Daten
Kommune
Aldenhoven
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11 kB
Erstellt
31.07.10, 13:37
Aktualisiert
31.07.10, 13:37
Stichworte
Inhalt der Datei
DRINGLICHKEITSBESCHLUSS
Nr. 43/2005
23.05.2005
Federführendes
Sachgebiet: 20
öffentlich
Dezernat:
X
nichtöffentlich
Kosten in €
H.H.Stelle
Mittel stehen zur Verfügung
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Beratungsfolge
Termin
Gemeinderat
30.06.2005
TOP Ein
Haushaltsrechtlich
keine Bedenken
Bedenken
Ja
Kämmerer
Nein Enth. Bemerkungen
Einstimmig, 0
Betreff:
Übernahme einer Ausfallbürgschaft für das Verbandswasserwerk Aldenhoven
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 60 Abs. 1 GO NW wird durch Herrn Bürgermeister Emil Frank und durch Herrn Ratsherrn Reinhard Paffen folgender Dringlichkeitsbeschluss gefasst:
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Aldenhoven ist mit einem Stammkapitalanteil von 621.700,00 € (30,366 % des gesamten Stammkapitals) größter Anteilseigner des Verbandswasserwerkes Aldenhoven.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat nun beschlossen, dass im Jahre 2005 insgesamt Investitionen
in Höhe von 2,6 Mio. € durchgeführt werden sollen. Die Finanzierung erfolgt je zur Hälfte mit Eigen- und Fremdmitteln. Die Fremdmittelfinanzierung von 1,3 Mio. € soll wiederum zur Hälfte über
ein Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau erfolgen. Für dieses Darlehen von 650.000,00 € ist
aber eine Ausfallbürgschaft der kommunalen Gesellschafter erforderlich. Entsprechend dem Anteil
am Stammkapital ergibt sich ein Bürgschaftsanteil für die Gemeinde Aldenhoven von 197.405,00 €.
Der Antrag des Verbandswasserwerkes wurde in der Sitzung am 03. Mrz. 2005 dem Gemeinderat
zur Kenntnis gebracht. Vor Beschlussfassung sollte eine Klärung der Angelegenheit mit der Kommunalaufsicht erfolgen.
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Mit Verfügung des Landrates des Kreises Düren vom 11. Mai 2005 wurden gegen die Übernahme
der Ausfallbürgschaft keine Bedenken erhoben. Die Kommunalaufsicht bestätigt, dass für die Gemeinde Aldenhoven kein Risiko zu erkennen ist.
Das Verbandswasserwerk hat bereits mit den Baumaßnahmen begonnen. Eine Kreditierung muss
daher schnellstmöglich erfolgen. Da die nächste Sitzung des Gemeinderates erst für Ende Juni 2005
vorgesehen ist, sind die Voraussetzungen des § 60 GO NW erfüllt.
(Frank)
Bürgermeister
(Poullig)
Ratsherr
(Frank)
Bürgermeister
(Paffen)
Ratsherr
(Frank)
Bürgermeister
(Paffen)
Ratsherr
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