Daten
Kommune
Brühl
Größe
96 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
29.11.16, 11:52
Aktualisiert
29.11.16, 11:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
66
Schulz
66.47.01
28.11.2016
540/2016
Betreff
Umsetzung der Machbarkeitsstudie zur 4. Reinigungsstufe Kläranlage Brühl
Beratungsfolge
Ausschuss für Bauen und Umwelt
Finanzielle Auswirkungen
x
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 95060 / 53800121
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Team Haushalt
Freytag
Schiffer
Schulz
Radermacher Jülich
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den mündl. Bericht des Fachbereiches 66/2
(Kläranlage) zur Kenntnis und beschließt das weitere Vorgehen zur Umsetzung der
Machbarkeitsstudie zur 4. Reinigungsstufe der Kläranlage Brühl.
Erläuterungen:
Der Fachbereich 66/2 (Kläranlage) erläutert das weitere Vorgehen bezüglich der
Umsetzung der Machbarkeitsstudie zur 4. Reinigungsstufe der Kläranlage.
1.
2.
3.
4.
5.
5.
6.
7.
Abgabe eines Förderantrages bis zum 31.12.2016
Formale Antragstellung zur Verlängerung der Betriebserlaubnis auf Basis der
vorhandenen Betriebsgenehmigung bis 12.12.2016
Beauftragung des IB für Bauwesen Schmidt GmbH
Abstimmung einer Entwurfsplanung mit der BR Köln nach vorheriger Zustimmung
des Ausschusses für Bauen und Umwelt
Vorlage der Ausführungsplanung im Ausschuss für Bauen und Umwelt.
Abgabe einer Ausführungsplanung und Antrag zur Erweiterung der Kläranlage
(nach § 57/2 LWG)
Ergebnis aus Schritt 5. ist ein entsprechender Zuwendungsbescheid
Nach erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgt auf Basis der abgestimmten
Ausführungsplanung eine Ausschreibung und die anschließende Umsetzung der
4. Reinigungsstufe
Nach Abnahme und Prüfung durch die BR Köln und den Fördermittelgeber erfolgt
die Zuteilung einer neuen Betriebserlaubnis für erneut mind. 20 Jahre.
Drucksache 540/2016
Seite - 2 –
Die Umsetzung der 4. Reinigungsstufe hat finanzielle Auswirkungen, die Maßnahme wird
mit 70 % gefördert, ein Förderantrag ist vorbereitet und wird unter Vorbehalt der
Zustimmung in der 50 KW 2016 bei der BR Köln eingereicht.