Daten
Kommune
Pulheim
Größe
238 kB
Datum
17.09.2014
Erstellt
01.09.14, 18:41
Aktualisiert
01.09.14, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
ENTWURF DER BEGRÜNDUNG
zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg
des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim
Stand August 2014
Abteilung 610 Planung
ENTWURF DER BEGRÜNDUNG
zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg
des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim
Stand August 2014
Inhaltsverzeichnis
1.
Grenzen des Änderungsbereiches
2.
Planungsrechtliche Situation
Seite 3
Seite 3
3.
Bestehende Rechtsverhältnisse
4.
Ziel und Zweck der Planung
Seite 4
Seite 5
5.
Umweltbericht erstellt durch das
Kölner Büro für Faunistik
Moltkestr. 28
50674 Köln
Stadt Pulheim
siehe gesonderter Teil im Anhang
61 Planung
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ENTWURF DER BEGRÜNDUNG
zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg
des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim
1.
Stand August 2014
Grenzen des Änderungsbereiches
Die Teiländerung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg wird im Norden durch die Hangkante südlich vom Kirchtalsweg, im Osten durch den bestehenden Friedhof, im Süden durch den Rheidter Weg und im Westen durch die
angrenzend freie Feldflur und den am Rheidter Weg gelegenen Spielplatz begrenzt.
Es ist der Bereich des seit 1991 bestehenden Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, der Friedhofserweiterungsfläche. Auf Grund veränderter Bestatttungsgewohnheiten wird diese Erweiterungsfläche nicht mehr benötigt und soll
partiell einer Wohnbaunutzung zugeführt werden. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für
den Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln (Entwicklungsgebot § 8 Abs. 2 BauGB) ist die Flächennutzungsplanänderung erforderlich.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 104 Stommeln ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche, der gleichzeitig aufgehoben wird, um die städtebauliche Ordnung einzig durch die Neuplanung zu sichern.
2.
Planungsrechtliche Situation
Die Darstellung im derzeitigen Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim „Grünfläche, mit der Zweckbestimmung
Friedhof“ wird in eine ca. 60 m tiefe Wohnbaufläche parallel zum Rheidter Weg geändert, der angrenzende Bereich erhält die Darstellung „Grünfläche, mit der Zweckbestimmung Parkanlage.
Gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) wurde mit Schreiben vom 19.11.2013 auf dem Dienstwege bei der
Regionalplanungsbehörde angefragt, inwieweit landesplanerische Bedenken gegen die beabsichtigte Teilbereichsänderung 17.8 Stommeln des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim bestehen. Mit Schreiben vom
10.01.2014 wurde durch die Bezirksregierung Köln bestätigt, dass aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung keine Bedenken gegen die Planung bestehen.
Derzeitige Darstellung des Flächennutzungsplanes
Geplante Änderung des FNP 17.8 Stommeln
Auszug aus der Legende FNP Pulheim
Stadt Pulheim
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ENTWURF DER BEGRÜNDUNG
zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg
des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim
3.
Stand August 2014
Bestehende Rechtsverhältnisse
Im aktuellen Regionalplan liegt der Bereich der Teilbereichsänderung 17.8 Stommeln – ebenso wie ein größerer
Teil der bestehenden Altsiedlung Stommeln – außerhalb des allgemeinen Siedlungsbereiches im „Allgemeinen
Freiraum und Agrarbereich“ mit der Kennzeichnung der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“.
Auszug aus dem Regionalplan
Auszug aus dem Landschaftsplan Nr. 7 Rommerskirchener Lößplatte
Stadt Pulheim
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ENTWURF DER BEGRÜNDUNG
zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg
des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim
4.
Stand August 2014
Ziel und Zweck der Änderung
Ziel der Änderung ist die vorbereitende Bauleitplanung für die verbindliche Bauleitplanung, den parallel im Verfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg zu schaffen, mit dem Zweck, hier eine
Wohnbebauung planungsrechtlich zu sichern.
5.
Umweltbericht erstellt durch das
Kölner Büro für Faunistik
Moltkestr. 28
50674 Köln
siehe gesonderter Teil im Anhang
Pulheim, den 26.08.2014
Planungsamt
Stadt Pulheim
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