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Vorlage (Eckdorfer Mühlenweg / Alte Bonnstraße: Erneuerung / Sanierung Verrohrung Geildorfer Bach)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
109 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
15.11.16, 15:19
Aktualisiert
15.11.16, 15:19
Vorlage (Eckdorfer Mühlenweg / Alte Bonnstraße: Erneuerung / Sanierung Verrohrung Geildorfer Bach) Vorlage (Eckdorfer Mühlenweg / Alte Bonnstraße: Erneuerung / Sanierung Verrohrung Geildorfer Bach) Vorlage (Eckdorfer Mühlenweg / Alte Bonnstraße: Erneuerung / Sanierung Verrohrung Geildorfer Bach)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 66 Messer 66.43.01 07.11.2016 499/2016 Betreff Eckdorfer Mühlenweg / Alte Bonnstraße: Erneuerung / Sanierung Verrohrung Geildorfer Bach Beratungsfolge Ausschuss für Bauen und Umwelt Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel sind vorgesehen bei SK / KST 95071 / 53800146 im Entwurf 2017 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Freytag Schiffer Gansen Radermacher i.V. Biess Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Bauen und Umwelt beschließt die Erneuerung und Sanierung der Verrohrung des Geildorfer Baches im Eckdorfer Mühlenweg bis zur Ostseite der Alte Bonnstraße Erläuterungen: 1. Ausgangslage Kamerauntersuchungen der Verrohrung des Geildorfer Baches zwischen Eckdorfer Mühlenweg 49 und der Geildorfer Straße im Rahmen der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser zeigten je nach Haltung einen sofortigen bis mittelfristigen Sanierungs- oder Erneuerungsbedarf auf. Weiterhin verläuft die marode Verrohrung in einem Abschnitt unter einem Privatgrundstück. Die Stadt Brühl plant daher die kurzfristige abschnittsweise Verlegung und Sanierung der Verrohrung des Geildorfer Baches im Eckdorfer Mühlenweg zwischen dem Beginn der Verrohrung und der Querung bis zur Ostseite der Alte Bonnstraße. Das Niederschlagswasser der Grundstücke und Straßenflächen wird in diesem Abschnitt in die Bachverrohrung geleitet. Die Sohle des Bachkanals verläuft in Tiefen von ca. 1,50 m. Im Bereich der Alte Bonnstraße (L183) ist der Landesbetrieb Straßenbau für die Sanierung finanziell zuständig. Die weitere Verrohrung bis zur Geildorfer Straße ist daher mittelfristig durch den Landesbetrieb Straßenbau zu sanieren. Ein Bodengutachten liegt noch nicht vor, wird aber kurzfristig beauftragt. 2. Erneuerung / Sanierung Es ist vorgesehen den teilweise auf Privatgrundstück verlaufenden vorhandenen maroden Betonrohrkanal DN 800 bzw. DN 1000 in das öffentliche Straßengrundstück zu verlegen. Drucksache 499/2016 Seite - 2 – Dieser Abschnitt ist ohnehin erneuerungsbedürftig. Zwei Haltungen im Einmündungsbereich Eckdorfer Mühlenweg und Alte Bonnstraße sollen durch einen statischen Inliner saniert werden. Die geplante Baumaßnahme beinhaltet den Neubau einer Haltung in offener Bauweise bis Bauwerk G0205, sowie die Innensanierung der Haltung von G0205 bis G0200 bzw. G0195 mit einem statischen Inliner. Auf Grund der verschiedenen Versorgungsleitungen in den beiden Gehwegen sowie der südlichen Fahrbahn ist die Trasse des Kanals in der nördlichen Fahrbahn zwischen dem vorhandenen Schmutzwasserkanal und dem Gehweg vorgesehen. Der vorhandene Einlauf des offenen Baches befindet sich unmittelbar an der Grenze des Grundstückes von Haus Nr. 49. Um dieses Grundstück nicht mehr zu