Daten
Kommune
Pulheim
Größe
3,5 MB
Datum
17.09.2014
Erstellt
01.09.14, 18:41
Aktualisiert
01.09.14, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Umweltbericht
zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8
Stommeln / Rheidter Weg
des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim
KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK
Lütticher Straße 32
50674 Köln
Tel.: 0221-9231618
www.kbff.de
Umweltbericht
zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8
Stommeln / Rheidter Weg
des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim
Bearbeiter:
Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt Bertram Mestermann
Bertram Mestermann
Büro für Landschaftsplanung
Brackhüttenweg 1
59581 Warstein-Hirschberg
Proj.-Nr. 1302
Warstein-Hirschberg, August 2014
Umweltbericht zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes
der Stadt Pulheim
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1.0
Veranlassung und Aufgabenstellung......................................................... 1
2.0
Geplantes Vorhaben.................................................................................... 2
3.0
Bestandssituation........................................................................................ 4
4.0
Fachplanungen und Schutzgebiete............................................................ 6
4.1
Regionalplan .............................................................................................. 6
4.2
Landschaftsplan ......................................................................................... 7
5.0
Schutzgutbezogene Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation
mit Konfliktanalyse ................................................................................................ 8
5.1
Methodik .................................................................................................... 8
5.2
Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit ................................... 8
5.3
Schutzgut Tiere und Pflanzen .................................................................... 9
5.4
Schutzgut Boden........................................................................................ 9
5.5
Schutzgut Wasser .................................................................................... 10
5.6
Schutzgut Klima und Luft ......................................................................... 10
5.7
Schutzgut Landschaft............................................................................... 11
5.8
Schutzgut Kultur- und sonstige Schutzgüter............................................. 11
5.9
Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen.............................................. 12
6.0
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ................. 13
7.0
Allgemein verständliche Zusammenfassung .......................................... 14
8.0
Literatur und Quellenverzeichnis ............................................................. 16
Umweltbericht zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes
der Stadt Pulheim
Veranlassung und Aufgabenstellung
1
1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung
Gegenstand der Untersuchung ist die Änderung des Flächennutzungsplans der
Stadt Pulheim im Teilbereich 17.8 Stommeln / Rheidter Weg.
Die Darstellung im derzeitigen Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim „Grünfläche,
mit der Zweckbestimmung Friedhof“ wird in eine ca. 60 m tiefe Wohnbaufläche parallel zum Rheidter Weg geändert, der nördlich angrenzende Bereich erhält die Darstellung „Grünfläche, mit der Zweckbestimmung Parkanlage“.
Abb. 1
Lage des Plangebietes (rote Markierung) auf Grundlage der Topografischen Karte
1:50.000.
Basierend auf der aktuellen Rechtslage ist im Zuge der Bauleitplanung eine Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Aufgabe der Umweltprüfung ist es, die zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens
darzustellen. Die Ergebnisse der Umweltprüfung für die Änderung des Flächennutzungsplans werden in dem hiermit vorgelegten Umweltbericht beschrieben und bewertet.
Umweltbericht zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes
der Stadt Pulheim
Geplantes Vorhaben
2
2.0 Geplantes Vorhaben
Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist die vorbereitende Bauleitplanung
für die angestrebte verbindliche Bauleitplanung (geplanter Bebauungsplan Nr. 104
Stommeln / Rheidter Weg) mit dem Zweck der planungsrechtlichen Sicherung einer
Wohnbebauung. Die bislang nicht für Beisetzungen genutzte Erweiterungsfläche
des Friedhofsgeländes nördlich des Rheidter Wegs wird aufgrund veränderter Bestattungsgewohnheiten nicht benötigt und soll in eine Fläche für Wohnbebauung mit
angrenzender öffentlicher Grünfläche umgewidmet werden. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim ist die Fläche derzeit als „Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Friedhof“ dargestellt. Der im Landschaftsplan ausgewiesene
geschützte Landschaftsbestandteil 2.4-9 bleibt in seiner Darstellung als Fläche für
die Forstwirtschaft unverändert.
