"l~trlei:ebiet I Al1re~NcDel·_!'8!a:!l5-37 • 50169 K~ln.Tomlr::h 2.0. Wandfugen im FjIe5E!nbelag 2,00*13 • 2.1. m 26,00 m 15,00 5-2/00 m 7,00 bis 2S mm breit mehrla9ige Fugelldldlt- stafl'e Ind. Inletts austr.>nnen 2.2. 26,00 Fugeoft:lnken 300,00 e durrn abf'riiSen ¥(In Didlt- stof'tresll!l ~ Primerlagen, Zemenlschm!!lz und haftmlndemdin stofflIn befreien Ail!$E!nlUgen 3~,Q~( • Für ~el&lungGt",u!ld UGf5t. ~ItTornich al& ertOnungsort und Kerpen zls G~rlc.hlW.3no .~~8 41712 AG Kelfl Gesc::tliftaKlhrer 0,.. h. C. Oletma' i((.4Dr .". Ba~onto: KrgI,,!par~G Kaki ZWli1;1. T~rn~h.esI"h-3yoel'lKto.·Nr, 0166001 1"~ (a:.z I?? ö~ 691 .- STADTWERKE ERFTSTRDT ~ 5El 10: 18 DIPL.-ING. H. HEINA. STÖCKER GMBH 3.1. • ~/ -, Tel.'on(022 37) 973?O-O T.", ... (02237) ST110·1S Stoc'.' GmbH· ....,a1:~ mcIJrtrIoS;eblet I 303.37 • 50163 ~.,pen·lOro~h ·POSi. . J.O." I " 1111 "rlmL' Baulenschutz-Spezialbebieb Olpl.·lo9. fi He!nr. ...:n.d..Nobel-&rol!o • ~IR.109 "Wa. B www.S1oec:kejC.gmbh.de 1J5t-/dN,.: oe 1218539'~ W;snd- und pgdenfllgen reinigen. Fugen mittels HochcllVCkweS5<!l5lJahl Au!- und 8nslntanmgen. lion SdlJamm, SQlwlmmbad%uslltzell sowle Yer1<eimungen grOndlt:ll reinigen . Der StrilIll5d!llmm wird am WBSSerabl"uf de:'! Sd\III,mmbackelis IIbgefiltelt. Wasser BUS den Fugen ablillugerl. Beton- ~11d A_fugen 291.81 m 5,85 L107,09 c • li&f.!.rd~"#n rar LelstUngrIJfI und HrtB t U12 AG Köln TOrn:ch alS ~f'fUUl,ll'Jasort und Kerpef138 Ge:rieht8$'C~rId. Or,h. c. Dietn'l,i t<lft2:er Qo",r'IIftltatnt BlI"1lcl<onto: ,(n:l:sspanciiSU Kbln zwgsl. Tümic;lh·B.a\lc:rlau'Oo!' Kro.-Nr. a 166 oo~ 118 {Bl2 370 S02. D9) 10: 18 STADTWERKE ERFTSTADT ~ 561 _D_I_P_L"_..I_N_G__H_"_H_E_IN_R_"_S_T_Ö_C_K_E_R_G_M_B_H_. ies , ."" t Baulensohutl-Spezialbelrieb Dlpl.·lno.H. ~.i",. SletlIe, Gt\\~fl ' l.'lClustriOlJODIOI I ~frod-Nobel·8tt'S. 3S-37 . 50169 K.'~."'''omich EP 1'0$, 4.0. . E.la$Ü~ FIJ9_~j,ntungen WAATUNGSFU~ • 4.1. gerelnlgte und yorberelrel:e Fugen mit gG- sdllt1SSOll1Zalliller Pf-Rundschnur DimensiClll geniI. aut diu natlge geeigneter Fugen- diClltstDlfljefea~pt'en. 291,81 B.t\:o".. \Jnd Fliesentucen 4,2. gern. POS. 'U. hlnt~pne m 6.00 m 25,50 1.750,86! lJ'Ott<sne Elewegungsfugen II/IcII den RSgeln der Tecllnik mit hOdlwertlgem Silikonelastikdidllstllff obe'" /lädlenbOndlg • gem DIN 52460 vemegoa/n. FUllenlXalte: &IIi 2S mm Fugenlie.fe; fM:15 mm Primer: 1K Art: wartung41~en gem. PIN 52460 7.M1,1IH ab FOf 1",l$!l,IrlQarllJndlIO!tI_~ ~ltT\irnich £rfOJlung,cu1LInd Korper:.als GerichtS!tand H~a 41712 AG l<ötn GUQhlftsFüt1t6r Ot. h. e. Dh!:tmllfK\ltZ.er ea"ltko""o: I<roisspe.l1C.aMetWin Zwg,t. TQrnigh.QalId'I~~Q:1'I KlO.· .... 0 '6600117':; - . (S,U 3,70SltlVQj "" lei: 18 STADTWERKE ERFTSTRDT ~ 5El f DIPL.-INO. H. HEINR. STÖCKER GMBH . ., /'./ 1111 11 . '''' 'C ~il.T:f Bautenschutz-Spezlelbetrleb ~I.fon (0 n37) '?S 70·0 Olpl.·If1S. H. Ht!nr. $!lla::::lCaGmbH· tndu:trieeebi,' I A1rred-Nobe1~e 36--37 • 6016Q l(EW'pBn-TUrnleil T$I.· .. (02237) B73 _&$en __~~Eli ~~~ Kurztext ~~~~ 1'0$.. __~~~ [;)09 NR.109 ~~ .