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Vorlage (Beratung Haushaltsentwurf 2017 hier: 1. erste verwaltungsseitige Fortschreibung 2. Beantwortung von offenen Fragen)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
101 kB
Datum
28.11.2016
Erstellt
22.11.16, 15:03
Aktualisiert
22.11.16, 15:03
Vorlage (Beratung Haushaltsentwurf 2017
hier:  1. erste verwaltungsseitige Fortschreibung
         2. Beantwortung von offenen Fragen) Vorlage (Beratung Haushaltsentwurf 2017
hier:  1. erste verwaltungsseitige Fortschreibung
         2. Beantwortung von offenen Fragen)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 20/1 Jülich 20 20 00/17 18.11.2016 527/2016 Betreff Beratung Haushaltsentwurf 2017 hier: 1. erste verwaltungsseitige Fortschreibung 2. Beantwortung von offenen Fragen Beratungsfolge Hauptausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Freytag Zust. Dienststelle Kämmerer FB 20/1 Radermacher Jülich Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Als Anlage 1 und 3 ist eine 1. verwaltungsseitige Fortschreibung (konsumtiv und investiv) zum Entwurf des Haushalts 2017 beigefügt. Zu den noch offenen Fragen wird wie folgt Stellung genommen: Zu S.216 S. 232 Lernmittel Mit welcher Schülerzahl wurden die Lernmittel berechnet? Sind Kosten für die Einführung des Englischunterrichts in den Eingangsklasse mit einkalkuliert? Wenn ja, in welcher Höhe? Lernmittel werden grundsätzlich nach den Durchschnittsbeträgen nach der VO zu § 96 Abs. 5 Schulgesetz sowie den geschätzten Schülerzahlen berechnet. Bei den Grundschulen werden 7 € pro Schüler in der Klasse 1 und 200 € pro Klasse 1 für den Englischunterricht zur Verfügung gestellt. Bei den Weiterführenden Schulen wird abgefragt, in welcher Größenordnung sie erwarten, Schulbücher zu beschaffen. Dieser Wert ist dann Grundlage für den Ansatz der Lernmittel. Drucksache 527/2016 Seite - 2 – Zu S. 215 ff. S. 232 ff. Kosten Kopierer Warum kommt es hier zu einer Aufteilung auf 3 Sachkonten für einen Sachverhalt? Gem. Zuordnungsvorschriften zum Kommunalen haushaltsrechtlichen Kontenrahmen sind die Kosten wie folgt zuzuordnen: 525505 Unterhaltung Betriebs- u. Geschäftsausstattung (Wartungskosten) 542300 Leasing 543101 Geschäftsaufwendungen (so.Geschäftsaufwendungen Schulbudget) Sollte sich bei der Abrechnung der Kopierkosten ein Mehraufwand über die Freikopien ergeben, so werden die Kosten hier verbucht. Zu S. 412 54012300 Carl-Schurz-Straße Fahrbahn lfd. Nr. 23 Handelt es sich hierbei um einen Fehlausweis? Bei dieser Maßnahme handelt es sich um den Straßenbereich Brühl-Mitte bis Clemens-August-Straße. Dieser Teil ist aktuell im Eigentum der HGK. Dieser soll allerdings nach dem 2-Gleisigen Ausbau übernommen werden und in einen ordnungsgemäßen Zustand gesetzt werden. Daher ist der Ausweis der 400.000 € im Jahr 2017 richtig. Anlage(n): (1) Erste verwaltungsseitige Fortschreibung konsumtiv (2) Anlage zur Fortschreibung Personalkosten (3) Erste verwaltungsseitige Fortschreibung investiv