Daten
Kommune
Aldenhoven
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Erstellt
31.07.10, 13:37
Aktualisiert
31.07.10, 13:37
Stichworte
Inhalt der Datei
SITZUNGSVORLAGE
Nr. 42/2005
11.05.2005
BESCHLUSS-VORLAGE
Federführendes
Sachgebiet: 61
öffentliche Sitzung
Dezernat:
II
X
Kenntnis
genommen:
nichtöffentliche Sitzung
Bürgermeister
Kosten in €
H.H.Stelle
Mittel stehen zur Verfügung
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Beratungsfolge
Termin
Bauverwaltungsausschuss
24.05.2005
TOP Ein
Haushaltsrechtlich
keine Bedenken
Bedenken
Ja
Kämmerer
Nein Enth. Bemerkungen
Betreff:
Bauleitplanung;
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Einbeziehung eines Teilbereiches des
Grundstückes Gemarkung Niedermerz, Flur 2, Flurstück 35, gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB in
die Satzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles von Niedermerz gemäß § 34 Abs. 1 Ziffer 1
BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Bauverwaltungsausschuss beschließt, die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß
beiliegender Planskizze durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 20 Landesplanungsgesetz die Ziele der Landesplanung zu erfragen.
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 03.05.2005 beantragt der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Niedermerz, Flur 2, Flurstück 35, für einen Teilbereich (siehe beiliegende Skizze) die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Einbeziehung dieses Bereiches in die Satzung nach § 34 Abs. 1 Ziffer
1 BauGB.
Zur Begründung wird angeführt, dass eine Vergrößerung des bestehenden Elektrotechnikbetriebes
am jetzigen Standort nicht möglich ist, so dass eine Verlagerung dieses Betriebes unbedingt notwendig ist.
Seitens der Verwaltung bestehen gegen die Verlagerung eines Gewerbebetriebes an den Ortsrand
keine Bedenken. Es wird vorgeschlagen, zunächst die Ziele der Landesplanung zu erfragen und bei
Zustimmung die weitere Bauleitplanung durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Antragsteller abzusichern.
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