Daten
Kommune
Brühl
Größe
733 kB
Datum
12.12.2016
Erstellt
06.12.16, 16:55
Aktualisiert
06.12.16, 16:55
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BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
27.10.2016
- Seite 1 (111) -
Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum
Bebauungsplan 06.02 ‚Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße‘
A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (11.11. - 22.01.2016) und TÖB-Beteiligung (bis zum 12.02.2016)
A 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
B1.01
27.11.15/
27.11.15
Es wird vermutet, dass sich innerhalb des
Plangebietes Baureste aus der Römerzeit
befinden (z.B. Reste eines Töpferofens
oder einer ehemaligen Hofanlage).
Es wird um Auskunft gebeten, wie die
Stadt Brühl mit diesem Belang umgeht,
ob dies durch die Untere Denkmalbehörde der Stadt Brühl geschehen ist und wie
die Stellungnahme der involvierten Behörden für den Denkmalschutz und die
Denkmalpflege lautet.
ja
B2.01
13.01.16/
13.01.16
Warum erfolgt keine Fuß-Radwegeverbindung über die Taunusstraße?
ja
Umlegungsverfahren durchführen, um die
Zugänglichkeit der privaten Grundstücke
zu ermöglichen.
nein
Der in der Bürgerversammlung gezeigte
Plan enthält eine Stichstraße, die über
das Grundstück des Eingabenstellers verläuft. Diese ist nicht gewünscht und sollte
um geplant werden.
ja
B2.02
B3.01
14.01.16/
14.01.16
Bürger
Stellungnahme Bürger
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
Wird berücksichtigt.
Die Verwaltung hat bereits sehr frühzeitig das LVR – Amt für
Bodendenkmalpflege im Rheinland über die Planungsabsichten informiert und um Überprüfung hinsichtlich möglicher
Bodendenkmäler gebeten.
Mit Schreiben vom 04.01.2016 hat die Bodendenkmalbehörde der Stadt Brühl mitgeteilt, dass auf Grund der bisherigen
Erkenntnisse nicht auszuschließen ist, dass sich innerhalb
des Plangebietes vorgeschichtliche, römische und mittelalterliche Bodendenkmäler erhalten haben. Inzwischen wurde
eine Fachfirma mit der Überprüfung und Klärung beauftragt,
ob befundführende Kulturschichten im Plangebiet erhalten
sind.
Wird berücksichtigt.
In der Planfassung für die öffentliche Auslegung wird eine
Fußwegeverbindung bis zur Taunusstraße festgesetzt.
Wird nicht berücksichtigt.
Dieses Bebauungsplanverfahren basiert auf der Eigeninitiative eines Projektentwicklers, der selbst über die betroffenen
Grundstücke verfügt. Ein Umlegungsverfahren ist daher
nicht erforderlich. Die Erreichbarkeit von Grundstücken zu
gewährleisten ist auch Inhalt des Bebauungsplanverfahrens
Wird berücksichtigt.
Der Anregung wird gefolgt und die Planung entsprechend
um geplant.
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
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Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B3.02
In der Begründung vom 30.11.2015 wird
noch von einem beschleunigten Verfahren berichtet. Es soll doch kein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden.
ja
B3.03
In der Begründung wird von einer unmittelbaren Baulandmobilisierung gesprochen. Ist davon auszugehen, dass die
Fläche nicht als Spekulationsobjekt verwendet wird?
Auf dem Grundstück des Eingabenstellers wurde eine Rammkernbohrung
durchgeführt, ohne den Eigentümer zu
fragen. Er möchte dies nicht und will wissen, ob die Stadt Brühl die Firma beauftragt hat?
In der artenschutzrechtlichen Prüfung ist
nur eine Prüfung für Vögel und Fledermäuse erkennbar. Was ist mit den anderen Tieren?
Der Einwender hinterfragt, ob die Untersuchungen vollständig sind.
nein
B3.04
B3.05
nein
ja
Wird berücksichtigt.
In der Begründung wird unter der Ziffer 1.3 letzter Absatz,
ausgeführt, dass von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht wird, es werden sowohl eine zweiwöchige Bürgerbeteiligung wie auch eine eigenständige Bürgerinformation
durchgeführt. Die Regelung zum beschleunigten Verfahren
beinhalten jedoch auch die Option, dass von einer Umweltprüfung abgesehen werden kann. Hiervon soll weiterhin gebrauch bemacht werden.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Es besteht eine große Nachfrage nach Baugrundstücken
und Wohnungen, sodass von einer zügigen Baulandmobilisierung ausgegangen wird. Dieses ist jedoch nicht Inhalt des
Bebauungsplans.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Das Einholen von Betretungs- und sonstigen erforderlichen
Rechten ist Anliegen des Projektentwicklers. Dieser schuldet
der Stadt die Erstellung erforderlicher Gutachten.
Die Firma wurde nicht von der Stadt, sondern vom Projektentwickler beauftragt.
Ist bereits berücksichtigt.
Die Kritik ist zurückzuweisen, da im Rahmen der Artenschutzprüfung nach § 44 BNatSchG grundsätzlich sämtliche
Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie sämtliche
wildlebende Vogelarten relevant sind, darunter auch Arten,
die in Nordrhein-Westfalen nur als Irrgäste oder sporadische
Zuwanderer auftreten sowie (bei den Vogelarten) häufige,
verbreitete und ungefährdete Arten, die einen günstigen Erhaltungszustand haben.
In einem ersten Schritt werden diejenigen prüfrelevanten Arten ermittelt, die im Wirkungsbereich des Vorhabens vorkommen. Dies erfolgt in erster Linie auf Grundlage von Bestandsaufnahmen sowie einer Erfassung von Lebensraum-
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
B 4.01
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
18.01.16/
15.01.16
Bürger
Stellungnahme Bürger
Die Wohnsituation der Eingabensteller
würde sich durch die Umgestaltung der
Vorgebirgsstraße und die neue Zugangsstraße erheblich verschlechtern.
Es wird angeregt zwischen dem Fußweg
und der Grundstücksgrenze einen mind.
1,0 m breiten Grünstreifen anzulegen.
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Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
ja
strukturen mit einer möglichen Bedeutung als Lebensraum
bzw. Teillebensraum für prüfrelevante Arten.
Berücksichtigt werden auch Angaben aus Datensammlungen der Naturschutzverwaltung (LANUV 2014a, b), hier vor
allem die Messtischblatt- (MTB-) bezogene Zusammenstellung planungsrelevanter Arten.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass es nicht Aufgabe
der Artenschutzprüfung ist nach Tieren zu suchen, auf die es
nach Auswertung der Daten und den Begehungen keine
Hinweise gibt.
Wird berücksichtigt.
Im Rahmen der Planaufstellung hat das Ingenieurbüro Runge für den Standort eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt. Danach ist vorgesehen, das geplante Wohngebiet über
den Kreisverkehr Alte Bonnstraße / Vorgebirgsstraße zu erschließen.
Um Kenntnisse zu den bestehenden Verkehrsstärken im
Umfeld des Bebauungsplangebietes zu erlangen, fanden im
Dezember 2014 und im April 2016 Verkehrszählungen und
Verkehrsbeobachtungen statt.
Durch die Kanalbaumaßnahmen auf der Badorfer Straße
konnten seit Ende 2014 keine typischen Belastungen durch
Verkehrszählungen ermittelt werden, sodass auf Zähldaten
der Stadt Brühl von Februar 2012 zurückgegriffen wurde.
Baustellenbedingte Verkehrsverlagerungen wurden innerhalb der Verkehrsuntersuchung berücksichtigt und korrigiert.
Die Leistungsfähigkeitsberechnungen zeigen, dass die Umbaumaßnahmen am Kreisverkehr weder einen Rückstau im
Kreisverkehr noch sonstige negative Auswirkungen am
Kreisverkehr bewirken. Der Kreisverkehr weist für Fußgänger und Radfahrer, die im Kreisverkehr auf der Fahrbahn geführt werden, eine hohe Verkehrssicherheit auf.
Da es sich bei der Alte Bonnstraße um eine klassifizierte
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
B4.02
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
Im rückwärtigen Bereich der Vorgebirgsstraße 40 ist ein Mehrfamilienwohnhaus geplant. Es wird eine Umplanung für
ein Einzelhaus angeregt.
27.10.2016
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Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nein
Straße handelt hat im Jahr 2015 ein Vorgespräch beim Landesbetrieb Straßen NRW in Euskirchen stattgefunden. Der
Landesbetrieb hatte angeregt, das Plangebiet geradlinig an
den Kreisverkehr anzubinden, während die Vorgebirgsstraße
untergeordnet in die Planstraße einmündet. Dieser Anregung
ist die Planung gefolgt und hat die Einmündung vor der
Planstraße geringfügig verschwenkt.
Durch den Verschwenk der Vorgebirgsstraße und der Vorfahrt für die Planstraße werden in diesem Bereich eine Reduzierung der Geschwindigkeit und damit eine Verbesserung
der Verkehrssicherheit erwartet.
Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung sind auch alternative
Anbindungen des Innenbereichs an die tangierenden Straßen untersucht worden. Nach Aussage des Gutachters sind
jedoch Anbindungen an die Pehler Hülle und die Badorfer
Straße in Bezug auf die Höhenlage zum Baugebiet und die
Verträglichkeit zusätzlicher KFZ-Verkehrsbelastungen auf
diesen schmalen, empfindlichen Wohnstraßen problematisch.
Für die unmittelbar angrenzenden Bewohner wird sich die
örtliche Situation mit der Realisierung der Maßnahme verändern. Der Anregung hinsichtlich der Umplanung wird daher
gefolgt. Die Planstraße wurde in nördlicher Richtung verschoben, sodass der Abstand zu dem Grundstück der
Eingabensteller vergrößert und eine Abpflanzung mit einer
Hecke o.ä. möglich wird.
Wird nicht berücksichtigt.
In der Stadt Brühl besteht nach wie vor ein hoher Bedarf an
Geschoßwohnungen, sodass die Vorhabenträger angehalten
sind entsprechende Flächen für diese Nutzung vorzuhalten.
Die Planung hat darauf reagiert und im zentralen Bereich
des Gebietes den überwiegenden Teil der Geschoßwohnungen vorgesehen. Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der
Flächengröße und der Gebäudehöhe für das geplante Ge-
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
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Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B4.03
Es ist ökologisch nicht vertretbar den alten Baumbestand zu entfernen, die
Grünfläche zu versiegeln, den Lebensraum der Tiere zu vernichten.
nein
B4.04
Von der Planung profitiert nur der Investor
und einige wenige. Das Vorhaben ist aus
sozialen
und
städtebaulichen
Gesichtspunkten nicht vertretbar.
Die Nachverdichtung führt zu erheblichen
infrastrukturellen Problemen im näheren
Umfeld. Die Verkehrssituation wird zu-
nein
bäude enge Grenzen fest.
Wird nicht berücksichtigt.
Der Rat der Stadt Brühl hat auf der Grundlage der Gemeindeordnung und des Landschaftsgesetzes – LG eine Baumsatzung beschlossen. Diese Satzung regelt den Schutz des
Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne.
Danach stehen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang
unter dem Schutz der Baumsatzung. Im Rahmen der Planaufstellung wurden die von der Satzung betroffenen Bäume
eingemessen und kartiert.
Die mit der Realisierung der Planung zu fällenden Bäume
sind entsprechend der Baumsatzung vom Verursacher als
Ersatzgeld an die Stadt Brühl zu zahlen. Zeitpunkt und Umfang der Ersatzzahlung wird in einem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Projektentwickler / Grundstückseigentümer und der Stadt Brühl geregelt.
Hinsichtlich der Entwicklung des Standortes gibt es seitens
des Gesetzgebers (Baugesetzbuch) eine klare Vorgabe. Auf
Grund des jahrelangen Flächenverbrauchs in den Außenbereichen hat der Gesetzgeber die Stärkung der Innenbereiche
in das Baugesetzbuch (§ 13a BauGB) eingefügt. Danach
sind die Innenbereiche vorrangig zu Verdichten und / Wiedernutzbar zu machen. Der Rat der Stadt Brühl räumt zudem
der Herstellung von Wohngebäuden gegenüber dem in isolierter Innenlage befindlichen Grünraum der Hausgärten Vorrang ein.
Wird nicht berücksichtigt.
Die wirtschaftlichen Gewinne sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.
Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe
zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung
und den Naherholungsmöglichkeiten als optimal zu bewerten. Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung am
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 6 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nehmend heikler.
Zudem befinden sich die Schulen und
Kindergärten bereits an der Kapazitätsgrenze.
B04.05
B 5.01
19.01.16/
17.01.16
B6.01
15.01.16
B6.02
Unmittelbar entlang der Grundstücksgrenze befinden sich Kellerräume. Es
wird befürchtet, dass die Wände den Belastungen durch Baufahrzeuge nicht
standhalten.
Die Eingabensteller wenden sich gegen
das geplante Mehrfamilienwohnhaus im
Südwesten des Plangebietes.
Ein erhöhtes Gebäude an dieser Stelle
würde eine besondere Beeinträchtigung
der Lebensqualität und Wertstabilität der
umliegenden Altbauten auch besonders
durch den Schattenwurf bedeuten.
nein
Der Eingabensteller bezweifelt, dass die
geplante Bebauung bei Einhaltung der
GRZ von 0,4 verwirklicht werden kann
und bittet um Erläuterung wie das funktionieren soll.
nein
Der Eingabensteller wüsste gerne, warum
ein Teil des Grundstücks Ecke Badorfer
Straße / Pehler Hülle herausgelöst und
-
nein
26.01.2010 ein Wohnbauflächenkonzept für das gesamte
Stadtgebiet beschlossen. In dieser Konzeption war u.a. der
Standort des Plangebietes als Potentialfläche für den Wohnungsbau enthalten. Darüber hinaus stellt der Flächennutzungsplan bereits seit 1996 diese Fläche als potentielle
Wohnbaufläche dar. Auf der Grundlage des Wohnbauflächenkonzeptes und des Flächennutzungsplanes sind jeweils
parallel auch die Schul- und Kindergartenbedarfe fortgeschrieben worden.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die Anregung wird an den Investor weitergeleitet, damit dieser in der Bauphase die nötigen Sicherungsmaßnahmen
trifft.
Wird nicht berücksichtigt.
Bei dem geplanten Gebäude handelt es sich um ein zweigeschossiges Wohnhaus plus einem kleineren obersten Geschoss für insgesamt ca. 6 Familien. Die Planung orientiert
sich bei der Festsetzung der Bauhöhe an der umgebenden
Bebauung, sodass sich die Bauhöhe in den Gesamtraum
einfügt. Die geplante Bebauung stellt keine besondere Beeinträchtigung der Lebensqualität und Wertstabilität dar. Ein
nachteiliger Schattenwurf entsteht durch die Bebauung nicht.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die Einhaltung der Grundflächenzahl ist im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. Der Bebauungsplan setzt für
alle Baugrundstücke eine Grundflächenzahl von 0,4 fest. Die
im Vorentwurf dargestellten Baukörper sind nur beispielhaft
und sollen zum besseren Verständnis bezüglich der weiteren
Festsetzungen beitragen. Die Festsetzung einer GRZ erfolgt
zudem unabhängig von der Festsetzung eines Baufensters.
Das Eckgrundstück ist nicht aus dem Plangebiet herausgelöst, sondern Teil des Bebauungsplanes.
Die Antragstellung für die Bebauung des Eckbereichs ist vor
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
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Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nun dem Bebauungsplan zugeschlagen
wurde.
B6.03
B6.04
B6.05
18.01.16
Der im B-Planvorentwurf vorgeschlagene
Fußweg zur Pehler Hülle wird auf Grund
der vorhandenen Bebauung für unrealistisch gehalten und ein Fußweg über das
vorgenannte Eckgrundstück zur Badorfer
Straße vorgeschlagen.
Die Neubaugebiete führen nach Auffassung des Eingabenstellers zu einer deutlichen Steigerung der Kinderzahlen. Es ist
daher unerlässlich eine zuverlässige Kinder-/Schülerprognose insbesondere für
Badorf zu erstellen.
nein
Inwieweit sind im Baugebiet geschützte
Bäume identifiziert und inwieweit ist der
Bebauungsplan angepasst worden, sodass diese geschützten Bäume erhalten
bleiben können?
nein
ja
der Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt.
Die Genehmigung erfolgte auf der Grundlage des Bebauungsplanes ‚Bauzonen‘ im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Die Fußwegeverbindung ist nicht unrealistisch. Die betroffenen Grundstücke befinden sich - im Gegensatz zu dem vorgeschlagenen Grundstück - in alleiniger Verfügungsgewalt
des Projektentwicklers, sodass die Realisierung möglich ist.
Ist bereits berücksichtigt.
Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung am 26.01.2010
ein Wohnbauflächenkonzept für das gesamte Stadtgebiet
beschlossen. In dieser Konzeption war u.a. der Standort des
Plangebietes als Potentialfläche für den Wohnungsbau enthalten. Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sind die seinerzeit als Potentialfläche bewerteten Bereiche als Wohnbauflächen dargestellt worden.
Auf der Grundlage des Wohnbauflächenkonzeptes und des
Flächennutzungsplanes sind jeweils parallel auch die Schulund Kindergartenbedarfe fortgeschrieben worden. Zuständige Ämter werden im Verfahren beteiligt. Hierüber ist auch
die Fortschreibung und Weiterentwicklung der Bedarfe an
KiTa- und Schulplätzen gewährleistet.
Wird nicht berücksichtigt.
Der Rat der Stadt Brühl hat auf der Grundlage der Gemeindeordnung und des Landschaftsgesetzes eine Baumsatzung
beschlossen. Diese Satzung regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne.
Danach stehen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang
unter dem Schutz der Baumsatzung. Im Rahmen der Planaufstellung wurden die von der Satzung betroffenen Bäume
eingemessen und kartiert.
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
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Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B6.06
18.01.16
Der Eingabensteller bittet um Erläuterung,
wie mit seinen Eingaben während des
Planungsprozesses verfahren wird.
-
B6.07
18.01.16
Wie sieht ein Staffelgeschoß aus und
welche Abweichungen sind hier zu einem
Satteldach zulässig?
-
B6.08
Bei den Mehrfamilienwohnhäusern sollten
nur Flachdächer zur Ausführung kommen.
nein
B6.09
Die in der Bürgerversammlung genannte
Gebäudehöhe sollte im Bebauungsplan
festgeschrieben werden.
ja
Die mit der Realisierung der Planung zu fällenden Bäume
sind entsprechend der Baumsatzung vom Verursacher als
Ersatzgeld an die Stadt Brühl zu zahlen. Zeitpunkt und Umfang der Ersatzzahlung wird in einem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Projektentwickler / Grundstückseigentümer und der Stadt Brühl geregelt. Vorrangiges Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung von neuem Wohnraum. Eine Ausrichtung der Bebauung an vorhandenem
Baumbestand ist daher nicht möglich.
Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sowie
aus der öffentlichen Auslegung werden den Ausschussmitgliedern des Planungsausschusses (PSTA) zur Kenntnis gegeben. Alle Stellungnahmen werden letztlich vom Rat behandelt, abgewogen und beschlossen.
Das beschlossene Abwägungsergebnis wird den Eingabenstellern nach Bekanntmachung des Bebauungsplanes als
Satzung zugestellt.
Staffelgeschosse sind Geschosse, die gegenüber den darunterliegenden Geschossen zurückspringen und eine kleinere Grundfläche aufweisen. Die Landesbauordnung NRW
enthält nur wenige Vorschriften zum Thema Staffelgeschoss.
Unter § 2 Abs. 5 BauONRW wird lediglich der Vollgeschossbegriff definiert. Danach handelt es sich bei einem Staffelgeschoss um ein Vollgeschoss, wenn die darunterliegende
Grundfläche um mehr als 2/3 überschritten wird.
Wird nicht berücksichtigt.
Bei den Mehrfamilienwohnhäusern werden weitestgehend
Flachdächer oder nur gering geneigte Dächer zu Anwendung kommen um eine gewisse Vielfalt in der städtebaulichen Gestaltung des Gebietes zu ermöglichen.
Wird berücksichtigt.
Als Grundlage für den förmlichen Bebauungsplan dient die
Verkehrsplanung des Ingenieurbüros Geißler. In der Verkehrsplanung sind die Fahrbahngrenzen (Grundstücksgren-
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 9 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B6.10
20.01.16
Der Eingabensteller bittet nochmals um
kurzfristige Beantwortung seiner Fragen
und zeigt wenig Verständnis dafür, dass
er zu seinen Vorschlägen von der Verwaltung keine direkten Bescheide bekommt.
nein
B6.11
20.01.16
Der Eingabensteller wendet sich gegen
die in der Bürgerversammlung zum Bebauungsplan von einem Ratsherrn gemachte Äußerung, wonach es in Brühl
keine bebaubaren Flächen mehr gäbe.
Der Eingabensteller verweist in diesem
Zusammenhang auf die Ratsvorlage
554/2015. Gemäß dieser Vorlage sind
viele Hektar Baulandflächen im Rahmen
der Phantasialanderweiterung zurückge-
nein
zen) höhenmäßig festgelegt.
Diese Höhenangaben dienen der Planung für die Bestimmung der maximal zulässigen Gebäudehöhen.
Diese orientieren sich an den vorhandenen Gebäudehöhen.
Mit der Festsetzung von Gebäude-, Traufhöhen und Attikahöhen wird gewährleistet, dass die neue Bebauung im Kern
der Umgebungsbebauung entspricht.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Das Bebauungsplanverfahren ist ein Gesetzgebungsverfahren. Dieses beinhaltet ein formelles Verfahren, nach dem
u.a. auch die Beteiligung von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange erfolgt. Dieses Verfahren sieht vor, dass die
Entscheidung über Inhalte zum Bebauungsplan letztlich
durch den Rat der Gemeinde unter Vorlage aller Einwendungen erfolgt. Dies dient dem Zweck, dass zum Schluss
des Verfahrens alle Einwendungen aller Beteiligten gegeneinander und untereinander abgewogen werden können.
Die öffentlichen Beteiligungsphasen zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung - in Fall des BP 06.02 ergänzt durch eine Bürgerveranstaltung - sowie zur Öffentlichen Auslegung dienen
dem Zweck, dass Fragen gestellt und diskutiert werden können. Die gewonnenen Erkenntnisse können dann als Einwendungen im Rahmen der Beteiligungsphasen vorgetragen
werden.
Wird nicht berücksichtigt.
Die vom Eingabensteller zitierte Vorlage Nr. 554/2015 führt
aus, dass die in der zugehörigen Anlage dargestellten Flächen zum Siedlungsflächenausgleich unterschiedlichen Flächenbewertungen unterliegen, die eine Nutzung für Wohnbauflächenzwecke ausschließen. Die einzigen Wohnbauflächen, über die die Stadt Brühl verfügen kann, ergeben sich
aus dem Wohnbauflächenkonzept der Stadt Brühl, das der
Rat in seiner Sitzung am 26.01.2010 beschlossen hat.
Der Eingabensteller wurde mit Schreiben und Kartenmaterial
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
B6.12
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
24.01.16
B6.13
B7.01
B7.02
18.01.16/
18.01.16
Bürger
Stellungnahme Bürger
nommen worden.
Die vorgestellte Planung stellt ein reines
‚Zubetonieren‘ dar. Sie führt nur zu eingeschränkter Sicht und schlechterer Luft.
27.10.2016
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Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nein
Es wird eine Begegnungsfläche mit einem
großen gestalteten Spielplatz und Gewerbeflächen z.B. mit einem Eiscafé vorgeschlagen.
nein
Nach Auffassung des Eingabenstellers
besteht keine Notwendigkeit das Gebiet
zu bebauen. Es würden in der Umgebung
des Plangebietes in den nächsten Jahren
eine Vielzahl von Wohnungen frei werden.
Die Bebauung wird daher abgelehnt.
nein
Die Zufahrt zum Plangebiet stellt sich als
Nadelöhr dar. Sollte in der Zufahrt ein Unfall passieren, ist das Gebiet abgeschnitten.
nein
vom 09.02.2016 detailliert über den Sachverhalt informiert.
Wird nicht berücksichtigt.
Die Planung eines Reinen Wohngebietes in zweigeschossiger Bauweise plus einem obersten kleineren Geschoss mit
einer Grundflächenzahl von 0,4 ist eine städtebaulich verträgliche Stadtplanung. Erhebliche Beeinträchtigungen entstehen weder in Hinsicht auf 'Sichtverhältnisse' noch auf 'Luftqualität'.
Wird nicht berücksichtigt.
Die Anlage einer Begegnungsfläche mit Spielplatz und Eiscafé entspricht nicht den Zielen der Planung. Dem Wunsch
nach einem vergrößerten Spielplatz hingegen wird gefolgt.
Dieser wurde vergrößert und bietet auch Flächen für Nachbarschaftstreffen.
Wird nicht berücksichtigt.
In der Stadt Brühl bestehen nach wie vor hoher Bedarf an
Wohnraum, der nicht gedeckt werden kann.
Eine Begleiterscheinung der alternden Bevölkerung ist der
steigende Wohnflächen-Pro-Kopf-Verbrauch: zunehmend
mehr Menschen bewohnen auch alleinstehend ihre Eigentumsimmobilien, Single-Haushalte nehmen insgesamt zu.
Einem rückläufigen Bevölkerungstrend kann nur mit der
Ausweisung neuer Wohnbauflächen begegnet werden. Bedarfe aus den Großstädten sind dabei noch nicht berücksichtigt.
Für die Baugrundstücke innerhalb des Plangebietes ist bereits heute die Nachfrage größer als das Angebot.
Wird nicht berücksichtigt.
Die Zufahrt ist ausreichend breit bemessen (10,5 m / 9,0 m)
und geradlinig auf den Kreisverkehrsplatz ausgerichtet. Bei
einem Unfall bestünde ausreichend Fläche um einen Notarztwagen o.ä. vorbeifahren zu lassen. In dem sehr seltenen Fall, dass selbst diese Straße für einige Zeit gesperrt
würde, bestünde für die Menschen vor Ort keine Gefahr. Das
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 11 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B7.03
Die Änderung der Verkehrsführung und
Herabstufung der Vorgebirgsstraße zur
Nebenstraße führen zu unsicheren Verkehrssituationen.
nein
B7.04
Es wird ein autofreies Gebiet vorgeschlagen. Es sollte eine Großgarage für alle
künftigen Bewohner der Geschoßwohnungen und Eigenheime errichtet werden.
nein
B7.05
Der geplante Fußweg zur Pehler Hülle
sollte in den Bereich der Zufahrt Badorfer
Straße 79 verlegt werden. Diese Trasse
könnte im Notfall auch als Durchfahrt für
Rettungsfahrzeuge dienen.
nein
Gebiet kann immernoch über den Fußweg zur Straße Pehler
Hülle erreicht werden.
Zur Verbesserung der fußläufigen Situation setzt der Bebauungsplan zudem im nördlichen Teil eine Fußwegeverbindung zur Taunusstraße hin fest.
Bei der geplanten Anbindung an die Taunusstraße handelt
es sich um eine vorsorgliche Maßnahme, um auf Dauer die
fußläufige Anbindung zu verbessern.. Mit der planungsrechtlichen Festsetzung wird eine langfristige Realisierung angestrebt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Durch den Verschwenk der Vorgebirgsstraße und der Vorfahrt für die Planstraße wird in diesem Bereich eine Reduzierung der Geschwindigkeiten und damit eine Verbesserung
der Verkehrssicherheit erwartet. Eine Herabstufung einer
Straße ist mit der Planung nicht verbunden. Vorfahrtstechnische Regelungen sind ordnungsrechtlicher Natur und können im Bebauungsplan nicht geregelt werden.
Wird nicht berücksichtigt.
Das Bebauungskonzept sieht einen Mix aus Einfamilien- und
Mehrfamilienhäusern am geplanten Standort vor. Die Entwicklung eines autofreien Wohngebietes setzt die Initiative
eines Projektentwicklers voraus. In diesem Fall haben Fachverwaltung und Rat sich dem Beabuungsvorschlag des Investors angeschlossen. Von daher wird an der bisherigen
Konzeption festgehalten.
Wird nicht berücksichtigt.
Die vorgeschlagene Fußwegvariante wird abgelehnt, da mit
der gemeinsamen Einrichtung der Ein- und Ausfahrt und
dem Fußweg für die Kinder vorsätzlich eine Gefahrenstelle
geschaffen würde.
Das Grundstück befindet sich zudem in privatem Eigentum.
Ein öffentlicher Fußweg stünde der Anregung bereits auf
Grund der Eigentumssituation entgegen.
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
B7.06
B8.01
20.01.16/
18.01.16
Bürger
Stellungnahme Bürger
Es wird kritisiert, dass der Neubau der
Gebäude Badorfer Straße / Pehler Hülle
vier Geschosse hoch ist und die Nachbarschaft dadurch schon erheblich belastet ist. Es ist zu prüfen, ob bei dieser
Höhe eine 3 m Abstandsfläche noch ausreichend groß bemessen ist.
Der Eingabensteller weist auf die mangelhafte oder gar nicht vorhandene Bauleitung während der Bauphase und auf
die dadurch entstandenen Konflikte mit
der Nachbarschaft hin.
Die Eingabensteller sind nicht damit einverstanden, dass permanent zu Lasten
der Umwelt großflächig Grünland in Baugebiete ohne ökologischen Wert verwandelt wird. Davon sind in Brühl besonders
die südlichen Stadtteile betroffen.
27.10.2016
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Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nein
nein
Die im Planungskonzept vorgesehene Lösung hingegen ist
eine sehr gute und realisierbare Lösung, da sie - langfristig
betrachtet - eine Verlängerung des Fußweges von der Taunusstraße zur Pehler Hülle bedeutet. Es entsteht hier eine
attraktive Fußwegverbindung von der Pehler Hülle über
Taunusstraße letztlich bis in die Ortslage Pingsdorf mit Kirche und Geschäften.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die Ausführungen zu dem Neubau werden zur Kenntnis genommen, betreffen jedoch nicht die Inhalte des Bebauungsplanes.
Wird nicht berücksichtigt.
Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe
zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung
und den Naherholungsmöglichkeiten als optimal zu bewerten. Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung am
26.01.2010 ein Wohnbauflächenkonzept für das gesamte
Stadtgebiet beschlossen. In dieser Konzeption war u.a. der
Standort des Plangebietes als Potentialfläche für den Wohnungsbau enthalten. Grundlage hierfür bildet der seit 1996
rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Brühl.
In der Stadt Brühl bestehen nach wie vor hohe Bedarfe an
Wohnraum. Für die Baugrundstücke innerhalb des Plangebietes ist bereits heute die Nachfrage größer als das Angebot.
Der Gesetzgeber unterstützt Bauvorhaben dieser Art in Form
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 13 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B8.02
Mit der hohen Bebauungsdichte und uniformen Architektur verliert Pingsdorf/
Badorf immer mehr seinen liebenswürdig
dörflichen Charakter und verwandelt sich
in einen gesichtslosen Vorort von Köln
oder Bonn. Daher sollte bei dem neuen
Bebauungsgebiet nicht die geplante Bebauungsdichte realisiert werden, sondern
mehr Platz für öffentlichen Raum (z.B.
Straßen, Wege, Plätze, Neuanpflanzungen, Kinderspielplatz) gelassen werden.
nein
B8.03
B8.1.3 Für alle neuen Gebäude - EFH wie
MFH - sollte die Geschosshöhe - entsprechend der bestehenden Randbebauung zwei Geschosse nicht überschreiten.
Architektur und Dachformen sollten sich
der Umgebung anpassen.
ja
der Gesetzgebung zum Baugesetzbuch (BauGB), da sie eine sinnvolle und letztlich auch ökologisch positiv zu bewertende Innenverdichtung bedeuten. Aufgrund dessen sind
Verfahrenserleichterung im BauGB verankert. Der Innenverdichtung wird damit Vorrang gegenüber Vorhaben am Stadtrand oder im Freiraum eingeräumt, um so ökologisch höherwertige Strukturen gegenüber den isolierten innerstädtischen
Lagen zu schützen.
Wird nicht berücksichtigt.
Der Wandel vom Dorf zum städtischen Umland ist ein fortwährender Entwicklungsprozess, der aber dem geplanten
Vorhaben nicht allein angelastet werden kann. Die Umgebungsbebauung ist selbst geprägt von zweigeschossiger
Bebauung (plus einem Nichtvollgeschoss) bei einer GRZ von
0,4 und einer GFZ von 0,7. Das hierfür gültige Planungsrecht
gilt bereits seit 1964. Auf dieser Grundlage sind auch Mehrfamilienhäuser genehmigungsfähig und bereits entstanden.
Mit der geplanten Bebauung wird eine Bebauung gleicher
Dichte und ähnlicher Bauweise vorgesehen. Im Gegensatz
zur bestehenden Bebauung sind Vorgärten geplant, so dass
die Bebauung sich lockerer präsentieren wird, als dies im
Bestand ist. Das geplante Neubaugebiet zum BP 06.02 wird
für den Standort als angemessen und sinnvoll betrachtet. Insofern wird das Konzept weiter verfolgt.
