Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,8 MB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az..: -51-Bt.
öffentlich
V
810~/I"
Amt:
- 40-1-51 -
An den
BeschIAusf.: - 40-1-51-
Rat
Datum:
13.04.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
•
zur Vorberatung über den
Jugendhilfeausschuss
Schulausschuss
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Umsetzung der Planung der Offenen Ganztagsschule
Primarbereich
Bezug:
V 8 I 0263 und V 8 I 0380
Finanzielle
im
Auswirkungen:
Siehe Vorlage
Unterschriftdes BUdgetverantwortlic~
Erftstadt,den 13.04.2005
•
("
?
r
JA
Beschlussentwurf:
1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
2. Die drei städtischen Hortgruppen werden zum 31.07.2006 geschlossen.
3. Die städtische Kindertagesstätte im Reiherweg geht zum 01.08.2006 in die Kita
Theodor-Heuss-Straße über.
4. Zum 01.08.2006 wird in den freiwerdenden Räumen im Reiherweg als Pilotprojekt
für zunächst zwei Jahre eine neue qualifizierte Gruppe als Hortersatzgruppe
eingerichtet, die in enger Abstimmung mit den offenen Ganztagsschulen im
Primarbereich arbeitet und deren Fachberatung übernimmt.
5. Die Maßnahme ..betreuter Mittagstisch" im Jugendzentrum Köttingen wird zum
31.7.2006 eingestellt.
6. Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern
an der ..offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe der Schulen der Stadt
Erftstadt wird beschlossen.
7. Für Krankheitsvertretungen der Kooperationspartner der offenen Ganztagsschule
im Primarbereich werden keine Ausfallbürgschaften übernommen.
P:\sz\VORLAGENWorlageUmsetzungsplanungOGATA.doc
-
2
-
Begründung:
Mit Antrag vom 6.2.2004 (Ergänzung zu A 7 1 3227) beantragt die CDU-Fraktion die
Erstellung eines Konzeptes im Hinblick auf die mögliche Umwandlung einer Erftstädter
Grundschule in eine offene Ganztagsgrundschule
(OGATA) nach vorheriger
Bedarfsprüfung.
Mit Antrag vom gleichen Tag beantragt auch die SPD-Fraktion, Gespräche mit den
Erftstädter Grundschulen zu führen, um die Bereitschaft abzuklären, so bald wie
möglich auch in Erftstadt mit der Einrichtung der offenen Ganztagsschule zu beginnen.
In diesen Gesprächen sollten den Schulen die Vorteile und die finanziellen
Fördermöglichkeiten gerade im investiven Bereich deutlich gemacht werden.
•
Mit V 8 1 0263 hat der Rat am 11.1.2005 die Absicht erklärt, die OGATA spätestens
zum Schuljahresbeginn 2007/2008 einzuführen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung
beauftragt, den Antrag hinsichtlich der Investitionsmittel zu stellen .
Das Investitionsvolumen beträgt für 19 Gruppen 2.623.000 €, wovon 2.185.000 € aus
Bundesmitteln stammen. Die Bezirksregierung hat mit Zuwendungsbescheid
vom
1.4.2005 die beantragten Bundesmittel bereits gewährt.
Die Einführung der OGATA ist möglich, wenn sich die städtischen Kosten für Erftstadt
als HSK-Gemeinde im städtischen Haushalt kostenneutral darstellen.
Das Land NRW kalkuliert die Betriebskosten der OGATA mit 1.230 € pro Grund- bzw.
1.455 € pro Sonderschüler, wobei davon ausgegangen wird, dass die Schulräume
kostenlos zur Verfügung stehen. 820 € bzw. 1.045 € zahlt das Land, 410 € die
Kommune. Diese 410 € kann die Kommune auch über Elternbeiträge finanzieren,
wobei der Höchstbeitrag von 100 € nicht überschritten werden darf.
Parallel zur Einführung der OGATA ist erklärter Wille des Landes, die Bezuschussung
der bisherigen Maßnahmen zur Betreuung von Grundschulkindern
wie Horte,
Schulkinderhäuser, SIT und 13 + spätestens zum 31.7.2007 einzustellen. Lediglich
das Programm "Schule von 8.00 bis 13.00 Uhr" läuft weiter.
Die Verwaltung begrüßt die flächendeckende Einführung der OGATA in Erftstadt. Sie
wird einer Umfrage der Verwaltung zufolge auch dem vorhandenen Bedarf gerecht.
Gleichwohl kann die OGATA nicht den pädagogischen Standard sicherstellen, den der
Hort bietet. Bei der Kostengegenüberstellung wird dies deutlich.
Während ein Hartplatz ca. 5000 € kostet, wird ein Platz in derOGATA mit 1.230€ bzw.
1.455 € kalkuliert. Daraus folgert aber auch, je mehr Finanzmittel (auch durch höhere
Elternbeiträge) über den Landeszuschuss hinaus für einen Platz in der OGATA
ausgegeben werden, desto besser dürfte der pädagogische Standard sein.
Die Verwaltung geht davon aus, dass für eine kleine Anzahl von Kindern auch
weiterhin ein "Hort" zur Verfügung stehen muss, da unter den gegebenen
Bedingungen bestimmte Kinder in der OGATA nicht gefördert werden können. Der §
24 des SGB VIII hat sich in dieser Diktion auch nicht geändert. Er besagt. dass fOr
Kinder im schulpflichtigen Alter Plätze nach Bedarf in Kindertageseinrichtungen
vorzuhalten sind.
Die Planung der Verwaltung sieht dies vor. Nicht zuletzt deshalb, weil andernfalls die
Kosten für Kinder, die der Förderung in Tagesgruppen bedOrfen (Rechtsanspruch
nach § 32 SGB VIII mit Kosten von 25.000 € pro Platz/Jahr) erheblich steigen dOrften.
P:\Sz\VORLAGEN\vORLAGEUMSETZUNGSPLANUNGOGATA.DOC
-
•
•
3
-
Die Planung beinhaltet
• die Schließung der bisherigen drei städtischen Hortgruppen in Lech.-Nord und
in der Kita Theodor-HeussStr. zum 31.7.2006 mit einem reibunglosen
Übergang der Kinder, die in die OGATA wechseln werden;
• die voraussichtliche Schließung der Hortgruppe in St. Kilian spätestens zum
31.7.2007, da die Landesmittel nicht weiter fließen und eine Kita-Gruppe nach
Vorgaben des Erzbistums spätestens zum 31.7.2008 im Gemeindebezirk
Lechenich/Ahrem/Konradsheim
geschlossen werden muss;
• den Wechsel der Kita Reiherweg in die Kita Theodor-Heuss-Str. zum 1.8.2006,
da dort die Horträume frei werden;
• die Einrichtung einer neuen Gruppe mit 15 Kindern und drei Erzieherinnen im
Reiherweg für Kinder, die in der OGATA nicht ausreichend gefördert werden
können. Diese Gruppe arbeitet integrativ mit den OGATAs zusammen in der
Form, dass bei potentiellen Kindern eine Fachkraft in der Schule im Unterricht
und am Nachmittag hospitiert, das Kind beobachtet, einen Förderplan erstellt
und die Schule berät, ob und wie ein Verbleib des Kindes in der OGATA
möglich ist oder ob eine Aufnahme im Reiherweg notwendig erscheint mit der
Option einer schnellstmöglichen Rückkehr. Die Kinder bleiben Teilnehmer der
OGATA. Von dieser Gruppe ausgehend sollen Qualitätszirkel mit den OGATAs
eingerichtet werden. Diese .Hort'-qruppe wird zunächst auf zwei Jahre
projektiert. Nach einem Jahr erfolgt ein Zwischenbericht. Vor Ablauf von zwei
Jahren wird entschieden, ob dieses Modell weitergeführt wird. Erste informelle
Vorgespräche mit dem Landesjugendamt haben ein hohes Maß an Interesse
für dieses Modell erkennen lassen.
