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Beschlussvorlage (Äußerung T1 Schreiben Rhein-Erft-Kreis vom 13.02.2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
485 kB
Datum
17.09.2014
Erstellt
01.09.14, 18:41
Aktualisiert
01.09.14, 18:41
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Ta Fö Va ,(3 610 .l3. Feb. 2Cltr Rhein-Erft-Kreis ernqeqanqen -§7aB thcin{rft{rlb. D., Landrat . 70 50124 8€rgheirn Der l-andrat -.- Amt für U mw€lts(hutz und Kreisplanung Stadt tulheim DatuI Planung 11.o2.2014 Frau Foitzik Mlih Po5tfach 1345 zlirE l 70.7 .11..@.O2lO1 50241 Pulheim Authrtfi Frau Grt ilt fitlal Zirnmat llr. 3.54 Tclcion 0227181-4211 Tcilärdarung 17.8 dct Flächcrnutzurgsplenes Far - Ortsteil Stommeln und 02271 A3-2341 Bebauun gsplan Nr. 104 Stommeln E-llail Beteiligung gem. dorother.fi tzel@rhcin-eaft -kr.is.d. § 4 Abs. lBauGB lhr Schreiben vom 20.01.2014 Varrcrdcn sia lainc e.ttauliö.n, r.hütEnstr.rtm D.tcn pü E MriI llr§aalt!5ra s€hr geehrte Frau Foitzik, aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende Stellungnahme abgegeben : Willy-&andt-Plat2 1 50125 Berghlim TeleforO227183{ far 0227183-2300 lntctrr€t www.rhein-crft -lrei9.de i o@riein{rft-krcir.de P6trdrE c NatuEchutz und Landschaft spfl ege ki det Fleche für die im Betreff genannte Bauleitplanung handelt sich um -. n v eine ehemalige Friedhofserweiterungsfläche, die bereits zweckentsprechend hergerichtet und bepflanzt wurde. Es wird ausdrücklich begrüßt, dass die in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf auf Seite 4,/5 unter Punkt 5. -Bestand" beschriebenen Bäume und ein ca. 4 m breiter Gehölzstreifen parallel zum Rheidter Weg zu einem großen Teil , wie mit der Unteren Landschaftsbehörde abgesprochen, zum Erhalt festgesetzt werden. Daher bettehen aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu diesem Zeitpunkt keine Bedenken. lch behalte mir vor, im weiteren Verfahren nach Vorlage des Umweltberichtes endgühig Stellung zu nehmen. 50124 Brrghcim Ofhnnge.iEn Mortag br F citag 08:(,0 t hr bit 12:30 t hr Oornargt:g ,.4:fi, Uhr bi5 18{rc Uht Eattlo,rrbinduDgor Portbanl rdn (BLZ 370100 50) Xonto: 10 850 505 Xreisspartasse Xöln Xonto: 142 001 200 (BLZ 370 502 99) Eodenschutz Zur o.g. Anderung und Neuplanung soll noch ein Umweltbericht erarbeitet werden. lm Rahmen des Umweltberichtes ist für das Schutzgut Boden insbesondere der § r Abs. r des Landesbodenschutzgesetzes NRW (LBodSchG)zu berücksichtigen. Zur abschließenden bodenschutzrechtlichen Bewertung ist Öffrntl. vcrtclrrrnind zurn (rakhau5 B3hn: Bergheim und Bushaltestellen : Ziderich Am xnüchelsdamm und l(reßhaüs - wcit.rc lnfos: wtrrw.rcvg.de oder 02234 1806-0 Saita 2 von der Umweltbericht der Unteren Eodenschutzbehörde des Rhein-Erft -Kreises vonulegen. Gernäß § 4 Abs. 2 LBodSchc haben bei der Aufstellung von Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungen die damit befass- ten Stellen im Rahmen der planerischen Abwägung vor der lnanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht bauli(h veränderten oder unbebauten Flächen insbesondcre zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedemutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen miblich ist Diese Prtifung ist im Rahmen des verfahrens nachzuweisen. Antongten werden aus der Sicht des Rhein-Erft-Kreises keine Anregungen oder Bedenlen vorgebracht. Mit fteundlichen crüßen lm Auftrag Zn< r