Daten
Kommune
Brühl
Größe
190 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
13.09.16, 13:56
Aktualisiert
15.11.16, 14:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Diederich
613739
20.05.2016
215/2016
(127/2015)
Betreff
Ökokonto der Stadt Brühl
- Ausgleichsflächenbedarf Beratungsfolge
Ausschuss für Bauen und Umwelt
Ausschuss für Bauen und Umwelt
Finanzielle Auswirkungen
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST22110 (782100) bzw. 176100 (783100)/56010100
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Abt. 20/1
Freytag
Schiffer
Lamberty
Obladen
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt beschließt, den Ausgleich größerer
Bebauungspläne in Zukunft im Verhältnis 50:50 auf Brühler Stadtgebiet und über externe
Ökopunkte abzudecken.
Erläuterungen:
Auf der Grundlage des Wohnbauflächenkonzeptes wurde im März 2015 der kurz- und
mittelfristige Bedarf an Ausgleichsflächen mit 6,25 ha ermittelt (siehe Vorlage 127/2015).
In den letzten Jahren wurden zur Deckung des Ausgleichsbedarfes in der Bauleitplanung
auf Brühler Stadtgebiet Flächen in der Größenordnung von ca. 4,1 ha erworben sowie
Ökopunkte in Bliesheim eingekauft, die etwa einer Fläche von 1,7 ha entsprechen.
Zusammen mit bestehenden stadteigenen Maßnahmenflächen hat die Stadt Brühl durch
vorausschauende Planung derzeit einen Vorrat an Ausgleichsflächen von ca. 6,7 ha
einschließlich der externen Ökopunkte zur freien Verfügung. Im Laufe des letzten Jahres
haben sich jedoch Änderungen des Bedarfes ergeben, so sind z.B. als langfristig
prognostizierte Wohnbauflächen aus dem BP 01.16 II Bonnstraße / Südfriedhof /
Schulzentrum / Linie18 sowie dem BP 08.14 Tennishalle Brühl-West in die aktuelle
Prioritätenliste mit aufgenommen worden. Insgesamt entstand so ein zusätzliches Defizit
von mindestens 2,5 ha Maßnahmenflächen durch die aktuell anstehenden Planungen.
Darüber hinaus wird für die im Wohnbauflächenkonzept als mittel- bis langfristig
vorgesehenen Bauflächen zusätzlich ein Bedarf von 6 ha prognostiziert. Aufgrund der
aktuellen Situation der derzeitigen Planungen ist ein zeitnahes Handeln angezeigt.
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt hat am 26.3.2015 die Verwaltung damit beauftragt,
dafür Sorge zu tragen, dass in Zukunft alle durch Bautätigkeit im Stadtgebiet von Brühl
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entstandenen Ausgleichsmaßnahmen nach Möglichkeit im Stadtgebiet umgesetzt werden.
Ausgleichs-maßnahmen im Zuge der geplanten Erweiterung des Phantasialandes bleiben
hiervon unberührt. Aus den o.g. Gründen kann der aktuelle Bedarf an Maßnahmen allein
im Stadtgebiet nicht gedeckt werden.
Derzeitiger Bedarf an Ausgleichsflächen:
Vorrat im Stadtgebiet Brühl:
Angekaufte Ökopunkte Bliesheim:
Bedarf an Ausgleich / externen Punkten:
Derzeitiges Verhältnis stadteigene Flächen /
externe Ökopunkte:
8,25 ha
5,00 ha
1,7 ha (Flächenäquivalent zu den Punkten)
1,55 ha
5 : 3,25
Für die Realisierung von Ausgleichsmaßnahmen bestehen in Stadtgebiet von Brühl nur
eingeschränkte Möglichkeiten. Dies sind in erster Linie der Ankauf und Aufforstung von
Ackerflächen sowie Gewässerrenaturierungen. Letztere sind jedoch kostspielig und
werden im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie zu 80% mit Landesmitteln gefördert,
sodass nur 20 % der Kosten extern übernommen werden müssen, somit aber auch nur
20% der Ökopunkte zur Anrechnung zur Verfügung stehen. Momentan werden
liegenschaftliche Verhandlungen zum Kauf von Ackerflächen geführt.
Derzeit besteht ein Angebot zum Erwerb von Ökopunkten unmittelbar angrenzend an das
Brühler Stadtgebiet im Naturschutz- und FFH-Gebiet „Villewälder bei Bornheim“ in
Weilerswist. Es handelt sich um die Umwandlung von Nadel- in Laubwald, Förderung von
Alt- und Totholzanteilen sowie Herausnahme des Privat-Waldes aus der Nutzung. Die
Gesamt-Maßnahme ist als Ökokonto-Maßnahme von der Unteren Landschaftsbehörde
des Kreises Euskirchen anerkannt, die Ökopunkte stehen zur Verfügung. Fachliche und
rechtliche Gründe stehen einer Verwendung nicht entgegen. Im Gegenteil – durch die
unmittelbare Nähe und die direkte räumliche Verbindung würde das gesamte FFH-Gebiet,
welches sich auch auf Brühler Stadtgebiet erstreckt, aufgewertet.
Inhaber des Ökokontos ist die RWE Power AG, die Bedingungen für den Kauf
(Sicherstellung, Preis) gleichen denen des Ökopunkte-Kaufes in Bliesheim 2013/14. Die
Kosten werden über die Zuordnung zu Eingriffen, die durch die Bauleitplanung vorbereitet
werden, refinanziert.
Bei der Zuordnung der Ausgleichsflächen spielt die Art der Maßnahme keine Rolle, es sei
denn, es handelt sich um einen Eingriff in Waldflächen. In diesem Fall gilt das Forstgesetz,
nach dem eine Waldumwandlungsgenehmigung erforderlich ist, welche nur erteilt wird,
wenn als Kompensation wieder Wald neu angelegt wird. Im Landschaftsschutz ist dieser
Faktor sogar oft aufgrund der zeitlichen Verzögerung der Wiederherstellung der
Waldfunktion größer als 1:1. Es ist also ratsam, neu aufgeforstete Flächen nicht sofort
jedem Bebauungsplan zuzuordnen, sondern sie für solchen Waldausgleich
zurückzuhalten. Um kleinere Bauprojekte (mit einem Ausgleichsbedarf von unter 0,8 ha)
schnell und unbehindert bearbeiten zu können, sollten für diese ein Vorrats-Puffer
angelegt werden.
Es wird deshalb vorgeschlagen, bei Bebauungsplänen, deren Ausgleichsbedarf größer als
0,8 ha ist, diesen sowohl über stadteigene Maßnahmenflächen als auch über extern
erworbene Ökopunkte auszugleichen im Verhältnis 50:50. Im Einzelfall kann begründet
von dieser Vorgehensweise abgewichen werden.
Hierzu wird die Verwaltung vorbehaltlich einer Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2017
beauftragt, Ökopunkte in der Größenordnung von 2 ha zu kaufen. Der Ankauf von
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Ackerflächen wird entsprechend der Zuständigkeitsordnung des Rates und der
Ausschüsse der Stadt Brühl dem Vergabe- und Liegenschaftsausschuss zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Zu den finanziellen Auswirkungen: Ökopunkte, die von einem Dritten zum Zweck der
Veräußerung erworben werden, sind in der städtischen Bilanz unter dem Bilanzposten
„Sonstige Vermögensgegenstände“ im Umlaufvermögen anzusetzen. Hierbei handelt es
sich zunächst um einen rein Investiv abzuwickelnden Geschäftsvorgang, bei dem
Aufwand und Erträge erst zum Zeitpunkt der Weiterveräußerung an einen Dritten
entstehen.