Für die vier Hortgruppen wurden bisher jährlich 213.000 € netto aufgebracht. Die
Weiterführung der konzipierten .Hcrtt-qruppe mit Fachberatung für die OGATAs
kostet netto 138.500 €.
Sie wird mit drei Fachkräften geführt, da sie ebenfalls die fachliche Beratung der
OGATAs mit übernimmt.
Sach- und Betriebskosten
Personalkosten
Leitung 38,5 Std./Woche
2. Kraft 38,5 Std./Woche
3. Kraft 30,0 Std./Woche
Reinigung
47.150€
40.000€
38.000 €
30.000 €
5.400 €
160.550 €
.l, Elternbeiträge
.t.Landeszuschuss
9.750 €
12.300 €
138.500 €
Die Investitionsmaßnahmen werden durch den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
durchgeführt. Die für den Bau, die Unterhaltung und die Reinigung der neuen
Räume an den Eigenbetrieb zu zahlende Miete beläuft sich, nach dem bisherigen
Planungsstand, auf 75.000,- € pro Jahr. Die Betriebskosten werden jährlich
12.000,- € betragen.
P:ISZlVORLAGENIVORLAGEUMSETZUNGSPLANUNGOGATA.DOC
-
•
4
-
Einer Ersparnis durch Aufgabe dreier Hortgruppen in Höhe von 74.500 € steht also
eine Ausgabe in Höhe von 87.000 € gegenüber.
Weitere 3.500 € decken sich über die Einstellung des betreuten Mittagstischs im
Jugendzentrum Köttingen (Maßnahme im Rahmen des 13 +Programms des
Landes) und die Einstellung der sogenannten Ausfallbürgschaften
für die
Elternvereine der Grundschulen, die für die bisherigen 13 + Programme gezahlt
wurden. Diese beiden Summen machen ca. 2.750 € (Jugendzentrum) und 750 €
(Ausfallbürgschaften) aus.
Insofern verursacht der Betrieb der OGATAs gegenüber den heutigen Hortgruppen
Mehrkosten in Höhe von 9.000,- € pro Jahr. Alle Ausgaben werden in voller Höhe
erst ab dem Haushaltsjahr
2007 kassenwirksam.
Im Rahmen dieser
Haushaltsplanberatungen
werde ich einen Vorschlag unterbreiten, wie die
erforderlichen Mittel bereitgestellt werden können.
Hinsichtlich der Elternbeiträge habe ich mit V 8/ 0380 bereits erste Überlegungen
mitgeteilt. Diese Überlegungen orientierten sich an einem geringfügig unter dem
bisherigen Hortbeitrag liegenden Betrag. Einem koordinierenden Gespräch mit den
Schulleitungen und den interessierten Kooperationspartnern,
die die OGATADurchführung übernehmen wollen, am 5.4.2005 zufolge, sei der Elternbeitrag zu
gering kalkuliert. Ich habe von daher in einer neuen Kalkulation einen neuen Wert
zu Grunde gelegt, der insbesondere berücksichtigt, dass ein höherer Elternbeitrag
die Qualität der Arbeit steigern kann. Von daher schlage ich in der zu
beschließenden Satzung nun einen einkommensabhängigen Beitrag in den Stufen
10,- € /30,- € /60,- € /80,- € /100,- € /100,- € vor.
•
Bei Geschwisterkindern wird der Beitrag verringert. Einen O-Beitrag für die erste
Einkommensstufe wie im Kindergartenbereich habe ich nicht vorgesehen.
Mit diesen Zahlen errechnet sich ein durchschnittlicher Elternbeitrag aufgrund der
Nutzer der jetzigen Hortgruppen in Höhe von 54,20 € im Monat oder 650 € im Jahr,
was mit dem Landeszuschuss von 820 € bzw. 1.045 € einen Pro-Platz-Zuschuss
der Stadt in Höhe von 1.470 € bzw. 1.695 € ausmacht.
Zum Vergleich sind hier die jetzigen Hortbeiträge dargestellt:
0,- € /26,08 € /57,78 € /83,85 € /115,04 € /151,34 €.
Die Personalkosten der Verwaltung im Bereich des Schulverwaltungs- und des
Jugendamtes für den Einzug der Elternbeiträge sind in den Gesamtkosten nicht
enthalten.
Die Vorlage berücksichtigt nicht die mit der Einführung der "Offenen Ganztagsschule" möglicherweise verbundenen Fahrkosten.
Dies sind einerseits die Kosten der Rückfahrt für die Fahrschüler nach Beendigung
des Ganztagsbetriebs, für die eine gesetzliche Verpflichtung zur Übemahme durch
den Schulträger nicht vorgesehen ist. Insofern wäre dies eine zusätzliche freiwillige
Leistung, die sicherlich die Akzeptanz der "Offenen Ganztagsschule" erhöhen
würde.
Andererseits sind dies auch die Beförderungskosten der Kinder außerhalb von
Liblar, die die Einrichtung im Reiherweg besuchen.
P:ISz\VORLAGENIVORLAGEUMSETZUNGSPLANUNGOGATA.DOC
-
5 -
Diese Kosten sind abhängig vom Wohnort der Schülerinnen und Schüler und
bedürfen jeweils einer individuellen Absprache zwischen Eltem und Schule und der
Einrichtung im Reiherweg. Deren Organisation und die dabei entstehenden Kosten
sind zweifelsohne von der Stadt zu übernehmen.
Die Kooperationsvereinbarung
"Offene Ganztagsschule" zwischen den Schulen,
den Kooperationspartnern und dem Bürgermeister wird unter den Beteiligten zur
Zeit abgestimmt.
Der Satzungsentwurf über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von
Kindern an der "Offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe der Schulen der Stadt
Erftstadt ist der Anlage beigefügt.
•
n Vertretung
\
Anlagen:
Satzungsentwurf
Vorlage V 8 / 0263
Vorlage V 8 / 0380
P:ISZ\vORLAGEN\vORLAGEUMSETZUNGSPLANUNGOGATA.DOC
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An~ügc·
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SATZUNG
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über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von
Kindern an der "offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe
der Schulen der Stadt Erftstadt
•
•
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordmein-Westfalen (GO NW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2023),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.11.2004 (GV NW S. 644) sowie des Runderlasses des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen vom 12.02.2003 (AbI. NRW. Nr. 2/03), Änderung 02.02.2004 hat der Rat der
Stadt Erftstadt in seiner Sitzung am .... folgende Satzung über die Emebung von
Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindem an der .offenen Ganztagsschule" in der
Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt beschlossen:
§1
Offene Ganztagsschule
1)
Die Stadt Erftstadt richtet ab dem Schuljahr 2005/2006 an ausgewählten
schulen so genannte .offene Ganztagsschulen im Primarbereich" ein.
2)
Die .offene Ganztagsschule" bietet an Unterrichtstagen, disponiblen Ferientagen
und unterrichtsfreien
Zeiten (außer Samstag u. an Feiertagen) zusätzlich
Angebote vor und nach dem Schulunterricht an. Die Teilnahme ist freiwillig. Es
besteht kein Rechtsanspruch auf Besuch der .offenen Ganztagsschule".
3)
Art und Umfang der Inanspruchnahme der .offenen Ganztagsschule" werden
durch die Schulleitung
im Einvernehmen
mit dem für die Durchführung
beauftragten Träger festgelegt.
4)
Die Aufnahme der Kinder erfolgt ausschließlich im Rahmen der bestehenden
Kapazitäten. Ein Anspruch auf Aufnahme darüber hinaus besteht nicht. Über die
Aufnahme entscheidet die Schulleitung mit dem Kooperationspartner.
Anmeldung,
Abmeldung,
§2
Ausschlussgründe,
zu
Grund-
Beitragszeitraum
1)
Die Anmeldung des Kindes zur .offenen Ganztagsschule" hat schriftlich auf dem
dafür vorgesehenen Anmeldeformular zu erfolgen. Mit der Anmeldung erkennen
die Teilnehmer diese Satzung und den hierin festgelegten Elternbeitrag an.
2)
Die Anmeldung ist verbindlich für die Dauer eines Schuljahres (01.08. bis 31.07.)
und verlängert sich autornatiscn, wenn das Kind nicht biszum 15.04. des laufenden Schuljahres schriftlich abgemeldet wird.
3)
Es sind 12 Beiträge für ein Jahr zu entrichten. Die Beitragspflicht
Schließungszeiten der .offenen Ganztagsschule" nicht berührt.
wird durch
- 2-
•
4)
An- und Abmeldungen
im laufenden Schuljahr sind nur in begründeten
Ausnahmefällen möglich (z. B. Wohnortwechsel, Wechsel der Schule, Änderungen hinsichtlich der Personensorge).
5)
Ein Kind kann von der Teilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten der .offenen Ganztagsschule" aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden, wenn z. B.
das Verhalten des Kindes ein weiteres Verbleiben nicht zulässt, das Kind das Angebot nicht regelmäßig wahrnimmt, den Beitragszahlungen nicht nachgekommen
wird oder die Angaben, die zur Aufnahme geführt haben, unrichtig waren bzw.
sind. Über den Ausschluss entscheiden Schulleitung, Kooperationspartner und
Schulträger gemeinsam.
6)
Wird ein Kind im Laufe des Schuljahres aufgenommen oder scheidet aus, wird der
Elternbeitrag anteilig erhoben .
7)
Kann ein Kind wegen Erkrankung, Abwesenheit vom Schulort, der Teilnahme an
einer anderen schulischen Veranstaltung (z. B. Klassenfahrt) oder aus anderen
Gründen, die nicht von der Schule zu vertreten sind, nicht an den Angeboten der
.offenen Ganztagsschule" teilnehmen, so besteht kein Anspruch auf Erstattung
des entsprechenden Elternbeitrags.
§3
Höhe der Elternbeiträge
1)
Die Eltern haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einen
sozial gestaffelten Elternbeitrag in Anlehnung an die Bestimmungen des Gesetzes
über Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-Westfalen
zu entrichten. Der
Beitrag ist als Jahresbetrag festgesetzt und in monatlichen Teilbeträgen fällig. Die
Höhe des Beitrages ergibt sich gemäß § 4. Er darf 100,00 € pro Monat und Kind,
ohne Verpflegungskosten,
nicht übersteigen. Lebt das Kind nur mit einem
Elternteil zusammen, so tritt dieser an die Stelle der Eltern. Wird bei Vollzeitpflege
nach § 33 SGB VIII den Pflegeeltern ein Kinderfreibetrag
nach §. 32
Einkommensteuergesetz
gewährt oder Kindergeld gezahlt, treten die Personen,
die diese Leistung erhalten, an die Stelle der Eltern. Beitragszeitraum ist das
Schuljahr (01.08. bis 31.07.). Die Beitragspflicht wird durch die Schließzeiten der
.offenen Ganztagsschule" nicht berührt. Mit dem Beitrag sind alle Angebote
entsprechend
der
Kooperationsvereinbarung
im Rahmen
der .offenen
Ganztagsschule" abgegolten. Die Mittagsverpflegung ist nicht eingeschlossen und
gesondert zu zahlen.
2)
Die Elternbeiträge werden von der Stadt Erftstadt als Schulträger durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und erhoben. Bei Aufnahme und danach auf Verlangen haben die Eltern schriftlich anzugeben und nachzuweisen, welche Einkommensgruppe ihren Elternbeiträgen zugrunde zu legen ist.
3)
Unrichtige und unvollständige Angaben können als Ordnungswidrigkeit
Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden.
•
mit einer
-3-
§4
Beitragstabelle
1)
Einkommensgruppe
1
2
3
4
5
•
-€-
bis
bis
bis
bis
über
12.271,00
24.542,00
36.813,00
49.084,00
49.084,00
monatlicher
Eltembeitrag
1. Kind
monatlicher
Eltembeitrag
2. Kind
monatlicher
Eltembeitrag
3. Kind
10,00 €
30,OO€
60,OO€
5,OO€
15,00 €
30,OO€
40,OO€
50,OO€
2,50€
7,50€
15,00 €
20,OO€
25,OO€
80,OO€
100,00 €
monatlicher
Eltembeitrag
ab 4. Kind u.
weitere
O,OO€
O,OO€
O,OO€
O,OO€
O,OO€
2)
Die erhobenen Beiträge werden nicht bei der Berechnung
Kindertagesstätten gem. § 17 Abs. 2 GTK berücksichtigt.
der Beiträge für
3)
In begründeten Einzelfällen kann der Beitrag durch das Jugendamt übernommen
werden.
§5
Fälligkeit
•
1)
Die Elternbeiträge nach dieser Satzung werden durch schriftlichen Bescheid der
Stadt Erftstadt festgesetzt und sind zum Ersten jeden Monats im Voraus fällig.
2)
Alle Zahlungen sind an die Stadtkasse der Stadt Erftstadt unter Angabe des auf
dem Beitragsbescheid angegebenen Kassenzeichens zu überweisen.
3)
Rückständige
Elternbeiträge werden im Verwaltungszwangsverfahren
beigetrieben. Maßgebend
hierfür sind die Bestimmungen
des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW in der jeweils geltenden Fassung .
§6
In-Kraft- Treten
1)
Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung
in Kraft in Kraft.
d II f1
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STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 40 21-00
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Rat
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: 11.01.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung
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Betrifft:
Einführung der "Offenen
im Primarbereich
Finanzielle
Ganztagsschule"
Erftstadt. den 11.01.2005
Schulen
Auswirkungen:
Mittel müssen zurVerfügung
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
an Erftstädter
gestellt werden
d a~,
).t~C4vVJ
Beschlussentwurf:
1. Unter Verzicht auf die Vorberatung im Schulausschuss erklärt die Stadt Erftstadt
als Schulträger die Absicht, die "Offene Ganztagsschule" im Primarbereich spätestens
zum Schuljahresbeginn 2007/08 einzuführen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Antrag auf Bezuschussung
der notwendigen Investitionen und Ausstattungen für "Offene Ganztagsschulen" im
Primarbereich aus Bundesmitteln bis zum 31.01.2005 für die sieben Erftstädter
Grundschulen und die Don-Bosco-Sonderschule zu stellen
Begründung:
Die Einführung der "Offenen Ganztagsschule" im Primarbereich wird durch das
Investitionsprogramm des Bundes "Zukunft, Bildung und Betreuung" unterstützt. In
den Jahren 2003 bis 2007 stehen Nordrhein-Westfalen insgesamt 914 Mio. Euro
Bundesmittel zur Verfügung, die das Land für Investitionen zum Auf- und Ausbau von
"Offenen Ganztagsschulen" im Primarbereich verwendet. Zu den Investitionen
gehören
insbesondere
erforderliche
Umbau-,
Ausbau-,
Neubauoder
Renovierungsmaßnahmen
und Ausstattungsinvestitionen.
Gefördert
werden
Maßnahmen an Schulen. die im Zeitraum zwischen dem 01.03.2003 und dem
31.07.2007 in "Offenen Ganztagsschulen" umgewandelt werden.
