Daten
Kommune
Brühl
Größe
103 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
23.01.17, 18:27
Aktualisiert
23.01.17, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Müller
61 26 10 0311
09.01.2017
11/2017
Betreff
Bebauungsplan 03.11 "Kaiserstraße / westlich Auguste-Viktoria-Straße"
- Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Schaaf
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die Aufstellung der
Bebauungsplanes 03.11 "Kaiserstraße / westlich Auguste-Viktoria-Straße".
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 15 und 17, sowie in der Gemarkung
Kierberg, Flur 3. Es umfasst in der Gemarkung Brühl, Flur 15 die Flurstücke 372, 294 und
333 (Römerstraße), teilweise die Flurstücke 357, 374, 383, 358, (alle Römerstraße) sowie
teilweise 293, 342 und 336 (alle Kaiserstraße). Es umfasst in der Gemarkung Brühl, Flur
17 teilweise das Flurstück 352 (Kaiserstraße) und in der Gemarkung Kierberg, Flur 3
teilweise die Flurstücke 3922 und 4040.
Das Plangebiet hat eine Größe von 1,7 ha. Das Plangebiet wird folgendermaßen
abgegrenzt:
im Westen vom Grenzpunkt der Flurstücke 2189/278, 4040, 2188/278 entlang der
östlichen und nördlichen Grenze des Flurstücks 2189/278 und der nördlichen
Grenze des Flurstücks 2149/278 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke
2149/278, 2148/278 und 3922, weiter auf dem rechten Winkel (Basis nördliche
Grenze des Flurstücks 2149/278) bis zum Schnittpunkt mit der südlichen
Grenze des Flurstücks 453, von diesem Schnittpunkt entlang der südlichen
und östlichen Grenze des Flurstücks 453 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke
444, 383 und 453, von hier weiter auf dem rechten Winkel (Basis westliche
Grenze des Flurstücks 372) bis zu seinem Fußpunkt und entlang der
westlichen Grenze des Flurstücks 372,
im Norden entlang der nördlichen Grenze des Flurstückes 372,
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im Osten entlang der östlichen Grenze des Flurstücke 372 bis Grenzpunkt der Flurstücke
372, 352 (Flur 15) und 352 (Flur 17),
im Süden vom Grenzpunkt der Flurstücke 372, 352 (Flur 15) und 352 (Flur 17) bis zum
Schnittpunkt des rechten Winkels (Basis südliche Grenze des Flurstücks 293,
Fußpunkt ist der Grenzpunkt der Flurstücke 293, 294 und 297), mit der
südlichen Grenze des Flurstücks 372, dem rechten Winkel folgend bis zum
Grenzpunkt der Flurstücke 293, 294 und 297, entlang der östlichen, südlichen
und westlichen Grenze des Flurstücks 294 bis zum Schnittpunkt des rechten
Winkels (Basis östliche Grenze des Flurstücks 2189/278, Fußpunkt ist der
Grenzpunkt der Flurstücke 2189/278, 4040, 2188/278), von hier entlang des
rechten Winkels bis zum Fußpunkt (Grenzpunkt der Flurstücke 2189/278,
4040, 2188/278).
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Erläuterungen:
Die Eigentümer des Grundstücks an der Auguste-Viktoria-Straße beabsichtigen,
mittelfristig den Bürostandort aufzugeben. Mit Aufgabe der Nutzung ergibt sich die
Möglichkeit, die Fläche einer Wohnnutzung zuzuführen.
Das derzeitige Planungsrecht, Bebauungsplan Bauzonen Ordnungsziffer 6 (25), weist die
Flächen als Gemeinbedarfsfläche aus. Um planungsrechtlich eine Wohnnutzung an
diesem Standort etablieren zu können, ist die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes
notwendig.
Ziel und Zweck des Bebauungsplans 03.11 "Kaiserstraße / Westlich Auguste-ViktoriaStraße" ist die Entwicklung der Fläche als Wohngebiet. Geplant ist der Abriss der
bestehenden Bebauung mit Ausnahme des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes an
der Auguste-Viktoria-Straße 1-19 und die Errichtung von mehrgeschossigen
Wohngebäuden in drei bis viergeschossiger Bauweise entlang der Römerstraße und der
Kaiserstraße und in aufgelockerter Bauweise in Form von dreigeschossigen Stadtvillen im
inneren Bereich. Besonderes Merkmal wird hierbei auf einen verträglichen Umgang mit
dem Denkmal zu legen sein.
Die Flächen sollen im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung
nach § 13a BauGB entwickelt werden. Gemäß § 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB darf ein
Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren u.a. dann aufgestellt werden, wenn in ihm
eine zulässige Grundfläche von weniger als 20.000 m² festgesetzt wird.
Das Plangebiet beträgt ca. 17.000 m², die zulässige Grundfläche wird daher deutlich
unterhalb des Schwellenwertes liegen. Der Flächennutzungsplan stellt die Flächen bereits
als Wohnbauflächen dar.
Der Planumgriff umfasst auch den Knotenpunkt Römerstraße / Kaiserstraße, um mögliche
verkehrliche Auswirkungen berücksichtigen zu können.
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Anlage(n):
(1) BP 03.11 Übersichtsplan
(2) BP 03.11 Entwurf
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