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Vorlage (Bildung von Eingangsklassen an den Brühler Grundschulen zum Schuljahr 2017/18)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
379 kB
Datum
12.01.2017
Erstellt
03.01.17, 10:26
Aktualisiert
03.01.17, 10:26
Vorlage (Bildung von Eingangsklassen an den Brühler Grundschulen zum Schuljahr 2017/18) Vorlage (Bildung von Eingangsklassen an den Brühler Grundschulen zum Schuljahr 2017/18) Vorlage (Bildung von Eingangsklassen an den Brühler Grundschulen zum Schuljahr 2017/18) Vorlage (Bildung von Eingangsklassen an den Brühler Grundschulen zum Schuljahr 2017/18)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40 Weiskopf 40 16.12.2016 562/2016 Betreff Bildung von Eingangsklassen an den Brühler Grundschulen zum Schuljahr 2017/18 Beratungsfolge Schulausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Weiskopf Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Schulausschuss beschließt, im Rahmen der Eingangsklassenbildung für das Schuljahr 2017/18 die Schülerzahl an der GGS Martin-Luther auf 23 Schülerinnen und Schüler pro Klasse zu beschränken, wozu nach Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl die Möglichkeit besteht. Erläuterungen: Die Gesamtzahl für die Eingangsklassenbildung zum Schuljahr 2017/18 liegt mit Datum vom 15.12.2016 bei 492 Schülerinnen und Schülern (= SuS). Bei der gemäß § 6a Abs. 2 Satz 2 der Verwaltungsvorschriften zur Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG NRW durchzuführenden Division durch 23 erhält man eine kommunale Klassenrichtzahl von 21,39, welche nach gesetzlicher Vorgabe auf 21 abzurunden wäre. Demnach könnten zum neuen Schuljahr 2017/18 gesamtstädtisch 21 Klassen gebildet werden. Fünf Kinder haben noch nicht angemeldet. Nach Anmeldung auch dieser Kinder ergäbe sich eine kommunale Klassenrichtzahl von 22 (497 : 23 = 21,60  aufzurunden), so dass dann gesamtstädtisch die Bildung von 22 Eingangsklassen möglich wäre. Bei der Bildung von Eingangsklassen gelten gemäß § 6a Abs. 1 Satz 1 der Verwaltungsvorschriften zur Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG NRW folgende zu beachtende Vorgaben: Anzahl Klassen SchülerInnen Klassenstärke 1 bis 29 bis 29 2 30 - 56 15 - 28 3 57 - 81 19 - 27 4 82 - 104 20/21 - 26 5 105 - 125 21 - 25 Seite - 2 – Drucksache 562/2016 Die bislang für das Schuljahr 2017/18 angemeldeten 492 SuS verteilen sich in folgender Anzahl und Klassenbildung auf die Brühler Grundschulen: Klassenbildung Schule KGS St. Franziskus Schj 2017/2018 Anmeldungen Stand: 15.12.2016 Maximal mögliche SuSAufnahme 77 81 Klassenbildung nach Differenz AnmeldeAnmeldung/ Maximale stand max. mögliche Klassenbildung 15.12.2016 Aufnahme ohne Deckelung Klassenbildung nach Anmeldestand 15.12.2016 mit Deckelung +4 3 3 3 2 2 KGS BrühlPingsdorf 34 56 +22 2 (1,5 lt. Ratsbeschluss, 2 im Schj 2017/18) GGS Brühl-Badorf 95 81 -14 3 3 3 KGS Barbara 41 56 +15 2 2 2 KGS Brühl-Vochem 20 56 +36 2 1 1 GGS Martin-Luther 52 81 +29 3 2 3 GGS Melanchthon 59 56 -3 2 2 2 70 56 -14 2 2 2 44 2 2 2 492 21 19 20 GGS Astrid Lindgren ALS 1. Klasse aktuell GESAMT Beim Vergleich der aktuellen Anmeldezahlen mit der möglichen SuS-Aufnahme wird deutlich, dass Anmeldeüberhänge an den Grundschulen GGS Brühl-Badorf (14), GGS Melanchthon (3) und GGS Astrid Lindgren (14) in einer Größenordnung von insgesamt 31 SuS bestehen. Diese Überhänge sind noch zu regulieren, was im Zuständigkeitsbereich der Schulleitungen liegt. Mit Ausnahme der zweizügigen KGS Brühl-Vochem und der dreizügigen GGS MartinLuther, die beide aufgrund der Anmeldezahlen jeweils eine Klasse unter ihrer maximal möglichen Eingangsklassenbildungszahl liegen, erreicht jede Schule ihre höchst mögliche Anzahl an Eingangsklassen, so dass nach aktuellem Stand 19 Eingangsklassen gebildet werden können. Da die ermittelte kommunale Klassenrichtzahl aktuell jedoch die