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Beschlusstext (3. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
27.11.2014
Erstellt
30.12.14, 16:02
Aktualisiert
30.12.14, 16:02
Beschlusstext (3. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008)

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Gemeinde Inden Inden, 30. Dezember 2014 Der Bürgermeister Beschluss über die 2. Sitzung des des Bau- und Vergabeausschusses am 27.11.2014 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 5. 3. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 Auf Nachfrage der UDB-Fraktion teilt die Verwaltung mit, dass die abflussrelevanten Flächen der Kreis- und Landstraße in die Berechnung der Abwassergebühren berücksichtigt wurden. Des Weiteren fragt die UDB-Fraktion nach, ob die Kosten für die Großreparaturen der Kanäle aktiviert und daher über Abschreibungen auf die Restnutzungsdauer der Kanäle verteilt werden können. Die Verwaltung erklärt, dass es sich hierbei lediglich um Reparaturen handelt, die der Aufrechthaltung der Betriebsbereitschaft dienen. Durch diese Reparaturen werden keine neuen Anlagegüter (Kanäle) geschaffen und außerdem führen sie zu keiner erheblichen Wertsteigerung. Bei drei Nein-Stimmen empfiehlt der Ausschuss dem Rat mehrheitlich folgenden Beschluss: Der Rat beschließt die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 84/2014