Ist bereits berücksichtigt.
Das Bebauungskonzept fußt auf der planerischen Absicht,
ein Neubaugebiet zu entwickeln, dass eine Bauweise ermöglicht wird, wie sie in der umgebenden Bebauung vorhanden
ist. Dies stellt auf eine Bauweise ab, die sich im städtebaulich-architektonischen Sinne als eine zweigeschossige Bauweise mit einem zusätzlichen, aber kleineren Dachgeschoss
dargestellt.
Festsetzungen zu Geschossen in Verbindung mit Festsetzungen zu Gebäude- und Attikahöhen gewährleisten die
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 14 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B8.04
B8.1.4 Bei dem Baugebiet handelt es sich
noch um eine reine Grünfläche mit einem
großen Baumbestand. Geschütze Bäume
sollten in den Bebauungsplan aufgenommen und deren Fällung vermieden
werden. Notwendige Ersatzpflanzungen
sollten im Baugebiet vorgenommen werden
nein
B8.05
Die vorliegenden Ergebnisse der Verkehrszählung entsprechen nicht der Realität, da die Badorfer Straße seit vielen
Monaten durch Straßenbaumaßnahmen
gesperrt ist. Ohne Baumaßnahmen werden die Badorfer Straße und die Vorgebirgsstraße häufig als „Schleichweg" vom
nein
Umsetzung.
Wird nicht berücksichtigt.
Vorrangiges Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die
Schaffung von neuem Wohnraum. Eine Ausrichtung der Bebauung an vorhandenem Baumbestand ist daher nicht möglich.
Unabhängig davon hat der Rat der Stadt Brühl auf der
Grundlage der Gemeindeordnung und des Landschaftsgesetzes – LG eine Baumsatzung beschlossen. Diese Satzung
regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im
Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne.
Danach stehen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang
unter dem Schutz der Baumsatzung. Im Rahmen der Planaufstellung wurden die von der Satzung betroffenen Bäume
eingemessen und kartiert.
Die mit der Realisierung der Planung zu fällenden Bäume
sind entsprechend der Baumsatzung vom Verursacher als
Ersatzgeld an die Stadt Brühl zu zahlen. Zeitpunkt und Umfang der Ersatzzahlung wird in einem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Projektentwickler / Grundstückseigentümer und der Stadt Brühl geregelt.
Das Neubaugebiet wird sich zukünftig als ein locker bebautes Gebiet mit Hausgärten präsentieren. Von den öffentlichen Verkehrsflächen wird somit erheblich mehr Grünanteil
wahrnehmbar sein, als an den bestehenden Häusern der
umgebenden Straßen.
Wird nicht berücksichtigt.
Um Kenntnisse zu den bestehenden Verkehrsstärken im
Umfeld des Bebauungsplangebietes zu erlangen, fanden im
Dezember 2014 und im April 2016 Verkehrszählungen und
Verkehrsbeobachtungen statt.
Durch die Kanalbaumaßnahmen auf der Badorfer Straße
konnten seit Ende 2014 keine typischen Belastungen durch
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 15 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
Autoverkehr von der Euskirchener Straße
zur Alte Bonnstraße und umgekehrt genutzt. Hier sollten verkehrsberuhigende
Maßnahmen vorgenommen werden.
Der Einwender erwartet demnach eine
Aktualisierung der Verkehrsdaten nach
Auflösung der Baustellen.
B9.01
B9.02
Verkehrszählungen ermittelt werden, sodass auf Zähldaten
der Stadt Brühl von Februar 2012 zurückgegriffen wurde.
Baustellenbedingte Verkehrsverlagerungen wurden innerhalb der Verkehrsuntersuchung berücksichtigt und korrigiert.
Die Leistungsfähigkeitsberechnungen zeigen, dass die Umbaumaßnahmen am Kreisverkehr weder einen Rückstau im
Kreisverkehr noch sonstige negative Auswirkungen am
Kreisverkehr bewirken. Der Kreisverkehr weist für Fußgänger und Radfahrer, die im Kreisverkehr auf der Fahrbahn geführt werden, eine hohe Verkehrssicherheit auf.
20.01.16/
19.01.16
Die Eingabensteller wenden sich gegen
das geplante Mehrfamilienwohnhaus in
unmittelbarer Nähe ihres Grundstücks.
nein
21.01.16/
20.01.16
Des Weiteren wird der Verlust der alten
Bäume durch die geplante Bebauung und
Erschließung im Innenbereich bedauert.
nein
In der Stadt Brühl besteht nach wie vor ein hoher Bedarf an
Geschoßwohnungen, sodass die Vorhabenträger angehalten
sind entsprechende Flächen für diese Nutzung vorzuhalten.
Die Planung hat darauf reagiert und im zentralen Bereich
des Gebietes den überwiegenden Teil der Geschoßwohnungen vorgesehen. Darüber hinaus sind im Eingangsbereich
und im Südwesten des Plangebietes drei weitere Hauseinheiten geplant.
Bei dem geplanten Gebäude handelt es sich um ein zweigeschossiges Wohnhaus für max. 6 Familien. Die Planung
orientiert sich bei der Festsetzung der Bauhöhe an der umgebenden Bebauung, sodass sich die Bauhöhe in den Gesamtraum einfügt. Es ist nicht erkennbar, wodurch die zweigeschossige Bebauung eine besondere Beeinträchtigung
der Lebensqualität führen soll, zumal sogar die Hausgruppe
in der die Einwender wohnen sich als größer darstellt als das
beanstandete Mehrfamilienhaus.
Wird nicht berücksichtigt.
Vorrangiges Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die
Schaffung von neuem Wohnraum. Eine Ausrichtung der Bebauung an vorhandenem Baumbestand ist daher nicht möglich.
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 16 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B9.03
Es wird um Aufnahme der rückwärtigen
Gärten in den Bebauungsplan gebeten.
ja
B10.01 19.01.16/
19.01.16
Auf die Aufstellung eines Bebauungsplans und Realisierung des gesamten
Projektes sollte wg. ökologischer, ökonomischer und sozialer Aspekte verzichtet
werden
nein
Unabhängig davon hat der Rat der Stadt Brühl auf der
Grundlage der Gemeindeordnung und des Landschaftsgesetzes – LG eine Baumsatzung beschlossen. Diese Satzung
regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im
Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne.
Danach stehen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang
unter dem Schutz der Baumsatzung. Im Rahmen der Planaufstellung wurden die von der Satzung betroffenen Bäume
eingemessen und kartiert.
Die mit der Realisierung der Planung zu fällenden Bäume
sind entsprechend der Baumsatzung vom Verursacher als
Ersatzgeld an die Stadt Brühl zu zahlen. Zeitpunkt und Umfang der Ersatzzahlung wird in einem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Projektentwickler / Grundstückseigentümer und der Stadt Brühl geregelt.
Das Neubaugebiet wird sich zukünftig als ein locker bebautes Gebiet mit Hausgärten präsentieren. Von den öffentlichen Verkehrsflächen wird somit erheblich mehr Grünanteil
wahrnehmbar sein, als an den bestehenden Häusern der
umgebenden Straßen.
Wird berücksichtigt.
Die Grundstücke werden insgesamt in das Plangebiet aufgenommen. Für die rückwärtigen Gartenbereiche werden
entsprechend der Anregung überbaubare Grundstücksflächen festgesetzt.
Wird nicht berücksichtigt.
Aus der pauschalen Anregung ist nicht erkennbar, welche
Aspekte konkret dazu führen, auf die Aufstellung des Bebauungsplanes zu verzichten.
Der Flächennutzungsplan stellt bereits seit 1996 diese Fläche als Wohnbaufläche dar. Darüber hinaus hat der Rat der
Stadt Brühl in seiner Sitzung am 26.01.2010 ein Wohnbauflächenkonzept für das gesamte Stadtgebiet beschlossen.
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
B10.02
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
Falls dennoch gebaut wird:
Im gesamten Gebiet maximal eingeschossige Bebauung mit Firsthöhe von
maximal 7,6 m und Bezugspunkt auf
Straßenniveau.
27.10.2016
- Seite 17 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nein
Auch in dieser Konzeption war u.a. der Standort des Plangebietes als Potentialfläche für den Wohnungsbau enthalten.
Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe
zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung
und den Naherholungsmöglichkeiten als sehr gut zu bewerten.
Weiterhin unterstützt der Gesetzgeber Bauvorhaben dieser
Art in Form der Gesetzgebung zum Baugesetzbuch
(BauGB), da sie eine sinnvolle und letztlich auch ökologisch
positiv zu bewertende Innenverdichtung bedeuten. Aufgrund
dessen sind Verfahrenserleichterungen im BauGB verankert.
Der Innenverdichtung wird damit Vorrang gegenüber Vorhaben am Stadtrand oder im Freiraum eingeräumt, um so ökologisch höherwertige Strukturen gegenüber den isolierten
innerstädtischen Lagen zu schützen.
Der Rat der Stadt Brühl sieht zudem die Notwendigkeit,
Wohnraum zu schaffen und nutzt die Entwicklungschance
am Standort für eine sinnvolle Nachverdichtung.
Wird nicht berücksichtigt.
In der Öffentlichkeit wurde das Ziel erläutert, dass eine Bebauung geplant ist, die sich in ihrer Bauweise an der Umgebung orientiert. Diese ist überwiegend zweigeschossig vorhanden. Der Bebauungsplan ermöglicht in Anlehnung an die
vorhandene Bebauung eine Bauweise, die sich städtebaulich-architektonisch als zweigeschossige Bebauung mit einem zusätzlichen kleineren obersten Geschoss darstellt,
wobei Gebäudehöhen und Attikahöhen zusätzlich beschränkt werden. Zur Bestimmung der künftigen Gebäudehöhen werden in der Bebauungsplanung die Höhenangaben
der geplanten Verkehrsanlagen herangezogen und darauf
die maximal zulässigen Gebäudehöhen bezogen. Hierdurch
ist für jedes künftige Baugrundstück festgelegt, wie hoch das
geplante Gebäude maximal werden darf. Es entstehen somit
Baukörper, deren Volumen dem der näheren Umgebung
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 18 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B10.03
Weitestgehender Erhalt der im Areal befindlichen Bäume.
nein
B10.04
Schaffung zusätzlicher Grünflächen durch
Ausgleichspflanzungen im gesamten
Baugebiet.
nein
entsprechen.
Wird nicht berücksichtigt.
Vorrangiges Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die
Schaffung von neuem Wohnraum. Eine Ausrichtung der Bebauung an vorhandenem Baumbestand ist daher nur in eingeschränkter Form möglich.
Unabhängig davon hat der Rat der Stadt Brühl auf der
Grundlage der Gemeindeordnung und des Landschaftsgesetzes – LG eine Baumsatzung beschlossen. Diese Satzung
regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im
Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne.
Danach stehen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang
unter dem Schutz der Baumsatzung. Im Rahmen der Planaufstellung wurden die von der Satzung betroffenen Bäume
eingemessen und kartiert.
Die mit der Realisierung der Planung zu fällenden Bäume
sind entsprechend der Baumsatzung vom Verursacher als
Ersatzgeld an die Stadt Brühl zu zahlen. Zeitpunkt und Umfang der Ersatzzahlung wird in einem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Projektentwickler / Grundstückseigentümer und der Stadt Brühl geregelt.
Das Neubaugebiet wird sich zukünftig als ein locker bebautes Gebiet mit Hausgärten präsentieren. Von den öffentlichen Verkehrsflächen wird somit erheblich mehr Grünanteil
wahrnehmbar sein, als an den bestehenden Häusern der
umgebenden Straßen.
Wird nicht berücksichtigt.
Im Bebauungsplan werden im Verlauf der geplanten Erschließungsstraßen standortgerechte Bäume festgesetzt.
Diese werden zur Gestaltung des Gebietes an den Stellen
gesetzt, wo sie Stellplatzanlagen einrahmen. Darüber hinaus
setzt der Bebauungsplan eine öffentliche Grünfläche für einen Kinderspielplatz in einer Größe von ca. 660 m² fest.
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
B10.05
B10.06
B11.01 21.01.16/
20.01.16
Bürger
Stellungnahme Bürger
Begrenzung der baulichen Nutzung im
bereits heute bebauten Bereich des BP
und Festschreibung der Art der Bebauung
bei Neubauten durch Abriss bzw. Schließung von Baulücken, mit dem Ziel des
Erhalts des dörflichen Charakters.
Keine Abweichungen vom Bebauungsplan zulassen, insbesondere hinsichtlich
GFZ, GRZ, FH und Geschossigkeit.
Die Eingabensteller befürworten die Planung. Der Wohncharakter sollte ähnlich
wie in der Joseph-Hürthen-Straße geplant
werden (weitläufig, im wesentlichen EFH).
Die Durchmischung von EFH und MFH
geht zu Lasten der Wohnqualität. Begrenzung der MFH auf max. 60 Einheiten.
27.10.2016
- Seite 19 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
ja
nein
nein
Die Festsetzung weiterer 'Grünanlagen' ist ausgeschlossen,
da der kausale Zusammenhang, der ein solche Anlage
gegenüber dem Investor rechtfertigen müsste, nicht zu gegeben ist. 'Ausgleichspflanzungen' sind nicht Gegenstand
dieses Bebauungsplanverfahrens, da aufgrund der Anwendung des Verfahrens des § 13a BauGB kein Eingriff vorliegt,
für den Ausgleichsmaßnahmen erforderlich werden.
Wird berücksichtigt.
Die Festsetzungen im Bereich der vorhandenen Bebauung
werden sich an dem Bestand orientieren. Die Regelungen
gelten dann auch für Neubebauungen und Lückenschließungen.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die Festsetzungen im Bebauungsplan sind grundsätzlich
einzuhalten. Unabhängig davon liegt es im pflichtgemäßen
Ermessen der zuständigen Baugenehmigungsbehörde Bauanträge und ggf. hierzu eingehende Anträge auf Befreiung
oder Abweichung zu prüfen. In Einzelfällen kann das Ermessen gegen Null tendieren, wenn ein Anspruch auf Befreiung
besteht. Eine Vorwegnahme der Entscheidung, dass Abweichungen nicht zulässig sind, ist rechtlich nicht zulässig.
Wird nicht berücksichtigt.
Es ist erklärtes Ziel der Stadt Brühl, einen Wohnstandort zu
entwickeln, der Flächen sowohl für Einfamilienhäuser wie
auch für Mehrfamilienhäuser bietet.
Der Anregung hinsichtlich der Bebauung mit überwiegend
Einfamilienhäusern kann daher nur zum Teil entsprochen
werden, da in der Stadt Brühl nach wie vor ein hoher Bedarf
an Geschoßwohnungen besteht, sodass die Vorhabenträger
angehalten sind entsprechende Flächen für diese Nutzung
vorzuhalten. Die Planung hat darauf reagiert und im zentralen Bereich des Gebietes den überwiegenden Teil der Geschoßwohnungen vorgesehen. Darüber hinaus sind im Ein-
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 20 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B11.02
Straße als Spielstraße
ja
B11.03
Freie Wahl der Architektur
ja
B11.04
Einflussnahme auf Verschiebung von
Baufenstern
ja
B11.05
Keine Vorgaben an Energienutzung
nein
gangsbereich und im Südwesten des Plangebietes drei weitere Hauseinheiten geplant. Die zu erwartende Zahl an
Wohnungen in den Mehrfamilienhäusern wurde auf der
Grundlage der vorliegenden Planung auf ca. 60 Einheiten
geschätzt. Je nach künftiger Wohnungsgröße könnte sich
diese Zahl noch nach oben oder unten verändern.
Wird berücksichtigt.
Die Anregung entspricht den Zielen der Planung. Der Bebauungsplan setzt die Planstraßen als verkehrsberuhigten
Bereich (V) fest. Die Festlegung als 'Spielstraße' ist jedoch
ordnungsbehörderlicher Natur.
Wird berücksichtigt.
Im Rahmen des im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungskataloges ist ausreichend gestalterische Freiheit gegeben. Die getroffenen Festsetzungen sollen aber ein
Mindestmaß an Wiedererkennungswert und Eigenart dieser
Wohnlage gewährleisten. Dies dient der Förderung der Identität der Bewohner mit ihrem Gebiet und prägt eine eigene
städtebauliche Adresse.
Ist bereits berücksichtigt.
In der Planfassung der öffentlichen Auslegung werden auf
der Grundlage des B-Planvorentwurfs überbaubare Grundstücksflächen (Baufenster) festgesetzt. Für die Öffentlichkeit
bestand während der einmonatigen Auslegung der Planung
die Gelegenheit zu den Inhalten Anregungen vorzutragen.
Das gilt auch für die Lage und Abgrenzung der ‚Baufenster‘.
Der Rat entscheidet letztlich über Änderungsvorschläge.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Im Rahmen der Vorbereitung des Planverfahrens ist auch
die technische Versorgung des Plangebietes zu klären. Mit
den Stadtwerken Brühl werden für den Standort die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten erörtert und im weiteren
Verfahren in der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt.
Eine Festsetzung im Bebauungsplan erfolgt nicht.
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 21 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B11.06
Kabelanschluss, Glasfaserkabel
nein
B12.01 01.02.16/
01.02.16
Es wird darauf hingewiesen, dass das
Flurstück 999 nicht für eine Bebauung
oder ähnliches zur Verfügung steht.
ja
B12.02
Als direkte Anwohner halten die
Eingabensteller die geplante Bebauung
mit einem Mehrfamilienwohnhaus auf
dem Flurstück 1000 für nicht zumutbar.
nein
B12.03
Die Eingabensteller sind zudem darüber
verwundert, dass die ursprüngliche
Grundstücksfläche zur Einhaltung der
GRZ bzw. GFZ erforderlich war und nun
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen werden alle
technischen Versorger über die Maßnahme informiert und in
den Bauprozess einbezogen. Hierzu gehören selbstverständlich auch die Versorgungsunternehmen für Funk, Fernsehen und Telefonie. Fesetzungen im Bebauungsplan erfolgen hierzu allerdings nicht.
Wird berücksichtigt.
Der Anregung wird gefolgt. Eine Überplanung des Grundstücks ist nicht vorgesehen. Unabhängig davon kann eine
Bebauung von Grundstücken ausnahmslos nur mit Zustimmung der Eigentümer erfolgen.
Wird nicht berücksichtigt.
In der Stadt Brühl besteht nach wie vor ein hoher Bedarf an
Geschoßwohnungen, sodass die Vorhabenträger angehalten
sind entsprechende Flächen für diese Nutzung vorzuhalten.
Die Planung hat darauf reagiert und im zentralen Bereich
des Gebietes den überwiegenden Teil der Geschoßwohnungen vorgesehen. Darüber hinaus sind im Eingangsbereich
und im Südwesten des Plangebietes drei weitere Hauseinheiten geplant.
Bei dem geplanten Gebäude auf dem Flurstück 1000 handelt
es sich um ein zweigeschossiges Wohnhaus mit einem zusätzlichen obersten Geschoss für max. 6 Familien. Die Planung orientiert sich an der umgebenden Bebauung. Geschosse und Bauhöhen entsprechen der Umgebungsbebauung. Das geplante Gebäude soll in einem Abstand von ca.
30 m zum bestehenden Gebäude der Eingabensteller errichtet werden. Eine unzumutbare Beeinträchtigung erfolgt durch
die Planung insofern nicht.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die Grund- und Geschoßflächenzahlen müssen auch bei
Teilungen von Grundstücken eingehalten werden. Doppeltberechnungen von GRZ- / GFZ-Werten auf den selben
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 22 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
eine Teilfläche mit einem zusätzlichen
Gebäude überplant werden soll.
B12.04
Es wird angeregt an dieser Stelle eine
Grünanlage anzulegen.
nein
B12.05
Eine Bebauung mit Flachdächern würde
den städtebaulichen Gesamteindruck stören.
nein
B12.06
Für sämtliche Gebäude sollte eine Maximalhöhe definiert werden (z.B. 10 m bei
geneigtem Dach und reduziert bei Flachdächern).
ja
Grundstücksflächen sind nicht zulässig. Die bauplanungsrechtlichen Grundlagen werden im Rahmen von Baugenehmigungen geprüft.
Wird nicht berücksichtigt.
Es ist erklärtes Ziel der Stadt, am Standort auch Mehrfamilienhäuser zu errichten, um dem erheblichen Bedarf ein entsprechendes Angebot entgegen zu setzen. Die Festsetzungen ermöglichen die Errichtung eines Gebäudes, wie sie bereits nach bisherigem Planungsrecht in der Umgebung vorhanden sind und zum Teil auch bereits errichtet wurden. Die
Bebauung wird somit als zumutbar und verträglich bewertet.
Die Festsetzung einer Grünanlage an der Stelle müsste
städtebaulich begründet werden. Städtebauliche Gründe für
eine derartige Festsetzung sind jedoch nicht erkennbar. Für
diese Grünfläche müsste des Weiteren ein Nutzungszweck
angegeben werden. Sollte die Fläche öffentlich sein, müsste
diese von der Stadt künftig unterhalten werden.
Wird nicht berücksichtigt.
Nach den bisherigen Planungen soll eine Durchmischung
von geneigten Dächern und Flachdächern bzw. flach geneigten Dächern zur Ausführung kommen. Eine Bebauung mit
z.B. Satteldächern und zurückversetzten Staffelgeschossen
ist aus stadtgestalterischer Sicht durchaus verträglich, da
diese beiden Dachformen bei näherer Betrachtung nicht so
ganz unterschiedlich sind. Bei dem Staffelgeschoss fehlt im
Vergleich zum Satteldach letztendlich nur der obere Abschluss (Spitzboden). Darüber hinaus gewährleisten Flachdachgebäude geringere Gebäudehöhen, was im Sinne des
Einwenders ist.
Wird berücksichtigt.
Der Anregung hinsichtlich der Festsetzung einer maximalen
Gebäudehöhe wird gefolgt. Die maximal zulässigen Höhen
orientieren sich an den nutzbaren Wohnraumhöhen. Bei einer zweigeschossigen Bebauung mit einem geneigten Dach
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 23 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B12.07
Der Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung stößt auf Unverständnis.
Dies wird damit begründet, dass es sich
bei den Böden im Plangebiet um besonders schutzwürdige Böden handelt und
die Planfläche eine wichtige Kaltzone
darstellt.
nein
B12.08
Es wird kritisiert, dass das Artenschutzgutachten davon ausgeht, dass es im Rahmen der Realisierung des B-Planes nicht
zu Gebäudeabrissmaßnahmen kommt.
Diese Annahme ist jedoch falsch, da der
B-Plan im Einfahrtsbereich das Haus
Vorgebirgsstraße 38 und der Fußweg zur
Pehler Hülle vorhandene Bausubstanz im
Bereich des Flurstücks 769 überplant.
Im Artenschutzgutachten fehlen Aussagen zu Amphibien, Kleinsäuger, Insekten.
Das Gebiet ist Heimat des Feldhamsters.
Die Eingabensteller tragen vor, dass das
Gutachten insofern ergänzt werden muss.
ja
B12.09
nein
kann der First durchaus höher liegen als bei einem zweigeschossigen Gebäude mit einem zurückversetzten Staffelgeschoss. In der Planfassung der öffentlichen Auslegung werden für alle Bauflächen entsprechende Höhenfestsetzungen
aufgenommen.
Wird nicht berücksichtigt.
Der vorliegende Bebauungsplan wird nach den Vorschriften
des § 13a Baugesetzbuch aufgestellt. Danach ist u.a. keine
Umweltverträglichkeitsprüfung und auch kein formeller Umweltbericht nach § 2a BauGB erforderlich. Die Umweltbelange sowie die genannten Schutzgüter sind jedoch in die Abwägung mit einzubeziehen.
Diese Verfahrensweise wurde durch den Gesetzgeber ausdrücklich vor dem Hintergrund sinnvoller Nachverdichtungen
ermöglicht, um innerstädtische isolierte Lagen gegenüber
Flächen im Freiraum einen Vorrang bei der Entwicklung einzuräumen.
Wird berücksichtigt.
Die Begründung zum Bebauungsplan wurde in Kapitel 3.9
geändert:
Im Zusammenhang mit der Realisierung des B-Planes
kommt es zum Rückbau eines Gebäudes im Bereich der zukünftigen Zufahrt. An diesem Gebäude konnten keine Mehlschwalben nachgewiesen werden. Anlage- /betriebsbedingt
entstehen somit keinerlei Tötungsrisiken für Mehlschwalben.
Wird nicht berücksichtigt.
Im Rahmen der Artenschutzprüfung nach § 44 BNatSchG
sind grundsätzlich alle Arten des Anhangs IV der FFHRichtlinie sowie sämtliche wildlebende Vogelarten relevant,
darunter auch Arten, die in Nordrhein-Westfalen nur als Irrgäste oder sporadische Zuwanderer auftreten sowie (bei den
Vogelarten) häufige, verbreitete und ungefährdete Arten, die
einen günstigen Erhaltungszustand haben.
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 24 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
In einem ersten Schritt werden diejenigen prüfrelevanten Arten ermittelt, die im Wirkungsbereich des Vorhabens vorkommen. Dies erfolgt in erster Linie auf Grundlage von Bestandsaufnahmen sowie einer Erfassung von Lebensraumstrukturen mit einer möglichen Bedeutung als Lebensraum
bzw. Teillebensraum für prüfrelevante Arten.
Berücksichtigt werden auch Angaben aus Datensammlungen der Naturschutzverwaltung (LANUV 2014a, b), hier vor
allem die Messtischblatt- (MTB-) bezogene Zusammenstellung planungsrelevanter Arten.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass es ist nicht Aufgabe der Artenschutzprüfung nach Tieren zu suchen, auf die
es nach Auswertung der Daten und den Begehungen keine
Hinweise gibt.
Das gilt insbesondere für die angebliche Heimat der Feldhamster. Der Gutachter hat hierzu folgende Stellungnahme
abgeben:
Die Flächen innerhalb des Plangebietes stellen in keinster
Weise einen Lebensraum für den Feldhamster dar. Der
Feldhamster ist eine Charakterart der Ackerlandschaften
(v.a. der Börden) und besiedelt kein Grünland. Allenfalls an
Ackerflächen angrenzende Raine oder Brachen werden gelegentlich genutzt. Dies aber nur dort, wo auch eine intakte
Ackerpopulation benachbart vorhanden ist, was im Raum
Brühl nicht der Fall ist. Unabhängig davon fehlt es auch an
einer Anbindung an Ackerflächen. Als Nahrung bevorzugt
werden Wintergetreide (v.a. Weizen) und mehrjährige Feldfutterkulturen, günstig sind auch Sommergetreide und Körnerleguminosen. Als Vorrat für den Winter trägt er ein bis
mehrere Kilo Nahrung ein, bevorzugt Getreide. Was soll er
auf den Bracheflächen sammeln?
In NRW befindet sich das letzte Vorkommen der Art auf Akkerflächen im Raum Zülpich. Die von den Anwohnern dokumentierten Erdlöcher stellen vermutlich Löcher von Wühl-
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
B12.10
B12.11
B12.12
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 25 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
Die Eingabensteller stellen die Frage, ob
das bestehende Kanalisationsnetz dazu
ausgelegt ist, die nicht versickernden
Niederschlagsmengen aufzunehmen.
Die Eingabensteller fordern auf, die
Unterlagen dahingehend zu prüfen.
Im Bodengutachten wird ein Anschüttungsboden beschrieben, der nicht an
anderer Stelle eingebracht werden darf
und von der Baustelle abzufahren und
ordnungsgemäß zu entsorgen sei.
Wer kontrolliert das?
Es sollte überprüft werden, ob durch die
Fremdablagerung das gewachsene Geländeniveau nicht unzulässig verändert
wurde.
ja
Es wird kritisiert, dass zum Zeitpunkt der
Verkehrszählungen keine typischen Belastungen gegeben waren, trotzdem wird in
dem Verkehrsgutachten von keinen Beeinträchtigungen für den Verkehr ausge-
nein
ja
mäusen dar. Eine typische Feldhamsterröhre weist einen
Durchmesser von mind. 6 cm auf. Des Weiteren findet man
um diese Öffnung herum oftmals eine typischen „Fraßkreis“.
Hinzu kommt, dass die Tiere mit Beginn des Winterschlafs
ab etwa Oktober die Öffnungen der Röhren mit Erde verschließen.
Alle diese Aspekte belegen eindeutig, dass ein Vorkommen
des Feldhamsters ausgeschlossen werden kann.
Ist bereits berücksichtigt.
Auf Grund der vorgefundenen Untergrundverhältnisse ist eine dauerhaft sichere Versickerung des Niederschlagswassers innerhalb des Plangebietes nicht möglich. Es ist daher
beabsichtigt, das Niederschlagswasser von den Dachflächen
in das vorhandene Kanalnetz einzuleiten.
Wird berücksichtigt.
Im Anschluss an die Textlichen Festsetzungen wird ein Hinweis zu der ordnungsgemäßen Entsorgung zu der Anschüttung im Bereich der Bohrung RKB 8 aufgenommen und darauf verwiesen, dass im Zuge der Erdarbeiten der Bereich
anhand zusätzlicher Bohrungen und chemischer Analysen
einzugrenzen ist. Kontrollen erfolgen durch die Stadt Brühl.
Die Anschüttung ist im Vorfeld der Baureifmachung der
Grundstücke zu entsorgen. Das Geländeniveau wird damit
wieder auf das ursprüngliche Höhenniveau hergestellt.
Im Bebauungsplanentwurf sind Höhenmaße für das geplante
Niveau der neuen Straße festgesetzt. Die Planung berücksichtigt, dass das Niveau der Neubaugrundstücke nicht über
dem Niveau der vorhandenen Wohnungsbaugrundstücke
liegt.
Wird nicht berücksichtigt.
Um Kenntnisse zu den bestehenden Verkehrsstärken im
Umfeld des Bebauungsplangebietes zu erlangen, fanden im
Dezember 2014 und im April 2016 Verkehrszählungen und
Verkehrsbeobachtungen statt.
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 26 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
gangen.
Der Einwender erwartet daher eine Überarbeitung, sobald der Verkehr wieder
normal fließt.
B12.13
Kapazitäten bei der Kinderbetreuung und
Grundschule sind nicht bedacht worden.
ja
B12.14
Den Eingabenstellern sind durch den
Neubau Ecke Pehler Hülle / Badorfer
Straße mehrfach erhebliche Schäden an
ihrem Gebäude und auf dem Grundstück
abgestellten PKW entstanden.
nein
Durch die Kanalbaumaßnahmen auf der Badorfer Straße
konnten seit Ende 2014 keine typischen Belastungen durch
Verkehrszählungen ermittelt werden, sodass auf Zähldaten
der Stadt Brühl von Februar 2012 zurückgegriffen wurde.
Baustellenbedingte Verkehrsverlagerungen wurden innerhalb der Verkehrsuntersuchung berücksichtigt und korrigiert.
Die Leistungsfähigkeitsberechnungen zeigen, dass die Umbaumaßnahmen am Kreisverkehr weder einen Rückstau im
Kreisverkehr noch sonstige negative Auswirkungen am
Kreisverkehr bewirken. Der Kreisverkehr weist für Fußgänger und Radfahrer, die im Kreisverkehr auf der Fahrbahn geführt werden, eine hohe Verkehrssicherheit auf.
Ist bereits berücksichtigt.
Die Berechnungen von erforderlichen Kindergartenzahlen
und Schulplätze werden auf der Grundlage von Gesamtstädtischen Konzepten erarbeitet. Sie berücksichtigen Prognosen für die städtische Entwicklung, die auch die Entwicklung
von Neubaugebieten berücksichtigen. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden die zuständigen Fachämter beteiligt, die ihrerseits die Fortschreibungen der Konzepte überprüfen und ggf. Anpassungen vornehmen.
Das hier vorliegende Verfahren mit lediglich ca. 80 bis 100
neuen Wohneinheiten bleibt für die Kindergarten- und
Schulplätze ohne Bedeutung.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die Ausführungen zu den Schadensfällen während der Bauphase des Neubaus Ecke Pehler Hülle / Badorfer Straße
werden zur Kenntnis genommen, betreffen jedoch nicht die
Inhalte des Bebauungsplanes.
In der Regel sind die vorgetragenen Belange privatrechtlicher Natur. Es wird empfohlen, bei künftigen Schäden das
Ordnungsamt oder die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Brühl
zu informieren.
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 27 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B12.15
Der vorhandene Wohnraum sollte genutzt
werden. Die Eingabensteller gehen davon
aus, dass durch die vier zurzeit in Planung befindlichen B-Pläne 675 neue
Wohneinheiten geschaffen werden.
