Daten
Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
04.09.2014
Erstellt
25.08.14, 18:38
Aktualisiert
25.08.14, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Jugendamt
Kinder- und Jugendförderung
Alte Kölner Str. 26
50259 Pulheim
Schulsozialarbeit an Grundschulen der Stadt Pulheim
Konzeption
- Stand 06/2014 -
Inhalt
1. Gesetzliche Rahmenbedingungen
2. Träger & Konstrukt
3. Ziele und Zielgruppe von Schulsozialarbeit
4. Prinzipien der Schulsozialarbeit
5. Aufgabenbereiche der Schulsozialarbeit
6. Schlussbemerkung und Ausblick
1. Gesetzliche Rahmenbedingungen
Der Auftrag zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe ist für beide Seiten gesetzlich verankert.
So sollen Schulen u.a. gem. § 5 SchulG NRW „in gemeinsamer Verantwortung mit den Trägern der
öffentlichen und der freien Jugendhilfe (…) die Verantwortung für die Belange von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen tragen und Hilfen zur beruflichen Orientierung geben.“ Seitens der Jugendhilfe findet sich die gesetzliche Grundlage zur Zusammenarbeit im § 81 SGB VIII: „Die Träger der
öffentlichen Jugendhilfe haben mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich
auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, insbesondere mit (…) Schulen
und Stellen der Schulverwaltung (…) im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse zusammenzuarbeiten.“ Insbesondere für die Schulsozialarbeit sind §§ 11, 13, 14 SGB VIII als Grundlagen anzusehen, auf
die später noch einmal gesondert eingegangen wird.
2. Träger & Konstrukt
Träger der Schulsozialarbeit an den Grundschulen ist die Stadt Pulheim. Die Funktionsstelle zur Umsetzung der Schulsozialarbeit ist angesiedelt im Jugendamt - Abteilung Kinder- und Jugendförderung - und
steht dort unter entsprechender Dienst- und Fachaufsicht.
Für die 9 Grundschulen im Stadtgebiet Pulheim stehen 1,5 Vollzeitstellen zu Verfügung. So werden 6
Grundschulen von einer Vollzeitstelle betreut, die restlichen drei Grundschulen sind verteilt auf eine
halbe Stelle, in der ebenfalls die Koordination inbegriffen ist.
Die Aufteilung stellt sich wie folgt dar:
1 Stelle (Stelleninhaberin: Esra Elbasi)
6 Grundschulen (KGS Kopfbuche, Christinaschule, Horionschule, Schule am Buschweg, DietrichBonhoeffer-Schule, Barbaraschule)
½ Stelle (Stelleninhaberin: Ute Jumpertz)
3 Grundschulen (Wolfhelmschule, Richezaschule, Grundschule Geyen-Sinthern) sowie Koordinationsaufgaben (5 Wochenstunden)
Der zeitliche Umfang der Betreuung der einzelnen Schulen kann wie folgt beschrieben werden:
Jeder Schule werden ca. 3 Wochenstunden Schulsozialarbeit zugeordnet, angepasst an die individuellen Bedarfe der Schule. Dies sollen Präsenzzeiten sein, um als Ansprechpartner für Schüler/Lehrer/OGS/Eltern vor Ort zu sein und mit den Schülern vor Ort arbeiten zu können.
Je nach Bedarf der Schulen kann die Präsenzzeit etwas variieren und auch flexibel angepasst werden,
wenn z. B. eine Schule weniger oder einen erhöhten Bedarf hat. Der Zeitraum der Anwesenheitszeiten
in den Schulen soll möglichst einen Teil des Vormittags und einen Teil des Nachmittags abdecken oder
zumindest für beide die Möglichkeit der Kontaktaufnahme (z. B. durch Kanalisierung der Fälle durch
Leitung) während der Anwesenheit bieten.
Außerdem steht den Mitarbeitern ein Büro im Jugendamt zu Verfügung, welches für Verwaltung, Teamsitzungen, Organisation, Vor- und Nachbereitung, Elterngespräche etc. genutzt wird.
Die Mitarbeiter sind ausgestattet mit Laptop und Mobiltelefon.
Mit den kooperierenden Grundschulen werden jeweils Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen.
3. Ziele und Zielgruppe von Schulsozialarbeit
Die übergeordneten Ziele der Schulsozialarbeit ergeben sich aus dem SGB VIII. In § 1 SGB VIII begründet sich das Recht eines jeden jungen Menschen auf „Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person.“ Die Jugendhilfe soll hier zu
Verwirklichung dieses Rechts insbesondere „junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen“ (§1 III 1. SGB
VIII).