Je betreuter Gruppe von mindestens 25 Grundschülerinnen und Grundschülern
(mindestens 12 Sonderschülerlinnen) werden für die nachfolgenden Maßnahmen
Festbeträge gewährt:
1. bis zu 80.000,00 € für bauliche Investitionen von geeigneten Räumen
für Unterrichts-, Spiel-, Sport-, Aufenthalts- und Verpflegungszwecke
2. bis zu 25.000,00 € für die Ersteinrichtung nebst Ausstattung mit Lehrund Lernmitteln der o. g. Räume
3. bis zu 10.000,00 € für die Renovierung von geeigneten Räumen
sowie Herrichtung und Ausstattung des Schulgrundstücks.
Der Schulträger hat für die Durchführung der geförderten Projekte einen Eigenanteil i.
H. v. 10% der Gesamtkosten
zu erbringen.
Förderanträge
aus dem
Investitionsprogramm des Bundes können bis zum 31. 01. oder zum 30.04 des
jeweiligen Jahres bei der Bezirksregierung eingereicht werden.
•
I~.
V
Nach einer aktuellen Rundverfügung der Bezirksregierung Köln bestehen auch bei
Kommunen mit einem Haushaltssicherungskonzept
aus kommunalaufsichtlicher
Hinsicht keine Bedenken gegen die Teilnahme am Projekt "Offene Ganztagsschule",
wenn diese für den städtischen Haushalt kostenneutral durchgeführt wird. Dies gilt
sowohl für den Eigenanteil zu Betriebskosten wie auch für den investiven Bereich.
Die Problematik der Umgestaltung Erftstädter Schulen des Primarbereichs zu
"Offenen Ganztagsschulen" wurde in den letzten Monaten ausführlich in mehreren
Sitzungen
der
Projektgruppe
"Offene
Ganztagsschule"
mit Schulund
Verwaltungsvertretern diskutiert.
Um Daten für die Bedarfsplanung zu erhalten, wurden im Dezember 2004 Eltern der
Kinder in den Klassen 1 bis 3 der Grundschulen sowie die Eltern der zukünftigen
Schulneulinge zur Einführung der "Offenen Ganztagsschule" befragt. Auch unter
Zugrundelegung der Umfrageergebnisse haben sich alle Grundschulen für die
Einführung der "Offenen Ganztagsschule"
ausgesprochen.
Die Don-BoscoSonderschule beabsichtigt ebenfalls bis spätestens zum Schuljahr 2007/08 die
"Offene Ganztagsschule"
mit mindestens einer Gruppe einzurichten.
Ein
entsprechender Schulkonferenzbeschluss steht noch aus.
::
"-..:1
Durch Schulkonferenzbeschluss
haben sich folgende Schulen bereits für eine
Umwandlung zur "Offenen Ganztagsschule zum Schuljahr 2005/06 entschieden:
1.
2.
3.
4.
Janusz-Korczak-Grundschule
Grundschule Lechenich-Süd
Grundschule Lechenich-Nord
Grundschule Gymnich
Die St.-Barbara-Concordia-Grundschule
beabsichtigt
ebenfalls I die "Offene
Ganztagsschule"zum kommenden Schuljahr einzuführen. Die Schulkonferenz wird sich
jedoch erst am 24.01.2005 mit dieser Thematik befassen. Die Schulkonferenz der
Donatus-Grundschule wird über die konkrete Einführung der "Offenen Ganztagsschule"
bis spätestens zum Schuljahr 2006/07 erst am 20.01.2005 beraten. Erst nach
Umsetzung des erforderlichen Raumkonzeptes hat sich die Schulkonferenz der ErichKästner-Grundschule
für eine Umwandlung
zur "Offenen
Ganztagsschule"
ausgesprochen. Dies soll zum Schuljahr 2006/07 erfolgen.
Vertretung
ee
Schule
GGS LechenichSüd
Interessenten
It. Elternbefragung
Versorgung mit
Ganztagsplätzen
Zum Schuljahr
2007!08
(angestrebt 25%)
69
82
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\.§
Anzahl
OGATAGruppen
(25 Kinder!
pro Gruppe)
3
Summe
GGS Lechenich
Nord
50
Max. Förderung je Gruppe
a) Bau
bis zu 80.000 €
a) Einrichtung
bis zu 25.000 €
b) Renovierung!Außenanl.
bis zu 10.000 €
240.000 €
a)
75.000 €
b)
30.000 €
ci
345.000 €
2
a)
b)
ci
160.000
50.000
20.000
230.000
€
€
€
€
2
a)
b)
c)
160.000
50.000
20.000
230.000
€
€
€
€
52
Summe
GGS Gymnich
52
67
Summe
Kostenschätzung:
wird z. Zt. ermittelt
I
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GGS
St..B.-Concordia
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b)
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Summe
GGS Donatus
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120
5
Summe
a)
b)
ci
160.000
50.000
20.000
230.000
€
€
€
€
400.000
125.000
50.000
575.000
€
€
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160.000
50.000
20.000
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a)
b)
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160.000
50.000
20.000
230.000
80.000
25.000
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115.000
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Summe
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Amt:
An den
03'0/
- 51 -
7
BeschIAu/:-
Schulausschuss
.:
40-/-51 -
16.02.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
I
Betrifft:
Einführung der Offenen Ganztagsschule
Erftstadt
-Sachstandsbericht
Bezug:
im Primarbereich in
zu den HP-Beratungen 2005-
V 8 / 0263
Finanzielle
Auswirkungen:
Mittel müssen im Rahmen der HP-Beratungen bereitgestellt
HHJ: 2005 und HHJ: 2006 (siehe Vorlage)
werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 03.02.2005
Beschlussentwurf:
Der Sachstandsbericht zur Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule
(OGATA) in Erftstadt wird zur Kenntnis genommen. Die erforderlichen
Haushaltsmittel werden bis zur Finanzausschusssitzung am 10.3.2005 ermittelt.
Der Rat wird gebeten, die Mittel im Haushaltsplan und im Wirtschaftsplan
"I m mobilienwirtschaft" bereitzustellen.
Begründung:
Die nachfolgenden Schulen sollen zum Schuljahr 2005/06 in Offene
Ganztagsschulen umgewandelt werden:
•
•
•
•
•
Grundschule Lechenich-Süd
Grundschule Lechenich-Nord
Grundschule Gymnich
St.-Barbara-Concordia-Grundschule
Janusz-Korczak-Grundschule
Folgende Schulen sollen zum Schuljahr 2006/07 in Offene Ganztagsschulen
umgewandelt werden:
P:\AL\VORLACE
OGATA
SCHULAMT.DOC
•
•
•
Erich-Kästner-Grundschule
Donatus-Grundschule
Don-Bosco-Sonderschule
Umfangreiche UmbaumaBnahmen an den Schulen sind erforderlich. Auf die
V 8/0263, die der Rat wegen der Dringlichkeit der Beantragung der
entsprechenden Fördermittel bei der Bezirksregierung am 11.01.2005
beschlossen hat (ergänzt um die aktualisierte Kostenaufstellung), wird
verwiesen.
