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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 253/2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
41 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
01.09.14, 18:41
Aktualisiert
01.09.14, 18:41
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 253/2014) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 253/2014)

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Inhalt der Datei

Anlage zu Vorlage 253/2014 1. Änderung vom ______________ der Satzung über den Kostenersatz für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Pulheim vom 26.02.2014 Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW vom 14.07.1994) in der zur Zeit geltenden Fassung, § 36 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 (GV.NRW.1998 S 122/SGV.NRW.213) zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 23.10.2012 (GV. NRW. S. 474) in Verbindung mit den §§ 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG) vom 16.12.1969 in der zur Zeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am 23.9.2014 die 1. Änderung der Satzung über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr der Stadt Pulheim vom 26.2.2014 beschlossen: §1 Der unter Ziffer 1 (Personalkosten pro Stunde) der Anlage zur Satzung über den Kostenersatz für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Pulheim vom 26.02.2014 beschlossene Kostentarif erhält folgende Fassung: 1. Personalkosten pro Stunde a) b) c) d) e) Einsatz einer hauptamtlichen Kraft (mittlerer Dienst) Einsatz einer hauptamtlichen Kraft (gehobener Dienst) Einsatz eines Mitglieds der Freiwilligen Feuerwehr Einsatz eines Mitglieds der Freiwilligen Feuerwehr als Brandsicherheitswache Pauschale für Aufwandsentschädigung, Einsatzverpflegung und Lohnfortzahlung 23,73 € 38,36 € 4,00 € 10,00 € 18,10 € Die Personalkosten sowie die Pauschale werden je angefangene 15 Minuten pro Person erhoben. § 2 - Inkrafttreten Die 1. Änderung der Satzung über den Kostenersatz für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Pulheim vom 26.02.2014 tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Anlage zu Vorlage 253/2014 Bekanntmachungsanordnung Vorstehende 1. Änderung der Satzung über den Kostenersatz für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Pulheim vom 26.02.2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) kann gegen diese Satzung und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet, d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Pulheim, den ________________ Frank Keppeler Bürgermeister