-Moil~ __~',~~==~M ~ 70." .... www •...,""".rvmbholl. USI-ldNr.: OE 121S5!814 S.O. 5-1. . T"geJohn"rt..ilBn zum HldIwe/s. Facl1arbelterstun.:len fOr: • Fugenblllldlmntmlle • der horizontalen aUf w..~keit FUgen mittels Was&el'Pra"" in Fugenstred<enabs<hnll;ten. • AbdiClllI.!nO lion L4klla9en an FugenbäJldem nadl M6Q1id\kelt. • Belm6rteln von zelldU1tetel1 I'ugen. flanken. · Betonlll$tiln~un9 an Ausbliichen und e1<A!nnbaren Ab5prenguogen dun:h IleviehrungskorrOIsion. - Stemm- uM MQrtelarbelten - Kernbohlll!lg herstellen 2\1r BetllnilantrDlie - KernbohnlnS wasserdidlt versc:hllet'len - F/iesensclllldeA nadl oauseitlger Angabe be- se~lgen. • - Fugenm~raturen. - I'lastltd'ugenabclld\t1Jngen am Schwimm- bad",nd rep;irieren. · rugen mittels Pre6Ml "n~ RIIIn tl'tlClcnen. 13. S.l. 130.00 Stil. 48,.50 Ei_lOS,DOC Wet1<StdfefOr die l.Jmtun9 de. Pas. 5.1. liefem und lIerarwllen 1.500.00 C Annahme Fur ~is'tt.in9an und UOFO_ ilf TOmichals Erf:JIIIJr,gJOrt\I~ K4lf,lat'lals Gcr~cMSmnd ..,RB ,41712 AG 1<511'1 CiMehllftatOnrer Dr. fl, g. Die1m'..- K\,/tIer B",k1<onto: Kr.; .. p."k .... Kölo Z"".t. T"'"i<h-a.Ik~ .....'n ~ .•N< 0166 001176 {S<%37D5O!! 99} .• 10: 18 STADTWERKE ERFTSTADT ~ 561 NR.109 Gl10 --~-a~-:-~-:-u~N __S-~-:-~be-.b1_~_~_I_N_R_._STÖC K_E_R_Q_M_B_H_. DIIo'I.-Iflg.l'4.l"IelM" 8ttJoker GmbH ·Indu~bier: , Alfrad.Ncbel.S!rae.s~·n . .!&let ~·TU""O" 1"05. Ill' ""..-xl: .www.sroaekGr..-am.bt1.de U5t-10ll'.: 6.0. 01' 121853814 Schuttbeseitiljung Altdid'ltS1DfI'e .nd l'ugenalnlilg1l7l Ober lliW!l9ll Bauhof geordnet WI$d1uttan • 6.2. lOO,OO 0,85 25S,OO( 500,00 0,25 125,00 (; EURO •• 673,08C NETTOSUMME 4.741.6lI ( M""",er""_ 16~ 8IW1TOSUMMI1 • Fl)r ~1$tu!lDan und U8f.tfi$" 611tTCmlch als ErfJJllungaottlind Klilrpanda Get.lctlUClnno 104R8 4,?1:2 A,ß Kolt'l Ciia~:.f\II'I,.r Or. I"l, Q. OleVoar Kl,llo;l:cr B&fl~r'tto: tCr~~:riI:~e Kein ZWQrt.1ümicl1·fi!l'khaltil8nKto.·Nr, 0166001176(Btz 370SCa 9Q) lOP -51-Bt. g 06.05.2005 Anlage zu V 8 / 0517 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahmen von Kindern an der "offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt • • Aufgrund eines Abgleichs mit inzwischen vorliegenden Satzungen anderer Städte schlage ich einige Änderungen vor, die im Falle einer Klage mehr Rechtssicherheit bieten. Der § 17 des Gesetzes über Tageseinrichtungen fur Kinder soll dabei weitestgehend übernommen werden. Zusätzlich schlage ich die hälftige Übernahme des EIternbeitrags fur Erftstadt-Card-Inhaber vor. Die Änderungen sind in der Synopse fett gedruckt . tv. • SATZUNG • Anderungen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der "offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.11.2004 (GV NW S. 644) sowie des Runderlasses des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen vom 12.02.2003 (Ab\. NRW. Nr. 2/03), Änderung 02.02.2004 hat der Rat der Stadt Erftstadt in seiner Sitzung am "" folgende Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der "offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt beschlossen: §1 Offene Ganztagsschule l 1) 2) Die Stadt Erftstadt richtet ab dem Schuljahr 2005/2006 an ausgewählten Grund-11) Die Stadt Erftstadt richtet ab dem Schuljahr schulen so genannte "offene Ganztagsschulen im Primarbereich" ein. 2005/2006 an den Grundschulen so genannte. """" Die "offene Ganztagsschule" bietet an Unterrichtstagen, disponiblen Ferientagen und unterrichtsfreien Zeiten (außer Samstag u. an Feiertagen) zusätzlich Angebote vor und nach dem Schulunterricht an. Die Teilnahme ist freiwillig. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Besuch der "offenen Ganztagsschule". 3) Art und Umfang der Inanspruchnahme der "offenen Ganztagsschule" werden durch die Schulleitung im Einvernehmen mit dem für die Durchführung beauftragten Träger festgelegt. 4) Die Aufnahme der Kinder erfolgt ausschließlich im Rahmen der bestehenden Kapa- 4) Die Aufnahme der Kinder erfolgt zltäten. Ein Anspruch auf Aufnahme darüber hinaus besteht nicht. Über die ausschließlich im Rahmen der bestehenden Aufnahme entscheidet die Schulleitung mit dem Kooperationspartner. Kapazitäten. SATZ GESTRICHEN. Über die Aufnahme ..... • • §2 Anmeldung, Abmeldung, AusschlussgrUnde, Beitragszeitraum 1) Die Anmeldung des Kindes zur "offenen Ganztagsschule" hat schriftlich auf dem 1) .... hat schriftlich durch die dafür vorgesehenen Anmeldeformular zu erfolgen. Mit der Anmeldung erkennen die Erziehungsberechtigten auf dem .... Teilnehmer diese Satzung und den hierin festgelegten Elternbeitrag an. 2) Die Anmeldung ist verbindlich für die Dauer eines Schuljahres (01.08. bis 31.07.) und verlängert sich automatisch, wenn das Kind nicht bis zum 15.04. des laufenden Schuljahres schriftlich abgemeldet wird. 3) Es sind 12 Beiträge für ein Jahr zu entrichten. Die Beitragspflicht Schließungszeiten der "offenen Ganztagsschule" nicht berührt. 4) An- und Abmeldungen im laufenden Schuljahr sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich (z, B. Wohnortwechsel, Wechsel der Schule, Änderungen hinsichtlich der Personensorge). 5) Ein Kind kann von der Teilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten der "offenen Ganztagsschule" aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden, wenn z, B. das Verhalten des Kindes ein weiteres Verbleiben nicht zulässt, das Kind das Angebot nicht regelmäßig wahrnimmt, den Beitragszahlungen nicht nachgekommen wird oder die Angaben, die zur Aufnahme geführt haben, unrichtig waren bzw. sind. Über den Ausschluss entscheiden Schulleitung, Kooperationspartner und Schulträger gemeinsam. 6) Wird ein Kind im Laufe des Schuljahres aufgenommen oder scheidet aus, wird der Elternbeitrag anteilig erhoben. 