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Beschlussvorlage (Umweltbericht zur FNP Teilbereichsänderung 17-8 Stommeln)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
3,5 MB
Datum
17.09.2014
Erstellt
01.09.14, 18:41
Aktualisiert
01.09.14, 18:41

Inhalt der Datei

Umweltbericht zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Lütticher Straße 32 50674 Köln Tel.: 0221-9231618 www.kbff.de Umweltbericht zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim Bearbeiter: Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt Bertram Mestermann Bertram Mestermann Büro für Landschaftsplanung Brackhüttenweg 1 59581 Warstein-Hirschberg Proj.-Nr. 1302 Warstein-Hirschberg, August 2014 Umweltbericht zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung......................................................... 1 2.0 Geplantes Vorhaben.................................................................................... 2 3.0 Bestandssituation........................................................................................ 4 4.0 Fachplanungen und Schutzgebiete............................................................ 6 4.1 Regionalplan .............................................................................................. 6 4.2 Landschaftsplan ......................................................................................... 7 5.0 Schutzgutbezogene Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation mit Konfliktanalyse ................................................................................................ 8 5.1 Methodik .................................................................................................... 8 5.2 Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit ................................... 8 5.3 Schutzgut Tiere und Pflanzen .................................................................... 9 5.4 Schutzgut Boden........................................................................................ 9 5.5 Schutzgut Wasser .................................................................................... 10 5.6 Schutzgut Klima und Luft ......................................................................... 10 5.7 Schutzgut Landschaft............................................................................... 11 5.8 Schutzgut Kultur- und sonstige Schutzgüter............................................. 11 5.9 Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen.............................................. 12 6.0 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ................. 13 7.0 Allgemein verständliche Zusammenfassung .......................................... 14 8.0 Literatur und Quellenverzeichnis ............................................................. 16 Umweltbericht zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim Veranlassung und Aufgabenstellung 1 1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung Gegenstand der Untersuchung ist die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim im Teilbereich 17.8 Stommeln / Rheidter Weg. Die Darstellung im derzeitigen Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim „Grünfläche, mit der Zweckbestimmung Friedhof“ wird in eine ca. 60 m tiefe Wohnbaufläche parallel zum Rheidter Weg geändert, der nördlich angrenzende Bereich erhält die Darstellung „Grünfläche, mit der Zweckbestimmung Parkanlage“. Abb. 1 Lage des Plangebietes (rote Markierung) auf Grundlage der Topografischen Karte 1:50.000. Basierend auf der aktuellen Rechtslage ist im Zuge der Bauleitplanung eine Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Aufgabe der Umweltprüfung ist es, die zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens darzustellen. Die Ergebnisse der Umweltprüfung für die Änderung des Flächennutzungsplans werden in dem hiermit vorgelegten Umweltbericht beschrieben und bewertet. Umweltbericht zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim Geplantes Vorhaben 2 2.0 Geplantes Vorhaben Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist die vorbereitende Bauleitplanung für die angestrebte verbindliche Bauleitplanung (geplanter Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg) mit dem Zweck der planungsrechtlichen Sicherung einer Wohnbebauung. Die bislang nicht für Beisetzungen genutzte Erweiterungsfläche des Friedhofsgeländes nördlich des Rheidter Wegs wird aufgrund veränderter Bestattungsgewohnheiten nicht benötigt und soll in eine Fläche für Wohnbebauung mit angrenzender öffentlicher Grünfläche umgewidmet werden. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim ist die Fläche derzeit als „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof“ dargestellt. Der im Landschaftsplan ausgewiesene geschützte Landschaftsbestandteil 2.4-9 bleibt in seiner Darstellung als Fläche für die Forstwirtschaft unverändert. Abb. 2 Derzeitige Darstellung des Flächennutzungsplanes. Abb. 3 Geplante Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes. Umweltbericht zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim Geplantes Vorhaben 3 Alternativen für die Realisierung der Planung an anderer Stelle bestehen nur bedingt. Zwar befinden sich beispielsweise westlich weitere Flächen, welche ebenfalls durch den Rheidter Weg einhüftig erschlossen sind, eine Entwicklung dort würde aber nicht vergleichbar an die bestehende Bebauung anknüpfen und die Siedlung weiter in Richtung freien Landschaftsraum entwickeln. Die vorliegende Planung beruht jedoch gerade darauf, mit der nicht mehr benötigten aber bereits baulich vollständig hergerichteten Friedhofserweiterungsfläche eine anthropogen überformte Fläche sinnvoll zu nutzen, die u.a. sehr nahe zum SPNVHaltepunkt Bahnhof Stommeln liegt; eine vergleichbare Situation besteht nicht. Die Beibehaltung als öffentliche Grünfläche in vollem Umfang stellt ebenfalls keine sinnvolle planerische Alternative dar, da aus Sicht der Stadtentwicklung eine der Erholung dienende öffentliche Parkanlage in dieser – in Bezug auf den eigentlichen Siedlungsschwerpunkt - dezentralen Lage nicht erforderlich ist und die umliegenden Wohnbereiche bereits einen privilegierten Freiraumzugang genießen. Umweltbericht zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim Bestandssituation 4 3.0 Bestandssituation Das ca. 1,2 ha große Plangebiet wird geprägt von seiner derzeitigen Nutzung als Erweiterungsfläche des Friedhofs Stommeln. Die Friedhofserweiterungsfläche wurde bereits zweckentsprechend hergerichtet, aber nie belegt. Aufgrund der nicht erfolgten Nutzung haben sich Brachflächen entwickelt, die partiell mit Bäumen und Sträuchern bestanden sind. Südlich schließt sich die Bebauung des Wohngebiets am „Rheidter Weg“ an. Das Wohngebiet zeichnet sich durch seine aufgelockerte Bebauung aus. Nördlich und westlich an das Plangebiet angrenzend befindet sich eine als „Kinderwald“ genutzte Grünfläche mit Spielplatz. Östlich grenzt das Plangebiet an die Fläche des Friedhofs Stommeln an. Abb. 4 Lage der Teilbereichsänderung (rote Markierung) auf Grundlage des Luftbildes. Umweltbericht zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim Bestandssituation Abb. 5 Blick in die Fläche der Teilbereichsänderung. Abb. 6 Blick in die Fläche der Teilbereichsänderung. 5 Umweltbericht zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim Fachplanungen und Schutzgebiete 6 4.0 Fachplanungen und Schutzgebiete 4.1 Regionalplan Der aktuelle Regionalplan „Teilabschnitt Region Köln“ stellt die Fläche der Teilbereichsänderung als „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ mit der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ dar. Abb. 7 Ausschnitt aus dem aktuellen Regionalplan Teilabschnitt Region Köln (BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 2001). Lage der Teilbereichsänderung als rote Markierung. Umweltbericht zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim Fachplanungen und Schutzgebiete 4.2 7 Landschaftsplan Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans Nr. 7 Rommerskirchener Lößplatte. Entsprechend der Darstellungen in der Festsetzungskarte grenzt die Teilbereichsänderung nördlich an das Landschaftsschutzgebiet L 2.2-14 „Kirchtal“ an. Der entlang der Grenze des Landschaftsschutzgebietes stockende Gehölzbestand ist als Geschützter Landschaftsbestandteil 2.4-9 festgesetzt. Für das Plangebiet selbst wird das Entwicklungsziel „Anreicherung einer im ganzen zu erhaltenden Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“ benannt. Abb. 8 Lage der Teilbereichsänderung (magentafarbige Markierung) auf Basis des Landschaftsplans Nr. 7 Rommerskirchener Lößplatte. Umweltbericht zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim Schutzgutbezogene Beschreibung der Umweltsituation mit Konfliktanalyse 8 5.0 Schutzgutbezogene Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation mit Konfliktanalyse 5.1 Methodik Im Rahmen einer Bestandsermittlung wird im Folgenden die bestehende Umweltsituation im Plangebiet ermittelt und bewertet. Dazu wurden die vorliegenden Informationen aus Datenbanken und aus der Literatur ausgewertet. Das Plangebiet und dessen Umfeld wurden am 24. Februar 2014 begangen und kartiert. Gemäß den Vorgaben des § 1 Abs. 6 BauGB sind im Rahmen der Umweltprüfung die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter zu prüfen: • • • • • • • • Menschen und menschliche Gesundheit Tiere und Pflanzen Boden Wasser Klima und Luft Landschaft Kultur- und sonstige Sachgüter Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen Die Erarbeitung des Umweltberichtes folgt den inhaltlichen Vorgaben der Anlage 1 zum BauGB. 5.2 Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit Erholung Dem Plangebiet selbst kommt keine Bedeutung für die Erholungsnutzung zu. Westlich und nördlich an das Plangebiet schließt sich der „Kinderwald Pulheim“ an. Diesem Bereich kommt eine hohe Bedeutung für die Erholungsnutzung zu. Die Flächennutzungsplanänderung dient der planungsrechtlichen Absicherung einer Wohnbaufläche. Diese wird im Norden und Westen durch die Festsetzung von öffentlichen Grünflächen umfasst. Von den Wohnbauflächen gehen keine Emissionen aus. Vorhabensspezifische Wirkungen auf die Erholungsfunktion der Landschaft sind nicht zu erwarten. Emissionen Von Wohnbebauung gehen lediglich geringfügige Emissionen aus den Heizungsanlagen aus. Weiterhin ist lediglich eine geringfügige Erhöhung des Verkehrsaufkommens zu erwarten. Vorhabensspezifische Wirkungen auf das Schutzgut ergeben sind nicht. Umweltbericht zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim Schutzgutbezogene Beschreibung der Umweltsituation mit Konfliktanalyse 9 Kampfmittel Gemäß der Hinweise der Bezirksregierung Düsseldorf liefern Luftbilder aus den Jahren 1939-1945 und andere historische Unterlagen Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen im Plangebiet. So besteht ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel des 2. Weltkrieges (Geschützstellung und Laufgraben). Der Planung steht dies nicht entgegen, auf Ebene des Bebauungsplanes wird ein Hinweis auf die Pflicht zur Untersuchung und ggf. Räumung durch den Kampfmittelräumdienst aufgenommen. 5.3 Schutzgut Tiere und Pflanzen Mit der Teilbereichsänderung geht im Bereich der Wohnbauflächen eine Nutzungsänderung von dem bislang festgesetzten (und auch baulich vorbereiteten) Friedhofsgelände in eine Wohnbaufläche einher. In diesem Zusammenhang wird die vorhandene Infrastruktur des Friedhofsgeländes entfernt. Da die Friedhofsfläche nie in Nutzung gegangen ist, haben sich durch die natürliche Sukzession Ruderalfluren und Gehölzbestände angesiedelt. Diese werden in Teilen überbaut oder zukünftig als Hausgartenflächen genutzt. Konkrete Auswirkungen auf Lebensräume von Tierarten sowie auf Biotoptypen im Plangebiet werden in der verbindlichen Bauleitplanung betrachtet. Die Bewertung des Eingriffs in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie die Betrachtung der artenschutzrechtlichen Aspekte erfolgen ebenfalls auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Zum derzeitigen Zeitpunkt sind keine unüberwindlichen Hindernisse für die Realisierung von Wohnbauflächen erkennbar. 5.4 Schutzgut Boden Im Bereich des Plangebietes steht gemäß Auskunftssystem BK 50 „Karte der schutzwürdigen Böden“ (GEOLOGISCHER DIENST NRW) eine typische Parabraunerde an. Diesem Bodentyp kommt eine Schutzwürdigkeit aufgrund seiner Furchtbarkeit zu. Die Bodenfruchtbarkeit wird mit der Stufe 3 als „besonders schutzwürdig“ klassifiziert. Gemäß § 1 Abs. 1 LBodSchG NRW soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden. Dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. „Bei der Aufstellung von Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungen haben die damit befassten Stellen im Rahmen der planerischen Abwägung vor der Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist“ (LBodSchG NRW). Es ist anzunehmen, dass bedingt durch die Einrichtung der Friedhofsfläche, aber auch durch die Nutzung der Fläche zu Kampfzwecken im 2. Weltkrieg (Geschützstellung, Laufgraben), natürliche Böden nicht mehr oder nur noch partiell vorhanden sind. Vor diesem Hintergrund erscheint das Plangebiet in den vorgesehenen Bereichen für die Errichtung von Wohnbauflä- Umweltbericht zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim Schutzgutbezogene Beschreibung der Umweltsituation mit Konfliktanalyse 10 chen unter der Zielsetzung geeignet, primär baulich veränderte Bereiche im Zuge der Bauleitplanung zu nutzen. Die abschließende Bewertung des Eingriffs in das Schutzgut Boden erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Zum derzeitigen Zeitpunkt sind keine unüberwindlichen Hindernisse für die Realisierung von Wohnbauflächen erkennbar. 