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Beschlusstext (Bestimmung von Mitgliedern der Schulkonferenzen der städt. Schulen im Rahmen der Bestellung von Schulleiterinnen oder Schulleitern gem. § 61 SchulG)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
17.01.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Bestimmung von Mitgliedern der Schulkonferenzen der städt. Schulen im Rahmen der Bestellung von Schulleiterinnen oder Schulleitern gem. § 61 SchulG)

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 8. Sitzung des Schulausschusses vom 17.01.2007 Drucksachen-Nummer: 187.06 TOP 4. Bestimmung von Mitgliedern der Schulkonferenzen der städt. Schulen im Rahmen der Bestellung von Schulleiterinnen oder Schulleitern gem. § 61 SchulG Der Schulausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgenden Beschluss: Der Stadtrat bestimmt als stimmberechtigtes Mitglied in den Schulkonferenzen der städt. Schulen bei der Wahl der Schulleiter/innen: Frau Spürck. Im Verhinderungsfalle wird als Vertreter/in bestimmt. Frau Drawanz. Für die beratende Teilnahme an den Sitzungen der Schulkonferenzen zur Wahl der Schulleiter/innen werden als Vertreter/innen des Schulträgers benannt: 1. Herr Zimball 2. Herr Knorpp 3. Herr Fell