Daten
Kommune
Inden
Größe
136 kB
Datum
13.01.2016
Erstellt
03.02.16, 21:07
Aktualisiert
03.02.16, 21:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 3. Februar 2016
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 9. Sitzung
des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung
am 13.01.2016 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP:
4.1
1.vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27b „Waagmühle
3“
•
Aufstellungsbeschluss
Frau Dechering erläutert kurz die Änderungen des Bebauungsplanes Nr.
27b.
Auf Nachfrage von Herrn Meurers führt Frau Fusari aus, dass es im
Baugebiet Inden-Seeviertel derzeit 16 Reservierungen (alle haben die
Reservierungsgebühr überwiesen) und zwei verkaufte Grundstücke gibt.
Weitere Grundstücke befinden sich derzeit in der Kaufabwicklung.
Der Ausschuss für Gemeindeplanung und –entwicklung beschließt
einstimmig:
Der Bebauungsplan Nr. 27b wird wie in Anlage dargelegt geändert.
Da die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt, die
Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht
vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine
Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten
Schutzgüter bestehen, wird die Änderung im vereinfachten Verfahren nach
3 13 BauGB durchgeführt.
120/2015