5.5 Schutzgut Wasser Die Karte der Grundwasserlandschaften in NRW weist das Plangebiet als Bergbaugebiet mit möglichen Veränderungen der Grundwasserverhältnisse aus. Der Bereich wird als Gebiet mit mäßig ergiebigen Grundwasservorkommen auf Lockergesteinen eingestuft (GEOLOGISCHES LANDESAMT NRW 1980). Eine Beeinträchtigung des Grundwasserkörpers wird aufgrund der geringen Größe des Plangebiets in Verbindung mit der Vorhabenscharakteristik nicht erwartet. Die abschließende Bewertung des Eingriffs in das Schutzgut Wasser erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. In der näheren Umgebung des Plangebiets befinden sich keine Oberflächengewässer. Der „Stommelner Bach“ verläuft südlich des Plangebiets in einer Entfernung von ca. 400 m. Betroffenheiten sind hier nicht zu erwarten. 5.6 Schutzgut Klima und Luft Die Freiflächen im Plangebiet sind hinsichtlich ihrer klimatischen Funktion als Freiflächen-Klimatop, allerdings mit Gehölzflächen, einzustufen. Dieser Klimatop ist generell durch einen ausgeprägten Tages- und Jahresgang der Temperatur und Luftfeuchte gekennzeichnet. Durch die Gehölzflächen wird diese Charakteristik abgemildert. Gleichwohl stellt die Fläche im Zusammenhang mit den umgebenden Freiflächen eine (nächtliche) Kaltluftbildungsfläche dar. Durch die Überbauung von Freiflächen kann es im Bereich des Plangebietes selbst zu Veränderungen der mikroklimatischen Bedingungen kommen. Versiegelte und bebaute Flächen sind durch ein hohes Wärmespeichervermögen und geringe Verdunstungsmöglichkeiten gekennzeichnet. Aufgrund der Kleinflächigkeit der überbauten Flächen und deren Lage ohne einen konkreten Bezug zu klimatischen Lastflächen ist keine erhebliche Betroffenheit des Schutzgutes zu erwarten. Die abschließende Bewertung des Eingriffs in das Schutzgut Klima und Luft erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Zum derzeitigen Zeitpunkt sind keine unüberwindlichen Hindernisse für die Realisierung von Wohnbauflächen erkennbar. Umweltbericht zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim Schutzgutbezogene Beschreibung der Umweltsituation mit Konfliktanalyse 5.7 11 Schutzgut Landschaft Die Flächennutzungsplanänderung dient der planungsrechtlichen Absicherung einer Wohnbaufläche. Diese wird im Norden und Westen durch die Festsetzung von öffentlichen Grünflächen umfasst. Damit ist eine landschaftliche Einbindung der Wohnbauflächen gewährleistet. Im Süden schließen sich die vorhandenen Wohnbauflächen der Ortslage von Stommeln an. Die geplante Wohnbebauung wird sich an die bestehende Wohnbebauung anpassen. Vorhabensspezifische Wirkungen auf die Landschaft bzw. das Landschaftsbild sind nicht zu erwarten. 5.8 Schutzgut Kultur- und sonstige Schutzgüter Im Bereich des Plangebiets sind keine Kultur- und sonstigen Sachgüter vorhanden. Die bekannten, nächstgelegenen Fundstellen eines fränkischen Gräberfeldes liegen ca. 200 m von dem Plangebiet entfernt. Im Plangebiet selbst befinden sich offensichtlich ein ehemaliger Friedhof (20. Jahrhundert) und ein alter Hohlweg. Vermutlich haben im Plangebiet erhebliche Bodenbewegungen stattgefunden. Aufgrund des alten Friedhofs und die modernen Erdbewegungen wird erwartet, dass ein Großteil möglicher fränkischer Gräber zerstört wurde. Durch die Entfernung zu dem bekannten fränkischen Gräberfeld wird angenommen, dass das Plangebiet allenfalls noch im Randbereich des Gräberfeldes liegt. Generell gilt, dass bei Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege unverzüglich zu informieren ist. Evtl. Bodendenkmal- und Fundstellen sind zunächst unverändert zu erhalten. Eine vorhabensspezifische Betroffenheit des Schutzgutes ergibt sich nicht. Umweltbericht zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim Schutzgutbezogene Beschreibung der Umweltsituation mit Konfliktanalyse 5.9 12 Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen Der Begriff der biologischen Vielfalt oder Biodiversität steht als Sammelbegriff für die Gesamtheit der Lebensformen auf allen Organisationsebenen, von den Arten bis hin zu den Ökosystemen. Das Plangebiet mit seiner Umgebung weist in diesem Zusammenhang eine Ausstattung mit Lebensräumen auf, die durch die vorbereitete, jedoch nie in Betrieb genommene Friedhofsnutzung in Ortsrandlage geprägt wird. Zwischen den Schutzgütern im Untersuchungsgebiet bestehen komplexe Wechselwirkungen, da diese im Naturhaushalt und funktional in einem Wirkungsgefüge miteinander verbunden sind. Die schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung des Naturhaushaltes im Untersuchungsgebiet berücksichtigt vielfältige Aspekte der funktionalen