Der Bedarf für diese hohe Zahl wäre nicht
vorhanden und es sollte doch geprüft
werden, inwieweit in der Umgebung des
Plangebietes künftig Häuser frei werden.
nein
B12.16
Es wird angemerkt, dass der B-Plan bei
vielen Anwohnern nicht auf großen,
uneingeschränkten Zuspruch trifft.
nein
Wird nicht berücksichtigt.
Die Bevölkerungszahlen belegen, dass die Stadt Brühl Einwohner verliert, wenn sie nicht Neubaugebiete entwickelt.
Dies liegt einerseits an der alternden Bevölkerung, da ältere
und alleinstehende Menschen in ihren relativ großen Wohnungen wohnen bleiben und andererseits an der gesellschaftlichen Entwicklung mit dem Trend 'Zunahme an Single-Haushalten'. Gleichzeitig ist die demographische Situation
in Brühl davon geprägt, dass hinsichtlich der natürlichen Bevölkerungsentwicklung ein erheblicher Sterbeüberschuss
existiert.
Dies bedeutet letztlich, dass eine stagnierende Wohnfläche
Raum für immer weniger Bewohner bietet und dass die Bevölkerungszahl insgesamt abnimmt. Um diesem Trend entgegen zu wirken ist die Entwicklung neuer Bauflächen erforderlich.
'Frei werdende Häuser' haben keine Bedeutung für den
Wohnungsmarkt und stellen auch keine nennenswerte Größenordnung für den Ausgleich der schrumpfenden Bevölkerung dar. Unabhängig davon wird durch die Belegung 'frei
werdender Häuser' auch kein neuer Wohnraum geschaffen,
sondern es werden lediglich bisherige Bewohner durch neue
Bewohner ersetzt.
Wird nicht berücksichtigt.
Neben den genannten 'vielen Anwohnern, die dem Vorhaben
nicht zustimmen', gibt es außer den Eigentümern, die an den
Projektentwickler verkaufen auch 'viele Anwohner, die dem
Vorhaben zustimmen oder die das Vorhaben jedenfalls unbedenklich halten'.
Die Entwicklung des Plangebietes liegt letztlich in der Verantwortung des Rates, der sich aus wohnungspolitischen
Gründen für die Entwicklung dieses Standortes ausgesprochen hat. Unabhängig von dem Ziel 'Schaffung von Wohnraum in Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern' stellt die
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 28 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B12.17
Es wird ausgeführt, dass im Vorfeld der
Planung weder mit den Eingabenstellern
noch mit anderen Anwohnern gesprochen
worden ist.
Es wird eine andere Beteiligung erwartet.
nein
B13.01 21.01.16/
19.01.16
Der Eingabensteller versteht nicht, warum
neben den beiden großen Wohngebieten
noch dieser Bereich bebaut werden soll.
Die Einwohnerzahl in Brühl würde stag-
nein
Nachverdichtung der - ökologisch betrachtet - isolierten Lage
eine sinnvolle und durch den Gesetzgeber unterstützte Entwicklung dar. Eingriffe in den - ebenfalls ökologisch betrachtet - wertvollen Freiraum am Rande der Stadt werden hierdurch gemindert.
Wird nicht berücksichtigt.
Das Bebauungsplanverfahren ist ein normiertes Gesetzgebungsverfahren, das gewährleisten soll, dass alle betroffenen Bürger gleichermaßen und gleichberechtigt und unabhängig von der Zahl ihrer Einwendungen gehört werden
können.
Dieses Verfahren sieht zwei Beteiligungsphasen vor, die in
diesem Verfahren sogar um eine Bürgerveranstaltung vor
Ort ergänzt wurde. Im Ergebnis liegt daher mittlerweile ein
umfassender Kenntnisstand zu den vorgetragenen vielfältigen Anregungen und Einwendungen von Bürgern und Träger öffentlicher Belange vor, über die der Rat beschließen
kann.
Darüber hinaus und unabhängig davon sind bei der Verwaltung sehr viele persönliche Gespräche geführt worden, ergänzt durch ebenfalls sehr viel Korrespondenz zwischen
Bürgern und Verwaltung.
Das nicht 'im Vorfeld der Planung' mit den Eingabenstellern
gesprochen worden ist, liegt daran, dass die Verwaltung
eben erst ab dem Aufstellungsbeschluss den formellen Auftrag über die Erarbeitung eines Bebauungsplanes erhält. Zu
diesem Zeitpunkt hat aber jeder Projektentwickler bereits mit
Eigentümern von betroffenen Grundstücken gesprochen, um
zu klären, ob überhaupt hinreichend Grundstücke zur Verfügung gestellt werden können.
Wird nicht berücksichtigt.
Die Bevölkerungszahlen belegen, dass die Stadt Brühl Einwohner verliert, wenn sie nicht Neubaugebiete entwickelt.
Dies liegt einerseits an der alternden Bevölkerung, da ältere
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 29 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
Der Eingabensteller begrüßt die Planung.
ja
und alleinstehende Menschen in ihren relativ großen Wohnungen wohnen bleiben und andererseits an der gesellschaftlichen Entwicklung mit dem Trend 'Zunahme an Single-Haushalten'. Gleichzeitig ist die demographische Situation
in Brühl davon geprägt, dass hinsichtlich der natürlichen Bevölkerungsentwicklung ein erheblicher Sterbeüberschuss
existiert.
Dies bedeutet letztlich, dass eine stagnierende Wohnfläche
Raum für immer weniger Bewohner bietet und dass die Bevölkerungszahl insgesamt abnimmt. Um diesem Trend entgegen zu wirken ist die Entwicklung neuer Bauflächen erforderlich.
entfällt
Der Eingabensteller stimmt der Planung
zu, sein Grundstück stößt an das vorgesehene Bauland. Da seit ca. 12 – 14 Jahren die Flächen im Innenbereich nicht
mehr gepflegt werden, entwickeln sich
diese langsam zum Schandfleck.
Die Badorfer Schule und die Kindergärten
in Badorf haben keine Aufnahmekapazitäten mehr. Bei der Entwicklung der Baugebiete sollte dieser Aspekt nicht aus
dem Auge verloren werden.
ja
entfällt
ja
Ist bereits berücksichtigt.
Die Berechnungen von erforderlichen Kindergartenzahlen
und Schulplätze werden auf der Grundlage von Gesamtstädtischen Konzepten erarbeitet. Sie berücksichtigen Prognosen für die städtische Entwicklung, die auch die Entwicklung
von Neubaugebieten berücksichtigen. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden die zuständigen Fachämter beteiligt, die ihrerseits die Fortschreibungen der Konzepte überprüfen und ggf. Anpassungen vornehmen.
Das hier vorliegende Verfahren mit lediglich ca. 80 bis 100
neuen Wohneinheiten bleibt für die Kindergarten- und
Schulplätze ohne Bedeutung.
Da es weder für Kindergärten noch für Schulen festgelegte
Einzugsgebietsgrenzen gibt, erfolgt die Standortwahl ohne-
nieren und da macht es keinen Sinn ein
weiteres Gebiet zu überplanen.
B14.01 21.01.16/
19.01.16
B14.02 21.01.16/
20.01.16
B15.01 22.01.16/
22.01.16
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 30 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B15.02
Die Anwohner der Pehler Hülle, hier insbesondere die Kinder, sind bereits heute
von dem Verkehr stark betroffen.
ja
B15.03
In den Gärten gibt es neben den Vogelarten auch noch viele andere Tiere dort, wie
Igel und Maulwurf.
ja
hin unabhängig von den durch den Einwender genannten
Einrichtungen in der näheren Umgebung.
Wird berücksichtigt.
Im Gegensatz zur Situation im bebauten Umfeld wird im
Neubaugebiet eine Mischverkehrsfläche angelegt, die auch
dem Spiel von Kindern dienen wird. Darüber hinaus wird ein
Spielplatz gebaut, der ebenfalls den Kindern der vorhandenen Nachbarschaft dient.
Mit der Anbindung des Plangebietes an den vorhandenen
Kreisverkehr im Bereich der Alte Bonnstraße wird der Verkehr zum einen direkt auf eine leistungsfähige Trasse geführt und zum anderen werden die umliegenden schmalen
Straßen nicht zusätzlich belastet. Mit der Realisierung des
Bebauungsplanes besteht für die Kinder künftig zudem die
Möglichkeit durch das Plangebiet über eine neue Fußwegeverbindung die südwestlich des Gebietes an der Badorfer
Straße befindliche Gemeinschafts-Grundschule Badorf zu
erreichen.
Zur langfristigen Verbesserung der fußläufigen Situation
setzt der Bebauungsplan zudem im nördlichen Teil eine
Fußwegeverbindung zur Taunusstraße hin fest.
Bei der geplanten Anbindung an die Taunusstraße handelt
es sich um eine vorsorgliche Maßnahme, um auf Dauer die
fußläufige Anbindung zu verbessern.. Mit der planungsrechtlichen Festsetzung wird eine langfristige Realisierung angestrebt.
Ist bereits berücksichtigt.
Im Rahmen der Artenschutzprüfung nach § 44 BNatSchG
sind grundsätzlich alle Arten des Anhangs IV der FFHRichtlinie sowie sämtliche wildlebende Vogelarten relevant,
darunter auch Arten, die in Nordrhein-Westfalen nur als Irrgäste oder sporadische Zuwanderer auftreten sowie (bei den
Vogelarten) häufige, verbreitete und ungefährdete Arten, die
einen günstigen Erhaltungszustand haben.
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 31 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B15.04
Es wird darum gebeten, die Geschosshöhe der geplanten Häuser zu beschränken.
ja
B16.01 22.01.16/
19.01.16
Die Stadtplanung sollte vorrangig bestehende Gebäude verplanen und auf die Bebauung des Innenbereichs verzichten.
nein
In einem ersten Schritt werden diejenigen prüfrelevanten Arten ermittelt, die im Wirkungsbereich des Vorhabens vorkommen. Dies erfolgt in erster Linie auf Grundlage von Bestandsaufnahmen sowie einer Erfassung von Lebensraumstrukturen mit einer möglichen Bedeutung als Lebensraum
bzw. Teillebensraum für prüfrelevante Arten.
Berücksichtigt werden auch Angaben aus Datensammlungen der Naturschutzverwaltung (LANUV 2014a, b), hier vor
allem die Messtischblatt- (MTB-) bezogene Zusammenstellung planungsrelevanter Arten. Für alle Arten gilt das Verbot
eingriffsbedingter Tötungen des § 44 Abs. 1 Nr. 1
BNatSchG.
Ist bereits berücksichtigt.
Für die künftige Bebauung wird insgesamt eine maximal
zweigeschossige Bebauung zuzüglich einem obersten kleineren Geschoss mit der Beschränkung der zulässigen Gesamthöhe festgesetzt. Darüberhinaus sind Gebäude, Traufund Attikahöhen festgesetzt. Die Festsetzungen ergeben
Baukörper, wie sie der Eigenart der näheren Umgebung entsprechen.
Wird nicht berücksichtigt.
Die Bevölkerungszahlen belegen, dass die Stadt Brühl Einwohner verliert, wenn sie nicht Neubaugebiete entwickelt.
Dies liegt einerseits an der alternden Bevölkerung, da ältere
und alleinstehende Menschen in ihren relativ großen Wohnungen wohnen bleiben und andererseits an der gesellschaftlichen Entwicklung mit dem Trend 'Zunahme an Single-Haushalten'. Gleichzeitig ist die demographische Situation
in Brühl davon geprägt, dass hinsichtlich der natürlichen Bevölkerungsentwicklung ein erheblicher Sterbeüberschuss
existiert.
Dies bedeutet letztlich, dass eine stagnierende Wohnfläche
Raum für immer weniger Bewohner bietet und dass die Bevölkerungszahl insgesamt abnimmt. Um diesem Trend ent-
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
B 17.01 22.01.16/
19.01.16
B18.01 21.01.16/
21.01.16
B18.02
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 32 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
Es wird mitgeteilt, dass durch die Rodung
des Baum- und Strauchbestands entlang
der Bahnlinie erheblicher Lärm und Gestank anfällt. Auf dem Grundstück werden
vermehrt Mäuse und Ratten beobachtet.
Bei Regenwetter sind die Bewohner vermehrt durch Jauchegestank aus der Kanalisation betroffen.
Die Verkehrsuntersuchung sollte nochmals überprüft werden, da durch die
Sperrung der Euskirchener Straße und
dem noch nicht geklärten Durchgang zur
Pehler Hülle der Normalbetrieb noch nicht
untersucht werden konnte.
nein
Durch die Neubebauung wird eine Verschärfung des Parkdrucks erwartet. Wie
ja
nein
gegen zu wirken ist die Entwicklung neuer Bauflächen erforderlich.
Durch die Überplanung vorhandener Gebäude oder - alternativ - vorhandener Wohngebiete wird keine nenneswerter
Zuwachs an Wohnraum geschaffen. Dies ist im Einzelfall
abhängig vom Bauinteresse jedes einzelnen Eigentümers.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Der betroffene Bereich liegt außerhalb des Plangebietes und betrifft
daher nicht die Aufstellung des Bebauungsplanes 06.02.
Hinsichtlich des genannten 'Jauchegestanks' kann die
Einwenderin sich an das Tiefbauamt wenden.
Wird nicht berücksichtigt.
Um Kenntnisse zu den bestehenden Verkehrsstärken im
Umfeld des Bebauungsplangebietes zu erlangen, fanden im
Dezember 2014 und im April 2016 Verkehrszählungen und
Verkehrsbeobachtungen statt.
Durch die Kanalbaumaßnahmen auf der Badorfer Straße
konnten seit Ende 2014 keine typischen Belastungen durch
Verkehrszählungen ermittelt werden, sodass auf Zähldaten
der Stadt Brühl von Februar 2012 zurückgegriffen wurde.
Baustellenbedingte Verkehrsverlagerungen wurden innerhalb der Verkehrsuntersuchung berücksichtigt und korrigiert.
Die Leistungsfähigkeitsberechnungen zeigen, dass die Umbaumaßnahmen am Kreisverkehr weder einen Rückstau im
Kreisverkehr noch sonstige negative Auswirkungen am
Kreisverkehr bewirken. Der Kreisverkehr weist für Fußgänger und Radfahrer, die im Kreisverkehr auf der Fahrbahn geführt werden, eine hohe Verkehrssicherheit auf.
Wird berücksichtigt.
Im Gegensatz zur vorhandenen Bebauung, die in hohem
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 33 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
wirkt die Stadt diesem Konflikt entgegen?
B18.03
Ein Umweltgutachten fehlt.
nein
B18.04
Wo werden Ersatzflächen geplant. Wieviel Geld erhält die Stadt für gerodete
Bäume?
nein
Maß davon geprägt ist, dass es an eigenen Stellplätzen
mangelt, müssen mit den neuen Bauvorhaben private Stellplätze in dem Umfang hergestellt werden, wie sie selbst
Stellplatzbedarf verursachen.
Unabhängig davon werden mit der Ausbauplanung zum BP
06.02 weitere öffentliche 35 Parkplätze im Straßenraum hergestellt. Die Planungen werden damit keine Verschlechterung für die bestehenden angrenzenden Wohnlagen bedeuten
Wird nicht berücksichtigt.
Ein Umweltgutachten in Form einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird bei der Aufstellung von Bebauungsplänen im Regelfall nicht durchgeführt. Die UVP wird i.d.R. nur
bei großflächigen Industrieanlagen, Tiermastbetrieben, Neubau von Wasserstraßen etc. erforderlich.
Der vorliegende Bebauungsplan wird nach den Vorschriften
des § 13a Baugesetzbuch aufgestellt. Danach ist u.a. kein
formeller Umweltbericht nach § 2a BauGB erforderlich. Die
Umweltbelange sind jedoch in die Abwägung mit einzubeziehen.
Wird nicht berücksichtigt.
Es wird darauf verwiesen, dass der Bebauungsplan nach §
13a BauGB aufgestellt wird. Danach gelten Eingriffe, die Auf
Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten
sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der
planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Damit entfällt die Pflicht zur Herstellung von Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen.
Der Rat der Stadt Brühl hat auf der Grundlage der Gemeindeordnung und des Landschaftsgesetzes – LG eine Baumsatzung beschlossen. Diese Satzung regelt den Schutz des
Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne.
Danach stehen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 34 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
18.05
Kann die talwärts liegende Kanalisation
das Regenwasser von den versiegelten
Flächen aufnehmen?
ja
18.06
Ist sichergestellt, dass die in der Stadt
Brühl benötigten Wohnungen zu bezahlbaren Preisen angeboten werden. Werden darüber hinaus Single- und Sozialwohnungen angeboten?
nein
B18.07
Warum werden Neuansiedlungen nur in
Badorf möglich? Sind alternative Flächen
in Betracht gezogen worden?
nein
unter dem Schutz der Baumsatzung. Im Rahmen der Planaufstellung wurden die von der Satzung betroffenen Bäume
eingemessen und kartiert.
Die mit der Realisierung der Planung zu fällenden Bäume
sind entsprechend der Baumsatzung vom Verursacher als
Ersatzgeld an die Stadt Brühl zu zahlen. Zeitpunkt und Umfang der Ersatzzahlung wird in einem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Projektentwickler / Grundstückseigentümer und der Stadt Brühl geregelt und richtet sich nach der
o.g. Baumsatzung.
Wird berücksichtigt.
Auf Grund der vorgefundenen Untergrundverhältnisse ist eine dauerhaft sichere Beseitigung des Niederschlagswassers
innerhalb des Plangebietes nicht möglich. Es ist daher beabsichtigt, das Niederschlagswasser von den Dachflächen in
das vorhandene Kanalnetz einzuleiten.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Der Bebauungsplan trifft keine Festsetzungen zu künftigen
Wohnungsgrößen oder -preisen. Dies ist allein Anliegen des
jeweiligen Bauherrn, der seinerseits für die Wirtschaftlichkeit
seines Vorhabens verantwortlich ist.
Die Herstellung von sozialem Wohnraum hängt von der Verfügbarkeit von Fördermitteln seitens des Rhein-Erft-Kreises
ab. Das Fördervolumen für das gesamte Jahr 2016 sieht
aber lediglich die Förderung von ca. 6 - 8 Wohnungen für die
Stadt Brühl vor. Eine durchschlagende Wirkung kann hiermit
nicht erzielt werden. Der relativ kleine Bebauungsplan BP
06.02 soll mit diesem Thema nicht belastet werden. In anderen Baugebiet wird der Rat in Abhängigkeit von den dann zur
Verfügung stehenden finanziellen Möglichkeiten entscheiden, ob kostengünstiger Wohnraum hergestellt werden kann.
Wird nicht berücksichtigt.
Der Flächennutzungsplan stellt bereits seit 1996 diese Fläche als Wohnbaufläche dar. Darüber hinaus hat der Rat der
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 35 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
Der Einwender bezweifelt, dass dieser
Standort entwickelt werden muss.
B18.08
Ist sichergestellt, dass der Investor nicht
in Zahlungsschwierigkeiten kommt?
nein
B18.09
Wie verhält es sich mit der notwendigen
Infrastruktur?
ja
Stadt Brühl in seiner Sitzung am 26.01.2010 ein Wohnbauflächenkonzept für das gesamte Stadtgebiet beschlossen.
Auch in dieser Konzeption war u.a. der Standort des Plangebietes als Potentialfläche für den Wohnungsbau enthalten.
Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe
zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung
und den Naherholungsmöglichkeiten als sehr gut zu bewerten.
Weiterhin unterstützt der Gesetzgeber Bauvorhaben dieser
Art in Form der Gesetzgebung zum Baugesetzbuch
(BauGB), da sie eine sinnvolle und letztlich auch ökologisch
positiv zu bewertende Innenverdichtung bedeuten. Aufgrund
dessen sind Verfahrenserleichterungen im BauGB verankert.
Der Innenverdichtung wird damit Vorrang gegenüber Vorhaben am Stadtrand oder im Freiraum eingeräumt, um so ökologisch höherwertige Strukturen gegenüber den isolierten
innerstädtischen Lagen zu schützen.
Der Rat der Stadt Brühl sieht zudem die Notwendigkeit,
Wohnraum zu schaffen und nutzt die Entwicklungschance
am Standort für eine sinnvolle Nachverdichtung.
Der Standort selbst ist für eine Wohnnutzung auf Grund der
Nähe zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung und den Naherholungsmöglichkeiten als sehr gut zu
bewerten.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Der finanzielle Status des Investors ist nicht Gegenstand des
Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Das Bebauungsplanverfahren umfasst auch die Beteiligung
der verwaltungsinternen Fachbehörden. Diese lassen ihr
Wissen in ihre Stellungnahmen einfließen. Zum Thema Kindergartenplätzen und Schulplätzen gibt es Konzepte, die
hierfür die Grundlage bieten.
Die geplante Neubausiedlung mit ca. 80 - 100 Wohneinhei-
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 36 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B18.10
Beeinträchtigung der Anwohner während
der Bauzeit. Sind hier zeitliche Regelungen vorgesehen, wonach die Bauzeit auf
9:00 – 17:00 Uhr an den Wochentagen
von Montag – Freitag beschränkt wird?
nein
B18.11
Ist die verkehrstechnische Belastung für
die Anwohner durch die Sanierung der
Badorfer Straße im zeitlichen Ablauf berücksichtigt worden?
nein
B19.01 22.01.16/
22.01.16
Bitte prüfen, ob das Baugebiet notwendig
ist, da in wenigen 100 Metern Entfernung
2 große Baugebiete geplant sind. Die
Einwender möchten, dass das Baugebiet
nicht entsteht.
nein
ten führt an keiner Stelle zu Belastungen, die die Neuausrichtung dieser Konzepte erfordern würde.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die zulässigen Arbeitszeiten auf den künftigen Baustellen
richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
Über den Bebauungsplan können hierzu keine Regelungen
getroffen werden, da es sich nicht um städtebauliche Belange handelt, die nach § 9 Abs. 1 Baugesetzbuch festgesetzt
werden könnten.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ein zeitlicher Bauablauf kann mit dem Städtebaurecht im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nicht bestimmt oder
gesteuert werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes
steht noch am Anfang der durchzuführenden Verfahren nach
dem Baugesetzbuch. Nach den frühzeitigen Beteiligungen
der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgt die zweite Beteiligungsstufe in Form einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB. Die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung werden nachfolgend ausgewertet und abschließend
vom Rat der Stadt Brühl als Satzung beschlossen. Erst nach
dieser Sitzung kann der Bebauungsplan öffentlich bekannt
gemacht werden und erlangt dadurch seine Rechtsverbindlichkeit. Auf Grund vieler nicht bekannter Unwägbarkeiten,
kann heute nicht genau gesagt werden, wann mit der Baureifmachung des Plangebietes begonnen werden kann. Von
daher ist eine terminliche Abstimmung mit anderen baulichen Maßnahmen zurzeit nur schwer möglich.
Wird nicht berücksichtigt.
Der Flächennutzungsplan stellt bereits seit 1996 diese Fläche als Wohnbaufläche dar. Darüber hinaus hat der Rat der
Stadt Brühl in seiner Sitzung am 26.01.2010 ein Wohnbauflächenkonzept für das gesamte Stadtgebiet beschlossen.
Auch in dieser Konzeption war u.a. der Standort des Plangebietes als Potentialfläche für den Wohnungsbau enthalten.
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
B19.02
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
Bei dem geplanten Gebiet (BP 06.02)
handelt es sich um eine kleine Oase, die
durch die geplante Bebauung massiv versiegelt wird.
27.10.2016
- Seite 37 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nein
Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe
zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung
und den Naherholungsmöglichkeiten als sehr gut zu bewerten.
Weiterhin unterstützt der Gesetzgeber Bauvorhaben dieser
Art in Form der Gesetzgebung zum Baugesetzbuch
(BauGB), da sie eine sinnvolle und letztlich auch ökologisch
positiv zu bewertende Innenverdichtung bedeuten. Aufgrund
dessen sind Verfahrenserleichterungen im BauGB verankert.
Der Innenverdichtung wird damit Vorrang gegenüber Vorhaben am Stadtrand oder im Freiraum eingeräumt, um so ökologisch höherwertige Strukturen gegenüber den isolierten
innerstädtischen Lagen zu schützen.
Der Rat der Stadt Brühl sieht zudem die Notwendigkeit,
Wohnraum zu schaffen und nutzt die Entwicklungschance
am Standort für eine sinnvolle Nachverdichtung.
Der Standort selbst ist für eine Wohnnutzung auf Grund der
Nähe zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung und den Naherholungsmöglichkeiten als sehr gut zu
bewerten.
Wird nicht berücksichtigt.
Auf Grund des jahrelangen Flächenverbrauchs in den Außenbereichen hat der Gesetzgeber die Stärkung der Innenbereiche in das Baugesetzbuch (§ 13a BauGB) eingefügt.
Danach sind die Innenbereiche vorrangig zu Verdichten und
/ Wiedernutzbar zu machen. Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung und den Naherholungsmöglichkeiten als sehr gut zu bewerten. Es ist nicht erkennbar, dass
durch die geplante zweigeschossige Bebauung eine massive
Versiegelung erfolgt. Der Anteil der versiegelten Flächen
wird innerhalb des Plangebietes nicht höher sein als bei vergleichbaren Wohngebieten im Brühler Stadtgebiet.
Der Herstellung von Flächen für Ein- und Mehrfamilien-
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 38 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B19.03
Bei einer Bebauung des Gebietes sollte
die Höhe stärker begrenzt werden als z.B.
bei dem kürzlich fertiggestellten Gebäude
Pehler Hülle 38-42. Zur Überprüfung der
künftigen Höhensituation sollte ein Modell
gefertigt werden.
ja
B19.04
Im Hinblick auf den Erhalt des dörflichen
Charakters der umgebenden Bebauung
ist es nötig, die geplante Neubebauung
zu Gunsten von mehr und größeren
Grün- und Spielflächen aufzulockern.
ja
B19.05
Hinter Haus Pehler Hülle 36 ist mit Mindestabstand ein Mehrparteienhaus geplant. Dabei handelt es sich bei Nr. 36 um
das Haus, dessen Wohnwert am meisten
durch die baulichen Auswüchse des Neubaukomplexes Nr. 38-42 gemindert wurde, da es direkter Nachbar ist. Es wird eine verträglichere Lösung für das Haus
Pehler Hülle Nr. 36 gefordert.
nein
B19.06
Wir bitten um Prüfung der Zulässigkeit
der vorgesehenen Teilung des Flurstücks
996 im Hinblick auf GRZ und GFZ des
dort kürzlich errichteten Gebäudes.
ja
häusern wird Vorrang gegenüber der Beibehaltung der gärtnerischen Nutzung eingeräumt.
Wird berücksichtigt.
Für die künftige Bebauung wird insgesamt eine maximal
zweigeschossige Bebauung mit einem zusätzlichen obersten
kleineren Geschoss unter Beschränkung der zulässigen Gesamthöhe festgesetzt. Dies entspricht der umgebenden Bestandsbebauung. Ein Modell wurde zwischenzeitlich angefertigt.
Wird berücksichtigt.
In Abgrenzung von der umgebenden Bebauung wird das
Neubaugebiet eine lockere und offene Bebauung mit Vorgärten und Spielplatz haben. Es wird zudem für Fußgänger attraktiv sein, da die Verkehrsfläche als Mischverkehrsfläche
ohne Durchgangsverkehr gestaltet wird.
Wird nicht berücksichtigt.
Bei dem geplanten Gebäude auf dem Flurstück 1000 handelt
es sich um ein zweigeschossiges Wohnhaus für max. 6 Familien. Die Planung orientiert sich bei der Festsetzung der
Bauhöhe an der umgebenden Bebauung, sodass sich die
Bauhöhe in den Gesamtraum einfügt. Das geplante Gebäude soll in einem Abstand von ca. 30 m zum bestehenden
Gebäude Pehler Hülle 36 errichtet werden. Ein bauordnungsrechtlicher Mindestabstand von 6,0m ist damit erheblich überschritten. Unzumutbare Beeinträchtigungen oder ein
Verlust des Wohnwertes ist hiermit nicht verbunden.
Ist bereits berücksichtigt.
Im Rahmen des Bebauungsplanvserfahrens wird geprüft, ob
die Festsetzungen grundsätzlich funktionieren.
Die konkrete Prüfung der Zulässigkeit von Bauvorhaben hinsichtlich GRZ und GFZ ist Gegenstand jedes einzelnen Baugenehmigungsverfahrens. Der Bebauungsplan legt lediglich
die allgemein gültigen Regeln fest.
Die Grund- und Geschoßflächenzahlen müssen auch bei
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 39 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B19.07
Die Geschosswohnungs-Gebäude in der
Mitte des Areals sind zu dicht angeordnet.
nein
B19.08
Es wird um ein Gesamtverkehrsgutachten
für alle 3 Baugebiete gebeten.
nein
B19.09
Es wird um eine anwohnerverträgliche
Lösung in Hinblick auf - hoffentlich - geplante Sonnenkollektoren gebeten. Diese
sollten möglichst in die Dachfläche integriert werden, um nicht für zusätzliche Hö-
ja
Teilungen von Grundstücken eingehalten werden.
Wird nicht berücksichtigt.
Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um den Bebauungsplan-Vorentwurf. Die dargestellten Gebäude sind
nur beispielhaft um zu zeigen, wie die künftige Bebauung
aussehen könnte.
Der Bauherr muss bei der Gebäudeplanung die Festsetzungen des Bebauungsplanes einhalten. Das heißt z.B. die
festgesetzte Grundflächenzahl, maximal zulässige Gebäudehöhen und Abstandsflächen nach der Landesbauordnung
sind einzuhalten.
Unabhängig davon ist es ausgeprochener Planungswille, einen Mix an Mehrfamilien- und Einfamilienhäusern am
Standort zu realisieren. Die Verteilung der Baumassen im
Plangebiet steht im planerischen Ermessen. Eine zweigeschossige Bauweise - zuzüglich eines zusätzlichen kleineren
obersten Geschosses - ist eine verträgliche Bauweise, wie
sie auch in der Umgebung vorherrscht.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Mit diesem Bebauungsplanverfahren werden alle relevanten
Auswirkungen betrachtet. Hinsichtlich des Verkehrs ergeben
sich aus diesem BP-Verfahren keine für das gesamtstädtische Verkehrsnetz bedeutsamen Veränderungen, dies belegt das erstellte Verkehrsgutachten.
Unabhängig davon liegt für das Brühler Stadtgebiet ein Verkehrsmodell für das gesamte Straßennetz vor.
Diese gesamtstädtische Untersuchung dient bei der Aufstellung von Bebauungsplänen als Grundlage für die auf das
Plangebiet bezogenen Verkehrsuntersuchungen.
Wird berücksichtigt.
In die Textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan bzw.
unter dem Kapitel 'Gestaltung baulicher Anlagen' wird eine
Regelung aufgenommen, die bestimmt, dass Sonnenkollektoren in der Dachneigung bleiben müssen und dass sie ein
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
B19.10
B20.01 22.01.16/
20.01.16
Bürger
Stellungnahme Bürger
he und damit zusätzliche Beschattung der
Nachbargrundstücke zu sorgen.
Das Bodengutachten empfiehlt eine
komplette Ableitung des Regenwassers in
die Kanalisation. Es wird um Überprüfung
gebeten, ob hier nicht ökologische Belange zu kurz kommen.
Das Vorhaben im Bereich Pehler
Feldchen wird als ökologisch, ökonomisch und sozial nicht vertretbar bewertet.
27.10.2016
- Seite 40 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
ja
nein
Maß von 30cm über der Dachfläche nicht überschreiten dürfen.
Ist bereits berücksichtigt.
Auf Grund der vorgefundenen Untergrundverhältnisse ist eine dauerhaft sichere Beseitigung des Niederschlagswassers
in Form von Versickerung innerhalb des Plangebietes nicht
möglich. Es ist daher beabsichtigt, das Niederschlagswasser
von den Dachflächen in das vorhandene Kanalnetz einzuleiten.
Wird nicht berücksichtigt.
Der Flächennutzungsplan stellt bereits seit 1996 diese Fläche als Wohnbaufläche dar. Darüber hinaus hat der Rat der
Stadt Brühl in seiner Sitzung am 26.01.2010 ein Wohnbauflächenkonzept für das gesamte Stadtgebiet beschlossen.
Auch in dieser Konzeption war u.a. der Standort des Plangebietes als Potentialfläche für den Wohnungsbau enthalten.
Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe
zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung
und den Naherholungsmöglichkeiten als sehr gut zu bewerten.
Weiterhin unterstützt der Gesetzgeber Bauvorhaben dieser
Art in Form der Gesetzgebung zum Baugesetzbuch
(BauGB), da sie eine sinnvolle und letztlich auch ökologisch
positiv zu bewertende Innenverdichtung bedeuten. Aufgrund
dessen sind Verfahrenserleichterungen im BauGB verankert.
Der Innenverdichtung wird damit Vorrang gegenüber Vorhaben am Stadtrand oder im Freiraum eingeräumt, um so ökologisch höherwertige Strukturen gegenüber den isolierten
innerstädtischen Lagen zu schützen.
