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Vorlage (Abwägungsvorschlag)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
733 kB
Datum
12.12.2016
Erstellt
06.12.16, 16:55
Aktualisiert
06.12.16, 16:55

Inhalt der Datei

BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" 27.10.2016 - Seite 1 (111) - Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 06.02 ‚Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße‘ A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (11.11. - 22.01.2016) und TÖB-Beteiligung (bis zum 12.02.2016) A 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben B1.01 27.11.15/ 27.11.15 Es wird vermutet, dass sich innerhalb des Plangebietes Baureste aus der Römerzeit befinden (z.B. Reste eines Töpferofens oder einer ehemaligen Hofanlage). Es wird um Auskunft gebeten, wie die Stadt Brühl mit diesem Belang umgeht, ob dies durch die Untere Denkmalbehörde der Stadt Brühl geschehen ist und wie die Stellungnahme der involvierten Behörden für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege lautet. ja B2.01 13.01.16/ 13.01.16 Warum erfolgt keine Fuß-Radwegeverbindung über die Taunusstraße? ja Umlegungsverfahren durchführen, um die Zugänglichkeit der privaten Grundstücke zu ermöglichen. nein Der in der Bürgerversammlung gezeigte Plan enthält eine Stichstraße, die über das Grundstück des Eingabenstellers verläuft. Diese ist nicht gewünscht und sollte um geplant werden. ja B2.02 B3.01 14.01.16/ 14.01.16 Bürger Stellungnahme Bürger Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein Wird berücksichtigt. Die Verwaltung hat bereits sehr frühzeitig das LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland über die Planungsabsichten informiert und um Überprüfung hinsichtlich möglicher Bodendenkmäler gebeten. Mit Schreiben vom 04.01.2016 hat die Bodendenkmalbehörde der Stadt Brühl mitgeteilt, dass auf Grund der bisherigen Erkenntnisse nicht auszuschließen ist, dass sich innerhalb des Plangebietes vorgeschichtliche, römische und mittelalterliche Bodendenkmäler erhalten haben. Inzwischen wurde eine Fachfirma mit der Überprüfung und Klärung beauftragt, ob befundführende Kulturschichten im Plangebiet erhalten sind. Wird berücksichtigt. In der Planfassung für die öffentliche Auslegung wird eine Fußwegeverbindung bis zur Taunusstraße festgesetzt. Wird nicht berücksichtigt. Dieses Bebauungsplanverfahren basiert auf der Eigeninitiative eines Projektentwicklers, der selbst über die betroffenen Grundstücke verfügt. Ein Umlegungsverfahren ist daher nicht erforderlich. Die Erreichbarkeit von Grundstücken zu gewährleisten ist auch Inhalt des Bebauungsplanverfahrens Wird berücksichtigt. Der Anregung wird gefolgt und die Planung entsprechend um geplant. BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 2 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B3.02 In der Begründung vom 30.11.2015 wird noch von einem beschleunigten Verfahren berichtet. Es soll doch kein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden. ja B3.03 In der Begründung wird von einer unmittelbaren Baulandmobilisierung gesprochen. Ist davon auszugehen, dass die Fläche nicht als Spekulationsobjekt verwendet wird? Auf dem Grundstück des Eingabenstellers wurde eine Rammkernbohrung durchgeführt, ohne den Eigentümer zu fragen. Er möchte dies nicht und will wissen, ob die Stadt Brühl die Firma beauftragt hat? In der artenschutzrechtlichen Prüfung ist nur eine Prüfung für Vögel und Fledermäuse erkennbar. Was ist mit den anderen Tieren? Der Einwender hinterfragt, ob die Untersuchungen vollständig sind. nein B3.04 B3.05 nein ja Wird berücksichtigt. In der Begründung wird unter der Ziffer 1.3 letzter Absatz, ausgeführt, dass von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht wird, es werden sowohl eine zweiwöchige Bürgerbeteiligung wie auch eine eigenständige Bürgerinformation durchgeführt. Die Regelung zum beschleunigten Verfahren beinhalten jedoch auch die Option, dass von einer Umweltprüfung abgesehen werden kann. Hiervon soll weiterhin gebrauch bemacht werden. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Es besteht eine große Nachfrage nach Baugrundstücken und Wohnungen, sodass von einer zügigen Baulandmobilisierung ausgegangen wird. Dieses ist jedoch nicht Inhalt des Bebauungsplans. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Das Einholen von Betretungs- und sonstigen erforderlichen Rechten ist Anliegen des Projektentwicklers. Dieser schuldet der Stadt die Erstellung erforderlicher Gutachten. Die Firma wurde nicht von der Stadt, sondern vom Projektentwickler beauftragt. Ist bereits berücksichtigt. Die Kritik ist zurückzuweisen, da im Rahmen der Artenschutzprüfung nach § 44 BNatSchG grundsätzlich sämtliche Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie sämtliche wildlebende Vogelarten relevant sind, darunter auch Arten, die in Nordrhein-Westfalen nur als Irrgäste oder sporadische Zuwanderer auftreten sowie (bei den Vogelarten) häufige, verbreitete und ungefährdete Arten, die einen günstigen Erhaltungszustand haben. In einem ersten Schritt werden diejenigen prüfrelevanten Arten ermittelt, die im Wirkungsbereich des Vorhabens vorkommen. Dies erfolgt in erster Linie auf Grundlage von Bestandsaufnahmen sowie einer Erfassung von Lebensraum- BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. B 4.01 Eingangsdatum/ Datum Anschreiben 18.01.16/ 15.01.16 Bürger Stellungnahme Bürger Die Wohnsituation der Eingabensteller würde sich durch die Umgestaltung der Vorgebirgsstraße und die neue Zugangsstraße erheblich verschlechtern. Es wird angeregt zwischen dem Fußweg und der Grundstücksgrenze einen mind. 1,0 m breiten Grünstreifen anzulegen. 27.10.2016 - Seite 3 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein ja strukturen mit einer möglichen Bedeutung als Lebensraum bzw. Teillebensraum für prüfrelevante Arten. Berücksichtigt werden auch Angaben aus Datensammlungen der Naturschutzverwaltung (LANUV 2014a, b), hier vor allem die Messtischblatt- (MTB-) bezogene Zusammenstellung planungsrelevanter Arten. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass es nicht Aufgabe der Artenschutzprüfung ist nach Tieren zu suchen, auf die es nach Auswertung der Daten und den Begehungen keine Hinweise gibt. Wird berücksichtigt. Im Rahmen der Planaufstellung hat das Ingenieurbüro Runge für den Standort eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt. Danach ist vorgesehen, das geplante Wohngebiet über den Kreisverkehr Alte Bonnstraße / Vorgebirgsstraße zu erschließen. Um Kenntnisse zu den bestehenden Verkehrsstärken im Umfeld des Bebauungsplangebietes zu erlangen, fanden im Dezember 2014 und im April 2016 Verkehrszählungen und Verkehrsbeobachtungen statt. Durch die Kanalbaumaßnahmen auf der Badorfer Straße konnten seit Ende 2014 keine typischen Belastungen durch Verkehrszählungen ermittelt werden, sodass auf Zähldaten der Stadt Brühl von Februar 2012 zurückgegriffen wurde. Baustellenbedingte Verkehrsverlagerungen wurden innerhalb der Verkehrsuntersuchung berücksichtigt und korrigiert. Die Leistungsfähigkeitsberechnungen zeigen, dass die Umbaumaßnahmen am Kreisverkehr weder einen Rückstau im Kreisverkehr noch sonstige negative Auswirkungen am Kreisverkehr bewirken. Der Kreisverkehr weist für Fußgänger und Radfahrer, die im Kreisverkehr auf der Fahrbahn geführt werden, eine hohe Verkehrssicherheit auf. Da es sich bei der Alte Bonnstraße um eine klassifizierte BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. B4.02 Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger Im rückwärtigen Bereich der Vorgebirgsstraße 40 ist ein Mehrfamilienwohnhaus geplant. Es wird eine Umplanung für ein Einzelhaus angeregt. 27.10.2016 - Seite 4 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nein Straße handelt hat im Jahr 2015 ein Vorgespräch beim Landesbetrieb Straßen NRW in Euskirchen stattgefunden. Der Landesbetrieb hatte angeregt, das Plangebiet geradlinig an den Kreisverkehr anzubinden, während die Vorgebirgsstraße untergeordnet in die Planstraße einmündet. Dieser Anregung ist die Planung gefolgt und hat die Einmündung vor der Planstraße geringfügig verschwenkt. Durch den Verschwenk der Vorgebirgsstraße und der Vorfahrt für die Planstraße werden in diesem Bereich eine Reduzierung der Geschwindigkeit und damit eine Verbesserung der Verkehrssicherheit erwartet. Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung sind auch alternative Anbindungen des Innenbereichs an die tangierenden Straßen untersucht worden. Nach Aussage des Gutachters sind jedoch Anbindungen an die Pehler Hülle und die Badorfer Straße in Bezug auf die Höhenlage zum Baugebiet und die Verträglichkeit zusätzlicher KFZ-Verkehrsbelastungen auf diesen schmalen, empfindlichen Wohnstraßen problematisch. Für die unmittelbar angrenzenden Bewohner wird sich die örtliche Situation mit der Realisierung der Maßnahme verändern. Der Anregung hinsichtlich der Umplanung wird daher gefolgt. Die Planstraße wurde in nördlicher Richtung verschoben, sodass der Abstand zu dem Grundstück der Eingabensteller vergrößert und eine Abpflanzung mit einer Hecke o.ä. möglich wird. Wird nicht berücksichtigt. In der Stadt Brühl besteht nach wie vor ein hoher Bedarf an Geschoßwohnungen, sodass die Vorhabenträger angehalten sind entsprechende Flächen für diese Nutzung vorzuhalten. Die Planung hat darauf reagiert und im zentralen Bereich des Gebietes den überwiegenden Teil der Geschoßwohnungen vorgesehen. Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Flächengröße und der Gebäudehöhe für das geplante Ge- BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 5 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B4.03 Es ist ökologisch nicht vertretbar den alten Baumbestand zu entfernen, die Grünfläche zu versiegeln, den Lebensraum der Tiere zu vernichten. nein B4.04 Von der Planung profitiert nur der Investor und einige wenige. Das Vorhaben ist aus sozialen und städtebaulichen Gesichtspunkten nicht vertretbar. Die Nachverdichtung führt zu erheblichen infrastrukturellen Problemen im näheren Umfeld. Die Verkehrssituation wird zu- nein bäude enge Grenzen fest. Wird nicht berücksichtigt. Der Rat der Stadt Brühl hat auf der Grundlage der Gemeindeordnung und des Landschaftsgesetzes – LG eine Baumsatzung beschlossen. Diese Satzung regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne. Danach stehen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang unter dem Schutz der Baumsatzung. Im Rahmen der Planaufstellung wurden die von der Satzung betroffenen Bäume eingemessen und kartiert. Die mit der Realisierung der Planung zu fällenden Bäume sind entsprechend der Baumsatzung vom Verursacher als Ersatzgeld an die Stadt Brühl zu zahlen. Zeitpunkt und Umfang der Ersatzzahlung wird in einem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Projektentwickler / Grundstückseigentümer und der Stadt Brühl geregelt. Hinsichtlich der Entwicklung des Standortes gibt es seitens des Gesetzgebers (Baugesetzbuch) eine klare Vorgabe. Auf Grund des jahrelangen Flächenverbrauchs in den Außenbereichen hat der Gesetzgeber die Stärkung der Innenbereiche in das Baugesetzbuch (§ 13a BauGB) eingefügt. Danach sind die Innenbereiche vorrangig zu Verdichten und / Wiedernutzbar zu machen. Der Rat der Stadt Brühl räumt zudem der Herstellung von Wohngebäuden gegenüber dem in isolierter Innenlage befindlichen Grünraum der Hausgärten Vorrang ein. Wird nicht berücksichtigt. Die wirtschaftlichen Gewinne sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung und den Naherholungsmöglichkeiten als optimal zu bewerten. Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung am BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 6 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nehmend heikler. Zudem befinden sich die Schulen und Kindergärten bereits an der Kapazitätsgrenze. B04.05 B 5.01 19.01.16/ 17.01.16 B6.01 15.01.16 B6.02 Unmittelbar entlang der Grundstücksgrenze befinden sich Kellerräume. Es wird befürchtet, dass die Wände den Belastungen durch Baufahrzeuge nicht standhalten. Die Eingabensteller wenden sich gegen das geplante Mehrfamilienwohnhaus im Südwesten des Plangebietes. Ein erhöhtes Gebäude an dieser Stelle würde eine besondere Beeinträchtigung der Lebensqualität und Wertstabilität der umliegenden Altbauten auch besonders durch den Schattenwurf bedeuten. nein Der Eingabensteller bezweifelt, dass die geplante Bebauung bei Einhaltung der GRZ von 0,4 verwirklicht werden kann und bittet um Erläuterung wie das funktionieren soll. nein Der Eingabensteller wüsste gerne, warum ein Teil des Grundstücks Ecke Badorfer Straße / Pehler Hülle herausgelöst und - nein 26.01.2010 ein Wohnbauflächenkonzept für das gesamte Stadtgebiet beschlossen. In dieser Konzeption war u.a. der Standort des Plangebietes als Potentialfläche für den Wohnungsbau enthalten. Darüber hinaus stellt der Flächennutzungsplan bereits seit 1996 diese Fläche als potentielle Wohnbaufläche dar. Auf der Grundlage des Wohnbauflächenkonzeptes und des Flächennutzungsplanes sind jeweils parallel auch die Schul- und Kindergartenbedarfe fortgeschrieben worden. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die Anregung wird an den Investor weitergeleitet, damit dieser in der Bauphase die nötigen Sicherungsmaßnahmen trifft. Wird nicht berücksichtigt. Bei dem geplanten Gebäude handelt es sich um ein zweigeschossiges Wohnhaus plus einem kleineren obersten Geschoss für insgesamt ca. 6 Familien. Die Planung orientiert sich bei der Festsetzung der Bauhöhe an der umgebenden Bebauung, sodass sich die Bauhöhe in den Gesamtraum einfügt. Die geplante Bebauung stellt keine besondere Beeinträchtigung der Lebensqualität und Wertstabilität dar. Ein nachteiliger Schattenwurf entsteht durch die Bebauung nicht. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die Einhaltung der Grundflächenzahl ist im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. Der Bebauungsplan setzt für alle Baugrundstücke eine Grundflächenzahl von 0,4 fest. Die im Vorentwurf dargestellten Baukörper sind nur beispielhaft und sollen zum besseren Verständnis bezüglich der weiteren Festsetzungen beitragen. Die Festsetzung einer GRZ erfolgt zudem unabhängig von der Festsetzung eines Baufensters. Das Eckgrundstück ist nicht aus dem Plangebiet herausgelöst, sondern Teil des Bebauungsplanes. Die Antragstellung für die Bebauung des Eckbereichs ist vor BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 7 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nun dem Bebauungsplan zugeschlagen wurde. B6.03 B6.04 B6.05 18.01.16 Der im B-Planvorentwurf vorgeschlagene Fußweg zur Pehler Hülle wird auf Grund der vorhandenen Bebauung für unrealistisch gehalten und ein Fußweg über das vorgenannte Eckgrundstück zur Badorfer Straße vorgeschlagen. Die Neubaugebiete führen nach Auffassung des Eingabenstellers zu einer deutlichen Steigerung der Kinderzahlen. Es ist daher unerlässlich eine zuverlässige Kinder-/Schülerprognose insbesondere für Badorf zu erstellen. nein Inwieweit sind im Baugebiet geschützte Bäume identifiziert und inwieweit ist der Bebauungsplan angepasst worden, sodass diese geschützten Bäume erhalten bleiben können? nein ja der Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt. Die Genehmigung erfolgte auf der Grundlage des Bebauungsplanes ‚Bauzonen‘ im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Die Fußwegeverbindung ist nicht unrealistisch. Die betroffenen Grundstücke befinden sich - im Gegensatz zu dem vorgeschlagenen Grundstück - in alleiniger Verfügungsgewalt des Projektentwicklers, sodass die Realisierung möglich ist. Ist bereits berücksichtigt. Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung am 26.01.2010 ein Wohnbauflächenkonzept für das gesamte Stadtgebiet beschlossen. In dieser Konzeption war u.a. der Standort des Plangebietes als Potentialfläche für den Wohnungsbau enthalten. Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sind die seinerzeit als Potentialfläche bewerteten Bereiche als Wohnbauflächen dargestellt worden. Auf der Grundlage des Wohnbauflächenkonzeptes und des Flächennutzungsplanes sind jeweils parallel auch die Schulund Kindergartenbedarfe fortgeschrieben worden. Zuständige Ämter werden im Verfahren beteiligt. Hierüber ist auch die Fortschreibung und Weiterentwicklung der Bedarfe an KiTa- und Schulplätzen gewährleistet. Wird nicht berücksichtigt. Der Rat der Stadt Brühl hat auf der Grundlage der Gemeindeordnung und des Landschaftsgesetzes eine Baumsatzung beschlossen. Diese Satzung regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne. Danach stehen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang unter dem Schutz der Baumsatzung. Im Rahmen der Planaufstellung wurden die von der Satzung betroffenen Bäume eingemessen und kartiert. BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 8 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B6.06 18.01.16 Der Eingabensteller bittet um Erläuterung, wie mit seinen Eingaben während des Planungsprozesses verfahren wird. - B6.07 18.01.16 Wie sieht ein Staffelgeschoß aus und welche Abweichungen sind hier zu einem Satteldach zulässig? - B6.08 Bei den Mehrfamilienwohnhäusern sollten nur Flachdächer zur Ausführung kommen. nein B6.09 Die in der Bürgerversammlung genannte Gebäudehöhe sollte im Bebauungsplan festgeschrieben werden. ja Die mit der Realisierung der Planung zu fällenden Bäume sind entsprechend der Baumsatzung vom Verursacher als Ersatzgeld an die Stadt Brühl zu zahlen. Zeitpunkt und Umfang der Ersatzzahlung wird in einem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Projektentwickler / Grundstückseigentümer und der Stadt Brühl geregelt. Vorrangiges Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung von neuem Wohnraum. Eine Ausrichtung der Bebauung an vorhandenem Baumbestand ist daher nicht möglich. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sowie aus der öffentlichen Auslegung werden den Ausschussmitgliedern des Planungsausschusses (PSTA) zur Kenntnis gegeben. Alle Stellungnahmen werden letztlich vom Rat behandelt, abgewogen und beschlossen. Das beschlossene Abwägungsergebnis wird den Eingabenstellern nach Bekanntmachung des Bebauungsplanes als Satzung zugestellt. Staffelgeschosse sind Geschosse, die gegenüber den darunterliegenden Geschossen zurückspringen und eine kleinere Grundfläche aufweisen. Die Landesbauordnung NRW enthält nur wenige Vorschriften zum Thema Staffelgeschoss. Unter § 2 Abs. 5 BauONRW wird lediglich der Vollgeschossbegriff definiert. Danach handelt es sich bei einem Staffelgeschoss um ein Vollgeschoss, wenn die darunterliegende Grundfläche um mehr als 2/3 überschritten wird. Wird nicht berücksichtigt. Bei den Mehrfamilienwohnhäusern werden weitestgehend Flachdächer oder nur gering geneigte Dächer zu Anwendung kommen um eine gewisse Vielfalt in der städtebaulichen Gestaltung des Gebietes zu ermöglichen. Wird berücksichtigt. Als Grundlage für den förmlichen Bebauungsplan dient die Verkehrsplanung des Ingenieurbüros Geißler. In der Verkehrsplanung sind die Fahrbahngrenzen (Grundstücksgren- BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 9 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B6.10 20.01.16 Der Eingabensteller bittet nochmals um kurzfristige Beantwortung seiner Fragen und zeigt wenig Verständnis dafür, dass er zu seinen Vorschlägen von der Verwaltung keine direkten Bescheide bekommt. nein B6.11 20.01.16 Der Eingabensteller wendet sich gegen die in der Bürgerversammlung zum Bebauungsplan von einem Ratsherrn gemachte Äußerung, wonach es in Brühl keine bebaubaren Flächen mehr gäbe. Der Eingabensteller verweist in diesem Zusammenhang auf die Ratsvorlage 554/2015. Gemäß dieser Vorlage sind viele Hektar Baulandflächen im Rahmen der Phantasialanderweiterung zurückge- nein zen) höhenmäßig festgelegt. Diese Höhenangaben dienen der Planung für die Bestimmung der maximal zulässigen Gebäudehöhen. Diese orientieren sich an den vorhandenen Gebäudehöhen. Mit der Festsetzung von Gebäude-, Traufhöhen und Attikahöhen wird gewährleistet, dass die neue Bebauung im Kern der Umgebungsbebauung entspricht. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Das Bebauungsplanverfahren ist ein Gesetzgebungsverfahren. Dieses beinhaltet ein formelles Verfahren, nach dem u.a. auch die Beteiligung von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange erfolgt. Dieses Verfahren sieht vor, dass die Entscheidung über Inhalte zum Bebauungsplan letztlich durch den Rat der Gemeinde unter Vorlage aller Einwendungen erfolgt. Dies dient dem Zweck, dass zum Schluss des Verfahrens alle Einwendungen aller Beteiligten gegeneinander und untereinander abgewogen werden können. Die öffentlichen Beteiligungsphasen zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung - in Fall des BP 06.02 ergänzt durch eine Bürgerveranstaltung - sowie zur Öffentlichen Auslegung dienen dem Zweck, dass Fragen gestellt und diskutiert werden können. Die gewonnenen Erkenntnisse können dann als Einwendungen im Rahmen der Beteiligungsphasen vorgetragen werden. Wird nicht berücksichtigt. Die vom Eingabensteller zitierte Vorlage Nr. 554/2015 führt aus, dass die in der zugehörigen Anlage dargestellten Flächen zum Siedlungsflächenausgleich unterschiedlichen Flächenbewertungen unterliegen, die eine Nutzung für Wohnbauflächenzwecke ausschließen. Die einzigen Wohnbauflächen, über die die Stadt Brühl verfügen kann, ergeben sich aus dem Wohnbauflächenkonzept der Stadt Brühl, das der Rat in seiner Sitzung am 26.01.2010 beschlossen hat. Der Eingabensteller wurde mit Schreiben und Kartenmaterial BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. B6.12 Eingangsdatum/ Datum Anschreiben 24.01.16 B6.13 B7.01 B7.02 18.01.16/ 18.01.16 Bürger Stellungnahme Bürger nommen worden. Die vorgestellte Planung stellt ein reines ‚Zubetonieren‘ dar. Sie führt nur zu eingeschränkter Sicht und schlechterer Luft. 27.10.2016 - Seite 10 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nein Es wird eine Begegnungsfläche mit einem großen gestalteten Spielplatz und Gewerbeflächen z.B. mit einem Eiscafé vorgeschlagen. nein Nach Auffassung des Eingabenstellers besteht keine Notwendigkeit das Gebiet zu bebauen. Es würden in der Umgebung des Plangebietes in den nächsten Jahren eine Vielzahl von Wohnungen frei werden. Die Bebauung wird daher abgelehnt. nein Die Zufahrt zum Plangebiet stellt sich als Nadelöhr dar. Sollte in der Zufahrt ein Unfall passieren, ist das Gebiet abgeschnitten. nein vom 09.02.2016 detailliert über den Sachverhalt informiert. Wird nicht berücksichtigt. Die Planung eines Reinen Wohngebietes in zweigeschossiger Bauweise plus einem obersten kleineren Geschoss mit einer Grundflächenzahl von 0,4 ist eine städtebaulich verträgliche Stadtplanung. Erhebliche Beeinträchtigungen entstehen weder in Hinsicht auf 'Sichtverhältnisse' noch auf 'Luftqualität'. Wird nicht berücksichtigt. Die Anlage einer Begegnungsfläche mit Spielplatz und Eiscafé entspricht nicht den Zielen der Planung. Dem Wunsch nach einem vergrößerten Spielplatz hingegen wird gefolgt. Dieser wurde vergrößert und bietet auch Flächen für Nachbarschaftstreffen. Wird nicht berücksichtigt. In der Stadt Brühl bestehen nach wie vor hoher Bedarf an Wohnraum, der nicht gedeckt werden kann. Eine Begleiterscheinung der alternden Bevölkerung ist der steigende Wohnflächen-Pro-Kopf-Verbrauch: zunehmend mehr Menschen bewohnen auch alleinstehend ihre Eigentumsimmobilien, Single-Haushalte nehmen insgesamt zu. Einem rückläufigen Bevölkerungstrend kann nur mit der Ausweisung neuer Wohnbauflächen begegnet werden. Bedarfe aus den Großstädten sind dabei noch nicht berücksichtigt. Für die Baugrundstücke innerhalb des Plangebietes ist bereits heute die Nachfrage größer als das Angebot. Wird nicht berücksichtigt. Die Zufahrt ist ausreichend breit bemessen (10,5 m / 9,0 m) und geradlinig auf den Kreisverkehrsplatz ausgerichtet. Bei einem Unfall bestünde ausreichend Fläche um einen Notarztwagen o.ä. vorbeifahren zu lassen. In dem sehr seltenen Fall, dass selbst diese Straße für einige Zeit gesperrt würde, bestünde für die Menschen vor Ort keine Gefahr. Das BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 11 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B7.03 Die Änderung der Verkehrsführung und Herabstufung der Vorgebirgsstraße zur Nebenstraße führen zu unsicheren Verkehrssituationen. nein B7.04 Es wird ein autofreies Gebiet vorgeschlagen. Es sollte eine Großgarage für alle künftigen Bewohner der Geschoßwohnungen und Eigenheime errichtet werden. nein B7.05 Der geplante Fußweg zur Pehler Hülle sollte in den Bereich der Zufahrt Badorfer Straße 79 verlegt werden. Diese Trasse könnte im Notfall auch als Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge dienen. nein Gebiet kann immernoch über den Fußweg zur Straße Pehler Hülle erreicht werden. Zur Verbesserung der fußläufigen Situation setzt der Bebauungsplan zudem im nördlichen Teil eine Fußwegeverbindung zur Taunusstraße hin fest. Bei der geplanten Anbindung an die Taunusstraße handelt es sich um eine vorsorgliche Maßnahme, um auf Dauer die fußläufige Anbindung zu verbessern.. Mit der planungsrechtlichen Festsetzung wird eine langfristige Realisierung angestrebt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Durch den Verschwenk der Vorgebirgsstraße und der Vorfahrt für die Planstraße wird in diesem Bereich eine Reduzierung der Geschwindigkeiten und damit eine Verbesserung der Verkehrssicherheit erwartet. Eine Herabstufung einer Straße ist mit der Planung nicht verbunden. Vorfahrtstechnische Regelungen sind ordnungsrechtlicher Natur und können im Bebauungsplan nicht geregelt werden. Wird nicht berücksichtigt. Das Bebauungskonzept sieht einen Mix aus Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern am geplanten Standort vor. Die Entwicklung eines autofreien Wohngebietes setzt die Initiative eines Projektentwicklers voraus. In diesem Fall haben Fachverwaltung und Rat sich dem Beabuungsvorschlag des Investors angeschlossen. Von daher wird an der bisherigen Konzeption festgehalten. Wird nicht berücksichtigt. Die vorgeschlagene Fußwegvariante wird abgelehnt, da mit der gemeinsamen Einrichtung der Ein- und Ausfahrt und dem Fußweg für die Kinder vorsätzlich eine Gefahrenstelle geschaffen würde. Das Grundstück befindet sich zudem in privatem Eigentum. Ein öffentlicher Fußweg stünde der Anregung bereits auf Grund der Eigentumssituation entgegen. BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben B7.06 B8.01 20.01.16/ 18.01.16 Bürger Stellungnahme Bürger Es wird kritisiert, dass der Neubau der Gebäude Badorfer Straße / Pehler Hülle vier Geschosse hoch ist und die Nachbarschaft dadurch schon erheblich belastet ist. Es ist zu prüfen, ob bei dieser Höhe eine 3 m Abstandsfläche noch ausreichend groß bemessen ist. Der Eingabensteller weist auf die mangelhafte oder gar nicht vorhandene Bauleitung während der Bauphase und auf die dadurch entstandenen Konflikte mit der Nachbarschaft hin. Die Eingabensteller sind nicht damit einverstanden, dass permanent zu Lasten der Umwelt großflächig Grünland in Baugebiete ohne ökologischen Wert verwandelt wird. Davon sind in Brühl besonders die südlichen Stadtteile betroffen. 27.10.2016 - Seite 12 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nein nein Die im Planungskonzept vorgesehene Lösung hingegen ist eine sehr gute und realisierbare Lösung, da sie - langfristig betrachtet - eine Verlängerung des Fußweges von der Taunusstraße zur Pehler Hülle bedeutet. Es entsteht hier eine attraktive Fußwegverbindung von der Pehler Hülle über Taunusstraße letztlich bis in die Ortslage Pingsdorf mit Kirche und Geschäften. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die Ausführungen zu dem Neubau werden zur Kenntnis genommen, betreffen jedoch nicht die Inhalte des Bebauungsplanes. Wird nicht berücksichtigt. Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung und den Naherholungsmöglichkeiten als optimal zu bewerten. Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung am 26.01.2010 ein Wohnbauflächenkonzept für das gesamte Stadtgebiet beschlossen. In dieser Konzeption war u.a. der Standort des Plangebietes als Potentialfläche für den Wohnungsbau enthalten. Grundlage hierfür bildet der seit 1996 rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Brühl. In der Stadt Brühl bestehen nach wie vor hohe Bedarfe an Wohnraum. Für die Baugrundstücke innerhalb des Plangebietes ist bereits heute die Nachfrage größer als das Angebot. Der Gesetzgeber unterstützt Bauvorhaben dieser Art in Form BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 13 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B8.02 Mit der hohen Bebauungsdichte und uniformen Architektur verliert Pingsdorf/ Badorf immer mehr seinen liebenswürdig dörflichen Charakter und verwandelt sich in einen gesichtslosen Vorort von Köln oder Bonn. Daher sollte bei dem neuen Bebauungsgebiet nicht die geplante Bebauungsdichte realisiert werden, sondern mehr Platz für öffentlichen Raum (z.B. Straßen, Wege, Plätze, Neuanpflanzungen, Kinderspielplatz) gelassen werden. nein B8.03 B8.1.3 Für alle neuen Gebäude - EFH wie MFH - sollte die Geschosshöhe - entsprechend der bestehenden Randbebauung zwei Geschosse nicht überschreiten. Architektur und Dachformen sollten sich der Umgebung anpassen. ja der Gesetzgebung zum Baugesetzbuch (BauGB), da sie eine sinnvolle und letztlich auch ökologisch positiv zu bewertende Innenverdichtung bedeuten. Aufgrund dessen sind Verfahrenserleichterung im BauGB verankert. Der Innenverdichtung wird damit Vorrang gegenüber Vorhaben am Stadtrand oder im Freiraum eingeräumt, um so ökologisch höherwertige Strukturen gegenüber den isolierten innerstädtischen Lagen zu schützen. Wird nicht berücksichtigt. Der Wandel vom Dorf zum städtischen Umland ist ein fortwährender Entwicklungsprozess, der aber dem geplanten Vorhaben nicht allein angelastet werden kann. Die Umgebungsbebauung ist selbst geprägt von zweigeschossiger Bebauung (plus einem Nichtvollgeschoss) bei einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,7. Das hierfür gültige Planungsrecht gilt bereits seit 1964. Auf dieser Grundlage sind auch Mehrfamilienhäuser genehmigungsfähig und bereits entstanden. Mit der geplanten Bebauung wird eine Bebauung gleicher Dichte und ähnlicher Bauweise vorgesehen. Im Gegensatz zur bestehenden Bebauung sind Vorgärten geplant, so dass die Bebauung sich lockerer präsentieren wird, als dies im Bestand ist. Das geplante Neubaugebiet zum BP 06.02 wird für den Standort als angemessen und sinnvoll betrachtet. Insofern wird das Konzept weiter verfolgt. Ist bereits berücksichtigt. Das Bebauungskonzept fußt auf der planerischen Absicht, ein Neubaugebiet zu entwickeln, dass eine Bauweise ermöglicht wird, wie sie in der umgebenden Bebauung vorhanden ist. Dies stellt auf eine Bauweise ab, die sich im städtebaulich-architektonischen Sinne als eine zweigeschossige Bauweise mit einem zusätzlichen, aber kleineren Dachgeschoss dargestellt. Festsetzungen zu Geschossen in Verbindung mit Festsetzungen zu Gebäude- und Attikahöhen gewährleisten die BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 14 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B8.04 B8.1.4 Bei dem Baugebiet handelt es sich noch um eine reine Grünfläche mit einem großen Baumbestand. Geschütze Bäume sollten in den Bebauungsplan aufgenommen und deren Fällung vermieden werden. Notwendige Ersatzpflanzungen sollten im Baugebiet vorgenommen werden nein B8.05 Die vorliegenden Ergebnisse der Verkehrszählung entsprechen nicht der Realität, da die Badorfer Straße seit vielen Monaten durch Straßenbaumaßnahmen gesperrt ist. Ohne Baumaßnahmen werden die Badorfer Straße und die Vorgebirgsstraße häufig als „Schleichweg" vom nein Umsetzung. Wird nicht berücksichtigt. Vorrangiges Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung von neuem Wohnraum. Eine Ausrichtung der Bebauung an vorhandenem Baumbestand ist daher nicht möglich. Unabhängig davon hat der Rat der Stadt Brühl auf der Grundlage der Gemeindeordnung und des Landschaftsgesetzes – LG eine Baumsatzung beschlossen. Diese Satzung regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne. Danach stehen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang unter dem Schutz der Baumsatzung. Im Rahmen der Planaufstellung wurden die von der Satzung betroffenen Bäume eingemessen und kartiert. Die mit der Realisierung der Planung zu fällenden Bäume sind entsprechend der Baumsatzung vom Verursacher als Ersatzgeld an die Stadt Brühl zu zahlen. Zeitpunkt und Umfang der Ersatzzahlung wird in einem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Projektentwickler / Grundstückseigentümer und der Stadt Brühl geregelt. Das Neubaugebiet wird sich zukünftig als ein locker bebautes Gebiet mit Hausgärten präsentieren. Von den öffentlichen Verkehrsflächen wird somit erheblich mehr Grünanteil wahrnehmbar sein, als an den bestehenden Häusern der umgebenden Straßen. Wird nicht berücksichtigt. Um Kenntnisse zu den bestehenden Verkehrsstärken im Umfeld des Bebauungsplangebietes zu erlangen, fanden im Dezember 2014 und im April 2016 Verkehrszählungen und Verkehrsbeobachtungen statt. Durch die Kanalbaumaßnahmen auf der Badorfer Straße konnten seit Ende 2014 keine typischen Belastungen durch BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 15 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein Autoverkehr von der Euskirchener Straße zur Alte Bonnstraße und umgekehrt genutzt. Hier sollten verkehrsberuhigende Maßnahmen vorgenommen werden. Der Einwender erwartet demnach eine Aktualisierung der Verkehrsdaten nach Auflösung der Baustellen. B9.01 B9.02 Verkehrszählungen ermittelt werden, sodass auf Zähldaten der Stadt Brühl von Februar 2012 zurückgegriffen wurde. Baustellenbedingte Verkehrsverlagerungen wurden innerhalb der Verkehrsuntersuchung berücksichtigt und korrigiert. Die Leistungsfähigkeitsberechnungen zeigen, dass die Umbaumaßnahmen am Kreisverkehr weder einen Rückstau im Kreisverkehr noch sonstige negative Auswirkungen am Kreisverkehr bewirken. Der Kreisverkehr weist für Fußgänger und Radfahrer, die im Kreisverkehr auf der Fahrbahn geführt werden, eine hohe Verkehrssicherheit auf. 20.01.16/ 19.01.16 Die Eingabensteller wenden sich gegen das geplante Mehrfamilienwohnhaus in unmittelbarer Nähe ihres Grundstücks. nein 21.01.16/ 20.01.16 Des Weiteren wird der Verlust der alten Bäume durch die geplante Bebauung und Erschließung im Innenbereich bedauert. nein In der Stadt Brühl besteht nach wie vor ein hoher Bedarf an Geschoßwohnungen, sodass die Vorhabenträger angehalten sind entsprechende Flächen für diese Nutzung vorzuhalten. Die Planung hat darauf reagiert und im zentralen Bereich des Gebietes den überwiegenden Teil der Geschoßwohnungen vorgesehen. Darüber hinaus sind im Eingangsbereich und im Südwesten des Plangebietes drei weitere Hauseinheiten geplant. Bei dem geplanten Gebäude handelt es sich um ein zweigeschossiges Wohnhaus für max. 6 Familien. Die Planung orientiert sich bei der Festsetzung der Bauhöhe an der umgebenden Bebauung, sodass sich die Bauhöhe in den Gesamtraum einfügt. Es ist nicht erkennbar, wodurch die zweigeschossige Bebauung eine besondere Beeinträchtigung der Lebensqualität führen soll, zumal sogar die Hausgruppe in der die Einwender wohnen sich als größer darstellt als das beanstandete Mehrfamilienhaus. Wird nicht berücksichtigt. Vorrangiges Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung von neuem Wohnraum. Eine Ausrichtung der Bebauung an vorhandenem Baumbestand ist daher nicht möglich. BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 16 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B9.03 Es wird um Aufnahme der rückwärtigen Gärten in den Bebauungsplan gebeten. ja B10.01 19.01.16/ 19.01.16 Auf die Aufstellung eines Bebauungsplans und Realisierung des gesamten Projektes sollte wg. ökologischer, ökonomischer und sozialer Aspekte verzichtet werden nein Unabhängig davon hat der Rat der Stadt Brühl auf der Grundlage der Gemeindeordnung und des Landschaftsgesetzes – LG eine Baumsatzung beschlossen. Diese Satzung regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne. Danach stehen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang unter dem Schutz der Baumsatzung. Im Rahmen der Planaufstellung wurden die von der Satzung betroffenen Bäume eingemessen und kartiert. Die mit der Realisierung der Planung zu fällenden Bäume sind entsprechend der Baumsatzung vom Verursacher als Ersatzgeld an die Stadt Brühl zu zahlen. Zeitpunkt und Umfang der Ersatzzahlung wird in einem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Projektentwickler / Grundstückseigentümer und der Stadt Brühl geregelt. Das Neubaugebiet wird sich zukünftig als ein locker bebautes Gebiet mit Hausgärten präsentieren. Von den öffentlichen Verkehrsflächen wird somit erheblich mehr Grünanteil wahrnehmbar sein, als an den bestehenden Häusern der umgebenden Straßen. Wird berücksichtigt. Die Grundstücke werden insgesamt in das Plangebiet aufgenommen. Für die rückwärtigen Gartenbereiche werden entsprechend der Anregung überbaubare Grundstücksflächen festgesetzt. Wird nicht berücksichtigt. Aus der pauschalen Anregung ist nicht erkennbar, welche Aspekte konkret dazu führen, auf die Aufstellung des Bebauungsplanes zu verzichten. Der Flächennutzungsplan stellt bereits seit 1996 diese Fläche als Wohnbaufläche dar. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung am 26.01.2010 ein Wohnbauflächenkonzept für das gesamte Stadtgebiet beschlossen. BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. B10.02 Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger Falls dennoch gebaut wird: Im gesamten Gebiet maximal eingeschossige Bebauung mit Firsthöhe von maximal 7,6 m und Bezugspunkt auf Straßenniveau. 27.10.2016 - Seite 17 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nein Auch in dieser Konzeption war u.a. der Standort des Plangebietes als Potentialfläche für den Wohnungsbau enthalten. Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung und den Naherholungsmöglichkeiten als sehr gut zu bewerten. Weiterhin unterstützt der Gesetzgeber Bauvorhaben dieser Art in Form der Gesetzgebung zum Baugesetzbuch (BauGB), da sie eine sinnvolle und letztlich auch ökologisch positiv zu bewertende Innenverdichtung bedeuten. Aufgrund dessen sind Verfahrenserleichterungen im BauGB verankert. Der Innenverdichtung wird damit Vorrang gegenüber Vorhaben am Stadtrand oder im Freiraum eingeräumt, um so ökologisch höherwertige Strukturen gegenüber den isolierten innerstädtischen Lagen zu schützen. Der Rat der Stadt Brühl sieht zudem die Notwendigkeit, Wohnraum zu schaffen und nutzt die Entwicklungschance am Standort für eine sinnvolle Nachverdichtung. Wird nicht berücksichtigt. In der Öffentlichkeit wurde das Ziel erläutert, dass eine Bebauung geplant ist, die sich in ihrer Bauweise an der Umgebung orientiert. Diese ist überwiegend zweigeschossig vorhanden. Der Bebauungsplan ermöglicht in Anlehnung an die vorhandene Bebauung eine Bauweise, die sich städtebaulich-architektonisch als zweigeschossige Bebauung mit einem zusätzlichen kleineren obersten Geschoss darstellt, wobei Gebäudehöhen und Attikahöhen zusätzlich beschränkt werden. Zur Bestimmung der künftigen Gebäudehöhen werden in der Bebauungsplanung die Höhenangaben der geplanten Verkehrsanlagen herangezogen und darauf die maximal zulässigen Gebäudehöhen bezogen. Hierdurch ist für jedes künftige Baugrundstück festgelegt, wie hoch das geplante Gebäude maximal werden darf. Es entstehen somit Baukörper, deren Volumen dem der näheren Umgebung BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 18 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B10.03 Weitestgehender Erhalt der im Areal befindlichen Bäume. nein B10.04 Schaffung zusätzlicher Grünflächen durch Ausgleichspflanzungen im gesamten Baugebiet. nein entsprechen. Wird nicht berücksichtigt. Vorrangiges Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung von neuem Wohnraum. Eine Ausrichtung der Bebauung an vorhandenem Baumbestand ist daher nur in eingeschränkter Form möglich. Unabhängig davon hat der Rat der Stadt Brühl auf der Grundlage der Gemeindeordnung und des Landschaftsgesetzes – LG eine Baumsatzung beschlossen. Diese Satzung regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne. Danach stehen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang unter dem Schutz der Baumsatzung. Im Rahmen der Planaufstellung wurden die von der Satzung betroffenen Bäume eingemessen und kartiert. Die mit der Realisierung der Planung zu fällenden Bäume sind entsprechend der Baumsatzung vom Verursacher als Ersatzgeld an die Stadt Brühl zu zahlen. Zeitpunkt und Umfang der Ersatzzahlung wird in einem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Projektentwickler / Grundstückseigentümer und der Stadt Brühl geregelt. Das Neubaugebiet wird sich zukünftig als ein locker bebautes Gebiet mit Hausgärten präsentieren. Von den öffentlichen Verkehrsflächen wird somit erheblich mehr Grünanteil wahrnehmbar sein, als an den bestehenden Häusern der umgebenden Straßen. Wird nicht berücksichtigt. Im Bebauungsplan werden im Verlauf der geplanten Erschließungsstraßen standortgerechte Bäume festgesetzt. Diese werden zur Gestaltung des Gebietes an den Stellen gesetzt, wo sie Stellplatzanlagen einrahmen. Darüber hinaus setzt der Bebauungsplan eine öffentliche Grünfläche für einen Kinderspielplatz in einer Größe von ca. 660 m² fest. BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben B10.05 B10.06 B11.01 21.01.16/ 20.01.16 Bürger Stellungnahme Bürger Begrenzung der baulichen Nutzung im bereits heute bebauten Bereich des BP und Festschreibung der Art der Bebauung bei Neubauten durch Abriss bzw. Schließung von Baulücken, mit dem Ziel des Erhalts des dörflichen Charakters. Keine Abweichungen vom Bebauungsplan zulassen, insbesondere hinsichtlich GFZ, GRZ, FH und Geschossigkeit. Die Eingabensteller befürworten die Planung. Der Wohncharakter sollte ähnlich wie in der Joseph-Hürthen-Straße geplant werden (weitläufig, im wesentlichen EFH). Die Durchmischung von EFH und MFH geht zu Lasten der Wohnqualität. Begrenzung der MFH auf max. 60 Einheiten. 27.10.2016 - Seite 19 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein ja nein nein Die Festsetzung weiterer 'Grünanlagen' ist ausgeschlossen, da der kausale Zusammenhang, der ein solche Anlage gegenüber dem Investor rechtfertigen müsste, nicht zu gegeben ist. 'Ausgleichspflanzungen' sind nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens, da aufgrund der Anwendung des Verfahrens des § 13a BauGB kein Eingriff vorliegt, für den Ausgleichsmaßnahmen erforderlich werden. Wird berücksichtigt. Die Festsetzungen im Bereich der vorhandenen Bebauung werden sich an dem Bestand orientieren. Die Regelungen gelten dann auch für Neubebauungen und Lückenschließungen. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die Festsetzungen im Bebauungsplan sind grundsätzlich einzuhalten. Unabhängig davon liegt es im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Baugenehmigungsbehörde Bauanträge und ggf. hierzu eingehende Anträge auf Befreiung oder Abweichung zu prüfen. In Einzelfällen kann das Ermessen gegen Null tendieren, wenn ein Anspruch auf Befreiung besteht. Eine Vorwegnahme der Entscheidung, dass Abweichungen nicht zulässig sind, ist rechtlich nicht zulässig. Wird nicht berücksichtigt. Es ist erklärtes Ziel der Stadt Brühl, einen Wohnstandort zu entwickeln, der Flächen sowohl für Einfamilienhäuser wie auch für Mehrfamilienhäuser bietet. Der Anregung hinsichtlich der Bebauung mit überwiegend Einfamilienhäusern kann daher nur zum Teil entsprochen werden, da in der Stadt Brühl nach wie vor ein hoher Bedarf an Geschoßwohnungen besteht, sodass die Vorhabenträger angehalten sind entsprechende Flächen für diese Nutzung vorzuhalten. Die Planung hat darauf reagiert und im zentralen Bereich des Gebietes den überwiegenden Teil der Geschoßwohnungen vorgesehen. Darüber hinaus sind im Ein- BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 20 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B11.02 Straße als Spielstraße ja B11.03 Freie Wahl der Architektur ja B11.04 Einflussnahme auf Verschiebung von Baufenstern ja B11.05 Keine Vorgaben an Energienutzung nein gangsbereich und im Südwesten des Plangebietes drei weitere Hauseinheiten geplant. Die zu erwartende Zahl an Wohnungen in den Mehrfamilienhäusern wurde auf der Grundlage der vorliegenden Planung auf ca. 60 Einheiten geschätzt. Je nach künftiger Wohnungsgröße könnte sich diese Zahl noch nach oben oder unten verändern. Wird berücksichtigt. Die Anregung entspricht den Zielen der Planung. Der Bebauungsplan setzt die Planstraßen als verkehrsberuhigten Bereich (V) fest. Die Festlegung als 'Spielstraße' ist jedoch ordnungsbehörderlicher Natur. Wird berücksichtigt. Im Rahmen des im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungskataloges ist ausreichend gestalterische Freiheit gegeben. Die getroffenen Festsetzungen sollen aber ein Mindestmaß an Wiedererkennungswert und Eigenart dieser Wohnlage gewährleisten. Dies dient der Förderung der Identität der Bewohner mit ihrem Gebiet und prägt eine eigene städtebauliche Adresse. Ist bereits berücksichtigt. In der Planfassung der öffentlichen Auslegung werden auf der Grundlage des B-Planvorentwurfs überbaubare Grundstücksflächen (Baufenster) festgesetzt. Für die Öffentlichkeit bestand während der einmonatigen Auslegung der Planung die Gelegenheit zu den Inhalten Anregungen vorzutragen. Das gilt auch für die Lage und Abgrenzung der ‚Baufenster‘. Der Rat entscheidet letztlich über Änderungsvorschläge. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Im Rahmen der Vorbereitung des Planverfahrens ist auch die technische Versorgung des Plangebietes zu klären. Mit den Stadtwerken Brühl werden für den Standort die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten erörtert und im weiteren Verfahren in der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt. Eine Festsetzung im Bebauungsplan erfolgt nicht. BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 21 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B11.06 Kabelanschluss, Glasfaserkabel nein B12.01 01.02.16/ 01.02.16 Es wird darauf hingewiesen, dass das Flurstück 999 nicht für eine Bebauung oder ähnliches zur Verfügung steht. ja B12.02 Als direkte Anwohner halten die Eingabensteller die geplante Bebauung mit einem Mehrfamilienwohnhaus auf dem Flurstück 1000 für nicht zumutbar. nein B12.03 Die Eingabensteller sind zudem darüber verwundert, dass die ursprüngliche Grundstücksfläche zur Einhaltung der GRZ bzw. GFZ erforderlich war und nun nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen werden alle technischen Versorger über die Maßnahme informiert und in den Bauprozess einbezogen. Hierzu gehören selbstverständlich auch die Versorgungsunternehmen für Funk, Fernsehen und Telefonie. Fesetzungen im Bebauungsplan erfolgen hierzu allerdings nicht. Wird berücksichtigt. Der Anregung wird gefolgt. Eine Überplanung des Grundstücks ist nicht vorgesehen. Unabhängig davon kann eine Bebauung von Grundstücken ausnahmslos nur mit Zustimmung der Eigentümer erfolgen. Wird nicht berücksichtigt. In der Stadt Brühl besteht nach wie vor ein hoher Bedarf an Geschoßwohnungen, sodass die Vorhabenträger angehalten sind entsprechende Flächen für diese Nutzung vorzuhalten. Die Planung hat darauf reagiert und im zentralen Bereich des Gebietes den überwiegenden Teil der Geschoßwohnungen vorgesehen. Darüber hinaus sind im Eingangsbereich und im Südwesten des Plangebietes drei weitere Hauseinheiten geplant. Bei dem geplanten Gebäude auf dem Flurstück 1000 handelt es sich um ein zweigeschossiges Wohnhaus mit einem zusätzlichen obersten Geschoss für max. 6 Familien. Die Planung orientiert sich an der umgebenden Bebauung. Geschosse und Bauhöhen entsprechen der Umgebungsbebauung. Das geplante Gebäude soll in einem Abstand von ca. 30 m zum bestehenden Gebäude der Eingabensteller errichtet werden. Eine unzumutbare Beeinträchtigung erfolgt durch die Planung insofern nicht. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die Grund- und Geschoßflächenzahlen müssen auch bei Teilungen von Grundstücken eingehalten werden. Doppeltberechnungen von GRZ- / GFZ-Werten auf den selben BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 22 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein eine Teilfläche mit einem zusätzlichen Gebäude überplant werden soll. B12.04 Es wird angeregt an dieser Stelle eine Grünanlage anzulegen. nein B12.05 Eine Bebauung mit Flachdächern würde den städtebaulichen Gesamteindruck stören. nein B12.06 Für sämtliche Gebäude sollte eine Maximalhöhe definiert werden (z.B. 10 m bei geneigtem Dach und reduziert bei Flachdächern). ja Grundstücksflächen sind nicht zulässig. Die bauplanungsrechtlichen Grundlagen werden im Rahmen von Baugenehmigungen geprüft. Wird nicht berücksichtigt. Es ist erklärtes Ziel der Stadt, am Standort auch Mehrfamilienhäuser zu errichten, um dem erheblichen Bedarf ein entsprechendes Angebot entgegen zu setzen. Die Festsetzungen ermöglichen die Errichtung eines Gebäudes, wie sie bereits nach bisherigem Planungsrecht in der Umgebung vorhanden sind und zum Teil auch bereits errichtet wurden. Die Bebauung wird somit als zumutbar und verträglich bewertet. Die Festsetzung einer Grünanlage an der Stelle müsste städtebaulich begründet werden. Städtebauliche Gründe für eine derartige Festsetzung sind jedoch nicht erkennbar. Für diese Grünfläche müsste des Weiteren ein Nutzungszweck angegeben werden. Sollte die Fläche öffentlich sein, müsste diese von der Stadt künftig unterhalten werden. Wird nicht berücksichtigt. Nach den bisherigen Planungen soll eine Durchmischung von geneigten Dächern und Flachdächern bzw. flach geneigten Dächern zur Ausführung kommen. Eine Bebauung mit z.B. Satteldächern und zurückversetzten Staffelgeschossen ist aus stadtgestalterischer Sicht durchaus verträglich, da diese beiden Dachformen bei näherer Betrachtung nicht so ganz unterschiedlich sind. Bei dem Staffelgeschoss fehlt im Vergleich zum Satteldach letztendlich nur der obere Abschluss (Spitzboden). Darüber hinaus gewährleisten Flachdachgebäude geringere Gebäudehöhen, was im Sinne des Einwenders ist. Wird berücksichtigt. Der Anregung hinsichtlich der Festsetzung einer maximalen Gebäudehöhe wird gefolgt. Die maximal zulässigen Höhen orientieren sich an den nutzbaren Wohnraumhöhen. Bei einer zweigeschossigen Bebauung mit einem geneigten Dach BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 23 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B12.07 Der Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung stößt auf Unverständnis. Dies wird damit begründet, dass es sich bei den Böden im Plangebiet um besonders schutzwürdige Böden handelt und die Planfläche eine wichtige Kaltzone darstellt. nein B12.08 Es wird kritisiert, dass das Artenschutzgutachten davon ausgeht, dass es im Rahmen der Realisierung des B-Planes nicht zu Gebäudeabrissmaßnahmen kommt. Diese Annahme ist jedoch falsch, da der B-Plan im Einfahrtsbereich das Haus Vorgebirgsstraße 38 und der Fußweg zur Pehler Hülle vorhandene Bausubstanz im Bereich des Flurstücks 769 überplant. Im Artenschutzgutachten fehlen Aussagen zu Amphibien, Kleinsäuger, Insekten. Das Gebiet ist Heimat des Feldhamsters. Die Eingabensteller tragen vor, dass das Gutachten insofern ergänzt werden muss. ja B12.09 nein kann der First durchaus höher liegen als bei einem zweigeschossigen Gebäude mit einem zurückversetzten Staffelgeschoss. In der Planfassung der öffentlichen Auslegung werden für alle Bauflächen entsprechende Höhenfestsetzungen aufgenommen. Wird nicht berücksichtigt. Der vorliegende Bebauungsplan wird nach den Vorschriften des § 13a Baugesetzbuch aufgestellt. Danach ist u.a. keine Umweltverträglichkeitsprüfung und auch kein formeller Umweltbericht nach § 2a BauGB erforderlich. Die Umweltbelange sowie die genannten Schutzgüter sind jedoch in die Abwägung mit einzubeziehen. Diese Verfahrensweise wurde durch den Gesetzgeber ausdrücklich vor dem Hintergrund sinnvoller Nachverdichtungen ermöglicht, um innerstädtische isolierte Lagen gegenüber Flächen im Freiraum einen Vorrang bei der Entwicklung einzuräumen. Wird berücksichtigt. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde in Kapitel 3.9 geändert: Im Zusammenhang mit der Realisierung des B-Planes kommt es zum Rückbau eines Gebäudes im Bereich der zukünftigen Zufahrt. An diesem Gebäude konnten keine Mehlschwalben nachgewiesen werden. Anlage- /betriebsbedingt entstehen somit keinerlei Tötungsrisiken für Mehlschwalben. Wird nicht berücksichtigt. Im Rahmen der Artenschutzprüfung nach § 44 BNatSchG sind grundsätzlich alle Arten des Anhangs IV der FFHRichtlinie sowie sämtliche wildlebende Vogelarten relevant, darunter auch Arten, die in Nordrhein-Westfalen nur als Irrgäste oder sporadische Zuwanderer auftreten sowie (bei den Vogelarten) häufige, verbreitete und ungefährdete Arten, die einen günstigen Erhaltungszustand haben. BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 24 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein In einem ersten Schritt werden diejenigen prüfrelevanten Arten ermittelt, die im Wirkungsbereich des Vorhabens vorkommen. Dies erfolgt in erster Linie auf Grundlage von Bestandsaufnahmen sowie einer Erfassung von Lebensraumstrukturen mit einer möglichen Bedeutung als Lebensraum bzw. Teillebensraum für prüfrelevante Arten. Berücksichtigt werden auch Angaben aus Datensammlungen der Naturschutzverwaltung (LANUV 2014a, b), hier vor allem die Messtischblatt- (MTB-) bezogene Zusammenstellung planungsrelevanter Arten. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass es ist nicht Aufgabe der Artenschutzprüfung nach Tieren zu suchen, auf die es nach Auswertung der Daten und den Begehungen keine Hinweise gibt. Das gilt insbesondere für die angebliche Heimat der Feldhamster. Der Gutachter hat hierzu folgende Stellungnahme abgeben: Die Flächen innerhalb des Plangebietes stellen in keinster Weise einen Lebensraum für den Feldhamster dar. Der Feldhamster ist eine Charakterart der Ackerlandschaften (v.a. der Börden) und besiedelt kein Grünland. Allenfalls an Ackerflächen angrenzende Raine oder Brachen werden gelegentlich genutzt. Dies aber nur dort, wo auch eine intakte Ackerpopulation benachbart vorhanden ist, was im Raum Brühl nicht der Fall ist. Unabhängig davon fehlt es auch an einer Anbindung an Ackerflächen. Als Nahrung bevorzugt werden Wintergetreide (v.a. Weizen) und mehrjährige Feldfutterkulturen, günstig sind auch Sommergetreide und Körnerleguminosen. Als Vorrat für den Winter trägt er ein bis mehrere Kilo Nahrung ein, bevorzugt Getreide. Was soll er auf den Bracheflächen sammeln? In NRW befindet sich das letzte Vorkommen der Art auf Akkerflächen im Raum Zülpich. Die von den Anwohnern dokumentierten Erdlöcher stellen vermutlich Löcher von Wühl- BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. B12.10 B12.11 B12.12 Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 25 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein Die Eingabensteller stellen die Frage, ob das bestehende Kanalisationsnetz dazu ausgelegt ist, die nicht versickernden Niederschlagsmengen aufzunehmen. Die Eingabensteller fordern auf, die Unterlagen dahingehend zu prüfen. Im Bodengutachten wird ein Anschüttungsboden beschrieben, der nicht an anderer Stelle eingebracht werden darf und von der Baustelle abzufahren und ordnungsgemäß zu entsorgen sei. Wer kontrolliert das? Es sollte überprüft werden, ob durch die Fremdablagerung das gewachsene Geländeniveau nicht unzulässig verändert wurde. ja Es wird kritisiert, dass zum Zeitpunkt der Verkehrszählungen keine typischen Belastungen gegeben waren, trotzdem wird in dem Verkehrsgutachten von keinen Beeinträchtigungen für den Verkehr ausge- nein ja mäusen dar. Eine typische Feldhamsterröhre weist einen Durchmesser von mind. 6 cm auf. Des Weiteren findet man um diese Öffnung herum oftmals eine typischen „Fraßkreis“. Hinzu kommt, dass die Tiere mit Beginn des Winterschlafs ab etwa Oktober die Öffnungen der Röhren mit Erde verschließen. Alle diese Aspekte belegen eindeutig, dass ein Vorkommen des Feldhamsters ausgeschlossen werden kann. Ist bereits berücksichtigt. Auf Grund der vorgefundenen Untergrundverhältnisse ist eine dauerhaft sichere Versickerung des Niederschlagswassers innerhalb des Plangebietes nicht möglich. Es ist daher beabsichtigt, das Niederschlagswasser von den Dachflächen in das vorhandene Kanalnetz einzuleiten. Wird berücksichtigt. Im Anschluss an die Textlichen Festsetzungen wird ein Hinweis zu der ordnungsgemäßen Entsorgung zu der Anschüttung im Bereich der Bohrung RKB 8 aufgenommen und darauf verwiesen, dass im Zuge der Erdarbeiten der Bereich anhand zusätzlicher Bohrungen und chemischer Analysen einzugrenzen ist. Kontrollen erfolgen durch die Stadt Brühl. Die Anschüttung ist im Vorfeld der Baureifmachung der Grundstücke zu entsorgen. Das Geländeniveau wird damit wieder auf das ursprüngliche Höhenniveau hergestellt. Im Bebauungsplanentwurf sind Höhenmaße für das geplante Niveau der neuen Straße festgesetzt. Die Planung berücksichtigt, dass das Niveau der Neubaugrundstücke nicht über dem Niveau der vorhandenen Wohnungsbaugrundstücke liegt. Wird nicht berücksichtigt. Um Kenntnisse zu den bestehenden Verkehrsstärken im Umfeld des Bebauungsplangebietes zu erlangen, fanden im Dezember 2014 und im April 2016 Verkehrszählungen und Verkehrsbeobachtungen statt. BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 26 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein gangen. Der Einwender erwartet daher eine Überarbeitung, sobald der Verkehr wieder normal fließt. B12.13 Kapazitäten bei der Kinderbetreuung und Grundschule sind nicht bedacht worden. ja B12.14 Den Eingabenstellern sind durch den Neubau Ecke Pehler Hülle / Badorfer Straße mehrfach erhebliche Schäden an ihrem Gebäude und auf dem Grundstück abgestellten PKW entstanden. nein Durch die Kanalbaumaßnahmen auf der Badorfer Straße konnten seit Ende 2014 keine typischen Belastungen durch Verkehrszählungen ermittelt werden, sodass auf Zähldaten der Stadt Brühl von Februar 2012 zurückgegriffen wurde. Baustellenbedingte Verkehrsverlagerungen wurden innerhalb der Verkehrsuntersuchung berücksichtigt und korrigiert. Die Leistungsfähigkeitsberechnungen zeigen, dass die Umbaumaßnahmen am Kreisverkehr weder einen Rückstau im Kreisverkehr noch sonstige negative Auswirkungen am Kreisverkehr bewirken. Der Kreisverkehr weist für Fußgänger und Radfahrer, die im Kreisverkehr auf der Fahrbahn geführt werden, eine hohe Verkehrssicherheit auf. Ist bereits berücksichtigt. Die Berechnungen von erforderlichen Kindergartenzahlen und Schulplätze werden auf der Grundlage von Gesamtstädtischen Konzepten erarbeitet. Sie berücksichtigen Prognosen für die städtische Entwicklung, die auch die Entwicklung von Neubaugebieten berücksichtigen. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden die zuständigen Fachämter beteiligt, die ihrerseits die Fortschreibungen der Konzepte überprüfen und ggf. Anpassungen vornehmen. Das hier vorliegende Verfahren mit lediglich ca. 80 bis 100 neuen Wohneinheiten bleibt für die Kindergarten- und Schulplätze ohne Bedeutung. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die Ausführungen zu den Schadensfällen während der Bauphase des Neubaus Ecke Pehler Hülle / Badorfer Straße werden zur Kenntnis genommen, betreffen jedoch nicht die Inhalte des Bebauungsplanes. In der Regel sind die vorgetragenen Belange privatrechtlicher Natur. Es wird empfohlen, bei künftigen Schäden das Ordnungsamt oder die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Brühl zu informieren. BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 27 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B12.15 Der vorhandene Wohnraum sollte genutzt werden. Die Eingabensteller gehen davon aus, dass durch die vier zurzeit in Planung befindlichen B-Pläne 675 neue Wohneinheiten geschaffen werden. Der Bedarf für diese hohe Zahl wäre nicht vorhanden und es sollte doch geprüft werden, inwieweit in der Umgebung des Plangebietes künftig Häuser frei werden. nein B12.16 Es wird angemerkt, dass der B-Plan bei vielen Anwohnern nicht auf großen, uneingeschränkten Zuspruch trifft. nein Wird nicht berücksichtigt. Die Bevölkerungszahlen belegen, dass die Stadt Brühl Einwohner verliert, wenn sie nicht Neubaugebiete entwickelt. Dies liegt einerseits an der alternden Bevölkerung, da ältere und alleinstehende Menschen in ihren relativ großen Wohnungen wohnen bleiben und andererseits an der gesellschaftlichen Entwicklung mit dem Trend 'Zunahme an Single-Haushalten'. Gleichzeitig ist die demographische Situation in Brühl davon geprägt, dass hinsichtlich der natürlichen Bevölkerungsentwicklung ein erheblicher Sterbeüberschuss existiert. Dies bedeutet letztlich, dass eine stagnierende Wohnfläche Raum für immer weniger Bewohner bietet und dass die Bevölkerungszahl insgesamt abnimmt. Um diesem Trend entgegen zu wirken ist die Entwicklung neuer Bauflächen erforderlich. 'Frei werdende Häuser' haben keine Bedeutung für den Wohnungsmarkt und stellen auch keine nennenswerte Größenordnung für den Ausgleich der schrumpfenden Bevölkerung dar. Unabhängig davon wird durch die Belegung 'frei werdender Häuser' auch kein neuer Wohnraum geschaffen, sondern es werden lediglich bisherige Bewohner durch neue Bewohner ersetzt. Wird nicht berücksichtigt. Neben den genannten 'vielen Anwohnern, die dem Vorhaben nicht zustimmen', gibt es außer den Eigentümern, die an den Projektentwickler verkaufen auch 'viele Anwohner, die dem Vorhaben zustimmen oder die das Vorhaben jedenfalls unbedenklich halten'. Die Entwicklung des Plangebietes liegt letztlich in der Verantwortung des Rates, der sich aus wohnungspolitischen Gründen für die Entwicklung dieses Standortes ausgesprochen hat. Unabhängig von dem Ziel 'Schaffung von Wohnraum in Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern' stellt die BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 28 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B12.17 Es wird ausgeführt, dass im Vorfeld der Planung weder mit den Eingabenstellern noch mit anderen Anwohnern gesprochen worden ist. Es wird eine andere Beteiligung erwartet. nein B13.01 21.01.16/ 19.01.16 Der Eingabensteller versteht nicht, warum neben den beiden großen Wohngebieten noch dieser Bereich bebaut werden soll. Die Einwohnerzahl in Brühl würde stag- nein Nachverdichtung der - ökologisch betrachtet - isolierten Lage eine sinnvolle und durch den Gesetzgeber unterstützte Entwicklung dar. Eingriffe in den - ebenfalls ökologisch betrachtet - wertvollen Freiraum am Rande der Stadt werden hierdurch gemindert. Wird nicht berücksichtigt. Das Bebauungsplanverfahren ist ein normiertes Gesetzgebungsverfahren, das gewährleisten soll, dass alle betroffenen Bürger gleichermaßen und gleichberechtigt und unabhängig von der Zahl ihrer Einwendungen gehört werden können. Dieses Verfahren sieht zwei Beteiligungsphasen vor, die in diesem Verfahren sogar um eine Bürgerveranstaltung vor Ort ergänzt wurde. Im Ergebnis liegt daher mittlerweile ein umfassender Kenntnisstand zu den vorgetragenen vielfältigen Anregungen und Einwendungen von Bürgern und Träger öffentlicher Belange vor, über die der Rat beschließen kann. Darüber hinaus und unabhängig davon sind bei der Verwaltung sehr viele persönliche Gespräche geführt worden, ergänzt durch ebenfalls sehr viel Korrespondenz zwischen Bürgern und Verwaltung. Das nicht 'im Vorfeld der Planung' mit den Eingabenstellern gesprochen worden ist, liegt daran, dass die Verwaltung eben erst ab dem Aufstellungsbeschluss den formellen Auftrag über die Erarbeitung eines Bebauungsplanes erhält. Zu diesem Zeitpunkt hat aber jeder Projektentwickler bereits mit Eigentümern von betroffenen Grundstücken gesprochen, um zu klären, ob überhaupt hinreichend Grundstücke zur Verfügung gestellt werden können. Wird nicht berücksichtigt. Die Bevölkerungszahlen belegen, dass die Stadt Brühl Einwohner verliert, wenn sie nicht Neubaugebiete entwickelt. Dies liegt einerseits an der alternden Bevölkerung, da ältere BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 29 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein Der Eingabensteller begrüßt die Planung. ja und alleinstehende Menschen in ihren relativ großen Wohnungen wohnen bleiben und andererseits an der gesellschaftlichen Entwicklung mit dem Trend 'Zunahme an Single-Haushalten'. Gleichzeitig ist die demographische Situation in Brühl davon geprägt, dass hinsichtlich der natürlichen Bevölkerungsentwicklung ein erheblicher Sterbeüberschuss existiert. Dies bedeutet letztlich, dass eine stagnierende Wohnfläche Raum für immer weniger Bewohner bietet und dass die Bevölkerungszahl insgesamt abnimmt. Um diesem Trend entgegen zu wirken ist die Entwicklung neuer Bauflächen erforderlich. entfällt Der Eingabensteller stimmt der Planung zu, sein Grundstück stößt an das vorgesehene Bauland. Da seit ca. 12 – 14 Jahren die Flächen im Innenbereich nicht mehr gepflegt werden, entwickeln sich diese langsam zum Schandfleck. Die Badorfer Schule und die Kindergärten in Badorf haben keine Aufnahmekapazitäten mehr. Bei der Entwicklung der Baugebiete sollte dieser Aspekt nicht aus dem Auge verloren werden. ja entfällt ja Ist bereits berücksichtigt. Die Berechnungen von erforderlichen Kindergartenzahlen und Schulplätze werden auf der Grundlage von Gesamtstädtischen Konzepten erarbeitet. Sie berücksichtigen Prognosen für die städtische Entwicklung, die auch die Entwicklung von Neubaugebieten berücksichtigen. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden die zuständigen Fachämter beteiligt, die ihrerseits die Fortschreibungen der Konzepte überprüfen und ggf. Anpassungen vornehmen. Das hier vorliegende Verfahren mit lediglich ca. 80 bis 100 neuen Wohneinheiten bleibt für die Kindergarten- und Schulplätze ohne Bedeutung. Da es weder für Kindergärten noch für Schulen festgelegte Einzugsgebietsgrenzen gibt, erfolgt die Standortwahl ohne- nieren und da macht es keinen Sinn ein weiteres Gebiet zu überplanen. B14.01 21.01.16/ 19.01.16 B14.02 21.01.16/ 20.01.16 B15.01 22.01.16/ 22.01.16 BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 30 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B15.02 Die Anwohner der Pehler Hülle, hier insbesondere die Kinder, sind bereits heute von dem Verkehr stark betroffen. ja B15.03 In den Gärten gibt es neben den Vogelarten auch noch viele andere Tiere dort, wie Igel und Maulwurf. ja hin unabhängig von den durch den Einwender genannten Einrichtungen in der näheren Umgebung. Wird berücksichtigt. Im Gegensatz zur Situation im bebauten Umfeld wird im Neubaugebiet eine Mischverkehrsfläche angelegt, die auch dem Spiel von Kindern dienen wird. Darüber hinaus wird ein Spielplatz gebaut, der ebenfalls den Kindern der vorhandenen Nachbarschaft dient. Mit der Anbindung des Plangebietes an den vorhandenen Kreisverkehr im Bereich der Alte Bonnstraße wird der Verkehr zum einen direkt auf eine leistungsfähige Trasse geführt und zum anderen werden die umliegenden schmalen Straßen nicht zusätzlich belastet. Mit der Realisierung des Bebauungsplanes besteht für die Kinder künftig zudem die Möglichkeit durch das Plangebiet über eine neue Fußwegeverbindung die südwestlich des Gebietes an der Badorfer Straße befindliche Gemeinschafts-Grundschule Badorf zu erreichen. Zur langfristigen Verbesserung der fußläufigen Situation setzt der Bebauungsplan zudem im nördlichen Teil eine Fußwegeverbindung zur Taunusstraße hin fest. Bei der geplanten Anbindung an die Taunusstraße handelt es sich um eine vorsorgliche Maßnahme, um auf Dauer die fußläufige Anbindung zu verbessern.. Mit der planungsrechtlichen Festsetzung wird eine langfristige Realisierung angestrebt. Ist bereits berücksichtigt. Im Rahmen der Artenschutzprüfung nach § 44 BNatSchG sind grundsätzlich alle Arten des Anhangs IV der FFHRichtlinie sowie sämtliche wildlebende Vogelarten relevant, darunter auch Arten, die in Nordrhein-Westfalen nur als Irrgäste oder sporadische Zuwanderer auftreten sowie (bei den Vogelarten) häufige, verbreitete und ungefährdete Arten, die einen günstigen Erhaltungszustand haben. BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 31 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B15.04 Es wird darum gebeten, die Geschosshöhe der geplanten Häuser zu beschränken. ja B16.01 22.01.16/ 19.01.16 Die Stadtplanung sollte vorrangig bestehende Gebäude verplanen und auf die Bebauung des Innenbereichs verzichten. nein In einem ersten Schritt werden diejenigen prüfrelevanten Arten ermittelt, die im Wirkungsbereich des Vorhabens vorkommen. Dies erfolgt in erster Linie auf Grundlage von Bestandsaufnahmen sowie einer Erfassung von Lebensraumstrukturen mit einer möglichen Bedeutung als Lebensraum bzw. Teillebensraum für prüfrelevante Arten. Berücksichtigt werden auch Angaben aus Datensammlungen der Naturschutzverwaltung (LANUV 2014a, b), hier vor allem die Messtischblatt- (MTB-) bezogene Zusammenstellung planungsrelevanter Arten. Für alle Arten gilt das Verbot eingriffsbedingter Tötungen des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. Ist bereits berücksichtigt. Für die künftige Bebauung wird insgesamt eine maximal zweigeschossige Bebauung zuzüglich einem obersten kleineren Geschoss mit der Beschränkung der zulässigen Gesamthöhe festgesetzt. Darüberhinaus sind Gebäude, Traufund Attikahöhen festgesetzt. Die Festsetzungen ergeben Baukörper, wie sie der Eigenart der näheren Umgebung entsprechen. Wird nicht berücksichtigt. Die Bevölkerungszahlen belegen, dass die Stadt Brühl Einwohner verliert, wenn sie nicht Neubaugebiete entwickelt. Dies liegt einerseits an der alternden Bevölkerung, da ältere und alleinstehende Menschen in ihren relativ großen Wohnungen wohnen bleiben und andererseits an der gesellschaftlichen Entwicklung mit dem Trend 'Zunahme an Single-Haushalten'. Gleichzeitig ist die demographische Situation in Brühl davon geprägt, dass hinsichtlich der natürlichen Bevölkerungsentwicklung ein erheblicher Sterbeüberschuss existiert. Dies bedeutet letztlich, dass eine stagnierende Wohnfläche Raum für immer weniger Bewohner bietet und dass die Bevölkerungszahl insgesamt abnimmt. Um diesem Trend ent- BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben B 17.01 22.01.16/ 19.01.16 B18.01 21.01.16/ 21.01.16 B18.02 Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 32 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein Es wird mitgeteilt, dass durch die Rodung des Baum- und Strauchbestands entlang der Bahnlinie erheblicher Lärm und Gestank anfällt. Auf dem Grundstück werden vermehrt Mäuse und Ratten beobachtet. Bei Regenwetter sind die Bewohner vermehrt durch Jauchegestank aus der Kanalisation betroffen. Die Verkehrsuntersuchung sollte nochmals überprüft werden, da durch die Sperrung der Euskirchener Straße und dem noch nicht geklärten Durchgang zur Pehler Hülle der Normalbetrieb noch nicht untersucht werden konnte. nein Durch die Neubebauung wird eine Verschärfung des Parkdrucks erwartet. Wie ja nein gegen zu wirken ist die Entwicklung neuer Bauflächen erforderlich. Durch die Überplanung vorhandener Gebäude oder - alternativ - vorhandener Wohngebiete wird keine nenneswerter Zuwachs an Wohnraum geschaffen. Dies ist im Einzelfall abhängig vom Bauinteresse jedes einzelnen Eigentümers. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Der betroffene Bereich liegt außerhalb des Plangebietes und betrifft daher nicht die Aufstellung des Bebauungsplanes 06.02. Hinsichtlich des genannten 'Jauchegestanks' kann die Einwenderin sich an das Tiefbauamt wenden. Wird nicht berücksichtigt. Um Kenntnisse zu den bestehenden Verkehrsstärken im Umfeld des Bebauungsplangebietes zu erlangen, fanden im Dezember 2014 und im April 2016 Verkehrszählungen und Verkehrsbeobachtungen statt. Durch die Kanalbaumaßnahmen auf der Badorfer Straße konnten seit Ende 2014 keine typischen Belastungen durch Verkehrszählungen ermittelt werden, sodass auf Zähldaten der Stadt Brühl von Februar 2012 zurückgegriffen wurde. Baustellenbedingte Verkehrsverlagerungen wurden innerhalb der Verkehrsuntersuchung berücksichtigt und korrigiert. Die Leistungsfähigkeitsberechnungen zeigen, dass die Umbaumaßnahmen am Kreisverkehr weder einen Rückstau im Kreisverkehr noch sonstige negative Auswirkungen am Kreisverkehr bewirken. Der Kreisverkehr weist für Fußgänger und Radfahrer, die im Kreisverkehr auf der Fahrbahn geführt werden, eine hohe Verkehrssicherheit auf. Wird berücksichtigt. Im Gegensatz zur vorhandenen Bebauung, die in hohem BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 33 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein wirkt die Stadt diesem Konflikt entgegen? B18.03 Ein Umweltgutachten fehlt. nein B18.04 Wo werden Ersatzflächen geplant. Wieviel Geld erhält die Stadt für gerodete Bäume? nein Maß davon geprägt ist, dass es an eigenen Stellplätzen mangelt, müssen mit den neuen Bauvorhaben private Stellplätze in dem Umfang hergestellt werden, wie sie selbst Stellplatzbedarf verursachen. Unabhängig davon werden mit der Ausbauplanung zum BP 06.02 weitere öffentliche 35 Parkplätze im Straßenraum hergestellt. Die Planungen werden damit keine Verschlechterung für die bestehenden angrenzenden Wohnlagen bedeuten Wird nicht berücksichtigt. Ein Umweltgutachten in Form einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird bei der Aufstellung von Bebauungsplänen im Regelfall nicht durchgeführt. Die UVP wird i.d.R. nur bei großflächigen Industrieanlagen, Tiermastbetrieben, Neubau von Wasserstraßen etc. erforderlich. Der vorliegende Bebauungsplan wird nach den Vorschriften des § 13a Baugesetzbuch aufgestellt. Danach ist u.a. kein formeller Umweltbericht nach § 2a BauGB erforderlich. Die Umweltbelange sind jedoch in die Abwägung mit einzubeziehen. Wird nicht berücksichtigt. Es wird darauf verwiesen, dass der Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufgestellt wird. Danach gelten Eingriffe, die Auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Damit entfällt die Pflicht zur Herstellung von Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen. Der Rat der Stadt Brühl hat auf der Grundlage der Gemeindeordnung und des Landschaftsgesetzes – LG eine Baumsatzung beschlossen. Diese Satzung regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne. Danach stehen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 34 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein 18.05 Kann die talwärts liegende Kanalisation das Regenwasser von den versiegelten Flächen aufnehmen? ja 18.06 Ist sichergestellt, dass die in der Stadt Brühl benötigten Wohnungen zu bezahlbaren Preisen angeboten werden. Werden darüber hinaus Single- und Sozialwohnungen angeboten? nein B18.07 Warum werden Neuansiedlungen nur in Badorf möglich? Sind alternative Flächen in Betracht gezogen worden? nein unter dem Schutz der Baumsatzung. Im Rahmen der Planaufstellung wurden die von der Satzung betroffenen Bäume eingemessen und kartiert. Die mit der Realisierung der Planung zu fällenden Bäume sind entsprechend der Baumsatzung vom Verursacher als Ersatzgeld an die Stadt Brühl zu zahlen. Zeitpunkt und Umfang der Ersatzzahlung wird in einem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Projektentwickler / Grundstückseigentümer und der Stadt Brühl geregelt und richtet sich nach der o.g. Baumsatzung. Wird berücksichtigt. Auf Grund der vorgefundenen Untergrundverhältnisse ist eine dauerhaft sichere Beseitigung des Niederschlagswassers innerhalb des Plangebietes nicht möglich. Es ist daher beabsichtigt, das Niederschlagswasser von den Dachflächen in das vorhandene Kanalnetz einzuleiten. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Der Bebauungsplan trifft keine Festsetzungen zu künftigen Wohnungsgrößen oder -preisen. Dies ist allein Anliegen des jeweiligen Bauherrn, der seinerseits für die Wirtschaftlichkeit seines Vorhabens verantwortlich ist. Die Herstellung von sozialem Wohnraum hängt von der Verfügbarkeit von Fördermitteln seitens des Rhein-Erft-Kreises ab. Das Fördervolumen für das gesamte Jahr 2016 sieht aber lediglich die Förderung von ca. 6 - 8 Wohnungen für die Stadt Brühl vor. Eine durchschlagende Wirkung kann hiermit nicht erzielt werden. Der relativ kleine Bebauungsplan BP 06.02 soll mit diesem Thema nicht belastet werden. In anderen Baugebiet wird der Rat in Abhängigkeit von den dann zur Verfügung stehenden finanziellen Möglichkeiten entscheiden, ob kostengünstiger Wohnraum hergestellt werden kann. Wird nicht berücksichtigt. Der Flächennutzungsplan stellt bereits seit 1996 diese Fläche als Wohnbaufläche dar. Darüber hinaus hat der Rat der BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 35 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein Der Einwender bezweifelt, dass dieser Standort entwickelt werden muss. B18.08 Ist sichergestellt, dass der Investor nicht in Zahlungsschwierigkeiten kommt? nein B18.09 Wie verhält es sich mit der notwendigen Infrastruktur? ja Stadt Brühl in seiner Sitzung am 26.01.2010 ein Wohnbauflächenkonzept für das gesamte Stadtgebiet beschlossen. Auch in dieser Konzeption war u.a. der Standort des Plangebietes als Potentialfläche für den Wohnungsbau enthalten. Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung und den Naherholungsmöglichkeiten als sehr gut zu bewerten. Weiterhin unterstützt der Gesetzgeber Bauvorhaben dieser Art in Form der Gesetzgebung zum Baugesetzbuch (BauGB), da sie eine sinnvolle und letztlich auch ökologisch positiv zu bewertende Innenverdichtung bedeuten. Aufgrund dessen sind Verfahrenserleichterungen im BauGB verankert. Der Innenverdichtung wird damit Vorrang gegenüber Vorhaben am Stadtrand oder im Freiraum eingeräumt, um so ökologisch höherwertige Strukturen gegenüber den isolierten innerstädtischen Lagen zu schützen. Der Rat der Stadt Brühl sieht zudem die Notwendigkeit, Wohnraum zu schaffen und nutzt die Entwicklungschance am Standort für eine sinnvolle Nachverdichtung. Der Standort selbst ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung und den Naherholungsmöglichkeiten als sehr gut zu bewerten. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Der finanzielle Status des Investors ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Das Bebauungsplanverfahren umfasst auch die Beteiligung der verwaltungsinternen Fachbehörden. Diese lassen ihr Wissen in ihre Stellungnahmen einfließen. Zum Thema Kindergartenplätzen und Schulplätzen gibt es Konzepte, die hierfür die Grundlage bieten. Die geplante Neubausiedlung mit ca. 80 - 100 Wohneinhei- BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 36 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B18.10 Beeinträchtigung der Anwohner während der Bauzeit. Sind hier zeitliche Regelungen vorgesehen, wonach die Bauzeit auf 9:00 – 17:00 Uhr an den Wochentagen von Montag – Freitag beschränkt wird? nein B18.11 Ist die verkehrstechnische Belastung für die Anwohner durch die Sanierung der Badorfer Straße im zeitlichen Ablauf berücksichtigt worden? nein B19.01 22.01.16/ 22.01.16 Bitte prüfen, ob das Baugebiet notwendig ist, da in wenigen 100 Metern Entfernung 2 große Baugebiete geplant sind. Die Einwender möchten, dass das Baugebiet nicht entsteht. nein ten führt an keiner Stelle zu Belastungen, die die Neuausrichtung dieser Konzepte erfordern würde. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die zulässigen Arbeitszeiten auf den künftigen Baustellen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Über den Bebauungsplan können hierzu keine Regelungen getroffen werden, da es sich nicht um städtebauliche Belange handelt, die nach § 9 Abs. 1 Baugesetzbuch festgesetzt werden könnten. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ein zeitlicher Bauablauf kann mit dem Städtebaurecht im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nicht bestimmt oder gesteuert werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes steht noch am Anfang der durchzuführenden Verfahren nach dem Baugesetzbuch. Nach den frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgt die zweite Beteiligungsstufe in Form einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung werden nachfolgend ausgewertet und abschließend vom Rat der Stadt Brühl als Satzung beschlossen. Erst nach dieser Sitzung kann der Bebauungsplan öffentlich bekannt gemacht werden und erlangt dadurch seine Rechtsverbindlichkeit. Auf Grund vieler nicht bekannter Unwägbarkeiten, kann heute nicht genau gesagt werden, wann mit der Baureifmachung des Plangebietes begonnen werden kann. Von daher ist eine terminliche Abstimmung mit anderen baulichen Maßnahmen zurzeit nur schwer möglich. Wird nicht berücksichtigt. Der Flächennutzungsplan stellt bereits seit 1996 diese Fläche als Wohnbaufläche dar. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung am 26.01.2010 ein Wohnbauflächenkonzept für das gesamte Stadtgebiet beschlossen. Auch in dieser Konzeption war u.a. der Standort des Plangebietes als Potentialfläche für den Wohnungsbau enthalten. BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. B19.02 Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger Bei dem geplanten Gebiet (BP 06.02) handelt es sich um eine kleine Oase, die durch die geplante Bebauung massiv versiegelt wird. 27.10.2016 - Seite 37 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nein Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung und den Naherholungsmöglichkeiten als sehr gut zu bewerten. Weiterhin unterstützt der Gesetzgeber Bauvorhaben dieser Art in Form der Gesetzgebung zum Baugesetzbuch (BauGB), da sie eine sinnvolle und letztlich auch ökologisch positiv zu bewertende Innenverdichtung bedeuten. Aufgrund dessen sind Verfahrenserleichterungen im BauGB verankert. Der Innenverdichtung wird damit Vorrang gegenüber Vorhaben am Stadtrand oder im Freiraum eingeräumt, um so ökologisch höherwertige Strukturen gegenüber den isolierten innerstädtischen Lagen zu schützen. Der Rat der Stadt Brühl sieht zudem die Notwendigkeit, Wohnraum zu schaffen und nutzt die Entwicklungschance am Standort für eine sinnvolle Nachverdichtung. Der Standort selbst ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung und den Naherholungsmöglichkeiten als sehr gut zu bewerten. Wird nicht berücksichtigt. Auf Grund des jahrelangen Flächenverbrauchs in den Außenbereichen hat der Gesetzgeber die Stärkung der Innenbereiche in das Baugesetzbuch (§ 13a BauGB) eingefügt. Danach sind die Innenbereiche vorrangig zu Verdichten und / Wiedernutzbar zu machen. Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung und den Naherholungsmöglichkeiten als sehr gut zu bewerten. Es ist nicht erkennbar, dass durch die geplante zweigeschossige Bebauung eine massive Versiegelung erfolgt. Der Anteil der versiegelten Flächen wird innerhalb des Plangebietes nicht höher sein als bei vergleichbaren Wohngebieten im Brühler Stadtgebiet. Der Herstellung von Flächen für Ein- und Mehrfamilien- BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 38 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B19.03 Bei einer Bebauung des Gebietes sollte die Höhe stärker begrenzt werden als z.B. bei dem kürzlich fertiggestellten Gebäude Pehler Hülle 38-42. Zur Überprüfung der künftigen Höhensituation sollte ein Modell gefertigt werden. ja B19.04 Im Hinblick auf den Erhalt des dörflichen Charakters der umgebenden Bebauung ist es nötig, die geplante Neubebauung zu Gunsten von mehr und größeren Grün- und Spielflächen aufzulockern. ja B19.05 Hinter Haus Pehler Hülle 36 ist mit Mindestabstand ein Mehrparteienhaus geplant. Dabei handelt es sich bei Nr. 36 um das Haus, dessen Wohnwert am meisten durch die baulichen Auswüchse des Neubaukomplexes Nr. 38-42 gemindert wurde, da es direkter Nachbar ist. Es wird eine verträglichere Lösung für das Haus Pehler Hülle Nr. 36 gefordert. nein B19.06 Wir bitten um Prüfung der Zulässigkeit der vorgesehenen Teilung des Flurstücks 996 im Hinblick auf GRZ und GFZ des dort kürzlich errichteten Gebäudes. ja häusern wird Vorrang gegenüber der Beibehaltung der gärtnerischen Nutzung eingeräumt. Wird berücksichtigt. Für die künftige Bebauung wird insgesamt eine maximal zweigeschossige Bebauung mit einem zusätzlichen obersten kleineren Geschoss unter Beschränkung der zulässigen Gesamthöhe festgesetzt. Dies entspricht der umgebenden Bestandsbebauung. Ein Modell wurde zwischenzeitlich angefertigt. Wird berücksichtigt. In Abgrenzung von der umgebenden Bebauung wird das Neubaugebiet eine lockere und offene Bebauung mit Vorgärten und Spielplatz haben. Es wird zudem für Fußgänger attraktiv sein, da die Verkehrsfläche als Mischverkehrsfläche ohne Durchgangsverkehr gestaltet wird. Wird nicht berücksichtigt. Bei dem geplanten Gebäude auf dem Flurstück 1000 handelt es sich um ein zweigeschossiges Wohnhaus für max. 6 Familien. Die Planung orientiert sich bei der Festsetzung der Bauhöhe an der umgebenden Bebauung, sodass sich die Bauhöhe in den Gesamtraum einfügt. Das geplante Gebäude soll in einem Abstand von ca. 30 m zum bestehenden Gebäude Pehler Hülle 36 errichtet werden. Ein bauordnungsrechtlicher Mindestabstand von 6,0m ist damit erheblich überschritten. Unzumutbare Beeinträchtigungen oder ein Verlust des Wohnwertes ist hiermit nicht verbunden. Ist bereits berücksichtigt. Im Rahmen des Bebauungsplanvserfahrens wird geprüft, ob die Festsetzungen grundsätzlich funktionieren. Die konkrete Prüfung der Zulässigkeit von Bauvorhaben hinsichtlich GRZ und GFZ ist Gegenstand jedes einzelnen Baugenehmigungsverfahrens. Der Bebauungsplan legt lediglich die allgemein gültigen Regeln fest. Die Grund- und Geschoßflächenzahlen müssen auch bei BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 39 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B19.07 Die Geschosswohnungs-Gebäude in der Mitte des Areals sind zu dicht angeordnet. nein B19.08 Es wird um ein Gesamtverkehrsgutachten für alle 3 Baugebiete gebeten. nein B19.09 Es wird um eine anwohnerverträgliche Lösung in Hinblick auf - hoffentlich - geplante Sonnenkollektoren gebeten. Diese sollten möglichst in die Dachfläche integriert werden, um nicht für zusätzliche Hö- ja Teilungen von Grundstücken eingehalten werden. Wird nicht berücksichtigt. Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um den Bebauungsplan-Vorentwurf. Die dargestellten Gebäude sind nur beispielhaft um zu zeigen, wie die künftige Bebauung aussehen könnte. Der Bauherr muss bei der Gebäudeplanung die Festsetzungen des Bebauungsplanes einhalten. Das heißt z.B. die festgesetzte Grundflächenzahl, maximal zulässige Gebäudehöhen und Abstandsflächen nach der Landesbauordnung sind einzuhalten. Unabhängig davon ist es ausgeprochener Planungswille, einen Mix an Mehrfamilien- und Einfamilienhäusern am Standort zu realisieren. Die Verteilung der Baumassen im Plangebiet steht im planerischen Ermessen. Eine zweigeschossige Bauweise - zuzüglich eines zusätzlichen kleineren obersten Geschosses - ist eine verträgliche Bauweise, wie sie auch in der Umgebung vorherrscht. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Mit diesem Bebauungsplanverfahren werden alle relevanten Auswirkungen betrachtet. Hinsichtlich des Verkehrs ergeben sich aus diesem BP-Verfahren keine für das gesamtstädtische Verkehrsnetz bedeutsamen Veränderungen, dies belegt das erstellte Verkehrsgutachten. Unabhängig davon liegt für das Brühler Stadtgebiet ein Verkehrsmodell für das gesamte Straßennetz vor. Diese gesamtstädtische Untersuchung dient bei der Aufstellung von Bebauungsplänen als Grundlage für die auf das Plangebiet bezogenen Verkehrsuntersuchungen. Wird berücksichtigt. In die Textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan bzw. unter dem Kapitel 'Gestaltung baulicher Anlagen' wird eine Regelung aufgenommen, die bestimmt, dass Sonnenkollektoren in der Dachneigung bleiben müssen und dass sie ein BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben B19.10 B20.01 22.01.16/ 20.01.16 Bürger Stellungnahme Bürger he und damit zusätzliche Beschattung der Nachbargrundstücke zu sorgen. Das Bodengutachten empfiehlt eine komplette Ableitung des Regenwassers in die Kanalisation. Es wird um Überprüfung gebeten, ob hier nicht ökologische Belange zu kurz kommen. Das Vorhaben im Bereich Pehler Feldchen wird als ökologisch, ökonomisch und sozial nicht vertretbar bewertet. 27.10.2016 - Seite 40 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein ja nein Maß von 30cm über der Dachfläche nicht überschreiten dürfen. Ist bereits berücksichtigt. Auf Grund der vorgefundenen Untergrundverhältnisse ist eine dauerhaft sichere Beseitigung des Niederschlagswassers in Form von Versickerung innerhalb des Plangebietes nicht möglich. Es ist daher beabsichtigt, das Niederschlagswasser von den Dachflächen in das vorhandene Kanalnetz einzuleiten. Wird nicht berücksichtigt. Der Flächennutzungsplan stellt bereits seit 1996 diese Fläche als Wohnbaufläche dar. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung am 26.01.2010 ein Wohnbauflächenkonzept für das gesamte Stadtgebiet beschlossen. Auch in dieser Konzeption war u.a. der Standort des Plangebietes als Potentialfläche für den Wohnungsbau enthalten. Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung und den Naherholungsmöglichkeiten als sehr gut zu bewerten. Weiterhin unterstützt der Gesetzgeber Bauvorhaben dieser Art in Form der Gesetzgebung zum Baugesetzbuch (BauGB), da sie eine sinnvolle und letztlich auch ökologisch positiv zu bewertende Innenverdichtung bedeuten. Aufgrund dessen sind Verfahrenserleichterungen im BauGB verankert. Der Innenverdichtung wird damit Vorrang gegenüber Vorhaben am Stadtrand oder im Freiraum eingeräumt, um so ökologisch höherwertige Strukturen gegenüber den isolierten innerstädtischen Lagen zu schützen. Der Rat der Stadt Brühl sieht zudem die Notwendigkeit, Wohnraum zu schaffen und nutzt die Entwicklungschance am Standort für eine sinnvolle Nachverdichtung. Der Standort selbst ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbin- BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 41 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B20.02 Die Fläche ist Lebensraum zahlreicher heimischer Vogelarten und anderer Tiere wie Fledermäuse, Eichhörnchen, Igel, usw. Mit der Versiegelung dieser Fläche würde ein intaktes Ökosystem zerstört. Eine für Badorf/Pingsdorf und Brühl wichtige Kaltzone sowie sauerstoffproduzierende Grünfläche wird ersatzlos und unwiederbringlich zerstört. nein B20.03 Eine Bebauung der Flächen wird auch aus wirtschaftlichen Gründen für nicht erforderlich gehalten, da mit den aktuell geplanten Baugebieten 05.01, 06.15 und 01.16 ausreichend Baulandflächen zur Verfügung stehen. nein dung und den Naherholungsmöglichkeiten als sehr gut zu bewerten. Wird nicht berücksichtigt. Für das Plangebiet wurde eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt. Die vom Gutachter empfohlenen Maßnahmen zum Schutz der Arten werden in das Bebauungsplanverfahren übernommen. Hinsichtlich der Inanspruchnahme der Flächen für die künftige Bebauung und Erschließung im Innenbereich sind die unterschiedlichen Interessen und Belange gegeneinander und untereinander abzuwägen. Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung und den Naherholungsmöglichkeiten als optimal zu bewerten. Darüber hinaus gibt es hinsichtlich der Entwicklung des Standortes seitens des Gesetzgebers (Baugesetzbuch) eine klare Vorgabe. Auf Grund des jahrelangen Flächenverbrauchs in den Außenbereichen hat der Gesetzgeber die Stärkung der Innenbereiche in das Baugesetzbuch (§ 13a BauGB) eingefügt. Danach sind die Innenbereiche vorrangig zu verdichten und wiedernutzbar zu machen. Wird nicht berücksichtigt. In der Stadt Brühl bestehen nach wie vor hohe Bedarfe an Wohnraum. Für die Baugrundstücke innerhalb des Plangebietes ist bereits heute die Nachfrage größer als das Angebot. Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung und den Naherholungsmöglichkeiten als optimal zu bewerten. Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung am 26.01.2010 ein Wohnbauflächenkonzept für das gesamte Stadtgebiet beschlossen. In dieser Konzeption war u.a. der Standort des Plangebietes als Potentialfläche für den Wohnungsbau enthalten. Grundlage hierfür bildet der seit 1996 rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Brühl, der BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 42 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B20.04 Die soziale Infrastruktur des Dorfes stößt bereits jetzt an ihre Grenzen. In der Schule und in den Kindergärten sind jetzt schon viel mehr Kinder angemeldet, als diese aufnehmen können. nein B20.05 Der Eingabensteller befürchtet, dass sich die dramatische Parkplatzsituation in seinem Viertel noch verschärfen wird. ja für diesen Standort Wohnbaufläche darstellt. Die Bevölkerungszahlen belegen, dass die Stadt Brühl Einwohner verliert, wenn sie nicht Neubaugebiete entwickelt. Dies liegt einerseits an der alternden Bevölkerung, da ältere und alleinstehende Menschen in ihren relativ großen Wohnungen wohnen bleiben und andererseits an der gesellschaftlichen Entwicklung mit dem Trend 'Zunahme an Single-Haushalten'. Gleichzeitig ist die demographische Situation in Brühl davon geprägt, dass hinsichtlich der natürlichen Bevölkerungsentwicklung ein erheblicher Sterbeüberschuss existiert. Dies bedeutet letztlich, dass eine stagnierende Wohnfläche Raum für immer weniger Bewohner bietet und dass die Bevölkerungszahl insgesamt abnimmt. Um diesem Trend entgegen zu wirken ist die Entwicklung neuer Bauflächen erforderlich. Wird nicht berücksichtigt. Die Berechnungen von erforderlichen Kindergartenzahlen und Schulplätze werden auf der Grundlage von gesamtstädtischen Konzepten erarbeitet. Sie berücksichtigen Prognosen für die städtische Entwicklung, die auch die Entwicklung von Neubaugebieten berücksichtigen. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden die zuständigen Fachämter beteiligt, die ihrerseits die Fortschreibungen der Konzepte überprüfen und ggf. Anpassungen vornehmen. Das hier vorliegende Verfahren mit lediglich ca. 80 bis 100 neuen Wohneinheiten bleibt für die Kindergarten- und Schulplätze ohne Bedeutung. Da es weder für Kindergärten noch für Schulen festgelegte Einzugsgebietsgrenzen gibt, erfolgt die Standortwahl ohnehin unabhängig von den Einrichtungen in der näheren Umgebung. Ist bereits berücksichtigt. Auf die Parkplatzsituation wird bereits ein besonderes Augenmerk gelegt. BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 43 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B20.06 Der dörfliche Charakter geht verloren. nein B 21.01 22.01.16/ Das nein Vorhaben im Bereich Pehler Die vorhandene Umgebungsbebauung verfügt aufgrund alter Baugenehmigungen heute nicht über die Anzahl privater Stellplätze wie es die Anzahl an Wohneinheiten heute erfordern würde. Daher werden viele Fahrzeuge heute in den bestehenden öffentlichen Verkehrsflächen geparkt. Im geplanten Neubaugebiet sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu jedem einzelnen Gebäude soviel private Stellplätze herzustellen, wie durch die geplante Nutzung zu erwarten ist. Zusätzlich werden im Plangebiet weitere 35 öffentliche Stellplätze hergestellt, die im wesentlichen den Besuchern des Gebietes dienen. Fehlbelegungen von öffentlichen Parkplätzen können nicht mit diesem Bebauungsplan geregelt werden, sondern sind später Gegenstand ordnungsbehördlicher Überprüfungen. Auswirkungen auf die bestehende Nachbarbebauung sind nicht zu erwarten, da die neuen Bewohner Stellplätze leichter im Plangebiet finden werden als außerhalb. Wird nicht berücksichtigt. Der Wandel vom Dorf zum städtischen Umland ist ein fortwährender Entwicklungsprozess, der aber dem geplanten Vorhaben nicht allein angelastet werden kann. Die Umgebungsbebauung ist selbst geprägt von zweigeschossiger Bebauung (plus einem kleineren obersten Geschoss) bei einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,7. Das hierfür gültige Planungsrecht gilt bereits seit 1964. Auf dieser Grundlage sind auch Mehrfamilienhäuser genehmigungsfähig und bereits entstanden. Mit der geplanten Bebauung wird eine Bebauung gleicher Dichte und ähnlicher Bauweise vorgesehen. Im Gegensatz zur bestehenden Bebauung sind Vorgärten geplant, so dass die Bebauung sich lockerer präsentieren wird, als dies im Bestand ist. Das geplante Neubaugebiet zum BP 06.02 wird für den Standort als angemessen und sinnvoll betrachtet. Insofern wird das Konzept weiter verfolgt. Wird nicht berücksichtigt. BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben 20.01.16 B21.02 Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 44 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein Feldchen wird als ökologisch, ökonomisch und sozial nicht vertretbar bewertet. Die Fläche ist Lebensraum zahlreicher heimischer Vogelarten und anderer Tiere wie Fledermäuse, Eichhörnchen, Igel, usw. Mit der Versiegelung dieser Fläche würde ein intaktes Ökosystem zerstört. Eine für Badorf/Pingsdorf und Brühl wichtige Kaltzone sowie sauerstoffproduzierende Grünfläche wird ersatzlos und un- nein Der Flächennutzungsplan stellt bereits seit 1996 diese Fläche als Wohnbaufläche dar. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung am 26.01.2010 ein Wohnbauflächenkonzept für das gesamte Stadtgebiet beschlossen. Auch in dieser Konzeption war u.a. der Standort des Plangebietes als Potentialfläche für den Wohnungsbau enthalten. Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung und den Naherholungsmöglichkeiten als sehr gut zu bewerten. Weiterhin unterstützt der Gesetzgeber Bauvorhaben dieser Art in Form der Gesetzgebung zum Baugesetzbuch (BauGB), da sie eine sinnvolle und letztlich auch ökologisch positiv zu bewertende Innenverdichtung bedeuten. Aufgrund dessen sind Verfahrenserleichterungen im BauGB verankert. Der Innenverdichtung wird damit Vorrang gegenüber Vorhaben am Stadtrand oder im Freiraum eingeräumt, um so ökologisch höherwertige Strukturen gegenüber den isolierten innerstädtischen Lagen zu schützen. Der Rat der Stadt Brühl sieht zudem die Notwendigkeit, Wohnraum zu schaffen und nutzt die Entwicklungschance am Standort für eine sinnvolle Nachverdichtung. Der Standort selbst ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung und den Naherholungsmöglichkeiten als sehr gut zu bewerten. Wird nicht berücksichtigt. Für das Plangebiet wurde eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt. Die vom Gutachter empfohlenen Maßnahmen zum Schutz der Arten werden in das Bebauungsplanverfahren übernommen. Hinsichtlich der Inanspruchnahme der Flächen für die künftige Bebauung und Erschließung im Innenbereich sind die unterschiedlichen Interessen und Belange gegeneinander und BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 45 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein wiederbringlich zerstört. B21.03 Eine Bebauung der Flächen wird auch aus wirtschaftlichen Gründen für nicht erforderlich gehalten, da mit den aktuell geplanten Baugebieten 05.01, 06.15 und 01.16 ausreichend Baulandflächen zur Verfügung stehen. nein untereinander abzuwägen. Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung und den Naherholungsmöglichkeiten als optimal zu bewerten. Darüber hinaus gibt es hinsichtlich der Entwicklung des Standortes seitens des Gesetzgebers (Baugesetzbuch) eine klare Vorgabe. Auf Grund des jahrelangen Flächenverbrauchs in den Außenbereichen hat der Gesetzgeber die Stärkung der Innenbereiche in das Baugesetzbuch (§ 13a BauGB) eingefügt. Danach sind die Innenbereiche vorrangig zu verdichten und wiedernutzbar zu machen. Wird nicht berücksichtigt. In der Stadt Brühl bestehen nach wie vor hohe Bedarfe an Wohnraum. Für die Baugrundstücke innerhalb des Plangebietes ist bereits heute die Nachfrage größer als das Angebot. Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung und den Naherholungsmöglichkeiten als optimal zu bewerten. Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung am 26.01.2010 ein Wohnbauflächenkonzept für das gesamte Stadtgebiet beschlossen. In dieser Konzeption war u.a. der Standort des Plangebietes als Potentialfläche für den Wohnungsbau enthalten. Die Bevölkerungszahlen belegen, dass die Stadt Brühl Einwohner verliert, wenn sie nicht Neubaugebiete entwickelt. Dies liegt einerseits an der alternden Bevölkerung, da ältere und alleinstehende Menschen in ihren relativ großen Wohnungen wohnen bleiben und andererseits an der gesellschaftlichen Entwicklung mit dem Trend 'Zunahme an Single-Haushalten'. Gleichzeitig ist die demographische Situation in Brühl davon geprägt, dass hinsichtlich der natürlichen Bevölkerungsentwicklung ein erheblicher Sterbeüberschuss existiert. Dies bedeutet letztlich, dass eine stagnierende Wohnfläche BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 46 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B21.04 Die soziale Infrastruktur des Dorfes stößt bereits jetzt an ihre Grenzen. In der Schule und in den Kindergärten sind jetzt schon viel mehr Kinder angemeldet, als diese aufnehmen können. nein B21.05 Die Eingabenstellerin befürchtet, dass sich die dramatische Parkplatzsituation in ihrem Viertel noch verschärfen wird. ja Raum für immer weniger Bewohner bietet und dass die Bevölkerungszahl insgesamt abnimmt. Um diesem Trend entgegen zu wirken ist die Entwicklung neuer Bauflächen erforderlich. Wird nicht berücksichtigt. Die Berechnungen von erforderlichen Kindergartenzahlen und Schulplätze werden auf der Grundlage von gesamtstädtischen Konzepten erarbeitet. Sie berücksichtigen Prognosen für die städtische Entwicklung, die auch die Entwicklung von Neubaugebieten berücksichtigen. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden die zuständigen Fachämter beteiligt, die ihrerseits die Fortschreibungen der Konzepte überprüfen und ggf. Anpassungen vornehmen. Das hier vorliegende Verfahren mit lediglich ca. 80 bis 100 neuen Wohneinheiten bleibt für die Kindergarten- und Schulplätze ohne Bedeutung. Da es weder für Kindergärten noch für Schulen festgelegte Einzugsgebietsgrenzen gibt, erfolgt die Standortwahl ohnehin unabhängig von den Einrichtungen in der näheren Umgebung. Ist bereits berücksichtigt. Auf die Parkplatzsituation wird bereits ein besonderes Augenmerk gelegt. Die vorhandene Umgebungsbebauung verfügt aufgrund alter Baugenehmigungen heute nicht über die Anzahl privater Stellplätze wie es die Anzahl an Wohneinheiten heute erfordern würde. Daher werden viele Fahrzeuge heute in den bestehenden öffentlichen Verkehrsflächn geparkt. Im geplanten Neubaugebiet sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu jedem einzelnen Gebäude soviel private Stellplätze herzustellen, wie durch die geplante Nutzung zu erwarten ist. Zusätzlich werden im Plangebiet weitere 35 öffentliche Stellplätze hergestellt, die im wesentlichen den Besuchern des Gebietes dienen. Fehlbelegungen von öffentlichen Parkplätzen können nicht mit diesem Bebauungsplan BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 47 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B21.06 Der dörfliche Charakter geht verloren. nein B21.07 20.01.16 Die Eingabenstellerin spricht sich gegen die geplante Bebauung aus. Bei der Planung sollten Teile der Grünfläche erhalten bleiben. nein geregelt werden, sondern sind später Gegenstand ordnungsbehördlicher Überprüfungen. Auswirkungen auf die bestehende Nachbarbebauung sind nicht zu erwarten, da die neuen Bewohner Stellplätze leichter im Plangebiet finden werden als außerhalb. Wird nicht berücksichtigt. Der Wandel vom Dorf zum städtischen Umland ist ein fortwährender Entwicklungsprozess, der aber dem geplanten Vorhaben nicht allein angelastet werden kann. Die Umgebungsbebauung ist selbst geprägt von zweigeschossiger Bebauung (plus einem kleineren obersten Geschoss) bei einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,7. Das hierfür gültige Planungsrecht gilt bereits seit 1964. Auf dieser Grundlage sind auch Mehrfamilienhäuser genehmigungsfähig und bereits entstanden. Mit der geplanten Bebauung wird eine Bebauung gleicher Dichte und ähnlicher Bauweise vorgesehen. Im Gegensatz zur bestehenden Bebauung sind Vorgärten geplant, so dass die Bebauung sich lockerer präsentieren wird, als dies im Bestand ist. Das geplante Neubaugebiet zum BP 06.02 wird für den Standort als angemessen und sinnvoll betrachtet. Insofern wird das Konzept weiter verfolgt. Wird nicht berücksichtigt. In der Stadt Brühl bestehen nach wie vor hohe Bedarfe an Wohnraum. Für die Baugrundstücke innerhalb des Plangebietes ist bereits heute die Nachfrage größer als das Angebot. Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung und den Naherholungsmöglichkeiten als optimal zu bewerten. Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung am 26.01.2010 ein Wohnbauflächenkonzept für das gesamte Stadtgebiet beschlossen. In dieser Konzeption war u.a. der Standort des Plangebietes als Potentialfläche für den Wohnungsbau enthalten. Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sind die seinerzeit als Potentialflä- BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 48 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B21.08 Die Bebauung sollte nur flach angelegt werden. ja B21.09 Der Baulärm sollte auf montags – freitags begrenzt werden. nein B22.01 22.01.16/ 2201.16 Der Eingabensteller regt an, auf die Mehrfamilienhäuser zu verzichten und stattdessen großzügige Grünflächen / Spielplätze und Einfamilienhäuser einzuplanen. nein che bewerteten Bereiche als Wohnbauflächen dargestellt worden. Die Ausweisung von Teilen der Innenbereichsflächen als Grünflächen entspricht nicht den Zielen der Planung. Wird berücksichtigt. Für die künftige Bebauung wird insgesamt eine maximal zweigeschossige Bebauung plus einem obersten kleineren Geschoss in Verbindung mit einer Beschränkung der zulässigen Gesamthöhe festgesetzt. Das Maß der zulässigen Höhe orientiert sich dabei an der umgebenden Bebauung. Diese Bebauung wird auch für das Neubaugebiet als zuträgliche Bauform betrachtet. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die zulässigen Arbeitszeiten auf den künftigen Baustellen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Über den Bebauungsplan können hierzu keine Regelungen getroffen werden, da es sich nicht um städtebauliche Belange handelt, die nach § 9 Abs. 1 Baugesetzbuch festgesetzt werden könnten. Wird nicht berücksichtigt. In der Stadt Brühl bestehen nach wie vor hohe Bedarfe an Wohnraum. Für die Baugrundstücke innerhalb des Plangebietes ist bereits heute die Nachfrage größer als das Angebot. Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung und den Naherholungsmöglichkeiten als optimal zu bewerten. Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung am 26.01.2010 ein Wohnbauflächenkonzept für das gesamte Stadtgebiet beschlossen. In dieser Konzeption war u.a. der Standort des Plangebietes als Potentialfläche für den Wohnungsbau enthalten. Die Bevölkerungszahlen belegen, dass die Stadt Brühl Einwohner verliert, wenn sie nicht Neubaugebiete entwickelt. Dies liegt einerseits an der alternden Bevölkerung, da ältere BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. B22.02 Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger Die zu hohe Dichte der Infrastruktur führt nach Auffassung des Eingabenstellers zur Überbelastung des sozialen Miteinanders. 27.10.2016 - Seite 49 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nein und alleinstehende Menschen in ihren relativ großen Wohnungen wohnen bleiben und andererseits an der gesellschaftlichen Entwicklung mit dem Trend 'Zunahme an Single-Haushalten'. Gleichzeitig ist die demographische Situation in Brühl davon geprägt, dass hinsichtlich der natürlichen Bevölkerungsentwicklung ein erheblicher Sterbeüberschuss existiert. Dies bedeutet letztlich, dass eine stagnierende Wohnfläche Raum für immer weniger Bewohner bietet und dass die Bevölkerungszahl insgesamt abnimmt. Um diesem Trend entgegen zu wirken ist die Entwicklung neuer Bauflächen erforderlich. In der Stadt Brühl besteht nach wie vor ein hoher Bedarf an Geschoßwohnungen. Die Planung hat darauf reagiert und im zentralen Bereich des Gebietes den überwiegenden Teil der Geschoßwohnungen vorgesehen. Darüber hinaus sind im Eingangsbereich und im Südwesten des Plangebietes drei weitere Hauseinheiten geplant. Die Anregung, auf die Geschoßwohnungen zu verzichten und stattdessen großzügige Grünflächen vorzusehen, steht den vorgenannten den Zielen der Planung entgegen. Wird nicht berücksichtigt. Entgegen der Auffassung des Eingabenstellers führt die Neubebauung nicht zu einer Überlastung der vorhandenen Infrastruktur. Insbesondere hinsichtlich der technischen Infrastruktur muss festgestellt werden, dass vorhandene Einrichtungen (z.B. Kanäle und Leitungen) effizienter genutzt werden, da sie noch hinreichend Kapazitäten haben. Die Anbindung an das vorhandene Straßenetz bedeutet weniger neu zu planende Verkehrsflächen als bei Projekten am Siedlungsrand / im Außenbereich. Vorhandene Einrichtungen für die Grundversorgung liegen näher, Verkehre werden dadurch vermieden, bzw. die Nutzung von alternativen Verkehrsmitteln wird attraktiver. Darüber hinaus wird weniger BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben B23.01 25.01.16/ 22.01.16 Bürger Stellungnahme Bürger Die Eingabenstellerin regt an, auf die Mehrfamilienhäuser zu verzichten und stattdessen großzügige Grünflächen / Spielplätze und Einfamilienhäuser einzuplanen. 27.10.2016 - Seite 50 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nein Freiraum im Außenbereich - am Rande des Siedlungszusammenhangs - beansprucht. Die geplante Dichte der Bebauung entspricht zudem mit einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,7 genau der GFZ im Bereich der Umgebungsbebauung. Wohndichten wie sie in Großstädten regelmäßig vorkommen - und als zuträglich verstanden werden - werden bei weitem nicht erreicht. Wird nicht berücksichtigt. In der Stadt Brühl bestehen nach wie vor hohe Bedarfe an Wohnraum. Für die Baugrundstücke innerhalb des Plangebietes ist bereits heute die Nachfrage größer als das Angebot. Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung und den Naherholungsmöglichkeiten als optimal zu bewerten. Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung am 26.01.2010 ein Wohnbauflächenkonzept für das gesamte Stadtgebiet beschlossen. In dieser Konzeption war u.a. der Standort des Plangebietes als Potentialfläche für den Wohnungsbau enthalten. Die Bevölkerungszahlen belegen, dass die Stadt Brühl Einwohner verliert, wenn sie nicht Neubaugebiete entwickelt. Dies liegt einerseits an der alternden Bevölkerung, da ältere und alleinstehende Menschen in ihren relativ großen Wohnungen wohnen bleiben und andererseits an der gesellschaftlichen Entwicklung mit dem Trend 'Zunahme an Single-Haushalten'. Gleichzeitig ist die demographische Situation in Brühl davon geprägt, dass hinsichtlich der natürlichen Bevölkerungsentwicklung ein erheblicher Sterbeüberschuss existiert. Dies bedeutet letztlich, dass eine stagnierende Wohnfläche Raum für immer weniger Bewohner bietet und dass die Bevölkerungszahl insgesamt abnimmt. Um diesem Trend entgegen zu wirken ist die Entwicklung neuer Bauflächen erforderlich. BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 51 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B23.02 Die zu hohe Dichte der Infrastruktur führt nach Auffassung der Eingabenstellerin zur Überbelastung des sozialen Miteinanders. ja B24.01 25.01.16/ 20.01.16 Die angrenzenden Häuser sollten in ausreichender Entfernung und mit einer sehr geringen Höhe geplant werden. ja In der Stadt Brühl besteht nach wie vor ein hoher Bedarf an Geschoßwohnungen. Die Planung hat darauf reagiert und im zentralen Bereich des Gebietes den überwiegenden Teil der Geschoßwohnungen vorgesehen. Darüber hinaus sind im Eingangsbereich und im Südwesten des Plangebietes drei weitere Hauseinheiten geplant. Die Anregung, auf die Geschoßwohnungen zu verzichten und stattdessen großzügige Grünflächen vorzusehen, steht den vorgenannten den Zielen der Planung entgegen. Ist bereits berücksichtigt. Beim städtebaulichen Entwurf eines Neubaugebietes werden auch soziale Aspekte berücksichtigt. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass das Neubaugebiet, das ja ähnlich wie die Umgebungsbebauung entwickelt wird, auch in sozialer Hinsicht kein ernsthaften Konflikte auslösen wird. Es kann davon ausgegangen werden, dass die neue Bewohnerschaft ähnlichen Milieus zuzuordnen ist, wie es sie bereits in der Umgebung gibt. Die geplante Dichte der Bebauung entspricht zudem mit einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,7 genau der GFZ im Bereich der Umgebungsbebauung. Höhere Wohndichten wie sie in Großstädten regelmäßig vorkommen - und trotzdem als zuträglich verstanden werden - werden bei weitem nicht erreicht. Wird berücksichtigt. Für die künftige Bebauung wird insgesamt eine maximal zweigeschossige Bebauung zuzüglich einem obersten kleineren Geschoss bei Beschränkung der zulässigen Gesamthöhe festgesetzt. Das Maß der zulässigen Höhe orientiert sich dabei an der umgebenden Bebauung. Der Bauherr muss bei der Gebäudeplanung die Festsetzungen des Bebauungsplanes einhalten. Das heißt z.B. die festgesetzte Grundflächenzahl, maximal zulässige Gebäudehöhen und Abstandsflächen nach der Landesbauordnung BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 52 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B25.01 25.01.16/ 21.01.16 Der dörfliche Charakter des Wohnumfelds wird zerstört. Bei Mehrfamilienhäusern soll Holz Verwendung finden. Fassaden und Dächer sollen begrünt werden. nein B25.02 Der Bereich ist mit seinem teilweise alten Baumbestand wichtiger Lebensraum für heimische Vogelarten und weitere Tiere wie Fledermäuse, Eichhörnchen oder Igel und zudem Kaltzone und Sauerstoffproduzent, der für gute Luft sowohl in den Dörfern wie auch für Brühl sorgt. nein B25.03 Die Infrastruktur ist für den zu erwartenden Zuzug nicht ausgelegt und wird den nein sind einzuhalten. Wird nicht berücksichtigt. Der Wandel vom Dorf zum städtischen Umland ist ein fortwährender Entwicklungsprozess, der aber dem geplanten Vorhaben nicht allein angelastet werden kann. Die Umgebungsbebauung ist selbst geprägt von zweigeschossiger Bebauung (plus einem kleineren obersten Geschoss) bei einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,7. Das hierfür gültige Planungsrecht gilt bereits seit 1964. Auf dieser Grundlage sind auch Mehrfamilienhäuser genehmigungsfähig und bereits entstanden. Mit der geplanten Bebauung wird eine Bebauung gleicher Dichte und ähnlicher Bauweise vorgesehen. Im Gegensatz zur bestehenden Bebauung sind Vorgärten geplant, so dass die Bebauung sich lockerer präsentieren wird, als dies im Bestand ist. Das geplante Neubaugebiet zum BP 06.02 wird für den Standort als angemessen und sinnvoll betrachtet. Insofern wird das Konzept weiter verfolgt. Wird nicht berücksichtigt. Hinsichtlich der Inanspruchnahme der Flächen für die künftige Bebauung und Erschließung im Innenbereich sind die unterschiedlichen Interessen und Belange gegeneinander und untereinander abzuwägen. Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung und den Naherholungsmöglichkeiten als optimal zu bewerten. Darüber hinaus gibt es hinsichtlich der Entwicklung des Standortes seitens des Gesetzgebers (Baugesetzbuch) eine klare Vorgabe. Auf Grund des jahrelangen Flächenverbrauchs in den Außenbereichen hat der Gesetzgeber die Stärkung der Innenbereiche in das Baugesetzbuch (§ 13a BauGB) eingefügt. Danach sind die Innenbereiche vorrangig zu Verdichten und / Wiedernutzbar zu machen. Wird nicht berücksichtigt. Entgegen der Auffassung des Eingabenstellers führt die BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 53 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein Stadthaushalt stark belasten. B26.01 02.02.16/ 27.01.16 Erhalt der wenigen vorhandenen Baumgruppen. nein Neubebauung nicht zu einer Überlastung der vorhandenen Infrastruktur. Insbesondere hinsichtlich der technischen Infrastruktur muss festgestellt werden, dass vorhandene Einrichtungen (z.B. Kanäle und Leitungen) effizienter genutzt werden, da sie noch hinreichend Kapazitäten haben. Die Anbindung an das vorhandene Straßenetz bedeutet weniger neu zu planende Verkehrsflächen als bei Projekten am Siedlungsrand / im Außenbereich. Vorhandene Einrichtungen für die Grundversorgung liegen näher, Verkehre werden dadurch vermieden, bzw. die Nutzung von alternativen Verkehrsmitteln wird attraktiver. Darüber hinaus wird weniger Freiraum im Außenbereich - am Rande des Siedlungszusammenhangs - beansprucht. Die geplante Dichte der Bebauung entspricht zudem mit einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,7 genau der GFZ im Bereich der Umgebungsbebauung. Wohndichten wie sie in Großstädten regelmäßig vorkommen - und als zuträglich verstanden werden - werden bei weitem nicht erreicht. Ein Effekt der Planung ist, dass nach dem Solidarprinzip vorhandene Infrastruktur genutzt wird, aber von mehr Bewohnern bezahlt wird. Letztlich werden anteilige Kosten dadurch gemindert. Wird nicht berücksichtigt. Bei der Entwicklung dieses Standortes wird der Errichtung neuer Wohngebäude gegenüber dem Erhalt vorhandener Vegetatioin ein höheres Gewicht beigemessen. In der Stadt Brühl bestehen nach wie vor hohe Bedarfe an Wohnraum. Für die Baugrundstücke innerhalb des Plangebietes ist bereits heute die Nachfrage größer als das Angebot. Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung und den Naherholungsmöglichkeiten als optimal zu bewerten. Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung am 26.01.2010 ein Wohnbauflächenkonzept für das gesamte BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 54 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein Stadtgebiet beschlossen. In dieser Konzeption war u.a. der Standort des Plangebietes als Potentialfläche für den Wohnungsbau enthalten. Die Bevölkerungszahlen belegen, dass die Stadt Brühl Einwohner verliert, wenn sie nicht Neubaugebiete entwickelt. Dies liegt einerseits an der alternden Bevölkerung, da ältere und alleinstehende Menschen in ihren relativ großen Wohnungen wohnen bleiben und andererseits an der gesellschaftlichen Entwicklung mit dem Trend 'Zunahme an Single-Haushalten'. Gleichzeitig ist die demographische Situation in Brühl davon geprägt, dass hinsichtlich der natürlichen Bevölkerungsentwicklung ein erheblicher Sterbeüberschuss existiert. Dies bedeutet letztlich, dass eine stagnierende Wohnfläche Raum für immer weniger Bewohner bietet und dass die Bevölkerungszahl insgesamt abnimmt. Um diesem Trend entgegen zu wirken ist die Entwicklung neuer Bauflächen erforderlich. Unabhängig davon gilt: Der Rat der Stadt Brühl hat auf der Grundlage der Gemeindeordnung und des Landschaftsgesetzes – LG eine Baumsatzung beschlossen. Diese Satzung regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne. Danach stehen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang unter dem Schutz der Baumsatzung. Im Rahmen der Planaufstellung wurden die von der Satzung betroffenen Bäume eingemessen und kartiert. Die mit der Realisierung der Planung zu fällenden Bäume sind entsprechend der Baumsatzung vom Verursacher als Ersatzgeld an die Stadt Brühl zu zahlen. Zeitpunkt und Umfang der Ersatzzahlung wird in einem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Projektentwickler / Grundstückseigentümer und der Stadt Brühl geregelt. BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 55 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B26.02 Die Neubebauung ist zu nahe an den vorhandenen Gärten geplant. nein B26.03 Es sollten deutlich weniger Hauseinheiten gebaut werden. nein Wird nicht berücksichtigt. Für die künftige Bebauung wird insgesamt eine maximal zweigeschossige Bebauung zuzüglich eines obersten kleineren Geschosses mit der Beschränkung der zulässigen Gesamthöhe festgesetzt. Das Maß der zulässigen Höhe orientiert sich dabei an der umgebenden Bebauung. Der Bauherr muss bei der Gebäudeplanung die Festsetzungen des Bebauungsplanes einhalten. Das heißt z.B. die festgesetzte Grundflächenzahl, maximal zulässige Gebäudehöhen und Abstandsflächen nach der Landesbauordnung sind einzuhalten. Städtebauliche Dichtewerte wie Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl sind aus der Wird nicht berücksichtigt. Es ist erklärtes Ziel der Stadt Brühl, einen Wohnstandort zu entwickeln, der Flächen sowohl für Einfamilienhäuser wie auch für Mehrfamilienhäuser bietet. Der Anregung hinsichtlich der Bebauung mit überwiegend Einfamilienhäusern kann daher nur zum Teil entsprochen werden, da in der Stadt Brühl nach wie vor ein hoher Bedarf an Geschoßwohnungen besteht, sodass die Vorhabenträger angehalten sind entsprechende Flächen für diese Nutzung vorzuhalten. Die Planung hat darauf reagiert und im zentralen Bereich des Gebietes den überwiegenden Teil der Geschoßwohnungen vorgesehen. Darüber hinaus sind im Eingangsbereich und im Südwesten des Plangebietes drei weitere Hauseinheiten geplant. Die zu erwartende Zahl an Wohnungen in den Mehrfamilienhäusern wurde auf der Grundlage der vorliegenden Planung auf ca. 60 Einheiten geschätzt. Je nach künftiger Wohnungsgröße könnte sich diese Zahl noch nach oben oder unten verändern Zur Stärkung der Innenbereiche hat der Gesetzgeber in das Baugesetzbuch den § 13a BauGB eingefügt. Danach sind die Innenbereiche vor der Inanspruchnahme weiterer Außenbereichsflächen vorrangig zu verdichten und wiedernutz- BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 56 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B26.04 Die Bebauung sollte auf 1,5 Geschosse beschränkt werden. nein B26.05 Der Verkehr am Kreisel wird zunehmen. Insbesondere wird um Prüfung der Sicherheit für die Radfahrer gebeten. ja bar zu machen. Eine geringe Verdichtung würde dieser Forderung entgegenstehen. Im Übrigen entspricht das Maß der baulichen Dichte bereits gebauter Wohnstandorte im Brühler Stadtgebiet. sowie in der näheren Umgebung. Wird nicht berücksichtigt. Es ist nicht erkennbar, auf Grund welcher Erkenntnisse nur eingeschossig gebaut werden soll. Planungsziel ist die Schaffung von Planungsrecht für eine im städtebaulich-architektonischen Sinn und somit im öffentlichen Straßenraum wahrnehmbare zweigeschossige Bauweise. Dies wurde in der Öffentlichkeit diskutiert und wird durch das Planungskonzept umgesetzt: Tragender Gedanke ist die Schaffung von Baurecht für zwei Vollgeschosse sowie eines darüber liegenden kleineren Geschosses, dass in seiner Ausdehnung als untergeordneter Baukörper wahrgenommen wird. Aufgrund einer beabsichtigten lebendigen Baugestaltung sollen in manchen Abschnitten Gebäude mit Sattel- oder Pultdach und in anderen Abschnitten Gebäude mit Flachdach entstehen können. Verhindert werden soll, dass Flachdachgebäude ein zusätzliches (viertes) Geschoss erhalten. Gleichzeitig sollen Flachdachgebäude ein solches oberstes Geschoss erhalten, das allseits von den Außenkanten zurückspringt. Damit auch dieser Gedanke zum Tragen kommt erfolgt eine differenzierte Festsetzung dieser Gebäudetypen: Zur Bestimmung der künftigen Gebäudehöhen werden in der Bebauungsplanung die Höhenangaben der geplanten Verkehrsanlagen herangezogen und darauf die maximal zulässigen Gebäudehöhen bezogen. Hierdurch ist für jedes künftige Baugrundstück festgelegt, wie hoch das geplante Gebäude maximal werden darf. Ist bereits berücksichtigt. Um Kenntnisse zu den bestehenden Verkehrsstärken im Umfeld des Bebauungsplangebietes zu erlangen, fanden im BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben B27.01 18.02.16/ 17.02.16 Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 57 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein Der Eingabensteller bittet darum, dass sein Flurstück zum Zwecke der Bebauung in die Planung mit aufgenommen wird. Die von der Planung betroffenen eigenen Grundstücke sollen bei der Aufstellung des BP mit einbezogen werden ja B28.02 Die Einwender möchten ihre Grundstücke später selbst bebauen. nein B28.03 Das auf dem Flurstück (zu Vorgebirgsstraße 36a) eingetragene Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Stadt wird mit der Planung überflüssig und soll aufgehoben werden. ja B28.01 10.08.15/ 05.07.15 ja Dezember 2014 und im April 2016 Verkehrszählungen und Verkehrsbeobachtungen statt. Durch die Kanalbaumaßnahmen auf der Badorfer Straße konnten seit Ende 2014 keine typischen Belastungen durch Verkehrszählungen ermittelt werden, sodass auf Zähldaten der Stadt Brühl von Februar 2012 zurückgegriffen wurde. Baustellenbedingte Verkehrsverlagerungen wurden innerhalb der Verkehrsuntersuchung berücksichtigt und korrigiert. Die Leistungsfähigkeitsberechnungen zeigen, dass die Umbaumaßnahmen am Kreisverkehr weder einen Rückstau im Kreisverkehr noch sonstige negative Auswirkungen am Kreisverkehr bewirken. Der Kreisverkehr weist für Fußgänger und Radfahrer, die im Kreisverkehr auf der Fahrbahn geführt werden, eine hohe Verkehrssicherheit auf. Ist bereits berücksichtigt. Das Grundstück wird bei der Planung entsprechend berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. 06.02.16 (mündl.) Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Der Bebauungsplan setzt lediglich zukünftige Bebauungsmöglichkeiten fest. Die Bebauung hängt von dem Zuschnitt und der Verfügbarkeit von Grundstücken ab. Ist bereits berücksichtigt. Der Bebauungsplan setzt für den betroffenen Bereich kein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht mehr fest, da die Erschließung zum geplanten Neubaugebiet an anderer Stelle erfolgen kann. Das im Grundbuch eingetragene Recht ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Eine Löschung ist mit dem BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 58 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein zuständigen Liegenschaftsamt zu vereinbaren. A 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. Eingangsdatum / Datum Anschr. TÖB T1.01 07.01.16/ 07.01.16 Netcologne T2.01 11.01.16/ 11.01.16 Stellungnahme TÖB Mit der Baumaßnahme innerhalb des Plangebietes hat die Eingabenstellerin keine Berührungspunkte. Netcologne legt eine Neubautrasse in der Badorfer Str. westlich des Neubaugebietes. Die Zufahrt in das Gebiet wird ja östlich gebaut. Von daher werden keine Probleme gesehen. LVR-Amt für Das LVR-Amt für Denkmalpflege geht daBodendenkmal- von aus, dass sich im Plangebiet bedeupflege im Rhein- tende Bodendenkmalsubstanz erhalten hat, die bei Realisierung der Planung land zwangsläufig beeinträchtigt bzw. zerstört würde. Im vorliegenden Fall ist zunächst eine Ermittlung und Konkretisierung der archäologischen Situation mittels Sachverhaltsermittlung gem. § 29 DSchG NRW zwingend erforderlich. Das Ergebnis ist bei der Abwägung zu berücksichtigen. Zu überprüfen ist das Plangebiet hinsichtlich der Existenz von Bodendenkmälern. Art, Erhaltung und Ausdehnung bzw. Abgrenzung und damit die Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein - - ja Wird berücksichtigt. In Abstimmung mit der Denkmalbehörde wurde inzwischen eine archäologische Fachfirma mit den notwendigen Untersuchungen zur Sachverhaltsermittlung beauftragt. Zur Überprüfung der Bodenverhältnisse und zur Klärung, ob befundführende Kulturschichten im Plangelände erhalten sind, wurden in einem ersten Schritt am 03.02.2016 Geosondagen angelegt und das Ergebnis im Zwischenbericht 1 vom 05.02.2016 dargelegt. Die Ergebnisse der Geosondagen führten zur Auflage des Amtes für Bodendenkmalpflege beim LVR, zwei größere Sondageflächen anzulegen. In der südwestlichen Sondage Stelle wurde eine neuzeitliche Grube freigelegt. In der zweiten Sondagefläche (Stelle 18) im Norden sind weitere neuzeitliche Befunde dokumentiert worden. Im Osten dieser Fläche wurden drei römische Be- BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum / Datum Anschr. TÖB T3.01 13.01.16/ 13.01.16 unitymedia NRW T4.01 18.01.16/ 18.01.16 Deutsche Telekom Technik GmbH T4.02 T4.03 Stellungnahme TÖB Denkmalqualität i.S.d. § 2 Denkmalschutzgesetz NW (DSchG NW) der ggf. nachgewiesenen Bodendenkmäler sind zu klären. Das Ergebnis ist bei der Abwägung zu berücksichtigen. Im Planbereich befinden sich keine Versorgungsanlagen der Unitymedia NRW GmbH. Die Unitymedia ist jedoch grundsätzlich daran interessiert, das glasfaserbasierte Kabelnetz in Neubaugebieten zu erweitern. Es wird darum gebeten die Unitymedia am weiteren Verfahren zu beteiligen. Gegen die o. a. Planung werden keine Einwände vorgetragen. Es wird jedoch auf Folgendes hingewiesen: Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom. Die Belange der Telekom sind betroffen. Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommuni- 27.10.2016 - Seite 59 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein - funde erkannt. Hierbei könnte evtl. ein Grubenhaus sein. Der Fund von römischen Dachziegeln deutet auf ein Gebäude mit entsprechender Abdeckung in unmittelbarer Nähe hin. Die weitere Vorgehensweise wird im Laufe des Verfahrens geklärt. - - - - Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird mit der Karte der vorhandenen Leitungen an den Investor weitergeleitet und darum gebeten, dass dieser sich rechtzeitig vor Baubeginn mit der Telekom in Verbindung setzt. - Der Hinweis auf das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" wird zur Kenntnis genommen. Der Investor wird zudem darüber informiert, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht behindert werden. BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum / Datum Anschr. T4.04 T5.01 18.01.16/ 18.01.16 T6.01 19.01.16/ 22.01.16 T6.02 TÖB Stellungnahme TÖB kationslinien der Telekom nicht behindert werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass uns Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutsche Telekom Technik GmbH, Tl NL West, PTI 22 so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden an: Deutsche Telekom Technik GmbH Stichwort: Bebauungsplan Bauherrenberatungsbüro Venloer Str.156 50672 Köln Email: Bbb-Koeln@telekom.de Telefon: 0221339818271 Bezogen auf Liegenschaften des LVR liegt keine Betroffenheit vor. Bedenken werden nicht vorgetragen. LVR Landschaftsverband Rheinland Gebäude- und Liegenschaftsmanagement Landesbetrieb Gegen die Bauleitplanung bestehen seiStraßen NRW tens der Straßenbauverwaltung grundRegionalnieder- sätzlich keine Bedenken. lassung VilleEifel Das in der vorgelegten Bauleitplanung erwähnte Verkehrsgutachten ist vorzulegen. 27.10.2016 - Seite 60 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein - Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Vorhabenträger wird über die rechtzeitige Abstimmung mit der Telekom unterrichtet. - entfällt - entfällt ja Wird berücksichtigt. Das Verkehrsgutachten wird dem Landesbetrieb zur Verfügung gestellt. BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. T6.03 T6.04 T6.05 Eingangsdatum / Datum Anschr. TÖB Stellungnahme TÖB Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktiven und / oder passiven Lärmschutz durch Verkehrslärm der L 183, auch künftig nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Brühl. Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und / oder textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung. Die Änderung des Kreisverkehrsastes ist frühzeitig mit dem Landesbetrieb Straßen abzustimmen. Für die abschließende Prüfung und Erteilung der Genehmigung zum Bau der Anbindung ist die Vorlage eines detaillierten straßentechnischen Entwurfes erforderlich. Für die Änderungen am Kreisverkehrsplatz L 183 / Vorgebirgsstraße ist evtl. der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Brühl und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, erforderlich. Mit dem Bau der Anbindung darf vor Ab- 27.10.2016 - Seite 61 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein ja Wird berücksichtigt. Das Plangebiet grenzt lediglich im Südosten an die L 183 an. Eine Neubebauung findet ausschließlich im Innenbereich statt. Bis auf den Einfahrtsbereich in den Innenbereich ist der Randbereich des Plangebietes zur L 183 hin bereits bebaut. Reflexionen sind nach bisheriger Erkenntnis nicht zu erwarten. ja Wird berücksichtigt. Im Anschluss an die textlichen Festsetzungen wird unter den Hinweisen auf die angrenzende Trasse der L 183 aufmerksam gemacht. - Der Vorhabenträger wird über die rechtzeitige Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen unterrichtet. BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum / Datum Anschr. TÖB T7.01 21.01.16/ 26.01.16 Erftverband T8.01 02.02.16/ 03.02.16 Stadtwerke Brühl T8.02 T9.01 T9.02 14.01.16/ 03.02.16 Stellungnahme TÖB schluss der Vereinbarung nicht begonnen werden. Auf Grund der geologischen Verhältnisse und der Geländemorphologie im Bereich des Plangebietes ist eine Aussage über die Grundwasserverhältnisse nicht möglich. Die Grundwassersituation kann nur anhand einer Sondierung vor Ort ermittelt werden. Es wird um Einplanung einer Ortsnetztrafostation sowie einer Steuerkabelanbindung von der Alten Bonnstraße zur neuen Trafostation gebeten. Die Stadtwerke Brühl forcieren den Einsatz von umweltfreundlicher Fernwärme. Die Erschließung mit Fernwärme lässt sich jedoch wirtschaftlich sicher nur im Rahmen eines Anschluss- und Benutzungszwangs realisieren. Im Falle einer Erschließung mit Fernwärme erfolgt keine Erschließung mit Erdgas. Stadtservicebe- Abfallentsorgung Die Anwohner der Stichstraßen müssen trieb Brühl ihre Müllbehälter zum Tage der Abholung nach vorne an die Haupterschließungsstraße bringen, ggf. sind Abfallsammelstandplätze in der Planung vorzusehen. Ein Rückwärtsfahren der Müllfahrzeuge ist verboten. Straßenbegleitgrün Bei der Anlage von Baumbeeten ist eine Mindestgröße von 3 x 3 m oberirdisch und ein Wurzelraum von 12 cbm vorzu- 27.10.2016 - Seite 62 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein ja ja Ist bereits berücksichtigt. Für das Plangebiet wurde ein Baugrundgutachten (SNOUSSI, Nov. 2015) erstellt. In diesem Gutachten sind u.a. auch die Grundwasserdaten dargelegt. Die Grundwassermessstelle 076690416 an der Pingsdorfer Straße 81 weist den geringsten Flurabstand des Grundwassers mit 20,59 m für den Sommer des Jahres 2008 aus. Mittlere Grundwasserflurabstände liegen bei etwa 21,0 bis 21,5 m. Wird berücksichtigt. In der förmlichen Planzeichnung wird an zentraler Stelle des Plangebietes eine Trafostation festgesetzt. - Das Bebauungsplanverfahren ist hiervon nicht betroffen. Weitere Abstimmungen werden hierzu geführt. Der Hinweis wird an den Investor weiter gegeben. ja Wird berücksichtigt. Die Anregung entspricht den Zielen der Planung. Der überwiegende Teil der geplanten Bebauung ist über die innere Erschließungsringe von Müllfahrzeugen direkt anfahrbar. Die Anregung betrifft daher nur wenige Grundstücke, die über kurze Stiche erschlossen werden. ja Wird berücksichtigt. Den Anregungen und Hinweisen zum Straßenbegleitgrün wird gefolgt. Den genannten Anforderungen an z.B. die Pflanzbeete, die Baumarten und Größen wird soweit gefolgt, BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum / Datum Anschr. TÖB Stellungnahme TÖB sehen. Ggfls. sind Baumbeete unter Parkplätzen oder in den Gehwegbereich zu vergrößern. Standorte müssen für die Baum- und Beetpflege frei zugänglich sein. Standorte, die von mehreren Seiten von Parkplätzen oder Gebäuden eingegrenzt werden, sind zu vermeiden. Bäume dürfen nicht auf Leitungstrassen geplant und gepflanzt werden. Die Abstände zur Straßenbeleuchtung sind zu prüfen und die Standorte ggfls. anzupassen. Die Pflanzung erfolgt in Baumsubstrat Vulkatree 0/32 (bis 30cm unter Oberkante Einfassung) und Vulkatree 0/16 (zwischen 30cm unter OK und bis OK). Die Baumart ist mit dem Stadtservicebetrieb AöR abzustimmen, die Pflanzqualität muss mindestens Hochstamm, 3xv, m.Db, STU 18-20 betragen. Jeder Baumstandort erhält eine Unterpflanzung aus Bodendecker oder Stauden, diese sind ebenfalls mit dem SSB abzustimmen. Ausstattung Kinderspielplatz 1. Schaukel, 2-sitzig, h=2,0m. 2. Kletteranlage mit Rutsche, 3. Spielhäuschen für Kleinkinder, 4. 2 Federwippgeräte, 5. Balancierkombi, 6. Sandkasten, 7. 3 Parkbänke, 8. 3 Müllkörbe, 27.10.2016 - Seite 63 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein wie dies nach § 9 Abs. 1 BauGB im Bebauungsplan regelbar ist. Weitere Regelungen können zwischen der Stadt Brühl und dem Investor in einem Erschließungsvertrag oder städtebaulichen Vertrag geregelt werden. - Der Hinweis zur Ausstattung des Kinderspielplatzes werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch nicht Gegenstand des Bebauungsplanes. Der Investor wird entsprechend in Kenntnis gesetzt. BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum / Datum Anschr. T9.04 T9.05 T9.06 T10.01 03.0216/ 05.02.16 TÖB Stellungnahme TÖB Die Planung des Kinderspielplatzes, insbesondere die Wahl der jeweiligen Hersteller der Spielgeräte, erfolgt frühzeitig in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtservicebetrieb Brühl Herrn Reuter und Frau Wormland. Ersatzpflanzung Als Schattenspender sind zwei Acerplatanoides, m.Db., 3xv., STU 18-20 vorzusehen. Einfriedung Als Einfriedung des Kinderspielplatzes ist eine einreihige Hainbuchenhecke, Carpinus betulus 100-125, verpflanzter Heister, m.B., 3 Stück pro Meter und ein Stabgitterzaun, Höhe 1,00 m vorzusehen. Der Zugang zum Spielplatz ist zu befestigen (Pflaster-, oder Plattenbelag). Abnahme der Anpflanzungen Die Erschliessungsträgerin soll mit dem SSB einen Termin zur Gebrauchsabnahme der Begrünung abstimmen, je nach Baufortschritt auch in Teilstücken, ab. Ab der Gebrauchsabnahme übernimmt die Erschliessungsträgerin die Anwuchspflege für zwei Jahre. Rhein-Erft-Kreis Naturschutz und Landschaftspflege Amt für Umwelt- Es soll untersucht werden, ob die plaschutz und nungsrelevante Art (Anhang IV) Kreisplanung Muscardinus avellanarius (Haselmaus) im Plangebiet vorkommt. Die Haselmaus kommt im Stadtbereich Brühl vor und der Lebensraum der Art (gebüschreiche Lichtungen, Feldgehölze sowie in Siedlungs- 27.10.2016 - Seite 64 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein ja Wird berücksichtigt. Die beiden vorgeschlagenen Bäume sowie die Einfriedung mit einer Hainbuchenhecke werden in den textlichen Festsetzungen entsprechend aufgenommen. - Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen und an den Investor weitergeleitet. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Er betrifft eine Vereinbarung zwischen der Erschließungsträgerin und dem SSB und ist nicht Inhalt des Bebauungsplanes. - ja Wird berücksichtigt. Der Gutachter hat auf Grund des Schreibens des Umweltamtes folgende fachliche Stellungnahme zur Haselmaus abgegeben: „Eine konkrete Untersuchung zum Vorkommen der Haselmaus (mittels Nisttubes) wurde aus folgenden Gründen nicht durchgeführt. Bei dem Plangebiet handelt es sich um ruderalisierte Wie- BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum / Datum Anschr. TÖB Stellungnahme TÖB 27.10.2016 - Seite 65 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nähe auch Obstgärten mit vergleichsweise geringem Aktionsradius) könnte auf das Plangebiet zutreffen. T10.02 T10.03 Wasserwirtschaft Das Gebiet liegt nicht in einer Wasserschutzzone. Eine Versickerung ist aufgrund der Beschaffenheit des Baugrundes und der Versickerungsfähigkeit des Bodens nicht möglich, daher soll das Niederschlagswasser in das vorhandene Kanalnetz eingeleitet werden. Somit bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken. Bodenschutz Gemäß § 4 Abs. 2 Landesbodenschutzgesetz NRW (LBodSchG) haben bei der Aufstellung von Bauleitplänen, bei Plan- - ja sen- und Gartenflächen, die einen jungen, zunehmenden Gehölzbestand aufweisen. Auf etwa 20 Jahre alten Luftbildern ist zu erkennen, dass zu diesem Zeitpunkt (Anfang der 1990er Jahre) fast keine größeren zusammenhängenden Gehölz-Gebüschstrukturen auf der Fläche vorhanden waren. Das Plangebiet war damals und ist erst recht heute vollständig von Bebauung und Verkehrswegen umschlossen, so dass keine Verbindung zu benachbarten größeren Gehölzstrukturen existieren. Somit ist es ausgeschlossen, dass die wenig ausbreitungsfreudige Haselmaus das Gelände besiedeln kann. Bebauung und Straßen stellen unüberwindbare Hindernisse dar. Aus den Messtischblättern des LANUV ergeben sich zudem keine Hinweise zum Vorkommen der Art. Bei den Erhebungen zu den Tiergruppen Avifauna und Fledermäuse wurden zudem auch keine Hinweise auf Haselmausvorkommen festgestellt (z.B. Kobel in der Strauchvegetation)“. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Ist bereits berücksichtigt. Der Flächennutzungsplan stellt bereits seit 1996 diese Fläche als Wohnbaufläche dar. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung am 26.01.2010 ein Wohnbau- BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum / Datum Anschr. TÖB Stellungnahme TÖB 27.10.2016 - Seite 66 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein feststellungsverfahren und Plangenehmigungen die damit befassten Stellen im Rahmen der planerischen Abwägung vor der Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist. Diese Prüfung ist im Rahmen des Verfahrens nachzuweisen. T10.04 T 11.01 16.03.16/ 11.01.16 Immissionsschutz Zur Aufstellung des Bebauungsplanes 06.02 werden aus der Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen vorgebracht. LVR-Amt für Es wird mitgeteilt, dass auf Grund der Bodendenkmal- bisherigen Erkenntnisse nicht auszupflege im Rhein- schließen ist, dass sich innerhalb des land Plangebietes vorgeschichtliche, römische und mittelalterliche Bodendenkmäler erhalten haben. - ja flächenkonzept für das gesamte Stadtgebiet beschlossen. Auch in dieser Konzeption war u.a. der Standort des Plangebietes als Potentialfläche für den Wohnungsbau enthalten. Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung und den Naherholungsmöglichkeiten als sehr gut zu bewerten. Weiterhin unterstützt der Gesetzgeber Bauvorhaben dieser Art in Form der Gesetzgebung zum Baugesetzbuch (BauGB), da sie eine sinnvolle und letztlich auch ökologisch positiv zu bewertende Innenverdichtung bedeuten. Aufgrund dessen sind Verfahrenserleichterungen im BauGB verankert. Der Innenverdichtung wird damit Vorrang gegenüber Vorhaben am Stadtrand oder im Freiraum eingeräumt, um so ökologisch höherwertige Strukturen gegenüber den isolierten innerstädtischen Lagen zu schützen. Der Rat der Stadt Brühl sieht zudem die Notwendigkeit, Wohnraum zu schaffen und nutzt die Entwicklungschance am Standort für eine sinnvolle Nachverdichtung. Der Standort selbst ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung und den Naherholungsmöglichkeiten als sehr gut zu bewerten. - Die archäologischen Voruntersuchungen sind inzwischen weitestgehend abgeschlossen. Im Zuge des Baus der Erschließungsstraße und des Kanals muss dann nur noch die archäologische Begleitung der Erdarbeiten ab dem Kreisel Bonnstraße in das Planareal gewährleistet werden, da hier die römische Eifelwasserleitung tangiert sein kann. BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum / Datum Anschr. TÖB Stellungnahme TÖB 27.10.2016 - Seite 67 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B – Öffentliche Auslegung (11.11. - 22.01.2016) und TÖB-Beteiligung (bis zum 12.02.2016) B 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben B1.01 13.09.16/ 05.09.16 Bürger Stellungnahme Bürger Die Planung wird als extrem verdichtet gesehen. Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nein Wird nicht berücksichtigt Das Maß der baulichen Nutzung orientiert sich an den Vorgaben der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die Verdichtung ist nicht höher als in anderen vergleichbaren Wohngebieten in der Stadt Brühl. Die Festsetzung von größeren überbaubaren Grundstücksgrenzen bedeutet nicht zugleich, dass diese insgesamt überbaut werden dürfen. Ziel dieser großzügigen Festsetzung ist vielmehr, den künftigen Bauherrn und Architekten einen Spielraum zu belassen, um bei der Bebauung auch Gliederungen / Vor- und Rücksprünge einplanen zu können. Das Maß für die zulässige Bebauung ist in § 17 Abs. 1 BauNVO geregelt. Das zulässige Höchstmaß der Grundfläche beträgt für Wohngebiete 0,4. Gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO darf die Grundfläche für Garagen, Stellplätze, Nebenanlagen und unterirdische Anlagen um bis zu 50% überschritten werden, jedoch höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8. Die Vorschriften der BauNVO wurden bei der Aufstellung des Bebauungsplanes insgesamt beachtet. Das Maß der GRZ beträgt grundsätzlich 0,4. Die zugelassenen Überschreitungsmöglichkeiten entsprechen den Vorgaben wie zuvor beschrieben. Die Festsetzungen entsprechen damit im Wesentlichen dem BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 68 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B1.02 Die Bauweise mit dem Obergeschoss als Staffelgeschoss wirkt wie eine dreigeschossige Bebauung. nein B1.03 Die Häuser dürfen nicht höher werden als die in dem betroffenen Bereich vorhandenen Gebäude. ja B1.04 Die grüne Lunge oder Kaltzone, die das Pehler Feldchen bisher war, sollte soweit wie möglich erhalten bleiben. Der vorliegende Plan weist extrem wenige bis gar keine Grünflächen auf. nein heute gültigen Planungsrecht an der umgebenden Bebauung. Wird nicht berücksichtigt Die Planung orientiert sich im Regelfall bei der Höhenentwicklung an der umliegenden Bebauung. Diese ist überwiegend zweigeschossig mit einem geneigten Dachgeschoß, dass auch zum Wohnen genutzt wird, vorhanden. Auf Grund der bewegten Topographie sind bei den vorhandenen Gebäuden zur Talseite z. Teil auch 3 Ebenen sichtbar. Der Bebauungsplan setzt in Anlehnung an die vorhandene Bebauungsstruktur zwei- und dreigeschossige Bauweisen mit einer zusätzlichen Beschränkung der Gebäudehöhe fest. Das zweite Obergeschoss (Ebene 3) wurde in seiner Abgrenzung gegenüber dem darunterliegenden Geschoß deutlich reduziert und von der Fassadenkante abgerückt. Diese Festsetzungen entsprechen damit im Wesentlichen dem heute gültigen Planungsrecht an der umgebenden Bebauung. Ist bereits berücksichtigt Bei der Festlegung der zulässigen Gebäudehöhen orientiert sich die Planung ebenfalls am Bestand. Für die geplanten Gebäude mit einem geneigten Dach (Satteldach, Pultdach) werden bezogen auf den unteren Bezugspunkt Höhen von maximal 11,5 m zugelassen. Für die Bebauungen mit dem zurückversetzten Obergeschoß beträgt die maximal zulässige Höhe 10,5 m. Wird nicht berücksichtigt. Der Errichtung von Wohnraum wird gegenüber dem Erhalt der Vegetation Vorrang eingeräumt. Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung und den Naherholungsmöglichkeiten als optimal zu bewerten. Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung am 26.01.2010 ein Wohnbauflächenkonzept für das gesamte BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. B1.05 Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger Die Fußwegeverbindung zur Taunusstraße wird abgelehnt, da diese Fläche enteignet werden müsste. Die Fußwegeverbindung könnte in den Bereich der Garagen an der Eifelstraße geführt werden. 27.10.2016 - Seite 69 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nein Stadtgebiet beschlossen. In dieser Konzeption war u.a. der Standort des Plangebietes als Potentialfläche für den Wohnungsbau enthalten. Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sind die seinerzeit als Potentialfläche bewerteten Bereiche ebenfalls als Wohnbauflächen dargestellt worden. Darüber hinaus gibt es hinsichtlich der Entwicklung des Standortes seitens des Gesetzgebers (Baugesetzbuch) eine klare Vorgabe. Auf Grund des jahrelangen Flächenverbrauchs in den Außenbereichen hat der Gesetzgeber die Stärkung der Innenbereiche in das Baugesetzbuch (§ 13a BauGB) eingefügt. Danach sind die Innenbereiche vorrangig zu verdichten und wiedernutzbar zu machen. Dies dient dem Zweck, dass eher innenliegende, isolierte Flächen entwickelt werden als neue Siedlungsflächen am Siedlungsrand oder im Außenbereich, die ökologisch betrachtet deutlich höherwertiger sind.. Wird nicht berücksichtigt. Mit der planungsrechtlichen Festsetzung wird eine langfristige Realisierung angestrebt. Ein Enteignungsverfahren ist nur als ultima ratio vorgesehen. Bei der beabsichtigten Planung wird sehr wohl gesehen, dass Eigentumsrechte privater Eigentümer betroffen sind. Die genannten Gründe sind jedoch im überwiegenden öffentlichen Interesse. Mit den Festsetzungen von Fuß- / Radwegen zur Taunusstraße und im Süden zur Straße Pehler Hülle wird eine durchgehende Nord-Süd-Wegeverbindung geschaffen, die Fußgängern erhebliche Umwege erspart. Dies betrifft insbesondere die Erschließung der Bushaltestellen Vorgebirgsstraße und Pantaleonstraße, aber auch die fußläufige Anbindung des Pingsdorfer Ortsschwerpunktes an der Euskirchener Straße. Insgesamt trägt dies als Baustein zur Attraktivierung des nichtmotorisierten Verkehrs bei und zur BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben B1.06 B2.01 23.09.16/ 15.09.16 Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 70 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein Es werden Bedenken hinsichtlich der Abwasserkanäle vorgetragen. nein Eine dreigeschossige Bebauung passt nicht in die Umgebung. nein Minderung des motorisierten Verkehrs. Darüber hinaus bedeutet die Herstellung der Wegeverbindung eine bessere Vernetzung der Wohngebiete untereinander und vermeidet so die Isolierung von Wohnlagen. Bei der Anbindung an die Taunusstraße wird zudem auf eine in der Öffentlichkeit lang bekannte verkehrliche Planungsabsicht zurück gegriffen, die in Form des Straßenansatzes im Bebauungsplan 51 I (Rechtskraft seit 21.07.1988) verbindlich festgesetzt wurde. Die jetzige Planung nimmt dabei Rücksicht auf diejenigen Anwohnerwünsche, die eine Straße dort nicht haben möchten, in dem nur noch eine Fußwegeverbindung geplant wird. Diese ist jedoch erforderlich um auch dieses Plangebiet im Sinne einer Stadt der kurzen Wege zu entwickeln. Dem öffentlichen Interesse an einer sinnvollen Fußwegeverbindung für den umwegeempfindlichen Fußverkehr zugunsten der Allgemeinheit wird Vorrang gegenüber den Interessen einzelner Grundstückseigentümer eingeräumt. Wird nicht berücksichtigt. Auf Grund der vorgefundenen Untergrundverhältnisse ist eine dauerhaft sichere Beseitigung des Niederschlagswassers in Form von Versickerung auf den Baugrundstücken nicht möglich. Es ist daher beabsichtigt, das Niederschlagswasser von den Dachflächen in das vorhandene Kanalnetz einzuleiten. Wird nicht berücksichtigt. Planungsziel ist die Schaffung von Planungsrecht für eine im städtebaulich-architektonischen Sinn und somit im öffentlichen Straßenraum wahrnehmbare zweigeschossige Bauweise. Dies wurde in der Öffentlichkeit diskutiert und wird durch das Planungskonzept umgesetzt: Tragender Gedanke ist die Schaffung von Baurecht für zwei Vollgeschosse sowie eines darüber liegenden kleineren Geschosses, dass in seiner Ausdehnung als untergeordneter Baukörper wahrge- BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 71 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B2.02 Bei der dichten Bebauung werden Bedenken hinsichtlich der Entsorgung des Schmutz- und Regenwassers gesehen. nein B2.03 Die aktuelle sehr schlechte Parkplatzsituation (zu wenig öffentliche Parkplätze) ja nommen wird. Aufgrund einer beabsichtigten lebendigen Baugestaltung sollen in manchen Abschnitten Gebäude mit Sattel- oder Pultdach und in anderen Abschnitten Gebäude mit Flachdach entstehen können. Hierfür wurde ein kleineres, von den Außenwänden der darunterliegenden Geschosse zurückgesetztes drittes Obergeschoss festgesetzt. In Verbindung mit der Definition von Attika- und Gebäudehöhen wird gewährleistet, dass dieses oberste Geschoss sich baulich wie ein Nichtvollgeschoss zurück nimmt und es wird verhindert, dass Flachdachgebäude ein zusätzliches (viertes) Geschoss erhalten. Das definierte oberste Geschoss ist so nur als Flachdachgebäude zulässig. Zur Bestimmung der künftigen Gebäudehöhen werden in der Bebauungsplanung die Höhenangaben der geplanten Verkehrsanlagen herangezogen und darauf die maximal zulässigen Gebäudehöhen bezogen. Hierdurch ist für jedes künftige Baugrundstück festgelegt, wie hoch das geplante Gebäude maximal werden darf. Mit der Festsetzung eines dritten Geschosses und der Beschränkung der Ausnutzung, durch die Festlegung einer zusätzlichen Baugrenze, ist aus Sicht der Planung eine genauere Steuerung dessen was gebaut werden darf und was nicht gegeben. Die geplanten dreigeschossigen Gebäude werden nach den Festsetzungen in der Planzeichnung damit nicht höher als die zweigeschossigen Häuser mit geneigten Dachflächen. Wird nicht berücksichtigt Auf Grund der vorgefundenen Untergrundverhältnisse ist eine dauerhaft sichere Versickerung des Niederschlagswassers auf den Baugrundstücken nicht möglich. Es ist daher beabsichtigt, das Niederschlagswasser von den Dachflächen in das vorhandene Kanalnetz einzuleiten. Wird berücksichtigt. Im Gegensatz zur vorhandenen Bebauung in der Umge- BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 72 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein wird sich noch verschlechtern. B2.04 Der Lebensraum für Vögel und Fledermäuse fällt weg sowie die Schmetterlingsbäume fallen insgesamt weg. nein bung, die in hohem Maß davon geprägt ist, dass es an eigenen Stellplätzen mangelt, müssen mit den neuen Bauvorhaben private Stellplätze in dem Umfang hergestellt werden, wie sie selbst Stellplatzbedarf verursachen. Unabhängig davon werden mit der Ausbauplanung zum BP 06.02 weitere öffentliche 35 Parkplätze im Straßenraum hergestellt. Die Planungen werden damit keine Verschlechterung für die bestehenden angrenzenden Wohnlagen bedeuten Wird nicht berücksichtigt Für das Plangebiet wurde eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt. Die vom Gutachter empfohlenen Maßnahmen zum Schutz der Arten wurden in das Bebauungsplanverfahren übernommen. Der Rat der Stadt Brühl hat auf der Grundlage der Gemeindeordnung und des Landschaftsgesetzes – LG eine Baumsatzung beschlossen. Diese Satzung regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne. Danach stehen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang unter dem Schutz der Baumsatzung. Im Rahmen der Planaufstellung wurden die von der Satzung betroffenen Bäume eingemessen und kartiert. Für die mit der Realisierung der Planung zu fällenden Bäume ist entsprechend der Baumsatzung vom Verursacher ein Ersatzgeld an die Stadt Brühl zu zahlen. Zeitpunkt und Umfang der Ersatzzahlung werden in einem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Projektentwickler / Grundstückseigentümer und der Stadt Brühl geregelt. Grundsätzlich gilt: Der Gesetzgeber unterstützt Bauvorhaben dieser Art in Form der Gesetzgebung zum Baugesetzbuch (BauGB), da sie eine sinnvolle und letztlich auch ökologisch positiv zu bewertende Innenverdichtung bedeuten. Aufgrund dessen sind BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. B3.01 Eingangsdatum/ Datum Anschreiben 19.09.16/ 19.09.16 Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 73 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein Der Bebauungsplan weist anstatt zwei Vollgeschosse drei Vollgeschosse auf. Eine Ausführung von Staffelgeschossen kann auch bei zwei Vollgeschossen erfolgen. nein B3.02 Die Baugrenzen wurden gegenüber dem Vorentwurf geändert. Ist dies zulässig und mit den betroffenen Haus- und Grundbesitzern kommuniziert worden? nein B3.03 Hinsichtlich des geplanten Fußweges zur Taunusstraße wäre bis heute noch kein Gespräch mit den Besitzern der Grund- nein Verfahrenserleichterung im BauGB verankert. Der Innenverdichtung wird damit Vorrang gegenüber Vorhaben am Stadtrand oder im Freiraum eingeräumt, um so ökologisch höherwertige Strukturen gegenüber den isolierten innerstädtischen Lagen zu schützen. Wird nicht berücksichtigt. Der Bebauungsplan setzt in Anlehnung an die vorhandene Bebauungsstruktur eine zwei- und dreigeschossige Bebauung mit einer zusätzlichen Beschränkung der Gebäudehöhe sowie der Attikahöhen fest. Das zweite Obergeschoss (Ebene 3) wurde in seiner Abgrenzung gegenüber dem darunterliegenden Geschoß deutlich reduziert und von der Fassadenkante abgerückt. Mit der Festsetzung eines dritten Geschosses und der Beschränkung der Ausnutzung, durch die Festsetzung einer zusätzlichen Baugrenze, ist aus Sicht der Planung eine genauere Steuerung dessen was gebaut werden darf oder nicht, gegeben. Letztlich wird auch mit dieser Festsetzung weiterhin das städtebauliche Ziel verfolgt, dass im städtebaulich-architektonischen Sinn eine optische Zweigeschossigkeit entsteht. Dies entspricht so auch dem Planungsrecht der Umgebungsbebauung.. Wird nicht berücksichtigt Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger hat ein Bebauungsplan-Vorentwurf ausgelegen. Baugrenzen waren in dieser Planphase keine festgesetzt. Im Vorentwurf waren hingegen beispielhaft mögliche Baukörper dargestellt. Die betroffene Öffentlichkeit hatte im Rahmen der öffentlichen Auslegung Gelegenheit, sich über die Planung zu informieren. Alle von der Planung Betroffenen sind nach diesem normierten Gesetzgebungsverfahren damit gleich gestellt. Wird nicht berücksichtigt. Dass mit den Besitzern der Grundstücke nicht gesprochen worden ist, ist sachlich nicht richtig. BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger stücke geführt worden. 27.10.2016 - Seite 74 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein Es ist Anliegen des Projektentwicklers, hinreichend Grundstücke in seine Verfügungsgewalt zu bekommen, um ein Bebauungsplanverfahren an zu stoßen, damit diese Flächen zu Wohnbauland entwickelt werden. In diesem Zusammenhang hat der Projektentwickler bereits frühzeitig und mehrfach versucht mit den Eigentümern der betroffenen Grundstücke Kontakt auf zu nehmen. Dies war insbesondere auch deswegen in seinem Interesse, weil ihm bekannt war, dass die in Rede stehenden Grundstücke gemäß BP 51 I nachweislich bereits seit 1988 als potentielle Erschließungsgrundstücke Verwendung finden sollen. Dies ist auch dem Einwender bekannt. Inhaltlich sprechen mehrere Gründe für die Verwendung der betroffenen Grundstücke für den geplanten Fußweg: Der Verkehrsgutachter hatte in seinem Gutachten vom April 2016 empfohlen, neben der in der Planung bereits vorgesehenen fußläufigen Nebenerschließung zur Straße Pehler Hülle, zusätzlich eine nördliche Nebenerschließung zur Eifelstraße einzuplanen. Der verkehrliche Mehrwert dieser Verbindung wäre sehr hoch, sodass diese Verbindung bereits in der heutigen Planung zu berücksichtigen ist, damit die Anbindung eventuell zukünftig realisiert werden kann. Diese Auffassung wird auch vom Mobilitätsbeauftragten der Stadt Brühl vertreten. U.a. liegt hierzu folgende Stellungnahme vor: „Im Sinne einer vorausschauenden Planung sollte der südlich von Flurstück 840 gelegene Teil der Verbindung als öffentlicher Weg angelegt werden, damit die Verbindung nach Lösung der Liegenschaftsprobleme zu einem späteren Zeitpunkt noch geschaffen werden kann“. Gegenüber dem Bebauungsplan-Vorentwurf wurde daraufhin im Bebauungsplan die Wegeverbindung bis zur Taunusstraße hin festgesetzt. Damit kann langfristig eine sinnvolle Fußwegeverbindung zu Bushaltestellen in der Badorfer Straße und der Pantaleonstraße aber auch zur Euskirchener Straße mit seinem Geschäftsbesatz und weiteren Buslinien BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 75 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B3.04 Nach dem vorliegenden Plan bleibt kein einziger vorhandener Baum im Plangebiet bestehen. Ist dies mit der Baumsatzung vereinbar? nein B3.05 Innerhalb des Plangebietes dürfen je Einzelhaus 2 Wohneinheiten ausgeführt werden. In der Begründung ist von Einfamilienhäusern die Rede. nein hergestellt werden. Wird nicht berücksichtigt. Die Aussage ist so nicht korrekt. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die vorhandenen Bäume nicht grundsätzlich zu roden, sondern nur dort wo eine Bebauung oder Erschließung geplant ist. Ansonsten kann der vorhandene Baumbestand erhalten werden. Für die Fälle, wo geschützte Bäume entfernt werden müssen, hat der Rat der Stadt Brühl auf der Grundlage der Gemeindeordnung und des Landschaftsgesetzes eine Baumsatzung beschlossen. Diese Satzung regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne. Danach stehen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang unter dem Schutz der Baumsatzung. Im Rahmen der Planaufstellung wurden die von der Satzung betroffenen Bäume eingemessen und kartiert. Für die mit der Realisierung der Planung zu fällenden Bäume ist entsprechend der Baumsatzung vom Verursacher ein Ersatzgeld an die Stadt Brühl zu zahlen. Zeitpunkt und Umfang der Ersatzzahlung werden in einem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Projektentwickler / Grundstückseigentümer und der Stadt Brühl geregelt. Wird nicht berücksichtigt. Der Bebauungsplan 06.02 überlagert im Norden den rechtsverbindlichen Bebauungsplan 51 I, der für die dort festgesetzten Wohngebiete u.a. ebenfalls max. 2 Wohneinheiten zulässt. Bei der Festsetzung der zulässigen Zahl der Wohneinheiten je Hauseinheit hat sich der Bebauungsplan 06.02 an dem Bebauungsplan 51 I orientiert und die Zahl der Wohneinheiten ebenfalls auf max. 2 beschränkt. Die Beschränkung auf 2 WE soll zur Vermeidung einer übermäßigen Verdichtung des Gebietes beitragen. Diese Festsetzung dient der Definition BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 76 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B3.06 Im Verkehrsgutachten ist von 90 Wohneinheiten die Rede. Auf Grund der Zulässigkeit von 2 WE ist jedoch von deutlich mehr Wohneinheiten auszugehen. nein B3.07 Von seinerzeit 40 öffentlichen Parkplätzen sind nur noch 33 verblieben, bei gleichzeitiger Erhöhung der Wohneinheiten. nein eines bestimmten Haustypes, der im allgemeinen Sprachgebrauch und in Abgrenzung zum klassischen Mehrfamilienhaus auch als Einfamilienhaus bezeichnet wird. Die Beschränkung dient auch dem Zweck, dass die Bewohnerdichte insgesamt auf ein sozialverträgliches Maß und der hiermit in Verbindung stehende bauliche Nachverdichtungsdruck begrenzt wird. Wird nicht berücksichtigt. Die Anzahl an Wohneinheiten ist neben der Zahl der Wohngebäude auch abhängig von der Größe der zukünftigen Wohnungen. Es ist unwahrscheinlich, dass jedes Einfamilienhaus die zulässige Obergrenze von 2 Wohneinheiten ausschöpfen wird. Darüber hinaus ist heute nicht bekannt und im Bebauungsplan auch nicht festsetzbar wieviele Wohnungen zum Beispiel in den geplanten Mehrfamilienhäusern entstehen. Die genannte Zahl von 90 WE ist insofern eine durchschnittliche Orientierungsgröße, die sich auf Erfahrungswerte stützt und einen realistischen Ansatz abbildet. Demnach kann die zukünftige Anzahl an WE später tatsächlich auch höher oder eben niedriger liegen. Dies stellt jedoch kein Problem dar. Hinreichender Spielraum ist hinsichtlich Verkehr aber auch hinsichtlich weiterer Infrastruktur berücksichtigt.. Wird nicht berücksichtigt. Für die zu erwartende Anzahl der Wohneinheiten von ca. 90 werden 35 öffentliche Parkplätze angeboten. Das heißt je 3 WE steht ein öffentlicher Parkplatz zur Verfügung. Damit wird im Vergleich mit anderen Neubaugebieten in der Stadt Brühl innerhalb des Plangebietes ein größeres öffentliches Parkplatzangebot bereitgestellt. Im Gegensatz zur vorhandenen Bebauung an Pehler Hülle, Badorfer Straße und Vorgebirgsstraße, die aufgrund alter Baugenehmigungen in hohem Maß davon geprägt ist, dass es an eigenen Stellplätzen mangelt, müssen mit den neuen BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. B4.01 B4.02 Eingangsdatum/ Datum Anschreiben 23.09.16/ 21.09.16 Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 77 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein Wegfall des Lebensraums für Vögel und Fledermäuse. nein Veränderung des Gebietscharakters eines Dorfes durch dreigeschossige Bebauung. nein Bauvorhaben private Stellplätze in dem Umfang hergestellt werden, wie sie selbst Stellplatzbedarf verursachen. Die Planungen werden damit keine Verschlechterung für die bestehenden angrenzenden Wohnlagen bedeuten. Wird nicht berücksichtigt. Für das Plangebiet wurde eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt. Die vom Gutachter empfohlenen Maßnahmen zum Schutz der Arten wurden in das Bebauungsplanverfahren übernommen. Wird nicht berücksichtigt. Der Wandel vom Dorf zum städtischen Umland ist ein fortwährender Entwicklungsprozess, der aber dem geplanten Vorhaben nicht allein angelastet werden kann. Die Umgebungsbebauung ist selbst geprägt von zweigeschossiger Bebauung (plus einem kleineren obersten Geschoss) bei einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,7. Das hierfür gültige Planungsrecht gilt bereits seit 1964. Auf dieser Grundlage sind auch Mehrfamilienhäuser genehmigungsfähig und bereits entstanden. Mit der geplanten Bebauung wird eine Bebauung gleicher Dichte und ähnlicher Bauweise vorgesehen. Im Gegensatz zur bestehenden Bebauung sind Vorgärten geplant, so dass die Bebauung sich lockerer präsentieren wird, als dies im Bestand ist. Das geplante Neubaugebiet zum BP 06.02 wird für den Standort als angemessen und sinnvoll betrachtet. Insofern wird das Konzept weiter verfolgt. Die Planung orientiert sich im Regelfall bei der Höhenentwicklung an der umliegenden Bebauung. Diese ist überwiegend zweigeschossig mit einem geneigten Dachgeschoß, dass auch zum Wohnen genutzt wird, vorhanden. Auf Grund der bewegten Topographie sind bei den vorhandenen Gebäuden zur Talseite z. Teil auch 3 Ebenen sichtbar. Der Bebauungsplan setzt in Anlehnung an diese vorhandene Bebauungsstruktur zwei- und dreigeschossige Bauweisen mit einer zusätzlichen Beschränkung der Gebäudehöhe fest. BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 78 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B4.03 Die Bevölkerungsdichte wird erhöht. Zunahme der PKWs. Öffentliche Parkplätze sind nicht vorhanden. 200 PKWs werden die Straßen verstopfen. nein B4.04 Reicht das Kanalsystem für Abwasser und Niederschlag aus? Wie sieht es mit dem Frischwasser, Gasanschluss und Internet aus? ja Das zweite Obergeschoss (Ebene 3) wurde in seiner Abgrenzung gegenüber dem darunterliegenden Geschoß deutlich reduziert und von der Fassadenkante abgerückt. Im Rahmen der Planaufstellung wurden begleitend Gebäudeschnitte skizziert. Hieraus wird deutlich, dass für die geplanten Gebäude mit einem geneigten Dach (Satteldach, Pultdach) Höhen von 11,5 m erforderlich werden. Für die Bebauungen mit dem zurückversetzten Obergeschoß reicht hingegen eine maximal zulässige Höhe von 10,5 m aus. Wird nicht berücksichtigt. Der Standort ist für eine Wohnnutzung auf Grund der Nähe zum Stadtzentrum, der vorhandenen Verkehrsanbindung und den Naherholungsmöglichkeiten als optimal zu bewerten. Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung am 26.01.2010 ein Wohnbauflächenkonzept für das gesamte Stadtgebiet beschlossen. In dieser Konzeption war u.a. der Standort des Plangebietes als Potentialfläche für den Wohnungsbau enthalten. Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sind die seinerzeit als Potentialfläche bewerteten Bereiche als Wohnbauflächen dargestellt worden. Auf der Grundlage des Wohnbauflächenkonzeptes und des Flächennutzungsplanes sind jeweils parallel auch die Schul- und Kindergartenbedarfe fortgeschrieben worden. Die Parkplätze sind für die künftigen Bewohner in Tiefgaragen bzw. innerhalb von Einzelgaragen / Carports auf den jeweiligen Baugrundstücken vorgesehen. Darüber hinaus wurden innerhalb des Plangebietes für Besucher 35 öffentliche Parkplätze eingeplant. Ist bereits berücksichtigt. Die grundsätzliche Machbarkeit des Vorhabens ist auch hinsichtlich der genannten Medien gesichert. Die technische Versorgung ist im Umfeld des Plangebietes vorhanden und muss lediglich für die künftige Bebauung innerhalb des Plangebietes ergänzt werden. BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben B4.05 B5.01 B5.02 21.09.16/ 21.09.16 Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 79 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein Es wird keine Rücksicht auf die ‚Grüne Lunge‘ genommen und kein neuer Baumbestand angelegt. nein Auf dem Grundstück des Eingabenstellers ist eine Stichstraße in einer Breite von 4,5 m geplant. Die Einfahrtsbreite auf das Grundstück beträgt ca. 3,5 m. Ist in diesem Bereich noch ein Gehweg geplant? Dies wäre nach Auffassung des Eingabenstellers zu schmal. ja Angrenzend zu dem Grundstück des Eingabenstellers ist ein Mehrfamilienhaus geplant. Ist das mit III gekennzeichnete Geschoss bereits das Staffelgeschoss? ja Auf Grund der vorgefundenen Untergrundverhältnisse ist eine dauerhaft sichere Versickerung des Niederschlagswassers auf den Baugrundstücken nicht möglich. Es ist daher beabsichtigt, das Niederschlagswasser von den Dachflächen in das vorhandene Kanalnetz einzuleiten. Wird nicht berücksichtigt. Im Verlauf der geplanten Erschließungsstraßen sind 15 standortgerechte Bäume festgesetzt. Darüber hinaus setzt der Bebauungsplan im Süden zur Straße Pehler Hülle eine öffentliche Grünfläche in einer Größe von ca. 660 m² fest. Die Grünfläche ist als multifunktional nutzbare Fläche geplant, die u.a. als Kinderspielplatz, für Nachbarschaftsfeste und andere Aktivitäten genutzt werden kann. Weitere öffentliche Grünflächen bzw. Ausgleichsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Es wird darauf verwiesen, dass der Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wonach Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten. Unabhängig davon werden die neuen Gebäude Gärten erhalten, die ihrerseits einen eigenen Bewuchs erhalten werden. Ist bereits berücksichtigt. Der im Bebauungsplan festgesetzte Erschließungsstich ist als öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung ‚Verkehrsberuhigter Bereich‘ (V) festgesetzt. Der Ausbau dieser Fläche ist im Mischprofil vorgesehen (also ohne gesonderte Fußwege). Die Breite von 4,5 m steht damit dem Anlieger komplett für die Zufahrt zur Verfügung. Ist bereits berücksichtigt. Das mit III festgesetzte Geschoss ist das oberste Geschoss und als Staffelgeschoss möglich. Mit der Festsetzung eines dritten Geschosses und der Beschränkung der Ausnutzung, BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben B5.03 B6.01 B6.02 23.09.16/ 22.09.16 Bürger Stellungnahme Bürger Können wir jeweils links und rechts neben unserem Baufenster eine Garage errichten? Die 3-geschossige Bebauung passt nicht in die Umgebungsbebauung. Das Gelände weist einen Höhenunterschied von bis zu 19 m auf. Die neue Bebauung passt sich nicht an die vorhandene Topographie an. 27.10.2016 - Seite 80 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein ja nein nein durch die Festlegung einer zusätzlichen Baugrenze, sowie einer Höhenbeschränkung von Gebäude und Attika ist eine genauere Steuerung dessen möglich, was gebaut werden darf und was nicht. Ist bereits berücksichtigt. Der Bebauungsplan ermöglicht beidseits der Baugrenzen die Errichtung von Garagen. Wird nicht berücksichtigt. Bei den festgesetzten 3. Geschossen handelt es sich im Grunde nach um Staffelgeschosse. Dieses oberste Geschoss wurde in seiner Abgrenzung gegenüber dem darunterliegenden Geschoß deutlich reduziert und von der Fassadenkante abgerückt. Mit der Festsetzung eines dritten Geschosses und der Beschränkung der Ausnutzung, durch die Festlegung einer zusätzlichen Baugrenze, ist eine genauere Steuerung, was gebaut werden darf oder nicht, gegeben. Eine Bebauung mit z.B. Satteldächern und zurückversetzten Geschossen ist aus stadtgestalterischer Sicht durchaus verträglich, da diese beiden Dachformen bei näherer Betrachtung nicht so ganz unterschiedlich sind. Bei dem ‚Staffelgeschoss‘ fehlt im Vergleich zum Satteldach letztendlich nur der obere Abschluss (Spitzboden). Darüber hinaus entspricht die so festgesetzte Bebauung im Kern genau dem, was in der Umgebungsbebauung planungsrechtlich bereits heute möglich ist. Wird nicht berücksichtigt. Die Planung hat sich auf Grund des bewegten Geländes sehr intensiv mit der Höhenproblematik auseinandergesetzt. Im Rahmen der Bearbeitung der Verkehrsplanung wurden verschiedene Höhenmodelle simuliert und auch in Teilen die Lage der Planstraßen alternativ betrachtet. Es sind mehrere Geländeschnitte erstellt und für jedes Baugrundstück ist die Höhensituation betrachtet und bewertet worden. Letztendlich ist die Variante in den Bebauungsplan über- BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 81 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B6.03 Durch die extreme Nachverdichtung verändert sich der Gebietscharakter und somit das Ortsbild. nein B6.04 Starke Einschränkung der gesunden Lebensverhältnisse durch Wegfall einer grünen Lunge und einer Kaltzone. nein nommen worden, die sich in weiten Teilen der vorhandenen Höhensituation ohne Geländebrüche oder Stützwände einfügt. Das sind überwiegend die Flächen im Norden, Nordwesten und Nordosten des Plangebietes. Der positive Übergang von den geplanten zu den vorhanden Hausgärten im Norden und Nordwesten des Plangebietes, hat auf der Südwestseite des Innenbereichs zur Folge, dass sich die Gebäude zum Teil in das Erdreich eingraben, da in diesem Teilbereich der Hang die größte Steigung aufweist. Wird nicht berücksichtigt. Bei der Verdichtung von Innenbereichen verändert sich in der Tat der Gebietscharakter. Die hier zur Diskussion stehenden nicht bebauten Flächen im Innenbereich haben sich in den zurückliegenden Jahren zu Gärten und zum Teil unbewirtschafteten Wiesenbrachen entwickelt. Die rückwärtigen Grundstücksflächen der straßenbegleitenden Bebauungen sind in Teilen als Nutz- und Ziergärten angelegt. Innerhalb der Gärten sind kleinere Gehölzgruppen, in den Wiesenbrachen einige größere Baumbestände, vorhanden. Der Siedlungszusammenhang wird sich durch die Realisierung des Planvorhabens vergrößern und verdichten. Diese Verdichtung ist gewollt und steht im Einklang mit den Vorgaben des Gesetzgebers, der zur Stärkung der Innenbereiche den § 13a in das Baugesetzbuch eingefügt hat. Danach sind die Innenbereiche vorrangig zu verdichten und wiedernutzbar zu machen. Wird nicht berücksichtigt. Im Verlauf der geplanten Erschließungsstraßen sind 15 standortgerechte Bäume festgesetzt. Darüber hinaus setzt der Bebauungsplan im Süden zur Straße Pehler Hülle eine öffentliche Grünfläche in einer Größe von ca. 660 m² fest. Die Grünfläche ist als multifunktional nutzbare Fläche geplant, die u.a. als Kinderspielplatz, für Nachbarschaftsfeste und andere Aktivitäten genutzt werden kann. Es werden pri- BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 82 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B6.05 Der Lebensraum für Vögel und Fledermäuse fällt komplett weg. nein B6.06 Das vorhandene Kanalsystem ist überfordert (Regenwasser und Abwasser). nein B6.07 Die vorhandene schlechte Parksituation verschlechtert sich zusätzlich, weil im Neubaugebiet zu wenig öffentliche Parkplätze vorhanden sind. nein vate Gärten entstehen, die eigenen Bewuchs erhalten werden. Andere öffentliche Grünflächen bzw. Ausgleichsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Es wird darauf verwiesen, dass der Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wonach Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten. Damit wird der Entwicklung isolierter innerstädtischer Brachflächen Vorrang bei der Entwicklung zu Wohnbauflächen eingeräumt, um ökologisch höherwertige Flächen am Siedlungsrand oder im Außenbereich vor Neubebauung zu schützen. Gesunde Wohnverhältnisse sind mit der Planung nicht beeinträchtigt. Wird nicht berücksichtigt. Für das Plangebiet wurde eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt. Die vom Gutachter empfohlenen Maßnahmen zum Schutz der Arten wurden in das Bebauungsplanverfahren übernommen. Wird nicht berücksichtigt. Die grundsätzliche Machbarkeit des Vorhabens ist auch hinsichtlich der technischen Medien gesichert. Die technische Versorgung ist im Umfeld des Plangebietes vorhanden und muss lediglich für die künftige Bebauung innerhalb des Plangebietes ergänzt werden. Auf Grund der vorgefundenen Untergrundverhältnisse ist eine dauerhaft sichere Beseitigung des Niederschlagswassers auf den Baugrundstücken nicht möglich. Es ist daher beabsichtigt, das Niederschlagswasser von den Dachflächen in das vorhandene Kanalnetz einzuleiten. Wird nicht berücksichtigt. Für die zu erwartende Anzahl der Wohneinheiten von ca. 90 werden 35 öffentliche Parkplätze angeboten. Das heißt je 3 WE steht ein öffentlicher Parkplatz zur Verfügung. Damit BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. B7.01 Eingangsdatum/ Datum Anschreiben 23.09.16/ 23.09.16 Bürger Stellungnahme Bürger Die Anzahl der Geschosse wurde in dem vorliegenden Plan gegenüber der frühzeitigen Beteiligung bei mindestens 13 der geplanten Häuser von II auf III-Geschosse geändert. Es wird eine Umplanung beantragt, bei der insgesamt auf die dreigeschossige Bebauung verzichtet wird. 27.10.2016 - Seite 83 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nein wird im Vergleich mit anderen Neubaugebieten in der Stadt Brühl innerhalb des Plangebietes ein größeres öffentliches Parkplatzangebot bereitgestellt. Im Gegensatz zur vorhandenen Bebauung an Pehler Hülle, Badorfer Straße und Vorgebirgsstraße, die aufgrund alter Baugenehmigungen in hohem Maß davon geprägt ist, dass es an eigenen Stellplätzen mangelt, müssen mit den neuen Bauvorhaben private Stellplätze in dem Umfang hergestellt werden, wie sie selbst Stellplatzbedarf verursachen. Die Planungen werden damit keine Verschlechterung für die bestehenden angrenzenden Wohnlagen bedeuten. Wird nicht berücksichtigt. Planungsziel ist die Schaffung von Planungsrecht für eine im städtebaulich-architektonischen Sinn und somit im öffentlichen Straßenraum wahrnehmbare zweigeschossige Bebauung. Dies wurde in der Öffentlichkeit diskutiert und wird durch das Planungskonzept umgesetzt: Tragender Gedanke ist die Schaffung von Baurecht für zwei Vollgeschosse sowie eines darüber liegenden kleineren Geschosses, dass in seiner Ausdehnung als untergeordneter Baukörper wahrgenommen wird. Aufgrund einer beabsichtigten lebendigen Baugestaltung sollen in manchen Abschnitten Gebäude mit Sattel- oder Pultdach und in anderen Abschnitten Gebäude mit Flachdach entstehen können. Hierfür wurde ein kleineres, von den Außenwänden der darunterliegenden Geschosse zurückgesetztes drittes Obergeschoss festgesetzt. In Verbindung mit der Definition von Attika- und Gebäudehöhen wird gewährleistet, dass dieses oberste Geschoss sich baulich wie ein Nichtvollgeschoss zurück nimmt und es wird verhindert, dass Flachdachgebäude ein zusätzliches (viertes) Geschoss erhalten. Das definierte oberste Geschoss ist so nur als Flachdachgebäude zulässig. Zur Bestimmung der künftigen Gebäudehöhen werden in der Bebauungsplanung die Höhenangaben der geplanten Verkehrsanlagen heran- BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 84 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B7.02 In den textlichen Festsetzungen ist der Begriff ‚Staffelgeschoss‘ aufgeführt. Dieser findet sich jedoch im Plan nicht wieder. nein B7.03 Der nun vorliegende Plan stimmt in seinen Dimensionen nicht mehr mit dem Vorentwurf überein, der in der frühzeitigen Beteiligung vorgestellt worden ist. nein gezogen und darauf die maximal zulässigen Gebäudehöhen bezogen. Hierdurch ist für jedes künftige Baugrundstück festgelegt, wie hoch das geplante Gebäude maximal werden darf. Mit der Festsetzung eines dritten Geschosses und der Beschränkung der Ausnutzung, durch die Festlegung einer zusätzlichen Baugrenze, ist aus Sicht der Planung eine genauere Steuerung dessen was gebaut werden darf und was nicht gegeben. Die geplanten dreigeschossigen Gebäude werden nach den Festsetzungen in der Planzeichnung damit nicht höher als die zweigeschossigen Häuser mit geneigten Dachflächen. Zudem ist auch die heutige Umgebungsbebauung selbst geprägt von zweigeschossiger Bebauung plus einem kleineren obersten Geschoss bei einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,7. Das hierfür gültige Planungsrecht gilt bereits seit 1964. Auf dieser Grundlage sind auch Mehrfamilienhäuser genehmigungsfähig und bereits entstanden. Mit der im Bebauungsplan festgesetzten Bebauung wird eine Bebauung gleicher städtebaulicher Dichte angestrebt. Wird nicht berücksichtigt. Der Begriff Staffelgeschoß wurde hier weiter verwandt um klarzustellen, dass es sich um das zurückversetzte oberste Geschoß (Staffelgeschoß) handelt. Es bleibt nach wie vor ein Staffelgeschoß auch wenn die äußeren Grenzen durch Baugrenzen definiert sind. Wird nicht berücksichtigt. An dem städtebaulichen Ziel, der Schaffung von Wohnraum in zweigeschossiger Bauweise wird weiterhin festgehalten. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger hat ein Bebauungsplan-Vorentwurf ausgelegen. Baugrenzen waren in dieser Planphase keine festgesetzt. Im Vorentwurf waren hingegen beispielhaft mögliche Baukörper dargestellt. Das Maß der baulichen Nutzung orientiert sich an den Vor- BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 85 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B7.04 Die Nachverdichtung ist im Verhältnis zur umgebenden Bebauung viel zu extrem. Der Eingabensteller geht von insgesamt 120 Wohneinheiten aus. nein B7.05 Durch die Verdoppelung der Wohneinheiten verschärft sich auch die Parkplatzsituation. Bei 2 Autos je Wohneinheit könnten in der Neubausiedlung insgesamt 224 nein gaben der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die Verdichtung ist nicht höher als in anderen vergleichbaren Wohngebieten in der Stadt Brühl. Die Festsetzung von größeren überbaubaren Grundstücksgrenzen bedeutet nicht zugleich, dass diese insgesamt überbaut werden dürfen. Ziel dieser großzügigen Festsetzung ist vielmehr, den künftigen Bauherren und Architekten einen Spielraum zu belassen, um bei der Bebauung auch Gliederungen / Vor- und Rücksprünge einplanen zu können. Die Vorschriften der BauNVO wurden bei der Aufstellung des Bebauungsplanes beachtet. Das Maß der GRZ beträgt grundsätzlich 0,4. Die zugelassenen Überschreitungsmöglichkeiten entsprechen den Vorschriften der BauNVO. Wird nicht berücksichtigt. Städtebauliches Ziel ist die Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung, wie sie bereits in der Umgebung zulässig ist. Auch in der umgebenden Bebauung ist heute eine zweigeschossige Bebauung plus einem obersten kleineren Geschoss zulässig. Die städtebauliche Dichte ist definiert über Grundflächen- und Geschossflächenzahl. Auch diese Zahlen sind im Bebauungsplan 06.02 vergleichbar. Entgegen der Auffassung des Eingabenstellers handelt es sich nicht um eine extrem dichte Bebauung. Sie wird sich gegenüber der Umgebungsbebauung sogar lockerer darstellen, da auch an den Erschließungsseiten der neuen Häuser Gärten festgesetzt sind. Die Zahl der Wohneinheiten ist im Bebauungsplan nicht festgesetzt. Geschätzt werden es 80 - 100 Wohneinheiten sein. Dies ist abhängig von der Anzahl und der Größe der jeweiligen Wohnungen. Wird nicht berücksichtigt. Die vom Eingabensteller geschätzte Anzahl der zu erwartenden Wohneinheiten ist nicht realistisch. Die erforderlichen Stellplätze sind für die künftigen Bewoh- BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 86 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein zusammen kommen. B7.06 Das Verkehrsgutachten ist mangelhaft. Da zum Zeitpunkt der Verkehrszählung durch die Sperrung der Badorfer Straße keine realistischen Zahlen ermittelt werden konnten. nein B7.08 Es ist unerlässlich ein Gesamtverkehrsgutachten für alle 3 Baugebiete anzufertigen. ja B7.09 Der Wegfall der Grün- bzw. Kaltzone beeinträchtigt die Luftqualität und das lokale Mikroklima. nein ner in Tiefgaragen bzw. innerhalb von Einzelgaragen / Carports auf den jeweiligen Baugrundstücken herzustellen. Darüber hinaus wurden innerhalb des Plangebietes für Besucher 35 öffentliche Parkplätze eingeplant. Damit wird innerhalb des Plangebietes im Vergleich mit anderen Neubaugebieten in der Stadt Brühl ein vergleichbar größeres öffentliches Parkplatzangebot bereitgestellt. Wird nicht berücksichtigt. Die Analysesituation im Kfz-Verkehr auf der Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße und der Straße Pehler Hülle wurde durch die Stadt Brühl vor Beginn der Kanalbaumaßnahmen im Februar 2012 erfasst. Die Verkehrsstärken auf der L 183, Alte Bonnstraße, wurden aktuell im April 2016 erhoben. Der Gutachter hat für das gesamte Straßennetz der Stadt Brühl bereits vor einiger Zeit ein Verkehrsberechnungsmodell entwickelt, das von dem Büro fortgeschrieben wird. Das Verkehrsberechnungsmodell wurde mithilfe der Verkehrszählungen aktualisiert und kalibriert. Daraus konnten zuverlässige Verkehrszahlen für die weitere Bearbeitung ermittelt werden. Ist bereits berücksichtigt. Der Gutachter betrachtet das Plangebiet nicht isoliert, sondern immer im Zusammenhang mit den betroffenen Verkehrsknoten und den künftigen Verkehrsmengen durch z.B. neue Baugebiete. Er greift dabei auf vorhandene Daten zurück. Im konkreten Planungsfall werden dann die Daten aus den Unterlagen zu den jeweiligen Bebauungsplänen in das Verkehrsmodell eingepflegt. Die Erarbeitung eines Gutachtens für mehrere Baugebiete macht dann Sinn, wenn diese im gleichen zeitlichen und kausalen Zusammenhang liegen. Dies trifft hier nicht zu. Wird nicht berücksichtigt. Das Bebauungskonzept sieht eine lockere und offene Bebauung vor. Dies umfasst neben der Herrichtung einer öf- BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 87 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B7.10 Das Bodengutachten empfiehlt eine komplette Ableitung des Regenwassers in die Kanalisation. Hier kommen ökologische Belange zu kurz. Der vorhandene Regenwasserkanal wird durch die extreme Versiegelung der Flächen überlastet. nein B7.11 Die vorgesehene Teilung des Flurstücks 996 ist im Hinblick darauf, dass nachträglich die Berechnungsgrundlage für die GRZ und GFZ des dort kürzlich errichteten Gebäudes Pehler Hülle 3842/Badorfer Straße 77-79 vermindert wird, unzulässig. nein B7.12 Wegen des konkreten Verdachts auf Kampfmittel müssen statt Empfehlungen konkrete Vorgaben gemacht werden, z.B. Sicherheitsdetektion bei Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung vorgeschrieben werden. nein B7.13 Der erste Satz von Abschnitt A 3.1 der textlichen Festsetzungen ist missverständlich und muss umformuliert werden. nein fentlichen Spielplatzfläche auch die Schaffung von Hausgärten. Andere Kompensationsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Der Rat der Stadt Brühl räumt der Herstellung von Wohngebäuden gegenüber dem Erhalt der in isolierter Innenlage befindlichen Hausgärten Vorrang ein. Wird nicht berücksichtigt. Auf Grund der vorgefundenen Untergrundverhältnisse ist eine dauerhaft sichere Versickerung des Niederschlagswassers auf den Baugrundstücken nicht möglich. Es ist daher notwendig, das Niederschlagswasser von den Dachflächen in das vorhandene Kanalnetz einzuleiten. Das Aufnahmevermögen von vorhandenen und geplanten Kanälen ist eine Frage der Dimensionierung dieser Leitungen und ist - unabhängig vom Bebauungsplanverfahren Gegenstand der Erschließungsplanung. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die Grund- und Geschoßflächenzahlen müssen auch bei Teilungen von Grundstücken eingehalten werden. Der Nachweis der Einhaltung der festgesetzten Grund- und Geschoßflächenzahlen ist mit dem Bauantrag vorzulegen. Erst mit dem Bauantrag werden die zum Bauantrag zugehörigen Grundstücksflächen konkret bezeichnet. Soweit über Flurstücke nicht verfügt wird, können diese auch nicht als Grundlage herangezogen werden. Wird nicht berücksichtigt. Ein konkreter Verdacht besteht lediglich für ein Schützenloch südöstlich des Kreisverkehrsplatzes an der Bonnstraße. In Abstimmung mit dem Ordnungsamt der Stadt Brühl und dem Kampfmittelbeseitigungsdienst wurde vereinbart, den Standort im Rahmen der Anpassungen der Planstraße an den Kreisverkehr zu untersuchen. Wird nicht berücksichtigt. Auch nach erneuter Prüfung dieser textlichen Festsetzung besteht kein Zweifel an der Richtigkeit der Formulierung, BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Stellungnahme Bürger Das gilt auch für den Absatz 3.1.3 der Begründung zur Festsetzung der Gebäudehöhen. Die Darstellung des Gebäudes Ecke Alte Bonnstraße / Pehler Hülle stimmt nicht mit der Realität überein. B7.14 B7.15 B8.01 Bürger 23.09.16/ 23.09.16 27.10.2016 - Seite 88 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein zumal diese Formulierung Ergebnis juristischer Beratung ist. nein Es wird angeregt, im Bereich der bestehende Gebäude überall dort, wo eindeutig Doppelhäuser vorhanden sind, diese auch mit dem Planzeichen Doppelhaus (D) zu versehen. nein Die zweigeschossige Bauweise darf nicht überschritten werden. nein Wird nicht berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung befand sich das Gebäude noch im Rohbau. Eine Eintragung im Kataster lag zu diesem Zeitpunkt nicht vor. Die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen sind auf der Grundlage der vorliegenden Baupläne erfolgt. Wird nicht berücksichtigt. Auf Grund der bereits vorhandenen Bebauung in den Randbereichen des Plangebietes und der sehr unterschiedlichen Baustruktur wird für diese Teilflächen auf die Festsetzung von Hausformen verzichtet und stattdessen lediglich die offene Bauweise beibehalten. Aus städtebaulicher Sicht wird für diese Teilflächen keine Notwendigkeit gesehen, neben der offenen Bauweise auch die Hausformen festzulegen, zumal die Ausdehnung der Baukörper insbesondere durch die Festsetzung von Baugrenzen konkret umrissen ist. Wird nicht berücksichtigt. Planungsziel ist die Schaffung von Planungsrecht für eine im städtebaulich-architektonischen Sinn und somit im öffentlichen Straßenraum wahrnehmbare zweigeschossige Bebauung. Dies wurde in der Öffentlichkeit diskutiert und wird durch das Planungskonzept umgesetzt: Tragender Gedanke ist die Schaffung von Baurecht für zwei Vollgeschosse sowie eines darüber liegenden kleineren Geschosses, dass in seiner Ausdehnung als untergeordneter Baukörper wahrgenommen wird. Aufgrund einer beabsichtigten lebendigen Baugestaltung sollen in manchen Abschnitten Gebäude mit Sattel- oder Pultdach und in anderen Abschnitten Gebäude mit Flachdach entstehen können. Hierfür wurde ein kleineres, von den Außenwänden der darunterliegenden Geschos- BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. B8.02 Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger Die Aufstockung der Wohneinheiten (ca. 120) führt nicht zu einer Verbesserung der Wohnqualität. 27.10.2016 - Seite 89 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nein se zurückgesetztes drittes Obergeschoss festgesetzt. In Verbindung mit der Definition von Attika- und Gebäudehöhen wird gewährleistet, dass dieses oberste Geschoss sich baulich wie ein Nichtvollgeschoss zurück nimmt und es wird verhindert, dass Flachdachgebäude ein zusätzliches (viertes) Geschoss erhalten. Das definierte oberste Geschoss ist so nur als Flachdachgebäude zulässig. Zur Bestimmung der künftigen Gebäudehöhen werden in der Bebauungsplanung die Höhenangaben der geplanten Verkehrsanlagen herangezogen und darauf die maximal zulässigen Gebäudehöhen bezogen. Hierdurch ist für jedes künftige Baugrundstück festgelegt, wie hoch das geplante Gebäude maximal werden darf. Mit der Festsetzung eines dritten Geschosses und der Beschränkung der Ausnutzung, durch die Festlegung einer zusätzlichen Baugrenze, ist aus Sicht der Planung eine genauere Steuerung dessen was gebaut werden darf und was nicht gegeben. Die geplanten dreigeschossigen Gebäude werden nach den Festsetzungen in der Planzeichnung damit nicht höher als die geplanten zweigeschossigen Häuser mit geneigten Dachflächen. Wird nicht berücksichtigt. Städtebauliches Ziel ist die Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung, wie sie bereits in der Umgebung zulässig ist. Auch in der umgebenden Bebauung ist heute eine zweigeschossige Bebauung plus einem obersten kleineren Geschoss zulässig. Die städtebauliche Dichte ist definiert über Grundflächen- und Geschossflächenzahl. Auch diese Zahlen sind im Bebauungsplan 06.02 vergleichbar. Entgegen der Auffassung des Eingabenstellers handelt es sich nicht um eine extrem dichte Bebauung. Sie wird sich gegenüber der Umgebungsbebauung sogar lockerer darstellen, da auch an den Erschließungsseiten der neuen Häuser Gärten festgesetzt sind. BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben B8.03 B9.01 B9.02 26.09.16/ 26.0916 Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 90 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein Die Inanspruchnahme von ca. 600 m² des Grundstücks der Eingabenstellerin im Eckbereich Pehler Hülle / Badorfer Straße wird abgelehnt nein Es wird angeregt, für die Bereiche der ‚Altbebauung‘ anstatt der bisherigen Festsetzung ‚Reines Wohngebiet‘ diese in ‚Allgemeines Wohngebiet‘ zu ändern. nein Die in der Begründung gemachte Aussage zum Störgrad im WR-Gebiet im Vergleich zum WA-Gebiet wird als nicht richtig bezeichnet und sollte nach Auffassung des Eingabenstellers berichtigt werden. nein Die Zahl der Wohneinheiten ist im Bebauungsplan nicht festgesetzt. Geschätzt werden es 80 - 100 Wohneinheiten sein. Dies ist abhängig von der Anzahl und der Größe der jeweiligen Wohnungen. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die Grund- und Geschoßflächenzahlen müssen auch bei Teilungen von Grundstücken eingehalten werden. Der Nachweis der Einhaltung der festgesetzten Grund- und Geschoßflächenzahlen ist mit dem Bauantrag vorzulegen. Erst mit dem Bauantrag werden die zum Bauantrag zugehörigen Grundstücksflächen konkret bezeichnet. Soweit über Flurstücke nicht verfügt wird, können diese auch nicht als Grundlage herangezogen werden. Wird nicht berücksichtigt. Die unmittelbar an die tangierenden Straßen angrenzenden Grundstücke sind insgesamt angebaut. Die vorhandenen Gebäude werden bis auf wenige Ausnahmen zum Wohnen genutzt. Mit der Festsetzung von Reinen Wohngebieten (WR) wird die bisherige Nutzung planungsrechtlich gesichert und die Wohnnutzung in den Vordergrund gestellt. Es ist Ziel der Stadt Brühl an dem Standort die Voraussetzungen für eine überwiegend reine Wohngebietsstruktur zu schaffen. Bestehende Nutzungen die nicht der Gebietsstruktur entsprechen haben Bestandsschutz. Langfristig wird jedoch die Entwicklung zu der geplanten Reinen Wohnnutzung angestrebt. Wird nicht berücksichtigt. Die Aussage in der Begründung ist entgegen der Auffassung des Eingabenstellers korrekt. Es bestehen keine Zweifel daran, dass die Störgarde in einem WA-Gebiet höher sind als in einem WR -Gebiet. Dies ist in der Begründung dargelegt. Beispielhaft sind hier Läden und Handwerksbetriebe aufgeführt. Anders als in einem WAGebiet sind die beispielhaft aufgeführten Nutzungen in ei- BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 91 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B9.03 Es wird angeregt, die Bauweise Einzelund Doppelhäuser auch für die Altgebiete vorzuschreiben. nein B9.04 Für den Bereich der Altbebauung sollte ebenso die Anzahl der Wohneinheiten je Hauseinheit auf z.B. 2 WE beschränkt werden. nein B9.05 Warum wurden unterschiedliche Dachneigungen einmal mit 28 ° - 45° und für die Teilflächen WR4 – WR8 30°-45° festgesetzt? Als Dachform sollte auch das Walmdach und das Krüppelwalmdach zugelassen werden. nein B9.06 Die im Bebauungsplan festgesetzte GRZ von 0,6 für Balkone und Terrassen lässt sich nicht aus den Vorschriften des § 19 BauNVO ableiten. nein nem WR-Gebiet nur ausnahmsweise zulässig. Wird nicht berücksichtigt. Auf Grund der bereits vorhandenen Bebauung in den Randbereichen des Plangebietes und der sehr unterschiedlichen Baustruktur wird für diese Teilflächen auf die Festsetzung von Hausformen verzichtet und stattdessen lediglich die offene Bauweise beibehalten. Aus städtebaulicher Sicht wird für diese Teilflächen keine Notwendigkeit gesehen, neben der offenen Bauweise auch die Hausformen festzulegen. Wird nicht berücksichtigt. Auf Grund der bereits vorhandenen Bebauung in den Randbereichen des Plangebietes und der sehr unterschiedlichen Baustruktur - es sind sowohl Einfamilien- wie auch Mehrfamilienhäuser vorhanden - wird für diese Teilflächen auf die Beschränkung der Wohneinheiten verzichtet. Aus städtebaulicher Sicht wird für diese Teilflächen keine Notwendigkeit gesehen, die Anzahl der Wohneinheiten je Gebäude zu regeln. Wird nicht berücksichtigt. Die Dachneigungen von 28° - 45° wurden für die Bestandsbebauung aus der Bebauungsplanung 51 I übernommen. Für den Bereich der WR4 – WR8 ist die Neigung pauschal° auf 30° - 45° geändert worden. Hinsichtlich der Dachformen sollen zwar Variationen möglich sein, jedoch keine x-beliebige Dachform. Dachformen sind wesentliche städtebauliche Merkmale, die zur Identifikation der Bewohner mit ihrem Wohngebiet beitragen. Wird nicht berücksichtigt. Gemäß § 19 Abs. 4, 3. Satz BauNVO können im Bebauungsplan abweichende Bestimmungen von Satz 2 getroffen werden. Der Eindeutigkeit halber ist diese Regelung in den BP 06.02 aufgenommen worden. Mit dieser Festsetzung wird zudem der Charakter der Umgebungsbebauung aufge- BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 92 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B9.07 Die in der Nutzungsschablone festgesetzte GFZ von 1,2 ist fehlerhaft und sollte auf 0,8 geändert werden. nein B9.08 Für den Bereich der Altbebauung sollten die Gebäudehöhen beschränkt werden. nein B9.09 Die im Bebauungsplan festgesetzten Gebäudehöhen sind in dem Maß nicht erforderlich und sollten auf 6,5 m und 9,5 m reduziert werden. nein nommen. Gemäß dem bisher gültigen Bebauungsplan Bauzonen sind auch außerhalb der überbau baren Grundstücksflächen weitere Nebenanlagen zulässig Mit der GRZ zum BP 06.02 wird dies zunächst eingeschränkt, durch die Möglichkeit zur Überschreitung zugunsten von Balkonen und Terrassen wird dies wiederum großzügiger gestaltet. Wird nicht berücksichtigt. Die Obergrenze der Geschossflächenzahl für Wohngebiete ist in der Tabelle zu § 17 BauNO mit 1,2 angegeben. Es handelt sich hierbei um ein Höchstmaß. Wird nicht berücksichtigt. Auf Grund der bereits vorhandenen Bebauung in den Randbereichen des Plangebietes und der sehr unterschiedlichen Baustruktur und den damit verbundenen Gebäudehöhen wird für diese Teilflächen auf eine zusätzliche Höhenfestsetzung verzichtet. Aus städtebaulicher Sicht wird für diese Teilflächen keine Notwendigkeit gesehen, ein zusätzliches Höhenmaß aufzunehmen. Wird nicht berücksichtigt. Der Bebauungsplan setzt die maximal zulässige Attikahöhe bei Flachdächern mit 7,5 m fest. Im Rahmen der Planaufstellung wurden begleitend Gebäudeschnitte skizziert. Hieraus wird deutlich, dass für die geplanten Gebäude mit Flachdächern Höhen von 7.5 bzw. 10,5 m erforderlich werden. Entgegen der Auffassung des Eingabenstellers reichen heut Geschoßhöhen von 2,7 - 2,8 m auf Grund der verschärften Anforderungen durch den Schall- und Wärmeschutz nicht mehr aus. Im Wohnungsbau sind inzwischen Geschoßhöhen von 3,0 m – 3,25 m erforderlich. Hinzu kommt der Wunsch der Architekten, den Erdgeschoßfußboden bis zu 50 cm höher als die Bezugshöhe anlegen zu können. In der Addition der Geschoßhöhen + 0,5 m Sockel und der Attikahöhe ergibt sich die Notwendigkeit für das festgesetzte Höhenmaß von BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 93 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B9.10 Es wird darauf verwiesen, dass für das Flurstück 996 die GRZ von 0,4 für das neu gebaute Gebäude nicht mehr ausreicht, da nördlich des Vorhabens eine Fläche von ca. 600 m² dem geplanten Mehrfamilienwohnhaus zugeordnet worden ist. nein B9.11 Der Fuß- und Radweg zur Taunusstraße hin ist nicht eindeutig gegenüber dem verkehrsberuhigten Bereich abgegrenzt. ja B9.12 In der Kartengrundlage fehlen die Gemeinde- und Gemarkungsangaben. ja B9.13 Die in der Legende unter Planunterlagen nachrichtlich eingetragene Gemarkungsgrenze ist im Bebauungsplan nicht zu finden. In der Plangrundlage fehlen zum Teil Flurstücksnummern. nein Im Bereich der Gebäude Pehler Hülle 3034, Badorfer Straße 61, Eifelstraße 5 sowie Vorgebirgsstraße 36a befinden sich Angaben und Signaturen die in der Legende nicht erklärt sind. nein B9.14 B9.15 ja 7,5 bzw. 10,5 m. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die Grund- und Geschoßflächenzahlen müssen auch bei Teilungen von Grundstücken eingehalten werden. Der Nachweis der Einhaltung der festgesetzten Grund- und Geschoßflächenzahlen ist mit dem Bauantrag vorzulegen. Erst mit dem Bauantrag werden die zum Bauantrag zugehörigen Grundstücksflächen konkret bezeichnet. Soweit über Flurstücke nicht verfügt wird, können diese auch nicht als Grundlage herangezogen werden. Wird berücksichtigt. die Abgenzung ist bereits in Form der 'Knödellinie' im Bebauungsplan enthalten. Der Eindeutigkeit halber wird die Abgrenzung wird im Bebauungsplan in grün gefasst. Ist bereits berücksichtigt. Die Angaben zu der Gemarkung und der Flure befinden sich auf der Planzeichnung unterhalb des Übersichtsplanes. Wird nicht berücksichtigt. Das Plangebiet liegt insgesamt innerhalb der Gemarkung Pingsdorf. Ein Grenzverlauf ist daher in der Plankarte nicht vorhanden. Wird berücksichtigt. Im Norden des Plangebietes wurden offensichtlich im Rahmen der Bearbeitung des Bebauungsplanes zwei Flurstücksnummern geringfügig verschoben. Die Nummern werden wieder an den ursprünglichen Ort zurück verlegt. Die innerhalb der Straßenflächen der Pehler Hülle und der Vorgebirgsstraße fehlenden Flurstücksnummern werden nachgetragen. Wird nicht berücksichtigt. Es handelt sich hierbei nicht um Inhalte oder Regelungen des Bebauungsplanes, sondern um Angaben aus dem Katasterplan des Vermessers zu vorhandenen Trauf und Firsthöhen. BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 94 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B9.16 Es wird bemängelt, dass im Rahmen der Offenlegung kein Dokument zur DIN 3020 bzw. den Katastervorschriften beiliegt. ja B9.17 In der Legende sind Bestandsgebäude schraffiert. Der Plan sollte entsprechend angepasst werden. Im Bereich der Gebäude Badorfer Straße 59-63 gibt es eine dicke Linie deren Bedeutung nicht zu erkennen ist. In der Verfahrensleiste wird nicht auf die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB verwiesen. In den Änderungen / Ergänzungen und Erneute Auslegung wird auf den § 3 Abs. 3 BauGB verwiesen. Diesen Absatz gibt es im aktuellen BauGB nicht mehr. Warum wurde für diesen ökologisch wertvollen Bereich kein Umweltgutachten erstellt? ja B9.18 B9.19 B10.01 26.09.16/ 26.09.16 ja ja nein Wird berücksichtigt. Planzeichen der (Vermessungs-) Plangrundlage werden nur hinsichtlich der gebräuchlichsten Zeichen erläutert. Es wird dem Bürger dabei zugemutet, dass dieser sich bei weitergehendem Informationsbedarf selbst informiert. In diesem Fall wird im Plan auf veraltete Katastervorschriften verwiesen. Richtigerweise muss auf die 'GeoInfoDok' verwiesen werden, die auch im Internet einsehbar ist. Der Verweis wird im Bebauungsplan in den Planvermerken korrigiert. Wird berücksichtigt Die Planzeichnung bzw. die Legende wird entsprechend angepasst. Wird berücksichtigt. Es handelt sich hierbei um eine Konstruktionslinie, die aus dem Plan entfernt wird. Wird berücksichtigt. Bei der Verfahrensleiste handelt es sich um eine Bedarfsleiste die je nach Planungsfortschritt ausgefüllt wird. Die endgültige Fassung ist erst nach dem Satzungsbeschluss bzw. nach der Bekanntmachung des Bebauungsplanes möglich. Die Felder für nicht erfolgte Verfahrensschritte wie z.B. eine erneute Auslegung werden gestrichen oder entfernt. Wird nicht berücksichtigt. Der vorliegende Bebauungsplan wird nach den Vorschriften des § 13a Baugesetzbuch aufgestellt. Danach ist u.a. kein formeller Umweltbericht nach § 2a BauGB erforderlich. Die Umweltbelange sind jedoch in die Abwägung mit einzubeziehen. Diese finden sich z.B. in Kapitel 3.12 der Begründung zum Bebauungsplan. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde darüberhinaus eine Vielzahl von Gutachten erstellt, die als Grundlage für die Festsetzungen im Bebauungsplan und als Abwägungsgrundlage auch der Umweltbelange dienen. BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 95 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B10.02 Zurzeit kann man das Gebiet als „Grüne Lunge“ bezeichnen. Aus dem Plan geht nicht hervor, ob von den Bäumen und Grünflächen etwas bestehen bleibt. nein B10.03 Gegen die dreigeschossige Bebauung wird Widerspruch eingelegt. nein Wird nicht berücksichtigt. Vorrangiges Ziel ist die Realisierung eines Wohnungsbaustandortes. Soweit möglich, wird auf vorhandene Vegetation Rücksicht genommen. Wenn Bäume zugunsten von Straße oder Gebäuden weichen müssen, regelt sich dies nach der Baumsatzung der Stadt Brühl. In ihr ist geregelt wann und wie Bäume entfernt werden dürfen und welches Ersatzgeld durch den Verursacher zu leisten ist. Zusätzlich entsteht eine neue Grünfläche innerhalb des Plangebietes, die neben der Spielfunktion für Kinder auch Fläche für gelegentliche Nachbarschafts- oder Straßenfeste bietet Weitere öffentliche Grünflächen bzw. Ausgleichsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Es wird darauf verwiesen, dass der Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wonach Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten. Wird nicht berücksichtigt. Planungsziel ist die Schaffung von Planungsrecht für eine im städtebaulich-architektonischen Sinn und somit im öffentlichen Straßenraum wahrnehmbare zweigeschossige Bauweise. Dies wurde in der Öffentlichkeit diskutiert und wird durch das Planungskonzept umgesetzt: Tragender Gedanke ist die Schaffung von Baurecht für zwei Vollgeschosse sowie eines darüber liegenden kleineren Geschosses, dass in seiner Ausdehnung als untergeordneter Baukörper wahrgenommen wird. Aufgrund einer beabsichtigten lebendigen Baugestaltung sollen in manchen Abschnitten Gebäude mit Sattel- oder Pultdach und in anderen Abschnitten Gebäude mit Flachdach entstehen können. Hierfür wurde ein kleineres, von den Außenwänden der darunterliegenden Geschosse zurückgesetztes drittes Obergeschoss festgesetzt. In BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. B10.04 Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger Da sich die Zahl der Wohneinheiten bis auf 120 steigern könnte, wird eine erhebliche Verdichtung der Fläche und entsprechender Mehrverkehr befürchtet. 27.10.2016 - Seite 96 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nein Verbindung mit der Definition von Attika- und Gebäudehöhen wird gewährleistet, dass dieses oberste Geschoss sich baulich wie ein Nichtvollgeschoss zurück nimmt und es wird verhindert, dass Flachdachgebäude ein zusätzliches (viertes) Geschoss erhalten. Das definierte oberste Geschoss ist so nur als Flachdachgebäude zulässig. Zur Bestimmung der künftigen Gebäudehöhen werden in der Bebauungsplanung die Höhenangaben der geplanten Verkehrsanlagen herangezogen und darauf die maximal zulässigen Gebäudehöhen bezogen. Hierdurch ist für jedes künftige Baugrundstück festgelegt, wie hoch das geplante Gebäude maximal werden darf. Mit der Festsetzung eines dritten Geschosses und der Beschränkung der Ausnutzung, durch die Festlegung einer zusätzlichen Baugrenze, ist aus Sicht der Planung eine genauere Steuerung dessen was gebaut werden darf und was nicht gegeben. Die geplanten dreigeschossigen Gebäude werden nach den Festsetzungen in der Planzeichnung damit nicht höher als die zweigeschossigen Häuser mit geneigten Dachflächen. Wird nicht berücksichtigt. Städtebauliches Ziel ist die Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung, wie sie bereits in der Umgebung zulässig ist. Auch in der umgebenden Bebauung ist heute eine zweigeschossige Bebauung plus einem obersten kleineren Geschoss zulässig. Die städtebauliche Dichte ist definiert über Grundflächen- und Geschossflächenzahlen. Auch diese Zahlen sind im Bebauungsplan 06.02 vergleichbar. Entgegen der Auffassung des Eingabenstellers handelt es sich nicht um eine extrem dichte Bebauung. Sie wird sich gegenüber der Umgebungsbebauung sogar lockerer darstellen, da auch an den Erschließungsseiten der neuen Häuser Gärten festgesetzt sind. Die Zahl der Wohneinheit ist im Bebauungsplan nicht festge- BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben B11.01 26.09.16/ 26.09.16 Bürger Stellungnahme Bürger Hinter der Grundstücksgrenze der Eingabensteller ist beabsichtigt ein 11,5 m hohes Gebäude zu errichten. 3 geplante Geschosse + Dach überragen die bestehende Bebauung. 27.10.2016 - Seite 97 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nein setzt. Geschätzt werden es 80 - 100 Wohneinheiten sein. Dies ist abhängig von der Anzahl und der Größe der jeweiligen Wohnungen. Wird nicht berücksichtigt. Planungsziel ist die Schaffung von Planungsrecht für eine im städtebaulich-architektonischen Sinn und somit im öffentlichen Straßenraum wahrnehmbare zweigeschossige Bauweise. Dies wurde in der Öffentlichkeit diskutiert und wird durch das Planungskonzept umgesetzt: Tragender Gedanke ist die Schaffung von Baurecht für zwei Vollgeschosse sowie eines darüber liegenden kleineren Geschosses, dass in seiner Ausdehnung als untergeordneter Baukörper wahrgenommen wird. Aufgrund einer beabsichtigten lebendigen Baugestaltung sollen in manchen Abschnitten Gebäude mit Sattel- oder Pultdach und in anderen Abschnitten Gebäude mit Flachdach entstehen können. Hierfür wurde ein kleineres, von den Außenwänden der darunterliegenden Geschosse zurückgesetztes drittes Obergeschoss festgesetzt. In Verbindung mit der Definition von Attika- und Gebäudehöhen wird gewährleistet, dass dieses oberste Geschoss sich baulich wie ein Nichtvollgeschoss zurück nimmt und es wird verhindert, dass Flachdachgebäude ein zusätzliches (viertes) Geschoss erhalten. Das definierte oberste Geschoss ist so nur als Flachdachgebäude zulässig. Zur Bestimmung der künftigen Gebäudehöhen werden in der Bebauungsplanung die Höhenangaben der geplanten Verkehrsanlagen herangezogen und darauf die maximal zulässigen Gebäudehöhen bezogen. Hierdurch ist für jedes künftige Baugrundstück festgelegt, wie hoch das geplante Gebäude maximal werden darf. Mit der Festsetzung eines dritten Geschosses und der Beschränkung der Ausnutzung, durch die Festsetzung einer zusätzlichen Baugrenze, ist aus Sicht der Planung eine genauere Steuerung dessen was gebaut werden darf und was BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger B11.02 Die Stadt Brühl sucht Ausgleichsflächen. Hier hätten sie eine ideale Fläche. B11.03 Wo ist Platz für Grünflächen? 27.10.2016 - Seite 98 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nein ja nicht gegeben. Die geplanten dreigeschossigen Gebäude werden nach den Festsetzungen in der Planzeichnung damit nicht höher als die zweigeschossigen Häuser mit geneigten Dachflächen. Der Bebauungsplan setzt südlich des Grundstücks der Eingabensteller eine überbaubare Grundstücksfläche mit einer Größe von 9,0 m x 12,0 m fest. Die Bebauung darf maximal 11,5 m hoch werden. Mit der maximal zulässigen Gebäudehöhe von 11,5 m fügt sich die geplante Bebauung in die Umgebung ein. Wird nicht berücksichtigt. Die Fläche ist als Ausgleichsfläche nicht geeignet. Als Ausgleichsflächen werden karge Landschaftsräume gewählt, die ökologisch verbessert werden können. Neben der Eignung spielt auch die Verfügbarkeit der Flächen eine große Rolle. Ist bereits berücksichtigt. Im Verlauf der geplanten Erschließungsstraßen sind 15 standortgerechte Bäume festgesetzt. Darüber hinaus setzt der Bebauungsplan im Süden zur Straße Pehler Hülle eine öffentliche Grünfläche in einer Größe von ca. 660 m² fest. Die Grünfläche ist als multifunktional nutzbare Fläche geplant, die u.a. als Kinderspielplatz, für Nachbarschaftsfeste und andere Aktivitäten genutzt werden kann. Weitere öffentliche Grünflächen bzw. Ausgleichsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Es wird darauf verwiesen, dass der Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wonach Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten. Damit wird der Entwicklung isolierter innerstädtischer Brachflächen Vorrang bei der Entwicklung zu Wohnbauflächen eingeräumt, um ökologisch höherwertige Flächen am Siedlungsrand oder im Außenbereich vor Neubebauung zu schützen. BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben B12.01 26.09.16/ 20.09.16 Bürger Stellungnahme Bürger Die Überplanung des Flurstücks 840 stellt für die Grundstückseigentümerin eine unzumutbare Belastung dar und ist daher abwägungsfehlerhaft. Die Begründung zur Festsetzung des Fuß- und Radweges in Verlängerung der Taunusstraße wäre nicht tragfähig. Danach sind die von einer Planung nachteilig betroffenen Belange auch entsprechend ihrem Gewicht in die Abwägung einzustellen. Die geplante Fuß- und Radwegverbindung ist nicht in einem Maße erforderlich, dass es rechtfertigen könnte, das Eigentumsrecht der Grundstückseigentümerin in so schwerwiegender Weise zu beeinträchtigen. In der Verkehrsuntersuchung wird die Fußwegeverbindung zur Eifelstraße empfohlen. Sie ist schon von daher nicht zwingend erforderlich. Das Argument einer Redundanz für Rettungsfahrzeuge im Falle einer Verkehrsstörung im Einfahrtsbereich zum Plangebiet ist nicht tragfähig. 27.10.2016 - Seite 99 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nein Wird nicht berücksichtigt. Mit den Festsetzungen von Fuß-/Radwegen zur Taunusstraße und im Süden zur Straße Pehler Hülle wird langfristig eine durchgehende Nord-Süd-Wegeverbindung angestrebt, die dem umwegeempfinglichen Fußgängerverkehr dienen soll. Dies betrifft insbesondere die Erschließung der Bushaltestellen Vorgebirgsstraße und Pantaleonstraße sowie die Erreichbarkeit der Ortslage Pingsdorf an der Euskirchener Straße. Dies trägt als Baustein zur Attraktivierung des nichtmotorisierten Verkehrs bei und damit zur Minderung des motorisierten Verkehrs. Darüber hinaus bedeutet die Herstellung der Wegeverbindung eine bessere Vernetzung der Wohngebiete untereinander und vermeidet so die Isolierung von Wohnlagen. Die Wegeverbindung zur Taunusstraße soll nicht im Zuge der übrigen Erschließungsmaßnahmen, sondern erst nachträglich, d.h. in der Zukunft ausgebaut werden. Die Planung ist hinsichtlich dieser Wegeführung auf einen eher langfristigen Realisierungshorizont ausgelegt. Ein Abwägungsmangel liegt nicht vor. Ein Enteignungsverfahren ist nur als ultima ratio vorgesehen. Was nach § 1 Abs. 3 BauGB städtebaulich erforderlich ist, bestimmt sich maßgeblich nach der jeweiligen Konzeption der Gemeinde. Welche städtebaulichen Ziele die Gemeinde sich setzt, liegt in ihrem planerischen Ermessen. Diese Ziele manifestieren sich z.B. durch Festsetzungen in einem Bebauungsplan. Da der Bebauungsplan 51 I, in dem die Einwenderin wohnt, bereits seit 1988 eine Straße zur Erschließung des nun überplanten Bereiches zum BP 06.02 festsetzt, ist der Einwenderin dieser Umstand auch schon lange bekannt. Straßenplanung durch Bebauungsplanung zu betreiben ist ein zulässiges Mittel einer 'Städtebaupolitik', mit der eine Gemeinde ihre eigenen städtebaulichen Vorstellungen im BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. B12.02 B12.03 B12.04 Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 100 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein Offenbar handelt es sich bei der Begründung für den Fuß- und Radweg um einen Etikettenschwindel. Am südlichen Rand des Grundstücks der Eingabenstellerin ist eine Garagenfläche vorgesehen. Diese kann jedoch nur über den Fuß- und Radweg angefahren werden. Es wird darauf hingewiesen, dass diese private Eigentumsfläche zur Anlage des Fuß- und Radwegs nicht freiwillig zur Verfügung gestellt wird. nein Sollte der Bebauungsplan in der jetzt offenliegenden Form zur Satzung beschlossen werden, würde die Grundstückseigentümerin die Planung im Wege der Normenkontrolle einer Überprüfung durch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zuführen. nein ja Hinblick auf die Verkehrsführung umsetzen kann. Zwar kann einem Bebauungsplan die gebotene städtebauliche Erforderlichkeit auch fehlen, wenn seiner Umsetzung auf absehbare Zeit tatsächliche oder rechtliche Hindernisse entgegenstehen und der Bebauungsplan aus diesem Grunde daher nicht vollzugsfähig ist. Die Umsetzung der Planung in Form der Realisierung des geplanten Fuß- und Radweges ist jedoch weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht unmöglich. Im Übrigen muss allerdings berücksichtigt werden, dass gerade Straßenplanungen in der Regel auf einen längerfristigen Realisierungshorizont ausgerichtet sind. Wird nicht berücksichtigt. Diese Schlussfolgerung ist nicht korrekt. Die Baufläche auf dem Grundstücke der Eingabenstellerin ist in südlicher Richtung erweitert und im Anschluss daran eine Fläche für Garagen festgesetzt worden. Die Zufahrt zum Grundstück und der angrenzenden Garage kann von der bisherigen Zufahrt der Taunusstraße erfolgen. Die Planung ist eindeutig und zukunftsorientiert. Wird berücksichtigt. Der nördliche Fuß- und Radweg, der die geplante innere Erschließungsstraße (Ringstraße) mit der Taunusstraße verbindet, soll nicht im Zuge der übrigen Erschließungsmaßnahmen, sondern erst nachträglich, d.h. in der Zukunft ausgebaut werden. Die Planung ist hinsichtlich dieser Wegeführung auf einen langfristigen Realisierungshorizont ausgelegt. Wird nicht berücksichtigt. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 101 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein 12.05 Nach Auffassung der Grundstückseigentümerin handelt es sich bei der Planaufstellung um einen extremen Fall der Nachverdichtung. nein 12.06 Die geplante Bebauung führt zu einer Versiegelung der vorhandenen grünen Quartierslunge und zu Einschränkungen der Kaltzone. nein 12.07 Das Plangebiet weist Höhenunterschiede von bis zu 19 m auf. Die geplante mehrgeschossige Bebauung passt sich nicht an die Topographien an. ja Wird nicht berücksichtigt. Das Maß der baulichen Nutzung orientiert sich nicht nur an den Vorgaben der Baunutzungsverordnung (BauNVO), sondern bedeutet eine Festsetzung dessen, was in der Umgebung bereits heute zulässig ist. Die Verdichtung ist nicht höher als in anderen vergleichbaren Wohngebieten in der Stadt Brühl. Die Festsetzung von größeren überbaubaren Grundstücksgrenzen bedeutet nicht zugleich, dass diese insgesamt überbaut werden dürfen. Ziel dieser großzügigen Festsetzung ist vielmehr, den künftigen Bauherrn und Architekten einen Spielraum zu belassen, um bei der Bebauung auch Gliederungen/Vor- und Rücksprünge einplanen zu können. Wird nicht berücksichtigt. Im Verlauf der geplanten Erschließungsstraßen sind 15 standortgerechte Bäume festgesetzt. Darüber hinaus setzt der Bebauungsplan im Süden zur Straße Pehler Hülle eine öffentliche Grünfläche in einer Größe von ca. 660 m² fest. Die Grünfläche ist als multifunktional nutzbare Fläche geplant, die u.a. als Kinderspielplatz, für Nachbarschaftsfeste und andere Aktivitäten genutzt werden kann. Weitere öffentliche Grünflächen bzw. Ausgleichsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Es wird darauf verwiesen, dass der Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wonach Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten. Ist bereits berücksichtigt. Die Planung hat sich auf Grund des bewegten Geländes sehr intensiv mit der Höhenproblematik auseinandergesetzt. Im Rahmen der Bearbeitung der Verkehrsplanung wurden verschiedene Höhenmodelle simuliert und auch in Teilen die Lage der Planstraßen alternativ betrachtet. Es sind mehrere Geländeschnitte erstellt und für jedes Baugrundstück ist die BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 102 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein 12.08 Es bestehen Bedenken, dass das vorhandene Kanalsystem für Regenwasser und Schmutzwasser den Abfluss aus den zusätzlich versiegelten Flächen und ca. 100 zusätzlichen Wohneinheiten aufnehmen kann. nein 12.09 Die derzeit schon angespannte Parkplatzsituation wird durch die unzureichende Ausstattung des Plangebietes mit Parkierungsflächen verschärft. nein Höhensituation betrachtet und bewertet worden. Letztendlich ist die Variante in den Bebauungsplan übernommen worden, die sich in weiten Teilen der vorhandenen Höhensituation ohne Geländebrüche oder Stützwände einfügt. Das sind überwiegend die Flächen im Norden, Nordwesten und Nordosten des Plangebietes. Der positive Übergang von den geplanten zu den vorhanden Hausgärten im Norden und Nordwesten des Plangebietes, hat auf der Südwestseite des Innenbereichs zur Folge, dass sich die Gebäude zum Teil in das Erdreich eingraben, da in diesem Teilbereich der Hang die größte Steigung aufweist. Wird nicht berücksichtigt. Die grundsätzliche Machbarkeit des Vorhabens ist auch hinsichtlich der technischen Medien gesichert. Die technische Versorgung ist im Umfeld des Plangebietes vorhanden und muss lediglich für die künftige Bebauung innerhalb des Plangebietes ergänzt werden. Auf Grund der vorgefundenen Untergrundverhältnisse ist eine dauerhaft sichere Beseitigung des Niederschlagswassers auf den Baugrundstücken nicht möglich. Es ist daher beabsichtigt, das Niederschlagswasser von den Dachflächen in das vorhandene Kanalnetz einzuleiten. Wird nicht berücksichtigt. Die Einschätzung ist nicht realistisch. Im Gegensatz zur bestehenden Umgebungsbebauung wird im Neubaugebiet im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens der sich aus der Nutzung für jedes Gebäude ergebende Bedarf an Stellplätzen gefordert. Die erforderlichen Stellplätze sind für die künftigen Bewohner in Tiefgaragen bzw. innerhalb von Einzelgaragen / Carports auf den jeweiligen Baugrundstücken herzustellen. Darüber hinaus wurden innerhalb des Plangebietes für Besucher 35 öffentliche Parkplätze eingeplant. Damit wird innerhalb des Plangebietes im Vergleich mit anderen Neubaugebieten in der Stadt Brühl ein größeres öf- BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. 12.10 Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger Die artenschutzrechtliche Prüfung erweist sich als untauglich. 27.10.2016 - Seite 103 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nein fentliches Parkplatzangebot bereitgestellt. Wird nicht berücksichtigt. Die Kritik ist substanzlos und wird zurückgewiesen, da im Rahmen der Artenschutzprüfung nach § 44 BNatSchG grundsätzlich sämtliche Arten des Anhangs IV der FFHRichtlinie sowie sämtliche wildlebende Vogelarten relevant sind, darunter auch Arten, die in Nordrhein-Westfalen nur als Irrgäste oder sporadische Zuwanderer auftreten sowie (bei den Vogelarten) häufige, verbreitete und ungefährdete Arten, die einen günstigen Erhaltungszustand haben. In einem ersten Schritt werden diejenigen prüfrelevanten Arten ermittelt, die im Wirkungsbereich des Vorhabens vorkommen. Dies erfolgt in erster Linie auf Grundlage von Bestandsaufnahmen sowie einer Erfassung von Lebensraumstrukturen mit einer möglichen Bedeutung als Lebensraum bzw. Teillebensraum für prüfrelevante Arten. Berücksichtigt werden auch Angaben aus Datensammlungen der Naturschutzverwaltung (LANUV 2014a, b), hier vor allem die messtischblatt(MTB-) bezogene Zusammenstellung planungsrelevanter Arten. Es ist nicht Aufgabe der Artenschutzprüfung nach Tieren zu suchen, auf die es nach Auswertung der Daten und den Begehungen keine Hinweise gibt. Bei den Erhebungen zu den Tiergruppen Avifauna und Fledermäuse wurden zudem auch keine Hinweise auf Haselmausvorkommen festgestellt (z.B. Kobel in der Strauchvegetation). Hinsichtlich der Hinweise auf Feldhamster stellt der Gutachter klar, dass das letzte Vorkommen der Art in NRW auf Akkerflächen im Raum Zülpich kartiert worden ist. Die Flächen innerhalb des Plangebietes stellen in keinster Weise einen Lebensraum für den Feldhamster dar. Der Feldhamster ist eine Charakterart der Ackerlandschaften BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. 13.01 Eingangsdatum/ Datum Anschreiben 27.09.16/ 06.09.16 13.02 14.01 27.09.16/ 23.09.16 Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 104 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein Wo soll das BHKW gebaut werden? Ist der Lärmschutz gewährleistet? Abgase? Wie ist es um die Wirtschaftlichkeit des BHKW bestellt? Das vergleichbare BHKW in Brühl –Ost wurde in den letzten Jahren nicht so gut bewertet. ja Nach den letzten Starkregen haben einige Städte in NRW damit begonnen, Grünund Freiflächen zum Schutz vor Hochwasser und Starkregen nicht mehr zu bebauen. Wo beabsichtigt die Stadt Brühl solche Flächen zu belassen.. Zu hohe Verdichtung. nein nein (v.a. der Börden) und besiedelt kein Grünland. Als Nahrung bevorzugt werden Wintergetreide (v.a. Weizen) und mehrjährige Feldfutterkulturen, günstig sind auch Sommergetreide und Körnerleguminosen. Alle diese Aspekte belegen eindeutig, dass ein Vorkommen des Feldhamsters innerhalb des Planungsraumes ausgeschlossen werden kann. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Das BHKW wird voraussichtlich außerhalb des Plangebietes im Bereich des Schulzentrums an der Otto-Wels-Straße erstellt. Die Anlage soll nicht nur das hier in Rede stehende Gebiet versorgen sondern auch die Versorgung für weitere in Planung befindliche Bebauungsgebiete sicherstellen. Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit liegen noch keine Daten vor. Der Umgang mit Emissionen ist im nachgeordneten Baugenehmigungsverfahren zu klären. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die Anregung betrifft ein wichtiges Thema. Der Umgang mit der Hochwasserschutzproblematik betrifft jedoch nicht diesen Bebauungsplan, sondern ist ein gesamtstädtisches Thema. Fragen hierzu können an den Fachbereich Stadtentwicklung gerichtet werden. Wird nicht berücksichtigt. Das Maß der baulichen Nutzung orientiert sich nicht nur an den Vorgaben der Baunutzungsverordnung (BauNVO), sondern bedeutet eine Festsetzung dessen, was in der Umgebung bereits heute zulässig ist. Die Verdichtung ist nicht höher als in anderen vergleichbaren Wohngebieten in der Stadt Brühl. Die Festsetzung von größeren überbaubaren Grundstücksgrenzen bedeutet nicht zugleich, dass diese insgesamt überbaut werden dürfen. Ziel dieser großzügigen Festsetzung ist vielmehr, den künftigen Bauherrn und Architekten einen Spielraum zu belassen, um bei der Bebauung auch Gliederungen/Vor- und Rücksprünge einplanen zu können. BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. 14.02 Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger Im aktuellen Plan werden in Teilen IIIgeschossige Bebauungen zugelassen, wohlmöglich noch mit einem zusätzlichen Staffelgeschoß. 27.10.2016 - Seite 105 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nein Wird nicht berücksichtigt. Planungsziel ist die Schaffung von Planungsrecht für eine im städtebaulich-architektonischen Sinn und somit im öffentlichen Straßenraum wahrnehmbare zweigeschossige Bauweise. Dies wurde in der Öffentlichkeit diskutiert und wird durch das Planungskonzept umgesetzt: Tragender Gedanke ist die Schaffung von Baurecht für zwei Vollgeschosse sowie eines darüber liegenden kleineren Geschosses, dass in seiner Ausdehnung als untergeordneter Baukörper wahrgenommen wird. Aufgrund einer beabsichtigten lebendigen Baugestaltung sollen in manchen Abschnitten Gebäude mit Sattel- oder Pultdach und in anderen Abschnitten Gebäude mit Flachdach entstehen können. Hierfür wurde ein kleineres, von den Außenwänden der darunterliegenden Geschosse zurückgesetztes drittes Obergeschoss festgesetzt. In Verbindung mit der Definition von Attika- und Gebäudehöhen wird gewährleistet, dass dieses oberste Geschoss sich baulich wie ein Nichtvollgeschoss zurück nimmt und es wird verhindert, dass Flachdachgebäude ein zusätzliches (viertes) Geschoss erhalten. Das definierte oberste Geschoss ist so nur als Flachdachgebäude zulässig. Zur Bestimmung der künftigen Gebäudehöhen werden in der Bebauungsplanung die Höhenangaben der geplanten Verkehrsanlagen herangezogen und darauf die maximal zulässigen Gebäudehöhen bezogen. Hierdurch ist für jedes künftige Baugrundstück festgelegt, wie hoch das geplante Gebäude maximal werden darf. Mit der Festsetzung eines dritten Geschosses und der Beschränkung der Ausnutzung, durch die Festsetzung einer zusätzlichen Baugrenze, ist aus Sicht der Planung eine genauere Steuerung dessen was gebaut werden darf und was nicht gegeben. Die geplanten dreigeschossigen Gebäude dürfen nach den Festsetzungen in der Planzeichnung nicht höher werden als die zweigeschossigen Häuser mit den ge- BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger 27.10.2016 - Seite 106 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein 14.03 Auf Grund der Zulässigkeit von zwei Wohneinheiten je EFH und DHH wird ein großes Parkproblem entstehen. nein 14.04 Der zu erwartende KFZ-Verkehr durch das neue Wohngebiet wird nach Auffassung des Eingabenstellers komplett über die bereits heute stark belastete Vorgebirgsstraße geführt. nein neigten Dachflächen. Wird nicht berücksichtigt. Die erforderlichen Stellplätze sind für die künftigen Bewohner in Tiefgaragen bzw. innerhalb von Einzelgaragen / Carports auf den jeweiligen Baugrundstücken herzustellen. Darüber hinaus wurden innerhalb des Plangebietes für Besucher 35 öffentliche Parkplätze eingeplant. Damit wird innerhalb des Plangebietes im Vergleich mit anderen Neubaugebieten in der Stadt Brühl ein größeres öffentliches Parkplatzangebot bereitgestellt. Wird nicht berücksichtigt. Die Hauptanbindung des Plangebietes erfolgt über den Kreisverkehr an die Bonnstraße. In der begleitenden Verkehrsuntersuchung kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass der Kreisverkehr auch nach Realisierung des Baugebietes seine sehr gute Qualitätsstufe A beibehält. Eine stärkere Beanspruchung der Vorgebirgsstraße durch die künftigen Bewohner ist aus den Erhebungen zum Verkehrsgutachten nicht ablesbar. B 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben TÖB Stellungnahme TÖB T1.01 31.08.16/ 31.08.16 Palmersdorfer Bachverband Es wird darauf hingewiesen, dass auf keinen Fall die von der unteren Wasserbehörde genehmigte Einleitmenge in das Rückhaltebecken "Auf der Pehle" überschritten werden darf. Insofern wird die in der Begründung gemachte Aussage, dass der Abfluss voraussichtlich Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein ja Wird berücksichtigt. Die Ausführungen in der Begründung werden dahingehend angepasst, dass eine endgültige Stellungnahme des Palmersdorfer Bachverbandes noch aussteht und erst nach der hydraulischen Überprüfung abgegeben werden kann. BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben TÖB T2.01 31.08.16/ 02.09.16 Erftverband T3.01 07.09.16/ 02.09.16 Landesbetrieb Straßen NRW Stellungnahme TÖB ungedrosselt in die vorhandene Regenwasserkanalisation eingeleitet werden kann, skeptisch beurteilt. Um eine endgültige Stellungnahme abgeben zu können, müssen die Ergebnisse der hydraulischen Überprüfung im Rahmen der derzeitig laufenden Generalentwässerungsplanung der Stadt Brühl abgewartet und bewertet werden. Wie bereits in unserer Stellungnahme vom 21.01.2016 weisen wir darauf hin, dass aufgrund der geologischen Verhältnisse und der Geländemorphologie im Bereich des Plangebietes eine Aussage über die Grundwasserverhältnisse nicht möglich ist. Die Grundwassersituation kann nur anhand einer Sondierung vor Ort ermittelt werden. Des Weiteren bestehen gegen die Planung aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken. Die beiden Stadtstraßen Pehler Hülle und Eichweg bilden mit der L 183 eine Kreuzung, die auf der Landesstraße mit Linksabbiegespuren ausgestattet ist. Wie im Abstimmungsgespräch vom 26.08.2016 von allen Beteiligten feststellt wurde, ist hier ein Linksabbiegen von der L 183 in die Stadtstraßen künftig zu unterbinden. Für die jeweils unterbundene Fahrbeziehung werden die bei- den Kreisverkehre zu nutzen sein (L 183/ Vorgebirgsstraße/ Berliner Rind und L 183/ K 7-neu herzustellen im Rahmen des BP 06.15). 27.10.2016 - Seite 107 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein ja Wird berücksichtigt. Für das Plangebiet wurde ein Baugrundgutachten (SNOUSSI, Nov. 2015) erstellt. In diesem Gutachten sind u.a. auch die Grundwasserdaten dargelegt. Die Grundwassermessstelle 076690416 an der Pingsdorfer Straße 81 weist den geringsten Flurabstand des Grundwassers mit 20,59 m für den Sommer des Jahres 2008 aus. Mittlere Grundwasserflurabstände liegen bei etwa 21,0 bis 21,5 m. ja Wird berücksichtigt. Die Anregungen zur Ausgestaltung des Kreisverkehrsplatzes und deren Einmündungen werden zur Kenntnis genommen. Für die abschließende Prüfung und Erteilung der Genehmigung zum Bau der Anbindung wird ein straßentechnischer Entwurf vorgelegt. Soweit erforderlich erfolgt eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Brühl und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel. BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. T4.01 Eingangsdatum/ Datum Anschreiben 06.09.16/ 06.09.16 TÖB Unitymedia NRW Stellungnahme TÖB Im Übrigen ist bis zur Umgestaltung der Knoten in der Stadtstraße „Pehler Hülle" eine verkehrssichere Führung für Radfahrer incl. Ummarkierung von Warnlinie usw. in Abstimmung mit dem Landesbetrieb herzustellen. Im Bereich der Anbindung an die L 183 (Pehler Hülle) ist durch entsprechende Regelungen sicherzustellen, dass die Sichtfelder entsprechend der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen -RASt- Abschnitt 6.3.9.3 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen im Bereich der Einmündung dauerhaft von Bewuchs und Baukörpern freigehalten werden. Insbesondere an Knotenpunkten, Rad/Gehwegüberfahrten und Überquerungsstellen müssen für wartepflichtige Kraftfahrer, Radfahrer und Fußgänger Mindestsichtfelder zwischen 0,80 m und 2,50 m Höhe von ständigen Sichthindernissen, parkenden Kraftfahrzeugen und sichtbehindern. Unsere Stellungnahme vom 13.01.2016 gilt unverändert weiter. Schreiben v. 13.01.16 Im Planbereich befinden sich keine Versorgungsanlagen der Unitymedia NRW GmbH. Die Unitymedia ist jedoch grundsätzlich daran interessiert, das glasfaserbasierte Kabelnetz in Neubaugebieten zu erweitern. Es wird darum gebeten die Unitymedia 27.10.2016 - Seite 108 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein - Der Hinweis wird an den Investor weiter gegeben. BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. T5.01 T5.02 T5.03 T5.04 T5.05 Eingangsdatum/ Datum Anschreiben 16.09.16/ 15.09.16 TÖB Geologischer Dienst NRW Stellungnahme TÖB am weiteren Verfahren zu beteiligen. Das vorliegende Baugrundgutachten wird lediglich zur Kenntnis genommen. Laut Baugrundgutachten sind im Plangebiet auch Mehrfamilienhäuser mit Tiefgaragen geplant. Die Untersuchungstiefe von 3 - 5 m ist im Allgemeinen zur Beurteilung des Baugrundes nicht ausreichend. In Kap. 3 des Gutachtens werden Bemessungswerte des Sohlwiderstandes angegeben. Für die Gründung in Lehmschichten überwiegend steifer Konsistenz erscheinen die in der Tabelle angegebenen Werte deutlich zu groß. Das Plangebiet befindet sich in einem Bereich der sümpfungsbedingten Grundwasserabsenkung. Ungleichmäßige Bodenbewegungen sind nicht auszuschließen, deshalb können ggf. besondere bauliche Maßnahmen im Gründungsbereich baulicher Anlagen erforderlich werden. Ich empfehle Ihnen diesbezüglich die RWE Power AG zu beteiligen. Eine Kennzeichnung ist empfehlenswert. Zum o. g. Vorgang wird auf die Bewertung der Erdbebengefährdung hingewiesen, die bei Planung und Bemessung üblicher Hochbauten gemäß den Technischen Baubestimmungen des Landes NRW mit DIN 4149:2005-04 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten" zu berücksichtigen ist. Die Gemarkung Badorf der Stadt Brühl ist 27.10.2016 - Seite 109 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nein Wird nicht berücksichtigt. - Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an den Gutachter weitergeleitet. - Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an den Gutachter weitergeleitet. ja Wird berücksichtigt. Auf die sümpfungsbedingte Grundwasserabsenkung und auf die Erforderlichkeit der dadurch ggf. besonderen baulichen Maßnahmen wird hingewiesen. RWE Power ist am Verfahren beteiligt worden. Es wurde jedoch keine Stellungnahme abgegeben. ja Wird bereits berücksichtigt. BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben T6.01 26.09.16/ 21.09.16 T7.01 22.09.16/ 22.09.16 T7.02 T8.01 TÖB Stellungnahme TÖB der Erdbebenzone 2 und geologischer Untergrundklasse T zuzuordnen. Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 und der entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewiesen. Deutsche Tele- Es wird auf das Schreiben vom 18.01.16 kom Technik verwiesen. Diese Stellungnahme gilt unGmbH verändert weiter. Schreiben v. 18.01.16 Gegen die o. a. Planung werden keine Einwände vorgetragen. Rhein-Erft-Kreis Es werden keine Bedenken oder AnreAmt für Umwelt- gungen vorgebracht. schutz und Kreisplanung Die Untere Wasserbehörde bittet zu beachten, dass das Gebiet nicht in einer Wasserschutzzone liegt. Eine Versickerung ist aufgrund der Beschaffenheit des Baugrundes und der Versickerungsfähigkeit des Bodens nicht möglich, daher soll das Niederschlagswasser in die vorhandene Regenwasserkanalisation eingeleitet werden. LVR-Amt für Um Missverständnisse zu vermeiden wird Bodendenkmal- darum gebeten in den Hinweise zu formupflege im Rhein- lieren, dass eine vollflächige Ausgrabung land durchgeführt wird. Sachverhaltsermittlung würde bedeuten, dass noch große Teile des Bodendenkmals erhalten bleiben. Darüber hinaus wird darum gebeten, aus dem gleichen Grund auf S. 6 sowie auf S. 27.10.2016 - Seite 110 (111) - Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nein Wird nicht berücksichtigt. nein Wird nicht berücksichtigt. ja Wird bereits berücksichtigt. ja Wird berücksichtigt. Die Änderungen werden entsprechend der Anregung vorgenommen. BP 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Datum Anschreiben TÖB Stellungnahme TÖB 23 den Begriff Voruntersuchung in Untersuchung zu ändern. Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein 27.10.2016 - Seite 111 (111) -