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Beschlusstext (Rückbau der Querung am Seelrather Fließ)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
29.03.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Rückbau der Querung am Seelrather Fließ)

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Inhalt der Datei

Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 8. Sitzung des Bau- und Feuerschutzausschusses vom 29.03.2007 Drucksachen-Nummer: 34.07 TOP 2. Rückbau der Querung am Seelrather Fließ Herr Döring vom Erftverband erläutert die Problematik um das Seelrather Fließ. Im Zuge des Neubaus der B 477 wurde eine provisorische Überfahrt gebaut, die, sobald der Anschluss an die B 477alt wiederhergestellt ist, wieder zurückgebaut werden sollte. Der Rückbau sollte in Form einer Furt stattfinden. Diese Rückbauverpflichtung liegt in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau NRW. Die zukünftige Unterhaltungspflicht obliegt der Stadt Kerpen. Es fanden bereits mehrere Gespräche zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau, dem Erftverband, der Unteren Wasserbehörde, der Stadt Kerpen und des betroffenen Landwirtes statt, aber es wurde bisher keine einvernehmliche Lösung bezüglich Art und Umfang des Rückbaus gefunden. Um dem Anliegen des Landwirtes sowie des Antragstellers auf Erhalt des Durchlasses zu entsprechen ist eine vertragliche Zusicherung des Landwirtes hinsichtlich des Verzichts auf zukünftige Vernässungsschäden seiner betroffenen Grundstücke notwendig. Bedingt durch die Dimensionierung des Durchlasses besteht bei Regenereignissen die Gefahr der Überschwemmung. Daher ist die einmalige Ablösung des erhöhten Unterhaltungsaufwandes mit dem Erftverband zu regeln. Wenn beide Voraussetzungen vorliegen, wäre der Erftverband bereit den Durchlass in der vorhandenen Form zu akzeptieren. Der Bau- und Feuerschutzausschuss stellt die Bitte an die Verwaltung als Vermittler aufzutreten um schnellstmöglich eine einvernehmliche Lösung zu finden mit dem Ziel, den Durchlass zu erhalten.