In Abstimmung mit den Schulen wird die Verwaltung auch weiterhin sowohl
die organisatorischen wie auch die inhaltlichen noch zu klärenden Fragen
angehen. Dabei bereitet die Verwaltung vor
•
@
•
•
•
•
•
•
•
(9
•
den Übergang von zwei städtischen Hortgruppen in die Offene
Ganztagsgrundschule zum 1.8.2006,
die Unterstützung der Kirchengemeinde St. Kilian beim Übergang des
dortigen Hortes in die Offene Ganztagsgrundschule spätestens zum
1.8.2007,
den Erhalt einer Hortgruppe in der Kita Reiherweg in Liblor, um dort
Kinder der OGATA schulübergreifend zu betreuen, die einen
besonderen Förderbedarf haben,
von dieser Hortgruppe ausgehend die intensive Unterstützung und
Beratung der OGATAS bei der Integration der Kinder mit besonderem
Förderbedarf,
die Zentralisierung des Elternbeitragsverfahrens über das Jugendamt.
um die Träger der OGATA und die Schulen von dieser
Verwaltungsorbeit zu entlasten und einen einheitlichen Elternbeitrag in
Erftstadt zu gewährleisten,
die Verabschiedung einer Satzung über die Elternbeiträge durch den
Rat. Einkommensabhängig sollen dabei analog zum Verfahren im
Kindergarten und im Hort Sätze von monatlich 10,- über 25,-, 45,-, 65,-,
85,- bis zum Höchstsatz von 100,-€ erhoben werden. Esist jedoch nicht
doran gedacht. in der untersten Einkommensstufe einen O-Beitrag
festzusetzen. Die ErmäBigung für Geschwisterkinder soll ebenfalls
gestaffelt werden: 50 % für das 2. Kind, 75 %für das 3. Kind und 100 %
ab dem 4. Kind. Die bisherigen Regelungen für Erfstadt-Cord-Inhaber
bleiben unbenommen. In begründeten Einzelfällen kann der Beitrag
auch das Jugendamt übernommen werden;
die feste und damit verlässliche Bezuschussung eines besetzten Platzes
in der OGATA an die entsprechenden Träger. Nach der jetzigen
überschlägigen Berechnung könnte der Betrag 1.450 € pro Kind und
Jahr betragen. Dieser Satz liegt mit 220 € über dem kalkulatorischen
Landesbetrag. Ersetzt sich zusammen aus dem Landeszuschuss in Höhe
von 820 €, dem auf der vorgenannten Basisermittelten
durchschnittlichen Elternbeitrag von 564 € und einem städtischen
Zuschuss in Höhe von mindestens 66 €, der durch den Wegfall dreier
Hortgruppen an die OGATAS kostenneutral gezahlt werden könnte.
P:\AL\VORLAGE
OGATA
SCHULAMT.DOC
Hv.&;r
3c<- Vt/rYS17
Oi.!! -:< ~
Die vorgenannten Punkte werden in den weiteren Abstimmungen
ausformuliert und in Kürze dem Jugendhilfeausschuss, dem Schulausschuss
und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Dabei ist die Kostenkalkulation von
großer Bedeutung, da über einen adäquaten Elternbeitrag und einen
ergänzenden städtischen Zuschuss die Qualität der OGATA gesteuert werden
kann. Die Verwaltung ist jedenfalls weiterhin bemüht, eine hervorragende
Qualität sicherzustellen.
Vertretung
•o
•
@1
P:\AL\VORLAGE
OGATA
SCHULAMT.DOC
ff:~.
~;~
Schule
Schulkonferenzbeschluss
vom
Umwandlung
in OGATA
zum
Scnufjanr
GGS Lechenich
Süd
24.06.04
2005/06
Anzahl
OGATAGruppen
(25 Kinder
pro
Gruppe)
3
02.12.04
2005/06
2
16.12.04
2005/06
2
24.01.05
2005/06
2
Summe
GGS Gymnich
Summe
GGS St.B.Concordia
Summe
GGS Donatus
Summe
20.01.05
2006/07
5
<3).
,
Tabelle zum Zuwendungsantrag Investitionsmaßnahmen im Zusammenhang
"Offenen Ganztagsschule" an allen Erftstädter Schulen im Primarbereich
Summe
GGS Lechenich
Nord
~
mit der Einführung der
Max. Förderung je Gruppe
a) Bau bis zu 80.000 €
b) Einrichtung bis zu
25.000€
c) Renovierung/Außenanl.
bis zu 10.000 €
a) 240.000€
b) 75.000 €
c) 30.000 €
345.000 €
a) 160.000€
b) 50.000€
c) 20.000 €
230.000 €
a) 160.000 €
b) 50.000 €
cl 20.000 €
230.000€
a) 160000€
b) 50.000€
c) 20.000€
230.000 €
a) 400.000 €
b) 125.000€
c) 50.000€
575.000 €
Kostenschätzung
a) Bau
b) Einrichtung/Ausstattung
c) Renovierung/Außenanl.
a) 118.000€
b) 83.000 €
c) 35000€
236.000 €
a) 280.000 €
b) 55.000 €
c) 25.000€
360000€
a) 165000€
b) 55.000 €
24.000€
cl
244.000€
a) 367.000€
b) 55.000 €
25.000€
cl
447.000 €
a) 640.000 €
b) 138.000€
c) 60.000€
838.000 €
I~~R,_I
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I
0
,
"-.J
•
GGS E.-Kästner
20.01.05
2006/07
2
Summe
GGS J.-Korczak
04.1104
2005/06
2
13.01.05
frühestens
1
(12 Kinder)
Summe
Don-BoscoSchule
Summe
Gesamtsumme
2006/07
~.
a) 160000€
b) 50.000 €
cl 20.000€
230.000 €
a) 160.000€
b) 50.000 €
ci 20000€
230.000 €
a) 80000€
b) 25.000 €
ci 10000 €
115.000 €
2.185.000€
a) 150.000 €
b) 55.000 €
cl
25.000€
230.000 €
a) 150.000€
b) 55.000€
c) 35000€
240.000 €
a)
b) 28.000 €
c)
28.000 €
2.623.000 €
Anlag~ 'f
,
An Herrn
Bürgermeister Ernst Bösche
Stadtverwaltung Erftstadt
.Am Holzdamm
50374 Erftstadt
W/fJf17
.-. Jili!TliilIuDIiI
10
'0
1
•
p~'/~'C
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2 O.APr{{OO 5
Jif'! lin BQ
40
D
rp oqQr 8rmoi~ler
43
44.
Elternrat der Kita
Theodor-Heuss-Str Blatt --1c/o Anke Sikora
Elternratsvorsitzende
70 m Vogelsang 32
65 0374 Erftstadt
83
et. 4 55 11
61
s,
Betreuungssituation unserer Kinder ab dem Jahr 2006
Geplante Hortschließung der Kita Theodor-Heuss-Straße
Sehr geehrter Herr Bösche,
•
über Presseberichte waren wir informiert, dass die Finanzierung der städt.
Horte im Jahr 2007 ausläuft. Am 23.02.05 fand ein Elternabend. zu diesem
Thema mit Frau Zierke-Kaiser (Jugendamt) statt. Frau Zierke-Kaiser teilte uns
an diesem Abend mit, dass die Hortgruppen- bereits im Sommer 2006
übergangslos geschlossen werden.
Wir sind geschockt und empört!
Wir sind davon ausgegangen, dass die Betreuung unserer Kinder bis zur
Vollendung des 14ten Lebensjahr gesichertist. Nicht einmal in der
Benutzerordnung der Horteinrichtung für die Stadt Erftstadt ist eine
Beendigung des Betreuungsverhältnisses aufgrund Schließung vorgesehen.
Ferner befremdet es uns sehr, dassbis heute weder die betroffenen Eltern
noch der Elternrat schriftlich informiert wurden.
•
Frau Zierke-Kaiser stellte uns zwei OGATAs als Modelle vor. Sie konnte uns
allerdings- keine Auskunft geben über ein konkretes Konzept an der DonatusGrundschule. Uns wurde seitens-des Jugendamtes angeraten,.uns bei der
neuen Konzeption zu beteiligen und planend einzubringen. Bis jetzt konnten
wir uns nicht einbringen!!! Wie, wo und wann kann dies geschehen? Die Zeit
drängt! Unseres Erachtens ist die Zeit zu kurz, um bis .Sommer 2006
tragfähige Planungen zu erstellen und umzusetzen.
Auch die Betreuung der Kinder in der Sekundarstufe 1 ist für uns völlig
ungewiss. Im Rahmen eines Elternratstreffen teilte Frau Modes (Leitung Kita)
uns mit, dass. im Jahr 2006 16 Kinder der Einrichtung in der Sek. 1 sind.
