Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Finanzkennzahlen der Jugendhilfe hier: Kindertagesbetreuung und Hilfen für junge Menschen und ihre Familien)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
144 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
08.11.16, 14:02
Aktualisiert
08.11.16, 14:02
Vorlage (Finanzkennzahlen der Jugendhilfe
hier: Kindertagesbetreuung und Hilfen für junge Menschen und ihre Familien) Vorlage (Finanzkennzahlen der Jugendhilfe
hier: Kindertagesbetreuung und Hilfen für junge Menschen und ihre Familien) Vorlage (Finanzkennzahlen der Jugendhilfe
hier: Kindertagesbetreuung und Hilfen für junge Menschen und ihre Familien) Vorlage (Finanzkennzahlen der Jugendhilfe
hier: Kindertagesbetreuung und Hilfen für junge Menschen und ihre Familien)

öffnen download melden Dateigröße: 144 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 51 Schmitz 51.10.01 26.10.2016 472/2016 Betreff Finanzkennzahlen der Jugendhilfe hier: Kindertagesbetreuung und Hilfen für junge Menschen und ihre Familien Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Freytag Burkhardt Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Am 19.09.2016 wurden auf Einladung des Bürgermeisters allen interessierten Mitgliedern des Rates, der Verwaltungsspitze und den Fachbereichsleitungen die Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Brühl 2015 in komprimierter Form durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) vorgestellt. Im Bereich der Jugendhilfe wurde die Kindertagesbetreuung sehr ausführlich untersucht. Zudem wurde für den Bereich der Hilfen zur Erziehung ein Kennzahlenvergleich bezogen auf das Jahr 2013 erarbeitet. Der entsprechende Auszug aus dem Gesamtbericht ist als Anlage beigefügt. 1. Kindertagesbetreuung 1.1 Untersuchungsergebnisse der GPA:  Die Versorgungsquote der unter Dreijährigen ist in Brühl im Vergleich zu den anderen 37 von der GPA untersuchten Kommunen überdurchschnittlich hoch.  Die Kindertagespflege stellt mit 175 Plätzen ein flexibles und den Elternwünschen entsprechendes Betreuungsangebot dar.  Im Untersuchungszeitraum stellte die Stadt Brühl als öffentlicher Jugendhilfeträger in 9 Kindertagesstätten etwa 50 % der Plätze zur Verfügung.  Die freien Träger von Kindertagesstätten nehmen in weit überdurchschnittlichem Maße ihre finanzielle Verantwortung durch Erbringung des Trägeranteils wahr. Drucksache 472/2016 Seite - 2 –  Es ist ein überdurchschnittlicher Fehlbetrag sowohl pro Platz in Kindertageseinrichtungen als auch bezogen auf alle Kinder im Alter von 0-6 Jahren zu verzeichnen. Dies wird zurückgeführt auf die unterdurchschnittliche Elternbeitragsquote für den Besuch von Kitas sowie den überdurchschnittlich hohen Anteil an 45-Stunden-Plätzen.  Im Betrachtungszeitraum konnte jedem Kind, dessen Eltern dies wünschten, ein Betreuungsplatz angeboten werden. 1.2 Stellungnahme der Verwaltung Leitend für den Ausbau von Betreuungsplätzen zur Sicherstellung des Rechtsanspruches für Kinder ab einem Jahr war und ist die konkrete Nachfrage durch die Eltern. Diese wird, wie in Vorlage 456/2016 dargestellt, bei den unter Dreijährigen mittelfristig bei 45 % gesehen. Inklusive der 175 Plätze in der Kindertagespflege kann das Ziel im Sommer 2017 erreicht werden. Die Kindertagespflege hat derzeit einen Anteil von 34 % an allen Plätzen für unter Dreijährige. Der hohe Anteil an kommunalen Kita-Plätzen ist auf die enorme Ausbauverpflichtung der letzten Jahre zurückzuführen. Gleichwohl ist zur Wahrung der Trägervielfalt und der Nutzung von Kostenvorteilen für die Kommune in den letzten Jahren großer Wert auf die Vergabe von Trägerschaften und Neubauten an freie gemeinnützige Organisationen gelegt worden. So wurden nach der städtischen Kita Clemens-August die Kitas „KiKuKinderland“ durch die Kinderzentren Kunterbunt, „Sonnenkäfer“ durch den ArbeiterSamariter-Bund und eine weitere Waldkindergartengruppe in freier Trägerschaft errichtet und betrieben. Durch die neuen Einrichtungen in Ost und in Süd wird sich der Anteil der kommunalen Kita-Plätze an allen Kita-Plätzen zugunsten der freien Träger auf 42 % verringern. Hierbei ist der Minikindergarten in freier Trägerschaft nicht berücksichtigt. Seit 1. August d. J. ist die Staffelung der Elternbeiträge für den Besuch von Kindertagesstätten und die Inanspruchnahme von Kindertagespflegeplätzen neu geregelt worden. Diese Neuregelung hatte zum Ziel, den gesetzlich vorgesehen Anteil von 19 % an der Finanzierung der Einrichtungspauschalen zu erreichen. Im GPA-Bericht wurde die geringe Elternbeitragsquote von 13,3 % (in 2013) als eine wesentliche Ursache für den hohen Fehlbetrag identifiziert. Es bleibt nunmehr abzuwarten, wie sich die Neuregelung der Elternbeiträge auswirkt. Ggf. müssten die Elternbeiträge in den nächsten Jahren weiter angepasst werden. Die hohe Inanspruchnahme an 45-Stunden-Plätzen in Brühl mit 47 % im Kindergartenjahr 2013/2014 (Mittelwert der untersuchten Kommunen: 42 %) ist in dem laufenden Kindergartenjahr auf 52,7 % angestiegen. Aktuelle Vergleichszahlen der GPA zu diesem Wert liegen nicht vor, jedoch belegt Brühl unter den 10 Kommunen im Rhein-Erft-Kreis hier „nur“ den 5. Platz. Die hohe Anzahl an 45-Stunden-Buchungen in Kitas hat mehrere Gründe: Zum einen ist es der Bedarf von berufstätigen Eltern, ihre Kinder an fünf Tagen ganztägig betreuen lassen zu müssen, zum anderen sind freie Träger oftmals auf eine hohe Buchungszeit und die damit verbundenen höheren Kindpauschalen zur Finanzierung des Betriebes angewiesen und empfehlen den Eltern eine entsprechende Buchung. Es ist zu überlegen, ob der Empfehlung der GPA und dem Beispiel einiger Kommunen im Lande gefolgt werden soll und die Vergabe von 45-Stunden-Plätzen vom Nachweis des konkreten Bedarfs bspw. durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die täglichen Arbeitszeiten gefolgt werden soll. 2. Hilfen für junge Menschen und ihre Familien 2.1 Untersuchungsergebnisse der GPA: Seite - 3 – Drucksache 472/2016 Fünf Kennzahlen wurden im Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) für das Jahr 2013 ermittelt:      Transferleistungen HzE je Einwohner unter 21 Jahren Hilfefälle pro 1.000 Einwohner Anteil der ambulanten Hilfefälle Anteil der Vollzeitpflegefälle Transferaufwendungen je Hilfeplanfall Brühl Mittelwert 510 529 16.761 17.417 1 Transferleistungen HzE je Einwohner unter 21 Jahre in Euro 2 Transferaufwendungen je stationärer Hilfeplanfall in Euro 3 Anteil der ambulanten Hilfeplanfälle an den Hilfeplanfällen nach § 36 und § 35a SGB VIII in % 61 60 4 Anteil der Vollzeitpflege an den stationären Hilfeplanfällen nach § 36 SGB VIII in % 44 50 5 Hilfeplanfälle je 1.000 EW bis zum 21. Lebensjahr mit § 35a SGB VIII (Falldichte) 30 29 Aus der Tabelle wird ersichtlich, dass in Brühl sowohl unterdurchschnittliche Transferleistungen an Hilfen zur Erziehung je Einwohner (Zeile 1) wie auch unter dem Mittelwert liegende Aufwendungen je Hilfefall (Zeile 2) zu verzeichnen sind. Bei der Falldichte je 1.000 Einwohner und dem Anteil der ambulanten Hilfen an den Gesamthilfefällen wird je der Mittelwert nur leicht überschritten (Zeilen 3 und 5). Lediglich beim prozentualen Anteil der Vollzeitpflege an den stationären Unterbringungen liegt der Brühler Wert unter dem ermittelten Durchschnitt (Zeile 4). 2.2 Stellungnahme der Verwaltung Das durchweg positive Testat der GPA auch im Bereich der Hilfen zur Erziehung widerlegt die gelegentlich geäußerten Zweifel bezüglich der fachlichen und wirtschaftlichen Arbeit des Jugendamtes. Zwar sind auch in Brühl die Ausgaben in diesem Bereich in den letzten 10 Jahren stark angewachsen. Dies stellt aber keine singuläre Brühler Entwicklung dar, sondern ist gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen geschuldet, die lokal nicht beeinflussbar sind. Im Entwurf des Haushaltes für 2017 bleibt der Ansatz im Teilergebnisplan 36.03 um derzeit 70.000 € unter dem Vorjahresniveau. Das ist zu einem einer erwarteten Drucksache 472/2016 Seite - 4 – Einnahmeverbesserung zuzuschreiben, andererseits kann dies aber auch als Ergebnis intensiver Bemühungen der Mitarbeiter/innen des Allgemeinen Sozialen Dienstes in der Praxis der Hilfegewährung (Hilfeplanverfahren) und der Verbesserung der Adressatenbeteiligung gewertet werden. Schon vor drei Jahren wurde eine Organisationsuntersuchung des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik in Frankfurt mit entsprechenden Handlungsempfehlungen durchgeführt. Eine ganz wichtige Änderung, die auf der Organisationsuntersuchung basiert, ist das „Umkrempeln“ des Hilfeplanverfahrens und der zusätzliche Einsatz der Software „Wirkungsorientierte Steuerung“, die seit dem 01.01.2016 im Einsatz ist und den Erfolg oder Misserfolg der Hilfemaßnahmen ausweist und so Rückschlüsse auf die Gewährungspraxis erlaubt. Anlage(n): (1) Auszug aus der überörtlichen Prüfung der Stadt Brühl;Schlussgespräch am 18.02.2016