Daten
Kommune
Brühl
Größe
103 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
08.11.16, 14:02
Aktualisiert
08.11.16, 14:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
51
Schmitz
51.35.05
29.09.2016
420/2016
Betreff
Hilfen für junge Menschen und ihre Familien
hier: Vergabe ambulanter Jugendhilfeleistungen an den Arbeiter-Samariter-Bund
Erft/Düren
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Vergabe- und Liegenschaftsausschuss
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK 523800/ KST 36031300
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Team Haushalt
Freytag
Burkhardt
Schmitz
Radermacher i.V. Biess
Beschlussentwurf:
Der Vergabe- und Liegenschaftsausschuss beschließt die Vergabe ambulanter
Erziehungshilfen nach dem SGB VIII an den Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband
Erft/Düren e.V. (ASB) für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2018 auf Grundlage der
Leistungsbeschreibungen, die Bestandteil des hierüber abzuschließenden Vertrages
werden. Zur Erbringung der Leistungen stehen dem Träger 1,5 Vollzeit-Stellen
pädagogischer Fachkräfte zur Verfügung.
Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 15.08.2016 schlägt die Geschäftsführung des Arbeiter-SamariterBundes Regionalverband Erft/Düren e. V. vor, die seit 2011 vertraglich vereinbarte
Zusammenarbeit über die Leistungserbringung im ambulanten Hilfebereich fortzusetzen.
Die Beauftragung des ASB auf der Basis eines Vertrages mit fixen Konditionen geht auf
einen Jugendhilfebeschluss vom 27.11.2011 (Vorlage-Nr. 57/06 q) zurück. Die
Beauftragung erfolgte seinerzeit wegen des enormen Anstiegs der erforderlich gewährten
ambulanten Hilfen und die damit verbundene Beauftragung von etwa 20
Jugendhilfeträgern zur Erbringung von Fachleistungsstunden.
Der Zukauf war auch erforderlich, weil die damals 25 Jahre bestehende vertragliche
Partnerschaft mit dem Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e. V. im Bereich der
ambulanten Hilfen mit ihren 2,02 Vollzeitstellen nicht mehr ausreichend war. Die Situation
hat sich bis heute nicht geändert.
Die Zusammenarbeit mit dem ASB hat sich auch aus Sicht des Jugendamtes bewährt und
sollte unbedingt fortgesetzt werden.
Drucksache 420/2016
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Gegenüber dem am 31.12.2016 endenden Vertrag sind lediglich die Personalkosten um
4,75 % angehoben worden. Dies entspricht der tariflichen Erhöhung des öffentlichen
Dienstes.
Eine Ausschreibungspflicht nach dem Vergaberecht ist nach Auskunft des
Landesjugendamtes in Köln für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nur verpflichtend,
wenn dem Träger die Ausschließlichkeit seiner Leistungen zugesichert wird und der freie
Träger kein wirtschaftliches Risiko trägt. Dies trifft auf die beabsichtigte Vereinbarung mit
dem ASB nicht zu.
Ausschließlichkeit in diesem Zusammenhang bedeutet, dass das Jugendamt dem freien
Träger zusichert, im Rahmen der vereinbarten Leistungen ausschließlich mit ihm
zusammenarbeiten zu wollen. Das ist auch dann der Fall, wenn das Jugendamt mehreren
ausgewählten freien Trägern diese Ausschließlichkeit zusichert und der Markt damit
abgedeckt ist, so dass kein anderer Träger die vereinbarten Leistungen mehr erbringen
kann. Diese Ausschließlichkeit ist nicht gegeben, da der Vertrag bislang keine
Ausschließlichkeitsklausel enthalten hat und zukünftig auch nicht enthalten wird.
Der freie Träger trägt dann kein wirtschaftliches Risiko, wenn ihm das Jugendamt ein
konkret feststehendes Entgelt zahlt, das unabhängig von der tatsächlichen
Inanspruchnahme zu leisten ist. In diesem Fall würde ein zweiseitig verpflichtender
Vertrag zwischen öffentlichem und freiem Träger vorliegen mit der Folge, dass ein
öffentlicher Auftrag im Sinne von § 99 Absatz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt und das Vergaberecht grundsätzlich
anwendbar ist. Dies ist im vorgesehenen Fall ebenfalls nicht gegeben, da im Falle einer
Unterbelegung entweder die Vertragsanpassung erfolgt oder die nicht verbrauchten
Kontingente in das Folgejahr übernommen werden. Das Jugendamt zahlt demzufolge nur
dann, wenn der freie Träger die vereinbarten Leistungen tatsächlich erbringt; erbringt er
sie nicht, muss das Jugendamt hierfür nicht leisten.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanzielle Belastung für den städtischen Haushalt beläuft sich, wie der Anlage zu
entnehmen ist, auf 98.300 € jährlich. Die Mittel sind im Entwurf 2017 mit 90.000 €
vorgesehen. Die fehlende Veranschlagung wird per Fortschreibung zum Entwurf
nachgeholt. Hierfür leistet der ASB jährlich 2.033 bereinigte Nettoarbeitsstunden. Dies
entspricht einem Fachleistungsstundensatz von 48,35 €.
Der Preis für sozialpädagogische Fachleistungsstunden ist von Träger zu Träger
unterschiedlich und beträgt zwischen 50 und 60 €. Legt man einen mittleren Preis von 55
€ zu Grunde, so müssten für die o.g. 2033 Stunden 111.815 € aufgewendet werden. Somit
ist der Abschluss des Vertrages nicht nur fachlich geboten sondern auch wirtschaftlich
sinnvoll.
Anlage(n):
(1) ASB-Antrag