Abb. 2
Derzeitige Darstellung des Flächennutzungsplanes.
Abb. 3
Geplante Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg
des Flächennutzungsplanes.
Umweltbericht zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes
der Stadt Pulheim
Geplantes Vorhaben
3
Alternativen für die Realisierung der Planung an anderer Stelle bestehen nur bedingt. Zwar befinden sich beispielsweise westlich weitere Flächen, welche ebenfalls
durch den Rheidter Weg einhüftig erschlossen sind, eine Entwicklung dort würde
aber nicht vergleichbar an die bestehende Bebauung anknüpfen und die Siedlung
weiter in Richtung freien Landschaftsraum entwickeln.
Die vorliegende Planung beruht jedoch gerade darauf, mit der nicht mehr benötigten
aber bereits baulich vollständig hergerichteten Friedhofserweiterungsfläche eine
anthropogen überformte Fläche sinnvoll zu nutzen, die u.a. sehr nahe zum SPNVHaltepunkt Bahnhof Stommeln liegt; eine vergleichbare Situation besteht nicht. Die
Beibehaltung als öffentliche Grünfläche in vollem Umfang stellt ebenfalls keine sinnvolle planerische Alternative dar, da aus Sicht der Stadtentwicklung eine der Erholung dienende öffentliche Parkanlage in dieser – in Bezug auf den eigentlichen Siedlungsschwerpunkt - dezentralen Lage nicht erforderlich ist und die umliegenden
Wohnbereiche bereits einen privilegierten Freiraumzugang genießen.
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Bestandssituation
4
3.0 Bestandssituation
Das ca. 1,2 ha große Plangebiet wird geprägt von seiner derzeitigen Nutzung als
Erweiterungsfläche des Friedhofs Stommeln. Die Friedhofserweiterungsfläche wurde bereits zweckentsprechend hergerichtet, aber nie belegt. Aufgrund der nicht erfolgten Nutzung haben sich Brachflächen entwickelt, die partiell mit Bäumen und
Sträuchern bestanden sind. Südlich schließt sich die Bebauung des Wohngebiets
am „Rheidter Weg“ an. Das Wohngebiet zeichnet sich durch seine aufgelockerte
Bebauung aus. Nördlich und westlich an das Plangebiet angrenzend befindet sich
eine als „Kinderwald“ genutzte Grünfläche mit Spielplatz. Östlich grenzt das Plangebiet an die Fläche des Friedhofs Stommeln an.
Abb. 4
Lage der Teilbereichsänderung (rote Markierung) auf Grundlage des Luftbildes.
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Bestandssituation
Abb. 5
Blick in die Fläche der Teilbereichsänderung.
Abb. 6
Blick in die Fläche der Teilbereichsänderung.
5
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der Stadt Pulheim
Fachplanungen und Schutzgebiete
6
4.0 Fachplanungen und Schutzgebiete
4.1
Regionalplan
Der aktuelle Regionalplan „Teilabschnitt Region Köln“ stellt die Fläche der Teilbereichsänderung als „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ mit der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ dar.
Abb. 7
Ausschnitt aus dem aktuellen Regionalplan Teilabschnitt Region Köln (BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 2001). Lage der Teilbereichsänderung als rote Markierung.
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Fachplanungen und Schutzgebiete
4.2
7
Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans Nr. 7 Rommerskirchener Lößplatte. Entsprechend der Darstellungen in der Festsetzungskarte grenzt
die Teilbereichsänderung nördlich an das Landschaftsschutzgebiet L 2.2-14 „Kirchtal“ an. Der entlang der Grenze des Landschaftsschutzgebietes stockende Gehölzbestand ist als Geschützter Landschaftsbestandteil 2.4-9 festgesetzt. Für das Plangebiet selbst wird das Entwicklungsziel „Anreicherung einer im ganzen zu erhaltenden Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden
Elementen“ benannt.
Abb. 8
Lage der Teilbereichsänderung (magentafarbige Markierung) auf Basis des
Landschaftsplans Nr. 7 Rommerskirchener Lößplatte.