Beziehungen zu anderen Schutzgütern. Somit werden über den schutzgutbezogenen Ansatz die ökosystemaren Wechselwirkungen prinzipiell mit erfasst. Die Teilbereichsänderung des Flächennutzungsplans wird zu Auswirkungen auf den Naturhaushalt führen. Von diesen Belastungen gehen jedoch wegen ihrer Kleinräumigkeit keine zusätzlichen Belastungen der Umwelt durch Wechselwirkungen aus. Umweltbericht zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege 13 6.0 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bzw. der Genehmigungsplanung werden auf Basis der dort vorhandenen Planungstiefe konkrete Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung potenzieller Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter beschrieben. Weiterhin werden verbleibende Eingriffe in den Naturhaushalt ausgeglichen. Umweltbericht zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim Allgemein verständliche Zusammenfassung 14 7.0 Allgemein verständliche Zusammenfassung Gegenstand der Untersuchung ist die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim im Teilbereich 17.8 Stommeln / Rheidter Weg. Die Darstellung im derzeitigen Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim „Grünfläche, mit der Zweckbestimmung Friedhof“ wird in eine ca. 60 m tiefe Wohnbaufläche parallel zum Rheidter Weg geändert, der nördlich angrenzende Bereich erhält die Darstellung „Grünfläche, mit der Zweckbestimmung Parkanlage“. Das ca. 1,2 ha große Plangebiet wird geprägt von seiner derzeitigen Nutzung als Erweiterungsfläche des Friedhofs Stommeln. Die Friedhofserweiterungsfläche wurde bereits zweckentsprechend hergerichtet, aber nie belegt. Aufgrund der nicht erfolgten Nutzung haben sich Brachfläche entwickelt, die partiell mit Bäumen und Sträuchern bestanden sind. Südlich schließt sich die Bebauung des Wohngebiets am „Rheidter Weg“ an. Das Wohngebiet zeichnet sich durch seine kleinmaßstäbliche aufgelockerte Bebauung aus. Nördlich und westlich an das Plangebiet angrenzend befindet sich eine als „Kinderwald“ genutzte Grünfläche mit Spielplatz. Östlich grenzt das Plangebiet an die Fläche des Friedhofs Stommeln an. Im Rahmen einer Bestandsermittlung wurde die bestehende Umweltsituation im Plangebiet ermittelt und bewertet. Dazu sind die vorliegenden Informationen aus Datenbanken und aus der Literatur ausgewertet worden. Das Plangebiet und dessen Umfeld wurden am 24. Februar 2014 begangen. Die Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung auf die Schutzgüter können unter Berücksichtigung der Vorbelastung wie folgt zusammengefasst werden: Tab. 1 Erheblichkeit der Auswirkungen auf die Schutzgüter. Schutzgut Mensch Erholung Emissionen Kampfmittel Tiere Pflanzen Boden Wasser Klima und Luft Landschaft Kultur- und Sachgüter Erheblichkeit nicht betroffen nicht betroffen hohe Erheblichkeit geringe Erheblichkeit mittlere Erheblichkeit geringe Erheblichkeit geringe Erheblichkeit nicht betroffen nicht betroffen nicht betroffen Umweltbericht zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim Allgemein verständliche Zusammenfassung 15 Konkrete Maßnahmen zur Verminderung und Vermeidung von potenziellen Beeinträchtigungen der Schutzgüter werden auf der nachgelagerten Ebene der verbindlichen Bauleitplanung bzw. Genehmigungsplanung formuliert. Ebenso werden die verbleibenden Eingriffe in den Naturhaushalt ermittelt und durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen. Zum derzeitigen Zeitpunkt sind keine unüberwindlichen Hindernisse für die Realisierung von Wohnbauflächen erkennbar. Umweltbericht zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim Literatur und Quellenverzeichnis 16 8.0 Literatur und Quellenverzeichnis BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2001): Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln (GEP Region Köln). BFN (2013): Bundesamt für Naturschutz – Landschaftssteckbrief „Köln-Bonner Rheinebene und linksrheinische Mittelterrassenplatte“. 10.03.2014. http://www.bfn.de/0311_landschaft+M55d154c3f8a.html?&cHash=e54b0f8d82 f1abc262a71e052d1f07d6. BRUECKE-POTSDAM GBR (2004): Klimastudie NRW. Potsdam. GEOLOGISCHER DIENST NRW: Auskunftssystem BK50 – Karte der schutzwürdigen Böden. Krefeld. GEOLOGISCHES LANDESAMT NRW (1980): Karte der Grundwasserlandschaften in Nordrhein-Westfalen. Krefeld. RHEIN-ERFT-KREIS (2013): Landschaftsplan 7 – Rommerskirchener Lößplatte. Bergheim. STADT PULHEIM (2013): Vorentwurf der Begründung zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim. Warstein-Hirschberg, August 2014 Bertram Mestermann Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt