Daten
Kommune
Brühl
Größe
109 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
15.11.16, 15:19
Aktualisiert
15.11.16, 15:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
66
Messer
66.43.01
07.11.2016
499/2016
Betreff
Eckdorfer Mühlenweg / Alte Bonnstraße: Erneuerung / Sanierung Verrohrung Geildorfer
Bach
Beratungsfolge
Ausschuss für Bauen und Umwelt
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel sind vorgesehen bei SK / KST 95071 / 53800146 im Entwurf 2017
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Team Haushalt
Freytag
Schiffer
Gansen
Radermacher i.V. Biess
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt beschließt die Erneuerung und Sanierung der
Verrohrung des Geildorfer Baches im Eckdorfer Mühlenweg bis zur Ostseite der Alte
Bonnstraße
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Kamerauntersuchungen der Verrohrung des Geildorfer Baches zwischen Eckdorfer
Mühlenweg 49 und der Geildorfer Straße im Rahmen der Selbstüberwachungsverordnung
Abwasser zeigten je nach Haltung einen sofortigen bis mittelfristigen Sanierungs- oder
Erneuerungsbedarf auf. Weiterhin verläuft die marode Verrohrung in einem Abschnitt unter
einem Privatgrundstück. Die Stadt Brühl plant daher die kurzfristige abschnittsweise
Verlegung und Sanierung der Verrohrung des Geildorfer Baches im Eckdorfer Mühlenweg
zwischen dem Beginn der Verrohrung und der Querung bis zur Ostseite der Alte
Bonnstraße. Das Niederschlagswasser der Grundstücke und Straßenflächen wird in
diesem Abschnitt in die Bachverrohrung geleitet. Die Sohle des Bachkanals verläuft in
Tiefen von ca. 1,50 m. Im Bereich der Alte Bonnstraße (L183) ist der Landesbetrieb
Straßenbau für die Sanierung finanziell zuständig. Die weitere Verrohrung bis zur
Geildorfer Straße ist daher mittelfristig durch den Landesbetrieb Straßenbau zu sanieren.
Ein Bodengutachten liegt noch nicht vor, wird aber kurzfristig beauftragt.
2. Erneuerung / Sanierung
Es ist vorgesehen den teilweise auf Privatgrundstück verlaufenden vorhandenen maroden
Betonrohrkanal DN 800 bzw. DN 1000 in das öffentliche Straßengrundstück zu verlegen.
Drucksache 499/2016
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Dieser
Abschnitt
ist
ohnehin
erneuerungsbedürftig.
Zwei
Haltungen
im
Einmündungsbereich Eckdorfer Mühlenweg und Alte Bonnstraße sollen durch einen
statischen Inliner saniert werden.
Die geplante Baumaßnahme beinhaltet den Neubau einer Haltung in offener Bauweise bis
Bauwerk G0205, sowie die Innensanierung der Haltung von G0205 bis G0200 bzw. G0195
mit einem statischen Inliner. Auf Grund der verschiedenen Versorgungsleitungen in den
beiden Gehwegen sowie der südlichen Fahrbahn ist die Trasse des Kanals in der
nördlichen Fahrbahn zwischen dem vorhandenen Schmutzwasserkanal und dem Gehweg
vorgesehen. Der vorhandene Einlauf des offenen Baches befindet sich unmittelbar an der
Grenze des Grundstückes von Haus Nr. 49. Um dieses Grundstück nicht mehr zu
tangieren, wird das geplante Einlaufbauwerk ca. 5 m bachaufwärts verschoben.
Von hier aus verläuft die geplante Trasse in einem schrägen Winkel zur Bachtrasse auf
ca. 7,50 m Länge bis zur nördlichen Fahrbahnmitte des Eckdorfer Mühlenweges.