7) wird durch 3) Es sind 12 volle Monatsbeiträge für ein Schuljahr zu entrichten. Die Beitragspflicht.. Kann ein Kind wegen Erkrankung, Abwesenheit vom Schulort, der Teilnahme an einer anderen schulischen Veranstaltung (z. B. Klassenfahrt) oder aus anderen Gründen, die nicht von der Schule zu vertreten sind, nicht an den Angeboten der "offenen Ganztagsschule" teilnehmen, so besteht kein Anspruch auf Erstattunq 4) Bei Anmeldungen im laufenden Schuljahr beginnt die Beitragspflicht mit dem 1. des Monats der Aufnahme. Abmeldungen im laufenden Schuljahr sind nur in . In diesen Fällen kann das Betreuungsverhältnis von den Erziehungsberechtigten schriftlich bis zum 15. eines Monats zum Ablauf des folgenden Monats gekündigt werden. 16) gestrichen des entsprechenden Elternbeitrags. • • §3 Höhe der Elternbeiträge 1) Die Eltern haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einen sozial gestaffelten Elternbeitrag in Anlehnung an die Bestimmungen des Gesetzes über des Gesetzes über Tageseinrichtungen Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-Westfalen zu entrichten. Der Beitrag ist für Kinder in Nordrhein-Westfalen (GTK) .... als Jahresbetrag festgesetzt und in monatlichen Teilbeträgen fällig. Die Höhe des Beitrages ergibt sich gemäß § 4. Er darf 100,00 € pro Monat und Kind, ohne \ ... ergibt sich gemäß § 4 dieser Satzung. Er Verpfiegungskosten, nicht übersteigen. Lebt das Kind nur mit einem Elternteil darf .... zusammen, so tritt dieser an die Stelle der Eltern. Wird bei Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII den Pflegeeltern ein Kinderfreibetrag nach § 32 Einkommensteuergesetz gewährt oder Kindergeld gezahlt, treten die Personen, die diese Leistung erhalten, an die Stelle der Eltern. Beitragszeitraum ist das SChuljahr (01.08. bis 31.07.). Die Beitragspflicht wird durch die Schließzeiten der "offenen Ganztagsschule" nicht berührt. Mit dem Beitrag sind alle Angebote entsprechend der Kooperationsvereinbarung im Rahmen der "offenen Ganztagsschule" abgegolten. Die Mittagsverpfiegung ist nicht eingeschlossen und gesondert zu zahlen. I .... gesondert zu zahlen. I Einkommen im Sinne des § 17 GTK ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit Verlusten des zusammenveranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Dem Einkommen im Sinne des Satzes 1 sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen sowie die zur Deckung des Lebensunterhaltes bestimmten öffentlichen Leistungen für die Eltern und das Kind, für das der Elternbeitrag gezahlt wird, hinzuzurechnen. • • Das Kindergeld nach dem Bundeskindergeld und entsprechenden Vorschriften und das Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz sind nicht hinzuzurechnen. Bezieht ein Elternteil Einkünfte aus einem Beschäftigungsverhältnis oder aufgrund der Ausübung eines Mandats und steht ihm aufgrund dessen für den Fall des Ausscheidens eine lebenslängliche Versorgung oder an deren Stelle eine Abfindung zu oder ist er in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern, dann ist dem nach diesem Absatz ermittelten Einkommen ein Betrag von 10 v. H. der Einkünfte aus diesem Beschäftigungsverhältnis oder aufgrund der Ausübung des Mandats hinzuzurechnen. Für das dritte und jedes weitere Kind