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Schutzgutbezogene Beschreibung der Umweltsituation mit Konfliktanalyse
8
5.0 Schutzgutbezogene Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation mit Konfliktanalyse
5.1
Methodik
Im Rahmen einer Bestandsermittlung wird im Folgenden die bestehende Umweltsituation im Plangebiet ermittelt und bewertet. Dazu wurden die vorliegenden Informationen aus Datenbanken und aus der Literatur ausgewertet. Das Plangebiet und
dessen Umfeld wurden am 24. Februar 2014 begangen und kartiert.
Gemäß den Vorgaben des § 1 Abs. 6 BauGB sind im Rahmen der Umweltprüfung
die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter zu prüfen:
•
•
•
•
•
•
•
•
Menschen und menschliche Gesundheit
Tiere und Pflanzen
Boden
Wasser
Klima und Luft
Landschaft
Kultur- und sonstige Sachgüter
Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen
Die Erarbeitung des Umweltberichtes folgt den inhaltlichen Vorgaben der Anlage 1
zum BauGB.
5.2
Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit
Erholung
Dem Plangebiet selbst kommt keine Bedeutung für die Erholungsnutzung zu. Westlich und nördlich an das Plangebiet schließt sich der „Kinderwald Pulheim“ an. Diesem Bereich kommt eine hohe Bedeutung für die Erholungsnutzung zu.
Die Flächennutzungsplanänderung dient der planungsrechtlichen Absicherung einer
Wohnbaufläche. Diese wird im Norden und Westen durch die Festsetzung von öffentlichen Grünflächen umfasst. Von den Wohnbauflächen gehen keine Emissionen
aus. Vorhabensspezifische Wirkungen auf die Erholungsfunktion der Landschaft
sind nicht zu erwarten.
Emissionen
Von Wohnbebauung gehen lediglich geringfügige Emissionen aus den Heizungsanlagen aus. Weiterhin ist lediglich eine geringfügige Erhöhung des Verkehrsaufkommens zu erwarten. Vorhabensspezifische Wirkungen auf das Schutzgut ergeben
sind nicht.
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Schutzgutbezogene Beschreibung der Umweltsituation mit Konfliktanalyse
9
Kampfmittel
Gemäß der Hinweise der Bezirksregierung Düsseldorf liefern Luftbilder aus den
Jahren 1939-1945 und andere historische Unterlagen Hinweise auf vermehrte
Kampfhandlungen im Plangebiet. So besteht ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel
des 2. Weltkrieges (Geschützstellung und Laufgraben). Der Planung steht dies nicht
entgegen, auf Ebene des Bebauungsplanes wird ein Hinweis auf die Pflicht zur Untersuchung und ggf. Räumung durch den Kampfmittelräumdienst aufgenommen.
5.3
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Mit der Teilbereichsänderung geht im Bereich der Wohnbauflächen eine Nutzungsänderung von dem bislang festgesetzten (und auch baulich vorbereiteten) Friedhofsgelände in eine Wohnbaufläche einher. In diesem Zusammenhang wird die vorhandene Infrastruktur des Friedhofsgeländes entfernt. Da die Friedhofsfläche nie in
Nutzung gegangen ist, haben sich durch die natürliche Sukzession Ruderalfluren
und Gehölzbestände angesiedelt. Diese werden in Teilen überbaut oder zukünftig
als Hausgartenflächen genutzt.
Konkrete Auswirkungen auf Lebensräume von Tierarten sowie auf Biotoptypen im
Plangebiet werden in der verbindlichen Bauleitplanung betrachtet. Die Bewertung
des Eingriffs in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie die Betrachtung
der artenschutzrechtlichen Aspekte erfolgen ebenfalls auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Zum derzeitigen Zeitpunkt sind keine unüberwindlichen Hindernisse für die Realisierung von Wohnbauflächen erkennbar.