tangieren, wird das geplante Einlaufbauwerk ca. 5 m bachaufwärts verschoben. Von hier aus verläuft die geplante Trasse in einem schrägen Winkel zur Bachtrasse auf ca. 7,50 m Länge bis zur nördlichen Fahrbahnmitte des Eckdorfer Mühlenweges. Hier wird der vorhandene Regenwasserkanal übernommen. Im Weiteren verläuft der geplante Bachkanal parallel zur Straßenachse auf ca. 36,00 m Länge bis zum Bauwerk Nr. G0206, biegt in diesem Bauwerk nach Norden und endet nach ca. 3,00 m im geplanten Bauwerk Nr. G0205neu. Hier erfolgt der Anschluss an den vorhandenen Bachkanal DN 800 B. Auf Grund der Mindestüberdeckung im Fahrbahnbereich von 0,57 m sind Stahlbetonrohre vorgesehen. Der vorhandene Bachkanal DN 800 B zwischen Bauwerk Nr. G0205neu und G0200neu wird mit einem statischen Inliner DN 800 saniert. Das nicht standsichere Bauwerk G0200 wird abgebrochen und erneuert. Der weiterführende Kanal DN 800 B in der Alte Bonnstraße zwischen Bauwerk Nr. G0200 und G0195 ist kurzfristig zu sanieren. Hier sind die Baukosten nach Haltungslänge zu ca. 80 % durch den Landesbetrieb Straßenbau, zu ca. 20 % durch die Stadt Brühl zu tragen. Bei einer gleichzeitigen Sanierung der beiden kurzen Haltungen durch einen statischen Inliner, werden aufgrund eingesparter Baustelleneinrichtungen erhebliche Kostenvorteile erwartet. Die Hydraulik wurde geprüft, die Dimensionierung ist ausreichend. 3. Anschlussleitungen Im geplanten Kanalabschnitt befinden sich insgesamt 10 Grundstücksanschlussleitungen und Anschlüsse von Straßeneinläufen. In das vorhandene Bauwerk Nr. G0200 mündet ein Kanal DN 300 B und in Nr. G0195 in der Alte Bonnstraße münden zwei zusätzliche Kanäle in den Dimensionen ca. DN 300 bzw. 400 ein. Gleichzeitig ist eine eventuelle Sanierung der vorhandenen Anschlüsse vorgesehen. Die Untersuchungen der Anschlüsse sind noch nicht abgeschlossen. Seite - 3 – Drucksache 499/2016 Alle Anschlussleitungen werden während der Erneuerung übernommen (Inlinerbereich) bzw. auf den neuen Kanal umgeklemmt (offener Kanalbau). 4. Wasserrecht Die Maßnahme wurde der zuständigen Unteren Wasserbehörde vorgestellt und könnte im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren oder als Nachtrag zum Gewässerunterhaltungsplan genehmigt werden. Der Wasserverband Dickopsbach ist eingebunden. 5. Kosten Die Kosten der Kanalerneuerung belaufen sich laut Kostenschätzung auf brutto: Offener Kanalbau Eckdorfer Mühlenweg Inliner Eckdorfer Mühlenweg Inliner Alte Bonnstraße Summe 150.000,00 € 30.000,00 € 30.000,00 € 210.000,00 € ========== Unter Berücksichtigung von weiteren Kosten für Kanaluntersuchungen, Ingenieurleistungen, Gutachten, Genehmigungen usw. ist mit Kosten von 250.000 € zu rechnen. Die Erstattung des Landesbetriebes Straßenbau liegt bei ca. 28.000 €, die voraussichtlich 2018 erfolgt. Es haben diesbezüglich bereits konstruktive Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßenbau stattgefunden. Wegen der vorgenannten Kosteneinsparung bei einer Verlegung bis in die Alte Bonnstraße hinein, sollte dieser Betrag vorfinanziert werden. Der Planungsstand entspricht einer ausführlichen Vorplanung. Aufgrund der aufgezeigten Dringlichkeit wird diese dem Ausschuss vorgelegt. Mit wesentlichen Änderungen ist im Rahmen der bereits begonnenen Entwurfsplanung nicht zu rechnen. Ziel ist, die Maßnahme Anfang 2017 auszuschreiben. Anlage(n): (1) Übersichtslageplan (2) Lageplan