Daten
Kommune
Brühl
Größe
127 kB
Datum
12.12.2016
Erstellt
06.12.16, 16:55
Aktualisiert
06.12.16, 16:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
14
Müller
14 20 40 Ml
27.10.2016
483/2016
(480/2016)
Betreff
Prüfung Jahresabschluss 2015
Bezug: RPA 05.12.2016
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X
BGM
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 201100, 204100, 208100 / 61010000
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Zust. Dez.
Abt. 20/1
Kämmerer
RPA
Obladen
Radermacher Kuhl
Team Haushalt
Jülich
Beschlussentwurf:
1.
Der Rat fasst folgenden Beschluss:
a.)
Der Rat nimmt den Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom
05.12.2016 zur Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Brühl, welcher
basiert auf der durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, 53119 Bonn,
vorgenommenen Prüfung und des daraus resultierenden Bestätigungsvermerks, zur
Kenntnis.
b.)
Der Jahresabschluss 2015 der Stadt Brühl wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit
einer Bilanzsumme in Höhe von 426.523.397,49 € und einem Fehlbetrag in Höhe
von 12.018.901,26 € festgestellt.
c.)
Der Fehlbetrag in Höhe von 12.018.901,26 € wird in Höhe von 775.333,83 € durch
die Entnahme des Restbestandes der gebildeten Ausgleichsrücklage ausgeglichen.
Das restliche Defizit in Höhe von 11.243.567,43 € wird der allgemeinen Rücklage
entnommen.
d.)
Dem Bürgermeister wird die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
e.)
Der Jahresabschluss 2015 wird gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde
angezeigt, öffentlich bekannt gemacht und ist bis zur Feststellung des folgenden
Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
Erläuterungen:
Drucksache 483/2016
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Der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 (§ 95 Abs. 3 GO NRW) wurde vom Kämmerer
aufgestellt, vom Bürgermeister bestätigt und dem Rat zur Feststellung in seiner Sitzung
am 20.06.2016 zugeleitet (Vorlage-Nr. 211/2016). Gleichzeitig wurde der Entwurf zwecks
Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Die Prüfung obliegt
grundsätzlich dem Rechnungsprüfungsausschuss, der nach § 101 Abs. 8 GO NRW in
Gemeinden, in denen eine Örtliche Rechnungsprüfung besteht, sich dieser bedient. § 103
Abs. 5 GO NRW sieht jedoch vor, dass sich die Örtliche Rechnungsprüfung mit der
Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses auch Dritter als Prüfer bedienen kann.
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 07.12.2015 (Vorlage-Nr.
490/2015) wurde beschlossen, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, Bonn als Prüfer hinzuzuziehen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 ist inzwischen abgeschlossen. Durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde ein Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2015
erstellt.
Hiernach zeigt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Brühl. Der
Jahresabschluss 2015 wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung sowie der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, der sie ergänzenden
Satzungen und sonstigen relevanten ortsrechtlichen Bestimmungen erstellt. Ebenso steht
der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss und stellt die zum Zeitpunkt der
Erstellung des Lageberichts absehbaren Chancen und Risiken der zukünftigen
wirtschaftlichen Entwicklung zutreffend dar.
Der Prüfungsbericht schließt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom
23.09.2016 ab.
Das Haushaltsjahr 2015 schließt in der Gesamtergebnisrechnung mit einem Fehlbetrag in
Höhe von 12.018.901,26 € ab. Der prognostizierte Jahresfehlbetrag für das Jahr 2015
betrug lt. Haushaltsplan noch 16.990.000,00 €.
Der Jahresfehlbetrag wird in Höhe von 775.333,83 € durch die Entnahme des
Restbestandes der gebildeten Ausgleichsrücklage ausgeglichen. Das restliche Defizit in
Höhe von 11.243.567,43 € wird der allgemeinen Rücklage entnommen.
Die Ergebnisverbesserung gegenüber der Planung (+4.971.098,74 €) ist insbesondere auf
die Entwicklung bei den Steuererträgen zurück zu führen.
Die Eigenkapitalquote I spiegelt wider, in welchem Umfang das Vermögen der Kommune
durch Eigenkapital finanziert ist und beträgt bezogen auf den Jahresabschluss 2015 25,2
% (Vorjahr: 28,90 %).