Der Rat der Stadt Brühl sieht zudem die Notwendigkeit,
Wohnraum zu schaffen und nutzt die Entwicklungschance
am Standort für eine sinnvolle Nachverdichtung.
Der Standort selbst ist für eine Wohnnutzung auf Grund der
Nähe zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbin-
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 41 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B20.02
Die Fläche ist Lebensraum zahlreicher
heimischer Vogelarten und anderer Tiere
wie Fledermäuse, Eichhörnchen, Igel,
usw. Mit der Versiegelung dieser Fläche
würde ein intaktes Ökosystem zerstört.
Eine für Badorf/Pingsdorf und Brühl wichtige Kaltzone sowie sauerstoffproduzierende Grünfläche wird ersatzlos und unwiederbringlich zerstört.
nein
B20.03
Eine Bebauung der Flächen wird auch
aus wirtschaftlichen Gründen für nicht erforderlich gehalten, da mit den aktuell geplanten Baugebieten 05.01, 06.15 und
01.16 ausreichend Baulandflächen zur
Verfügung stehen.
nein
dung und den Naherholungsmöglichkeiten als sehr gut zu
bewerten.
Wird nicht berücksichtigt.
Für das Plangebiet wurde eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt. Die vom Gutachter empfohlenen Maßnahmen zum Schutz der Arten werden in das Bebauungsplanverfahren übernommen.
Hinsichtlich der Inanspruchnahme der Flächen für die künftige Bebauung und Erschließung im Innenbereich sind die unterschiedlichen Interessen und Belange gegeneinander und
untereinander abzuwägen.
Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe
zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung
und den Naherholungsmöglichkeiten als optimal zu bewerten. Darüber hinaus gibt es hinsichtlich der Entwicklung des
Standortes seitens des Gesetzgebers (Baugesetzbuch) eine
klare Vorgabe. Auf Grund des jahrelangen Flächenverbrauchs in den Außenbereichen hat der Gesetzgeber die
Stärkung der Innenbereiche in das Baugesetzbuch (§ 13a
BauGB) eingefügt. Danach sind die Innenbereiche vorrangig
zu verdichten und wiedernutzbar zu machen.
Wird nicht berücksichtigt.
In der Stadt Brühl bestehen nach wie vor hohe Bedarfe an
Wohnraum. Für die Baugrundstücke innerhalb des Plangebietes ist bereits heute die Nachfrage größer als das Angebot. Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der
Nähe zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung und den Naherholungsmöglichkeiten als optimal zu
bewerten. Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung am
26.01.2010 ein Wohnbauflächenkonzept für das gesamte
Stadtgebiet beschlossen. In dieser Konzeption war u.a. der
Standort des Plangebietes als Potentialfläche für den Wohnungsbau enthalten. Grundlage hierfür bildet der seit 1996
rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Brühl, der
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 42 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B20.04
Die soziale Infrastruktur des Dorfes stößt
bereits jetzt an ihre Grenzen. In der Schule und in den Kindergärten sind jetzt
schon viel mehr Kinder angemeldet, als
diese aufnehmen können.
nein
B20.05
Der Eingabensteller befürchtet, dass sich
die dramatische Parkplatzsituation in seinem Viertel noch verschärfen wird.
ja
für diesen Standort Wohnbaufläche darstellt.
Die Bevölkerungszahlen belegen, dass die Stadt Brühl Einwohner verliert, wenn sie nicht Neubaugebiete entwickelt.
Dies liegt einerseits an der alternden Bevölkerung, da ältere
und alleinstehende Menschen in ihren relativ großen Wohnungen wohnen bleiben und andererseits an der gesellschaftlichen Entwicklung mit dem Trend 'Zunahme an Single-Haushalten'. Gleichzeitig ist die demographische Situation
in Brühl davon geprägt, dass hinsichtlich der natürlichen Bevölkerungsentwicklung ein erheblicher Sterbeüberschuss
existiert.
Dies bedeutet letztlich, dass eine stagnierende Wohnfläche
Raum für immer weniger Bewohner bietet und dass die Bevölkerungszahl insgesamt abnimmt. Um diesem Trend entgegen zu wirken ist die Entwicklung neuer Bauflächen erforderlich.
Wird nicht berücksichtigt.
Die Berechnungen von erforderlichen Kindergartenzahlen
und Schulplätze werden auf der Grundlage von gesamtstädtischen Konzepten erarbeitet. Sie berücksichtigen Prognosen für die städtische Entwicklung, die auch die Entwicklung
von Neubaugebieten berücksichtigen. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden die zuständigen Fachämter beteiligt, die ihrerseits die Fortschreibungen der Konzepte überprüfen und ggf. Anpassungen vornehmen.
Das hier vorliegende Verfahren mit lediglich ca. 80 bis 100
neuen Wohneinheiten bleibt für die Kindergarten- und
Schulplätze ohne Bedeutung. Da es weder für Kindergärten
noch für Schulen festgelegte Einzugsgebietsgrenzen gibt, erfolgt die Standortwahl ohnehin unabhängig von den Einrichtungen in der näheren Umgebung.
Ist bereits berücksichtigt.
Auf die Parkplatzsituation wird bereits ein besonderes Augenmerk gelegt.
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 43 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B20.06
Der dörfliche Charakter geht verloren.
nein
B 21.01 22.01.16/
Das
nein
Vorhaben
im
Bereich
Pehler
Die vorhandene Umgebungsbebauung verfügt aufgrund alter
Baugenehmigungen heute nicht über die Anzahl privater
Stellplätze wie es die Anzahl an Wohneinheiten heute erfordern würde. Daher werden viele Fahrzeuge heute in den bestehenden öffentlichen Verkehrsflächen geparkt. Im geplanten Neubaugebiet sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu jedem einzelnen Gebäude soviel private Stellplätze herzustellen, wie durch die geplante Nutzung zu erwarten ist. Zusätzlich werden im Plangebiet weitere 35 öffentliche Stellplätze hergestellt, die im wesentlichen den Besuchern des Gebietes dienen. Fehlbelegungen von öffentlichen Parkplätzen können nicht mit diesem Bebauungsplan
geregelt werden, sondern sind später Gegenstand ordnungsbehördlicher Überprüfungen.
Auswirkungen auf die bestehende Nachbarbebauung sind
nicht zu erwarten, da die neuen Bewohner Stellplätze leichter im Plangebiet finden werden als außerhalb.
Wird nicht berücksichtigt.
Der Wandel vom Dorf zum städtischen Umland ist ein fortwährender Entwicklungsprozess, der aber dem geplanten
Vorhaben nicht allein angelastet werden kann. Die Umgebungsbebauung ist selbst geprägt von zweigeschossiger
Bebauung (plus einem kleineren obersten Geschoss) bei einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,7. Das hierfür gültige
Planungsrecht gilt bereits seit 1964. Auf dieser Grundlage
sind auch Mehrfamilienhäuser genehmigungsfähig und bereits entstanden. Mit der geplanten Bebauung wird eine Bebauung gleicher Dichte und ähnlicher Bauweise vorgesehen.
Im Gegensatz zur bestehenden Bebauung sind Vorgärten
geplant, so dass die Bebauung sich lockerer präsentieren
wird, als dies im Bestand ist. Das geplante Neubaugebiet
zum BP 06.02 wird für den Standort als angemessen und
sinnvoll betrachtet. Insofern wird das Konzept weiter verfolgt.
Wird nicht berücksichtigt.
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
20.01.16
B21.02
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 44 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
Feldchen wird als ökologisch, ökonomisch und sozial nicht vertretbar bewertet.
Die Fläche ist Lebensraum zahlreicher
heimischer Vogelarten und anderer Tiere
wie Fledermäuse, Eichhörnchen, Igel,
usw. Mit der Versiegelung dieser Fläche
würde ein intaktes Ökosystem zerstört.
Eine für Badorf/Pingsdorf und Brühl wichtige Kaltzone sowie sauerstoffproduzierende Grünfläche wird ersatzlos und un-
nein
Der Flächennutzungsplan stellt bereits seit 1996 diese Fläche als Wohnbaufläche dar. Darüber hinaus hat der Rat der
Stadt Brühl in seiner Sitzung am 26.01.2010 ein Wohnbauflächenkonzept für das gesamte Stadtgebiet beschlossen.
Auch in dieser Konzeption war u.a. der Standort des Plangebietes als Potentialfläche für den Wohnungsbau enthalten.
Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe
zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung
und den Naherholungsmöglichkeiten als sehr gut zu bewerten.
Weiterhin unterstützt der Gesetzgeber Bauvorhaben dieser
Art in Form der Gesetzgebung zum Baugesetzbuch
(BauGB), da sie eine sinnvolle und letztlich auch ökologisch
positiv zu bewertende Innenverdichtung bedeuten. Aufgrund
dessen sind Verfahrenserleichterungen im BauGB verankert.
Der Innenverdichtung wird damit Vorrang gegenüber Vorhaben am Stadtrand oder im Freiraum eingeräumt, um so ökologisch höherwertige Strukturen gegenüber den isolierten
innerstädtischen Lagen zu schützen.
Der Rat der Stadt Brühl sieht zudem die Notwendigkeit,
Wohnraum zu schaffen und nutzt die Entwicklungschance
am Standort für eine sinnvolle Nachverdichtung.
Der Standort selbst ist für eine Wohnnutzung auf Grund der
Nähe zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung und den Naherholungsmöglichkeiten als sehr gut zu
bewerten.
Wird nicht berücksichtigt.
Für das Plangebiet wurde eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt. Die vom Gutachter empfohlenen Maßnahmen zum Schutz der Arten werden in das Bebauungsplanverfahren übernommen.
Hinsichtlich der Inanspruchnahme der Flächen für die künftige Bebauung und Erschließung im Innenbereich sind die unterschiedlichen Interessen und Belange gegeneinander und
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 45 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
wiederbringlich zerstört.
B21.03
Eine Bebauung der Flächen wird auch
aus wirtschaftlichen Gründen für nicht erforderlich gehalten, da mit den aktuell geplanten Baugebieten 05.01, 06.15 und
01.16 ausreichend Baulandflächen zur
Verfügung stehen.
nein
untereinander abzuwägen.
Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe
zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung
und den Naherholungsmöglichkeiten als optimal zu bewerten. Darüber hinaus gibt es hinsichtlich der Entwicklung des
Standortes seitens des Gesetzgebers (Baugesetzbuch) eine
klare Vorgabe. Auf Grund des jahrelangen Flächenverbrauchs in den Außenbereichen hat der Gesetzgeber die
Stärkung der Innenbereiche in das Baugesetzbuch (§ 13a
BauGB) eingefügt. Danach sind die Innenbereiche vorrangig
zu verdichten und wiedernutzbar zu machen.
Wird nicht berücksichtigt.
In der Stadt Brühl bestehen nach wie vor hohe Bedarfe an
Wohnraum. Für die Baugrundstücke innerhalb des Plangebietes ist bereits heute die Nachfrage größer als das Angebot. Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der
Nähe zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung und den Naherholungsmöglichkeiten als optimal zu
bewerten. Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung am
26.01.2010 ein Wohnbauflächenkonzept für das gesamte
Stadtgebiet beschlossen. In dieser Konzeption war u.a. der
Standort des Plangebietes als Potentialfläche für den Wohnungsbau enthalten.
Die Bevölkerungszahlen belegen, dass die Stadt Brühl Einwohner verliert, wenn sie nicht Neubaugebiete entwickelt.
Dies liegt einerseits an der alternden Bevölkerung, da ältere
und alleinstehende Menschen in ihren relativ großen Wohnungen wohnen bleiben und andererseits an der gesellschaftlichen Entwicklung mit dem Trend 'Zunahme an Single-Haushalten'. Gleichzeitig ist die demographische Situation
in Brühl davon geprägt, dass hinsichtlich der natürlichen Bevölkerungsentwicklung ein erheblicher Sterbeüberschuss
existiert.
Dies bedeutet letztlich, dass eine stagnierende Wohnfläche
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 46 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B21.04
Die soziale Infrastruktur des Dorfes stößt
bereits jetzt an ihre Grenzen. In der Schule und in den Kindergärten sind jetzt
schon viel mehr Kinder angemeldet, als
diese aufnehmen können.
nein
B21.05
Die Eingabenstellerin befürchtet, dass
sich die dramatische Parkplatzsituation in
ihrem Viertel noch verschärfen wird.
ja
Raum für immer weniger Bewohner bietet und dass die Bevölkerungszahl insgesamt abnimmt. Um diesem Trend entgegen zu wirken ist die Entwicklung neuer Bauflächen erforderlich.
Wird nicht berücksichtigt.
Die Berechnungen von erforderlichen Kindergartenzahlen
und Schulplätze werden auf der Grundlage von gesamtstädtischen Konzepten erarbeitet. Sie berücksichtigen Prognosen für die städtische Entwicklung, die auch die Entwicklung
von Neubaugebieten berücksichtigen. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden die zuständigen Fachämter beteiligt, die ihrerseits die Fortschreibungen der Konzepte überprüfen und ggf. Anpassungen vornehmen.
Das hier vorliegende Verfahren mit lediglich ca. 80 bis 100
neuen Wohneinheiten bleibt für die Kindergarten- und
Schulplätze ohne Bedeutung. Da es weder für Kindergärten
noch für Schulen festgelegte Einzugsgebietsgrenzen gibt, erfolgt die Standortwahl ohnehin unabhängig von den Einrichtungen in der näheren Umgebung.
Ist bereits berücksichtigt.
Auf die Parkplatzsituation wird bereits ein besonderes Augenmerk gelegt.
Die vorhandene Umgebungsbebauung verfügt aufgrund alter
Baugenehmigungen heute nicht über die Anzahl privater
Stellplätze wie es die Anzahl an Wohneinheiten heute erfordern würde. Daher werden viele Fahrzeuge heute in den bestehenden öffentlichen Verkehrsflächn geparkt. Im geplanten
Neubaugebiet sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu jedem einzelnen Gebäude soviel private Stellplätze herzustellen, wie durch die geplante Nutzung zu erwarten ist. Zusätzlich werden im Plangebiet weitere 35 öffentliche Stellplätze hergestellt, die im wesentlichen den Besuchern des Gebietes dienen. Fehlbelegungen von öffentlichen Parkplätzen können nicht mit diesem Bebauungsplan
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 47 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B21.06
Der dörfliche Charakter geht verloren.
nein
B21.07 20.01.16
Die Eingabenstellerin spricht sich gegen
die geplante Bebauung aus. Bei der Planung sollten Teile der Grünfläche erhalten
bleiben.
nein
geregelt werden, sondern sind später Gegenstand ordnungsbehördlicher Überprüfungen.
Auswirkungen auf die bestehende Nachbarbebauung sind
nicht zu erwarten, da die neuen Bewohner Stellplätze leichter im Plangebiet finden werden als außerhalb.
Wird nicht berücksichtigt.
Der Wandel vom Dorf zum städtischen Umland ist ein fortwährender Entwicklungsprozess, der aber dem geplanten
Vorhaben nicht allein angelastet werden kann. Die Umgebungsbebauung ist selbst geprägt von zweigeschossiger
Bebauung (plus einem kleineren obersten Geschoss) bei einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,7. Das hierfür gültige
Planungsrecht gilt bereits seit 1964. Auf dieser Grundlage
sind auch Mehrfamilienhäuser genehmigungsfähig und bereits entstanden. Mit der geplanten Bebauung wird eine Bebauung gleicher Dichte und ähnlicher Bauweise vorgesehen.
Im Gegensatz zur bestehenden Bebauung sind Vorgärten
geplant, so dass die Bebauung sich lockerer präsentieren
wird, als dies im Bestand ist. Das geplante Neubaugebiet
zum BP 06.02 wird für den Standort als angemessen und
sinnvoll betrachtet. Insofern wird das Konzept weiter verfolgt.
Wird nicht berücksichtigt.
In der Stadt Brühl bestehen nach wie vor hohe Bedarfe an
Wohnraum. Für die Baugrundstücke innerhalb des Plangebietes ist bereits heute die Nachfrage größer als das Angebot. Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der
Nähe zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung und den Naherholungsmöglichkeiten als optimal zu
bewerten. Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung am
26.01.2010 ein Wohnbauflächenkonzept für das gesamte
Stadtgebiet beschlossen. In dieser Konzeption war u.a. der
Standort des Plangebietes als Potentialfläche für den Wohnungsbau enthalten. Im Rahmen der Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes sind die seinerzeit als Potentialflä-
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 48 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B21.08
Die Bebauung sollte nur flach angelegt
werden.
ja
B21.09
Der Baulärm sollte auf montags – freitags
begrenzt werden.
nein
B22.01 22.01.16/
2201.16
Der Eingabensteller regt an, auf die Mehrfamilienhäuser zu verzichten und stattdessen großzügige Grünflächen / Spielplätze und Einfamilienhäuser einzuplanen.
nein
che bewerteten Bereiche als Wohnbauflächen dargestellt
worden.
Die Ausweisung von Teilen der Innenbereichsflächen als
Grünflächen entspricht nicht den Zielen der Planung.
Wird berücksichtigt.
Für die künftige Bebauung wird insgesamt eine maximal
zweigeschossige Bebauung plus einem obersten kleineren
Geschoss in Verbindung mit einer Beschränkung der zulässigen Gesamthöhe festgesetzt. Das Maß der zulässigen Höhe orientiert sich dabei an der umgebenden Bebauung. Diese Bebauung wird auch für das Neubaugebiet als zuträgliche
Bauform betrachtet.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die zulässigen Arbeitszeiten auf den künftigen Baustellen
richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
Über den Bebauungsplan können hierzu keine Regelungen
getroffen werden, da es sich nicht um städtebauliche Belange handelt, die nach § 9 Abs. 1 Baugesetzbuch festgesetzt
werden könnten.
Wird nicht berücksichtigt.
In der Stadt Brühl bestehen nach wie vor hohe Bedarfe an
Wohnraum. Für die Baugrundstücke innerhalb des Plangebietes ist bereits heute die Nachfrage größer als das Angebot. Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der
Nähe zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung und den Naherholungsmöglichkeiten als optimal zu
bewerten. Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung am
26.01.2010 ein Wohnbauflächenkonzept für das gesamte
Stadtgebiet beschlossen. In dieser Konzeption war u.a. der
Standort des Plangebietes als Potentialfläche für den Wohnungsbau enthalten.
Die Bevölkerungszahlen belegen, dass die Stadt Brühl Einwohner verliert, wenn sie nicht Neubaugebiete entwickelt.
Dies liegt einerseits an der alternden Bevölkerung, da ältere
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
B22.02
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
Die zu hohe Dichte der Infrastruktur führt
nach Auffassung des Eingabenstellers
zur Überbelastung des sozialen Miteinanders.
27.10.2016
- Seite 49 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nein
und alleinstehende Menschen in ihren relativ großen Wohnungen wohnen bleiben und andererseits an der gesellschaftlichen Entwicklung mit dem Trend 'Zunahme an Single-Haushalten'. Gleichzeitig ist die demographische Situation
in Brühl davon geprägt, dass hinsichtlich der natürlichen Bevölkerungsentwicklung ein erheblicher Sterbeüberschuss
existiert.
Dies bedeutet letztlich, dass eine stagnierende Wohnfläche
Raum für immer weniger Bewohner bietet und dass die Bevölkerungszahl insgesamt abnimmt. Um diesem Trend entgegen zu wirken ist die Entwicklung neuer Bauflächen erforderlich.
In der Stadt Brühl besteht nach wie vor ein hoher Bedarf an
Geschoßwohnungen. Die Planung hat darauf reagiert und im
zentralen Bereich des Gebietes den überwiegenden Teil der
Geschoßwohnungen vorgesehen. Darüber hinaus sind im
Eingangsbereich und im Südwesten des Plangebietes drei
weitere Hauseinheiten geplant.
Die Anregung, auf die Geschoßwohnungen zu verzichten
und stattdessen großzügige Grünflächen vorzusehen, steht
den vorgenannten den Zielen der Planung entgegen.
Wird nicht berücksichtigt.
Entgegen der Auffassung des Eingabenstellers führt die
Neubebauung nicht zu einer Überlastung der vorhandenen
Infrastruktur. Insbesondere hinsichtlich der technischen Infrastruktur muss festgestellt werden, dass vorhandene Einrichtungen (z.B. Kanäle und Leitungen) effizienter genutzt
werden, da sie noch hinreichend Kapazitäten haben. Die
Anbindung an das vorhandene Straßenetz bedeutet weniger
neu zu planende Verkehrsflächen als bei Projekten am Siedlungsrand / im Außenbereich. Vorhandene Einrichtungen für
die Grundversorgung liegen näher, Verkehre werden dadurch vermieden, bzw. die Nutzung von alternativen Verkehrsmitteln wird attraktiver. Darüber hinaus wird weniger
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
B23.01 25.01.16/
22.01.16
Bürger
Stellungnahme Bürger
Die Eingabenstellerin regt an, auf die
Mehrfamilienhäuser zu verzichten und
stattdessen großzügige Grünflächen /
Spielplätze und Einfamilienhäuser einzuplanen.
27.10.2016
- Seite 50 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nein
Freiraum im Außenbereich - am Rande des Siedlungszusammenhangs - beansprucht.
Die geplante Dichte der Bebauung entspricht zudem mit einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,7 genau der GFZ im
Bereich der Umgebungsbebauung. Wohndichten wie sie in
Großstädten regelmäßig vorkommen - und als zuträglich
verstanden werden - werden bei weitem nicht erreicht.
Wird nicht berücksichtigt.
In der Stadt Brühl bestehen nach wie vor hohe Bedarfe an
Wohnraum. Für die Baugrundstücke innerhalb des Plangebietes ist bereits heute die Nachfrage größer als das Angebot. Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der
Nähe zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung und den Naherholungsmöglichkeiten als optimal zu
bewerten. Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung am
26.01.2010 ein Wohnbauflächenkonzept für das gesamte
Stadtgebiet beschlossen. In dieser Konzeption war u.a. der
Standort des Plangebietes als Potentialfläche für den Wohnungsbau enthalten.
Die Bevölkerungszahlen belegen, dass die Stadt Brühl Einwohner verliert, wenn sie nicht Neubaugebiete entwickelt.
Dies liegt einerseits an der alternden Bevölkerung, da ältere
und alleinstehende Menschen in ihren relativ großen Wohnungen wohnen bleiben und andererseits an der gesellschaftlichen Entwicklung mit dem Trend 'Zunahme an Single-Haushalten'. Gleichzeitig ist die demographische Situation
in Brühl davon geprägt, dass hinsichtlich der natürlichen Bevölkerungsentwicklung ein erheblicher Sterbeüberschuss
existiert.
Dies bedeutet letztlich, dass eine stagnierende Wohnfläche
Raum für immer weniger Bewohner bietet und dass die Bevölkerungszahl insgesamt abnimmt. Um diesem Trend entgegen zu wirken ist die Entwicklung neuer Bauflächen erforderlich.
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 51 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B23.02
Die zu hohe Dichte der Infrastruktur führt
nach Auffassung der Eingabenstellerin
zur Überbelastung des sozialen Miteinanders.
ja
B24.01 25.01.16/
20.01.16
Die angrenzenden Häuser sollten in ausreichender Entfernung und mit einer sehr
geringen Höhe geplant werden.
ja
In der Stadt Brühl besteht nach wie vor ein hoher Bedarf an
Geschoßwohnungen. Die Planung hat darauf reagiert und im
zentralen Bereich des Gebietes den überwiegenden Teil der
Geschoßwohnungen vorgesehen. Darüber hinaus sind im
Eingangsbereich und im Südwesten des Plangebietes drei
weitere Hauseinheiten geplant.
Die Anregung, auf die Geschoßwohnungen zu verzichten
und stattdessen großzügige Grünflächen vorzusehen, steht
den vorgenannten den Zielen der Planung entgegen.
Ist bereits berücksichtigt.
Beim städtebaulichen Entwurf eines Neubaugebietes werden
auch soziale Aspekte berücksichtigt. Es wird jedoch davon
ausgegangen, dass das Neubaugebiet, das ja ähnlich wie
die Umgebungsbebauung entwickelt wird, auch in sozialer
Hinsicht kein ernsthaften Konflikte auslösen wird. Es kann
davon ausgegangen werden, dass die neue Bewohnerschaft
ähnlichen Milieus zuzuordnen ist, wie es sie bereits in der
Umgebung gibt.
Die geplante Dichte der Bebauung entspricht zudem mit einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,7 genau der GFZ im
Bereich der Umgebungsbebauung. Höhere Wohndichten wie
sie in Großstädten regelmäßig vorkommen - und trotzdem
als zuträglich verstanden werden - werden bei weitem nicht
erreicht.
Wird berücksichtigt.
Für die künftige Bebauung wird insgesamt eine maximal
zweigeschossige Bebauung zuzüglich einem obersten kleineren Geschoss bei Beschränkung der zulässigen Gesamthöhe festgesetzt. Das Maß der zulässigen Höhe orientiert
sich dabei an der umgebenden Bebauung.
Der Bauherr muss bei der Gebäudeplanung die Festsetzungen des Bebauungsplanes einhalten. Das heißt z.B. die
festgesetzte Grundflächenzahl, maximal zulässige Gebäudehöhen und Abstandsflächen nach der Landesbauordnung
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 52 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B25.01 25.01.16/
21.01.16
Der dörfliche Charakter des Wohnumfelds
wird zerstört.
Bei Mehrfamilienhäusern soll Holz Verwendung finden. Fassaden und Dächer
sollen begrünt werden.
nein
B25.02
Der Bereich ist mit seinem teilweise alten
Baumbestand wichtiger Lebensraum für
heimische Vogelarten und weitere Tiere
wie Fledermäuse, Eichhörnchen oder Igel
und zudem Kaltzone und Sauerstoffproduzent, der für gute Luft sowohl in den
Dörfern wie auch für Brühl sorgt.
nein
B25.03
Die Infrastruktur ist für den zu erwartenden Zuzug nicht ausgelegt und wird den
nein
sind einzuhalten.
Wird nicht berücksichtigt.
Der Wandel vom Dorf zum städtischen Umland ist ein fortwährender Entwicklungsprozess, der aber dem geplanten
Vorhaben nicht allein angelastet werden kann. Die Umgebungsbebauung ist selbst geprägt von zweigeschossiger
Bebauung (plus einem kleineren obersten Geschoss) bei einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,7. Das hierfür gültige
Planungsrecht gilt bereits seit 1964. Auf dieser Grundlage
sind auch Mehrfamilienhäuser genehmigungsfähig und bereits entstanden. Mit der geplanten Bebauung wird eine Bebauung gleicher Dichte und ähnlicher Bauweise vorgesehen.
Im Gegensatz zur bestehenden Bebauung sind Vorgärten
geplant, so dass die Bebauung sich lockerer präsentieren
wird, als dies im Bestand ist. Das geplante Neubaugebiet
zum BP 06.02 wird für den Standort als angemessen und
sinnvoll betrachtet. Insofern wird das Konzept weiter verfolgt.
Wird nicht berücksichtigt.
Hinsichtlich der Inanspruchnahme der Flächen für die künftige Bebauung und Erschließung im Innenbereich sind die unterschiedlichen Interessen und Belange gegeneinander und
untereinander abzuwägen.
Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe
zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung
und den Naherholungsmöglichkeiten als optimal zu bewerten. Darüber hinaus gibt es hinsichtlich der Entwicklung des
Standortes seitens des Gesetzgebers (Baugesetzbuch) eine
klare Vorgabe. Auf Grund des jahrelangen Flächenverbrauchs in den Außenbereichen hat der Gesetzgeber die
Stärkung der Innenbereiche in das Baugesetzbuch (§ 13a
BauGB) eingefügt. Danach sind die Innenbereiche vorrangig
zu Verdichten und / Wiedernutzbar zu machen.
Wird nicht berücksichtigt.
Entgegen der Auffassung des Eingabenstellers führt die
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 53 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
Stadthaushalt stark belasten.
B26.01 02.02.16/
27.01.16
Erhalt der wenigen vorhandenen Baumgruppen.
nein
Neubebauung nicht zu einer Überlastung der vorhandenen
Infrastruktur. Insbesondere hinsichtlich der technischen Infrastruktur muss festgestellt werden, dass vorhandene Einrichtungen (z.B. Kanäle und Leitungen) effizienter genutzt
werden, da sie noch hinreichend Kapazitäten haben. Die
Anbindung an das vorhandene Straßenetz bedeutet weniger
neu zu planende Verkehrsflächen als bei Projekten am Siedlungsrand / im Außenbereich. Vorhandene Einrichtungen für
die Grundversorgung liegen näher, Verkehre werden dadurch vermieden, bzw. die Nutzung von alternativen Verkehrsmitteln wird attraktiver. Darüber hinaus wird weniger
Freiraum im Außenbereich - am Rande des Siedlungszusammenhangs - beansprucht.
Die geplante Dichte der Bebauung entspricht zudem mit einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,7 genau der GFZ im
Bereich der Umgebungsbebauung. Wohndichten wie sie in
Großstädten regelmäßig vorkommen - und als zuträglich
verstanden werden - werden bei weitem nicht erreicht.
Ein Effekt der Planung ist, dass nach dem Solidarprinzip
vorhandene Infrastruktur genutzt wird, aber von mehr Bewohnern bezahlt wird. Letztlich werden anteilige Kosten dadurch gemindert.
Wird nicht berücksichtigt.
Bei der Entwicklung dieses Standortes wird der Errichtung
neuer Wohngebäude gegenüber dem Erhalt vorhandener
Vegetatioin ein höheres Gewicht beigemessen.
In der Stadt Brühl bestehen nach wie vor hohe Bedarfe an
Wohnraum. Für die Baugrundstücke innerhalb des Plangebietes ist bereits heute die Nachfrage größer als das Angebot. Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der
Nähe zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung und den Naherholungsmöglichkeiten als optimal zu
bewerten. Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung am
26.01.2010 ein Wohnbauflächenkonzept für das gesamte
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 54 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
Stadtgebiet beschlossen. In dieser Konzeption war u.a. der
Standort des Plangebietes als Potentialfläche für den Wohnungsbau enthalten.
Die Bevölkerungszahlen belegen, dass die Stadt Brühl Einwohner verliert, wenn sie nicht Neubaugebiete entwickelt.
Dies liegt einerseits an der alternden Bevölkerung, da ältere
und alleinstehende Menschen in ihren relativ großen Wohnungen wohnen bleiben und andererseits an der gesellschaftlichen Entwicklung mit dem Trend 'Zunahme an Single-Haushalten'. Gleichzeitig ist die demographische Situation
in Brühl davon geprägt, dass hinsichtlich der natürlichen Bevölkerungsentwicklung ein erheblicher Sterbeüberschuss
existiert.
Dies bedeutet letztlich, dass eine stagnierende Wohnfläche
Raum für immer weniger Bewohner bietet und dass die Bevölkerungszahl insgesamt abnimmt. Um diesem Trend entgegen zu wirken ist die Entwicklung neuer Bauflächen erforderlich.
Unabhängig davon gilt:
Der Rat der Stadt Brühl hat auf der Grundlage der Gemeindeordnung und des Landschaftsgesetzes – LG eine Baumsatzung beschlossen. Diese Satzung regelt den Schutz des
Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne.
Danach stehen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang
unter dem Schutz der Baumsatzung. Im Rahmen der Planaufstellung wurden die von der Satzung betroffenen Bäume
eingemessen und kartiert.
Die mit der Realisierung der Planung zu fällenden Bäume
sind entsprechend der Baumsatzung vom Verursacher als
Ersatzgeld an die Stadt Brühl zu zahlen. Zeitpunkt und Umfang der Ersatzzahlung wird in einem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Projektentwickler / Grundstückseigentümer und der Stadt Brühl geregelt.
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 55 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B26.02
Die Neubebauung ist zu nahe an den
vorhandenen Gärten geplant.
nein
B26.03
Es sollten deutlich weniger Hauseinheiten
gebaut werden.
nein
Wird nicht berücksichtigt.
Für die künftige Bebauung wird insgesamt eine maximal
zweigeschossige Bebauung zuzüglich eines obersten kleineren Geschosses mit der Beschränkung der zulässigen Gesamthöhe festgesetzt. Das Maß der zulässigen Höhe orientiert sich dabei an der umgebenden Bebauung.
Der Bauherr muss bei der Gebäudeplanung die Festsetzungen des Bebauungsplanes einhalten. Das heißt z.B. die
festgesetzte Grundflächenzahl, maximal zulässige Gebäudehöhen und Abstandsflächen nach der Landesbauordnung
sind einzuhalten. Städtebauliche Dichtewerte wie Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl sind aus der
Wird nicht berücksichtigt.
Es ist erklärtes Ziel der Stadt Brühl, einen Wohnstandort zu
entwickeln, der Flächen sowohl für Einfamilienhäuser wie
auch für Mehrfamilienhäuser bietet.
