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Vorlage (Einbringung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
28.11.2016
Erstellt
25.10.16, 10:51
Aktualisiert
06.12.16, 16:55
Vorlage (Einbringung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 20/1 Jülich 20 20 00/17 07.10.2016 428/2016 Betreff Einbringung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 Beratungsfolge Rat Hauptausschuss Hauptausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Freytag Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Radermacher Beschlussentwurf: Der Rat nimmt den gemäß § 80 GO vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2017 entgegen und verweist ihn zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss. Erläuterungen: Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 ist gemäß § 80 Abs. 1 GO vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister gemäß § 80 Abs. 2 GO bestätigt. Das zu beschließende Zahlenwerk der Teilergebnispläne (TEP) wird auf Kontengruppen zusammengefasst dargestellt und entsprechend erläutert. Wegen des Umfangs sind weitere Unterlagen zur Information im Internet unter „http://www.bruehl.de/rathaus/stadtverwaltung/haushalt.php“ abrufbar, insbesondere: - Teilergebnisplan mit einzelnen Sachkonten - einzelne Kostenstellen mit Sachkonten In der Ratssitzung werden der Bürgermeister und der Stadtkämmerer erläuternde Berichte abgeben. Der Haushaltsplan wird bis zur Sitzung vorgelegt.