Daten
Kommune
Brühl
Größe
202 kB
Datum
12.12.2016
Erstellt
06.12.16, 16:55
Aktualisiert
06.12.16, 16:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Kaiser
61 26 10 0602
24.11.2016
535/2016
Betreff
Bebauungsplan 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
- Satzungsbeschluss Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Schaaf
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
I.
Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter
Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan
06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße".
Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger
öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 06.02 ‚Pehler Hülle, Badorfer Straße,
Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße‘
A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (11.11. - 22.01.2016) und TÖB-Beteiligung (bis zum
12.02.2016)
A 1 - Stellungnahmen der Bürger
lfd. Nr.
Abwägung der Stellungnahme
B1.01
B2.01
B2.02
B3.01
B3.02
B3.03
B3.04
B3.05
B4.01
B4.02
B4.03
B4.04
B4.05
B5.01
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Drucksache 535/2016
B6.01
B6.03
B6.04
B6.05
B6.08
B6.09
B6.10
B6.11
B6.12
B6.13
B7.01
B7.02
B7.03
B7.04
B7.05
B7.06
B8.01
B8.02
B8.03
B8.04
B8.05
B9.01
B9.02
B9.03
B10.01
B10.02
B10.03
B10.04
B10.05
B10.06
B11.01
B11.02
B11.03
B11.04
B11.05
B11.06
B12.01
B12.02
B12.03
B12.04
B12.05
B12.06
B12.07
B12.08
B12.09
B12.10
B12.11
B12.12
B12.13
B12.14
B12.15
B12.16
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Seite - 2 –
Drucksache 535/2016
B12.17
B13.01
B15.01
B15.02
B15.03
B15.04
B16.01
B17.01
B18.01
B18.02
B18.03
B18.04
B18.05
B18.06
B18.07
B18.08
B18.09
B18.10
B18.11
B19.01
B19.02
B19.03
B19.04
B19.05
B19.06
B19.07
B19.08
B19.09
B19.10
B20.01
B20.02
B20.03
B20.04
B20.05
B20.06
B21.01
B21.02
B21.03
B21.04
B21.05
B21.06
B21.07
B21.08
B21.09
B22.01
B22.02
B23.01
B23.02
B24.01
B25.01
B25.02
B25.03
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Seite - 3 –
Drucksache 535/2016
B26.01
B26.02
B26.03
B26.04
B26.05
B27.01
B28.01
B28.02
B28.03
Seite - 4 –
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
A 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(TÖB)
lfd. Nr.
Abwägung der Stellungnahme
T2.01
T6.02
T6.03
T6.04
T7.01
T8.01
T9.01
T9.02
T9.04
T10.01
T10.03
T11.01
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
B – Öffentliche Auslegung (11.11. - 22.01.2016) und TÖB-Beteiligung (bis zum
12.02.2016)
B 1 - Stellungnahmen der Bürger
lfd. Nr.
Abwägung der Stellungnahme
B1.01
B1.02
B1.03
B1.04
B1.05
B1.06
B2.01
B2.02
B2.03
B2.04
B3.01
B3.02
B3.03
B3.04
B3.05
B3.06
B3.07
B4.01
B4.02
B4.03
B4.04
B4.05
B5.01
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Drucksache 535/2016
B5.02
B5.03
B6.01
B6.02
B6.03
B6.04
B6.05
B6.06
B6.07
B7.01
B7.02
B7.03
B7.04
B7.05
B7.06
B7.08
B7.09
B7.10
B7.11
B7.12
B7.13
B7.14
B7.15
B8.01
B8.02
B8.03
B9.01
B9.02
B9.03
B9.04
B9.05
B9.06
B9.07
B9.08
B9.09
B9.10
B9.11
B9.12
B9.13
B9.14
B9.15
B9.16
B9.17
B9.18
B9.19
B10.01
B10.02
B10.03
B10.04
B11.01
B11.02
B11.03
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Seite - 5 –
Drucksache 535/2016
B12.01
B12.02
B12.03
B12.04
B12.05
B12.06
B12.07
B12.08
B12.09
B12.10
B13.01
B13.02
B14.01
B14.02
B14.03
B14.04
Seite - 6 –
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
B 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(TÖB)
lfd. Nr.
Abwägung der Stellungnahme
T1.01
T2.01
T3.01
T5.01
T5.04
T5.05
T6.01
T7.01
T7.02
T8.01
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
[grau hinterlegt = anlässlich PSTA-Tischvorlage vom 08.11.2016 geänderter
Beschlussentwurf]
II.