Der Anregung hinsichtlich der Bebauung mit überwiegend
Einfamilienhäusern kann daher nur zum Teil entsprochen
werden, da in der Stadt Brühl nach wie vor ein hoher Bedarf
an Geschoßwohnungen besteht, sodass die Vorhabenträger
angehalten sind entsprechende Flächen für diese Nutzung
vorzuhalten. Die Planung hat darauf reagiert und im zentralen Bereich des Gebietes den überwiegenden Teil der Geschoßwohnungen vorgesehen. Darüber hinaus sind im Eingangsbereich und im Südwesten des Plangebietes drei weitere Hauseinheiten geplant. Die zu erwartende Zahl an
Wohnungen in den Mehrfamilienhäusern wurde auf der
Grundlage der vorliegenden Planung auf ca. 60 Einheiten
geschätzt. Je nach künftiger Wohnungsgröße könnte sich
diese Zahl noch nach oben oder unten verändern
Zur Stärkung der Innenbereiche hat der Gesetzgeber in das
Baugesetzbuch den § 13a BauGB eingefügt. Danach sind
die Innenbereiche vor der Inanspruchnahme weiterer Außenbereichsflächen vorrangig zu verdichten und wiedernutz-
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 56 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B26.04
Die Bebauung sollte auf 1,5 Geschosse
beschränkt werden.
nein
B26.05
Der Verkehr am Kreisel wird zunehmen.
Insbesondere wird um Prüfung der
Sicherheit für die Radfahrer gebeten.
ja
bar zu machen. Eine geringe Verdichtung würde dieser Forderung entgegenstehen. Im Übrigen entspricht das Maß der
baulichen Dichte bereits gebauter Wohnstandorte im Brühler
Stadtgebiet. sowie in der näheren Umgebung.
Wird nicht berücksichtigt.
Es ist nicht erkennbar, auf Grund welcher Erkenntnisse nur
eingeschossig gebaut werden soll.
Planungsziel ist die Schaffung von Planungsrecht für eine im
städtebaulich-architektonischen Sinn und somit im öffentlichen Straßenraum wahrnehmbare zweigeschossige Bauweise. Dies wurde in der Öffentlichkeit diskutiert und wird
durch das Planungskonzept umgesetzt: Tragender Gedanke
ist die Schaffung von Baurecht für zwei Vollgeschosse sowie
eines darüber liegenden kleineren Geschosses, dass in seiner Ausdehnung als untergeordneter Baukörper wahrgenommen wird. Aufgrund einer beabsichtigten lebendigen
Baugestaltung sollen in manchen Abschnitten Gebäude mit
Sattel- oder Pultdach und in anderen Abschnitten Gebäude
mit Flachdach entstehen können. Verhindert werden soll,
dass Flachdachgebäude ein zusätzliches (viertes) Geschoss
erhalten. Gleichzeitig sollen Flachdachgebäude ein solches
oberstes Geschoss erhalten, das allseits von den Außenkanten zurückspringt. Damit auch dieser Gedanke zum Tragen
kommt erfolgt eine differenzierte Festsetzung dieser Gebäudetypen:
Zur Bestimmung der künftigen Gebäudehöhen werden in der
Bebauungsplanung die Höhenangaben der geplanten Verkehrsanlagen herangezogen und darauf die maximal zulässigen Gebäudehöhen bezogen. Hierdurch ist für jedes künftige Baugrundstück festgelegt, wie hoch das geplante Gebäude maximal werden darf.
Ist bereits berücksichtigt.
Um Kenntnisse zu den bestehenden Verkehrsstärken im
Umfeld des Bebauungsplangebietes zu erlangen, fanden im
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
B27.01 18.02.16/
17.02.16
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 57 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
Der Eingabensteller bittet darum, dass
sein Flurstück zum Zwecke der Bebauung
in die Planung mit aufgenommen wird.
Die von der Planung betroffenen eigenen
Grundstücke sollen bei der Aufstellung
des BP mit einbezogen werden
ja
B28.02
Die Einwender möchten ihre Grundstücke
später selbst bebauen.
nein
B28.03
Das auf dem Flurstück (zu Vorgebirgsstraße 36a) eingetragene Geh-, Fahr- und
Leitungsrecht zugunsten der Stadt wird
mit der Planung überflüssig und soll aufgehoben werden.
ja
B28.01 10.08.15/
05.07.15
ja
Dezember 2014 und im April 2016 Verkehrszählungen und
Verkehrsbeobachtungen statt.
Durch die Kanalbaumaßnahmen auf der Badorfer Straße
konnten seit Ende 2014 keine typischen Belastungen durch
Verkehrszählungen ermittelt werden, sodass auf Zähldaten
der Stadt Brühl von Februar 2012 zurückgegriffen wurde.
Baustellenbedingte Verkehrsverlagerungen wurden innerhalb der Verkehrsuntersuchung berücksichtigt und korrigiert.
Die Leistungsfähigkeitsberechnungen zeigen, dass die Umbaumaßnahmen am Kreisverkehr weder einen Rückstau im
Kreisverkehr noch sonstige negative Auswirkungen am
Kreisverkehr bewirken. Der Kreisverkehr weist für Fußgänger und Radfahrer, die im Kreisverkehr auf der Fahrbahn geführt werden, eine hohe Verkehrssicherheit auf.
Ist bereits berücksichtigt.
Das Grundstück wird bei der Planung entsprechend berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
06.02.16
(mündl.)
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Der Bebauungsplan setzt lediglich zukünftige Bebauungsmöglichkeiten fest. Die Bebauung hängt von dem Zuschnitt
und der Verfügbarkeit von Grundstücken ab.
Ist bereits berücksichtigt.
Der Bebauungsplan setzt für den betroffenen Bereich kein
Geh-, Fahr- und Leitungsrecht mehr fest, da die Erschließung zum geplanten Neubaugebiet an anderer Stelle erfolgen kann.
Das im Grundbuch eingetragene Recht ist nicht Gegenstand
des Bebauungsplanverfahrens. Eine Löschung ist mit dem
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 58 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
zuständigen Liegenschaftsamt zu vereinbaren.
A 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr.
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
TÖB
T1.01
07.01.16/
07.01.16
Netcologne
T2.01
11.01.16/
11.01.16
Stellungnahme TÖB
Mit der Baumaßnahme innerhalb des
Plangebietes hat die Eingabenstellerin
keine Berührungspunkte. Netcologne legt
eine Neubautrasse in der Badorfer Str.
westlich des Neubaugebietes.
Die Zufahrt in das Gebiet wird ja östlich
gebaut. Von daher werden keine Probleme gesehen.
LVR-Amt für
Das LVR-Amt für Denkmalpflege geht daBodendenkmal- von aus, dass sich im Plangebiet bedeupflege im Rhein- tende Bodendenkmalsubstanz erhalten
hat, die bei Realisierung der Planung
land
zwangsläufig beeinträchtigt bzw. zerstört
würde.
Im vorliegenden Fall ist zunächst eine
Ermittlung und Konkretisierung der
archäologischen
Situation
mittels
Sachverhaltsermittlung gem. § 29 DSchG
NRW zwingend erforderlich. Das Ergebnis ist bei der Abwägung zu berücksichtigen. Zu überprüfen ist das Plangebiet
hinsichtlich der Existenz von Bodendenkmälern. Art, Erhaltung und Ausdehnung bzw. Abgrenzung und damit die
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
-
-
ja
Wird berücksichtigt.
In Abstimmung mit der Denkmalbehörde wurde inzwischen
eine archäologische Fachfirma mit den notwendigen Untersuchungen zur Sachverhaltsermittlung beauftragt.
Zur Überprüfung der Bodenverhältnisse und zur Klärung, ob
befundführende Kulturschichten im Plangelände erhalten
sind, wurden in einem ersten Schritt am 03.02.2016
Geosondagen angelegt und das Ergebnis im Zwischenbericht 1 vom 05.02.2016 dargelegt. Die Ergebnisse der
Geosondagen führten zur Auflage des Amtes für Bodendenkmalpflege beim LVR, zwei größere Sondageflächen anzulegen.
In der südwestlichen Sondage Stelle wurde eine neuzeitliche
Grube freigelegt. In der zweiten Sondagefläche (Stelle 18)
im Norden sind weitere neuzeitliche Befunde dokumentiert
worden. Im Osten dieser Fläche wurden drei römische Be-
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
TÖB
T3.01
13.01.16/
13.01.16
unitymedia
NRW
T4.01
18.01.16/
18.01.16
Deutsche Telekom Technik
GmbH
T4.02
T4.03
Stellungnahme TÖB
Denkmalqualität i.S.d. § 2 Denkmalschutzgesetz NW (DSchG NW) der ggf.
nachgewiesenen Bodendenkmäler sind
zu klären. Das Ergebnis ist bei der Abwägung zu berücksichtigen.
Im Planbereich befinden sich keine Versorgungsanlagen der Unitymedia NRW
GmbH. Die Unitymedia ist jedoch grundsätzlich daran interessiert, das glasfaserbasierte Kabelnetz in Neubaugebieten zu
erweitern.
Es wird darum gebeten die Unitymedia
am weiteren Verfahren zu beteiligen.
Gegen die o. a. Planung werden keine
Einwände vorgetragen.
Es wird jedoch auf Folgendes hingewiesen:
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom. Die Belange der Telekom sind betroffen.
Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben.
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen
ist das "Merkblatt über Baumstandorte
und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für
Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe
1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu
beachten.
Wir bitten sicherzustellen, dass durch die
Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommuni-
27.10.2016
- Seite 59 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
-
funde erkannt. Hierbei könnte evtl. ein Grubenhaus sein. Der
Fund von römischen Dachziegeln deutet auf ein Gebäude
mit entsprechender Abdeckung in unmittelbarer Nähe hin.
Die weitere Vorgehensweise wird im Laufe des Verfahrens
geklärt.
-
-
-
-
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Die
Stellungnahme wird mit der Karte der vorhandenen Leitungen an den Investor weitergeleitet und darum gebeten, dass
dieser sich rechtzeitig vor Baubeginn mit der Telekom in
Verbindung setzt.
-
Der Hinweis auf das „Merkblatt über Baumstandorte und
unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" wird zur Kenntnis genommen. Der Investor wird zudem darüber informiert,
dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung
und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom
nicht behindert werden.
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
T4.04
T5.01
18.01.16/
18.01.16
T6.01
19.01.16/
22.01.16
T6.02
TÖB
Stellungnahme TÖB
kationslinien der Telekom nicht behindert
werden.
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den
Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass uns Beginn
und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet
der
Deutsche Telekom Technik GmbH, Tl NL
West, PTI 22 so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich
angezeigt werden an:
Deutsche Telekom Technik GmbH Stichwort: Bebauungsplan Bauherrenberatungsbüro Venloer Str.156 50672 Köln
Email: Bbb-Koeln@telekom.de
Telefon: 0221339818271
Bezogen auf Liegenschaften des LVR
liegt keine Betroffenheit vor. Bedenken
werden nicht vorgetragen.
LVR Landschaftsverband
Rheinland
Gebäude- und
Liegenschaftsmanagement
Landesbetrieb Gegen die Bauleitplanung bestehen seiStraßen NRW
tens der Straßenbauverwaltung grundRegionalnieder- sätzlich keine Bedenken.
lassung VilleEifel
Das in der vorgelegten Bauleitplanung
erwähnte Verkehrsgutachten ist vorzulegen.
27.10.2016
- Seite 60 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
-
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Vorhabenträger wird über die rechtzeitige Abstimmung mit der Telekom unterrichtet.
-
entfällt
-
entfällt
ja
Wird berücksichtigt.
Das Verkehrsgutachten wird dem Landesbetrieb zur Verfügung gestellt.
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
T6.03
T6.04
T6.05
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
TÖB
Stellungnahme TÖB
Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktiven und / oder passiven Lärmschutz
durch Verkehrslärm der L 183, auch künftig nicht. Dabei weise ich auch darauf hin,
dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen
zu rechnen ist. Eventuell notwendige
Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt
Brühl.
Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und /
oder textlich auf die Verkehrsemissionen
(Staub, Lärm, Abgase, Sprühfahnen und
Spritzwasser bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen
hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB).
Notwendige Schutzmaßnahmen gehen
allein zu Lasten der Kommunen / der
Vorhabenträger und nicht zu Lasten der
Straßenbauverwaltung.
Die Änderung des Kreisverkehrsastes ist
frühzeitig mit dem Landesbetrieb Straßen
abzustimmen. Für die abschließende Prüfung und Erteilung der Genehmigung zum
Bau der Anbindung ist die Vorlage eines
detaillierten straßentechnischen Entwurfes erforderlich.
Für die Änderungen am Kreisverkehrsplatz L 183 / Vorgebirgsstraße ist evtl. der
Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Brühl und dem
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, erforderlich.
Mit dem Bau der Anbindung darf vor Ab-
27.10.2016
- Seite 61 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
ja
Wird berücksichtigt.
Das Plangebiet grenzt lediglich im Südosten an die
L 183 an. Eine Neubebauung findet ausschließlich im Innenbereich statt. Bis auf den Einfahrtsbereich in den Innenbereich ist der Randbereich des Plangebietes zur L 183 hin bereits bebaut.
Reflexionen sind nach bisheriger Erkenntnis nicht zu erwarten.
ja
Wird berücksichtigt.
Im Anschluss an die textlichen Festsetzungen wird unter den
Hinweisen auf die angrenzende Trasse der L 183 aufmerksam gemacht.
-
Der Vorhabenträger wird über die rechtzeitige Abstimmung
mit dem Landesbetrieb Straßen unterrichtet.
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
TÖB
T7.01
21.01.16/
26.01.16
Erftverband
T8.01
02.02.16/
03.02.16
Stadtwerke
Brühl
T8.02
T9.01
T9.02
14.01.16/
03.02.16
Stellungnahme TÖB
schluss der Vereinbarung nicht begonnen
werden.
Auf Grund der geologischen Verhältnisse
und der Geländemorphologie im Bereich
des Plangebietes ist eine Aussage über
die Grundwasserverhältnisse nicht möglich. Die Grundwassersituation kann nur
anhand einer Sondierung vor Ort ermittelt
werden.
Es wird um Einplanung einer Ortsnetztrafostation sowie einer Steuerkabelanbindung von der Alten Bonnstraße zur
neuen Trafostation gebeten.
Die Stadtwerke Brühl forcieren den Einsatz von umweltfreundlicher Fernwärme.
Die Erschließung mit Fernwärme lässt
sich jedoch wirtschaftlich sicher nur im
Rahmen eines Anschluss- und Benutzungszwangs realisieren. Im Falle einer
Erschließung mit Fernwärme erfolgt keine
Erschließung mit Erdgas.
Stadtservicebe- Abfallentsorgung
Die Anwohner der Stichstraßen müssen
trieb Brühl
ihre Müllbehälter zum Tage der Abholung
nach vorne an die Haupterschließungsstraße bringen, ggf. sind Abfallsammelstandplätze in der Planung vorzusehen.
Ein Rückwärtsfahren der Müllfahrzeuge
ist verboten.
Straßenbegleitgrün
Bei der Anlage von Baumbeeten ist eine
Mindestgröße von 3 x 3 m oberirdisch
und ein Wurzelraum von 12 cbm vorzu-
27.10.2016
- Seite 62 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
ja
ja
Ist bereits berücksichtigt.
Für das Plangebiet wurde ein Baugrundgutachten
(SNOUSSI, Nov. 2015) erstellt. In diesem Gutachten sind
u.a. auch die Grundwasserdaten dargelegt. Die Grundwassermessstelle 076690416 an der Pingsdorfer Straße 81
weist den geringsten Flurabstand des Grundwassers mit
20,59 m für den Sommer des Jahres 2008 aus. Mittlere
Grundwasserflurabstände liegen bei etwa 21,0 bis 21,5 m.
Wird berücksichtigt.
In der förmlichen Planzeichnung wird an zentraler Stelle des
Plangebietes eine Trafostation festgesetzt.
-
Das Bebauungsplanverfahren ist hiervon nicht betroffen.
Weitere Abstimmungen werden hierzu geführt.
Der Hinweis wird an den Investor weiter gegeben.
ja
Wird berücksichtigt.
Die Anregung entspricht den Zielen der Planung. Der überwiegende Teil der geplanten Bebauung ist über die innere
Erschließungsringe von Müllfahrzeugen direkt anfahrbar. Die
Anregung betrifft daher nur wenige Grundstücke, die über
kurze Stiche erschlossen werden.
ja
Wird berücksichtigt.
Den Anregungen und Hinweisen zum Straßenbegleitgrün
wird gefolgt. Den genannten Anforderungen an z.B. die
Pflanzbeete, die Baumarten und Größen wird soweit gefolgt,
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
TÖB
Stellungnahme TÖB
sehen. Ggfls. sind Baumbeete unter
Parkplätzen oder in den Gehwegbereich
zu vergrößern.
Standorte müssen für die Baum- und
Beetpflege frei zugänglich sein. Standorte, die von mehreren Seiten von Parkplätzen oder Gebäuden eingegrenzt werden,
sind zu vermeiden.
Bäume dürfen nicht auf Leitungstrassen
geplant und gepflanzt werden.
Die Abstände zur Straßenbeleuchtung
sind zu prüfen und die Standorte ggfls.
anzupassen.
Die Pflanzung erfolgt in Baumsubstrat
Vulkatree 0/32 (bis 30cm unter Oberkante
Einfassung) und Vulkatree 0/16 (zwischen 30cm unter OK und bis OK).
Die Baumart ist mit dem Stadtservicebetrieb AöR abzustimmen, die Pflanzqualität
muss mindestens Hochstamm, 3xv,
m.Db, STU 18-20 betragen.
Jeder Baumstandort erhält eine Unterpflanzung aus Bodendecker oder Stauden, diese sind ebenfalls mit dem SSB
abzustimmen.
Ausstattung Kinderspielplatz
1.
Schaukel, 2-sitzig, h=2,0m.
2.
Kletteranlage mit Rutsche,
3.
Spielhäuschen für Kleinkinder,
4.
2 Federwippgeräte,
5.
Balancierkombi,
6.
Sandkasten,
7.
3 Parkbänke,
8.
3 Müllkörbe,
27.10.2016
- Seite 63 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
wie dies nach § 9 Abs. 1 BauGB im Bebauungsplan regelbar
ist.
Weitere Regelungen können zwischen der Stadt Brühl und
dem Investor in einem Erschließungsvertrag oder städtebaulichen Vertrag geregelt werden.
-
Der Hinweis zur Ausstattung des Kinderspielplatzes werden
zur Kenntnis genommen, sind jedoch nicht Gegenstand des
Bebauungsplanes.
Der Investor wird entsprechend in Kenntnis gesetzt.
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
T9.04
T9.05
T9.06
T10.01 03.0216/
05.02.16
TÖB
Stellungnahme TÖB
Die Planung des Kinderspielplatzes, insbesondere die Wahl der jeweiligen Hersteller der Spielgeräte, erfolgt frühzeitig in
enger Zusammenarbeit mit dem Stadtservicebetrieb Brühl Herrn Reuter und
Frau Wormland.
Ersatzpflanzung
Als Schattenspender sind zwei Acerplatanoides, m.Db., 3xv., STU 18-20 vorzusehen.
Einfriedung
Als Einfriedung des Kinderspielplatzes ist
eine
einreihige
Hainbuchenhecke,
Carpinus betulus 100-125, verpflanzter
Heister, m.B., 3 Stück pro Meter und ein
Stabgitterzaun, Höhe 1,00 m vorzusehen.
Der Zugang zum Spielplatz ist zu befestigen (Pflaster-, oder Plattenbelag).
Abnahme der Anpflanzungen
Die Erschliessungsträgerin soll mit dem
SSB einen Termin zur Gebrauchsabnahme der Begrünung abstimmen, je nach
Baufortschritt auch in Teilstücken, ab. Ab
der Gebrauchsabnahme übernimmt die
Erschliessungsträgerin die Anwuchspflege für zwei Jahre.
Rhein-Erft-Kreis Naturschutz und Landschaftspflege
Amt für Umwelt- Es soll untersucht werden, ob die plaschutz und
nungsrelevante
Art
(Anhang
IV)
Kreisplanung
Muscardinus avellanarius (Haselmaus) im
Plangebiet vorkommt. Die Haselmaus
kommt im Stadtbereich Brühl vor und der
Lebensraum der Art (gebüschreiche Lichtungen, Feldgehölze sowie in Siedlungs-
27.10.2016
- Seite 64 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
ja
Wird berücksichtigt.
Die beiden vorgeschlagenen Bäume sowie die Einfriedung
mit einer Hainbuchenhecke werden in den textlichen Festsetzungen entsprechend aufgenommen.
-
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen und an
den Investor weitergeleitet.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Er betrifft eine
Vereinbarung zwischen der Erschließungsträgerin und dem
SSB und ist nicht Inhalt des Bebauungsplanes.
-
ja
Wird berücksichtigt.
Der Gutachter hat auf Grund des Schreibens des Umweltamtes folgende fachliche Stellungnahme zur Haselmaus abgegeben:
„Eine konkrete Untersuchung zum Vorkommen der Haselmaus (mittels Nisttubes) wurde aus folgenden Gründen nicht
durchgeführt.
Bei dem Plangebiet handelt es sich um ruderalisierte Wie-
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
TÖB
Stellungnahme TÖB
27.10.2016
- Seite 65 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nähe auch Obstgärten mit vergleichsweise geringem Aktionsradius) könnte auf
das Plangebiet zutreffen.
T10.02
T10.03
Wasserwirtschaft
Das Gebiet liegt nicht in einer Wasserschutzzone.
Eine Versickerung ist aufgrund der Beschaffenheit des Baugrundes und der
Versickerungsfähigkeit des Bodens nicht
möglich, daher soll das Niederschlagswasser in das vorhandene Kanalnetz eingeleitet werden. Somit bestehen aus
wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken.
Bodenschutz
Gemäß § 4 Abs. 2 Landesbodenschutzgesetz NRW (LBodSchG) haben bei der
Aufstellung von Bauleitplänen, bei Plan-
-
ja
sen- und Gartenflächen, die einen jungen, zunehmenden
Gehölzbestand aufweisen.
Auf etwa 20 Jahre alten Luftbildern ist zu erkennen, dass zu
diesem Zeitpunkt (Anfang der 1990er Jahre) fast keine größeren zusammenhängenden Gehölz-Gebüschstrukturen auf
der Fläche vorhanden waren.
Das Plangebiet war damals und ist erst recht heute vollständig von Bebauung und Verkehrswegen umschlossen, so
dass keine Verbindung zu benachbarten größeren
Gehölzstrukturen existieren. Somit ist es ausgeschlossen,
dass die wenig ausbreitungsfreudige Haselmaus das Gelände besiedeln kann. Bebauung und Straßen stellen unüberwindbare Hindernisse dar. Aus den Messtischblättern des
LANUV ergeben sich zudem keine Hinweise zum Vorkommen der Art.
Bei den Erhebungen zu den Tiergruppen Avifauna und Fledermäuse wurden zudem auch keine Hinweise auf Haselmausvorkommen festgestellt (z.B. Kobel in der Strauchvegetation)“.
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Ist bereits berücksichtigt.
Der Flächennutzungsplan stellt bereits seit 1996 diese Fläche als Wohnbaufläche dar. Darüber hinaus hat der Rat der
Stadt Brühl in seiner Sitzung am 26.01.2010 ein Wohnbau-
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
TÖB
Stellungnahme TÖB
27.10.2016
- Seite 66 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
feststellungsverfahren und Plangenehmigungen die damit befassten Stellen im
Rahmen der planerischen Abwägung vor
der Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen,
ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich
ist. Diese Prüfung ist im Rahmen des Verfahrens nachzuweisen.
T10.04
T 11.01 16.03.16/
11.01.16
Immissionsschutz
Zur Aufstellung des Bebauungsplanes
06.02 werden aus der Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen vorgebracht.
LVR-Amt für
Es wird mitgeteilt, dass auf Grund der
Bodendenkmal- bisherigen Erkenntnisse nicht auszupflege im Rhein- schließen ist, dass sich innerhalb des
land
Plangebietes vorgeschichtliche, römische
und mittelalterliche Bodendenkmäler erhalten haben.
-
ja
flächenkonzept für das gesamte Stadtgebiet beschlossen.
Auch in dieser Konzeption war u.a. der Standort des Plangebietes als Potentialfläche für den Wohnungsbau enthalten.
Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe
zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung
und den Naherholungsmöglichkeiten als sehr gut zu bewerten.
Weiterhin unterstützt der Gesetzgeber Bauvorhaben dieser
Art in Form der Gesetzgebung zum Baugesetzbuch
(BauGB), da sie eine sinnvolle und letztlich auch ökologisch
positiv zu bewertende Innenverdichtung bedeuten. Aufgrund
dessen sind Verfahrenserleichterungen im BauGB verankert.
Der Innenverdichtung wird damit Vorrang gegenüber Vorhaben am Stadtrand oder im Freiraum eingeräumt, um so ökologisch höherwertige Strukturen gegenüber den isolierten
innerstädtischen Lagen zu schützen.
Der Rat der Stadt Brühl sieht zudem die Notwendigkeit,
Wohnraum zu schaffen und nutzt die Entwicklungschance
am Standort für eine sinnvolle Nachverdichtung.
Der Standort selbst ist für eine Wohnnutzung auf Grund der
Nähe zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung und den Naherholungsmöglichkeiten als sehr gut zu
bewerten.
-
Die archäologischen Voruntersuchungen sind inzwischen
weitestgehend abgeschlossen. Im Zuge des Baus der Erschließungsstraße und des Kanals muss dann nur noch die
archäologische Begleitung der Erdarbeiten ab dem Kreisel
Bonnstraße in das Planareal gewährleistet werden, da hier
die römische Eifelwasserleitung tangiert sein kann.
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
TÖB
Stellungnahme TÖB
27.10.2016
- Seite 67 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B – Öffentliche Auslegung (11.11. - 22.01.2016) und TÖB-Beteiligung (bis zum 12.02.2016)
B 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
B1.01
13.09.16/
05.09.16
Bürger
Stellungnahme Bürger
Die Planung wird als extrem verdichtet
gesehen.
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nein
Wird nicht berücksichtigt
Das Maß der baulichen Nutzung orientiert sich an den Vorgaben der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die Verdichtung ist nicht höher als in anderen vergleichbaren Wohngebieten in der Stadt Brühl. Die Festsetzung von größeren
überbaubaren Grundstücksgrenzen bedeutet nicht zugleich,
dass diese insgesamt überbaut werden dürfen. Ziel dieser
großzügigen Festsetzung ist vielmehr, den künftigen Bauherrn und Architekten einen Spielraum zu belassen, um bei
der Bebauung auch Gliederungen / Vor- und Rücksprünge
einplanen zu können.
Das Maß für die zulässige Bebauung ist in § 17 Abs. 1
BauNVO geregelt. Das zulässige Höchstmaß der Grundfläche beträgt für Wohngebiete 0,4.
Gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO darf die Grundfläche für Garagen, Stellplätze, Nebenanlagen und unterirdische Anlagen
um bis zu 50% überschritten werden, jedoch höchstens bis
zu einer Grundflächenzahl von 0,8.
Die Vorschriften der BauNVO wurden bei der Aufstellung
des Bebauungsplanes insgesamt beachtet. Das Maß der
GRZ beträgt grundsätzlich 0,4. Die zugelassenen Überschreitungsmöglichkeiten entsprechen den Vorgaben wie
zuvor beschrieben.
Die Festsetzungen entsprechen damit im Wesentlichen dem
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 68 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B1.02
Die Bauweise mit dem Obergeschoss als
Staffelgeschoss wirkt wie eine dreigeschossige Bebauung.
nein
B1.03
Die Häuser dürfen nicht höher werden als
die in dem betroffenen Bereich vorhandenen Gebäude.
ja
B1.04
Die grüne Lunge oder Kaltzone, die das
Pehler Feldchen bisher war, sollte soweit
wie möglich erhalten bleiben.
Der vorliegende Plan weist extrem wenige bis gar keine Grünflächen auf.
nein
heute gültigen Planungsrecht an der umgebenden Bebauung.
Wird nicht berücksichtigt
Die Planung orientiert sich im Regelfall bei der Höhenentwicklung an der umliegenden Bebauung. Diese ist überwiegend zweigeschossig mit einem geneigten Dachgeschoß,
dass auch zum Wohnen genutzt wird, vorhanden. Auf Grund
der bewegten Topographie sind bei den vorhandenen Gebäuden zur Talseite z. Teil auch 3 Ebenen sichtbar.
Der Bebauungsplan setzt in Anlehnung an die vorhandene
Bebauungsstruktur zwei- und dreigeschossige Bauweisen
mit einer zusätzlichen Beschränkung der Gebäudehöhe fest.
Das zweite Obergeschoss (Ebene 3) wurde in seiner Abgrenzung gegenüber dem darunterliegenden Geschoß deutlich reduziert und von der Fassadenkante abgerückt. Diese
Festsetzungen entsprechen damit im Wesentlichen dem
heute gültigen Planungsrecht an der umgebenden Bebauung.
Ist bereits berücksichtigt
Bei der Festlegung der zulässigen Gebäudehöhen orientiert
sich die Planung ebenfalls am Bestand. Für die geplanten
Gebäude mit einem geneigten Dach (Satteldach, Pultdach)
werden bezogen auf den unteren Bezugspunkt Höhen von
maximal 11,5 m zugelassen. Für die Bebauungen mit dem
zurückversetzten Obergeschoß beträgt die maximal zulässige Höhe 10,5 m.
Wird nicht berücksichtigt.
Der Errichtung von Wohnraum wird gegenüber dem Erhalt
der Vegetation Vorrang eingeräumt.
Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe
zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung
und den Naherholungsmöglichkeiten als optimal zu bewerten. Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung am
26.01.2010 ein Wohnbauflächenkonzept für das gesamte
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
B1.05
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
Die Fußwegeverbindung zur Taunusstraße wird abgelehnt, da diese Fläche enteignet werden müsste. Die Fußwegeverbindung könnte in den Bereich der Garagen an der Eifelstraße geführt werden.
27.10.2016
- Seite 69 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nein
Stadtgebiet beschlossen. In dieser Konzeption war u.a. der
Standort des Plangebietes als Potentialfläche für den Wohnungsbau enthalten. Im Rahmen der Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes sind die seinerzeit als Potentialfläche bewerteten Bereiche ebenfalls als Wohnbauflächen dargestellt worden.
Darüber hinaus gibt es hinsichtlich der Entwicklung des
Standortes seitens des Gesetzgebers (Baugesetzbuch) eine
klare Vorgabe. Auf Grund des jahrelangen Flächenverbrauchs in den Außenbereichen hat der Gesetzgeber die
Stärkung der Innenbereiche in das Baugesetzbuch (§ 13a
BauGB) eingefügt. Danach sind die Innenbereiche vorrangig
zu verdichten und wiedernutzbar zu machen. Dies dient dem
Zweck, dass eher innenliegende, isolierte Flächen entwickelt
werden als neue Siedlungsflächen am Siedlungsrand oder
im Außenbereich, die ökologisch betrachtet deutlich höherwertiger sind..
Wird nicht berücksichtigt.
Mit der planungsrechtlichen Festsetzung wird eine langfristige Realisierung angestrebt. Ein Enteignungsverfahren ist nur
als ultima ratio vorgesehen.
Bei der beabsichtigten Planung wird sehr wohl gesehen,
dass Eigentumsrechte privater Eigentümer betroffen sind.
Die genannten Gründe sind jedoch im überwiegenden öffentlichen Interesse.
Mit den Festsetzungen von Fuß- / Radwegen zur Taunusstraße und im Süden zur Straße Pehler Hülle wird eine
durchgehende Nord-Süd-Wegeverbindung geschaffen, die
Fußgängern erhebliche Umwege erspart. Dies betrifft insbesondere die Erschließung der Bushaltestellen Vorgebirgsstraße und Pantaleonstraße, aber auch die fußläufige
Anbindung des Pingsdorfer Ortsschwerpunktes an der Euskirchener Straße. Insgesamt trägt dies als Baustein zur
Attraktivierung des nichtmotorisierten Verkehrs bei und zur
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
B1.06
B2.01
23.09.16/
15.09.16
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 70 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
Es werden Bedenken hinsichtlich der Abwasserkanäle vorgetragen.
nein
Eine dreigeschossige Bebauung passt
nicht in die Umgebung.
nein
Minderung des motorisierten Verkehrs.
Darüber hinaus bedeutet die Herstellung der Wegeverbindung eine bessere Vernetzung der Wohngebiete untereinander und vermeidet so die Isolierung von Wohnlagen.