sind die nach § 32 Absl. 6 Einkommensteuergesetz zu gewährenden Freibeträge von dem nach diesem Absatz ermittelten Einkommen abzuziehen. Maßgebend ist das Einkommen in dem der Angabe vorangegangenen Kalenderjahr. Abweichend von Satz 1 ist das Zwölffache des Einkommens des letzten Monats zugrunde zu legen, wenn es voraussichtlich auf Dauer höher oder niedriger ist als das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres; wird das Zwölffache des Einkommens des letzten Monats zugrunde I gelegt, so sind auch Einkünfte hinzu zu • • rechnen, die zwar nicht im letzten Monat bezogen wurden, aber im laufenden Jahr anfallen. Der Elternbeitrag ist ab dem Kalendermonat nach Eintritt der Änderung neu festzusetzen. Soweit Monatseinkommen nicht bestimmbar sind, ist abweichend von Satz 2 auf das zu erwartende Jahreseinkommen abzustellen. Änderungen der Einkommensverhältnisse, die zur Zugrundelegung einer höheren Einkommensgruppe führen können, sind unverzüglich anzugeben. Ohne Angaben zur Einkommenshöhe oder ohne geforderten Nachweis ist der höchste Elternbeitrag zu leisten. (Erläuterung: Übernahme des Gesetzestextes) 2) Die Elternbeiträge werden von der Stadt Erftstadt als Schulträger durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und erhoben. Bei Aufnahme und danach auf Verlangen haben die Eltern schriftlich anzugeben und nachzuweisen, welche Einkommensgruppe ihren Elternbeiträgen zugrunde zu legen ist. 3) Unrichtige und unvollständige Angaben können als Ordnungswidrigkeit Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden. mit einer • • §4 8eitragstabelle 1) Einkommensgruppe 1 2 3 4 5 -€- bis bis bis bis über 12.271,00 24.542,00 36.813,00 49.084,00 49.084,00 monatlicher Elternbeitrag 1. Kind 10,00 € 30,00 € 60,00 € 80,00€ 100,00 € monatlicher Elternbeitrag 2. Kind 5,00 € 15,00 € 30,00 € 40,00€ 50,00 € monatlicher Elternbeitrag 3. Kind 2,50€ 7,50€ 15,00 € 20,00 € 25,00 € monatlicher Eltern beitrag ab 4. Kind u. weitere O,OO€ O,OO€ O,OO€ O,OO€ O,OO€ 2) Die erhobenen Beiträge werden nicht bei der Berechnung Kindertagesstätten gem. § 17 Abs. 2 GTK berüCksichtigt. 3) In begründeten Einzelfällen kann der Beitrag durch das Jugendamt übernommen werden. der Beiträge für §5 Fälligkeit 3) Inhaber der Erftstadt-Card zahlen nach Vorlage der selben die Hälfte. Darüber hinaus kann in begründeten Einzelfällen der Beitrag ..... 1) Die Elternbeiträge nach dieser Satzung werden durch schriftlichen Bescheid der 1) .... und sind zum 1. jeden Monats"" Stadt Erftstadt festgesetzt und sind zum Ersten jeden Monats im Voraus fällig. 2) Alle Zahlungen sind an die Stadtkasse der Stadt Erftstadt unter Angabe des auf dem Beitragsbescheid angegebenen Kassenzeichens zu überweisen. 3) Rückständige Elternbeiträge werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. Maßgebend hierfür sind die Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW in der jeweils geltenden Fassung. L- CI) 1:) s: o m c CI) Cl m l- E m :t:: °C Cl C :::J fij en 3l CI) is