Daten
Kommune
Brühl
Größe
144 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
08.11.16, 14:02
Aktualisiert
08.11.16, 14:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
51
Schmitz
51.10.01
26.10.2016
472/2016
Betreff
Finanzkennzahlen der Jugendhilfe
hier: Kindertagesbetreuung und Hilfen für junge Menschen und ihre Familien
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Freytag
Burkhardt
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Am 19.09.2016 wurden auf Einladung des Bürgermeisters allen interessierten Mitgliedern
des Rates, der Verwaltungsspitze und den Fachbereichsleitungen die Ergebnisse der
überörtlichen Prüfung der Stadt Brühl 2015 in komprimierter Form durch die
Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) vorgestellt.
Im Bereich der Jugendhilfe wurde die Kindertagesbetreuung sehr ausführlich untersucht.
Zudem wurde für den Bereich der Hilfen zur Erziehung ein Kennzahlenvergleich bezogen
auf das Jahr 2013 erarbeitet.
Der entsprechende Auszug aus dem Gesamtbericht ist als Anlage beigefügt.
1. Kindertagesbetreuung
1.1 Untersuchungsergebnisse der GPA:
Die Versorgungsquote der unter Dreijährigen ist in Brühl im Vergleich zu den
anderen 37 von der GPA untersuchten Kommunen überdurchschnittlich hoch.
Die Kindertagespflege stellt mit 175 Plätzen ein flexibles und den Elternwünschen
entsprechendes Betreuungsangebot dar.
Im Untersuchungszeitraum stellte die Stadt Brühl als öffentlicher Jugendhilfeträger
in 9 Kindertagesstätten etwa 50 % der Plätze zur Verfügung.
Die freien Träger von Kindertagesstätten nehmen in weit überdurchschnittlichem
Maße ihre finanzielle Verantwortung durch Erbringung des Trägeranteils wahr.
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Es ist ein überdurchschnittlicher Fehlbetrag sowohl pro Platz in
Kindertageseinrichtungen als auch bezogen auf alle Kinder im Alter von 0-6 Jahren
zu verzeichnen. Dies wird zurückgeführt auf die unterdurchschnittliche
Elternbeitragsquote für den Besuch von Kitas sowie den überdurchschnittlich hohen
Anteil an 45-Stunden-Plätzen.
Im Betrachtungszeitraum konnte jedem Kind, dessen Eltern dies wünschten, ein
Betreuungsplatz angeboten werden.
1.2 Stellungnahme der Verwaltung
Leitend für den Ausbau von Betreuungsplätzen zur Sicherstellung des Rechtsanspruches
für Kinder ab einem Jahr war und ist die konkrete Nachfrage durch die Eltern. Diese wird,
wie in Vorlage 456/2016 dargestellt, bei den unter Dreijährigen mittelfristig bei 45 %
gesehen. Inklusive der 175 Plätze in der Kindertagespflege kann das Ziel im Sommer
2017 erreicht werden. Die Kindertagespflege hat derzeit einen Anteil von 34 % an allen
Plätzen für unter Dreijährige.
Der hohe Anteil an kommunalen Kita-Plätzen ist auf die enorme Ausbauverpflichtung der
letzten Jahre zurückzuführen. Gleichwohl ist zur Wahrung der Trägervielfalt und der
Nutzung von Kostenvorteilen für die Kommune in den letzten Jahren großer Wert auf die
Vergabe von Trägerschaften und Neubauten an freie gemeinnützige Organisationen
gelegt worden. So wurden nach der städtischen Kita Clemens-August die Kitas „KiKuKinderland“ durch die Kinderzentren Kunterbunt, „Sonnenkäfer“ durch den ArbeiterSamariter-Bund und eine weitere Waldkindergartengruppe in freier Trägerschaft errichtet
und betrieben. Durch die neuen Einrichtungen in Ost und in Süd wird sich der Anteil der
kommunalen Kita-Plätze an allen Kita-Plätzen zugunsten der freien Träger auf 42 %
verringern. Hierbei ist der Minikindergarten in freier Trägerschaft nicht berücksichtigt.
Seit 1. August d. J. ist die Staffelung der Elternbeiträge für den Besuch von
Kindertagesstätten und die Inanspruchnahme von Kindertagespflegeplätzen neu geregelt
worden. Diese Neuregelung hatte zum Ziel, den gesetzlich vorgesehen Anteil von 19 % an
der Finanzierung der Einrichtungspauschalen zu erreichen. Im GPA-Bericht wurde die
geringe Elternbeitragsquote von 13,3 % (in 2013) als eine wesentliche Ursache für den
hohen Fehlbetrag identifiziert. Es bleibt nunmehr abzuwarten, wie sich die Neuregelung
der Elternbeiträge auswirkt. Ggf. müssten die Elternbeiträge in den nächsten Jahren weiter
angepasst werden.