Bei der Anbindung an die Taunusstraße wird zudem auf eine
in der Öffentlichkeit lang bekannte verkehrliche Planungsabsicht zurück gegriffen, die in Form des Straßenansatzes im
Bebauungsplan 51 I (Rechtskraft seit 21.07.1988) verbindlich festgesetzt wurde. Die jetzige Planung nimmt dabei
Rücksicht auf diejenigen Anwohnerwünsche, die eine Straße
dort nicht haben möchten, in dem nur noch eine Fußwegeverbindung geplant wird. Diese ist jedoch erforderlich um
auch dieses Plangebiet im Sinne einer Stadt der kurzen Wege zu entwickeln. Dem öffentlichen Interesse an einer sinnvollen Fußwegeverbindung für den umwegeempfindlichen
Fußverkehr zugunsten der Allgemeinheit wird Vorrang
gegenüber den Interessen einzelner Grundstückseigentümer
eingeräumt.
Wird nicht berücksichtigt.
Auf Grund der vorgefundenen Untergrundverhältnisse ist eine dauerhaft sichere Beseitigung des Niederschlagswassers
in Form von Versickerung auf den Baugrundstücken nicht
möglich. Es ist daher beabsichtigt, das Niederschlagswasser
von den Dachflächen in das vorhandene Kanalnetz einzuleiten.
Wird nicht berücksichtigt.
Planungsziel ist die Schaffung von Planungsrecht für eine im
städtebaulich-architektonischen Sinn und somit im öffentlichen Straßenraum wahrnehmbare zweigeschossige Bauweise. Dies wurde in der Öffentlichkeit diskutiert und wird
durch das Planungskonzept umgesetzt: Tragender Gedanke
ist die Schaffung von Baurecht für zwei Vollgeschosse sowie
eines darüber liegenden kleineren Geschosses, dass in seiner Ausdehnung als untergeordneter Baukörper wahrge-
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 71 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B2.02
Bei der dichten Bebauung werden Bedenken hinsichtlich der Entsorgung des
Schmutz- und Regenwassers gesehen.
nein
B2.03
Die aktuelle sehr schlechte Parkplatzsituation (zu wenig öffentliche Parkplätze)
ja
nommen wird. Aufgrund einer beabsichtigten lebendigen
Baugestaltung sollen in manchen Abschnitten Gebäude mit
Sattel- oder Pultdach und in anderen Abschnitten Gebäude
mit Flachdach entstehen können. Hierfür wurde ein kleineres, von den Außenwänden der darunterliegenden Geschosse zurückgesetztes drittes Obergeschoss festgesetzt. In
Verbindung mit der Definition von Attika- und Gebäudehöhen
wird gewährleistet, dass dieses oberste Geschoss sich baulich wie ein Nichtvollgeschoss zurück nimmt und es wird verhindert, dass Flachdachgebäude ein zusätzliches (viertes)
Geschoss erhalten. Das definierte oberste Geschoss ist so
nur als Flachdachgebäude zulässig. Zur Bestimmung der
künftigen Gebäudehöhen werden in der Bebauungsplanung
die Höhenangaben der geplanten Verkehrsanlagen herangezogen und darauf die maximal zulässigen Gebäudehöhen
bezogen. Hierdurch ist für jedes künftige Baugrundstück
festgelegt, wie hoch das geplante Gebäude maximal werden
darf.
Mit der Festsetzung eines dritten Geschosses und der Beschränkung der Ausnutzung, durch die Festlegung einer zusätzlichen Baugrenze, ist aus Sicht der Planung eine genauere Steuerung dessen was gebaut werden darf und was
nicht gegeben.
Die geplanten dreigeschossigen Gebäude werden nach den
Festsetzungen in der Planzeichnung damit nicht höher als
die zweigeschossigen Häuser mit geneigten Dachflächen.
Wird nicht berücksichtigt
Auf Grund der vorgefundenen Untergrundverhältnisse ist eine dauerhaft sichere Versickerung des Niederschlagswassers auf den Baugrundstücken nicht möglich. Es ist daher
beabsichtigt, das Niederschlagswasser von den Dachflächen
in das vorhandene Kanalnetz einzuleiten.
Wird berücksichtigt.
Im Gegensatz zur vorhandenen Bebauung in der Umge-
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 72 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
wird sich noch verschlechtern.
B2.04
Der Lebensraum für Vögel und Fledermäuse fällt weg sowie die Schmetterlingsbäume fallen insgesamt weg.
nein
bung, die in hohem Maß davon geprägt ist, dass es an eigenen Stellplätzen mangelt, müssen mit den neuen Bauvorhaben private Stellplätze in dem Umfang hergestellt werden,
wie sie selbst Stellplatzbedarf verursachen.
Unabhängig davon werden mit der Ausbauplanung zum BP
06.02 weitere öffentliche 35 Parkplätze im Straßenraum hergestellt. Die Planungen werden damit keine Verschlechterung für die bestehenden angrenzenden Wohnlagen bedeuten
Wird nicht berücksichtigt
Für das Plangebiet wurde eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt. Die vom Gutachter empfohlenen Maßnahmen zum Schutz der Arten wurden in das Bebauungsplanverfahren übernommen.
Der Rat der Stadt Brühl hat auf der Grundlage der Gemeindeordnung und des Landschaftsgesetzes – LG eine Baumsatzung beschlossen. Diese Satzung regelt den Schutz des
Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne.
Danach stehen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang
unter dem Schutz der Baumsatzung. Im Rahmen der Planaufstellung wurden die von der Satzung betroffenen Bäume
eingemessen und kartiert.
Für die mit der Realisierung der Planung zu fällenden Bäume ist entsprechend der Baumsatzung vom Verursacher ein
Ersatzgeld an die Stadt Brühl zu zahlen. Zeitpunkt und Umfang der Ersatzzahlung werden in einem städtebaulichen
Vertrag zwischen dem Projektentwickler / Grundstückseigentümer und der Stadt Brühl geregelt.
Grundsätzlich gilt:
Der Gesetzgeber unterstützt Bauvorhaben dieser Art in Form
der Gesetzgebung zum Baugesetzbuch (BauGB), da sie eine sinnvolle und letztlich auch ökologisch positiv zu bewertende Innenverdichtung bedeuten. Aufgrund dessen sind
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
B3.01
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
19.09.16/
19.09.16
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 73 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
Der Bebauungsplan weist anstatt zwei
Vollgeschosse drei Vollgeschosse auf.
Eine Ausführung von Staffelgeschossen
kann auch bei zwei Vollgeschossen erfolgen.
nein
B3.02
Die Baugrenzen wurden gegenüber dem
Vorentwurf geändert. Ist dies zulässig und
mit den betroffenen Haus- und Grundbesitzern kommuniziert worden?
nein
B3.03
Hinsichtlich des geplanten Fußweges zur
Taunusstraße wäre bis heute noch kein
Gespräch mit den Besitzern der Grund-
nein
Verfahrenserleichterung im BauGB verankert. Der Innenverdichtung wird damit Vorrang gegenüber Vorhaben am Stadtrand oder im Freiraum eingeräumt, um so ökologisch höherwertige Strukturen gegenüber den isolierten innerstädtischen
Lagen zu schützen.
Wird nicht berücksichtigt.
Der Bebauungsplan setzt in Anlehnung an die vorhandene
Bebauungsstruktur eine zwei- und dreigeschossige Bebauung mit einer zusätzlichen Beschränkung der Gebäudehöhe
sowie der Attikahöhen fest. Das zweite Obergeschoss (Ebene 3) wurde in seiner Abgrenzung gegenüber dem darunterliegenden Geschoß deutlich reduziert und von der Fassadenkante abgerückt. Mit der Festsetzung eines dritten Geschosses und der Beschränkung der Ausnutzung, durch die
Festsetzung einer zusätzlichen Baugrenze, ist aus Sicht der
Planung eine genauere Steuerung dessen was gebaut werden darf oder nicht, gegeben. Letztlich wird auch mit dieser
Festsetzung weiterhin das städtebauliche Ziel verfolgt, dass
im städtebaulich-architektonischen Sinn eine optische Zweigeschossigkeit entsteht. Dies entspricht so auch dem Planungsrecht der Umgebungsbebauung..
Wird nicht berücksichtigt
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger hat ein
Bebauungsplan-Vorentwurf ausgelegen. Baugrenzen waren
in dieser Planphase keine festgesetzt. Im Vorentwurf waren
hingegen beispielhaft mögliche Baukörper dargestellt.
Die betroffene Öffentlichkeit hatte im Rahmen der öffentlichen Auslegung Gelegenheit, sich über die Planung zu informieren. Alle von der Planung Betroffenen sind nach diesem normierten Gesetzgebungsverfahren damit gleich gestellt.
Wird nicht berücksichtigt.
Dass mit den Besitzern der Grundstücke nicht gesprochen
worden ist, ist sachlich nicht richtig.
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
stücke geführt worden.
27.10.2016
- Seite 74 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
Es ist Anliegen des Projektentwicklers, hinreichend Grundstücke in seine Verfügungsgewalt zu bekommen, um ein
Bebauungsplanverfahren an zu stoßen, damit diese Flächen
zu Wohnbauland entwickelt werden. In diesem Zusammenhang hat der Projektentwickler bereits frühzeitig und mehrfach versucht mit den Eigentümern der betroffenen Grundstücke Kontakt auf zu nehmen. Dies war insbesondere auch
deswegen in seinem Interesse, weil ihm bekannt war, dass
die in Rede stehenden Grundstücke gemäß BP 51 I nachweislich bereits seit 1988 als potentielle Erschließungsgrundstücke Verwendung finden sollen. Dies ist auch dem
Einwender bekannt.
Inhaltlich sprechen mehrere Gründe für die Verwendung der
betroffenen Grundstücke für den geplanten Fußweg:
Der Verkehrsgutachter hatte in seinem Gutachten vom April
2016 empfohlen, neben der in der Planung bereits vorgesehenen fußläufigen Nebenerschließung zur Straße Pehler
Hülle, zusätzlich eine nördliche Nebenerschließung zur Eifelstraße einzuplanen. Der verkehrliche Mehrwert dieser
Verbindung wäre sehr hoch, sodass diese Verbindung bereits in der heutigen Planung zu berücksichtigen ist, damit
die Anbindung eventuell zukünftig realisiert werden kann.
Diese Auffassung wird auch vom Mobilitätsbeauftragten der
Stadt Brühl vertreten. U.a. liegt hierzu folgende Stellungnahme vor: „Im Sinne einer vorausschauenden Planung sollte der südlich von Flurstück 840 gelegene Teil der Verbindung als öffentlicher Weg
angelegt werden, damit die Verbindung nach Lösung der Liegenschaftsprobleme zu einem späteren Zeitpunkt noch geschaffen werden kann“.
Gegenüber dem Bebauungsplan-Vorentwurf wurde daraufhin im Bebauungsplan die Wegeverbindung bis zur Taunusstraße hin festgesetzt. Damit kann langfristig eine sinnvolle
Fußwegeverbindung zu Bushaltestellen in der Badorfer
Straße und der Pantaleonstraße aber auch zur Euskirchener
Straße mit seinem Geschäftsbesatz und weiteren Buslinien
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 75 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B3.04
Nach dem vorliegenden Plan bleibt kein
einziger vorhandener Baum im Plangebiet
bestehen. Ist dies mit der Baumsatzung
vereinbar?
nein
B3.05
Innerhalb des Plangebietes dürfen je Einzelhaus 2 Wohneinheiten ausgeführt
werden. In der Begründung ist von Einfamilienhäusern die Rede.
nein
hergestellt werden.
Wird nicht berücksichtigt.
Die Aussage ist so nicht korrekt. Nach den Festsetzungen
des Bebauungsplanes sind die vorhandenen Bäume nicht
grundsätzlich zu roden, sondern nur dort wo eine Bebauung
oder Erschließung geplant ist. Ansonsten kann der vorhandene Baumbestand erhalten werden.
Für die Fälle, wo geschützte Bäume entfernt werden müssen, hat der Rat der Stadt Brühl auf der Grundlage der Gemeindeordnung und des Landschaftsgesetzes eine Baumsatzung beschlossen. Diese Satzung regelt den Schutz des
Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne.
Danach stehen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang
unter dem Schutz der Baumsatzung. Im Rahmen der Planaufstellung wurden die von der Satzung betroffenen Bäume
eingemessen und kartiert.
Für die mit der Realisierung der Planung zu fällenden Bäume ist entsprechend der Baumsatzung vom Verursacher ein
Ersatzgeld an die Stadt Brühl zu zahlen. Zeitpunkt und Umfang der Ersatzzahlung werden in einem städtebaulichen
Vertrag zwischen dem Projektentwickler / Grundstückseigentümer und der Stadt Brühl geregelt.
Wird nicht berücksichtigt.
Der Bebauungsplan 06.02 überlagert im Norden den rechtsverbindlichen Bebauungsplan 51 I, der für die dort festgesetzten Wohngebiete u.a. ebenfalls max. 2 Wohneinheiten
zulässt.
Bei der Festsetzung der zulässigen Zahl der Wohneinheiten
je Hauseinheit hat sich der Bebauungsplan 06.02 an dem
Bebauungsplan 51 I orientiert und die Zahl der Wohneinheiten ebenfalls auf max. 2 beschränkt. Die Beschränkung auf 2
WE soll zur Vermeidung einer übermäßigen Verdichtung des
Gebietes beitragen. Diese Festsetzung dient der Definition
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 76 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B3.06
Im Verkehrsgutachten ist von 90 Wohneinheiten die Rede. Auf Grund der Zulässigkeit von 2 WE ist jedoch von deutlich
mehr Wohneinheiten auszugehen.
nein
B3.07
Von seinerzeit 40 öffentlichen Parkplätzen sind nur noch 33 verblieben, bei
gleichzeitiger Erhöhung der Wohneinheiten.
nein
eines bestimmten Haustypes, der im allgemeinen Sprachgebrauch und in Abgrenzung zum klassischen Mehrfamilienhaus auch als Einfamilienhaus bezeichnet wird.
Die Beschränkung dient auch dem Zweck, dass die
Bewohnerdichte insgesamt auf ein sozialverträgliches Maß
und der hiermit in Verbindung stehende bauliche Nachverdichtungsdruck begrenzt wird.
Wird nicht berücksichtigt.
Die Anzahl an Wohneinheiten ist neben der Zahl der Wohngebäude auch abhängig von der Größe der zukünftigen
Wohnungen. Es ist unwahrscheinlich, dass jedes Einfamilienhaus die zulässige Obergrenze von 2 Wohneinheiten
ausschöpfen wird. Darüber hinaus ist heute nicht bekannt
und im Bebauungsplan auch nicht festsetzbar wieviele Wohnungen zum Beispiel in den geplanten Mehrfamilienhäusern
entstehen. Die genannte Zahl von 90 WE ist insofern eine
durchschnittliche Orientierungsgröße, die sich auf Erfahrungswerte stützt und einen realistischen Ansatz abbildet.
Demnach kann die zukünftige Anzahl an WE später tatsächlich auch höher oder eben niedriger liegen. Dies stellt jedoch
kein Problem dar. Hinreichender Spielraum ist hinsichtlich
Verkehr aber auch hinsichtlich weiterer Infrastruktur berücksichtigt..
Wird nicht berücksichtigt.
Für die zu erwartende Anzahl der Wohneinheiten von ca. 90
werden 35 öffentliche Parkplätze angeboten. Das heißt je 3
WE steht ein öffentlicher Parkplatz zur Verfügung. Damit
wird im Vergleich mit anderen Neubaugebieten in der Stadt
Brühl innerhalb des Plangebietes ein größeres öffentliches
Parkplatzangebot bereitgestellt.
Im Gegensatz zur vorhandenen Bebauung an Pehler Hülle,
Badorfer Straße und Vorgebirgsstraße, die aufgrund alter
Baugenehmigungen in hohem Maß davon geprägt ist, dass
es an eigenen Stellplätzen mangelt, müssen mit den neuen
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
B4.01
B4.02
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
23.09.16/
21.09.16
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 77 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
Wegfall des Lebensraums für Vögel und
Fledermäuse.
nein
Veränderung des Gebietscharakters eines Dorfes durch dreigeschossige Bebauung.
nein
Bauvorhaben private Stellplätze in dem Umfang hergestellt
werden, wie sie selbst Stellplatzbedarf verursachen.
Die Planungen werden damit keine Verschlechterung für die
bestehenden angrenzenden Wohnlagen bedeuten.
Wird nicht berücksichtigt.
Für das Plangebiet wurde eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt. Die vom Gutachter empfohlenen Maßnahmen zum Schutz der Arten wurden in das Bebauungsplanverfahren übernommen.
Wird nicht berücksichtigt.
Der Wandel vom Dorf zum städtischen Umland ist ein fortwährender Entwicklungsprozess, der aber dem geplanten
Vorhaben nicht allein angelastet werden kann. Die Umgebungsbebauung ist selbst geprägt von zweigeschossiger
Bebauung (plus einem kleineren obersten Geschoss) bei einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,7. Das hierfür gültige
Planungsrecht gilt bereits seit 1964. Auf dieser Grundlage
sind auch Mehrfamilienhäuser genehmigungsfähig und bereits entstanden. Mit der geplanten Bebauung wird eine Bebauung gleicher Dichte und ähnlicher Bauweise vorgesehen.
Im Gegensatz zur bestehenden Bebauung sind Vorgärten
geplant, so dass die Bebauung sich lockerer präsentieren
wird, als dies im Bestand ist. Das geplante Neubaugebiet
zum BP 06.02 wird für den Standort als angemessen und
sinnvoll betrachtet. Insofern wird das Konzept weiter verfolgt.
Die Planung orientiert sich im Regelfall bei der Höhenentwicklung an der umliegenden Bebauung. Diese ist überwiegend zweigeschossig mit einem geneigten Dachgeschoß,
dass auch zum Wohnen genutzt wird, vorhanden. Auf Grund
der bewegten Topographie sind bei den vorhandenen Gebäuden zur Talseite z. Teil auch 3 Ebenen sichtbar.
Der Bebauungsplan setzt in Anlehnung an diese vorhandene
Bebauungsstruktur zwei- und dreigeschossige Bauweisen
mit einer zusätzlichen Beschränkung der Gebäudehöhe fest.
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 78 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B4.03
Die Bevölkerungsdichte wird erhöht. Zunahme der PKWs. Öffentliche Parkplätze
sind nicht vorhanden. 200 PKWs werden
die Straßen verstopfen.
nein
B4.04
Reicht das Kanalsystem für Abwasser
und Niederschlag aus?
Wie sieht es mit dem Frischwasser, Gasanschluss und Internet aus?
ja
Das zweite Obergeschoss (Ebene 3) wurde in seiner Abgrenzung gegenüber dem darunterliegenden Geschoß deutlich reduziert und von der Fassadenkante abgerückt.
Im Rahmen der Planaufstellung wurden begleitend Gebäudeschnitte skizziert. Hieraus wird deutlich, dass für die geplanten Gebäude mit einem geneigten Dach (Satteldach,
Pultdach) Höhen von 11,5 m erforderlich werden. Für die
Bebauungen mit dem zurückversetzten Obergeschoß reicht
hingegen eine maximal zulässige Höhe von 10,5 m aus.
Wird nicht berücksichtigt.
Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe
zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung
und den Naherholungsmöglichkeiten als optimal zu bewerten. Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung am
26.01.2010 ein Wohnbauflächenkonzept für das gesamte
Stadtgebiet beschlossen. In dieser Konzeption war u.a. der
Standort des Plangebietes als Potentialfläche für den Wohnungsbau enthalten. Im Rahmen der Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes sind die seinerzeit als Potentialfläche bewerteten Bereiche als Wohnbauflächen dargestellt
worden. Auf der Grundlage des Wohnbauflächenkonzeptes
und des Flächennutzungsplanes sind jeweils parallel auch
die Schul- und Kindergartenbedarfe fortgeschrieben worden.
Die Parkplätze sind für die künftigen Bewohner in Tiefgaragen bzw. innerhalb von Einzelgaragen / Carports auf den jeweiligen Baugrundstücken vorgesehen. Darüber hinaus wurden innerhalb des Plangebietes für Besucher 35 öffentliche
Parkplätze eingeplant.
Ist bereits berücksichtigt.
Die grundsätzliche Machbarkeit des Vorhabens ist auch hinsichtlich der genannten Medien gesichert.
Die technische Versorgung ist im Umfeld des Plangebietes
vorhanden und muss lediglich für die künftige Bebauung
innerhalb des Plangebietes ergänzt werden.
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
B4.05
B5.01
B5.02
21.09.16/
21.09.16
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 79 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
Es wird keine Rücksicht auf die ‚Grüne
Lunge‘ genommen und kein neuer Baumbestand angelegt.
nein
Auf dem Grundstück des Eingabenstellers ist eine Stichstraße in einer Breite
von 4,5 m geplant. Die Einfahrtsbreite auf
das Grundstück beträgt ca. 3,5 m. Ist in
diesem Bereich noch ein Gehweg geplant? Dies wäre nach Auffassung des
Eingabenstellers zu schmal.
ja
Angrenzend zu dem Grundstück des
Eingabenstellers ist ein Mehrfamilienhaus
geplant. Ist das mit III gekennzeichnete
Geschoss bereits das Staffelgeschoss?
ja
Auf Grund der vorgefundenen Untergrundverhältnisse ist eine dauerhaft sichere Versickerung des Niederschlagswassers auf den Baugrundstücken nicht möglich. Es ist daher
beabsichtigt, das Niederschlagswasser von den Dachflächen
in das vorhandene Kanalnetz einzuleiten.
Wird nicht berücksichtigt.
Im Verlauf der geplanten Erschließungsstraßen sind 15
standortgerechte Bäume festgesetzt. Darüber hinaus setzt
der Bebauungsplan im Süden zur Straße Pehler Hülle eine
öffentliche Grünfläche in einer Größe von ca. 660 m² fest.
Die Grünfläche ist als multifunktional nutzbare Fläche geplant, die u.a. als Kinderspielplatz, für Nachbarschaftsfeste
und andere Aktivitäten genutzt werden kann.
Weitere öffentliche Grünflächen bzw. Ausgleichsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Es wird darauf verwiesen, dass
der Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wonach Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs.
3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt
oder zulässig gelten. Unabhängig davon werden die neuen
Gebäude Gärten erhalten, die ihrerseits einen eigenen Bewuchs erhalten werden.
Ist bereits berücksichtigt.
Der im Bebauungsplan festgesetzte Erschließungsstich ist
als öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung
‚Verkehrsberuhigter Bereich‘ (V) festgesetzt. Der Ausbau
dieser Fläche ist im Mischprofil vorgesehen (also ohne gesonderte Fußwege). Die Breite von 4,5 m steht damit dem
Anlieger komplett für die Zufahrt zur Verfügung.
Ist bereits berücksichtigt.
Das mit III festgesetzte Geschoss ist das oberste Geschoss
und als Staffelgeschoss möglich. Mit der Festsetzung eines
dritten Geschosses und der Beschränkung der Ausnutzung,
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
B5.03
B6.01
B6.02
23.09.16/
22.09.16
Bürger
Stellungnahme Bürger
Können wir jeweils links und rechts neben
unserem Baufenster eine Garage errichten?
Die 3-geschossige Bebauung passt nicht
in die Umgebungsbebauung.
Das Gelände weist einen Höhenunterschied von bis zu 19 m auf. Die neue Bebauung passt sich nicht an die vorhandene Topographie an.
27.10.2016
- Seite 80 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
ja
nein
nein
durch die Festlegung einer zusätzlichen Baugrenze, sowie
einer Höhenbeschränkung von Gebäude und Attika ist eine
genauere Steuerung dessen möglich, was gebaut werden
darf und was nicht.
Ist bereits berücksichtigt.
Der Bebauungsplan ermöglicht beidseits der Baugrenzen die
Errichtung von Garagen.
Wird nicht berücksichtigt.
Bei den festgesetzten 3. Geschossen handelt es sich im
Grunde nach um Staffelgeschosse. Dieses oberste Geschoss wurde in seiner Abgrenzung gegenüber dem darunterliegenden Geschoß deutlich reduziert und von der Fassadenkante abgerückt. Mit der Festsetzung eines dritten Geschosses und der Beschränkung der Ausnutzung, durch die
Festlegung einer zusätzlichen Baugrenze, ist eine genauere
Steuerung, was gebaut werden darf oder nicht, gegeben.
Eine Bebauung mit z.B. Satteldächern und zurückversetzten
Geschossen ist aus stadtgestalterischer Sicht durchaus verträglich, da diese beiden Dachformen bei näherer Betrachtung nicht so ganz unterschiedlich sind. Bei dem ‚Staffelgeschoss‘ fehlt im Vergleich zum Satteldach letztendlich nur
der obere Abschluss (Spitzboden). Darüber hinaus entspricht die so festgesetzte Bebauung im Kern genau dem,
was in der Umgebungsbebauung planungsrechtlich bereits
heute möglich ist.
Wird nicht berücksichtigt.
Die Planung hat sich auf Grund des bewegten Geländes
sehr intensiv mit der Höhenproblematik auseinandergesetzt.
Im Rahmen der Bearbeitung der Verkehrsplanung wurden
verschiedene Höhenmodelle simuliert und auch in Teilen die
Lage der Planstraßen alternativ betrachtet. Es sind mehrere
Geländeschnitte erstellt und für jedes Baugrundstück ist die
Höhensituation betrachtet und bewertet worden.
Letztendlich ist die Variante in den Bebauungsplan über-
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
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Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 81 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B6.03
Durch die extreme Nachverdichtung verändert sich der Gebietscharakter und somit das Ortsbild.
nein
B6.04
Starke Einschränkung der gesunden Lebensverhältnisse durch Wegfall einer
grünen Lunge und einer Kaltzone.
nein
nommen worden, die sich in weiten Teilen der vorhandenen
Höhensituation ohne Geländebrüche oder Stützwände einfügt. Das sind überwiegend die Flächen im Norden, Nordwesten und Nordosten des Plangebietes. Der positive Übergang von den geplanten zu den vorhanden Hausgärten im
Norden und Nordwesten des Plangebietes, hat auf der Südwestseite des Innenbereichs zur Folge, dass sich die Gebäude zum Teil in das Erdreich eingraben, da in diesem
Teilbereich der Hang die größte Steigung aufweist.
Wird nicht berücksichtigt.
Bei der Verdichtung von Innenbereichen verändert sich in
der Tat der Gebietscharakter. Die hier zur Diskussion
stehenden nicht bebauten Flächen im Innenbereich haben
sich in den zurückliegenden Jahren zu Gärten und zum Teil
unbewirtschafteten Wiesenbrachen entwickelt. Die rückwärtigen Grundstücksflächen der straßenbegleitenden Bebauungen sind in Teilen als Nutz- und Ziergärten angelegt.
Innerhalb der Gärten sind kleinere Gehölzgruppen, in den
Wiesenbrachen einige größere Baumbestände, vorhanden.
Der Siedlungszusammenhang wird sich durch die Realisierung des Planvorhabens vergrößern und verdichten.
Diese Verdichtung ist gewollt und steht im Einklang mit den
Vorgaben des Gesetzgebers, der zur Stärkung der Innenbereiche den § 13a in das Baugesetzbuch eingefügt hat. Danach sind die Innenbereiche vorrangig zu verdichten und
wiedernutzbar zu machen.
Wird nicht berücksichtigt.
Im Verlauf der geplanten Erschließungsstraßen sind 15
standortgerechte Bäume festgesetzt. Darüber hinaus setzt
der Bebauungsplan im Süden zur Straße Pehler Hülle eine
öffentliche Grünfläche in einer Größe von ca. 660 m² fest.
Die Grünfläche ist als multifunktional nutzbare Fläche geplant, die u.a. als Kinderspielplatz, für Nachbarschaftsfeste
und andere Aktivitäten genutzt werden kann. Es werden pri-
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Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 82 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B6.05
Der Lebensraum für Vögel und Fledermäuse fällt komplett weg.
nein
B6.06
Das vorhandene Kanalsystem ist überfordert (Regenwasser und Abwasser).
nein
B6.07
Die vorhandene schlechte Parksituation
verschlechtert sich zusätzlich, weil im
Neubaugebiet zu wenig öffentliche
Parkplätze vorhanden sind.
nein
vate Gärten entstehen, die eigenen Bewuchs erhalten werden.
Andere öffentliche Grünflächen bzw. Ausgleichsmaßnahmen
sind nicht vorgesehen. Es wird darauf verwiesen, dass der
Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wonach
Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans
zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6
BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten. Damit wird der Entwicklung isolierter innerstädtischer Brachflächen Vorrang bei der Entwicklung zu Wohnbauflächen eingeräumt, um ökologisch höherwertige Flächen
am Siedlungsrand oder im Außenbereich vor Neubebauung
zu schützen. Gesunde Wohnverhältnisse sind mit der Planung nicht beeinträchtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Für das Plangebiet wurde eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt. Die vom Gutachter empfohlenen Maßnahmen zum Schutz der Arten wurden in das Bebauungsplanverfahren übernommen.
Wird nicht berücksichtigt.
Die grundsätzliche Machbarkeit des Vorhabens ist auch hinsichtlich der technischen Medien gesichert.
Die technische Versorgung ist im Umfeld des Plangebietes
vorhanden und muss lediglich für die künftige Bebauung
innerhalb des Plangebietes ergänzt werden.
Auf Grund der vorgefundenen Untergrundverhältnisse ist eine dauerhaft sichere Beseitigung des Niederschlagswassers
auf den Baugrundstücken nicht möglich. Es ist daher beabsichtigt, das Niederschlagswasser von den Dachflächen in
das vorhandene Kanalnetz einzuleiten.
Wird nicht berücksichtigt.
Für die zu erwartende Anzahl der Wohneinheiten von ca. 90
werden 35 öffentliche Parkplätze angeboten. Das heißt je 3
WE steht ein öffentlicher Parkplatz zur Verfügung. Damit
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
B7.01
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
23.09.16/
23.09.16
Bürger
Stellungnahme Bürger
Die Anzahl der Geschosse wurde in dem
vorliegenden Plan gegenüber der frühzeitigen Beteiligung bei mindestens 13 der
geplanten Häuser von II auf III-Geschosse geändert.
Es wird eine Umplanung beantragt, bei
der insgesamt auf die dreigeschossige
Bebauung verzichtet wird.
27.10.2016
- Seite 83 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nein
wird im Vergleich mit anderen Neubaugebieten in der Stadt
Brühl innerhalb des Plangebietes ein größeres öffentliches
Parkplatzangebot bereitgestellt.
Im Gegensatz zur vorhandenen Bebauung an Pehler Hülle,
Badorfer Straße und Vorgebirgsstraße, die aufgrund alter
Baugenehmigungen in hohem Maß davon geprägt ist, dass
es an eigenen Stellplätzen mangelt, müssen mit den neuen
Bauvorhaben private Stellplätze in dem Umfang hergestellt
werden, wie sie selbst Stellplatzbedarf verursachen.
Die Planungen werden damit keine Verschlechterung für die
bestehenden angrenzenden Wohnlagen bedeuten.
Wird nicht berücksichtigt.
Planungsziel ist die Schaffung von Planungsrecht für eine im
städtebaulich-architektonischen Sinn und somit im öffentlichen Straßenraum wahrnehmbare zweigeschossige Bebauung. Dies wurde in der Öffentlichkeit diskutiert und wird
durch das Planungskonzept umgesetzt: Tragender Gedanke
ist die Schaffung von Baurecht für zwei Vollgeschosse sowie
eines darüber liegenden kleineren Geschosses, dass in seiner Ausdehnung als untergeordneter Baukörper wahrgenommen wird. Aufgrund einer beabsichtigten lebendigen
Baugestaltung sollen in manchen Abschnitten Gebäude mit
Sattel- oder Pultdach und in anderen Abschnitten Gebäude
mit Flachdach entstehen können. Hierfür wurde ein kleineres, von den Außenwänden der darunterliegenden Geschosse zurückgesetztes drittes Obergeschoss festgesetzt. In
Verbindung mit der Definition von Attika- und Gebäudehöhen
wird gewährleistet, dass dieses oberste Geschoss sich baulich wie ein Nichtvollgeschoss zurück nimmt und es wird verhindert, dass Flachdachgebäude ein zusätzliches (viertes)
Geschoss erhalten. Das definierte oberste Geschoss ist so
nur als Flachdachgebäude zulässig. Zur Bestimmung der
künftigen Gebäudehöhen werden in der Bebauungsplanung
die Höhenangaben der geplanten Verkehrsanlagen heran-
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
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Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 84 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B7.02
In den textlichen Festsetzungen ist der
Begriff ‚Staffelgeschoss‘ aufgeführt. Dieser findet sich jedoch im Plan nicht wieder.
nein
B7.03
Der nun vorliegende Plan stimmt in seinen Dimensionen nicht mehr mit dem Vorentwurf überein, der in der frühzeitigen
Beteiligung vorgestellt worden ist.
nein
gezogen und darauf die maximal zulässigen Gebäudehöhen
bezogen. Hierdurch ist für jedes künftige Baugrundstück
festgelegt, wie hoch das geplante Gebäude maximal werden
darf.
