Daten
Kommune
Aldenhoven
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Erstellt
31.07.10, 13:37
Aktualisiert
31.07.10, 13:37
Stichworte
Inhalt der Datei
SITZUNGSVORLAGE
Nr. 49/2005
03.06.2005
BESCHLUSS-VORLAGE
Federführendes
Sachgebiet: 66
öffentliche Sitzung
Dezernat:
X
Kenntnis
genommen:
nichtöffentliche Sitzung
Bürgermeister
Kosten in €
H.H.Stelle
Mittel stehen zur Verfügung
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Beratungsfolge
Termin
Bauverwaltungsausschuss
Gemeinderat
22.06.2005
30.06.2005
TOP Ein
Haushaltsrechtlich
keine Bedenken
Bedenken
Ja
Kämmerer
Nein Enth. Bemerkungen
Einstimmig, 0
Betreff:
3. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Aldenhoven
Beschlussvorschlag:
Der Bauverwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, die vorgelegte 3. Fortschreibung
des Abwasserbeseitigungskonzeptes für die Gemeinde Aldenhoven zu beschließen.
Sachdarstellung:
Gemäß § 53 Abs. 1 Landeswassergesetz haben die Gemeinden die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen Abwasseranlagen in angemessenen Zeiträumen zu errichten, zu erweitern oder den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik anzupassen.
Der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet sowie die zeitliche Abfolge
und die geschätzten Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht noch notwendigen
Baumaßnahmen der Gemeinde sind in einem Abwasserbeseitigungskonzept – ABK – darzustellen.
Das aus dem Jahre 1986 datierende ABK der Gemeinde Aldenhoven ist in Form der dritten Fortschreibung zu erstellen und der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen. Das fortgeschriebene Konzept, bestehend aus zeichnerischer Darstellung und Erläuterungsbericht, enthält neben der Bestandsaufnahme die vorausschauende Entwicklung der Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet.
Das Gemeindegebiet ist derzeit noch in die nachfolgenden drei Entwässerungsgebiete unterteilt:
1/2
Entwässerungsgebiet 1
Aldenhoven, Niedermerz, Weiler Hausen und Engelsdorf
Entwässerungsgebiet 2
Siersdorf, Dürboslar, Schleiden und Weiler Langweiler
Entwässerungsgebiet 3
Freialdenhoven
Es wird nachrichtlich darauf hingewiesen, dass die Entwässerungsgebiete 2 und 3 durch die in Planung befindliche Überleitung zur KA Setterich während der Gültigkeitsdauer der 3. Änderung des
ABK zu einem gemeinsamen Entwässerungsgebiet zusammengefasst werden.
Die beigefügte „Gesamtzusammenstellung aller noch notwendigen Baumaßnahmen nach der zeitlichen Abfolge“ gibt Aufschluss über die in den vorgenannten Entwässerungsgebieten im nächsten
Sechsjahreszeitraum noch durchzuführenden Baumaßnahmen. Die Kosten für diese Ergänzungs-,
Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen werden auf 9,8 Mio € geschätzt.
Die Verwaltung wird in der Sitzung anhand der zeichnerischen Darstellung das fortgeschriebene
Abwasserbeseitigungskonzept darstellen und erläutern.
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