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), den Bebauungsplan
Bebauungsplan 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige
Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 10 und Flur 1.
Es umfasst in der Flur 10 die Flurstücke:
996, 778 - 781, 860 - 868, 786 - 809, 811, 813 - 819, 839, 840, 709, 614, 882, 635, 636,
611, 610 tlw., 637 - 640, 832 - 834, 747 - 750, 604, 726, 730 - 739, 845, 846, 857, 858,
820 - 829, 724 tlw.(Vorgebirgsstraße), 233, 838 tlw. (Alte Bonnstraße), 751 - 753, 756 773, 869 - 871, 999 und 1000,
und in der Flur 1 das Flurstück 909 tlw. (Alte Bonnstraße).
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden entlang der südlichen Grenze des Flurstückes 610 (Taunusstraße) bis zum
nordöstlichen Grenzpunkt des Trafogrundstückes 611, von hier in einer Linie
zum Grenzpunkt der Flurstücke 638, 639 mit 610, weiter entlang der
Drucksache 535/2016
im Osten
im Süden
im Westen
Seite - 7 –
südlichen Grenze des Flurstückes 610 (Taunusstraße) und der Flurstücke
605 und 725 (beide Eifelstraße),
entlang der südwestlichen Grenze des Flurstücke 724 (Vorgebirgsstraße) bis
an den Grenzpunkt der Flurstücke 846, 814 mit 724, von diesem Grenzpunkt
entlang dem rechten Winkel bis auf die südwestliche Grenze des Flurstücks
236 im Fußpunkt stoßend, entlang der südwestlichen Grenze der Flurstücke
236 und 235, der nördlichen Grenze des Flurstücks 233 bis zu seinem
nördlichsten Grenzpunkt, entlang auf dem rechten Winkel dieses
Grenzpunktes bezogen auf die östliche Grenze des Flurstücks 909 bis zum
Fußpunkt, entlang von diesem Fußpunktes auf der östlichen Grenze des
Flurstücks 909 bis zum Fußpunkt, den der rechte Winkel auf den Grenzpunkt
der Flurstücke 829, 724 mit 838 bildet, und entlang des rechten Winkels
endend auf dem Grenzpunkt der Flurstücke 829, 724 mit 838, entlang der
westlichen Grenze des Flurstücks 838 (Alte Bonnstraße),
von der nördlichen Grenze der Pehler Hülle, Flurstücke 756 und 166,
von den östlichen Grenze der Badorfer Straße, Flurstück 883.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Erläuterungen:
Zum PStA vom 08.11.2016 wurde anlässlich eines kurzfristig vorher eingegangenen
Anschreibens eines Einwenders eine Tischvorlage vorgelegt. Der Umgang mit diesem
Anschreiben führte zu einer Änderung und Ergänzung des Abwägungsvorschlags in den
laufenden Nummern B3.02 und B3.03 der Anlage (1) 'Abwägungsvorschlag' im Teil 'B 1 Stellungnahmen der Bürger' (zur öffentlichen Auslegung) der Vorlage 452/2016.
Der gesamte Abwägungsvorschlag ist inklusive dieser zwei Änderungen Gegenstand des
hiermit vorgelegten neuen Beschlussentwurfs. Damit ersetzt dieser 'Beschlussentwurf I'
den 'Beschlussentwurf I' der Vorlage 452/2016.
Bzgl. Anlass und Begründung sei auf die hier beigefügte Tischvorlage (Anlage) verwiesen.
Als Satzungsbeschluss ist der 'Beschlussentwurf II' der Vorlage 452/2016 in diese Vorlage
als 'Beschlussentwurf II' übernommen.
Die zum PStA 08.11.2016 vorgelegten Anlagen (Vorlage 452/2016) sind - unter
Berücksichtigung der sich aus der Tischvorlage ergebenden Änderung - Gegenstand
dieses Beschlusses.
Die Anlagen (2) - (6) wurden mit der Vorlage 452/2016 versandt und werden aus
drucktechnischen Gründen hier nicht noch einmal abgedruckt.
Anlage(n):
(1) Tischvorlage zum PSTA 08.11.2016
(2) Abwägungsvorschlag
(3) Übersichtsplan
(4) BP 06.02
(5) Legende zum BP 06.02
(6) Begründung zum BP 06.02