Mit der Festsetzung eines dritten Geschosses und der Beschränkung der Ausnutzung, durch die Festlegung einer zusätzlichen Baugrenze, ist aus Sicht der Planung eine genauere Steuerung dessen was gebaut werden darf und was
nicht gegeben. Die geplanten dreigeschossigen Gebäude
werden nach den Festsetzungen in der Planzeichnung damit
nicht höher als die zweigeschossigen Häuser mit geneigten
Dachflächen.
Zudem ist auch die heutige Umgebungsbebauung selbst geprägt von zweigeschossiger Bebauung plus einem kleineren
obersten Geschoss bei einer GRZ von 0,4 und einer GFZ
von 0,7. Das hierfür gültige Planungsrecht gilt bereits seit
1964. Auf dieser Grundlage sind auch Mehrfamilienhäuser
genehmigungsfähig und bereits entstanden. Mit der im Bebauungsplan festgesetzten Bebauung wird eine Bebauung
gleicher städtebaulicher Dichte angestrebt.
Wird nicht berücksichtigt.
Der Begriff Staffelgeschoß wurde hier weiter verwandt um
klarzustellen, dass es sich um das zurückversetzte oberste
Geschoß (Staffelgeschoß) handelt.
Es bleibt nach wie vor ein Staffelgeschoß auch wenn die äußeren Grenzen durch Baugrenzen definiert sind.
Wird nicht berücksichtigt.
An dem städtebaulichen Ziel, der Schaffung von Wohnraum
in zweigeschossiger Bauweise wird weiterhin festgehalten.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger hat ein
Bebauungsplan-Vorentwurf ausgelegen. Baugrenzen waren
in dieser Planphase keine festgesetzt. Im Vorentwurf waren
hingegen beispielhaft mögliche Baukörper dargestellt.
Das Maß der baulichen Nutzung orientiert sich an den Vor-
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 85 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B7.04
Die Nachverdichtung ist im Verhältnis zur
umgebenden Bebauung viel zu extrem.
Der Eingabensteller geht von insgesamt
120 Wohneinheiten aus.
nein
B7.05
Durch die Verdoppelung der Wohneinheiten verschärft sich auch die Parkplatzsituation. Bei 2 Autos je Wohneinheit könnten in der Neubausiedlung insgesamt 224
nein
gaben der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die Verdichtung ist nicht höher als in anderen vergleichbaren Wohngebieten in der Stadt Brühl. Die Festsetzung von größeren
überbaubaren Grundstücksgrenzen bedeutet nicht zugleich,
dass diese insgesamt überbaut werden dürfen. Ziel dieser
großzügigen Festsetzung ist vielmehr, den künftigen Bauherren und Architekten einen Spielraum zu belassen, um bei
der Bebauung auch Gliederungen / Vor- und Rücksprünge
einplanen zu können.
Die Vorschriften der BauNVO wurden bei der Aufstellung
des Bebauungsplanes beachtet. Das Maß der GRZ beträgt
grundsätzlich 0,4. Die zugelassenen Überschreitungsmöglichkeiten entsprechen den Vorschriften der BauNVO.
Wird nicht berücksichtigt.
Städtebauliches Ziel ist die Schaffung von Baurecht für eine
Wohnbebauung, wie sie bereits in der Umgebung zulässig
ist. Auch in der umgebenden Bebauung ist heute eine zweigeschossige Bebauung plus einem obersten kleineren Geschoss zulässig. Die städtebauliche Dichte ist definiert über
Grundflächen- und Geschossflächenzahl. Auch diese Zahlen
sind im Bebauungsplan 06.02 vergleichbar.
Entgegen der Auffassung des Eingabenstellers handelt es
sich nicht um eine extrem dichte Bebauung. Sie wird sich
gegenüber der Umgebungsbebauung sogar lockerer darstellen, da auch an den Erschließungsseiten der neuen Häuser
Gärten festgesetzt sind.
Die Zahl der Wohneinheiten ist im Bebauungsplan nicht
festgesetzt. Geschätzt werden es 80 - 100 Wohneinheiten
sein. Dies ist abhängig von der Anzahl und der Größe der
jeweiligen Wohnungen.
Wird nicht berücksichtigt.
Die vom Eingabensteller geschätzte Anzahl der zu erwartenden Wohneinheiten ist nicht realistisch.
Die erforderlichen Stellplätze sind für die künftigen Bewoh-
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 86 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
zusammen kommen.
B7.06
Das Verkehrsgutachten ist mangelhaft.
Da zum Zeitpunkt der Verkehrszählung
durch die Sperrung der Badorfer Straße
keine realistischen Zahlen ermittelt werden konnten.
nein
B7.08
Es ist unerlässlich ein Gesamtverkehrsgutachten für alle 3 Baugebiete anzufertigen.
ja
B7.09
Der Wegfall der Grün- bzw. Kaltzone beeinträchtigt die Luftqualität und das lokale
Mikroklima.
nein
ner in Tiefgaragen bzw. innerhalb von Einzelgaragen / Carports auf den jeweiligen Baugrundstücken herzustellen. Darüber hinaus wurden innerhalb des Plangebietes für Besucher 35 öffentliche Parkplätze eingeplant.
Damit wird innerhalb des Plangebietes im Vergleich mit anderen Neubaugebieten in der Stadt Brühl ein vergleichbar
größeres öffentliches Parkplatzangebot bereitgestellt.
Wird nicht berücksichtigt.
Die Analysesituation im Kfz-Verkehr auf der Badorfer Straße,
Vorgebirgsstraße und der Straße Pehler Hülle wurde durch
die Stadt Brühl vor Beginn der Kanalbaumaßnahmen im
Februar 2012 erfasst. Die Verkehrsstärken auf der L 183, Alte Bonnstraße, wurden aktuell im April 2016 erhoben.
Der Gutachter hat für das gesamte Straßennetz der Stadt
Brühl bereits vor einiger Zeit ein Verkehrsberechnungsmodell entwickelt, das von dem Büro fortgeschrieben wird.
Das Verkehrsberechnungsmodell wurde mithilfe der Verkehrszählungen aktualisiert und kalibriert.
Daraus konnten zuverlässige Verkehrszahlen für die weitere
Bearbeitung ermittelt werden.
Ist bereits berücksichtigt.
Der Gutachter betrachtet das Plangebiet nicht isoliert, sondern immer im Zusammenhang mit den betroffenen Verkehrsknoten und den künftigen Verkehrsmengen durch z.B.
neue Baugebiete. Er greift dabei auf vorhandene Daten zurück. Im konkreten Planungsfall werden dann die Daten aus
den Unterlagen zu den jeweiligen Bebauungsplänen in das
Verkehrsmodell eingepflegt.
Die Erarbeitung eines Gutachtens für mehrere Baugebiete
macht dann Sinn, wenn diese im gleichen zeitlichen und
kausalen Zusammenhang liegen. Dies trifft hier nicht zu.
Wird nicht berücksichtigt.
Das Bebauungskonzept sieht eine lockere und offene Bebauung vor. Dies umfasst neben der Herrichtung einer öf-
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 87 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B7.10
Das Bodengutachten empfiehlt eine
komplette Ableitung des Regenwassers in
die Kanalisation. Hier kommen ökologische Belange zu kurz.
Der vorhandene Regenwasserkanal wird
durch die extreme Versiegelung der Flächen überlastet.
nein
B7.11
Die vorgesehene Teilung des Flurstücks
996 ist im Hinblick darauf, dass nachträglich die Berechnungsgrundlage für die
GRZ und GFZ des dort kürzlich errichteten Gebäudes Pehler
Hülle 3842/Badorfer Straße 77-79 vermindert
wird, unzulässig.
nein
B7.12
Wegen des konkreten Verdachts auf
Kampfmittel müssen statt Empfehlungen
konkrete Vorgaben gemacht werden, z.B.
Sicherheitsdetektion bei Erdarbeiten mit
erheblicher mechanischer Belastung vorgeschrieben werden.
nein
B7.13
Der erste Satz von Abschnitt A 3.1 der
textlichen Festsetzungen ist missverständlich und muss umformuliert werden.
nein
fentlichen Spielplatzfläche auch die Schaffung von Hausgärten. Andere Kompensationsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Der Rat der Stadt Brühl räumt der Herstellung von
Wohngebäuden gegenüber dem Erhalt der in isolierter Innenlage befindlichen Hausgärten Vorrang ein.
Wird nicht berücksichtigt.
Auf Grund der vorgefundenen Untergrundverhältnisse ist eine dauerhaft sichere Versickerung des Niederschlagswassers auf den Baugrundstücken nicht möglich. Es ist daher
notwendig, das Niederschlagswasser von den Dachflächen
in das vorhandene Kanalnetz einzuleiten.
Das Aufnahmevermögen von vorhandenen und geplanten
Kanälen ist eine Frage der Dimensionierung dieser Leitungen und ist - unabhängig vom Bebauungsplanverfahren Gegenstand der Erschließungsplanung.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die Grund- und Geschoßflächenzahlen müssen auch bei
Teilungen von Grundstücken eingehalten werden.
Der Nachweis der Einhaltung der festgesetzten Grund- und
Geschoßflächenzahlen ist mit dem Bauantrag vorzulegen.
Erst mit dem Bauantrag werden die zum Bauantrag zugehörigen Grundstücksflächen konkret bezeichnet. Soweit über
Flurstücke nicht verfügt wird, können diese auch nicht als
Grundlage herangezogen werden.
Wird nicht berücksichtigt.
Ein konkreter Verdacht besteht lediglich für ein Schützenloch
südöstlich des Kreisverkehrsplatzes an der Bonnstraße. In
Abstimmung mit dem Ordnungsamt der Stadt Brühl und dem
Kampfmittelbeseitigungsdienst wurde vereinbart, den Standort im Rahmen der Anpassungen der Planstraße an den
Kreisverkehr zu untersuchen.
Wird nicht berücksichtigt.
Auch nach erneuter Prüfung dieser textlichen Festsetzung
besteht kein Zweifel an der Richtigkeit der Formulierung,
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Stellungnahme Bürger
Das gilt auch für den Absatz 3.1.3 der
Begründung zur Festsetzung der Gebäudehöhen.
Die Darstellung des Gebäudes Ecke Alte
Bonnstraße / Pehler Hülle stimmt nicht
mit der Realität überein.
B7.14
B7.15
B8.01
Bürger
23.09.16/
23.09.16
27.10.2016
- Seite 88 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
zumal diese Formulierung Ergebnis juristischer Beratung ist.
nein
Es wird angeregt, im Bereich der bestehende Gebäude überall dort, wo eindeutig
Doppelhäuser vorhanden sind, diese
auch mit dem Planzeichen Doppelhaus
(D) zu versehen.
nein
Die zweigeschossige Bauweise darf nicht
überschritten werden.
nein
Wird nicht berücksichtigt.
Zum Zeitpunkt der Planaufstellung befand sich das Gebäude
noch im Rohbau. Eine Eintragung im Kataster lag zu diesem
Zeitpunkt nicht vor. Die im Bebauungsplan festgesetzten
Baugrenzen sind auf der Grundlage der vorliegenden Baupläne erfolgt.
Wird nicht berücksichtigt.
Auf Grund der bereits vorhandenen Bebauung in den Randbereichen des Plangebietes und der sehr unterschiedlichen
Baustruktur wird für diese Teilflächen auf die Festsetzung
von Hausformen verzichtet und stattdessen lediglich die offene Bauweise beibehalten.
Aus städtebaulicher Sicht wird für diese Teilflächen keine
Notwendigkeit gesehen, neben der offenen Bauweise auch
die Hausformen festzulegen, zumal die Ausdehnung der
Baukörper insbesondere durch die Festsetzung von Baugrenzen konkret umrissen ist.
Wird nicht berücksichtigt.
Planungsziel ist die Schaffung von Planungsrecht für eine im
städtebaulich-architektonischen Sinn und somit im öffentlichen Straßenraum wahrnehmbare zweigeschossige Bebauung. Dies wurde in der Öffentlichkeit diskutiert und wird
durch das Planungskonzept umgesetzt: Tragender Gedanke
ist die Schaffung von Baurecht für zwei Vollgeschosse sowie
eines darüber liegenden kleineren Geschosses, dass in seiner Ausdehnung als untergeordneter Baukörper wahrgenommen wird. Aufgrund einer beabsichtigten lebendigen
Baugestaltung sollen in manchen Abschnitten Gebäude mit
Sattel- oder Pultdach und in anderen Abschnitten Gebäude
mit Flachdach entstehen können. Hierfür wurde ein kleineres, von den Außenwänden der darunterliegenden Geschos-
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
B8.02
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
Die Aufstockung der Wohneinheiten (ca.
120) führt nicht zu einer Verbesserung
der Wohnqualität.
27.10.2016
- Seite 89 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nein
se zurückgesetztes drittes Obergeschoss festgesetzt. In
Verbindung mit der Definition von Attika- und Gebäudehöhen
wird gewährleistet, dass dieses oberste Geschoss sich baulich wie ein Nichtvollgeschoss zurück nimmt und es wird verhindert, dass Flachdachgebäude ein zusätzliches (viertes)
Geschoss erhalten. Das definierte oberste Geschoss ist so
nur als Flachdachgebäude zulässig. Zur Bestimmung der
künftigen Gebäudehöhen werden in der Bebauungsplanung
die Höhenangaben der geplanten Verkehrsanlagen herangezogen und darauf die maximal zulässigen Gebäudehöhen
bezogen. Hierdurch ist für jedes künftige Baugrundstück
festgelegt, wie hoch das geplante Gebäude maximal werden
darf.
Mit der Festsetzung eines dritten Geschosses und der Beschränkung der Ausnutzung, durch die Festlegung einer zusätzlichen Baugrenze, ist aus Sicht der Planung eine genauere Steuerung dessen was gebaut werden darf und was
nicht gegeben. Die geplanten dreigeschossigen Gebäude
werden nach den Festsetzungen in der Planzeichnung damit
nicht höher als die geplanten zweigeschossigen Häuser mit
geneigten Dachflächen.
Wird nicht berücksichtigt.
Städtebauliches Ziel ist die Schaffung von Baurecht für eine
Wohnbebauung, wie sie bereits in der Umgebung zulässig
ist. Auch in der umgebenden Bebauung ist heute eine zweigeschossige Bebauung plus einem obersten kleineren Geschoss zulässig. Die städtebauliche Dichte ist definiert über
Grundflächen- und Geschossflächenzahl. Auch diese Zahlen
sind im Bebauungsplan 06.02 vergleichbar.
Entgegen der Auffassung des Eingabenstellers handelt es
sich nicht um eine extrem dichte Bebauung. Sie wird sich
gegenüber der Umgebungsbebauung sogar lockerer darstellen, da auch an den Erschließungsseiten der neuen Häuser
Gärten festgesetzt sind.
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
B8.03
B9.01
B9.02
26.09.16/
26.0916
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 90 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
Die Inanspruchnahme von ca. 600 m² des
Grundstücks der Eingabenstellerin im
Eckbereich Pehler Hülle / Badorfer Straße
wird abgelehnt
nein
Es wird angeregt, für die Bereiche der
‚Altbebauung‘ anstatt der bisherigen
Festsetzung ‚Reines Wohngebiet‘ diese in
‚Allgemeines Wohngebiet‘ zu ändern.
nein
Die in der Begründung gemachte Aussage zum Störgrad im WR-Gebiet im Vergleich zum WA-Gebiet wird als nicht richtig bezeichnet und sollte nach Auffassung
des Eingabenstellers berichtigt werden.
nein
Die Zahl der Wohneinheiten ist im Bebauungsplan nicht
festgesetzt. Geschätzt werden es 80 - 100 Wohneinheiten
sein. Dies ist abhängig von der Anzahl und der Größe der
jeweiligen Wohnungen.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die Grund- und Geschoßflächenzahlen müssen auch bei
Teilungen von Grundstücken eingehalten werden.
Der Nachweis der Einhaltung der festgesetzten Grund- und
Geschoßflächenzahlen ist mit dem Bauantrag vorzulegen.
Erst mit dem Bauantrag werden die zum Bauantrag zugehörigen Grundstücksflächen konkret bezeichnet. Soweit über
Flurstücke nicht verfügt wird, können diese auch nicht als
Grundlage herangezogen werden.
Wird nicht berücksichtigt.
Die unmittelbar an die tangierenden Straßen angrenzenden
Grundstücke sind insgesamt angebaut. Die vorhandenen
Gebäude werden bis auf wenige Ausnahmen zum Wohnen
genutzt. Mit der Festsetzung von Reinen Wohngebieten
(WR) wird die bisherige Nutzung planungsrechtlich gesichert
und die Wohnnutzung in den Vordergrund gestellt.
Es ist Ziel der Stadt Brühl an dem Standort die Voraussetzungen für eine überwiegend reine Wohngebietsstruktur zu
schaffen. Bestehende Nutzungen die nicht der Gebietsstruktur entsprechen haben Bestandsschutz. Langfristig wird jedoch die Entwicklung zu der geplanten Reinen Wohnnutzung
angestrebt.
Wird nicht berücksichtigt.
Die Aussage in der Begründung ist entgegen der Auffassung
des Eingabenstellers korrekt.
Es bestehen keine Zweifel daran, dass die Störgarde in einem WA-Gebiet höher sind als in einem WR -Gebiet. Dies ist
in der Begründung dargelegt. Beispielhaft sind hier Läden
und Handwerksbetriebe aufgeführt. Anders als in einem WAGebiet sind die beispielhaft aufgeführten Nutzungen in ei-
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 91 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B9.03
Es wird angeregt, die Bauweise Einzelund Doppelhäuser auch für die Altgebiete
vorzuschreiben.
nein
B9.04
Für den Bereich der Altbebauung sollte
ebenso die Anzahl der Wohneinheiten je
Hauseinheit auf z.B. 2 WE beschränkt
werden.
nein
B9.05
Warum wurden unterschiedliche Dachneigungen einmal mit 28 ° - 45° und für
die Teilflächen WR4 – WR8 30°-45° festgesetzt?
Als Dachform sollte auch das Walmdach
und das Krüppelwalmdach zugelassen
werden.
nein
B9.06
Die im Bebauungsplan festgesetzte GRZ
von 0,6 für Balkone und Terrassen lässt
sich nicht aus den Vorschriften des § 19
BauNVO ableiten.
nein
nem WR-Gebiet nur ausnahmsweise zulässig.
Wird nicht berücksichtigt.
Auf Grund der bereits vorhandenen Bebauung in den Randbereichen des Plangebietes und der sehr unterschiedlichen
Baustruktur wird für diese Teilflächen auf die Festsetzung
von Hausformen verzichtet und stattdessen lediglich die offene Bauweise beibehalten.
Aus städtebaulicher Sicht wird für diese Teilflächen keine
Notwendigkeit gesehen, neben der offenen Bauweise auch
die Hausformen festzulegen.
Wird nicht berücksichtigt.
Auf Grund der bereits vorhandenen Bebauung in den Randbereichen des Plangebietes und der sehr unterschiedlichen
Baustruktur - es sind sowohl Einfamilien- wie auch Mehrfamilienhäuser vorhanden - wird für diese Teilflächen auf die
Beschränkung der Wohneinheiten verzichtet.
Aus städtebaulicher Sicht wird für diese Teilflächen keine
Notwendigkeit gesehen, die Anzahl der Wohneinheiten je
Gebäude zu regeln.
Wird nicht berücksichtigt.
Die Dachneigungen von 28° - 45° wurden für die Bestandsbebauung aus der Bebauungsplanung 51 I übernommen.
Für den Bereich der WR4 – WR8 ist die Neigung pauschal°
auf 30° - 45° geändert worden.
Hinsichtlich der Dachformen sollen zwar Variationen möglich
sein, jedoch keine x-beliebige Dachform. Dachformen sind
wesentliche städtebauliche Merkmale, die zur Identifikation
der Bewohner mit ihrem Wohngebiet beitragen.
Wird nicht berücksichtigt.
Gemäß § 19 Abs. 4, 3. Satz BauNVO können im Bebauungsplan abweichende Bestimmungen von Satz 2 getroffen werden. Der Eindeutigkeit halber ist diese Regelung in
den BP 06.02 aufgenommen worden. Mit dieser Festsetzung
wird zudem der Charakter der Umgebungsbebauung aufge-
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 92 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B9.07
Die in der Nutzungsschablone festgesetzte GFZ von 1,2 ist fehlerhaft und sollte auf
0,8 geändert werden.
nein
B9.08
Für den Bereich der Altbebauung sollten
die Gebäudehöhen beschränkt werden.
nein
B9.09
Die im Bebauungsplan festgesetzten Gebäudehöhen sind in dem Maß nicht erforderlich und sollten auf 6,5 m und 9,5 m
reduziert werden.
nein
nommen. Gemäß dem bisher gültigen Bebauungsplan Bauzonen sind auch außerhalb der überbau baren Grundstücksflächen weitere Nebenanlagen zulässig Mit der GRZ zum BP
06.02 wird dies zunächst eingeschränkt, durch die Möglichkeit zur Überschreitung zugunsten von Balkonen und Terrassen wird dies wiederum großzügiger gestaltet.
Wird nicht berücksichtigt.
Die Obergrenze der Geschossflächenzahl für Wohngebiete
ist in der Tabelle zu § 17 BauNO mit 1,2 angegeben. Es
handelt sich hierbei um ein Höchstmaß.
Wird nicht berücksichtigt.
Auf Grund der bereits vorhandenen Bebauung in den Randbereichen des Plangebietes und der sehr unterschiedlichen
Baustruktur und den damit verbundenen Gebäudehöhen
wird für diese Teilflächen auf eine zusätzliche Höhenfestsetzung verzichtet.
Aus städtebaulicher Sicht wird für diese Teilflächen keine
Notwendigkeit gesehen, ein zusätzliches Höhenmaß aufzunehmen.
Wird nicht berücksichtigt.
Der Bebauungsplan setzt die maximal zulässige Attikahöhe
bei Flachdächern mit 7,5 m fest. Im Rahmen der Planaufstellung wurden begleitend Gebäudeschnitte skizziert. Hieraus
wird deutlich, dass für die geplanten Gebäude mit Flachdächern Höhen von 7.5 bzw. 10,5 m erforderlich werden.
Entgegen der Auffassung des Eingabenstellers reichen heut
Geschoßhöhen von 2,7 - 2,8 m auf Grund der verschärften
Anforderungen durch den Schall- und Wärmeschutz nicht
mehr aus. Im Wohnungsbau sind inzwischen Geschoßhöhen
von 3,0 m – 3,25 m erforderlich. Hinzu kommt der Wunsch
der Architekten, den Erdgeschoßfußboden bis zu 50 cm höher als die Bezugshöhe anlegen zu können. In der Addition
der Geschoßhöhen + 0,5 m Sockel und der Attikahöhe ergibt
sich die Notwendigkeit für das festgesetzte Höhenmaß von
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 93 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B9.10
Es wird darauf verwiesen, dass für das
Flurstück 996 die GRZ von 0,4 für das
neu gebaute Gebäude nicht mehr ausreicht, da nördlich des Vorhabens eine
Fläche von ca. 600 m² dem geplanten
Mehrfamilienwohnhaus zugeordnet worden ist.
nein
B9.11
Der Fuß- und Radweg zur Taunusstraße
hin ist nicht eindeutig gegenüber dem
verkehrsberuhigten Bereich abgegrenzt.
ja
B9.12
In der Kartengrundlage fehlen die Gemeinde- und Gemarkungsangaben.
ja
B9.13
Die in der Legende unter Planunterlagen
nachrichtlich eingetragene Gemarkungsgrenze ist im Bebauungsplan nicht zu finden.
In der Plangrundlage fehlen zum Teil
Flurstücksnummern.
nein
Im Bereich der Gebäude Pehler Hülle 3034, Badorfer Straße 61, Eifelstraße 5 sowie Vorgebirgsstraße 36a befinden sich
Angaben und Signaturen die in der Legende nicht erklärt sind.
nein
B9.14
B9.15
ja
7,5 bzw. 10,5 m.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die Grund- und Geschoßflächenzahlen müssen auch bei
Teilungen von Grundstücken eingehalten werden.
Der Nachweis der Einhaltung der festgesetzten Grund- und
Geschoßflächenzahlen ist mit dem Bauantrag vorzulegen.
Erst mit dem Bauantrag werden die zum Bauantrag zugehörigen Grundstücksflächen konkret bezeichnet. Soweit über
Flurstücke nicht verfügt wird, können diese auch nicht als
Grundlage herangezogen werden.
Wird berücksichtigt.
die Abgenzung ist bereits in Form der 'Knödellinie' im Bebauungsplan enthalten. Der Eindeutigkeit halber wird die
Abgrenzung wird im Bebauungsplan in grün gefasst.
Ist bereits berücksichtigt.
Die Angaben zu der Gemarkung und der Flure befinden sich
auf der Planzeichnung unterhalb des Übersichtsplanes.
Wird nicht berücksichtigt.
Das Plangebiet liegt insgesamt innerhalb der Gemarkung
Pingsdorf. Ein Grenzverlauf ist daher in der Plankarte nicht
vorhanden.
Wird berücksichtigt.
Im Norden des Plangebietes wurden offensichtlich im Rahmen der Bearbeitung des Bebauungsplanes zwei
Flurstücksnummern geringfügig verschoben. Die Nummern
werden wieder an den ursprünglichen Ort zurück verlegt.
Die innerhalb der Straßenflächen der Pehler Hülle und der
Vorgebirgsstraße fehlenden Flurstücksnummern werden
nachgetragen.
Wird nicht berücksichtigt.
Es handelt sich hierbei nicht um Inhalte oder Regelungen
des Bebauungsplanes, sondern um Angaben aus dem Katasterplan des Vermessers zu vorhandenen Trauf und Firsthöhen.
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 94 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B9.16
Es wird bemängelt, dass im Rahmen der
Offenlegung kein Dokument zur DIN 3020
bzw. den Katastervorschriften beiliegt.
ja
B9.17
In der Legende sind Bestandsgebäude
schraffiert. Der Plan sollte entsprechend
angepasst werden.
Im Bereich der Gebäude Badorfer Straße
59-63 gibt es eine dicke Linie deren Bedeutung nicht zu erkennen ist.
In der Verfahrensleiste wird nicht auf die
Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2
BauGB verwiesen. In den Änderungen /
Ergänzungen und Erneute Auslegung
wird auf den § 3 Abs. 3 BauGB verwiesen. Diesen Absatz gibt es im aktuellen
BauGB nicht mehr.
Warum wurde für diesen ökologisch wertvollen Bereich kein Umweltgutachten erstellt?
ja
B9.18
B9.19
B10.01 26.09.16/
26.09.16
ja
ja
nein
Wird berücksichtigt.
Planzeichen der (Vermessungs-) Plangrundlage werden nur
hinsichtlich der gebräuchlichsten Zeichen erläutert. Es wird
dem Bürger dabei zugemutet, dass dieser sich bei weitergehendem Informationsbedarf selbst informiert.
In diesem Fall wird im Plan auf veraltete Katastervorschriften
verwiesen. Richtigerweise muss auf die 'GeoInfoDok' verwiesen werden, die auch im Internet einsehbar ist.
Der Verweis wird im Bebauungsplan in den Planvermerken
korrigiert.
Wird berücksichtigt
Die Planzeichnung bzw. die Legende wird entsprechend angepasst.
Wird berücksichtigt.
Es handelt sich hierbei um eine Konstruktionslinie, die aus
dem Plan entfernt wird.
Wird berücksichtigt.
Bei der Verfahrensleiste handelt es sich um eine Bedarfsleiste die je nach Planungsfortschritt ausgefüllt wird. Die endgültige Fassung ist erst nach dem Satzungsbeschluss bzw.
nach der Bekanntmachung des Bebauungsplanes möglich.
Die Felder für nicht erfolgte Verfahrensschritte wie z.B. eine
erneute Auslegung werden gestrichen oder entfernt.
Wird nicht berücksichtigt.
Der vorliegende Bebauungsplan wird nach den Vorschriften
des § 13a Baugesetzbuch aufgestellt. Danach ist u.a. kein
formeller Umweltbericht nach § 2a BauGB erforderlich. Die
Umweltbelange sind jedoch in die Abwägung mit einzubeziehen. Diese finden sich z.B. in Kapitel 3.12 der Begründung zum Bebauungsplan.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde
darüberhinaus eine Vielzahl von Gutachten erstellt, die als
Grundlage für die Festsetzungen im Bebauungsplan und als
Abwägungsgrundlage auch der Umweltbelange dienen.
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 95 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B10.02
Zurzeit kann man das Gebiet als „Grüne
Lunge“ bezeichnen.
Aus dem Plan geht nicht hervor, ob von
den Bäumen und Grünflächen etwas bestehen bleibt.
nein
B10.03
Gegen die dreigeschossige Bebauung
wird Widerspruch eingelegt.
nein
Wird nicht berücksichtigt.
Vorrangiges Ziel ist die Realisierung eines Wohnungsbaustandortes. Soweit möglich, wird auf vorhandene Vegetation
Rücksicht genommen. Wenn Bäume zugunsten von Straße
oder Gebäuden weichen müssen, regelt sich dies nach der
Baumsatzung der Stadt Brühl. In ihr ist geregelt wann und
wie Bäume entfernt werden dürfen und welches Ersatzgeld
durch den Verursacher zu leisten ist.
Zusätzlich entsteht eine neue Grünfläche innerhalb des
Plangebietes, die neben der Spielfunktion für Kinder auch
Fläche für gelegentliche Nachbarschafts- oder Straßenfeste
bietet
Weitere öffentliche Grünflächen bzw. Ausgleichsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Es wird darauf verwiesen, dass
der Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wonach Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs.
3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt
oder zulässig gelten.
Wird nicht berücksichtigt.
Planungsziel ist die Schaffung von Planungsrecht für eine im
städtebaulich-architektonischen Sinn und somit im öffentlichen Straßenraum wahrnehmbare zweigeschossige Bauweise. Dies wurde in der Öffentlichkeit diskutiert und wird
durch das Planungskonzept umgesetzt: Tragender Gedanke
ist die Schaffung von Baurecht für zwei Vollgeschosse sowie
eines darüber liegenden kleineren Geschosses, dass in seiner Ausdehnung als untergeordneter Baukörper wahrgenommen wird. Aufgrund einer beabsichtigten lebendigen
Baugestaltung sollen in manchen Abschnitten Gebäude mit
Sattel- oder Pultdach und in anderen Abschnitten Gebäude
mit Flachdach entstehen können. Hierfür wurde ein kleineres, von den Außenwänden der darunterliegenden Geschosse zurückgesetztes drittes Obergeschoss festgesetzt. In
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
B10.04
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
Da sich die Zahl der Wohneinheiten bis
auf 120 steigern könnte, wird eine erhebliche Verdichtung der Fläche und entsprechender Mehrverkehr befürchtet.
27.10.2016
- Seite 96 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nein
Verbindung mit der Definition von Attika- und Gebäudehöhen
wird gewährleistet, dass dieses oberste Geschoss sich baulich wie ein Nichtvollgeschoss zurück nimmt und es wird verhindert, dass Flachdachgebäude ein zusätzliches (viertes)
Geschoss erhalten. Das definierte oberste Geschoss ist so
nur als Flachdachgebäude zulässig. Zur Bestimmung der
künftigen Gebäudehöhen werden in der Bebauungsplanung
die Höhenangaben der geplanten Verkehrsanlagen herangezogen und darauf die maximal zulässigen Gebäudehöhen
bezogen. Hierdurch ist für jedes künftige Baugrundstück
festgelegt, wie hoch das geplante Gebäude maximal werden
darf.
Mit der Festsetzung eines dritten Geschosses und der Beschränkung der Ausnutzung, durch die Festlegung einer zusätzlichen Baugrenze, ist aus Sicht der Planung eine genauere Steuerung dessen was gebaut werden darf und was
nicht gegeben. Die geplanten dreigeschossigen Gebäude
werden nach den Festsetzungen in der Planzeichnung damit
nicht höher als die zweigeschossigen Häuser mit geneigten
Dachflächen.
Wird nicht berücksichtigt.
Städtebauliches Ziel ist die Schaffung von Baurecht für eine
Wohnbebauung, wie sie bereits in der Umgebung zulässig
ist. Auch in der umgebenden Bebauung ist heute eine zweigeschossige Bebauung plus einem obersten kleineren Geschoss zulässig. Die städtebauliche Dichte ist definiert über
Grundflächen- und Geschossflächenzahlen. Auch diese Zahlen sind im Bebauungsplan 06.02 vergleichbar.
Entgegen der Auffassung des Eingabenstellers handelt es
sich nicht um eine extrem dichte Bebauung. Sie wird sich
gegenüber der Umgebungsbebauung sogar lockerer darstellen, da auch an den Erschließungsseiten der neuen Häuser
Gärten festgesetzt sind.
