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Beschlussvorlage (3. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Aldenhoven)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
11 kB
Erstellt
31.07.10, 13:37
Aktualisiert
31.07.10, 13:37
Beschlussvorlage (3. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Aldenhoven) Beschlussvorlage (3. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Aldenhoven)

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Inhalt der Datei

SITZUNGSVORLAGE Nr. 49/2005 03.06.2005 BESCHLUSS-VORLAGE Federführendes Sachgebiet: 66 öffentliche Sitzung Dezernat: X Kenntnis genommen: nichtöffentliche Sitzung Bürgermeister Kosten in € H.H.Stelle Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nicht zur Verfügung Beratungsfolge Termin Bauverwaltungsausschuss Gemeinderat 22.06.2005 30.06.2005 TOP Ein Haushaltsrechtlich keine Bedenken Bedenken Ja Kämmerer Nein Enth. Bemerkungen Einstimmig, 0 Betreff: 3. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Aldenhoven Beschlussvorschlag: Der Bauverwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, die vorgelegte 3. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für die Gemeinde Aldenhoven zu beschließen. Sachdarstellung: Gemäß § 53 Abs. 1 Landeswassergesetz haben die Gemeinden die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen Abwasseranlagen in angemessenen Zeiträumen zu errichten, zu erweitern oder den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik anzupassen. Der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet sowie die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht noch notwendigen Baumaßnahmen der Gemeinde sind in einem Abwasserbeseitigungskonzept – ABK – darzustellen. Das aus dem Jahre 1986 datierende ABK der Gemeinde Aldenhoven ist in Form der dritten Fortschreibung zu erstellen und der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen. Das fortgeschriebene Konzept, bestehend aus zeichnerischer Darstellung und Erläuterungsbericht, enthält neben der Bestandsaufnahme die vorausschauende Entwicklung der Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet. Das Gemeindegebiet ist derzeit noch in die nachfolgenden drei Entwässerungsgebiete unterteilt: 1/2 Entwässerungsgebiet 1 Aldenhoven, Niedermerz, Weiler Hausen und Engelsdorf Entwässerungsgebiet 2 Siersdorf, Dürboslar, Schleiden und Weiler Langweiler Entwässerungsgebiet 3 Freialdenhoven Es wird nachrichtlich darauf hingewiesen, dass die Entwässerungsgebiete 2 und 3 durch die in Planung befindliche Überleitung zur KA Setterich während der Gültigkeitsdauer der 3. Änderung des ABK zu einem gemeinsamen Entwässerungsgebiet zusammengefasst werden. Die beigefügte „Gesamtzusammenstellung aller noch notwendigen Baumaßnahmen nach der zeitlichen Abfolge“ gibt Aufschluss über die in den vorgenannten Entwässerungsgebieten im nächsten Sechsjahreszeitraum noch durchzuführenden Baumaßnahmen. Die Kosten für diese Ergänzungs-, Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen werden auf 9,8 Mio € geschätzt. Die Verwaltung wird in der Sitzung anhand der zeichnerischen Darstellung das fortgeschriebene Abwasserbeseitigungskonzept darstellen und erläutern. 2/2