Die hohe Inanspruchnahme an 45-Stunden-Plätzen in Brühl mit 47 % im Kindergartenjahr
2013/2014 (Mittelwert der untersuchten Kommunen: 42 %) ist in dem laufenden
Kindergartenjahr auf 52,7 % angestiegen. Aktuelle Vergleichszahlen der GPA zu diesem
Wert liegen nicht vor, jedoch belegt Brühl unter den 10 Kommunen im Rhein-Erft-Kreis
hier „nur“ den 5. Platz. Die hohe Anzahl an 45-Stunden-Buchungen in Kitas hat mehrere
Gründe: Zum einen ist es der Bedarf von berufstätigen Eltern, ihre Kinder an fünf Tagen
ganztägig betreuen lassen zu müssen, zum anderen sind freie Träger oftmals auf eine
hohe Buchungszeit und die damit verbundenen höheren Kindpauschalen zur Finanzierung
des Betriebes angewiesen und empfehlen den Eltern eine entsprechende Buchung. Es ist
zu überlegen, ob der Empfehlung der GPA und dem Beispiel einiger Kommunen im Lande
gefolgt werden soll und die Vergabe von 45-Stunden-Plätzen vom Nachweis des
konkreten Bedarfs bspw. durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die täglichen
Arbeitszeiten gefolgt werden soll.
2. Hilfen für junge Menschen und ihre Familien
2.1 Untersuchungsergebnisse der GPA:
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Fünf Kennzahlen wurden im Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) für das Jahr 2013
ermittelt:
Transferleistungen HzE je Einwohner unter 21 Jahren
Hilfefälle pro 1.000 Einwohner
Anteil der ambulanten Hilfefälle
Anteil der Vollzeitpflegefälle
Transferaufwendungen je Hilfeplanfall
Brühl
Mittelwert
510
529
16.761
17.417
1
Transferleistungen
HzE je Einwohner unter 21 Jahre in Euro
2
Transferaufwendungen je stationärer
Hilfeplanfall in Euro
3
Anteil der ambulanten Hilfeplanfälle an den
Hilfeplanfällen nach § 36 und § 35a SGB
VIII in %
61
60
4
Anteil der Vollzeitpflege an den stationären
Hilfeplanfällen nach § 36 SGB VIII in %
44
50
5
Hilfeplanfälle je 1.000 EW bis zum 21.
Lebensjahr mit § 35a SGB VIII (Falldichte)
30
29
Aus der Tabelle wird ersichtlich, dass in Brühl sowohl unterdurchschnittliche
Transferleistungen an Hilfen zur Erziehung je Einwohner (Zeile 1) wie auch unter dem
Mittelwert liegende Aufwendungen je Hilfefall (Zeile 2) zu verzeichnen sind. Bei der
Falldichte je 1.000 Einwohner und dem Anteil der ambulanten Hilfen an den
Gesamthilfefällen wird je der Mittelwert nur leicht überschritten (Zeilen 3 und 5). Lediglich
beim prozentualen Anteil der Vollzeitpflege an den stationären Unterbringungen liegt der
Brühler Wert unter dem ermittelten Durchschnitt (Zeile 4).
2.2 Stellungnahme der Verwaltung
Das durchweg positive Testat der GPA auch im Bereich der Hilfen zur Erziehung widerlegt
die gelegentlich geäußerten Zweifel bezüglich der fachlichen und wirtschaftlichen Arbeit
des Jugendamtes.
Zwar sind auch in Brühl die Ausgaben in diesem Bereich in den letzten 10 Jahren stark
angewachsen. Dies stellt aber keine singuläre Brühler Entwicklung dar, sondern ist
gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen geschuldet, die lokal nicht beeinflussbar sind.
Im Entwurf des Haushaltes für 2017 bleibt der Ansatz im Teilergebnisplan 36.03 um
derzeit 70.000 € unter dem Vorjahresniveau. Das ist zu einem einer erwarteten
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Einnahmeverbesserung zuzuschreiben, andererseits kann dies aber auch als Ergebnis
intensiver Bemühungen der Mitarbeiter/innen des Allgemeinen Sozialen Dienstes in der
Praxis der Hilfegewährung (Hilfeplanverfahren) und der Verbesserung der
Adressatenbeteiligung gewertet werden. Schon vor drei Jahren wurde eine
Organisationsuntersuchung des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik in Frankfurt
mit entsprechenden Handlungsempfehlungen durchgeführt. Eine ganz wichtige Änderung,
die auf der Organisationsuntersuchung basiert, ist das „Umkrempeln“ des
Hilfeplanverfahrens und der zusätzliche Einsatz der Software „Wirkungsorientierte
Steuerung“, die seit dem 01.01.2016 im Einsatz ist und den Erfolg oder Misserfolg der
Hilfemaßnahmen ausweist und so Rückschlüsse auf die Gewährungspraxis erlaubt.
Anlage(n):
(1) Auszug aus der überörtlichen Prüfung der Stadt Brühl;Schlussgespräch am
18.02.2016