5.4
Schutzgut Boden
Im Bereich des Plangebietes steht gemäß Auskunftssystem BK 50 „Karte der
schutzwürdigen Böden“ (GEOLOGISCHER DIENST NRW) eine typische Parabraunerde
an. Diesem Bodentyp kommt eine Schutzwürdigkeit aufgrund seiner Furchtbarkeit
zu. Die Bodenfruchtbarkeit wird mit der Stufe 3 als „besonders schutzwürdig“ klassifiziert.
Gemäß § 1 Abs. 1 LBodSchG NRW soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden. Dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige
Maß zu begrenzen. „Bei der Aufstellung von Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungen haben die damit befassten Stellen im Rahmen der
planerischen Abwägung vor der Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen, ob vorrangig
eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder
bebauten Flächen möglich ist“ (LBodSchG NRW). Es ist anzunehmen, dass bedingt
durch die Einrichtung der Friedhofsfläche, aber auch durch die Nutzung der Fläche
zu Kampfzwecken im 2. Weltkrieg (Geschützstellung, Laufgraben), natürliche Böden
nicht mehr oder nur noch partiell vorhanden sind. Vor diesem Hintergrund erscheint
das Plangebiet in den vorgesehenen Bereichen für die Errichtung von Wohnbauflä-
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Schutzgutbezogene Beschreibung der Umweltsituation mit Konfliktanalyse
10
chen unter der Zielsetzung geeignet, primär baulich veränderte Bereiche im Zuge
der Bauleitplanung zu nutzen. Die abschließende Bewertung des Eingriffs in das
Schutzgut Boden erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Zum derzeitigen Zeitpunkt sind keine unüberwindlichen Hindernisse für die Realisierung von
Wohnbauflächen erkennbar.
5.5
Schutzgut Wasser
Die Karte der Grundwasserlandschaften in NRW weist das Plangebiet als Bergbaugebiet mit möglichen Veränderungen der Grundwasserverhältnisse aus. Der Bereich
wird als Gebiet mit mäßig ergiebigen Grundwasservorkommen auf Lockergesteinen
eingestuft (GEOLOGISCHES LANDESAMT NRW 1980). Eine Beeinträchtigung des
Grundwasserkörpers wird aufgrund der geringen Größe des Plangebiets in Verbindung mit der Vorhabenscharakteristik nicht erwartet. Die abschließende Bewertung
des Eingriffs in das Schutzgut Wasser erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung.
In der näheren Umgebung des Plangebiets befinden sich keine Oberflächengewässer. Der „Stommelner Bach“ verläuft südlich des Plangebiets in einer Entfernung
von ca. 400 m. Betroffenheiten sind hier nicht zu erwarten.
5.6
Schutzgut Klima und Luft
Die Freiflächen im Plangebiet sind hinsichtlich ihrer klimatischen Funktion als Freiflächen-Klimatop, allerdings mit Gehölzflächen, einzustufen. Dieser Klimatop ist generell durch einen ausgeprägten Tages- und Jahresgang der Temperatur und Luftfeuchte gekennzeichnet. Durch die Gehölzflächen wird diese Charakteristik abgemildert. Gleichwohl stellt die Fläche im Zusammenhang mit den umgebenden Freiflächen eine (nächtliche) Kaltluftbildungsfläche dar.
Durch die Überbauung von Freiflächen kann es im Bereich des Plangebietes selbst
zu Veränderungen der mikroklimatischen Bedingungen kommen. Versiegelte und
bebaute Flächen sind durch ein hohes Wärmespeichervermögen und geringe Verdunstungsmöglichkeiten gekennzeichnet. Aufgrund der Kleinflächigkeit der überbauten Flächen und deren Lage ohne einen konkreten Bezug zu klimatischen Lastflächen ist keine erhebliche Betroffenheit des Schutzgutes zu erwarten.
Die abschließende Bewertung des Eingriffs in das Schutzgut Klima und Luft erfolgt
auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Zum derzeitigen Zeitpunkt sind
keine unüberwindlichen Hindernisse für die Realisierung von Wohnbauflächen erkennbar.
