Daten
Kommune
Aldenhoven
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11 kB
Erstellt
31.07.10, 13:37
Aktualisiert
31.07.10, 13:37
Stichworte
Inhalt der Datei
SITZUNGSVORLAGE
Nr. 40/2005
11.05.2005
BESCHLUSS-VORLAGE
Federführendes
Sachgebiet: 61
öffentliche Sitzung
Dezernat:
X
Kenntnis
genommen:
nichtöffentliche Sitzung
Bürgermeister
Kosten in €
H.H.Stelle
Mittel stehen zur Verfügung
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Beratungsfolge
Termin
Bauverwaltungsausschuss
Gemeinderat
24.05.2005
30.06.2005
TOP Ein
Haushaltsrechtlich
keine Bedenken
Bedenken
Ja
Kämmerer
Nein Enth. Bemerkungen
Einstimmig, 0
Betreff:
Bauleitplanung;
a) Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes 46 A
- Südliche Niedermerzer Straße b) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB zum Bebauungsplan 46 A - Südliche Niedermerzer
Straße c) Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a):
Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, den als Anlage beigefügten Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB mit Herrn Manfred Noisten, Steinweg 8, 53343 Wachtberg,
abzuschließen.
Zu b):
Der Bauverwaltungsausschuss beschließt, gemäß § 2 BauGB den Bebauungsplan 46 A – Südliche
Niedermerzer Straße – aufzustellen.
Zu c):
Der Bauverwaltungsausschuss beschließt, für den Entwurf des Bebauungsplanes 46 A – Südliche
Niedermerzer Straße – gemäß beiliegenden Planskizze die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB erfolgt durch Auslegung des Planentwurfes für die Dauer von einem Monat im Rathaus
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Aldenhoven. Die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 1 BauGB erfolgt durch schriftliche Mitteilung.
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 03.02.2005 beantragt Herr Manfred Noisten für die in beiliegender Planskizze
dargestellten Flächen die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Herr Noisten beabsichtigt, die Flächen zu erwerben. Ziel der Planung ist die Entwicklung von Wohnbauflächen zur Bebauung mit
Einzel- und Doppelhäusern.
Herr Noisten erklärt sich bereit, die Kosten des Bauleitplanverfahrens vollständig zu übernehmen
und die ggf. notwendige Errichtung bzw. Ablösung öffentlicher Auflagen und Einrichtungen vertraglich zu vereinbaren.
Herrn Noisten ist bekannt, dass ein Rechtsanspruch auf die Einleitung des Planverfahrens und die
Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht besteht und auch nicht durch Vertrag begründet werden
kann.
Herr Noisten verpflichtet sich weiter, qualifizierte Fachbüros mit den zur Herstellung des Bebauungsplanes notwendigen Planungen und Gutachten in Absprache mit der Gemeinde zu beauftragen.
Herr Dipl.-Ing. Ralf Thieleke wird in der Sitzung den Planentwurf vorstellen und erläutern.
Seitens der Verwaltung bestehen gegen den Abschluss des beiliegenden städtebaulichen Vertrages
und gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes keine Bedenken.
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