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Vorlage (Ökokonto der Stadt Brühl - Ausgleichsflächenbedarf -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
190 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
13.09.16, 13:56
Aktualisiert
15.11.16, 14:26
Vorlage (Ökokonto der Stadt Brühl
- Ausgleichsflächenbedarf -) Vorlage (Ökokonto der Stadt Brühl
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Diederich 613739 20.05.2016 215/2016 (127/2015) Betreff Ökokonto der Stadt Brühl - Ausgleichsflächenbedarf Beratungsfolge Ausschuss für Bauen und Umwelt Ausschuss für Bauen und Umwelt Finanzielle Auswirkungen X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST22110 (782100) bzw. 176100 (783100)/56010100 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Abt. 20/1 Freytag Schiffer Lamberty Obladen RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Bauen und Umwelt beschließt, den Ausgleich größerer Bebauungspläne in Zukunft im Verhältnis 50:50 auf Brühler Stadtgebiet und über externe Ökopunkte abzudecken. Erläuterungen: Auf der Grundlage des Wohnbauflächenkonzeptes wurde im März 2015 der kurz- und mittelfristige Bedarf an Ausgleichsflächen mit 6,25 ha ermittelt (siehe Vorlage 127/2015). In den letzten Jahren wurden zur Deckung des Ausgleichsbedarfes in der Bauleitplanung auf Brühler Stadtgebiet Flächen in der Größenordnung von ca. 4,1 ha erworben sowie Ökopunkte in Bliesheim eingekauft, die etwa einer Fläche von 1,7 ha entsprechen. Zusammen mit bestehenden stadteigenen Maßnahmenflächen hat die Stadt Brühl durch vorausschauende Planung derzeit einen Vorrat an Ausgleichsflächen von ca. 6,7 ha einschließlich der externen Ökopunkte zur freien Verfügung. Im Laufe des letzten Jahres haben sich jedoch Änderungen des Bedarfes ergeben, so sind z.B. als langfristig prognostizierte Wohnbauflächen aus dem BP 01.16 II Bonnstraße / Südfriedhof / Schulzentrum / Linie18 sowie dem BP 08.14 Tennishalle Brühl-West in die aktuelle Prioritätenliste mit aufgenommen worden. Insgesamt entstand so ein zusätzliches Defizit von mindestens 2,5 ha Maßnahmenflächen durch die aktuell anstehenden Planungen. Darüber hinaus wird für die im Wohnbauflächenkonzept als mittel- bis langfristig vorgesehenen Bauflächen zusätzlich ein Bedarf von 6 ha prognostiziert. Aufgrund der aktuellen Situation der derzeitigen Planungen ist ein zeitnahes Handeln angezeigt. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt hat am 26.3.2015 die Verwaltung damit beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass in Zukunft alle durch Bautätigkeit im Stadtgebiet von Brühl Drucksache 215/2016 Seite - 2 – entstandenen Ausgleichsmaßnahmen nach Möglichkeit im Stadtgebiet umgesetzt werden. Ausgleichs-maßnahmen im Zuge der geplanten Erweiterung des Phantasialandes bleiben hiervon unberührt. Aus den o.g. Gründen kann der aktuelle Bedarf an Maßnahmen allein im Stadtgebiet nicht gedeckt werden. Derzeitiger Bedarf an Ausgleichsflächen: Vorrat im Stadtgebiet Brühl: Angekaufte Ökopunkte Bliesheim: Bedarf an Ausgleich / externen Punkten: Derzeitiges Verhältnis stadteigene Flächen / externe Ökopunkte: 8,25 ha 5,00 ha 1,7 ha (Flächenäquivalent zu den Punkten) 1,55 ha 5 : 3,25 Für die Realisierung von Ausgleichsmaßnahmen bestehen in Stadtgebiet von Brühl nur eingeschränkte Möglichkeiten. Dies sind in erster Linie der Ankauf und Aufforstung von Ackerflächen sowie Gewässerrenaturierungen. Letztere sind jedoch kostspielig und werden im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie zu 80% mit Landesmitteln gefördert, sodass nur 20 % der Kosten extern übernommen werden müssen, somit aber auch nur 20% der Ökopunkte zur Anrechnung zur Verfügung stehen. Momentan werden liegenschaftliche Verhandlungen zum Kauf von Ackerflächen geführt. Derzeit besteht ein Angebot zum Erwerb von Ökopunkten unmittelbar angrenzend an das Brühler Stadtgebiet im Naturschutz- und FFH-Gebiet „Villewälder bei Bornheim“ in Weilerswist. Es handelt sich um die Umwandlung von Nadel- in Laubwald, Förderung von Alt- und Totholzanteilen sowie Herausnahme des Privat-Waldes aus der Nutzung. Die Gesamt-Maßnahme ist als Ökokonto-Maßnahme von der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen anerkannt, die Ökopunkte stehen zur Verfügung. Fachliche und rechtliche Gründe stehen einer Verwendung nicht entgegen. Im Gegenteil – durch die unmittelbare Nähe und die direkte räumliche Verbindung würde das gesamte FFH-Gebiet, welches sich auch auf Brühler Stadtgebiet erstreckt, aufgewertet. Inhaber des Ökokontos ist die RWE Power AG, die Bedingungen für den Kauf (Sicherstellung, Preis) gleichen denen des Ökopunkte-Kaufes in Bliesheim 2013/14. Die Kosten werden über die Zuordnung zu Eingriffen, die durch die Bauleitplanung vorbereitet werden, refinanziert. Bei der Zuordnung der Ausgleichsflächen spielt die Art der Maßnahme keine Rolle, es sei denn, es handelt sich um einen Eingriff in Waldflächen. In diesem Fall gilt das Forstgesetz, nach dem eine Waldumwandlungsgenehmigung erforderlich ist, welche nur erteilt wird, wenn als Kompensation wieder Wald neu angelegt wird. Im Landschaftsschutz ist dieser Faktor sogar oft aufgrund der zeitlichen Verzögerung der Wiederherstellung der Waldfunktion größer als 1:1. Es ist also ratsam, neu aufgeforstete Flächen nicht sofort jedem Bebauungsplan zuzuordnen, sondern sie für solchen Waldausgleich zurückzuhalten. Um kleinere Bauprojekte (mit einem Ausgleichsbedarf von unter 0,8 ha) schnell und unbehindert bearbeiten zu können, sollten für diese ein Vorrats-Puffer angelegt werden. Es wird deshalb vorgeschlagen, bei Bebauungsplänen, deren Ausgleichsbedarf größer als 0,8 ha ist, diesen sowohl über stadteigene Maßnahmenflächen als auch über extern erworbene Ökopunkte auszugleichen im Verhältnis 50:50. Im Einzelfall kann begründet von dieser Vorgehensweise abgewichen werden. Hierzu wird die Verwaltung vorbehaltlich einer Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2017 beauftragt, Ökopunkte in der Größenordnung von 2 ha zu kaufen. Der Ankauf von Drucksache 215/2016 Seite - 3 – Ackerflächen wird entsprechend der Zuständigkeitsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Brühl dem Vergabe- und Liegenschaftsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Zu den finanziellen Auswirkungen: Ökopunkte, die von einem Dritten zum Zweck der Veräußerung erworben werden, sind in der städtischen Bilanz unter dem Bilanzposten „Sonstige Vermögensgegenstände“ im Umlaufvermögen anzusetzen. Hierbei handelt es sich zunächst um einen rein Investiv abzuwickelnden Geschäftsvorgang, bei dem Aufwand und Erträge erst zum Zeitpunkt der Weiterveräußerung an einen Dritten entstehen.