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Schutzgutbezogene Beschreibung der Umweltsituation mit Konfliktanalyse
5.7
11
Schutzgut Landschaft
Die Flächennutzungsplanänderung dient der planungsrechtlichen Absicherung einer
Wohnbaufläche. Diese wird im Norden und Westen durch die Festsetzung von öffentlichen Grünflächen umfasst. Damit ist eine landschaftliche Einbindung der
Wohnbauflächen gewährleistet. Im Süden schließen sich die vorhandenen Wohnbauflächen der Ortslage von Stommeln an. Die geplante Wohnbebauung wird sich
an die bestehende Wohnbebauung anpassen. Vorhabensspezifische Wirkungen auf
die Landschaft bzw. das Landschaftsbild sind nicht zu erwarten.
5.8
Schutzgut Kultur- und sonstige Schutzgüter
Im Bereich des Plangebiets sind keine Kultur- und sonstigen Sachgüter vorhanden.
Die bekannten, nächstgelegenen Fundstellen eines fränkischen Gräberfeldes liegen
ca. 200 m von dem Plangebiet entfernt. Im Plangebiet selbst befinden sich offensichtlich ein ehemaliger Friedhof (20. Jahrhundert) und ein alter Hohlweg. Vermutlich haben im Plangebiet erhebliche Bodenbewegungen stattgefunden. Aufgrund
des alten Friedhofs und die modernen Erdbewegungen wird erwartet, dass ein
Großteil möglicher fränkischer Gräber zerstört wurde. Durch die Entfernung zu dem
bekannten fränkischen Gräberfeld wird angenommen, dass das Plangebiet allenfalls
noch im Randbereich des Gräberfeldes liegt. Generell gilt, dass bei Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde
oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege unverzüglich zu informieren ist.
Evtl. Bodendenkmal- und Fundstellen sind zunächst unverändert zu erhalten.
Eine vorhabensspezifische Betroffenheit des Schutzgutes ergibt sich nicht.
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Schutzgutbezogene Beschreibung der Umweltsituation mit Konfliktanalyse
5.9
12
Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen
Der Begriff der biologischen Vielfalt oder Biodiversität steht als Sammelbegriff für
die Gesamtheit der Lebensformen auf allen Organisationsebenen, von den Arten bis
hin zu den Ökosystemen. Das Plangebiet mit seiner Umgebung weist in diesem
Zusammenhang eine Ausstattung mit Lebensräumen auf, die durch die vorbereitete,
jedoch nie in Betrieb genommene Friedhofsnutzung in Ortsrandlage geprägt wird.
Zwischen den Schutzgütern im Untersuchungsgebiet bestehen komplexe Wechselwirkungen, da diese im Naturhaushalt und funktional in einem Wirkungsgefüge miteinander verbunden sind. Die schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung des
Naturhaushaltes im Untersuchungsgebiet berücksichtigt vielfältige Aspekte der funktionalen Beziehungen zu anderen Schutzgütern. Somit werden über den schutzgutbezogenen Ansatz die ökosystemaren Wechselwirkungen prinzipiell mit erfasst.
Die Teilbereichsänderung des Flächennutzungsplans wird zu Auswirkungen auf den
Naturhaushalt führen. Von diesen Belastungen gehen jedoch wegen ihrer Kleinräumigkeit keine zusätzlichen Belastungen der Umwelt durch Wechselwirkungen aus.
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Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
13
6.0 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bzw. der Genehmigungsplanung werden auf Basis der dort vorhandenen Planungstiefe konkrete Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung potenzieller Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter
beschrieben. Weiterhin werden verbleibende Eingriffe in den Naturhaushalt ausgeglichen.
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Allgemein verständliche Zusammenfassung
14
7.0 Allgemein verständliche Zusammenfassung
Gegenstand der Untersuchung ist die Änderung des Flächennutzungsplans der
Stadt Pulheim im Teilbereich 17.8 Stommeln / Rheidter Weg.
Die Darstellung im derzeitigen Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim „Grünfläche,
mit der Zweckbestimmung Friedhof“ wird in eine ca. 60 m tiefe Wohnbaufläche parallel zum Rheidter Weg geändert, der nördlich angrenzende Bereich erhält die Darstellung „Grünfläche, mit der Zweckbestimmung Parkanlage“.
Das ca. 1,2 ha große Plangebiet wird geprägt von seiner derzeitigen Nutzung als
Erweiterungsfläche des Friedhofs Stommeln. Die Friedhofserweiterungsfläche wurde bereits zweckentsprechend hergerichtet, aber nie belegt. Aufgrund der nicht erfolgten Nutzung haben sich Brachfläche entwickelt, die partiell mit Bäumen und
Sträuchern bestanden sind. Südlich schließt sich die Bebauung des Wohngebiets
am „Rheidter Weg“ an. Das Wohngebiet zeichnet sich durch seine kleinmaßstäbliche aufgelockerte Bebauung aus. Nördlich und westlich an das Plangebiet angrenzend befindet sich eine als „Kinderwald“ genutzte Grünfläche mit Spielplatz. Östlich
grenzt das Plangebiet an die Fläche des Friedhofs Stommeln an.
Im Rahmen einer Bestandsermittlung wurde die bestehende Umweltsituation im
Plangebiet ermittelt und bewertet. Dazu sind die vorliegenden Informationen aus
Datenbanken und aus der Literatur ausgewertet worden. Das Plangebiet und dessen Umfeld wurden am 24. Februar 2014 begangen.
Die Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung auf die Schutzgüter können
unter Berücksichtigung der Vorbelastung wie folgt zusammengefasst werden:
Tab. 1
Erheblichkeit der Auswirkungen auf die Schutzgüter.
Schutzgut
Mensch
Erholung
Emissionen
Kampfmittel
Tiere
Pflanzen
Boden
Wasser
Klima und Luft
Landschaft
Kultur- und Sachgüter
Erheblichkeit
nicht betroffen
nicht betroffen
hohe Erheblichkeit
geringe Erheblichkeit
mittlere Erheblichkeit
geringe Erheblichkeit
geringe Erheblichkeit
nicht betroffen
nicht betroffen
nicht betroffen
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Allgemein verständliche Zusammenfassung
15
Konkrete Maßnahmen zur Verminderung und Vermeidung von potenziellen Beeinträchtigungen der Schutzgüter werden auf der nachgelagerten Ebene der verbindlichen Bauleitplanung bzw. Genehmigungsplanung formuliert. Ebenso werden die
verbleibenden Eingriffe in den Naturhaushalt ermittelt und durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen. Zum derzeitigen Zeitpunkt sind keine unüberwindlichen Hindernisse für die Realisierung von Wohnbauflächen erkennbar.
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der Stadt Pulheim
Literatur und Quellenverzeichnis
16
8.0 Literatur und Quellenverzeichnis
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2001): Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln,
Teilabschnitt Region Köln (GEP Region Köln).
BFN (2013): Bundesamt für Naturschutz – Landschaftssteckbrief „Köln-Bonner
Rheinebene und linksrheinische Mittelterrassenplatte“. 10.03.2014.
http://www.bfn.de/0311_landschaft+M55d154c3f8a.html?&cHash=e54b0f8d82
f1abc262a71e052d1f07d6.
BRUECKE-POTSDAM GBR (2004): Klimastudie NRW. Potsdam.
GEOLOGISCHER DIENST NRW: Auskunftssystem BK50 – Karte der schutzwürdigen
Böden. Krefeld.
GEOLOGISCHES LANDESAMT NRW (1980): Karte der Grundwasserlandschaften in
Nordrhein-Westfalen. Krefeld.
RHEIN-ERFT-KREIS (2013): Landschaftsplan 7 – Rommerskirchener Lößplatte.
Bergheim.
STADT PULHEIM (2013): Vorentwurf der Begründung zur Teilbereichsänderung Nr.
17.8 Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim.
Warstein-Hirschberg, August 2014
Bertram Mestermann
Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt