Daten
Kommune
Aldenhoven
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11 kB
Erstellt
31.07.10, 13:37
Aktualisiert
31.07.10, 13:37
Stichworte
Inhalt der Datei
SITZUNGSVORLAGE
Nr. 48/2005
31.05.2005
BESCHLUSS-VORLAGE
Federführendes
Sachgebiet: 41
öffentliche Sitzung
Dezernat: I
X
Kenntnis
genommen:
nichtöffentliche Sitzung
Bürgermeister
Kosten in €
H.H.Stelle
Mittel stehen zur Verfügung
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Beratungsfolge
Termin
Gemeinderat
30.06.2005
TOP Ein
Haushaltsrechtlich
keine Bedenken
Bedenken
Ja
Kämmerer
Nein Enth. Bemerkungen
Betreff:
Nutzung des Schulkindergartengebäudes in Engelsdorf
hier: Übertragung an die Interessengemeinschaft (IG) Engelsdorf 2005
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag der Interessengemeinschaft Engelsdorf 2005 auf Überlassung der freien Räume im ehemaligen Schulkindergartengebäude zuzustimmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vereinbarung zur dauerhaften Überlassung und Bewirtschaftung der Räume zu entwerfen und in der nächsten Sitzung des Gemeinderates vorzulegen.
Sachdarstellung:
Aufgrund geänderter schulgesetzlicher Regelungen werden die Schulkindergärten zum Ende des
laufenden Schuljahres aufgelöst und zukünftig in die Grundschulen integriert. Die Gemeinschaftsgrundschule Aldenhoven, der der Schulkindergarten bisher zugeordnet war, hat mitgeteilt, dass man
das Gebäude in Zukunft nicht mehr nutzen wolle. Damit werden die Räume im Obergeschoss im
Juli 2005 für andere Nutzungen frei.
In Engelsdorf hat sich eine IG gegründet, die die dörfliche Gemeinschaft im kulturellen und gesellschaftlichen Bereich, die Erhaltung und Förderung des heimatlichen Brauchtums und die Interessenvertretung von Kindern, Jugendlichen und Senioren verfolgen möchte. Nähere Angaben zu den
Intentionen der Gemeinschaft entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben vom 22.04.2005 und
der Anlage dazu.
In der Ortschaft Engelsdorf ergibt sich in sofern eine Sondersituation, weil keine privaten Anbieter
von Räumen (Gaststätten– o. Saalbetreiber) vorhanden sind. Der Verein tritt damit nicht in unmittelbare Konkurrenz zu Gewerbetreibenden.
Aufgrund der geänderten Nutzung ist mit stark sinkenden Heizkosten zu rechnen. Außerdem entfällt die tägliche Reinigung, die beim Betrieb des Schulkindergartens erforderlich war. Damit ergibt
sich eine deutliche Verringerung der Bewirtschaftungskosten.
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Sollte der Gemeinderat der Übertragung zustimmen, erfolgt nach einer Auf- bzw. Ausräumaktion in
den Sommerferien eine Begehung des Gebäudes unter Beteiligung der IG und der Verwaltung. Dabei soll der Renovierungsbedarf ermittelt und anschließend festgelegt werden, wer die Ausführung
welcher Arbeiten übernimmt. Um das Gebäude einer sinnvollen Folgenutzung zuzuführen wird
empfohlen, dem Antrag der IG stattzugeben.
Weitere Anfragen zur Gebäudenutzung liegen der Verwaltung nicht vor.
Als Anlage ist außerdem der Gebäudegrundriss beigefügt.
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