Bildung von 21 Klassen ermöglichen würde, nach Anmeldung der noch ausstehenden Schulanfänger/innen sogar 22, besteht somit noch Spielraum für die Bildung weiterer Eingangsklassen. Gemäß § 46 Abs. 3 Satz 3 SchG NRW kann der Schulträger „die Zahl der in die Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler einer Grundschule oder mehrerer Grundschulen begrenzen, wenn dies für eine ausgewogene Klassenbildung Drucksache 562/2016 Seite - 3 – innerhalb einer Gemeinde erforderlich ist oder besondere Lernbedingungen oder bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden sollen.“ Als Schule des Gemeinsamen Lernens und damit einhergehender besonderer Lernbedingungen könnte für die GGS Martin-Luther – analog zum laufenden ersten Schuljahr – eine Aufnahmebegrenzung auf 23 SuS pro Klasse festgelegt werden. Dadurch könnte die GGS Martin-Luther drei Eingangsklassen mit einer Aufnahmekapazität von maximal 69 Kindern (3x23) bilden. Bei einem aktuellen Anmeldestand von 52 SuS könnten somit auch bei Deckelung noch 17 SuS an der GGS Martin-Luther Platz finden. Dies bedeutet, dass bei der Unterbringung der insgesamt bestehenden 31 Anmeldeüberhänge theoretisch die GGS Martin-Luther hiervon 17 SuS aufnehmen könnte. Die verbleibenden 14 unterzubringenden SuS wären anderen Standorten zuzuweisen. Erfahrungsgemäß orientieren sich die Überhänge an der GGS Brühl-Badorf beispielsweise häufig in Richtung der KGS Brühl-Pingsdorf. Diese Grundschule bildet im jährlichen Wechsel eine bzw. zwei Eingangsklassen. Zum Schuljahr 2017/18 können zwei Eingangsklassen gebildet werden. Über die angestrebte Deckelung an der GGS Martin-Luther wurden die Brühler Grundschulleitungen mit Mail vom 14.12.2016 in Kenntnis gesetzt. Auf Befragen erfolgten keine Einwände gegen diese Maßnahme. Die untere Schulaufsichtsbehörde ist bis zum 15.01.2017 über die vorgesehene Eingangsklassenbildung zum Schuljahr 2017/18 zu informieren. Im Zuge dieser Mitteilung würde ebenso die Antragstellung auf die vorgesehene Deckelung der Schülerzahlen an der GGS Martin-Luther erfolgen. Bereits im letzten Jahr konnte aufgrund des Spielraumes, den die kommunale Klassenrichtzahl bot, eine Deckelung der Eingangsklassen zum Schuljahr 2016/17 an der GGS Martin-Luther und damit eine erhebliche Verbesserung der Lernbedingungen beim aktuell laufenden ersten Schuljahr erreicht werden. Laut Mitteilung der unteren Schulaufsichtsbehörde hat die Entscheidung zur Beschränkung der aufzunehmenden SuS über das Anmeldeverfahren hinaus Bestand, solange sich die Voraussetzungen, die maßgeblich für die Beschränkung waren, nicht geändert haben. Als Schule des Gemeinsamen Lernens werden sich diese Voraussetzungen an der GGS Martin-Luther nicht ändern. Etwa im Frühjahr des Jahres 2017 wird eine Verteilerkonferenz seitens des Schulamtes des Rhein-Erft-Kreises unter Beteiligung der Grundschulleitungen und des Schulträgers durchgeführt, in deren Rahmen die Eingangsklassenbildung zum Schuljahr 2017/18 abschließend besprochen wird. Nach Abschluss der bei einigen Kindern laufenden Untersuchungen zur Feststellung eines etwaigen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes werden die Schulleitungen ihre Aufnahmeentscheidungen treffen. Im Anschluss daran werden die Schreiben über die Aufnahme- bzw. Ablehnungsentscheidungen an die Eltern versandt. Möglicherweise ändern sich die Anmeldezahlen bis zur Sitzung des Schulausschusses am 12.01.2017 noch einmal, ggfs. würde in dieser Sitzung ein veränderter Anmeldestand bekannt gegeben. Bei Deckelung an der GGS Martin-Luther werden gesamtstädtisch 20 Klassen gebildet. Aufgrund der bislang vorliegenden Anmeldezahlen wird eine kommunale Klassenrichtzahl von 21 auf jeden Fall erreicht evtl. sogar eine kommunale Klassenrichtzahl von 22, so dass die Voraussetzungen für eine Deckelung an der GGS Martin-Luther gegeben sind. Drucksache 562/2016 Seite - 4 –