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Beschlussvorlage (Nutzung des Schulkindergartengebäudes in Engelsdorf hier: Übertragung an die Interessengemeinschaft Engelsdorf 2005)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
11 kB
Erstellt
31.07.10, 13:37
Aktualisiert
31.07.10, 13:37
Beschlussvorlage (Nutzung des Schulkindergartengebäudes in Engelsdorf
hier: Übertragung an die Interessengemeinschaft Engelsdorf 2005) Beschlussvorlage (Nutzung des Schulkindergartengebäudes in Engelsdorf
hier: Übertragung an die Interessengemeinschaft Engelsdorf 2005)

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SITZUNGSVORLAGE Nr. 48/2005 31.05.2005 BESCHLUSS-VORLAGE Federführendes Sachgebiet: 41 öffentliche Sitzung Dezernat: I X Kenntnis genommen: nichtöffentliche Sitzung Bürgermeister Kosten in € H.H.Stelle Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nicht zur Verfügung Beratungsfolge Termin Gemeinderat 30.06.2005 TOP Ein Haushaltsrechtlich keine Bedenken Bedenken Ja Kämmerer Nein Enth. Bemerkungen Betreff: Nutzung des Schulkindergartengebäudes in Engelsdorf hier: Übertragung an die Interessengemeinschaft (IG) Engelsdorf 2005 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag der Interessengemeinschaft Engelsdorf 2005 auf Überlassung der freien Räume im ehemaligen Schulkindergartengebäude zuzustimmen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vereinbarung zur dauerhaften Überlassung und Bewirtschaftung der Räume zu entwerfen und in der nächsten Sitzung des Gemeinderates vorzulegen. Sachdarstellung: Aufgrund geänderter schulgesetzlicher Regelungen werden die Schulkindergärten zum Ende des laufenden Schuljahres aufgelöst und zukünftig in die Grundschulen integriert. Die Gemeinschaftsgrundschule Aldenhoven, der der Schulkindergarten bisher zugeordnet war, hat mitgeteilt, dass man das Gebäude in Zukunft nicht mehr nutzen wolle. Damit werden die Räume im Obergeschoss im Juli 2005 für andere Nutzungen frei. In Engelsdorf hat sich eine IG gegründet, die die dörfliche Gemeinschaft im kulturellen und gesellschaftlichen Bereich, die Erhaltung und Förderung des heimatlichen Brauchtums und die Interessenvertretung von Kindern, Jugendlichen und Senioren verfolgen möchte. Nähere Angaben zu den Intentionen der Gemeinschaft entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben vom 22.04.2005 und der Anlage dazu. In der Ortschaft Engelsdorf ergibt sich in sofern eine Sondersituation, weil keine privaten Anbieter von Räumen (Gaststätten– o. Saalbetreiber) vorhanden sind. Der Verein tritt damit nicht in unmittelbare Konkurrenz zu Gewerbetreibenden. Aufgrund der geänderten Nutzung ist mit stark sinkenden Heizkosten zu rechnen. Außerdem entfällt die tägliche Reinigung, die beim Betrieb des Schulkindergartens erforderlich war. Damit ergibt sich eine deutliche Verringerung der Bewirtschaftungskosten. 1/2 Sollte der Gemeinderat der Übertragung zustimmen, erfolgt nach einer Auf- bzw. Ausräumaktion in den Sommerferien eine Begehung des Gebäudes unter Beteiligung der IG und der Verwaltung. Dabei soll der Renovierungsbedarf ermittelt und anschließend festgelegt werden, wer die Ausführung welcher Arbeiten übernimmt. Um das Gebäude einer sinnvollen Folgenutzung zuzuführen wird empfohlen, dem Antrag der IG stattzugeben. Weitere Anfragen zur Gebäudenutzung liegen der Verwaltung nicht vor. Als Anlage ist außerdem der Gebäudegrundriss beigefügt. 2/2