Auf unsere Frage, wie denn diese Kinder ab Sommer 2006 betreutwerden
sollen, verwies Frau Zierke-Kaiser lediglich an die Schul ell. Auch da
appellierte sie an die Eigeninitiative der Eltern.
Interessierte Elternhaben sich nach diesem Abend bei betroffenen Schulen
informiert. Zu unserem großen Erstaunen waren weder Herr Stenger
zu
(Schulleiter Ville-Gymnasium) noch Frau Reingen (1. Vorsitzende des
SchWergartens e.V.) offiziell über den Schließungstermin des Hortes
informiert. Wird. sich über die Betreuung der Kinder in der Sek. 1 Gedanken
gemacht?
Die momentanen Betreuungsbedingungen in der Sek. 1 sind unseres
Erachtens völlig unzulänglich. In der jetzigen Hortsituation haben wir Eltern die
Gewissheit,. dass in Ferienzeiten bzw. schulfreien Tagen unsere Kinder gut
betreut werden. Auch die tägliche Betreuungszeit bis 17.00 Uhr ist füe viele
Eltern zwingend notwendig. An den Schulen sind diese Bedingungen bis jetzt
nicht gegeben. Ferner werden dort keine Kinder der 7. und 8. Klasse betreut.
•
•
Wie kann es sein, dass eine hortähnliche Betreuung der Kinder ab der Sek. 1
überhaupt.nicht mehr vorgesehen ist? Lautweiterführenden Schulen soll es
keinen Bedarf für die o. g. Punkte geben. Wir wünschen uns eine
aussagekräftige Bedarfsermittlung, um ein vernünftiges Konzept erstellen zu
können. Nach unserem Kenntnisstand sind im Sommer 2006 immerhin 16
Kinder aus unserem Hort in der Sek. 1, für die die Zukunft völlig ungewiss ist.
Der Hort ist für uns weit mehr als nur Betreuung unserer Kinder. Er bietet
uns.eren Kindern Lebensraum, um sich in der unterrichtsfreien Zeit des Tages
ihren Fähigkeiten entsprechend entfalten zu können und emotionale Sicherheit
zu erfahren. Da unsere Kinder oft sehen ab dem dritten Lebensjahr die
Einrichtung besuchen, haben sich daraus stabile Sozialkontakte entwickelt, die
für sie ihrzweites Standbein.neben der Familie sind. Warum muss gerade in
der Zeit des. Schulwechsels die stabilen Gruppen im Hort zerstörtwerden?
Damit wird unseren Kindern ihr soziales Netz genommen.
Wir wünschen uns einen natürlichen Auslauf der Hortgruppen. Darunter
verstehen wir, das frei werdende Plätze nicht mehr besetzt, aber die
bestehenden Verträge erfülltwerden. Sollte die Kinderzahl sich so.reduzieren, __
dass es zuwenig Kinder für eine Gruppe sind, könnte eine altersgemischte
Gruppe gebildet werden.
Wir hoffen sehr, dass Sie unserem Wunsch entsprechen können.
Anbei erhalten Sie einen Fragenkatalog, den Sie bitte mit den entsprechenden
Stellen besprechen. Wir erwarten Ihre Stellungnahme in Kürze.
Mit freundliehen Grüßen
Der Elternrat
Wir bitten um Weiterleitung an :
BeigeordnetenHerr Erner
Jugendamtsleiter Herr Brost
Wir haben Kopien diese Schreibens versendet an :
Edith Abel-Huhn ( Frauenbeirat ), Alfred Zerres ( CDU )', Bernd Bohlen ( SPD),
Dr. Hans-Eduard Hille ( FOP ), Adi Bitten ( Grüne ), Werner Stump ( Landrat)
Besonders beschäftigen uns folgende Fragen
Wie sieht das konkrete Konzept an der Donatus-Grundschule
der Planungsstand?
aus bzw. wie ist
Wird den Kindern, die in der Kita einen Ganztagesplatz haben, ein Platz" in der
OGATA garantiert?
Inwieweit sind die Mindeststandards für die OGATA erstellt vom Jugendamt im
November 2004 rechtsbindend?
Wie sieht die Ferienbetreuung in der OGATA aus?
Wie ist die konkrete Planung für die Sek. 1 bzw. wie ist der Planungsstand?
•
Wie sieht die Ferienbetreuung in der Sek 1 aus?
Gibt es Standards für die Betreuung in der Sekundarstufe 1?
Sind Zuschüsse für Sek. 1 geplant? Ist eine einkommensabhängige
der Beiträge geplant?
Kann uns für unsere Kinder in der Sek. 1 ein Betreuungsplatz
werden?
Staffelung
garantiert
Werden die Schließzeiten der Betreuung den jetzigen Hortzeiten angepasst?
Wird es eigene Räumlichkeiten geben, um den Kindern ähnliche Möglichkeiten
der kreativen Entfaltung zu ermöglichen?
•
Werden unsere Kinder in den Sommerferien 2006 wie bisher 3 Wochen im
Hort betreut?
•
STADTWERKE ERFTSTADT ~ 561
1", 18
NR.109
V
Stadtwerke Erftstadt
zH Herrn Klinkhammer
50374 Eritstadt
•
01.04.05
Sanierung
der Fugen im Freibad Lechenich
hier: Antrag auf Sonderzahlung zu den Betriebskosten
Weiterleitung
an den Werksausschuß
mit der Bitte um
Sehr geehrter Herr Klinkhammer,
wir beziehen uns aufihrSchreiben
vorn 23.3..2005 und widersprechen ausdrücklich Ihrer Vermutung. daß die Sanierung des Beckenbodens und.,womöglich
auch der Seitenwände, unsere Aufgabe sei.
Damit das Bad aber zum Saisonbeginn wieder betriebsbereit ist, haben wir
dennoch die Abwicklung der Sanierung übernommen, Ja übernehmen müssen.
Die Gründe hierfür sind hinlänglich bekannt. .
•
Wir beantragen
hiermit eine Sonderzahlung zu den Betriebskosten in Höhe von
,
45.000.··
e,
die sich wie folgt zusammensetzen:
Entfernen der defekten Wartungsfugen (Sekundärfugen), Sauberung der Betonfugen, Untersuchung der Primärdi::htung an deren Unterseite und Überprüfung
der Dichtigkeit ( Wasserprobe).
Ergebnis:
Alle Fugen sind undicht und verlieren Wasser.
Seite 2
SCriWIMMEN 'SONNEN SPASSSa.V.. Henne.·W.I.weller~We9 2, 50314 Erftstadt
.
g022S5171830
~02235167951
Konto: 1012504019, au: 371 612 B9,VR·Bank Rhalri·Erlt 0<0
-Elngetr ..gener Verein 2004-
02/05/2005
10: 18
STRDTWERKE
ERFTSTRDT
~ 551
t,R.109
II
SCHWIMMEN
~~
Ftelltad
Seite 2 des Antrages
SONNENSPASS
EI1Ist<Idt·teenenleh
vom 26.3. 2005 an die Stadtwerke
Erftstadt
Kosten gemäß Kostenrahmen der Firma Stöcker
•
34.420.·-
e
Nachdem alle Fugen des Beckenbodens undicht ( wasserdurchlässig) sind, muß hier eine komplett neue Abdichtung
erfolgen
ca.
Kosten hierf0r
7.000.-- €
Reparaturen im FHesenbereich, weil bei der Überprüfung von
die nicht fachgerecht angelegt sind, größere
Auforüche erforderlich waren: Fliesen, Unlerbau.Überlaufrinne,
obere Abdeckung,
teilweiser Neuanstrich dsr sanierten Bodenflächen mit Chlorkautschukdrei Oehnungsiugen,
farbe
ca. 3.500.--E
Kosten hierfür
•
Wir bitten um baldige Auszahlung an uns, weil wir die ausführenden
Firmen ja-auch fristgerecht auszahlen müssen .
