Daten
Kommune
Brühl
Größe
21 kB
Datum
12.12.2016
Erstellt
06.12.16, 16:55
Aktualisiert
06.12.16, 16:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Haushaltssatzung der Stadt Brühl für den Haushalt 2017
Anlage 1
zur Vorlage
546/2016
Haushaltssatzung.doc)
Aufgrund der §§ 78 ff der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994(GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom
18.09.2012 hat der Rat der Stadt Brühl mit Beschluss vom 12.12.2016 folgende Haushaltssatzung
2017 erlassen.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben der
Gemeinden voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie
eingehenden
Einzahlungen
und
zu
leistenden
Auszahlungen
und
notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird festgesetzt:
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
120.160.000 €
123.440.000 €
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf
112.810.000 €
dem Gesamtbetrag der
Investitionstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der
Investitionstätigkeit auf
Einzahlungen
aus
der
Auszahlungen
aus
der
114.640.000 €
9.070.000 €
27.620.000 €
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf
18.550.000 €
8.380.000 €
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für
Investitionen erforderlich ist, wird festgesetzt auf
18.525.000 €
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, die
zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen
Jahren erforderlich sind, wird festgesetzt auf
28.937.500 €
§4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund
des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan
wird festgesetzt auf
0€
Die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage
aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im
Ergebnisplan wird festgesetzt auf
3.280.000 €
Anlage 1
zur Vorlage
546/2016
§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung
in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt
auf
45.000.000 €
§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:
1.
1.1
1.2
2.
Grundsteuer
für die land- und forstwirtsch. Betriebe
für die Grundstücke (Grundsteuer B)
Gewerbesteuer (unverändert) auf
200 v.H.
600 v.H,
430 v.H.
§7
1.
Soweit im Stellenplan der Vermerk “künftig wegfallend” (kw) angebracht ist, dürfen
freiwerdende Stellen dieser Besoldungs- oder Entgeltgruppe nicht mehr besetzt
werden.
2.
Die im Stellenplan mit dem Vermerk „künftig umzuwandeln“ (ku) versehenen Stellen
sind umzuwandeln, sobald die derzeitigen Stelleninhaber ausgeschieden oder auf
andere Stellen versetzt worden sind.
3.
Um unterjährig bei der Personalwirtschaft flexibel reagieren zu können, können Stellen
von Beamten mit vergleichbaren tariflich Beschäftigten und Stellen von tariflich
Beschäftigten mit vergleichbaren Beamten besetzt werden.
Brühl, den 12.12.16
Freytag
(Bürgermeister)
Claßen
(Schriftführerin)
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 ist
festgestellt gemäß
§ 80 Abs. 2 GO
aufgestellt gemäß
§ 80 Abs.1 GO
Brühl, 24.10.2016
Brühl, 18.10.2016
Freytag
(Bürgermeister)
Radermacher
(Kämmerer)