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Dringlichkeitsbeschluss (Übernahme einer Ausfallbürgschaft für das Verbandswasserwerk Aldenhoven)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
11 kB
Erstellt
31.07.10, 13:37
Aktualisiert
31.07.10, 13:37
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DRINGLICHKEITSBESCHLUSS Nr. 43/2005 23.05.2005 Federführendes Sachgebiet: 20 öffentlich Dezernat: X nichtöffentlich Kosten in € H.H.Stelle Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nicht zur Verfügung Beratungsfolge Termin Gemeinderat 30.06.2005 TOP Ein Haushaltsrechtlich keine Bedenken Bedenken Ja Kämmerer Nein Enth. Bemerkungen Einstimmig, 0 Betreff: Übernahme einer Ausfallbürgschaft für das Verbandswasserwerk Aldenhoven Beschlussvorschlag: Gemäß § 60 Abs. 1 GO NW wird durch Herrn Bürgermeister Emil Frank und durch Herrn Ratsherrn Reinhard Paffen folgender Dringlichkeitsbeschluss gefasst: Sachdarstellung: Die Gemeinde Aldenhoven ist mit einem Stammkapitalanteil von 621.700,00 € (30,366 % des gesamten Stammkapitals) größter Anteilseigner des Verbandswasserwerkes Aldenhoven. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat nun beschlossen, dass im Jahre 2005 insgesamt Investitionen in Höhe von 2,6 Mio. € durchgeführt werden sollen. Die Finanzierung erfolgt je zur Hälfte mit Eigen- und Fremdmitteln. Die Fremdmittelfinanzierung von 1,3 Mio. € soll wiederum zur Hälfte über ein Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau erfolgen. Für dieses Darlehen von 650.000,00 € ist aber eine Ausfallbürgschaft der kommunalen Gesellschafter erforderlich. Entsprechend dem Anteil am Stammkapital ergibt sich ein Bürgschaftsanteil für die Gemeinde Aldenhoven von 197.405,00 €. Der Antrag des Verbandswasserwerkes wurde in der Sitzung am 03. Mrz. 2005 dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Vor Beschlussfassung sollte eine Klärung der Angelegenheit mit der Kommunalaufsicht erfolgen. 1/2 Mit Verfügung des Landrates des Kreises Düren vom 11. Mai 2005 wurden gegen die Übernahme der Ausfallbürgschaft keine Bedenken erhoben. Die Kommunalaufsicht bestätigt, dass für die Gemeinde Aldenhoven kein Risiko zu erkennen ist. Das Verbandswasserwerk hat bereits mit den Baumaßnahmen begonnen. Eine Kreditierung muss daher schnellstmöglich erfolgen. Da die nächste Sitzung des Gemeinderates erst für Ende Juni 2005 vorgesehen ist, sind die Voraussetzungen des § 60 GO NW erfüllt. (Frank) Bürgermeister (Poullig) Ratsherr (Frank) Bürgermeister (Paffen) Ratsherr (Frank) Bürgermeister (Paffen) Ratsherr 2/2