Bei der Eigenkapitalquote II wird das „wirtschaftliche Eigenkapital“ der Gemeinde
berücksichtigt. Hierbei werden neben dem klassischen Eigenkapital zusätzlich die
„langfristigen“ Sonderposten mit einbezogen, da diese im Regelfall weder zurückgezahlt
noch verzinst werden müssen und somit einen eigenkapitalähnlichen Charakter
entwickeln. Die Quote für den Jahresabschluss 2015 beträgt 53,40 % (Vorjahr: 57,40 %).
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Drucksache 483/2016
Der Aufwandsdeckungsgrad stellt dar, inwieweit die ordentlichen Aufwendungen durch
ordentliche Erträge aufgefangen werden und sollte im Sinne eines finanziellen
Gleichgewichts eine vollständige Deckung erreichen. Der Aufwandsdeckungsgrad im
Rahmen des Abschlusses 2015 beträgt 92,70 % (Vorjahr: 93,50 %).
Der Anlagendeckungsgrad II gibt Auskunft darüber, in welcher Höhe das Anlagevermögen
durch langfristiges Kapital (= Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) gedeckt ist.
Hintergrund für die Bildung dieser Kennzahl ist der Grundsatz, dass langfristiges
Vermögen wie das Anlagevermögen auch durch langfristiges Kapital gedeckt bzw.
finanziert sein sollte (sog. „Goldene Bilanzregel“), um eine solide finanzielle Stabilität zu
gewährleisten. Der Aufwandsdeckungsgrad II bezogen auf den Jahresabschluss 2015
erreicht bei der Stadt Brühl einen Wert von 84,00 % (Vorjahr: 85,80 %).
Die Investitionsquote für den aktuellen Jahresabschluss liegt bei 182,30 % (Vorjahr: 120,8
%). Sie verdeutlicht, in welcher Höhe neue Investitionen dem Substanzverlust durch
Abschreibungen und Vermögensabgängen gegenüberstehen.
Die Entwicklung der Allgemeinen Rücklage und der Ausgleichsrücklage stellt sich wie folgt
dar:
Stand der
zum 01.01.2015
Veränderung
zum 31.12.2015
zum 01.01.2016
Ausgleichsrücklage
7.852.123,16 €
-7.076.789,33 €
775.333,83 €
0€
(Fehlbetrag 2014)
Stand der
zum 01.01.2015
Veränderung
zum 31.12.2015
zum 01.01.2016
Allgemeinen Rücklage
113.774.255,07 €
-11.243.567,43 €
(in 2015 keine
Verrechnung
Veräußerungserträge
und -aufwand gemäß
§ 43 Abs. 3 GemHVO
NKFWG)
113.774.255,07 €
102.530.687,64 €
In der Übersicht ist der Stand der Ausgleichsrücklage sowie der Allgemeinen Rücklage
zum 01.01.2016 vorbehaltlich der Entscheidung des Rates zur Behandlung des
Jahresfehlbetrages (Ziffer 2 c. des Beschlussentwurfes) dargestellt.
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wird der Prüfungsbericht erörtert;
Mitarbeiter/innen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG nehmen an der Sitzung teil
und werden nähere Erläuterungen vermitteln.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in einem eigenen
Bestätigungsvermerk zusammenzufassen (§ 101 Abs. 3 GO NRW i.V. mit § 103 Abs. 6
GO NRW).
Nach § 101 Abs. 2 GO NRW ist der Prüfungsbericht nach Beschlussfassung durch den
Rechnungsprüfungsausschuss dem Rat vorzulegen. Vorher ist dem Bürgermeister
Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Drucksache 483/2016
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Der Rat stellt den als Anlage zum Prüfungsbericht beigefügten Jahresabschluss durch
Beschluss fest und beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die
Behandlung des Jahresfehlbetrages (§ 96 Abs. 1 GO NRW).
Die Ratsmitglieder entscheiden gem. § 96 Abs. 1 GO NRW über die Entlastung des
Bürgermeisters. Verweigern sie die Entlastung oder sprechen Einschränkungen aus, so
haben sie dafür die Gründe anzugeben.