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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln/Rheidter Weg Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB - Auslegungsbeschluss siehe UPA vom 11.12.2013, Vorlagen Nr.: 472/2013)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
17.09.2014
Erstellt
01.09.14, 18:41
Aktualisiert
01.09.14, 18:41
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln/Rheidter Weg
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
- Auslegungsbeschluss
siehe UPA vom 11.12.2013, Vorlagen Nr.: 472/2013) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln/Rheidter Weg
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
- Auslegungsbeschluss
siehe UPA vom 11.12.2013, Vorlagen Nr.: 472/2013)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 299/2014 Erstellt am: 12.08.2014 Aktenzeichen: IV/61 ri/foi/wo Verfasser/in: Frau Foitzik Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 10.09.2014 Planungsausschuss X 17.09.2014 Betreff Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln/Rheidter Weg Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB - Auslegungsbeschluss siehe UPA vom 11.12.2013, Vorlagen Nr.: 472/2013 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 299/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1. Der Umweltausschuss nimmt den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB für die Teilbereichsänderung 17.8 Stommeln/Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, auf dessen Grundlage die ermittelten Umweltbelange in der Planung zu behandeln. 2. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der Teilbereichsänderung 17.8 Stommeln/Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim mit dem Entwurf der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548 öffentlich auszulegen. – Auslegungsbeschluss Erläuterungen Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat am 11.12.2013 den Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB für die Teilbereichsänderung Nr. 17 8 Stommeln/Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim beschlossen. Die Unterrichtung der Bürger zu diesem Verfahrensschritt fand in der Zeit vom 22.01.2014 bis 11.02.2014 einschließlich statt und die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.01.2014 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und um Äußerung gebeten. Seitens der Bürger gingen keine Äußerung zur Teilbereichsänderung 17.8 Stommeln/Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim ein. Die eingegangenen Äußerungen eines Träger öffentlicher Belange (T) sind nachfolgend, mit der Stellungnahme der Verwaltung, aufgelistet und in Anlage beigefügt. Mit Schreiben vom 10.01.2014 wurde durch die Bezirksregierung Köln bestätigt, dass aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung keine Bedenken gegen die Planung bestehen. Die Verwaltung schlägt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB, mit den vorgelegten Unterlagen, vor. Nur zum parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren erfolgte durch den Kampfmittelräumdienst ein Hinweis auf ein Untersuchungs- und ggf. Räumerfordernis aufgrund von Stellungen und Laufgräben des 2. Weltkrieges. Dieser Belang hat für die Ebene des FNP keine Auswirkungen und wird auf der Ebene des Bebauungsplanes behandelt.