Daten
Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
27.11.2014
Erstellt
30.12.14, 16:02
Aktualisiert
30.12.14, 16:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 30. Dezember 2014
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 2. Sitzung
des des Bau- und Vergabeausschusses
am 27.11.2014 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 5.
3. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Satzung über die
Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und
Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse
der Gemeinde Inden vom 10.12.2008
Auf Nachfrage der UDB-Fraktion teilt die Verwaltung mit, dass die
abflussrelevanten Flächen der Kreis- und Landstraße in die Berechnung
der Abwassergebühren berücksichtigt wurden.
Des Weiteren fragt die UDB-Fraktion nach, ob die Kosten für die
Großreparaturen der Kanäle aktiviert und daher über Abschreibungen auf
die Restnutzungsdauer der Kanäle verteilt werden können. Die Verwaltung
erklärt, dass es sich hierbei lediglich um Reparaturen handelt, die der
Aufrechthaltung der Betriebsbereitschaft dienen. Durch diese Reparaturen
werden keine neuen Anlagegüter (Kanäle) geschaffen und außerdem
führen sie zu keiner erheblichen Wertsteigerung.
Bei drei Nein-Stimmen empfiehlt der Ausschuss dem Rat mehrheitlich
folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 3.
Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Satzung über die
Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und
Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der
Gemeinde Inden vom 10.12.2008
84/2014