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Beschlussvorlage (Bauleitplanung; a) Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes 46 A - Südliche Niedermerzer Straße - b) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB zum Bebauungsplan 46 A - Südliche Niedermerzer Straße - c) Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
11 kB
Erstellt
31.07.10, 13:37
Aktualisiert
31.07.10, 13:37
Beschlussvorlage (Bauleitplanung;
a) Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes 46 A 
- Südliche Niedermerzer Straße -
b) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB zum Bebauungsplan 46 A - Südliche Niedermerzer Straße - 
c) Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bauleitplanung;
a) Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes 46 A 
- Südliche Niedermerzer Straße -
b) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB zum Bebauungsplan 46 A - Südliche Niedermerzer Straße - 
c) Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

SITZUNGSVORLAGE Nr. 40/2005 11.05.2005 BESCHLUSS-VORLAGE Federführendes Sachgebiet: 61 öffentliche Sitzung Dezernat: X Kenntnis genommen: nichtöffentliche Sitzung Bürgermeister Kosten in € H.H.Stelle Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nicht zur Verfügung Beratungsfolge Termin Bauverwaltungsausschuss Gemeinderat 24.05.2005 30.06.2005 TOP Ein Haushaltsrechtlich keine Bedenken Bedenken Ja Kämmerer Nein Enth. Bemerkungen Einstimmig, 0 Betreff: Bauleitplanung; a) Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes 46 A - Südliche Niedermerzer Straße b) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB zum Bebauungsplan 46 A - Südliche Niedermerzer Straße c) Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Zu a): Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, den als Anlage beigefügten Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB mit Herrn Manfred Noisten, Steinweg 8, 53343 Wachtberg, abzuschließen. Zu b): Der Bauverwaltungsausschuss beschließt, gemäß § 2 BauGB den Bebauungsplan 46 A – Südliche Niedermerzer Straße – aufzustellen. Zu c): Der Bauverwaltungsausschuss beschließt, für den Entwurf des Bebauungsplanes 46 A – Südliche Niedermerzer Straße – gemäß beiliegenden Planskizze die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Auslegung des Planentwurfes für die Dauer von einem Monat im Rathaus 1/2 Aldenhoven. Die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 03.02.2005 beantragt Herr Manfred Noisten für die in beiliegender Planskizze dargestellten Flächen die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Herr Noisten beabsichtigt, die Flächen zu erwerben. Ziel der Planung ist die Entwicklung von Wohnbauflächen zur Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern. Herr Noisten erklärt sich bereit, die Kosten des Bauleitplanverfahrens vollständig zu übernehmen und die ggf. notwendige Errichtung bzw. Ablösung öffentlicher Auflagen und Einrichtungen vertraglich zu vereinbaren. Herrn Noisten ist bekannt, dass ein Rechtsanspruch auf die Einleitung des Planverfahrens und die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht besteht und auch nicht durch Vertrag begründet werden kann. Herr Noisten verpflichtet sich weiter, qualifizierte Fachbüros mit den zur Herstellung des Bebauungsplanes notwendigen Planungen und Gutachten in Absprache mit der Gemeinde zu beauftragen. Herr Dipl.-Ing. Ralf Thieleke wird in der Sitzung den Planentwurf vorstellen und erläutern. Seitens der Verwaltung bestehen gegen den Abschluss des beiliegenden städtebaulichen Vertrages und gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes keine Bedenken. 2/2