§11 SGB VIII besagt, dass jungen Menschen „die zu Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen“ sind.
In § 13 I SGB VIII wird die Aufgabe der Jugendsozialarbeit noch einmal spezifiziert: „Jungen Menschen,
die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in
erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische […] und ihre soziale Integration fördern.“ Auch § 14
SGB VIII, gemäß dessen jungen Menschen und Erziehungsberechtigten Angebote des erzieherischen
Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden sollen, bildet eine Grundlage für die Zielformulierung von
Schulsozialarbeit.
Ohne es noch weiter an dieser Stelle ausführen zu wollen, sei darauf verwiesen, dass natürlich noch
andere gesetzliche Vorgaben die Ziele der Schulsozialarbeit steuern und beeinflussen, z.B. der übrige
Paragraphenkatalog des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
Wie oben dargelegt, ist das übergeordnete Ziel von Schulsozialarbeit, die individuelle und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern und Benachteiligungen abzubauen.
Um diesen Auftrag erfüllen zu können, basiert Schulsozialarbeit auf drei Säulen:
Prävention, Intervention und Vernetzung.
Bei der Prävention geht es vor allem um:
Förderung von sozialen Kompetenzen (im individuellen Bereich sowie in der Gruppenfähigkeit)
Förderung von Kommunikationsfähigkeiten
Entwicklung konstruktiver Konfliktlösungsstrategien
Selbstwertstärkung
Entwicklung von Eigenverantwortung und Lebenskompetenzen
Erfolgreiche Alltagsbewältigung
Erfolgreiche Bewältigung der Schulanforderungen
Gewalt- und Suchtprävention
Allgemeiner formuliert bedeutet dies also, dass die Schulsozialarbeit die Schüler bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung begleitet und unterstützt.
Intervention meint vor allem das Handeln in Konflikt- und Krisensituationen oder das Handeln bei bereits
bestehenden Problemlagen oder Auffälligkeiten. Oft entwickelt sich in den Einzelfällen eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Bezirkssozialarbeitern des Jugendamtes, Beratungsstellen und
anderen Fachdiensten.
Vernetzung ist ein grundlegendes Element, ohne welches Prävention und Intervention nicht konstruktiv
umgesetzt werden können. Sie vollzieht sich ständig und fortlaufend und meint die Kooperation mit
anderen Schulen, Schulsozialarbeitern, pädagogischen Mitarbeitern, Institutionen, Beratungsstellen,
Fachdiensten, Ämtern und Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit. Die Vernetzung ist eine notwendige
Voraussetzung, um alle Institutionen, die die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen tangieren, als
potentielle Kooperationspartner einzubeziehen.
Arbeitet Schulsozialarbeit aufbauend auf diesen drei Säulen, so stellt sie professionelle sozialpädagogische Ressourcen den Schulen zur Verfügung. Sie unterstützt die Schule in ihrem Erziehungsauftrag,
ohne sie aus ihrer pädagogischen Verantwortung zu entlassen (vgl. Bieniek, Anke in Jugendhilfereport
04.09).
Schulsozialarbeit bringt eine zusätzliche sozialfachliche Sichtweise in die Schule und ermöglicht so eine
echtzeitgerechte Multiprofessionalität vor Ort, welche eine vieldimensionale Sicht auf die Lebenslagen
und Bildungsprozesse von Kindern und Jugendlichen fördert.
Grundsätzlich sind die Zielgruppe der Schulsozialarbeit alle Schülerinnen und Schüler der jeweiligen
Schule. Aufgrund des lebensweltorientierten Ansatzes der Schulsozialarbeit gehören auch das soziale
Umfeld der Schülerinnen und Schüler zur Zielgruppe wie z.B. die Familie und andere Bezugspersonen.
Da Lehrkräfte zunehmend Schwierigkeiten oder Auffälligkeiten ihrer Schüler bemerken, die auch außerhalb des Unterrichts liegen, ist Schulsozialarbeit zudem eine Anlaufstelle für Lehrkräfte und andere
pädagogische Mitarbeiter an Schulen.
4. Prinzipien der Schulsozialarbeit
Voraussetzungen für wirksame und nachhaltige Schulsozialarbeit sind drei - generell in der Sozialen
Arbeit gültige - Grundprinzipien:
Freiwilligkeit, Verbindlichkeit und Vertraulichkeit.
Sämtliche Angebote der Schulsozialarbeit basieren auf Freiwilligkeit der Teilnehmenden. Dies gilt für
Gruppenangebote sowie für Einzelfallhilfe und Beratungsgespräche.
