Daten
Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
29.03.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin
AUSZUG
aus der 8. Sitzung des Bau- und Feuerschutzausschusses
vom 29.03.2007
Drucksachen-Nummer: 34.07
TOP 2.
Rückbau der Querung am Seelrather Fließ
Herr Döring vom Erftverband erläutert die Problematik um das Seelrather Fließ.
Im Zuge des Neubaus der B 477 wurde eine provisorische Überfahrt gebaut, die, sobald der Anschluss
an die B 477alt wiederhergestellt ist, wieder zurückgebaut werden sollte. Der Rückbau sollte in Form
einer Furt stattfinden. Diese Rückbauverpflichtung liegt in der Zuständigkeit des Landesbetriebs
Straßenbau NRW. Die zukünftige Unterhaltungspflicht obliegt der Stadt Kerpen.
Es fanden bereits mehrere Gespräche zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau, dem Erftverband, der
Unteren Wasserbehörde, der Stadt Kerpen und des betroffenen Landwirtes statt, aber es wurde bisher
keine einvernehmliche Lösung bezüglich Art und Umfang des Rückbaus gefunden.
Um dem Anliegen des Landwirtes sowie des Antragstellers auf Erhalt des Durchlasses zu entsprechen
ist eine vertragliche Zusicherung des Landwirtes hinsichtlich des Verzichts auf zukünftige
Vernässungsschäden seiner betroffenen Grundstücke notwendig.
Bedingt durch die Dimensionierung des Durchlasses besteht bei Regenereignissen die Gefahr der
Überschwemmung. Daher ist die einmalige Ablösung des erhöhten Unterhaltungsaufwandes mit dem
Erftverband zu regeln.
Wenn beide Voraussetzungen vorliegen, wäre der Erftverband bereit den Durchlass in der vorhandenen
Form zu akzeptieren.
Der Bau- und Feuerschutzausschuss stellt die Bitte an die Verwaltung als Vermittler aufzutreten um
schnellstmöglich eine einvernehmliche Lösung zu finden mit dem Ziel, den Durchlass zu erhalten.