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Beschlusstext (Ausleuchtung der Fußgängerüberwege in Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
29.03.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Ausleuchtung der Fußgängerüberwege in Kerpen)

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Inhalt der Datei

Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 8. Sitzung des Bau- und Feuerschutzausschusses vom 29.03.2007 Drucksachen-Nummer: 72.07 TOP 6. Ausleuchtung der Fußgängerüberwege in Kerpen Herr Giesen erläutert, dass bis 2002 durch die DIN 67523 hohe Anforderungen bzgl. der Gestaltung von Fußgängerüberwegen gestellt wurden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen gab 2002 eine Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) heraus, die der Verwaltung einen größeren Spielraum gibt. Im Rahmen von Ortsbegehungen mit dem Träger der Straßenbaulast, der Polizei und der Straßenbaubehörde werden nach objektiven Gesichtspunkten Fußgängerüberwege begutachtet und abgenommen. Kein Überweg im Stadtgebiet Kerpen entspricht der DIN, wohl aber den Empfehlungen des Ministeriums. Sollten die Fußgängerüberwege entsprechend der DIN beleuchtet werden, würden pro Überweg Baukosten i.H.v. 4.500,00 € und Folgekosten jährlich für Strom und Wartung i.H.v. 370,00 € entstehen. Der Bau- und Feuerschutzausschuss regt an, eine Begehung mit dem Arbeitskreis Verkehr in der Dämmerung durchzuführen und die Fußgängerüberwege zu begutachten. Weiterhin wird die Angelegenheit an den zuständigen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr abgegeben.