Mit freundlichen Grüßen
<lin
e<0:'~ ...,
Vorsitzender
Anlage: U1ser Schreiben vcm 7.2. 2005 an den Herm Bürgermeister
SCHWIMMEN SONNEN ·SPASSS e.v., Hennes-Welaweller-Weg 2, 60314 Erttstadt
'/ll 02285/718
SO i!. 0 22 3516 79 51
Konto: 101 2504019, BU: 871 612119, VR-6.nk Rheln-trft eG
-Eingetragener Ver.ln 20Cl4-
-'
{;>02
121:16
STADTWERKE ERFTSTADT ~ 561
NR.
St\'lWimmen-Sonnen-spass
~03
_
_---
·~~L
..
~.-
ies
~..-- ~...-.,."--.
E.V.
C/o
Hennes·Weisweiler-Weg
50375
•
2
Ertstadt
];[qä.nzung zur Kosjen@rminly.ng vom lS.03.0S
gern. Vorgabe des Leistungsumfanges
und re!efonist\'le
AUftregserweiterung
It. Schreiben
St\'lwlmmen·Sonnen-Spass
vom 23.03.05
BetT.:
Freibad Erftstadt
Auftrag:
Fugeninstandsetzung,
durch
vom 09.03.05
Herrn Acl<er.
Lec:henic:h
BetoninstBndsetzun9
Tellabdlchtung
Einzelpreis
EURO
4.2.1.
265,81
rn
gemäß Pos. 3.1. gareInigte
PE- Trennfugenstrl!lrsn
hochwertIgem
•
GESiimtpreis
EURO
Fugen
einlegen
und mit
SilikOnelastikdichtStoff
vertiIrft
versiegeln.
Fugenbreite
Trennl~ge
Fugentiefe
:
BiS 25 mm
PE- Folienstreifen
IM 15mm
Primer
1 K
Art
Pr1m;;rfugen"bdlchtung
PE-
Einlage
Fugenabdicht\lng
1,50£
Z5,SO£
27,00 (
Angebotssumme
c
1.148,30 c
netto
7.176,87
bruttv
8.325.17 €
ugl. 160J0MWSt.
Angebotssumme
7.176,87 (
Seile 1 von 1
STRDTWERKE ERFTSTRDT
1lJ: 18
4
551
NR.109
~IPL.ING. H. HEINR. STÖCKER GMBH
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Bautenschutz-Spezialbetrieb
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Tol,*,,(02l!~7} 9 7370-0
falinax (O:il2:m g n 10~18
SOnnen Spasss
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C)rpl.~ln9.H, H!lil"t". $10ol<.er~mbH . Indusbi~Oblqr: I
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SChwimmen
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St.-Nr.203/5735/02ll]'
50375 ilftStadt
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Ku!lden-Nr.
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Bankkonto,. Krel5$parka.SS8
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bis 2S mm breit mehrla9ige Fugelldldlt-
stafl'e Ind. Inletts austr.>nnen
2.2.
26,00
Fugeoft:lnken
300,00
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~ItTornich al& ertOnungsort und Kerpen zls G~rlc.hlW.3no
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Kaki ZWli1;1.
T~rn~h.esI"h-3yoel'lKto.·Nr, 0166001 1"~ (a:.z
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STADTWERKE ERFTSTRDT ~ 5El
10: 18
DIPL.-ING. H. HEINA. STÖCKER GMBH
3.1.
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Tel.'on(022 37) 973?O-O
T.", ... (02237) ST110·1S
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06.05.2005
Anlage zu V 8 / 0517
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahmen von Kindern an der
"offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt
•
•
Aufgrund eines Abgleichs mit inzwischen vorliegenden Satzungen anderer Städte schlage ich
einige Änderungen vor, die im Falle einer Klage mehr Rechtssicherheit bieten. Der § 17 des
Gesetzes über Tageseinrichtungen fur Kinder soll dabei weitestgehend übernommen werden.
Zusätzlich schlage ich die hälftige Übernahme des EIternbeitrags fur Erftstadt-Card-Inhaber
vor.
Die Änderungen sind in der Synopse fett gedruckt .
tv.
•
SATZUNG
•
Anderungen
über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von
Kindern an der "offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe
der Schulen der Stadt Erftstadt
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2023),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.11.2004 (GV NW S. 644) sowie des Runderlasses des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen vom 12.02.2003 (Ab\. NRW. Nr. 2/03), Änderung 02.02.2004 hat der Rat der Stadt
Erftstadt in seiner Sitzung am "" folgende Satzung über die Erhebung von
Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der "offenen Ganztagsschule" in der
Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt beschlossen:
§1
Offene Ganztagsschule
l
1)
2)
Die Stadt Erftstadt richtet ab dem Schuljahr 2005/2006 an ausgewählten Grund-11) Die Stadt Erftstadt richtet ab dem Schuljahr
schulen so genannte "offene Ganztagsschulen im Primarbereich" ein.
2005/2006 an den Grundschulen so
genannte. """"
Die "offene Ganztagsschule" bietet an Unterrichtstagen, disponiblen Ferientagen
und unterrichtsfreien Zeiten (außer Samstag u. an Feiertagen) zusätzlich Angebote
vor und nach dem Schulunterricht an. Die Teilnahme ist freiwillig. Es besteht kein
Rechtsanspruch auf Besuch der "offenen Ganztagsschule".
3)
Art und Umfang der Inanspruchnahme der "offenen Ganztagsschule" werden durch
die Schulleitung im Einvernehmen mit dem für die Durchführung beauftragten
Träger festgelegt.
4)
Die Aufnahme der Kinder erfolgt ausschließlich im Rahmen der bestehenden Kapa- 4) Die Aufnahme der Kinder erfolgt
zltäten. Ein Anspruch auf Aufnahme darüber hinaus besteht nicht. Über die ausschließlich im Rahmen der bestehenden
Aufnahme entscheidet die Schulleitung mit dem Kooperationspartner.
Kapazitäten. SATZ GESTRICHEN. Über die
Aufnahme .....
•
•
§2
Anmeldung, Abmeldung, AusschlussgrUnde, Beitragszeitraum
1)
Die Anmeldung des Kindes zur "offenen Ganztagsschule" hat schriftlich auf dem 1) .... hat schriftlich durch die
dafür vorgesehenen Anmeldeformular zu erfolgen. Mit der Anmeldung erkennen die Erziehungsberechtigten auf dem ....
Teilnehmer diese Satzung und den hierin festgelegten Elternbeitrag an.
2)
Die Anmeldung ist verbindlich für die Dauer eines Schuljahres (01.08. bis 31.07.)
und verlängert sich automatisch, wenn das Kind nicht bis zum 15.04. des laufenden
Schuljahres schriftlich abgemeldet wird.
3)
Es sind 12 Beiträge für ein Jahr zu entrichten. Die Beitragspflicht
Schließungszeiten der "offenen Ganztagsschule" nicht berührt.
4)
An- und Abmeldungen im laufenden Schuljahr sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich (z, B. Wohnortwechsel, Wechsel der Schule, Änderungen hinsichtlich
der Personensorge).
5)
Ein Kind kann von der Teilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten der "offenen
Ganztagsschule" aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden, wenn z, B. das
Verhalten des Kindes ein weiteres Verbleiben nicht zulässt, das Kind das Angebot
nicht regelmäßig wahrnimmt, den Beitragszahlungen nicht nachgekommen wird
oder die Angaben, die zur Aufnahme geführt haben, unrichtig waren bzw. sind.
Über den Ausschluss
entscheiden
Schulleitung,
Kooperationspartner
und
Schulträger gemeinsam.
6)
Wird ein Kind im Laufe des Schuljahres aufgenommen oder scheidet aus, wird der
Elternbeitrag anteilig erhoben.
