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Beschlusstext (1.vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27b „Waagmühle 3“ • Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
136 kB
Datum
13.01.2016
Erstellt
03.02.16, 21:07
Aktualisiert
03.02.16, 21:07
Beschlusstext (1.vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27b „Waagmühle 3“
•	Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 3. Februar 2016 Der Bürgermeister Beschluss über die 9. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung am 13.01.2016 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 4.1 1.vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27b „Waagmühle 3“ • Aufstellungsbeschluss Frau Dechering erläutert kurz die Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 27b. Auf Nachfrage von Herrn Meurers führt Frau Fusari aus, dass es im Baugebiet Inden-Seeviertel derzeit 16 Reservierungen (alle haben die Reservierungsgebühr überwiesen) und zwei verkaufte Grundstücke gibt. Weitere Grundstücke befinden sich derzeit in der Kaufabwicklung. Der Ausschuss für Gemeindeplanung und –entwicklung beschließt einstimmig: Der Bebauungsplan Nr. 27b wird wie in Anlage dargelegt geändert. Da die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt, die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird die Änderung im vereinfachten Verfahren nach 3 13 BauGB durchgeführt. 120/2015