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Vorlage (Bebauungsplan 03.11 "Kaiserstraße / westlich Auguste-Viktoria-Straße" - Aufstellungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
103 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
23.01.17, 18:27
Aktualisiert
23.01.17, 18:27
Vorlage (Bebauungsplan 03.11 "Kaiserstraße / westlich Auguste-Viktoria-Straße"
- Aufstellungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 03.11 "Kaiserstraße / westlich Auguste-Viktoria-Straße"
- Aufstellungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 03.11 "Kaiserstraße / westlich Auguste-Viktoria-Straße"
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Müller 61 26 10 0311 09.01.2017 11/2017 Betreff Bebauungsplan 03.11 "Kaiserstraße / westlich Auguste-Viktoria-Straße" - Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Schaaf Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die Aufstellung der Bebauungsplanes 03.11 "Kaiserstraße / westlich Auguste-Viktoria-Straße". Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 15 und 17, sowie in der Gemarkung Kierberg, Flur 3. Es umfasst in der Gemarkung Brühl, Flur 15 die Flurstücke 372, 294 und 333 (Römerstraße), teilweise die Flurstücke 357, 374, 383, 358, (alle Römerstraße) sowie teilweise 293, 342 und 336 (alle Kaiserstraße). Es umfasst in der Gemarkung Brühl, Flur 17 teilweise das Flurstück 352 (Kaiserstraße) und in der Gemarkung Kierberg, Flur 3 teilweise die Flurstücke 3922 und 4040. Das Plangebiet hat eine Größe von 1,7 ha. Das Plangebiet wird folgendermaßen abgegrenzt: im Westen vom Grenzpunkt der Flurstücke 2189/278, 4040, 2188/278 entlang der östlichen und nördlichen Grenze des Flurstücks 2189/278 und der nördlichen Grenze des Flurstücks 2149/278 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 2149/278, 2148/278 und 3922, weiter auf dem rechten Winkel (Basis nördliche Grenze des Flurstücks 2149/278) bis zum Schnittpunkt mit der südlichen Grenze des Flurstücks 453, von diesem Schnittpunkt entlang der südlichen und östlichen Grenze des Flurstücks 453 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 444, 383 und 453, von hier weiter auf dem rechten Winkel (Basis westliche Grenze des Flurstücks 372) bis zu seinem Fußpunkt und entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 372, im Norden entlang der nördlichen Grenze des Flurstückes 372, Drucksache 11/2017 Seite - 2 – im Osten entlang der östlichen Grenze des Flurstücke 372 bis Grenzpunkt der Flurstücke 372, 352 (Flur 15) und 352 (Flur 17), im Süden vom Grenzpunkt der Flurstücke 372, 352 (Flur 15) und 352 (Flur 17) bis zum Schnittpunkt des rechten Winkels (Basis südliche Grenze des Flurstücks 293, Fußpunkt ist der Grenzpunkt der Flurstücke 293, 294 und 297), mit der südlichen Grenze des Flurstücks 372, dem rechten Winkel folgend bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 293, 294 und 297, entlang der östlichen, südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 294 bis zum Schnittpunkt des rechten Winkels (Basis östliche Grenze des Flurstücks 2189/278, Fußpunkt ist der Grenzpunkt der Flurstücke 2189/278, 4040, 2188/278), von hier entlang des rechten Winkels bis zum Fußpunkt (Grenzpunkt der Flurstücke 2189/278, 4040, 2188/278). Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Erläuterungen: Die Eigentümer des Grundstücks an der Auguste-Viktoria-Straße beabsichtigen, mittelfristig den Bürostandort aufzugeben. Mit Aufgabe der Nutzung ergibt sich die Möglichkeit, die Fläche einer Wohnnutzung zuzuführen. Das derzeitige Planungsrecht, Bebauungsplan Bauzonen Ordnungsziffer 6 (25), weist die Flächen als Gemeinbedarfsfläche aus. Um planungsrechtlich eine Wohnnutzung an diesem Standort etablieren zu können, ist die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Ziel und Zweck des Bebauungsplans 03.11 "Kaiserstraße / Westlich Auguste-ViktoriaStraße" ist die Entwicklung der Fläche als Wohngebiet. Geplant ist der Abriss der bestehenden Bebauung mit Ausnahme des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes an der Auguste-Viktoria-Straße 1-19 und die Errichtung von mehrgeschossigen Wohngebäuden in drei bis viergeschossiger Bauweise entlang der Römerstraße und der Kaiserstraße und in aufgelockerter Bauweise in Form von dreigeschossigen Stadtvillen im inneren Bereich. Besonderes Merkmal wird hierbei auf einen verträglichen Umgang mit dem Denkmal zu legen sein. Die Flächen sollen im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB entwickelt werden. Gemäß § 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB darf ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren u.a. dann aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche von weniger als 20.000 m² festgesetzt wird. Das Plangebiet beträgt ca. 17.000 m², die zulässige Grundfläche wird daher deutlich unterhalb des Schwellenwertes liegen. Der Flächennutzungsplan stellt die Flächen bereits als Wohnbauflächen dar. Der Planumgriff umfasst auch den Knotenpunkt Römerstraße / Kaiserstraße, um mögliche verkehrliche Auswirkungen berücksichtigen zu können. Drucksache 11/2017 Anlage(n): (1) BP 03.11 Übersichtsplan (2) BP 03.11 Entwurf Seite - 3 –