Verbindlichkeit herrscht auf beiden Seiten; so haben sich alle Parteien an einmal gemachte Vereinbarungen zu halten und fortlaufende Angebote für den ausgemachten Zeitraum wahrzunehmen.
Vertraulichkeit meint, dass die Schulsozialarbeit gem. § 203 I Nr. 5 StGB der Schweigepflicht unterliegt.
Dies bedeutet, dass mit dem Schulsozialarbeiter besprochene Dinge von diesem nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen, es sei denn, der Klient gibt seine Einwilligung oder es gibt eine gesetzliche
Regelung. Eine solche liegt vor, wenn i.S. von § 34 StGB ein rechtfertigender Notstand oder i.S. von §
138 StGB eine Offenbarungspflicht besteht. Somit stellt sie für Schüler, Eltern u.a. noch einmal einen
besonderen und von den Lehrern unabhängigen Ansprech- und Vertrauenspartner dar.
Der besondere Ansatz, dass durch Schulsozialarbeit die Arbeit der Jugendhilfe am Ort Schule realisiert
wird, benötigt in seiner praktischen Umsetzung zum einen das Verständnis der dort tätigen Pädagogen,
dass Schulsozialarbeit eine eigene Institution im Schulsystem darstellt. Zum anderen besteht an die
Schulsozialarbeit der Anspruch, dass sie diese Differenzierung zwar bewahrt, sich aber trotzdem so in
das System Schule integriert, dass Jugendhilfe nicht parallel zu den Beteiligten in der Schule, sondern
kooperierend, adaptiv ergänzend und erweiternd effektiv praktiziert wird. Neben anderen ist eine
Grundvoraussetzung dafür das Anpassen an die zeitlichen Strukturen der Schule (Unterrichts-, Pausensowie Ferienzeiten).
Ebenso sind projektive Absprachen, Reflexionen und Evaluationen mit der Schulleitung, den Lehrern
und den OGS-Mitarbeitern auf kürzestem Weg und zeitgerecht Voraussetzung für erfolgreiche Schulsozialarbeit, da die verschiedenen Professionen unterschiedliches Herangehen praktizieren und bei systemischem Arbeiten mit mehreren Beteiligten ein enger Austausch sowie eine enge Kooperation unabdingbar sind.
5. Aufgabenbereiche der Schulsozialarbeit
Mit Blick auf die zeitlich begrenzten Ressourcen, die für die einzelnen Schulen zu Verfügung stehen,
muss der Aufgabenbereich der Schulsozialarbeit stark eingegrenzt werden. Durch fachliche Abwägung
der verschiedenen Schwerpunkte von Schulsozialarbeit - unter Einbezug der oben erwähnten Ausführungen zu den drei Säulen sowie der bereits gesammelten Erfahrungen in der Arbeit an den Grundschulen im Stadtgebiet Pulheim – wird sich die Tätigkeit der Schulsozialarbeit vorwiegend auf die Säule
der Intervention konzentrieren. Es ergeben sich folgende Schwerpunkte:
- Einzelfallhilfe
- Umgang mit schulisch-soziale Auffälligkeiten: z. B. Schulangst, Schulabsentismus, Mobbing, Klassenklima, Schüleranliegen
- Schülerberatung / Schülerunterstützung
- Elternarbeit / Elternunterstützung
- Krisenintervention
- Unterstützung bei Themen der Schulentwicklung
- Netzwerkarbeit, Kooperation
- In Einzelfällen: kontextbezogene Projektarbeit
- Unterstützung im Rahmen von Bildung und Teilhabe
6. Schlussbemerkung und Ausblick
Da die Systeme Schule sich in einem ständigen Entwicklungsprozess befinden, insbesondere durch die
sich in der Umsetzung befindenden Inklusion, ist auch ein ständiges Anpassen der Schulsozialarbeit an
neue Umstände erforderlich.
Neben der Veränderung des Systems findet auch eine parallele – zum Teil kausal bedingte – ständige
Veränderung in der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen statt, welche sich auf ihre Interessen, ihre
Probleme und ihre Entwicklung auswirkt.
Schulsozialarbeit hat hier den Auftrag, die sozialfachliche Konsequenz daraus zu ziehen und ihre Arbeit
an die Veränderungen im strukturellen wie auch im persönlichen Bereich der Klientel anzupassen. Hierzu ist eine regelmäßige Evaluation notwendig, verbunden mit der daraus resultierenden bedarfsgerechten Umstrukturierung und Aufgabenanpassung.