7)
wird durch 3) Es sind 12 volle Monatsbeiträge für ein
Schuljahr zu entrichten. Die Beitragspflicht..
Kann ein Kind wegen Erkrankung, Abwesenheit vom Schulort, der Teilnahme an
einer anderen schulischen Veranstaltung (z. B. Klassenfahrt) oder aus anderen
Gründen, die nicht von der Schule zu vertreten sind, nicht an den Angeboten der
"offenen Ganztagsschule" teilnehmen, so besteht kein Anspruch auf Erstattunq
4) Bei Anmeldungen im laufenden Schuljahr
beginnt die Beitragspflicht mit dem 1. des
Monats der Aufnahme.
Abmeldungen im laufenden Schuljahr sind nur
in
.
In diesen Fällen kann das Betreuungsverhältnis von den Erziehungsberechtigten
schriftlich bis zum 15. eines Monats zum
Ablauf des folgenden Monats gekündigt
werden.
16) gestrichen
des entsprechenden Elternbeitrags.
•
•
§3
Höhe der Elternbeiträge
1)
Die Eltern haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einen sozial
gestaffelten Elternbeitrag in Anlehnung an die Bestimmungen des Gesetzes über
des Gesetzes über Tageseinrichtungen
Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-Westfalen zu entrichten. Der Beitrag ist für Kinder in Nordrhein-Westfalen (GTK) ....
als Jahresbetrag festgesetzt und in monatlichen Teilbeträgen fällig. Die Höhe des
Beitrages ergibt sich gemäß § 4. Er darf 100,00 € pro Monat und Kind, ohne \ ... ergibt sich gemäß § 4 dieser Satzung. Er
Verpfiegungskosten,
nicht übersteigen. Lebt das Kind nur mit einem Elternteil darf ....
zusammen, so tritt dieser an die Stelle der Eltern. Wird bei Vollzeitpflege nach § 33
SGB VIII den Pflegeeltern ein Kinderfreibetrag nach § 32 Einkommensteuergesetz
gewährt oder Kindergeld gezahlt, treten die Personen, die diese Leistung erhalten,
an die Stelle der Eltern. Beitragszeitraum ist das SChuljahr (01.08. bis 31.07.). Die
Beitragspflicht wird durch die Schließzeiten der "offenen Ganztagsschule" nicht
berührt.
Mit
dem
Beitrag
sind
alle
Angebote
entsprechend
der
Kooperationsvereinbarung im Rahmen der "offenen Ganztagsschule" abgegolten.
Die Mittagsverpfiegung ist nicht eingeschlossen und gesondert zu zahlen.
I .... gesondert zu zahlen.
I
Einkommen im Sinne des § 17 GTK ist die
Summe der positiven Einkünfte der Eltern
im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des
Einkommensteuergesetzes. Ein Ausgleich
mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten
und mit Verlusten des
zusammenveranlagten Ehegatten ist nicht
zulässig. Dem Einkommen im Sinne des
Satzes 1 sind steuerfreie Einkünfte,
Unterhaltsleistungen sowie die zur
Deckung des Lebensunterhaltes
bestimmten öffentlichen Leistungen für die
Eltern und das Kind, für das der
Elternbeitrag gezahlt wird, hinzuzurechnen.
•
•
Das Kindergeld nach dem
Bundeskindergeld und entsprechenden
Vorschriften und das Erziehungsgeld nach
dem Bundeserziehungsgeldgesetz sind
nicht hinzuzurechnen.
Bezieht ein Elternteil Einkünfte aus einem
Beschäftigungsverhältnis oder aufgrund
der Ausübung eines Mandats und steht ihm
aufgrund dessen für den Fall des
Ausscheidens eine lebenslängliche
Versorgung oder an deren Stelle eine
Abfindung zu oder ist er in der gesetzlichen
Rentenversicherung nachzuversichern,
dann ist dem nach diesem Absatz
ermittelten Einkommen ein Betrag von 10 v.
H. der Einkünfte aus diesem
Beschäftigungsverhältnis oder aufgrund
der Ausübung des Mandats
hinzuzurechnen. Für das dritte und jedes
weitere Kind sind die nach § 32 Absl. 6
Einkommensteuergesetz zu gewährenden
Freibeträge von dem nach diesem Absatz
ermittelten Einkommen abzuziehen.
Maßgebend ist das Einkommen in dem der
Angabe vorangegangenen Kalenderjahr.
Abweichend von Satz 1 ist das Zwölffache
des Einkommens des letzten Monats
zugrunde zu legen, wenn es voraussichtlich
auf Dauer höher oder niedriger ist als das
Einkommen des vorangegangenen
Kalenderjahres; wird das Zwölffache des
Einkommens des letzten Monats zugrunde
I gelegt, so sind auch Einkünfte hinzu zu
•
•
rechnen, die zwar nicht im letzten Monat
bezogen wurden, aber im laufenden Jahr
anfallen. Der Elternbeitrag ist ab dem
Kalendermonat nach Eintritt der Änderung
neu festzusetzen. Soweit
Monatseinkommen nicht bestimmbar sind,
ist abweichend von Satz 2 auf das zu
erwartende Jahreseinkommen abzustellen.
Änderungen der Einkommensverhältnisse,
die zur Zugrundelegung einer höheren
Einkommensgruppe führen können, sind
unverzüglich anzugeben.
Ohne Angaben zur Einkommenshöhe oder
ohne geforderten Nachweis ist der höchste
Elternbeitrag zu leisten.
(Erläuterung: Übernahme des Gesetzestextes)
2) Die Elternbeiträge werden von der Stadt Erftstadt als Schulträger durch schriftlichen
Bescheid festgesetzt und erhoben. Bei Aufnahme und danach auf Verlangen haben die
Eltern schriftlich anzugeben und nachzuweisen, welche Einkommensgruppe ihren
Elternbeiträgen zugrunde zu legen ist.
3)
Unrichtige und unvollständige Angaben können als Ordnungswidrigkeit
Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden.
mit einer
•
•
§4
8eitragstabelle
1)
Einkommensgruppe
1
2
3
4
5
-€-
bis
bis
bis
bis
über
12.271,00
24.542,00
36.813,00
49.084,00
49.084,00
monatlicher
Elternbeitrag
1. Kind
10,00 €
30,00 €
60,00 €
80,00€
100,00 €
monatlicher
Elternbeitrag
2. Kind
5,00 €
15,00 €
30,00 €
40,00€
50,00 €
monatlicher
Elternbeitrag
3. Kind
2,50€
7,50€
15,00 €
20,00 €
25,00 €
monatlicher
Eltern beitrag
ab 4. Kind u.
weitere
O,OO€
O,OO€
O,OO€
O,OO€
O,OO€
2)
Die erhobenen Beiträge werden nicht bei der Berechnung
Kindertagesstätten gem. § 17 Abs. 2 GTK berüCksichtigt.
3)
In begründeten Einzelfällen kann der Beitrag durch das Jugendamt übernommen
werden.
der Beiträge für
§5
Fälligkeit
3) Inhaber der Erftstadt-Card zahlen nach
Vorlage der selben die Hälfte. Darüber
hinaus kann in begründeten Einzelfällen der
Beitrag .....
1)
Die Elternbeiträge nach dieser Satzung werden durch schriftlichen Bescheid der 1) .... und sind zum 1. jeden Monats""
Stadt Erftstadt festgesetzt und sind zum Ersten jeden Monats im Voraus fällig.
2)
Alle Zahlungen sind an die Stadtkasse der Stadt Erftstadt unter Angabe des auf
dem Beitragsbescheid angegebenen Kassenzeichens zu überweisen.
3)
Rückständige Elternbeiträge werden im Verwaltungszwangsverfahren
beigetrieben.
Maßgebend
hierfür
sind
die
Bestimmungen
des
Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW in der jeweils geltenden Fassung.
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