Die Zahl der Wohneinheit ist im Bebauungsplan nicht festge-
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
B11.01 26.09.16/
26.09.16
Bürger
Stellungnahme Bürger
Hinter der Grundstücksgrenze der
Eingabensteller ist beabsichtigt ein 11,5
m hohes Gebäude zu errichten.
3 geplante Geschosse + Dach überragen
die bestehende Bebauung.
27.10.2016
- Seite 97 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nein
setzt. Geschätzt werden es 80 - 100 Wohneinheiten sein.
Dies ist abhängig von der Anzahl und der Größe der jeweiligen Wohnungen.
Wird nicht berücksichtigt.
Planungsziel ist die Schaffung von Planungsrecht für eine im
städtebaulich-architektonischen Sinn und somit im öffentlichen Straßenraum wahrnehmbare zweigeschossige Bauweise. Dies wurde in der Öffentlichkeit diskutiert und wird
durch das Planungskonzept umgesetzt: Tragender Gedanke
ist die Schaffung von Baurecht für zwei Vollgeschosse sowie
eines darüber liegenden kleineren Geschosses, dass in seiner Ausdehnung als untergeordneter Baukörper wahrgenommen wird. Aufgrund einer beabsichtigten lebendigen
Baugestaltung sollen in manchen Abschnitten Gebäude mit
Sattel- oder Pultdach und in anderen Abschnitten Gebäude
mit Flachdach entstehen können. Hierfür wurde ein kleineres, von den Außenwänden der darunterliegenden Geschosse zurückgesetztes drittes Obergeschoss festgesetzt. In
Verbindung mit der Definition von Attika- und Gebäudehöhen
wird gewährleistet, dass dieses oberste Geschoss sich baulich wie ein Nichtvollgeschoss zurück nimmt und es wird verhindert, dass Flachdachgebäude ein zusätzliches (viertes)
Geschoss erhalten. Das definierte oberste Geschoss ist so
nur als Flachdachgebäude zulässig. Zur Bestimmung der
künftigen Gebäudehöhen werden in der Bebauungsplanung
die Höhenangaben der geplanten Verkehrsanlagen herangezogen und darauf die maximal zulässigen Gebäudehöhen
bezogen. Hierdurch ist für jedes künftige Baugrundstück
festgelegt, wie hoch das geplante Gebäude maximal werden
darf.
Mit der Festsetzung eines dritten Geschosses und der Beschränkung der Ausnutzung, durch die Festsetzung einer
zusätzlichen Baugrenze, ist aus Sicht der Planung eine genauere Steuerung dessen was gebaut werden darf und was
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
B11.02
Die Stadt Brühl sucht Ausgleichsflächen.
Hier hätten sie eine ideale Fläche.
B11.03
Wo ist Platz für Grünflächen?
27.10.2016
- Seite 98 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nein
ja
nicht gegeben. Die geplanten dreigeschossigen Gebäude
werden nach den Festsetzungen in der Planzeichnung damit
nicht höher als die zweigeschossigen Häuser mit geneigten
Dachflächen.
Der Bebauungsplan setzt südlich des Grundstücks der
Eingabensteller eine überbaubare Grundstücksfläche mit einer Größe von 9,0 m x 12,0 m fest. Die Bebauung darf maximal 11,5 m hoch werden. Mit der maximal zulässigen Gebäudehöhe von 11,5 m fügt sich die geplante Bebauung in
die Umgebung ein.
Wird nicht berücksichtigt.
Die Fläche ist als Ausgleichsfläche nicht geeignet. Als Ausgleichsflächen werden karge Landschaftsräume gewählt, die
ökologisch verbessert werden können. Neben der Eignung
spielt auch die Verfügbarkeit der Flächen eine große Rolle.
Ist bereits berücksichtigt.
Im Verlauf der geplanten Erschließungsstraßen sind 15
standortgerechte Bäume festgesetzt. Darüber hinaus setzt
der Bebauungsplan im Süden zur Straße Pehler Hülle eine
öffentliche Grünfläche in einer Größe von ca. 660 m² fest.
Die Grünfläche ist als multifunktional nutzbare Fläche geplant, die u.a. als Kinderspielplatz, für Nachbarschaftsfeste
und andere Aktivitäten genutzt werden kann.
Weitere öffentliche Grünflächen bzw. Ausgleichsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Es wird darauf verwiesen, dass
der Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wonach Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs.
3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt
oder zulässig gelten. Damit wird der Entwicklung isolierter
innerstädtischer Brachflächen Vorrang bei der Entwicklung
zu Wohnbauflächen eingeräumt, um ökologisch höherwertige Flächen am Siedlungsrand oder im Außenbereich vor
Neubebauung zu schützen.
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
B12.01 26.09.16/
20.09.16
Bürger
Stellungnahme Bürger
Die Überplanung des Flurstücks 840 stellt
für die Grundstückseigentümerin eine unzumutbare Belastung dar und ist daher
abwägungsfehlerhaft.
Die Begründung zur Festsetzung des
Fuß- und Radweges in Verlängerung der
Taunusstraße wäre nicht tragfähig.
Danach sind die von einer Planung nachteilig betroffenen Belange auch entsprechend ihrem Gewicht in die Abwägung
einzustellen.
Die geplante Fuß- und Radwegverbindung ist nicht in einem Maße erforderlich,
dass es rechtfertigen könnte, das Eigentumsrecht der Grundstückseigentümerin
in so schwerwiegender Weise zu beeinträchtigen.
In der Verkehrsuntersuchung wird die
Fußwegeverbindung zur Eifelstraße empfohlen. Sie ist schon von daher nicht
zwingend erforderlich.
Das Argument einer Redundanz für Rettungsfahrzeuge im Falle einer Verkehrsstörung im Einfahrtsbereich zum Plangebiet ist nicht tragfähig.
27.10.2016
- Seite 99 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nein
Wird nicht berücksichtigt.
Mit den Festsetzungen von Fuß-/Radwegen zur Taunusstraße und im Süden zur Straße Pehler Hülle wird langfristig eine durchgehende Nord-Süd-Wegeverbindung angestrebt,
die dem umwegeempfinglichen Fußgängerverkehr dienen
soll. Dies betrifft insbesondere die Erschließung der Bushaltestellen Vorgebirgsstraße und Pantaleonstraße sowie die
Erreichbarkeit der Ortslage Pingsdorf an der Euskirchener
Straße. Dies trägt als Baustein zur Attraktivierung des nichtmotorisierten Verkehrs bei und damit zur Minderung des motorisierten Verkehrs.
Darüber hinaus bedeutet die Herstellung der Wegeverbindung eine bessere Vernetzung der Wohngebiete untereinander und vermeidet so die Isolierung von Wohnlagen.
Die Wegeverbindung zur Taunusstraße soll nicht im Zuge
der übrigen Erschließungsmaßnahmen, sondern erst nachträglich, d.h. in der Zukunft ausgebaut werden. Die Planung
ist hinsichtlich dieser Wegeführung auf einen eher langfristigen Realisierungshorizont ausgelegt. Ein Abwägungsmangel
liegt nicht vor.
Ein Enteignungsverfahren ist nur als ultima ratio vorgesehen.
Was nach § 1 Abs. 3 BauGB städtebaulich erforderlich ist,
bestimmt sich maßgeblich nach der jeweiligen Konzeption
der Gemeinde. Welche städtebaulichen Ziele die Gemeinde
sich setzt, liegt in ihrem planerischen Ermessen. Diese Ziele
manifestieren sich z.B. durch Festsetzungen in einem Bebauungsplan. Da der Bebauungsplan 51 I, in dem die
Einwenderin wohnt, bereits seit 1988 eine Straße zur Erschließung des nun überplanten Bereiches zum BP 06.02
festsetzt, ist der Einwenderin dieser Umstand auch schon
lange bekannt.
Straßenplanung durch Bebauungsplanung zu betreiben ist
ein zulässiges Mittel einer 'Städtebaupolitik', mit der eine
Gemeinde ihre eigenen städtebaulichen Vorstellungen im
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
B12.02
B12.03
B12.04
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 100 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
Offenbar handelt es sich bei der Begründung für den Fuß- und Radweg um einen
Etikettenschwindel.
Am südlichen Rand des Grundstücks der
Eingabenstellerin ist eine Garagenfläche
vorgesehen. Diese kann jedoch nur über
den Fuß- und Radweg angefahren werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese
private Eigentumsfläche zur Anlage des
Fuß- und Radwegs nicht freiwillig zur Verfügung gestellt wird.
nein
Sollte der Bebauungsplan in der jetzt offenliegenden Form zur Satzung beschlossen werden, würde die Grundstückseigentümerin die Planung im Wege
der Normenkontrolle einer Überprüfung
durch
das
Oberverwaltungsgericht
Nordrhein-Westfalen zuführen.
nein
ja
Hinblick auf die Verkehrsführung umsetzen kann. Zwar kann
einem Bebauungsplan die gebotene städtebauliche Erforderlichkeit auch fehlen, wenn seiner Umsetzung auf absehbare
Zeit tatsächliche oder rechtliche Hindernisse entgegenstehen und der Bebauungsplan aus diesem Grunde daher nicht
vollzugsfähig ist.
Die Umsetzung der Planung in Form der Realisierung des
geplanten Fuß- und Radweges ist jedoch weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht unmöglich. Im Übrigen
muss allerdings berücksichtigt werden, dass gerade Straßenplanungen in der Regel auf einen längerfristigen Realisierungshorizont ausgerichtet sind.
Wird nicht berücksichtigt.
Diese Schlussfolgerung ist nicht korrekt. Die Baufläche auf
dem Grundstücke der Eingabenstellerin ist in südlicher Richtung erweitert und im Anschluss daran eine Fläche für Garagen festgesetzt worden.
Die Zufahrt zum Grundstück und der angrenzenden Garage
kann von der bisherigen Zufahrt der Taunusstraße erfolgen.
Die Planung ist eindeutig und zukunftsorientiert.
Wird berücksichtigt.
Der nördliche Fuß- und Radweg, der die geplante innere Erschließungsstraße (Ringstraße) mit der Taunusstraße verbindet, soll nicht im Zuge der übrigen Erschließungsmaßnahmen, sondern erst nachträglich, d.h. in der Zukunft ausgebaut werden. Die Planung ist hinsichtlich dieser Wegeführung auf einen langfristigen Realisierungshorizont ausgelegt.
Wird nicht berücksichtigt.
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 101 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
12.05
Nach Auffassung der Grundstückseigentümerin handelt es sich bei der Planaufstellung um einen extremen Fall der
Nachverdichtung.
nein
12.06
Die geplante Bebauung führt zu einer
Versiegelung der vorhandenen grünen
Quartierslunge und zu Einschränkungen
der Kaltzone.
nein
12.07
Das Plangebiet weist Höhenunterschiede
von bis zu 19 m auf. Die geplante mehrgeschossige Bebauung passt sich nicht
an die Topographien an.
ja
Wird nicht berücksichtigt.
Das Maß der baulichen Nutzung orientiert sich nicht nur an
den Vorgaben der Baunutzungsverordnung (BauNVO), sondern bedeutet eine Festsetzung dessen, was in der Umgebung bereits heute zulässig ist. Die Verdichtung ist nicht höher als in anderen vergleichbaren Wohngebieten in der Stadt
Brühl. Die Festsetzung von größeren überbaubaren Grundstücksgrenzen bedeutet nicht zugleich, dass diese insgesamt überbaut werden dürfen. Ziel dieser großzügigen Festsetzung ist vielmehr, den künftigen Bauherrn und Architekten
einen Spielraum zu belassen, um bei der Bebauung auch
Gliederungen/Vor- und Rücksprünge einplanen zu können.
Wird nicht berücksichtigt.
Im Verlauf der geplanten Erschließungsstraßen sind 15
standortgerechte Bäume festgesetzt. Darüber hinaus setzt
der Bebauungsplan im Süden zur Straße Pehler Hülle eine
öffentliche Grünfläche in einer Größe von ca. 660 m² fest.
Die Grünfläche ist als multifunktional nutzbare Fläche geplant, die u.a. als Kinderspielplatz, für Nachbarschaftsfeste
und andere Aktivitäten genutzt werden kann.
Weitere öffentliche Grünflächen bzw. Ausgleichsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Es wird darauf verwiesen, dass
der Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wonach Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs.
3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt
oder zulässig gelten.
Ist bereits berücksichtigt.
Die Planung hat sich auf Grund des bewegten Geländes
sehr intensiv mit der Höhenproblematik auseinandergesetzt.
Im Rahmen der Bearbeitung der Verkehrsplanung wurden
verschiedene Höhenmodelle simuliert und auch in Teilen die
Lage der Planstraßen alternativ betrachtet. Es sind mehrere
Geländeschnitte erstellt und für jedes Baugrundstück ist die
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 102 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
12.08
Es bestehen Bedenken, dass das vorhandene Kanalsystem für Regenwasser
und Schmutzwasser den Abfluss aus den
zusätzlich versiegelten Flächen und ca.
100 zusätzlichen Wohneinheiten aufnehmen kann.
nein
12.09
Die
derzeit
schon
angespannte
Parkplatzsituation wird durch die unzureichende Ausstattung des Plangebietes mit
Parkierungsflächen verschärft.
nein
Höhensituation betrachtet und bewertet worden.
Letztendlich ist die Variante in den Bebauungsplan übernommen worden, die sich in weiten Teilen der vorhandenen
Höhensituation ohne Geländebrüche oder Stützwände einfügt. Das sind überwiegend die Flächen im Norden, Nordwesten und Nordosten des Plangebietes. Der positive Übergang von den geplanten zu den vorhanden Hausgärten im
Norden und Nordwesten des Plangebietes, hat auf der Südwestseite des Innenbereichs zur Folge, dass sich die Gebäude zum Teil in das Erdreich eingraben, da in diesem
Teilbereich der Hang die größte Steigung aufweist.
Wird nicht berücksichtigt.
Die grundsätzliche Machbarkeit des Vorhabens ist auch hinsichtlich der technischen Medien gesichert.
Die technische Versorgung ist im Umfeld des Plangebietes
vorhanden und muss lediglich für die künftige Bebauung
innerhalb des Plangebietes ergänzt werden.
Auf Grund der vorgefundenen Untergrundverhältnisse ist eine dauerhaft sichere Beseitigung des Niederschlagswassers
auf den Baugrundstücken nicht möglich. Es ist daher beabsichtigt, das Niederschlagswasser von den Dachflächen in
das vorhandene Kanalnetz einzuleiten.
Wird nicht berücksichtigt.
Die Einschätzung ist nicht realistisch. Im Gegensatz zur bestehenden Umgebungsbebauung wird im Neubaugebiet im
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens der sich aus der
Nutzung für jedes Gebäude ergebende Bedarf an Stellplätzen gefordert. Die erforderlichen Stellplätze sind für die künftigen Bewohner in Tiefgaragen bzw. innerhalb von Einzelgaragen / Carports auf den jeweiligen Baugrundstücken herzustellen. Darüber hinaus wurden innerhalb des Plangebietes
für Besucher 35 öffentliche Parkplätze eingeplant.
Damit wird innerhalb des Plangebietes im Vergleich mit anderen Neubaugebieten in der Stadt Brühl ein größeres öf-
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
12.10
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
Die artenschutzrechtliche Prüfung erweist
sich als untauglich.
27.10.2016
- Seite 103 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nein
fentliches Parkplatzangebot bereitgestellt.
Wird nicht berücksichtigt.
Die Kritik ist substanzlos und wird zurückgewiesen, da im
Rahmen der Artenschutzprüfung nach § 44 BNatSchG
grundsätzlich sämtliche Arten des Anhangs IV der FFHRichtlinie sowie sämtliche wildlebende Vogelarten relevant
sind, darunter auch Arten, die in Nordrhein-Westfalen nur als
Irrgäste oder sporadische Zuwanderer auftreten sowie (bei
den Vogelarten) häufige, verbreitete und ungefährdete Arten,
die einen günstigen Erhaltungszustand haben.
In einem ersten Schritt werden diejenigen prüfrelevanten Arten ermittelt, die im Wirkungsbereich des Vorhabens vorkommen.
Dies erfolgt in erster Linie auf Grundlage von Bestandsaufnahmen sowie einer Erfassung von Lebensraumstrukturen
mit einer möglichen Bedeutung als Lebensraum bzw. Teillebensraum für prüfrelevante Arten. Berücksichtigt werden
auch Angaben aus Datensammlungen der Naturschutzverwaltung (LANUV 2014a, b), hier vor allem die messtischblatt(MTB-) bezogene Zusammenstellung planungsrelevanter Arten.
Es ist nicht Aufgabe der Artenschutzprüfung nach Tieren zu
suchen, auf die es nach Auswertung der Daten und den Begehungen keine Hinweise gibt.
Bei den Erhebungen zu den Tiergruppen Avifauna und Fledermäuse wurden zudem auch keine Hinweise auf Haselmausvorkommen festgestellt (z.B. Kobel in der Strauchvegetation).
Hinsichtlich der Hinweise auf Feldhamster stellt der Gutachter klar, dass das letzte Vorkommen der Art in NRW auf Akkerflächen im Raum Zülpich kartiert worden ist.
Die Flächen innerhalb des Plangebietes stellen in keinster
Weise einen Lebensraum für den Feldhamster dar. Der
Feldhamster ist eine Charakterart der Ackerlandschaften
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
13.01
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
27.09.16/
06.09.16
13.02
14.01
27.09.16/
23.09.16
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 104 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
Wo soll das BHKW gebaut werden? Ist
der Lärmschutz gewährleistet? Abgase?
Wie ist es um die Wirtschaftlichkeit des
BHKW bestellt?
Das vergleichbare BHKW in Brühl –Ost
wurde in den letzten Jahren nicht so gut
bewertet.
ja
Nach den letzten Starkregen haben einige Städte in NRW damit begonnen, Grünund Freiflächen zum Schutz vor Hochwasser und Starkregen nicht mehr zu bebauen.
Wo beabsichtigt die Stadt Brühl solche
Flächen zu belassen..
Zu hohe Verdichtung.
nein
nein
(v.a. der Börden) und besiedelt kein Grünland. Als Nahrung
bevorzugt werden Wintergetreide (v.a. Weizen) und mehrjährige Feldfutterkulturen, günstig sind auch Sommergetreide und Körnerleguminosen. Alle diese Aspekte belegen eindeutig, dass ein Vorkommen des Feldhamsters innerhalb
des Planungsraumes ausgeschlossen werden kann.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Das BHKW wird voraussichtlich außerhalb des Plangebietes
im Bereich des Schulzentrums an der Otto-Wels-Straße erstellt. Die Anlage soll nicht nur das hier in Rede stehende Gebiet versorgen sondern auch die Versorgung für weitere in
Planung befindliche Bebauungsgebiete sicherstellen.
Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit liegen noch keine Daten
vor. Der Umgang mit Emissionen ist im nachgeordneten
Baugenehmigungsverfahren zu klären.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die Anregung betrifft ein wichtiges Thema. Der Umgang mit
der Hochwasserschutzproblematik betrifft jedoch nicht diesen Bebauungsplan, sondern ist ein gesamtstädtisches
Thema. Fragen hierzu können an den Fachbereich Stadtentwicklung gerichtet werden.
Wird nicht berücksichtigt.
Das Maß der baulichen Nutzung orientiert sich nicht nur an
den Vorgaben der Baunutzungsverordnung (BauNVO), sondern bedeutet eine Festsetzung dessen, was in der Umgebung bereits heute zulässig ist. Die Verdichtung ist nicht höher als in anderen vergleichbaren Wohngebieten in der Stadt
Brühl. Die Festsetzung von größeren überbaubaren Grundstücksgrenzen bedeutet nicht zugleich, dass diese insgesamt überbaut werden dürfen. Ziel dieser großzügigen Festsetzung ist vielmehr, den künftigen Bauherrn und Architekten
einen Spielraum zu belassen, um bei der Bebauung auch
Gliederungen/Vor- und Rücksprünge einplanen zu können.
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
14.02
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
Im aktuellen Plan werden in Teilen IIIgeschossige Bebauungen zugelassen,
wohlmöglich noch mit einem zusätzlichen
Staffelgeschoß.
27.10.2016
- Seite 105 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nein
Wird nicht berücksichtigt.
Planungsziel ist die Schaffung von Planungsrecht für eine im
städtebaulich-architektonischen Sinn und somit im öffentlichen Straßenraum wahrnehmbare zweigeschossige Bauweise. Dies wurde in der Öffentlichkeit diskutiert und wird
durch das Planungskonzept umgesetzt: Tragender Gedanke
ist die Schaffung von Baurecht für zwei Vollgeschosse sowie
eines darüber liegenden kleineren Geschosses, dass in seiner Ausdehnung als untergeordneter Baukörper wahrgenommen wird. Aufgrund einer beabsichtigten lebendigen
Baugestaltung sollen in manchen Abschnitten Gebäude mit
Sattel- oder Pultdach und in anderen Abschnitten Gebäude
mit Flachdach entstehen können. Hierfür wurde ein kleineres, von den Außenwänden der darunterliegenden Geschosse zurückgesetztes drittes Obergeschoss festgesetzt. In
Verbindung mit der Definition von Attika- und Gebäudehöhen
wird gewährleistet, dass dieses oberste Geschoss sich baulich wie ein Nichtvollgeschoss zurück nimmt und es wird verhindert, dass Flachdachgebäude ein zusätzliches (viertes)
Geschoss erhalten. Das definierte oberste Geschoss ist so
nur als Flachdachgebäude zulässig. Zur Bestimmung der
künftigen Gebäudehöhen werden in der Bebauungsplanung
die Höhenangaben der geplanten Verkehrsanlagen herangezogen und darauf die maximal zulässigen Gebäudehöhen
bezogen. Hierdurch ist für jedes künftige Baugrundstück
festgelegt, wie hoch das geplante Gebäude maximal werden
darf.
Mit der Festsetzung eines dritten Geschosses und der Beschränkung der Ausnutzung, durch die Festsetzung einer
zusätzlichen Baugrenze, ist aus Sicht der Planung eine genauere Steuerung dessen was gebaut werden darf und was
nicht gegeben. Die geplanten dreigeschossigen Gebäude
dürfen nach den Festsetzungen in der Planzeichnung nicht
höher werden als die zweigeschossigen Häuser mit den ge-
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Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
27.10.2016
- Seite 106 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
14.03
Auf Grund der Zulässigkeit von zwei
Wohneinheiten je EFH und DHH wird ein
großes Parkproblem entstehen.
nein
14.04
Der zu erwartende KFZ-Verkehr durch
das neue Wohngebiet wird nach Auffassung des Eingabenstellers komplett über
die bereits heute stark belastete Vorgebirgsstraße geführt.
nein
neigten Dachflächen.
Wird nicht berücksichtigt.
Die erforderlichen Stellplätze sind für die künftigen Bewohner in Tiefgaragen bzw. innerhalb von Einzelgaragen / Carports auf den jeweiligen Baugrundstücken herzustellen. Darüber hinaus wurden innerhalb des Plangebietes für Besucher 35 öffentliche Parkplätze eingeplant.
Damit wird innerhalb des Plangebietes im Vergleich mit anderen Neubaugebieten in der Stadt Brühl ein größeres öffentliches Parkplatzangebot bereitgestellt.
Wird nicht berücksichtigt.
Die Hauptanbindung des Plangebietes erfolgt über den
Kreisverkehr an die Bonnstraße.
In der begleitenden Verkehrsuntersuchung kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass der Kreisverkehr auch nach
Realisierung des Baugebietes seine sehr gute Qualitätsstufe
A beibehält.
Eine stärkere Beanspruchung der Vorgebirgsstraße durch
die künftigen Bewohner ist aus den Erhebungen zum Verkehrsgutachten nicht ablesbar.
B 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
TÖB
Stellungnahme TÖB
T1.01
31.08.16/
31.08.16
Palmersdorfer
Bachverband
Es wird darauf hingewiesen, dass auf
keinen Fall die von der unteren Wasserbehörde genehmigte Einleitmenge in das
Rückhaltebecken "Auf der Pehle" überschritten werden darf. Insofern wird die in
der Begründung gemachte Aussage,
dass
der
Abfluss
voraussichtlich
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
ja
Wird berücksichtigt.
Die Ausführungen in der Begründung werden dahingehend
angepasst, dass eine endgültige Stellungnahme des
Palmersdorfer Bachverbandes noch aussteht und erst nach
der hydraulischen Überprüfung abgegeben werden kann.
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
TÖB
T2.01
31.08.16/
02.09.16
Erftverband
T3.01
07.09.16/
02.09.16
Landesbetrieb
Straßen NRW
Stellungnahme TÖB
ungedrosselt in die vorhandene Regenwasserkanalisation eingeleitet werden
kann, skeptisch beurteilt.
Um eine endgültige Stellungnahme abgeben zu können, müssen die Ergebnisse
der hydraulischen Überprüfung im Rahmen der derzeitig laufenden Generalentwässerungsplanung der Stadt Brühl abgewartet und bewertet werden.
Wie bereits in unserer Stellungnahme
vom 21.01.2016 weisen wir darauf hin,
dass aufgrund der geologischen Verhältnisse und der Geländemorphologie im
Bereich des Plangebietes eine Aussage
über die Grundwasserverhältnisse nicht
möglich ist. Die Grundwassersituation
kann nur anhand einer Sondierung vor
Ort ermittelt werden. Des Weiteren bestehen gegen die Planung aus wasserwirtschaftlicher
Sicht
seitens
des
Erftverbandes keine Bedenken.
Die beiden Stadtstraßen Pehler Hülle und
Eichweg bilden mit der L 183 eine Kreuzung, die auf der Landesstraße mit Linksabbiegespuren ausgestattet ist. Wie im
Abstimmungsgespräch vom 26.08.2016
von allen Beteiligten feststellt wurde, ist
hier ein Linksabbiegen von der L 183 in
die Stadtstraßen künftig zu unterbinden.
Für die jeweils unterbundene Fahrbeziehung werden die bei- den Kreisverkehre
zu nutzen sein (L 183/ Vorgebirgsstraße/
Berliner Rind und L 183/ K 7-neu herzustellen im Rahmen des BP 06.15).
27.10.2016
- Seite 107 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
ja
Wird berücksichtigt.
Für das Plangebiet wurde ein Baugrundgutachten
(SNOUSSI, Nov. 2015) erstellt. In diesem Gutachten sind
u.a. auch die Grundwasserdaten dargelegt. Die Grundwassermessstelle 076690416 an der Pingsdorfer Straße 81
weist den geringsten Flurabstand des Grundwassers mit
20,59 m für den Sommer des Jahres 2008 aus. Mittlere
Grundwasserflurabstände liegen bei etwa 21,0 bis 21,5 m.
ja
Wird berücksichtigt.
Die Anregungen zur Ausgestaltung des Kreisverkehrsplatzes
und deren Einmündungen werden zur Kenntnis genommen.
Für die abschließende Prüfung und Erteilung der Genehmigung zum Bau der Anbindung wird ein straßentechnischer
Entwurf vorgelegt.
Soweit erforderlich erfolgt eine Verwaltungsvereinbarung
zwischen der Stadt Brühl und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel.
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Lfd. Nr.
T4.01
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
06.09.16/
06.09.16
TÖB
Unitymedia
NRW
Stellungnahme TÖB
Im Übrigen ist bis zur Umgestaltung der
Knoten in der Stadtstraße „Pehler Hülle"
eine verkehrssichere Führung für Radfahrer incl. Ummarkierung von Warnlinie
usw. in Abstimmung mit dem Landesbetrieb herzustellen.
Im Bereich der Anbindung an die L 183
(Pehler Hülle) ist durch entsprechende
Regelungen sicherzustellen, dass die
Sichtfelder entsprechend der Richtlinien
für die Anlage von Stadtstraßen
-RASt- Abschnitt 6.3.9.3 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen im Bereich der Einmündung
dauerhaft von Bewuchs und Baukörpern
freigehalten werden.
Insbesondere an Knotenpunkten, Rad/Gehwegüberfahrten und Überquerungsstellen müssen für wartepflichtige Kraftfahrer, Radfahrer und Fußgänger Mindestsichtfelder zwischen 0,80 m und 2,50
m Höhe von ständigen Sichthindernissen,
parkenden Kraftfahrzeugen und sichtbehindern.
Unsere Stellungnahme vom 13.01.2016
gilt unverändert weiter.
Schreiben v. 13.01.16
Im Planbereich befinden sich keine Versorgungsanlagen der Unitymedia NRW
GmbH. Die Unitymedia ist jedoch grundsätzlich daran interessiert, das glasfaserbasierte Kabelnetz in Neubaugebieten zu
erweitern.
Es wird darum gebeten die Unitymedia
27.10.2016
- Seite 108 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
-
Der Hinweis wird an den Investor weiter gegeben.
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T5.01
T5.02
T5.03
T5.04
T5.05
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
16.09.16/
15.09.16
TÖB
Geologischer
Dienst NRW
Stellungnahme TÖB
am weiteren Verfahren zu beteiligen.
Das vorliegende Baugrundgutachten wird
lediglich zur Kenntnis genommen.
Laut Baugrundgutachten sind im Plangebiet auch Mehrfamilienhäuser mit Tiefgaragen geplant. Die Untersuchungstiefe
von 3 - 5 m ist im Allgemeinen zur Beurteilung des Baugrundes nicht ausreichend.
In Kap. 3 des Gutachtens werden Bemessungswerte des Sohlwiderstandes
angegeben. Für die Gründung in Lehmschichten überwiegend steifer Konsistenz
erscheinen die in der Tabelle angegebenen Werte deutlich zu groß.
Das Plangebiet befindet sich in einem Bereich der sümpfungsbedingten Grundwasserabsenkung. Ungleichmäßige Bodenbewegungen sind nicht auszuschließen, deshalb können ggf. besondere bauliche Maßnahmen im Gründungsbereich
baulicher Anlagen erforderlich werden.
Ich empfehle Ihnen diesbezüglich die
RWE Power AG zu beteiligen. Eine
Kennzeichnung ist empfehlenswert.
Zum o. g. Vorgang wird auf die Bewertung der Erdbebengefährdung hingewiesen, die bei Planung und Bemessung üblicher Hochbauten gemäß den Technischen Baubestimmungen des Landes
NRW mit DIN 4149:2005-04 „Bauten in
deutschen Erdbebengebieten" zu berücksichtigen ist.
Die Gemarkung Badorf der Stadt Brühl ist
27.10.2016
- Seite 109 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nein
Wird nicht berücksichtigt.
-
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an den Gutachter weitergeleitet.
-
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an den Gutachter weitergeleitet.
ja
Wird berücksichtigt.
Auf die sümpfungsbedingte Grundwasserabsenkung und auf
die Erforderlichkeit der dadurch ggf. besonderen baulichen
Maßnahmen wird hingewiesen.
RWE Power ist am Verfahren beteiligt worden. Es wurde jedoch keine Stellungnahme abgegeben.
ja
Wird bereits berücksichtigt.
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Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
T6.01
26.09.16/
21.09.16
T7.01
22.09.16/
22.09.16
T7.02
T8.01
TÖB
Stellungnahme TÖB
der Erdbebenzone 2 und geologischer
Untergrundklasse T zuzuordnen.
Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß
DIN 4149:2005 und der entsprechenden
Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich
hingewiesen.
Deutsche Tele- Es wird auf das Schreiben vom 18.01.16
kom Technik
verwiesen. Diese Stellungnahme gilt unGmbH
verändert weiter.
Schreiben v. 18.01.16
Gegen die o. a. Planung werden keine
Einwände vorgetragen.
Rhein-Erft-Kreis Es werden keine Bedenken oder AnreAmt für Umwelt- gungen vorgebracht.
schutz und
Kreisplanung
Die Untere Wasserbehörde bittet zu beachten, dass das Gebiet nicht in einer
Wasserschutzzone liegt. Eine Versickerung ist aufgrund der Beschaffenheit des
Baugrundes und der Versickerungsfähigkeit des Bodens nicht möglich, daher soll
das Niederschlagswasser in die vorhandene Regenwasserkanalisation eingeleitet werden.
LVR-Amt für
Um Missverständnisse zu vermeiden wird
Bodendenkmal- darum gebeten in den Hinweise zu formupflege im Rhein- lieren, dass eine vollflächige Ausgrabung
land
durchgeführt wird. Sachverhaltsermittlung
würde bedeuten, dass noch große Teile
des Bodendenkmals erhalten bleiben.
Darüber hinaus wird darum gebeten, aus
dem gleichen Grund auf S. 6 sowie auf S.
27.10.2016
- Seite 110 (111) -
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nein
Wird nicht berücksichtigt.
nein
Wird nicht berücksichtigt.
ja
Wird bereits berücksichtigt.
ja
Wird berücksichtigt.
Die Änderungen werden entsprechend der Anregung vorgenommen.
BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Datum
Anschreiben
TÖB
Stellungnahme TÖB
23 den Begriff Voruntersuchung in Untersuchung zu ändern.
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
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