Daten
Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
29.03.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin
AUSZUG
aus der 8. Sitzung des Bau- und Feuerschutzausschusses
vom 29.03.2007
Drucksachen-Nummer: 72.07
TOP 6.
Ausleuchtung der Fußgängerüberwege in Kerpen
Herr Giesen erläutert, dass bis 2002 durch die DIN 67523 hohe Anforderungen bzgl. der Gestaltung von
Fußgängerüberwegen gestellt wurden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen
gab 2002 eine Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)
heraus, die der Verwaltung einen größeren Spielraum gibt. Im Rahmen von Ortsbegehungen mit dem
Träger der Straßenbaulast, der Polizei und der Straßenbaubehörde werden nach objektiven
Gesichtspunkten Fußgängerüberwege begutachtet und abgenommen.
Kein Überweg im Stadtgebiet Kerpen entspricht der DIN, wohl aber den Empfehlungen des
Ministeriums.
Sollten die Fußgängerüberwege entsprechend der DIN beleuchtet werden, würden pro Überweg
Baukosten i.H.v. 4.500,00 € und Folgekosten jährlich für Strom und Wartung i.H.v. 370,00 € entstehen.
Der Bau- und Feuerschutzausschuss regt an, eine Begehung mit dem Arbeitskreis Verkehr in der
Dämmerung durchzuführen und die Fußgängerüberwege zu begutachten. Weiterhin wird die
Angelegenheit an den zuständigen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr abgegeben.