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Vorlage (Bestätigung des AfVM-Beschlusses zur Umsetzung des Klimaschutzteilkonzept Mobilität Bezug: AfVM am 22.06.2016; Vorlagen-Nr. 250/2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
149 kB
Datum
12.12.2016
Erstellt
06.12.16, 16:55
Aktualisiert
06.12.16, 16:55
Vorlage (Bestätigung des AfVM-Beschlusses zur Umsetzung des Klimaschutzteilkonzept Mobilität
Bezug: AfVM am 22.06.2016; Vorlagen-Nr. 250/2016) Vorlage (Bestätigung des AfVM-Beschlusses zur Umsetzung des Klimaschutzteilkonzept Mobilität
Bezug: AfVM am 22.06.2016; Vorlagen-Nr. 250/2016)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 80 Kalle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 29.11.2016 545/2016 Betreff Bestätigung des AfVM-Beschlusses zur Umsetzung des Klimaschutzteilkonzept Mobilität Bezug: AfVM am 22.06.2016; Vorlagen-Nr. 250/2016 Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. FB 61 Dez. I Freytag Burkhardt Schaaf Schiffer RPA Beschlussentwurf: Der Rat bestätigt den Beschluss des Ausschuss für Verkehr und Mobilität vom 22.06.2016 zur Umsetzung des Klimaschutzteilkonzept Mobilität (Vorlage 250/2016). Erläuterungen: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat in seiner Sitzung am 22.06.2016 einstimmig beschlossen: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister, die Empfehlungen des Klimaschutzteilkonzeptes „Klimafreundliche Mobilität für die Stadt Brühl“ im Rahmen des Mobilitätsplans weiter zu bearbeiten und die entsprechenden Maßnahmen unter Berücksichtigung ihrer Realisierbarkeit und Wirkung schrittweise umzusetzen. (vgl. Vorlage 250/2016 in Anlage) Die Maßnahmenempfehlungen des Klimaschutzteilkonzept Mobilität decken einen nicht unerheblichen Teil des Aufgabenbereiches von FB 80 „ÖPNV, Mobilität und Verkehr“ ab, der allerdings mit der aktuellen personellen Ausstattung nicht in die Lage ist, dies entsprechend umzusetzen. Unter anderem aus diesen Gründen hat der Rat in seiner Sitzung am 14.12.2015 die Einstellung eines Verkehrsingenieurs/Verkehrsplaners zur Verstärkung von FB 80 beschlossen (Vorlage 571/2015). Aus finanziellen Gründen ist diese Stelle allerdings bislang nicht ausgeschrieben worden. Drucksache 545/2016 Seite - 2 – Am 24.11.2016 fand im Rathaus das externe Audit zum European Energy Award eea statt. Der Stadt Brühl ist es mit einem Erfüllungsgrad von 51,2 % gelungen, die geforderten 50 % zu erbringen. Im Rahmen des Audits hat der externe Prüfer allerdings nachdrücklich die Einstellung eines Klimamanagers empfohlen, um auch zukünftig den Anforderungen der eea-Auditierung genügen zu können. Hintergrund ist die Tatsache, dass zur Erfüllung der Klimaschutzziele immer größere Einsparungspotenziale mobilisiert werden müssen. Dies ist ohne eine entsprechende Personalressource innerhalb der Verwaltung nicht auf Dauer leistbar. Nunmehr bietet sich die Gelegenheit im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom 22.06.2016“ Fördermittel des Bundes für die Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement zur fachlich-inhaltlichen Unterstützung bei der Umsetzung des Klimaschutzteilkonzeptes Mobilität zu erhalten. Im Rahmen dieser Tätigkeit können außerdem auch einige der dem Klimaschutzteilkonzept Mobilität zuzurechnenden aktuellen Aufgaben aus dem deutlich überlasteten FB 80 erledigt werden, so dass hier eine gewissen Entlastung möglich ist. Die Förderung der Stelle beträgt für die Dauer von zwei Jahren regelmäßig 65 % und für ein Folgejahr (Anschlussvorhaben) 40 %. Für eine eventuelle herausragende Klimaschutzmaßnahme im Rahmen der Tätigkeit des Klimaschutzmanagers besteht die Möglichkeit einer 50prozentigen Förderung bis zu einer Fördersumme von 200.000 €. Zudem ist die Weiterbildung und Vernetzung von Klimaschutzmanagern erwünscht und wird gefördert, ebenso wie die Teilnahme an Vernetzungstreffen und sonstigen Informationsveranstaltungen (Reise- und Teilnahmekosten). Gemäß Förderbestimmungen gehört zu den bei Beantragung einzureichenden Unterlagen der „Beschluss zur Umsetzung des Konzepts und zum Aufbau eines KlimaschutzControllings durch das oberste Entscheidungsgremium in beglaubigter Form.“ Zur Erfüllung der Förderbestimmungen bedarf es also einer Bestätigung des Beschlusses des Ausschuss für Verkehr und Mobilität durch den Rat. Anlage(n): (1) Vorlage 250/2016 (AfVM, 22.06.2016) (2) Merkblatt Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement