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Vorlage (Merkblatt Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
476 kB
Datum
12.12.2016
Erstellt
06.12.16, 16:55
Aktualisiert
06.12.16, 16:55

Inhalt der Datei

Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom 22.06.2016 Merkblatt Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement Hinweise zur Antragstellung INHALTSVERZEICHNIS 1 WOZU DIENT EIN KLIMASCHUTZMANAGEMENT? 3 2 KLIMASCHUTZMANAGEMENT 4 2.1 ANTRAGSBERECHTIGUNG UND FÖRDERUNG 5 2.2 DIE ROLLE VON LANDKREISEN BEI DER BEANTRAGUNG VON KLIMASCHUTZMANAGER/INNEN 7 2.3 ANTRAGSTELLUNG 8 2.4 INHALTE DER VORHABENBESCHREIBUNG 9 2.5 ABSCHLUSS DES VORHABENS 3 4 ANSCHLUSSVORHABEN 13 13 3.1 ANTRAGSBERECHTIGUNG UND FÖRDERUNG 14 3.2 ANTRAGSTELLUNG 16 3.3 INHALTE DER VORHABENBESCHREIBUNG 17 3.4 ABSCHLUSS DES VORHABENS 17 AUSGEWÄHLTE MASSNAHME 17 4.1 ANTRAGSBERECHTIGUNG UND FÖRDERUNG 17 4.2 ANTRAGSTELLUNG 18 4.3 INHALTE DER VORHABENBESCHREIBUNG 19 4.4 ABSCHLUSS DES VORHABENS 20 5 KONTAKT 21 6 ANHANG 22 Merkblatt – Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement 1 WOZU DIENT EIN KLIMASCHUTZMANAGEMENT? Die Klimaschutzmanager/innen informieren sowohl verwaltungsintern als auch extern über das Klimaschutzkonzept oder Teilkonzept und initiieren Prozesse und Projekte für die übergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung wichtiger Akteure. Durch Information/Öffentlichkeitsarbeit, Moderation und Management soll die Umsetzung des Gesamtkonzepts und einzelner Klimaschutzmaßnahmen unterstützt und initiiert werden. Ziel ist es, verstärkt Klimaschutzaspekte in die Verwaltungsabläufe und in der Kommune/Institution (u. a. Hochschulen und deren Träger, Religionsgemeinschaften) zu integrieren. Gefördert wird die Schaffung von einer oder mehreren Stellen für Klimaschutzmanagement für die fachlichinhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten sowie den Klimaschutzteilkonzepten „Klimaschutz in eigenen Liegenschaften und Portfoliomanagement“, „Klimafreundliche Mobilität“, „Anpassung an den Klimawandel“ und „Klimaschutz in Industrie- und Gewerbegebieten“, die zusätzlich beim Antragsteller geschaffen werden. Hierbei ist zu beachten, dass der Aufgabenumfang und die Komplexität der umzusetzenden Maßnahmen eine fachlich-inhaltliche Unterstützung rechtfertigen müssen. Der/Die Klimaschutzmanager/in soll während seiner/ihrer Tätigkeit wesentliche Teile des Klimaschutzkonzepts oder der Teilkonzepte umsetzen (die Umsetzung einzelner, selektierter Maßnahmen ist nicht ausreichend). Pro umzusetzendem Konzept kann einmalig die Schaffung einer oder mehrerer Stellen für Klimaschutzmanagement beantragt werden. Die erneute Förderung des Klimaschutzmanagements für die Umsetzung eines fortgeschriebenen Konzepts, dessen Umsetzung schon einmal über die Kommunalrichtlinie gefördert wurde, ist ausgeschlossen. Die gemeinsame Umsetzung mehrerer Klimaschutzteilkonzepte bzw. eine Kombination aus integriertem Klimaschutzkonzept und einem oder mehreren Teilkonzepten ist möglich. Bei einem Zusammenschluss mehrerer Antragsteller mit jeweils eigenem Klimaschutzkonzept ist ebenfalls eine gemeinsame Umsetzung dieser Konzepte durch eine/n oder mehrere Klimaschutzmanager/innen möglich. Nicht nur Klimaschutzmanager/innen, die ein umfassendes Klimaschutzkonzept umsetzen, sondern auch jene, die die Umsetzung eines Klimaschutzteilkonzepts unterstützen, sollen mit dazu beitragen, dass das Handlungsfeld Klimaschutz verstärkt in die Kommune/Institution eingebracht und in anderen Bereichen (z. B. Beschaffung, Stadtplanung etc.) etabliert wird. Dafür stehen verschiedene Informationsplattformen zur Verfügung, die Hilfestellungen anbieten (z. B. Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz, (SK:KK)). Im "Handbuch methodischer Grundfragen zur Masterplanerstellung - kommunale Masterpläne 100 % Klimaschutz" (Link s. Anhang) finden Kommunen umfangreiche Informationen und Anregungen, welche in der täglichen Klimaschutzarbeit berücksichtigt und mit den Akteuren und Entscheidungsträgern diskutiert werden sollten. Der „Praxisleitfaden Klimaschutz in Kommunen“ stellt umfangreiche Informationen zu den unterschiedlichen Anforderungen in der Umsetzung und Etablierung von Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen zur Verfügung (Link s. Anhang). Im Rahmen der Förderung ist es wünschenswert,    an zusätzlichen Qualifizierungs- und Fortbildungsangeboten mit einem zeitlichen Umfang von bis zu fünf Tagen pro Jahr teilzunehmen, am Mentoringprogramm in angemessenem Umfang für den/die Klimaschutzmanager/in im Erstantrag und einem zeitlichen Umfang von fünf bis zehn Tagen pro Jahr für den/die Klimaschutzmanager/in im Anschlussvorhaben teilzunehmen sowie an Vernetzungstreffen für den Erfahrungsaustausch mit anderen Klimaschutzmanager/innen teilzunehmen. Die geförderten Klimaschutzmanager/innen sollten dafür durch ihre Arbeitgeber freigestellt werden. Um die Konzeptumsetzung zu reflektieren und zu begleiten, ist es möglich, Prozessunterstützung durch sachkundige externe Dritte in einem zeitlichen Umfang von maximal fünf Tagen pro Jahr zu erhalten. Im Rahmen der Prozessunterstützung soll der externe Dienstleister zusammen mit dem/der Klimaschutzmanager/in z. B. Akteursanalysen, Netzwerkansprachen, Moderationen etc. vorbereiten, durchführen und auswerten. Die durch den externen Dritten erbrachten Leistungen müssen dabei so konzipiert sein, dass sie dem/der Klimaschutzmanager/in zu einem späteren Zeitpunkt das eigenständige Bearbeiten ähnlicher Aufgaben ermöglichen („Hilfe zur Selbsthilfe“). Merkblatt – Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement 3 Zuwendungsfähige Leistungen von Dienstleistern im Bereich der professionellen Prozessunterstützung sind unter anderem:            Unterstützung bei der Verbreitung des Klimaschutzgedankens und der Reflexion des Transformationsprozesses, detaillierte Akteursanalyse verwaltungsinterner und -externer Akteure sowie Erarbeitung akteursspezifischer Strategien der Kommunikation, Mobilisierung und Erwartungsmanagement, Design, Durchführung und Moderation von Prozessen und Veranstaltungen zur Information und Beteiligung, Mobilisierung von Verwaltung, Akteuren wie z. B. Bürger/innen oder Unternehmen für den kommunalen Klimaschutz, Design, Durchführung und Moderation von Wissensmanagement innerhalb der Verwaltung und der gesamten Kommune/Institution, Konzipierung von Partizipations- und Kooperationsprozessen, Betreuung von Arbeitsgruppen, Netzwerken u. ä., Erarbeitung von Ideen und Strategien zur Initiierung von Partnerschaften verschiedener Akteure, Strategien zur effizienten interkommunalen Vernetzung, Erarbeitung von Strategien für Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Design, Durchführung und Moderation von Umweltbildungsprozessen und -projekten. In den ersten 18 Monaten des Bewilligungszeitraums der Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement kann einmalig die Durchführung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme gefördert werden (s. Kap. 4). Für die Antragsteller, die bereits eine Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement erhalten, ist es möglich, ein Anschlussvorhaben für die fachlich-inhaltliche Unterstützung zur Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten zu beantragen. Das Ziel dieser Anschlussförderung ist die Umsetzung von weiteren, im Klimaschutzkonzept oder Teilkonzept beschriebenen Maßnahmen, die entweder im Rahmen der bisherigen fachlich-inhaltlichen Unterstützung noch nicht beantragt wurden oder sich erst im Rahmen der Aktivitäten der fachlich-inhaltlichen Unterstützung als zusätzlich prioritäre Maßnahmen herauskristallisiert haben. Mit der Anschlussförderung der Tätigkeit der Klimaschutzmanager/innen sollen die bereits entstandenen Strukturen in der Kommune/Institution und ihre Aktivitätsfelder gefestigt werden. Die bislang entstandenen Synergieeffekte werden intensiviert und die Kommune/Institution wird langfristig in die Lage versetzt, die Stelle für Klimaschutzmanagement kontinuierlich und dauerhaft bei sich zu integrieren. In den ersten 18 Monaten des Bewilligungszeitraums der Förderung des Anschlussvorhabens einer Stelle für Klimaschutzmanagement kann einmalig die Durchführung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme gefördert werden, sofern die ausgewählte Maßnahme noch nicht im Rahmen des Erstvorhabens gefördert wurde (s. Kap. 4). 2 KLIMASCHUTZMANAGEMENT Voraussetzung für die Förderung der Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement (Erstantrag) ist ein Klimaschutzkonzept oder Teilkonzept, das nicht älter als drei Jahre ist und die wesentlichen Bestandteile von Konzepten gemäß Merkblatt „Erstellung von Klimaschutzkonzepten“ bzw. „Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten“ beinhaltet. Kommunen, die in Kooperation mit ihrem Landkreis ein gemeinsames Klimaschutzkonzept oder Teilkonzept erstellt haben, können einen eigenen Antrag auf die Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement stellen, sofern das entwickelte Konzept auf die Belange und Gegebenheiten der beteiligten Kommunen ausgelegt ist (kommunenspezifische Potenzialermittlung mit Ableitung entsprechend auf die Kommunen zugeschnittener Maßnahmen, auf die Kommunen abgestimmte Konzepte für Öffentlichkeitsarbeit und Controlling). Der/Die Klimaschutzmanager/in im Erstvorhaben kann am Anfang seines/ihres Bewilligungszeitraums in angemessenem Umfang an einem Mentoringprogramm teilnehmen. Dabei wird er/sie durch erfahrene Klimaschutzmanager/innen z. B. beim strukturellen Einstieg in seine/ihre Arbeit, der Verankerung des Klimaschutzes vor Ort, der Projektinitiierung, der Vernetzung und bei allgemeinen Arbeitsschritten (Öffentlichkeitsarbeit, Zielgruppenansprache, Partizipation) beraten und unterstützt. Weitere Informationen erhalten Sie beim SK:KK (s. Kap. 5). Merkblatt – Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement 4 Der Förderzeitraum für die Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement beträgt für die fachlichinhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten maximal drei Jahre, von Klimaschutzteilkonzepten maximal zwei Jahre, im Fall von Klimaschutzteilkonzepten für Industrie- und Gewerbegebiete maximal drei Jahre. 2.1 ANTRAGSBERECHTIGUNG UND FÖRDERUNG Antragsberechtigt sind für die Umsetzung von Klimaschutzkonzepten:  Kommunen und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind,  öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen bzw. deren Träger sowie  Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen. Antragsberechtigt sind für die Umsetzung des Klimaschutzteilkonzepts „Anpassung an den Klimawandel“:  Kommunen und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Antragsberechtigt sind für die Umsetzung des Klimaschutzteilkonzeptes „Klimaschutz in eigenen Liegenschaften und Portfoliomanagement“:  Kommunen und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind,  Einrichtungen bzw. Träger von öffentlichen, gemeinnützigen und religionsgemeinschaftlichen Kindertagesstätten/Schulen/Hochschulen,  öffentliche und freie, gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die nach SGB VIII anerkannt sind, bzw. deren Träger,  Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen sowie  Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung. Antragsberechtigt sind für die Umsetzung des Klimaschutzteilkonzepts „Klimafreundliche Mobilität“:  Kommunen und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind,  Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen sowie  Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung. Antragsberechtigt sind für die Umsetzung des Klimaschutzteilkonzepts „Klimaschutz in Industrie- und Gewerbegebieten“:  Kommunen und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind,  Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen sowie Wirtschaftsförderungsgesellschaften mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung,  private Unternehmen, die ein Industrie- oder Gewerbegebiet betreiben sowie  rechtsfähige Zusammenschlüsse von mind. 30 Prozent der Unternehmen, deren Standorte innerhalb eines Industrie- oder Gewerbegebietes liegen sind ebenfalls antragsberechtigt. Die Mitwirkungsbereitschaft einer relevanten Anzahl von Unternehmen an der Schaffung einer Stelle für das Klimaschutzmanagement ist zu dokumentieren (z. B. Unterstützungsschreiben). Als eine relevante Anzahl von Unternehmen ist in der Regel die Mehrzahl der Unternehmen des Gebiets zu verstehen bzw. die Anzahl der Unternehmen mit der Mehrzahl der Mitarbeiter. Hinweis: Als Träger einer Kindertagesstätte, Schule oder Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe gelten auch Fördervereine, sofern sie gemäß Satzung die Kosten für die Unterhaltung der genutzten Gebäude bzw. Anlagen (Fördergegenstände) übernehmen. Merkblatt – Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement 5 Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und  Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind kulturelle Einrichtungen in privater oder gemeinnütziger Trägerschaft öffentliche, gemeinnützige und religionsgemein schaftliche Kindertagesstätten und Schulen (nicht umfasst: Volkshochschulen) bzw. deren Träger Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) bzw. deren Träger öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinWirtschaftsförderungsgesellschaften mit mindestens 50,1  schaftliche Hochschulen (nicht umfasst: Volkshochschu-  Prozent kommunaler Beteiligung len) bzw. deren Träger  private Unternehmen, die ein Industrie- oder Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie  Gewerbegebiet betreiben deren Stiftungen öffentliche und freie, gemeinnützige Einrichtungen der  Kinder- und Jugendhilfe, die nach SGB VIII anerkannt sind, bzw. deren Träger  Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung; für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt rechtsfähige Zusammenschlüsse von mind. 30 Prozent der  Unternehmen, deren Standorte innerhalb eines Industrieoder Gewerbegebietes liegen Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus, die im Vereinsregister eingetragen sind  antragsberechtigt Zuwendungsfähige Leistungen der Klimaschutzmanager/innen sind unter anderem:              Aufgaben des Prozess- und Projektmanagements (z. B. Koordinierung und Initiierung der Maßnahmen), fachliche Unterstützung bei der Vorbereitung, Planung und Umsetzung einzelner Maßnahmen aus dem umzusetzenden Klimaschutzkonzept oder Teilkonzept, Recherche von Finanzierungsmöglichkeiten und Prüfung sowie Beratung zur Anwendbarkeit, Durchführung (verwaltungs-)interner Informationsveranstaltungen und Schulungen, Koordinierung und ggf. Neugestaltung der ämterübergreifenden Zusammenarbeit zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts (Moderation), Koordinierung der Erfassung und Auswertung von klimaschutzrelevanten Daten (z. B. mit Hilfe des Tools „Klimaschutz-Planer“ – s. Link unter Kap. 6 Anhang), methodische Beratung bei der Entwicklung konkreter Qualitätsziele, Klimaschutzstandards und Leitlinien (z. B. Qualitätsstandards für die energetische Sanierung, Beschaffung), Aktivitäten zur Vernetzung mit anderen klimaschutzaktiven Kommunen, Institutionen und Einrichtungen; diese umfassen u. a. die Teilnahme bzw. die Vorbereitung, Moderation und Nachbereitung regionaler Netzwerktreffen, Aufbau von Netzwerken, Beteiligung externer Akteure und Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Initiativen (z. B. Verbände, NGOs, Transition-Town-Gruppen) die als Multiplikatoren für das Klimaschutzkonzept agieren können und die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen unterstützen, Anstoß bzw. Intensivierung des zivilgesellschaftlichen Prozesses, Weiterführung und Konkretisierung der bereits im Klimaschutzkonzept oder Teilkonzept angedachten Verstetigungsstrategie für das Klimaschutzmanagement (Einbau bzw. Etablierung des Klimaschutzmanagements in die Organisationsstruktur der Verwaltung, Verankerung und Pflege als Querschnittsthema in der Verwaltung etc.), inhaltliche Unterstützung bzw. Vorbereitung der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Zulieferung von Texten) und Umsetzung des Konzepts für die Öffentlichkeitsarbeit, Einführung von EMAS (Eco-Management and Audit Scheme). Im Regelfall erfolgt die Förderung der fachlich-inhaltlichen Unterstützung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement im Rahmen des Klimaschutzteilkonzepts Klimaschutz in Industrie- und Gewerbegebieten erfolgt nur nach Maßgabe VIII.7. der Richtlinie (Beihilferechtliche Grundlagen). Merkblatt – Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement 6 Hinweis: Kommunen, die nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, können unter folgenden Vo- raussetzungen für den Förderschwerpunkt Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement eine erhöhte Förderquote von bis zu 90 Prozent erhalten, sofern keine weiteren Drittmittel in das Vorhaben einfließen: 1. 2. 3. 4. Kommunen, deren Konzept zur Haushaltssicherung von der Kommunalaufsicht genehmigt wurde. Kommunen, die nach ihrem jeweiligen Landesrecht kein Konzept zur Haushaltssicherung aufzustellen haben, bei denen jedoch nachweislich Fehlbeträge in den vergangenen zwei Haushaltsjahren vorlagen und weitere Fehlbedarfe in den folgenden zwei Haushaltsjahren zu erwarten sind. Die entsprechende Haushaltslage ist durch die Kommunalaufsicht zu bestätigen. Kommunen, welche länderspezifische Hilfsprogramme in Anspruch nehmen. Die aktuelle Teilnahme ist bei der Beantragung nachzuweisen. Kommunen, deren Konzept zur Haushaltssicherung bzw. deren Haushalt von der Kommunalaufsicht abgelehnt wurde. Es ist in jedem Fall eine entsprechende Bestätigung der Kämmerin bzw. des Kämmerers oder sonstigen Finanzverantwortlichen vorzulegen, dass die Bereitstellung der Eigenmittel gesichert ist. Auf die erhöhte Förderquote besteht kein Rechtsanspruch. Im Falle einer Kumulierung mit weiteren Förder- bzw. Drittmitteln ist ein Eigenmittelanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent einzubringen. 2.2 DIE ROLLE VON LANDKREISEN BEI DER BEANTRAGUNG VON KLIMASCHUTZMANAGER/INNEN Landkreise nehmen bei der Ausgestaltung des regionalen Klimaschutzes eine zentrale Rolle ein. Sie haben zum Beispiel die Möglichkeit, gemeinsam mit den landkreiseigenen Städten und Gemeinden einen Antrag einzureichen, wenn ein/e oder mehrere Klimaschutzmanager/innen die Umsetzung mehrerer Konzepte oder eines gemeinsamen Konzepts fachlich-inhaltlich unterstützen sollen. Klimaschutzmanager/innen, die bei Landkreisen angestellt sind, haben die Möglichkeit, insbesondere für ihre kleinen und ländlichen Gemeinden Klimaschutzaktivitäten als zentrale Dienstleistungen aufzubauen und ihren Gemeinden zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören u. a.:     Information und Motivation der Gemeinden, für den Klimaschutz aktiv zu werden, Aufbau oder Weiterentwicklung eines Netzwerks für den Erfahrungsaustausch zwischen den Gemeinden des Landkreises zum Thema Klimaschutz, Unterstützung bei der Identifizierung und Einbeziehung der relevanten Akteure, Entwicklung von zentralen Dienstleistungen wie z.B. den Aufbau eines gemeinsamen Energiemanagements und zentraler Austausch-, Schulungs- und Beratungsangebote. Für Landkreise als Antragsteller sind drei Konstellationen möglich: 1. Ein Landkreis kann zusammen mit einigen oder allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden einen gemeinsamen Antrag einreichen. Hier umfasst das umzusetzende Klimaschutzkonzept oder Teilkonzept die Handlungsfelder des Landkreises sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Um eine Doppelförderung zu vermeiden, können die beteiligten kreisangehörigen Städte und Gemeinden in diesem Fall keine eigene Umsetzung eines Klimaschutzkonzepts oder gleichartigen Teilkonzepts beantragen. 2. Landkreise können die Umsetzung eines Klimaschutzkonzepts oder Teilkonzepts ausschließlich für ihre eigenen und/oder von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auf sie übertragenen Zuständigkeiten beantragen. 3. Der Landkreis kann als Koordinator für mehrere kreisangehörige Städte und Gemeinden einen Antrag einreichen. Hier umfasst die Umsetzung nur die Handlungsfelder der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und nicht die des Landkreises. Um eine Doppelförderung zu vermeiden, können die beteiligten kreisangehörigen Städte und Gemeinden keine eigene Umsetzung eines Klimaschutzkonzepts oder gleichartigen Teilkonzepts in diesem Bereich beantragen. Merkblatt – Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement 7 Bei der Antragstellung ist zu benennen, welche Antragskonstellation zutrifft. Die Antragsteller haben sicherzustellen, dass eine Doppelförderung des Landkreises einerseits und seiner kreisangehörigen Städte und Gemeinden andererseits ausgeschlossen ist. Kommunen, deren zugehöriger Landkreis am Masterplanprozess 2016 teilnimmt, können auf Grundlage des durch den Landkreis erstellten Masterplans einen Antrag zur Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement stellen (vgl. www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/masterplan). Die vorgenannten Antragskonstellationen und Regelungen werden entsprechend auch auf andere Zusammenschlüsse von Kommunen angewandt. Landkreisanträge nach Ziffer 1 sowie Zusammenschlüsse mehrerer Kommunen zu einem gemeinsamen Antrag werden vom Fördermittelgeber explizit begrüßt. Bitte beachten Sie hierzu die Inhalte der Kooperationsvereinbarung in Kap. 2.4.2. 2.3 ANTRAGSTELLUNG Ein Antrag für die Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement umfasst folgende Bestandteile:      eine Vorhabenbeschreibung, die sich an den Vorgaben des Merkblatts orientiert, das Klimaschutzkonzept oder Teilkonzept, auf welchem die Umsetzungsförderung basieren soll, den Beschluss zur Umsetzung des Konzepts und zum Aufbau eines Klimaschutz-Controllings durch das oberste Entscheidungsgremium in beglaubigter Form. Bei Zusammenschlüssen ist dieser Beschluss von allen Beteiligten zu erbringen. Dies gilt nicht beim Zusammenschluss eines Landkreises mit allen seinen Kommunen, eine Stellenbewertung der neu zu schaffenden Personalstelle für Klimaschutzmanagement (zur Bewertung der beantragten Entgeltgruppe), einen elektronischen Antrag auf Zuwendung via easy-Online (https://foerderportal.bund.de/easyonline/). Neben der elektronischen Fassung des easy-Online-Antrags ist der unterschriebene Ausdruck samt allen vorgenannten Unterlagen innerhalb von zwei Wochen zusätzlich per Post beim Projektträger Jülich (PtJ) einzureichen. Sofern der Antragsteller über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügt, entfällt die Notwendigkeit der postalischen Zusendung aller Antragsunterlagen. Diese Form der Signatur ist gesetzlich einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt (§ 126a BGB). Die erforderlichen Anhänge (Vorhabenbeschreibung, Konzept, Umsetzungsbeschluss etc.) können ebenfalls über das easy-Online System, ausschließlich im .pdfoder .xml-Format, eingereicht werden (maximale Dateigröße 50 MB). Die Antragstellung ist ganzjährig möglich. Das Antragsverfahren ist einstufig, d. h. die Förderentscheidung wird auf Basis der oben genannten Unterlagen gefällt. Sollten sich Nachfragen ergeben, wird der PtJ mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Bitte planen Sie den Beginn des Vorhabens frühestens fünf Monate nach Einreichen des Zuwendungsantrags ein und berücksichtigen Sie, dass der Beginn zum Monatsersten erfolgen sollte. Beachten Sie bei der Festlegung des Bewilligungszeitraums die für das Stellenbesetzungsverfahren benötigte Zeit, so dass mit Beginn des Bewilligungszeitraums der Stellenantritt erfolgen kann. Die beantragten Tätigkeiten dürfen erst mit dem Beginn des Bewilligungszeitraums begonnen werden. Bitte beachten Sie: Die Stellen für Klimaschutzmanagement sind öffentlich auszuschreiben und für die Dauer des Bewilligungszeitraums projektgebunden zu besetzen. Die Ausschreibung kann bereits vor Erhalt des Bewilligungsbescheids unter Vorbehalt der Mittelbewilligung erfolgen. Dabei ist der Zeitpunkt der Stellenausschreibung mit dem PtJ abzustimmen. Nach Arbeitsantritt der Klimaschutzmanager/innen sollten deren Kontaktdaten an PtJ übermittelt werden, um eine direkte Kommunikation zu ermöglichen. Merkblatt – Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement 8 Leistungen sind gemäß der für den Zuwendungsempfänger geltenden Vergaberegeln zu beauftragen. Bei der Vergabe von Aufträgen zur Erfüllung des Zuwendungszwecks sind die nach den einschlägigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Zuwendungsempfängers anzuwendenden Vergabegrundsätze zu beachten. Bitte beachten Sie hierzu die Vorgaben der dem Zuwendungsbescheid beigefügten Nebenbestimmungen (AN Best-GK bzw. AN Best-P). Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Finanzverwaltung nach den geltenden Vergaberegeln. Sollten sich im Verlauf des Vorhabens Änderungen bei den beantragten Tätigkeiten ergeben und/oder eine Laufzeitverlängerung erforderlich werden, so ist frühzeitig eine schriftliche Zustimmung durch den PtJ einzuholen. Nicht bewilligte oder außerhalb des Bewilligungszeitraums ausgeführte Leistungen sind nicht zuwendungsfähig. 2.4 INHALTE DER VORHABENBESCHREIBUNG Die Vorhabenbeschreibung soll einen Eindruck über die Ausgangssituation vermitteln und das geplante Vorhaben erläutern. Bitte gliedern Sie Ihre Vorhabenbeschreibung nach den folgenden Punkten: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Titel des Vorhabens Angaben zum Antragsteller Beschreibung der Motivation und Ausgangslage Beschreibung der Zielsetzung, der Arbeitsschritte und der Aufgaben der Klimaschutzmanager/in Vorhabendauer/Balkenplan Kurzübersicht der geplanten Ausgaben Die einzelnen Punkte der Vorhabenbeschreibung im Detail:  1. Titel des Vorhabens Wählen Sie einen kurzen, aber aussagekräftigen Titel für Ihr Vorhaben, der auch den Namen der Kommune/Institution enthält.  2. Angaben zum Antragsteller Geben Sie Informationen zum Antragsteller (z. B. Einwohnerzahl einer Kommune, Kurzbeschreibung der geografischen Lage sowie der demografischen und der wirtschaftlich-infrastrukturellen Situation). Antragsteller können sich zusammenschließen und einen gemeinsamen Antrag einreichen, um z. B. eine geeignete Vorhabengröße zu erreichen oder Synergien und gemeinsame Handlungsmöglichkeiten zu erschließen. Für einen Zusammenschluss von Antragstellern sowie bei Anträgen von Landkreisen mit ihren Kommunen ist dem Antrag eine Kooperationsvereinbarung mit den folgenden Inhalten beizufügen: 1. Name des gemeinsamen Vorhabens, der Förderrichtlinie und des Förderschwerpunkts, 2. Aufzählung der Kooperationspartner (mit Adresse, amtlichem Gemeindeschlüssel und Ansprechpartner), 3. Benennung des Antragstellers, der rechtsverbindlich die Verantwortung für die Umsetzung des Vorhabens (Kontoführung, Verwendungsnachweis etc.) übernimmt und den Antrag einreicht, 4. eine tabellarische Übersicht der Kosten und der Eigenmittel jedes Partners sowie die rechtsverbindliche Zusicherung jedes Partners, die Eigenmittel im Fall der Förderung bereitzustellen (ausgenommen hiervon sind Landkreisanträge, bei denen die Landkreise die Ausgaben für Ihre kreisangehörigen Städte und Gemeinden tragen), 5. die rechtsverbindliche Zusicherung jedes Partners, dass bisher kein/e Klimaschutzmanager/in gefördert wurde. Die Vereinbarung ist von dem Zeichnungsberechtigten jedes Kooperationspartners zu unterschreiben. Merkblatt – Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement 9  3. Beschreibung der Motivation und Ausgangslage Erläutern Sie die allgemeine Ausgangssituation des Antragstellers bezogen auf die Treibhausgasemissionen (IST-Zustand in Prozent und Tonnen mit Angabe des Bezugsjahrs sowie das im Konzept ermittelte Einsparpotenzial in Prozent und Tonnen mit Angabe des Zielhorizonts), die Haushaltslage, bisher durchgeführte Klimaschutzaktivitäten und die darin einbezogenen Akteure bzw. Kooperationspartner. Geben Sie auch Auskunft über Ihre Motivation sowie den (politischen) Prozess, der zum Umsetzungsbeschluss des Klimaschutzkonzepts geführt hat.  4. Beschreibung und Vorhabenplanung: Zielsetzung, Arbeitsschritte und Aufgaben der Klimaschutzmanager/innen Bitte beschreiben Sie: die wesentlichen Ziele des Klimaschutzkonzepts oder Teilkonzepts, welche Maßnahmen des Konzepts während des angestrebten Förderzeitraums umgesetzt werden sollen und welche Treibhausgasminderungen dadurch erwartet werden, die allgemeinen Aufgaben sowie die konkreten Arbeitsschritte der/s Klimaschutzmanager/in zur Umsetzung der Klimaschutzkonzepte oder Teilkonzepte, die geplanten Aufgaben und Arbeitsschritte von externen Dienstleistern zur professionellen Prozessunterstützung unter Angabe des dafür angesetzten Aufwandes (in Personentagen) und des Tagessatzes, wie die klimarelevanten Daten im Rahmen des Controllings erfasst und ausgewertet werden sollen (z. B. durch den Aufbau einer Datenbank) und wie die Überprüfung des Projektfortschritts erfolgt, welche Akteure an der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen beteiligt sind und wie deren Einbindung während des Bewilligungszeitraums konkret erfolgen soll (z. B. durch Workshops, Stammtische, Unternehmernetzwerke etc.).      Die Vorhabenbeschreibung sollte darüber hinaus eine tabellarische Maßnahmenübersicht der im Bewilligungszeitraum umzusetzenden Maßnahmen, einschließlich deren erwarteten Investitionskosten und der angestrebten Treibhausgaseinsparungen, enthalten. Muster einer tabellarischen Maßnahmenübersicht: MASSNAHME KURZBETEILIGTE VERANTWORTBESCHREIBUNG AKTEURE LICHKEITEN THGEINSPARUNG INVESTITONSKOSTEN Maßnahme B3 Einrichtung Energieberatungsstelle Energieagentur, Umweltamt, IHK Abteilung Energiewirtschaft des Umweltamtes ca. 150 t/a ca. 9.000 € Maßnahme D7 XXX XXX XXX X t/a X€ … … … … … … Auf dieser Grundlage ist ein Arbeitsplan zu erstellen, in dem jeder Maßnahme, unter Angabe des erwarteten Zeitumfangs in Arbeitstagen, die konkreten Tätigkeiten der Klimaschutzmanagerin bzw. des Klimaschutzmanagers bei deren Umsetzung zugeordnet sind. Die nachvollziehbare Darstellung des Zeitaufwands der Tätigkeiten der Klimaschutzmanager/innen ist die Grundlage für die Beurteilung des Stellenumfangs. Merkblatt – Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement 10 Beispiel für einen Arbeitsplan mit der Zuordnung der Tätigkeiten und des Arbeitsumfangs der Klimaschutzmanager/innen zu den umzusetzenden Maßnahmen: ARBEITSAUFWAND IN PERSONENTAGEN MASSNAHME Maßnahme B3 Maßnahme D7 TÄTIGKEITEN DES KSM 2016 2017 2018 2019 gesamt Kontaktaufnahme Energieberater 5 5 0 0 10 Einrichtung Beratungsbüro 0 15 5 0 20 Bewerbung der Einrichtung 0 3 15 5 23 XXX XXX XXX XXX XXX XXX … … … … … … … … … … … … Summe Bitte erstellen Sie einen Balkenplan, welcher den zeitlichen Verlauf der verschiedenen Arbeitsschritte des Klimaschutzmanagements und die Meilensteine (MS) des Vorhabens grafisch darstellt. Planen Sie möglichst für jede Maßnahme mindestens einen Meilenstein ein, der eine wichtige, quantifizierbare Zwischenetappe im Vorhabenverlauf markiert und für die laufende Erfolgskontrolle des Vorhabenfortschritts aussagekräftig ist. Muster eines Balkenplans für die Umsetzung eines Klimaschutzkonzepts oder Teilkonzepts (M = Monat): Listen Sie die Meilensteine bitte zusätzlich chronologisch geordnet in einer separaten Tabelle in der Vorhabenbeschreibung auf. Muster einer Meilensteintabelle: NR. BEZUG ZU MASSNAHME/ AUFGABE INHALT DES MEILENSTEINS ERFOLGSINDIKATOR FÄLLIGKEIT MS 1 MS 2 … Merkblatt – Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement 11 Berücksichtigen Sie auch die Arbeitsschritte/-zeiten für die jährlichen Zwischenberichte bzw. den Verwendungsnachweis/Endbericht (inhaltlicher und finanzieller Stand des Vorhabens am Ende eines jeden Kalenderjahres sowie am Ende des Bewilligungszeitraums) an den PtJ.  6. Kurzübersicht der geplanten Ausgaben Die Aufgaben der Klimaschutzmanager/innen für die fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung eines oder mehrerer Klimaschutzkonzepte oder Teilkonzepte müssen mindestens eine halbe Personalstelle, bei Umsetzung eines Klimaschutzteilkonzepts für Industrie- und Gewerbegebiete mindestens eine 30-Prozent-Stelle rechtfertigen. Je nach Umfang der geplanten Aufgaben kann auch mehr als eine Stelle gerechtfertigt sein. Die zuwendungsfähigen Personalausgaben für Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beim Antragsteller beschäftigt wird, sind nach TVöD zu beantragen. Als Obergrenzen für die Personalausgaben von NN-Personal sind die Angaben der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes heranzuziehen. Es können Sachausgaben (v. a. für Geschäftsbedarf und Literatur) beantragt werden. Diese sind im easyOnline-Antrag in den entsprechenden Feldern für Geschäftsbedarf und Literatur abzubilden und kurz zu erläutern. Bitte beachten Sie dabei, dass ein Ansetzen von Pauschalbeträgen nicht zulässig ist. Bitte beachten Sie: Für die zuwendungsfähigen Sachausgaben wird auf die Richtlinie für Zuwen- dungen auf Ausgabenbasis und die „Hinweise für Sachausgaben Klimaschutzmanager“ verwiesen: www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/klimaschutzmanagement. Die Angaben der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes sind zu finden unter: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmu (s. Formularschrank, BMUB). Die Ausgaben für die eigentliche Umsetzung der Maßnahmen (Folgeausgaben) und damit verbundene Investitionen sind vom Antragsteller zu tragen. Ausgaben für bundesweite Dienstreisen zur Vernetzung mit anderen Klimaschutzakteuren, zu Fachveranstaltungen, zur zusätzlichen Qualifizierung der Klimaschutzmanager/innen (bis zu fünf Tage pro Jahr) sowie zum Austausch mit erfahrenen Klimaschutzmanagern sind auf Grundlage des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) oder des geltenden Landesreisekostengesetzes zu beantragen. Geben Sie eine Beispielrechnung für eine Dienstreise und ggf. eine Qualifizierungsmaßnahme (z. B. Change-Agents kommunaler Klimaschutz – s. Link im Anhang) zur Plausibilisierung der Ausgaben an sowie eine Abschätzung der Gesamtanzahl der notwendigen Reisen. Teilnahmegebühren sind nur für zusätzliche Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen zuwendungsfähig. Diese sind in die Beispielkalkulation zu integrieren. Die zeitliche Inanspruchnahme der Qualifizierungsmaßnahme kann bedarfsgerecht erfolgen. Zuwendungsfähig sind außerdem Ausgaben mit einem Maximalumfang von 20.000 Euro für Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Beteiligung der relevanten Akteure für den Klimaschutz und zur Intensivierung des zivilgesellschaftlichen Prozesses. Diese Maßnahmen sollen der Information der breiten Öffentlichkeit über das Klimaschutzkonzept oder Teilkonzept und dessen Umsetzung dienen bzw. den Bekanntheitsgrad der Durchführung einzelner Klimaschutzmaßnahmen erhöhen. Zuwendungsfähig sind u. a. Ausgaben für Aufträge an externe Dienstleister und Printprodukte (zu beantragen im easy-OnlineAntrag unter der Position „Vergabe von Aufträgen“). Bereits in der Vorhabenbeschreibung sind die Art und der Umfang der Maßnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit darzustellen und zu begründen. Die entsprechenden Ausgaben sind detailliert aufzuschlüsseln. Des Weiteren sind Ausgaben für die Vergabe von Aufträgen an sachkundige Dritte zur Durchführung von Maßnahmen im Bereich der Prozessunterstützung von maximal fünf Tagen pro Jahr zuwendungsfähig, sofern diese geeignet sind dazu beizutragen, die Umsetzung des Klimaschutzkonzepts oder Teilkonzepts zu optimieren (s. auch Kap. 1). Diese sind im easy-Online-Antrag unter der Position „Vergabe von Aufträgen“ anzugeben. In der Vorhabenbeschreibung sind die Art und der Umfang der Maßnahmen darzustellen und zu begründen sowie die entsprechenden Ausgaben detailliert aufzuschlüsseln. Merkblatt – Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement 12 2.5 ABSCHLUSS DES VORHABENS Im Rahmen der Förderung einer Stelle für ein Klimaschutzmanagement bei der Umsetzung eines Klimaschutzkonzepts oder Teilkonzepts ist die Erstellung von Zwischenberichten und eines Verwendungsnachweises notwendig (u. a. mit folgenden Inhalten: Belegliste, eine Dokumentation der Öffentlichkeitsarbeit/Internetpräsenz, Schlussbericht mit Beschreibung des Vorhabens und der umgesetzten Maßnahmen sowie Darlegung der Treibhausgaseinsparung). Die Erstellung der jährlich einzureichenden Zwischenberichte sowie des Schlussberichts (Sachbericht zum Verwendungsnachweis) erfolgt über das MonitoringTool unter https://nki-monitoring.de und sind dem PtJ in Papierform (1-fach) mit Datum und OriginalUnterschrift vorzulegen. Die Login-Daten werden mit dem Zuwendungsbescheid mitgeteilt. Der PtJ wird Sie rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums über die mit dem Verwendungsnachweis einzureichenden Unterlagen informieren. 3 ANSCHLUSSVORHABEN Voraussetzung für die Beantragung eines Anschlussvorhabens zur Umsetzung weiterer Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept oder dem Teilkonzept ist die bereits bewilligte Förderung einer Klimaschutzmanagerin bzw. eines Klimaschutzmanagers für die fachlich-inhaltliche Unterstützung im Erstvorhaben. Das Anschlussvorhaben ist nur für beim Antragsteller angestellte Klimaschutzmanager/innen möglich. Der Bewilligungszeitraum für ein Anschlussvorhaben bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten beträgt maximal zwei Jahre und von Klimaschutzteilkonzepten maximal ein Jahr. Das Anschlussvorhaben zur Fortsetzung der fachlich-inhaltlichen Unterstützung soll einen nahtlosen Anschluss an das vorherige Vorhaben ermöglichen. Es kann ganzjährig innerhalb der letzten zwölf Monate des Bewilligungszeitraums des Erstvorhabens „Schaffung einer Stelle für das Klimaschutzmanagement“ gestellt werden. Um den nahtlosen Anschluss gewährleisten zu können, sollte der Antrag spätestens sechs Monate vor Ablauf des Erstvorhabens eingereicht werden. Bitte beachten Sie: Eine Aufgabe der Klimaschutzmanager/innen im Anschlussvorhaben – bzw. von denjenigen, die bereits im Erstvorhaben über viel Erfahrung verfügen – soll es sein, im Rahmen eines Mentoringprogramms den neu beschäftigten, geförderten Klimaschutzmanager/innen als Mentor/innen in einem Umfang von minimal fünf und maximal zehn Tagen pro Jahr zur Verfügung zu stehen. Die Hauptaufgaben der erfahrenen Klimaschutzmanager/innen im Rahmen des Mentoringprogramms sind u. a.:    Persönliche/r Ansprechpartner/in für Fragen zur Umsetzung von Projekten und zur Verankerung des Klimaschutzes in der Verwaltung und der Kommune, Unterstützung bei Vernetzungsaktivitäten, allgemeine Hilfestellung, z. B. bei Öffentlichkeitsarbeit, Akteursansprache sowie partizipativen Prozessen. Merkblatt – Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement 13 3.1 ANTRAGSBERECHTIGUNG UND FÖRDERUNG Die Antragsberechtigung für das Anschlussvorhaben ist analog zum Erstvorhaben für die Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement. Einen tabellarischen Überblick über die Antragsteller sowie weitere Erläuterungen dazu finden Sie in Kap. 2.1. Zuwendungsfähige Leistungen sind unter anderem:              Aufgaben des Prozess- und Projektmanagements (z. B. Koordinierung und Initiierung der Maßnahmen), fachliche Unterstützung bei der Vorbereitung, Planung und Umsetzung einzelner Maßnahmen aus dem umzusetzenden Klimaschutzkonzept oder Teilkonzept, Recherche von Finanzierungsmöglichkeiten und Prüfung sowie Beratung zur Anwendbarkeit, Durchführung (verwaltungs-)interner Informationsveranstaltungen und Schulungen, Koordinierung und ggf. Neugestaltung der ämterübergreifenden Zusammenarbeit zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts (Moderation), Koordinierung der Erfassung und Auswertung von klimaschutzrelevanten Daten (z. B. mit Hilfe des Tools „Klimaschutz-Planer“ – s. Link im Anhang), methodische Beratung bei der Entwicklung konkreter Qualitätsziele, Klimaschutzstandards und Leitlinien (z. B. Qualitätsstandards für die energetische Sanierung), Aktivitäten zur Vernetzung mit anderen klimaschutzaktiven Kommunen, Institutionen und Einrichtungen; diese umfassen u. a. die Teilnahme bzw. die Vorbereitung, Moderation und Nachbereitung regionaler Netzwerktreffen, Aufbau von Netzwerken, Beteiligung externer Akteure und Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Initiativen (z. B. Verbände, NGOs, Transition-Town-Gruppen), die als Multiplikatoren für das Klimaschutzkonzept agieren können und die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen unterstützen, Intensivierung des zivilgesellschaftlichen Prozesses, inhaltliche Unterstützung bzw. Vorbereitung der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Zulieferung von Texten) und Umsetzung des Konzepts für die Öffentlichkeitsarbeit, Einführung von EMAS (Eco-Management and Audit Scheme), Verankerung der geschaffenen Strukturen und Etablierung des Klimaschutzes innerhalb der Verwaltung. Ist die Person mit der die Stelle für Klimaschutzmanagement im Anschlussvorhaben besetzt werden soll bekannt, so ist eine bedarfsgerechte und personenbezogene Berechnung der Personalausgaben möglich, d. h. es erfolgt eine Förderung der tatsächlich anfallenden Ausgaben. Die Obergrenzen der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (siehe Kapitel 2.4, Punkt 6) müssen nur eingehalten werden, wenn im Anschlussvorhaben neues Personal beschäftigt wird. Es können Sachausgaben (v. a. für Geschäftsbedarf und Literatur) beantragt werden. Diese sind im easyOnline-Antrag in den entsprechenden Feldern für Geschäftsbedarf und Literatur abzubilden und kurz zu erläutern. Bitte beachten Sie dabei, dass ein Ansetzen von Pauschalbeträgen nicht zulässig ist. Bitte beachten Sie: Für die zuwendungsfähigen Sachausgaben wird auf die Richtlinie für Zuwen- dungen auf Ausgabenbasis und die „Hinweise für Sachausgaben Klimaschutzmanager“ verwiesen: www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/klimaschutzmanagement. Die Angaben der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes sind zu finden unter: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmu (s. Formularschrank, BMUB). Die Ausgaben für die eigentliche Umsetzung der Maßnahmen (Folgeausgaben) und damit verbundene Investitionen sind vom Antragsteller zu tragen. Ausgaben für bundesweite Dienstreisen zur Vernetzung mit anderen Klimaschutzakteuren, zu Fachveranstaltungen, zur zusätzlichen Qualifizierung der Klimaschutzmanager/innen (bis zu fünf Tage pro Jahr) sowie zur Wahrnehmung der Mentoring-Tätigkeit sind auf Grundlage des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) oder des geltenden Landesreisekostengesetztes zu beantragen. Geben Sie eine Beispielrechnung für eine Merkblatt – Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement 14 Dienstreise und ggf. eine Qualifizierungsmaßnahme (z. B. Change-Agents kommunaler Klimaschutz – s. Link im Anhang) zur Plausibilisierung der Ausgaben an sowie eine Abschätzung der Gesamtanzahl der notwendigen Reisen. Teilnahmegebühren sind nur für zusätzliche Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen zuwendungsfähig. Diese sind in die Beispielkalkulation zu integrieren. Die zeitliche Inanspruchnahme der Qualifizierungsmaßnahme kann bedarfsgerecht erfolgen. Zuwendungsfähig sind außerdem Ausgaben mit einem Maximalumfang von 10.000 Euro für Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Beteiligung der relevanten Akteure für den Klimaschutz und zur Intensivierung des zivilgesellschaftlichen Prozesses. Diese Maßnahmen sollen der Information der breiten Öffentlichkeit über das Klimaschutzkonzept oder Teilkonzept und dessen Umsetzung dienen bzw. den Bekanntheitsgrad der Durchführung einzelner Klimaschutzmaßnahmen erhöhen. Zuwendungsfähig sind u. a. Ausgaben für Aufträge an externe Dienstleister und Printprodukte (zu beantragen im easy-OnlineAntrag unter der Position „Vergabe von Aufträgen“). Bereits in der Vorhabenbeschreibung sind die Art und der Umfang der Maßnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit darzustellen und zu begründen. Die entsprechenden Ausgaben sind detailliert aufzuschlüsseln. Des Weiteren sind Ausgaben für die Vergabe von Aufträgen an sachkundige Dritte zur Durchführung von Maßnahmen im Bereich der Prozessunterstützung von maximal fünf Tagen pro Jahr zuwendungsfähig, sofern diese geeignet sind, dazu beizutragen, die Umsetzung des Klimaschutzkonzepts oder Teilkonzepts zu optimieren (s. auch Kap. 1) – diese sind im easy-Online-Antrag unter der Position „Vergabe von Aufträgen“ anzugeben. In der Vorhabenbeschreibung sind die Art und der Umfang der Maßnahmen darzustellen und zu begründen sowie die entsprechenden Ausgaben detailliert aufzuschlüsseln. Im Regelfall erfolgt die Förderung des Anschlussvorhabens durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für das Klimaschutzteilkonzept „Klimaschutz in Industrie- und Gewerbegebieten“ erfolgt die Förderung weiterhin nach Maßgabe VIII.7. der Richtlinie (Beihilferechtliche Grundlagen). Hinweis: Kommunen, die nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, können unter folgenden Voraussetzungen für den Förderschwerpunkt IV.2 „Anschlussvorhaben“ eine erhöhte Förderquote von bis zu 56 Prozent erhalten: 1. Kommunen, deren Konzept zur Haushaltssicherung von der Kommunalaufsicht genehmigt wurde. 2. Kommunen, die nach ihrem jeweiligen Landesrecht kein Konzept zur Haushaltssicherung aufzustellen haben, bei denen jedoch nachweislich Fehlbeträge in den vergangenen zwei Haushaltsjahren vorlagen und weitere Fehlbedarfe in den folgenden zwei Haushaltsjahren zu erwarten sind. Die entsprechende Haushaltslage ist durch die Kommunalaufsicht zu bestätigen. 3. Kommunen, welche länderspezifische Hilfsprogramme in Anspruch nehmen. Die aktuelle Teilnahme ist bei der Beantragung nachzuweisen. 4. Kommunen, deren Konzept zur Haushaltssicherung bzw. deren Haushalt von der Kommunalaufsicht abgelehnt wurde. Es ist in jedem Fall eine entsprechende Bestätigung der Kämmerin bzw. des Kämmerers oder sonstigen Finanzverantwortlichen vorzulegen, dass die Bereitstellung der Eigenmittel gesichert ist. Auf die erhöhte Förderquote besteht kein Rechtsanspruch. Im Falle einer Kumulierung mit weiteren Förder- bzw. Drittmitteln ist ein Eigenmittelanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent einzubringen. Merkblatt – Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement 15 3.2 ANTRAGSTELLUNG Ein Antrag für das Anschlussvorhaben umfasst folgende Bestandteile:     eine Vorhabenbeschreibung, die sich an den Vorgaben des Merkblatts orientiert, Maßnahmenkatalog des Konzepts, auf welchem die Umsetzungsförderung basieren soll, Beschluss zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts oder Teilkonzepts (Beachten Sie die nachfolgenden Hinweise), einen elektronischen Antrag auf Zuwendung via easy-Online (https://foerderportal.bund.de/easyonline/). Neben der elektronischen Fassung des easy-Online-Antrags ist der unterschriebene Ausdruck samt allen vorgenannten Unterlagen innerhalb von zwei Wochen zusätzlich per Post beim PtJ einzureichen. Sofern der Antragsteller über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügt, entfällt die Notwendigkeit der postalischen Zusendung aller Antragsunterlagen. Diese Form der Signatur ist gesetzlich einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt (§ 126a BGB). Die erforderlichen Anhänge (Vorhabenbeschreibung, Konzept, Umsetzungsbeschluss etc.) können ebenfalls über das easy-Online System, ausschließlich im .pdf- oder .xml-Format, eingereicht werden (maximale Dateigröße 50 MB). Des Weiteren ist eine Darstellung der zusätzlichen, noch nicht umgesetzten Maßnahmen des Klimaschutzkonzepts oder Teilkonzepts einzureichen, die im Rahmen der bisherigen fachlich-inhaltlichen Unterstützung noch nicht beantragt wurden und mindestens eine halbe Personalstelle (bei Umsetzung eines Klimaschutzteilkonzepts „Klimaschutz in Industrie- und Gewerbegebieten“ mindestens eine 30-Prozent-Stelle) rechtfertigen. Für die Umsetzung der zusätzlichen Maßnahmen ist ein neuer Beschluss durch das oberste Entscheidungsgremium vorzulegen, sofern die neu umzusetzenden Maßnahmen bzw. der neue Zeitraum vom ursprünglichen Beschluss (aus dem Erstvorhaben) nicht abgedeckt werden. Sollte kein neuer Beschluss erforderlich sein, ist dies zu kommentieren und der Beschluss zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts oder Teilkonzepts aus dem Erstvorhaben beizufügen. Anträge für ein Anschlussvorhaben können ganzjährig innerhalb der letzten zwölf Monate des Bewilligungszeitraums des Erstvorhabens „Schaffung einer Stelle für das Klimaschutzmanagement“ gestellt werden. Das Antragsverfahren ist einstufig, d. h. die Förderentscheidung wird auf Basis der genannten Unterlagen gefällt. Sollten sich Nachfragen ergeben, wird der PtJ mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Die beantragten Tätigkeiten dürfen erst mit dem Beginn des Bewilligungszeitraums begonnen werden. Bitte beachten Sie: Sollte die Stelle der Klimaschutzmanagerin bzw. des Klimaschutzmanagers für das Anschlussvorhaben neu besetzt werden müssen, ist die Stelle öffentlich auszuschreiben. Auch hier kann die Stellenausschreibung für den/die Klimaschutzmanager/in bereits vor Erhalt des Bewilligungsbescheids unter Vorbehalt der Mittelbewilligung erfolgen. Dabei ist der Zeitpunkt der Stellenausschreibung mit dem PtJ abzustimmen. Leistungen sind gemäß der für den Zuwendungsempfänger geltenden Vergaberegeln zu beauftragen. Bei der Vergabe von Aufträgen zur Erfüllung des Zuwendungszwecks sind die nach den einschlägigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Zuwendungsempfängers anzuwendenden Vergabegrundsätze zu beachten. Bitte beachten Sie hierzu die Vorgaben der dem Zuwendungsbescheid beigefügten Nebenbestimmungen (AN Best-GK bzw. AN Best-P). Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Finanzverwaltung nach den geltenden Vergaberegeln. Sollten sich im Verlauf des Vorhabens Änderungen bei den beantragten Tätigkeiten ergeben und/oder eine Laufzeitverlängerung erforderlich werden, so ist frühzeitig eine schriftliche Zustimmung durch den PtJ einzuholen. Nicht bewilligte oder außerhalb des Bewilligungszeitraums ausgeführte Leistungen sind nicht zuwendungsfähig. Merkblatt – Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement 16 3.3 INHALTE DER VORHABENBESCHREIBUNG Die Inhalte und der Aufbau der Vorhabenbeschreibung für ein Anschlussvorhaben entsprechen den Angaben zur Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement (s. Kap. 2.4). Zusätzlich geben Sie das Förderkennzeichen des bereits laufenden Vorhabens zur fachlich-inhaltlichen Unterstützung an und grenzen die neu umzusetzenden Maßnahmen deutlich von der bereits geförderten Umsetzung ab. Stellen Sie prägnant dar, wie das Klimaschutzmanagement nach Ablauf der Förderung in der Verwaltung verstetigt und etabliert werden soll. 3.4 ABSCHLUSS DES VORHABENS Im Rahmen der Anschlussförderung ist die Erstellung von Zwischenberichten und eines Verwendungsnachweises notwendig (u. a. mit folgenden Inhalten: Belegliste, eine Dokumentation der Öffentlichkeitsarbeit/Internetpräsenz, Schlussbericht mit Beschreibung des Vorhabens und der umgesetzten Maßnahmen sowie Darlegung der Treibhausgaseinsparung). Die Erstellung der jährlich einzureichenden Zwischenberichte sowie des Schlussberichts (Sachbericht zum Verwendungsnachweis) erfolgt über das MonitoringTool unter https://nki-monitoring.de und sind dem PtJ in Papierform (1-fach) mit Datum und OriginalUnterschrift vorzulegen. Die Login-Daten werden mit dem Zuwendungsbescheid mitgeteilt. Der PtJ wird Sie rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums über die mit dem Verwendungsnachweis einzureichenden Unterlagen informieren. 4 AUSGEWÄHLTE MASSNAHME Im Rahmen der fachlich-inhaltlichen Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten besteht die Möglichkeit bei bewilligter Förderung eines Klimaschutzmanagements, einen Zuschuss zur Umsetzung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme zu beantragen. Die Maßnahme soll herausragend bezüglich Energieeinsparung und Klimaschutz sein. 4.1 ANTRAGSBERECHTIGUNG UND FÖRDERUNG Antragsberechtigt sind Zuwendungsempfänger, die im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen bereits eine Zuwendung für eine Stelle für Klimaschutzmanagement im Erst- oder Anschlussvorhaben erhalten. Bei einem geförderten Klimaschutzmanagement von kommunalen Zusammenschlüssen bzw. Landkreisen gemeinsam mit seinen kreisangehörigen Kommunen (Antragskonstellation 1 und 3) ist auch eine teilnehmende Einzelkommune antragsberechtigt. Befinden sich die Fördergegenstände im Eigentum einer dem Zuwendungsempfänger für das laufende Klimaschutzmanagement-Vorhaben direkt zugeordneten Verwaltungs- oder Organisationseinheit, kann diese als Antragsteller für die ausgewählte Klimaschutzmaßnahme fungieren. Voraussetzungen für die Förderung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme sind:       die Bewilligung der Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement, die Maßnahme muss Bestandteil des Klimaschutzkonzepts oder Teilkonzepts sein, auf dem die Bewilligung der Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement basiert, die Maßnahme soll einen regionalen Modellcharakter aufweisen, die Maßnahme soll investiven Charakter haben, die Maßnahme muss ein direktes Treibhausgasminderungspotenzial von mindestens 70 Prozent aufweisen, die Maßnahme soll zu besonderen Anstrengungen für den Klimaschutz motivieren und exemplarisch für weitere umzusetzende Maßnahmen sein. Merkblatt – Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement 17 Beispiele für zuwendungsfähige Maßnahmen sind: umfassende energetische Sanierung eines Gebäudes oder Gebäudekomplexes in Verbindung mit der Installation oder Verbesserung der Gebäudeleittechnik, die Kombination einzelner energieeinsparender Maßnahmen an Gebäuden oder Gebäudekomplexen wie die Wärmedämmung in Kombination mit Begrünung von Dach oder Fassaden, Geschossdeckendämmung und die Optimierung eines kompletten Heizungssystems, Umstellung des kommunalen Fuhrparks auf Elektromobilität (E-Bikes, Pedelecs, Elektrolastenfahrräder, Elektrofahrzeuge, Plug-In-Hybrid Fahrzeuge).    Im Fall von Gebäudesanierungen sind ausschließlich Nichtwohngebäude im Bestand, die sich im Eigentum des Antragstellers befinden und nicht wirtschaftlich genutzt werden, zuwendungsfähig. Die Fördergegenstände bzw. Gebäude müssen während der Zweckbindungsfrist von fünf Jahren im Eigentum des Antragstellers verbleiben. Ausgaben für projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen der Leistungsphase 8 (gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieurleistungen HOAI) in Höhe von maximal 5 Prozent der zuwendungsfähigen Investitions- und Installationsausgaben können zusätzlich gefördert werden. Dies gilt, wenn die projektbezogenen Leistungen innerhalb des Bewilligungszeitraums beauftragt und von qualifiziertem, externem Fachpersonal durchgeführt werden. Hintergrundinformationen und aktuelle Hinweise zur ausgewählten Maßnahme werden auf der Internetseite des PtJ unter www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/klimaschutzmanagement bereitgestellt. Im Regelfall erfolgt die Förderung der Umsetzung der Klimaschutzmaßnahme durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei der Umsetzung von Klimaschutzteilkonzepten für Industrie- und Gewerbegebiete von bis zu 30 Prozent, jedoch höchstens mit einer Zuwendung in Höhe von 200.000 Euro. Eine Kumulierung mit Drittmitteln und Zuschussförderungen aus anderen Programmen und Förderkrediten ist möglich. Eine Doppelförderung mit anderen Förderprogrammen der Bundesregierung ist ausgeschlossen. Die in der Kommunalrichtlinie unter V benannten investiven Maßnahmen sind von einer Förderung als ausgewählte Maßnahme ausgeschlossen. 4.2 ANTRAGSTELLUNG Ein Antrag für die Durchführung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme umfasst folgende Bestandteile:       eine prägnante Vorhabenbeschreibung, einen Lageplan/eine Übersichtsskizze sowie eine Erläuterung durch Fotos, eine Ausgabenschätzung (siehe Kap. 4.3.), Nachweis eines Fachplaners über die Erreichung des Einsparziels an Treibhausgasemissionen von 70 Prozent, Auszug aus dem umzusetzenden Konzept, in dem die ausgewählte Maßnahme aufgeführt ist, einen elektronischen Antrag auf Zuwendung via easy-Online (https://foerderportal.bund.de/easyonline). Neben der elektronischen Fassung des easy-Online-Antrags ist der unterschriebene Ausdruck samt allen vorgenannten Unterlagen innerhalb von zwei Wochen zusätzlich per Post beim PtJ einzureichen. Sofern der Antragsteller über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügt, entfällt die Notwendigkeit der postalischen Zusendung aller Antragsunterlagen. Diese Form der Signatur ist gesetzlich einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt (§ 126a BGB). Die erforderlichen Anhänge (Vorhabenbeschreibung, Nachweis Fachplaner, Konzeptauszug etc.) können ebenfalls über das easy-Online System, ausschließlich im .pdfoder .xml-Format, eingereicht werden (maximale Dateigröße 50 MB). Merkblatt – Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement 18 Anträge für eine ausgewählte Klimaschutzmaßnahme können ganzjährig innerhalb der ersten 18 Monate des Bewilligungszeitraums der Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement oder des Anschlussvorhabens eingereicht werden. Die Laufzeit ist in der Regel auf maximal 36 Monate begrenzt. Die Durchführung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme kann nur einmal pro Bewilligung zur Umsetzung eines Klimaschutzkonzepts oder Teilkonzepts gefördert werden. Das Antragsverfahren ist einstufig, d. h. die Förderentscheidung wird auf Basis der genannten Unterlagen gefällt. Sollten sich Nachfragen ergeben, wird der PtJ mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Die beantragten Tätigkeiten dürfen erst mit dem Beginn des Bewilligungszeitraums begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht möglich. Bitte beachten Sie: Die Leistungen zur Durchführung der ausgewählten Klimaschutzmaßnahme dür- fen erst nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheids ausgeschrieben und vertraglich vereinbart werden. Die Auftragsvergabe muss sich dabei auf einen Leistungszeitraum beziehen, der innerhalb des Bewilligungszeitraums liegt. Der Bewilligungszeitraum wird im Zuwendungsbescheid festgelegt. Zuwendungsfähig sind nur Leistungen, die innerhalb des Bewilligungszeitraums erbracht werden. Bitte beachten Sie hierbei, dass innerhalb der ersten neun Monate des Bewilligungszeitraums PtJ gegenüber der Nachweis zu erbringen ist, dass mit der Einleitung eines Vergabeverfahrens begonnen wurde. Sollten sich im Verlauf des Vorhabens Änderungen bei den beantragten Tätigkeiten ergeben und/oder eine Laufzeitverlängerung erforderlich werden, so ist frühzeitig eine schriftliche Zustimmung durch den PtJ einzuholen. Nicht bewilligte oder außerhalb des Bewilligungszeitraums ausgeführte Leistungen sind nicht zuwendungsfähig. 4.3 INHALTE DER VORHABENBESCHREIBUNG Die Vorhabenbeschreibung enthält folgende Inhalte:  1. Titel des Vorhabens Wählen Sie einen kurzen, aber aussagekräftigen Titel für Ihr Vorhaben, der auch den Namen der Kommune/Institution enthält.  2. Angaben zum Antragsteller und zur Maßnahme Bitte geben Sie das Förderkennzeichen des zugrunde liegenden Vorhabens zur Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement an und reichen Sie folgende Unterlagen mit ein:       Beschreibung der Ausgangssituation und Darstellung, welche Rolle die ausgewählte Maßnahme bei der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts oder Teilkonzepts spielt, prägnante Beschreibung des Vorhabens/der Maßnahme, Berechnung/Nachweis durch einen Fachplaner der zu erwartenden Treibhausgaseinsparung von mindestens 70 Prozent, einen Lageplan/eine Übersichtsskizze sowie eine Erläuterung durch Fotos, Gliederung der Maßnahme in einzelne Arbeitsschritte und Balkenplan, Kurzübersicht der geplanten Ausgaben.  3. Schätzung der geplanten Ausgaben und Hinweise zur Vergabe von Aufträgen Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Investitionen und Installationen durch qualifiziertes externes Fachpersonal sowie im Bewilligungszeitraum anfallende Ausgaben für projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen in Höhe von maximal 5 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben. Merkblatt – Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement 19 Um das Vorhaben auf Angemessenheit und Plausibilität prüfen zu können, ist dem Antrag eines der folgenden Dokumente beizulegen: ein von einem Fachplaner erstelltes Leistungsverzeichnis, eine vom Fachplaner unterzeichnete Kostenschätzung nach DIN 276 (bis Ebene 3) zur Prüfung der zuwendungsfähigen Ausgaben, eine Auftragswertschätzung eines möglichen Auftragsnehmers.    In dem Angebot bzw. dem Leistungsverzeichnis müssen die geplanten Tätigkeiten, der Arbeitsaufwand pro Arbeitsschritt und die anfallenden Ausgaben nachvollziehbar dargestellt sein. Es sind die Gesamtinvestitionen und deren klimaschutzrelevanter Anteil darzustellen. Darüber hinaus soll angegeben werden, wie die Gesamtausgaben der Maßnahme finanziert werden und ob weitere Förderprogramme dabei in Anspruch genommen werden. Unabhängig davon, wie die Ausgaben für die Angebote ermittelt wurden, ist der Antragsteller nach Erteilung des Zuwendungsbescheids verpflichtet, die Leistung gemäß der für ihn geltenden Vergaberegeln zu beauftragen (s. Kap. 2.3). 4.4 ABSCHLUSS DES VORHABENS Über die Ergebnisse des Projektes ist nach Abschluss des Vorhabens auf der Internetseite des Zuwendungsempfängers zu informieren. Nach Abschluss des Vorhabens sind der Schlussbericht (Sachbericht zum Verwendungsnachweis), die Kopie der Schlussrechnung sowie weitere Unterlagen beim PtJ einzureichen (Verwendungsnachweis). Der Schlussbericht enthält u. a. die Beschreibung der durchgeführten ausgewählten Maßnahme mit Darstellung der eingebauten/umgebauten Technik sowie Angaben zur Emissionsminderung und der Erreichung des 70 Prozent-Einsparziels. Die Erstellung des Schlussberichts (Sachbericht zum Verwendungsnachweis) erfolgt über das Monitoring-Tool unter https://nki-monitoring.de und ist PtJ in Papierform (1-fach) mit Datum und Original-Unterschrift vorzulegen. Die Login-Daten werden mit dem Zuwendungsbescheid mitgeteilt. Bei Einreichung des Verwendungsnachweises müssen die Rechnungen dieselbe Aufschlüsselung wie die Kalkulation im Antrag aufweisen. Der Eingang und die Prüfung der Verwendungsnachweisunterlagen sind die Voraussetzung für die Überweisung der Schlusszahlung in Höhe von 20 Prozent der Fördermittel. Hinweispflicht und Öffentlichkeitsarbeit: Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich am Standort des Vorhabens bzw. an den Fördergegenständen öffentlichkeitswirksam in geeigneter Form auf die Förderung hinzuweisen. Der Hinweis hat während der Zweckbindungsfrist von fünf Jahren am Vorhabenstandort bzw. den Fördergegenständen zu verbleiben. Merkblatt – Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement 20 5 KONTAKT Der PtJ ist verantwortlich für die fachliche und administrative Bearbeitung der eingereichten Förderanträge und beantwortet gerne Fragen zur Antragstellung und zur Antragsbearbeitung. Anträge auf Zuwendung können ganzjährig eingereicht werden beim: Projektträger Jülich (PtJ) Forschungszentrum Jülich GmbH Geschäftsbereich Klima (KLI) Zimmerstraße 26–27 10969 Berlin Tel.: 030/20199-577 Fax: 030/20199-3100 E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de Internet: www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen Für Erstberatungen, Fach- und Vernetzungsveranstaltungen und Fördermöglichkeiten im kommunalen Klimaschutz wenden Sie sich an SK:KK: Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz beim Deutschen Institut für Urbanistik gGmbH In Köln: Auf dem Hunnenrücken 3, 50668 Köln In Berlin: Zimmerstraße 13–15, 10969 Berlin Beratungshotline zu den Teams in Köln und Berlin: 030/39001-170 E-Mail: skkk@klimaschutz.de Internet: www.klimaschutz.de/kommunen Merkblatt – Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement 21 6 ANHANG Weitere Informationen zur Nationalen Klimaschutzinitiative sowie ihren Programmen und Projekten finden Sie unter: www.klimaschutz.de Beispiele für existierende Klimaschutzkonzepte und Teilkonzepte finden Sie unter: www.klimaschutz.de/de/projektkarte Beispiele für die Arbeit von Klimaschutzmanager/innen finden Sie unter: www.klimaschutz.de/de/zielgruppen/kommunen/praxisbeispiele/ksm-des-monats Literatur zum Thema Klimaschutz und Klimaschutzmanagement finden Sie unter: www.klimaschutz.de/de/publikationen Wie gute Öffentlichkeitsarbeit aussehen kann und wie sie über die Kommunalrichtlinie gefördert wird, lesen Sie im Praxisratgeber „Klimaschutz wird öffentlich“ unter: www.difu.de/publikationen/2013/klimaschutz-wird-oeffentlich.html Hinweise zur praktischen Gestaltung sowie Förderbedingungen für Klimaschutz in kleinen Kommunen finden Sie in der Broschüre „Kleine Kommunen – Groß im Klimaschutz“ unter: www.difu.de/publikationen/2015/kleine-kommunen-gross-im-klimaschutz.html Weitere Informationen zum Aufgabenspektrum der Klimaschutzmanager/innen zum Mentoringprogramm sowie eine deutschlandweite Übersichtskarte finden Sie unter: www.klimaschutz.de/de/zielgruppen/kommunen/foerderung/foerderung-einer-stelle-fuer-klimaschutzmanagement Informationen zum Fortbildungs- und Qualifizierungskurs Change-Agents für Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager finden Sie unter: www.ifeu.de/change-agents Informationen zum Tool „Klimaschutz-Planer-Entwicklung eines standardisierten Instrumentensatzes zu Bilanzierung, Potentialermittlung und Szenarienentwicklung“ finden Sie unter: www.klimaschutz-planer.de Empfehlungen zur Methodik der kommunalen Treibhausgasbilanzierung für den Energie- und Verkehrssektor finden Sie unter: https://www.ifeu.de/energie/pdf/Bilanzierungs-Systematik_Kommunal_Kurzfassung.pdf Für die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in die Klimaschutzaktivitäten der Kommune finden sich hilfreiche Vorschläge und Hinweise im „Handbuch Bürgerbeteiligung“ unter: www.bpb.de/shop/buecher/schriftenreihe/76038/handbuch-buergerbeteiligung Hinweise für Kommunen zur Potenzialanalyse und Szenarienerstellung bietet das "Handbuch methodischer Grundfragen zur Masterplanerstellung - kommunale Masterpläne 100 % Klimaschutz", dieses finden Sie unter: www.klimaschutz.de/sites/default/files/page/downloads/handbuch_methodischer_grundfragen_bf_cps_final.pdf Weitere Informationen zum kommunalen Klimaschutz finden Sie im „Praxisleitfaden Klimaschutz in Kommunen“ des Difu unter: www.leitfaden.kommunaler-klimaschutz.de Merkblatt – Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement 22