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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus) – Vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. mit §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
189 kB
Datum
17.09.2014
Erstellt
01.09.14, 18:41
Aktualisiert
01.09.14, 18:41
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus) – Vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß
§ 13 BauGB
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. mit §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB)) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus) – Vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß
§ 13 BauGB
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. mit §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB)) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus) – Vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß
§ 13 BauGB
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. mit §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB))

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 304/2014 Erstellt am: 14.08.2014 Aktenzeichen: IV/61-ro/wo Verfasser/in: Herr Rosenkranz; Planungsbüro Zimmermann Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 10.09.2014 Planungsausschuss X 17.09.2014 Betreff Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus) – Vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. mit §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB) Veranlasser/in / Antragsteller/in Investor / Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 304/2014 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag 1. Der Umweltausschuss empfiehlt dem Planungsausschuss, den Beschluss zur Aufstellung der vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Pulheim zu fassen. 2. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim (Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus) gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) zu ändern. Ziel der Änderung ist, durch Überplanung einer zwecks Sicherung eines Bodendenkmals als private Grünfläche festgesetzten Teilfläche ihre Nutzung als Kundenstellplatzanlage zulässig zu machen. Als Ersatz für die überplante private Grünfläche soll eine entsprechend große Grünfläche neu festgesetzt werden. 3. Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss 4. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Grundzüge des Bebauungsplanes Nr. 109 Pulheim nicht berührt. 5. Die vereinfachte Änderung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim 1301". 6. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß § 13 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) durchzuführen. Beschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB. Erläuterungen Sachstand und Planungsanlass In seiner Sitzung am 13.05.2014 beschloss der Rat der Stadt Pulheim den Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim als Satzung. Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in einem Sonderamtsblatt vom 14.07.2014 trat der Plan in Kraft. Damit „reparierte“ die Stadt Pulheim den am 02.10.2013 vom Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster für unwirksam erklärten Vorgängerplan Nr. 109 Pulheim. Während dieser in seinem Geltungsbereich den Bau eines Möbelhauses mit 45.000 qm Gesamtverkaufsfläche einschließlich einer 4.500 qm großen Verkaufsfläche für zentrenrelevante Sortimente zuließ, setzt der „Reparatur“-Plan diese Werte mit 43.000 qm und 2.500 qm fest. Auf der Grundlage dieses neuen Bebauungsplans erteilte die Baugenehmigungsbehörde der Stadt Pulheim der Firma Segmüller eine Änderungsbaugenehmigung mit Datum 14.07.2014. Entsprechend der neuen bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit hat diese Änderungsgenehmigung ein Möbelhaus mit 43.000 qm Gesamtverkaufsfläche einschließlich 2.500 qm Verkaufsfläche für zentrenrelevante Sortimente zum Gegenstand. Um ein Vorhaben zur Genehmigung zu stellen, welches von den Festsetzungen des „neuen“ Bebauungsplans Nr. 109 Pulheim nicht abweicht, sieht die Planung weiterhin eine Parkpalette vor, wie sie der Bebauungsplan durch Planeintrag ausdrücklich zulässt, und wie sie bereits mit Bauantrag vom 20.03.2013 beantragt und mit Baugenehmigung vom 30.04.2013 genehmigt worden war. Vorlage Nr.: 304/2014 . Seite 3 / 3 Sowohl aus städtebaulicher Sicht als auch aus Sicht des Investors stellt diese Parkpalette nur eine suboptimale Lösung dar. Aus diesem Grund wurde Kontakt mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland aufgenommen und dort erörtert, ob und mit welcher Maßgabe eine (bauliche) Nutzung der im Bebauungsplan zwecks Sicherung eines Bodendenkmals als private Grünfläche festgesetzten Teilfläche möglich sei. Während schon bei Erarbeitung der Rahmenplanung für den Schwefelberg die Sicherung des römischen Burgus vom – damaligen – Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege gefordert und in der verbindlichen Bauleitplanung bisher zwingend in Form einer Grünfläche mit der ausdrücklichen Vorgabe einer Raseneinsaat zu sichern war, sieht das Fachamt nunmehr auch eine Nutzung als Stellplatzfläche als möglich an. Voraussetzung ist die Sicherung des Bodendenkmals gemäß einem mit dem Ingenieurbüro H.Siedeck abgestimmten Konzept. In die Planurkunde wie auch in die Planbegründung ist ein entsprechender Hinweis aufgenommen. Da Stadt und Investor eine vollständig ebenerdige Anlegung der Kundenparkplätze vorziehen würden, und die fragliche Grünfläche auch noch direkt vor dem geplanten Haupteingang des Möbelhauses anzulegen wäre, wird eine entsprechende Planänderung angestrebt. Die auch in die Eingriffs-/Ausgleichsbilanz der Vorgängerpläne eingegangene bisherige private Grünfläche soll dabei nicht einfach überplant werden, sondern durch eine Neufestsetzung auf anderen Flächen in gleicher Größe ersetzt werden. Näheres ist dem Entwurf der Planbegründung zu entnehmen. Dort ist ebenfalls dargelegt, dass die Voraussetzungen für die Durchführung eines vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB erfüllt sind. Die Verwaltung schlägt vor, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Beteiligung gemäß § 13 Abs. 2 BauGB durchführen zu lassen. Vorlagenbestandteile Dieser Beschlussvorlage sind folgende Unterlagen beigefügt: - Übersichtsplan mit Geltungsbereich - Planzeichnung - Textliche Festsetzungen - Entwurf der Begründung Mitteilung über anhängige Gerichtsverfahren Zu dem am 13.05.2014 vom Rat der Stadt als Satzung beschlossenen und in einem Sonderamtsblatt am 14.07.2014 bekannt gemachten Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim haben zwischenzeitlich die Städte Bergheim und Leverkusen Anträge auf Normenkontrolle beim OVG NRW eingereicht. Auch haben beide Städte beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die von der Stadt Pulheim am 14.07.2014 erteilte Änderungsgenehmigung zur Baugenehmigung vom 30.04.2013 eingereicht.