Hier wird der vorhandene Regenwasserkanal übernommen. Im Weiteren verläuft der
geplante Bachkanal parallel zur Straßenachse auf ca. 36,00 m Länge bis zum Bauwerk
Nr. G0206, biegt in diesem Bauwerk nach Norden und endet nach ca. 3,00 m im
geplanten Bauwerk Nr. G0205neu. Hier erfolgt der Anschluss an den vorhandenen
Bachkanal DN 800 B. Auf Grund der Mindestüberdeckung im Fahrbahnbereich von 0,57 m
sind Stahlbetonrohre vorgesehen.
Der vorhandene Bachkanal DN 800 B zwischen Bauwerk Nr. G0205neu und G0200neu
wird mit einem statischen Inliner DN 800 saniert.
Das nicht standsichere Bauwerk G0200 wird abgebrochen und erneuert.
Der weiterführende Kanal DN 800 B in der Alte Bonnstraße zwischen Bauwerk Nr. G0200
und G0195 ist kurzfristig zu sanieren. Hier sind die Baukosten nach Haltungslänge zu
ca. 80 % durch den Landesbetrieb Straßenbau, zu ca. 20 % durch die Stadt Brühl zu
tragen. Bei einer gleichzeitigen Sanierung der beiden kurzen Haltungen durch einen
statischen Inliner, werden aufgrund eingesparter Baustelleneinrichtungen erhebliche
Kostenvorteile erwartet.
Die Hydraulik wurde geprüft, die Dimensionierung ist ausreichend.
3. Anschlussleitungen
Im geplanten Kanalabschnitt befinden sich insgesamt 10 Grundstücksanschlussleitungen
und Anschlüsse von Straßeneinläufen. In das vorhandene Bauwerk Nr. G0200 mündet ein
Kanal DN 300 B und in Nr. G0195 in der Alte Bonnstraße münden zwei zusätzliche Kanäle
in den Dimensionen ca. DN 300 bzw. 400 ein. Gleichzeitig ist eine eventuelle Sanierung
der vorhandenen Anschlüsse vorgesehen. Die Untersuchungen der Anschlüsse sind noch
nicht abgeschlossen.
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Drucksache 499/2016
Alle Anschlussleitungen werden während der Erneuerung übernommen (Inlinerbereich)
bzw. auf den neuen Kanal umgeklemmt (offener Kanalbau).
4. Wasserrecht
Die Maßnahme wurde der zuständigen Unteren Wasserbehörde vorgestellt und könnte im
vereinfachten
Plangenehmigungsverfahren
oder
als
Nachtrag
zum
Gewässerunterhaltungsplan genehmigt werden. Der Wasserverband Dickopsbach ist
eingebunden.
5. Kosten
Die Kosten der Kanalerneuerung belaufen sich laut Kostenschätzung auf brutto:
Offener Kanalbau Eckdorfer Mühlenweg
Inliner Eckdorfer Mühlenweg
Inliner Alte Bonnstraße
Summe
150.000,00 €
30.000,00 €
30.000,00 €
210.000,00 €
==========
Unter
Berücksichtigung
von
weiteren
Kosten
für
Kanaluntersuchungen,
Ingenieurleistungen, Gutachten, Genehmigungen usw. ist mit Kosten von 250.000 € zu
rechnen. Die Erstattung des Landesbetriebes Straßenbau liegt bei ca. 28.000 €, die
voraussichtlich 2018 erfolgt. Es haben diesbezüglich bereits konstruktive Gespräche mit
dem
Landesbetrieb
Straßenbau
stattgefunden.
Wegen
der
vorgenannten
Kosteneinsparung bei einer Verlegung bis in die Alte Bonnstraße hinein, sollte dieser
Betrag vorfinanziert werden.
Der Planungsstand entspricht einer ausführlichen Vorplanung. Aufgrund der aufgezeigten
Dringlichkeit wird diese dem Ausschuss vorgelegt. Mit wesentlichen Änderungen ist im
Rahmen der bereits begonnenen Entwurfsplanung nicht zu rechnen. Ziel ist, die
Maßnahme Anfang 2017 auszuschreiben.
Anlage(n):
(1) Übersichtslageplan
(2) Lageplan