Daten
Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
01.09.14, 18:41
Aktualisiert
01.09.14, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
253/2014
Erstellt am:
02.07.2014
Aktenzeichen:
II/32.37.64.15
Verfasser/in:
Frau Modler
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
09.09.2014
Rat
X
23.09.2014
Betreff
1. Änderung der Satzung über den Kostenersatz für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Pulheim vom
26.2.2014
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt/der Rat beschließt die 1. Änderung der Satzung über den Kostenersatz für Einsätze der Freiwilligen
Feuerwehr der Stadt Pulheim vom 26.2.2014.
Vorlage Nr.: 253/2014 . Seite 2 / 2
Erläuterungen
Die Verwaltung schlägt in Absprache mit dem Leiter der Feuerwehr vor, den als Anlage der Satzung beschlossenen
Kostentarif unter Ziffer 1 - Personalkosten pro Stunde - zu ergänzen. Bislang war der Aufwendungsersatz für Mitglieder
der Feuerwehr grundsätzlich auf 4,00 € die Stunde festgelegt. Dies erscheint bei der Gestellung von Brandsicherheitswachen, die nach § 7 Abs. 2 des Feuerschutzhilfeleistungsgesetzes (FSHG) von der Gemeinde gestellt werden müssen,
wenn dies einem Veranstalter nicht gelingt, nicht mehr angemessen. Als angemessen wird ein Betrag von 10,00 € pro
Stunde angesehen.